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Handbuch Heroingestützte Behandlung - Bundesamt für Gesundheit

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VORWORT<br />

RICHTLINIEN<br />

EMPFEHLUNGEN<br />

Zum Gebrauch<br />

des HeGeBe-<strong>Handbuch</strong>s<br />

INFORMATION<br />

vorliegende Leitfaden ist daher auch als Grundlage für die<br />

Förderung und die stetige Weiterentwicklung der<br />

<strong>Behandlung</strong>squalität zu verstehen.<br />

Jedes Thema des <strong>Handbuch</strong>s ist in drei Teile unterteilt:<br />

Richtlinien<br />

Es ist die Aufgabe des BAG als Aufsichts- und Bewilligungsbehörde,<br />

eine rechtsrichtige und rechtsgleiche Praxis in der Ausführung der<br />

heroingestützten <strong>Behandlung</strong> sowie die gleichmässige Ausübung<br />

des Ermessens zu fördern. In diesem Sinne sind die Richtlinien des<br />

<strong>Handbuch</strong>es als Weisungen der Aufsichts- und Bewilligungsbehörde<br />

an die untergeordneten Institutionen zu verstehen: Sie zeigen, wie<br />

nach Auffassung des BAG die gesetzlichen Regelungen zu<br />

verstehen und anzuwenden sind. Solche Weisungen gelten als<br />

Verwaltungsverordnungen, die keine Rechtssätze sind; werden sie<br />

aber nicht befolgt, kann das Disziplinarfolgen nach sich ziehen (zum<br />

Beispiel Verwarnungen, Bewilligungserteilung unter Auflagen bis zu<br />

Bewilligungsentzug). Die Richtlinien schaffen grundsätzlich keine<br />

direkten Rechte und Pflichten für die Patientinnen und Patienten.<br />

Empfehlungen<br />

Mit den Empfehlungen leitet das BAG sein zusammengetragenes<br />

Erfahrungswissen und seine besondere Sachkunde an die<br />

Institutionen weiter. Für individuelle <strong>Behandlung</strong>en hat weder die<br />

institutionelle Gesamtleitung (Artikel 10 Absatz 3 VO) noch das BAG<br />

gegenüber den Fachpersonen ein direktes Weisungsrecht. Es<br />

handelt sich somit nicht um rechtlich verbindliche Anweisungen.<br />

Ihre Einhaltung ist aus Gründen der beruflichen Sorgfaltspflicht und<br />

mit Hinweis auf Artikel 11 des Betäubungsmittelgesetzes ratsam<br />

(nach diesem Artikel sind die Ärzte verpflichtet, Betäubungsmittel<br />

nur in dem Umfange zu verwenden, abzugeben und zu verordnen,<br />

wie dies nach anerkannten Regeln der medizinischen<br />

Wissenschaften notwendig ist). Bezüglich der heroingestützten<br />

<strong>Behandlung</strong> halten die Empfehlungen des BAG gestützt auf die<br />

einschlägigen Forschungsergebnisse diese Regeln fest.<br />

Informationen<br />

Darunter sind reine Hintergrund- und Zusatzinformationen zu<br />

verstehen, die nicht auf eine verhaltenslenkende Wirkung gerichtet<br />

sind.<br />

Die drei Teile werden grafisch klar auseinander gehalten. Dies<br />

schafft einerseits Klarheit, welche Forderungen des <strong>Bundesamt</strong>es<br />

für <strong>Gesundheit</strong> in jedem Fall verbindlich sind. Andererseits<br />

ermöglicht es eine gezielte Einarbeitung in die Materie und erhöht<br />

die Lesefreundlichkeit. Abhängig von der zur Verfügung stehenden<br />

Zeit und dem individuellen Interesse kann sich die Leserschaft<br />

entweder auf die wichtigsten Vorgaben des BAG beschränken oder<br />

sich vertieft in ein Thema einlesen.<br />

Im Inhaltsverzeichnis wird jeweils zu jedem Thema angegeben, ob<br />

es Richtlinien, Empfehlungen und/oder einen Informationsteil dazu<br />

gibt.<br />

Das <strong>Handbuch</strong> ist aus zwei Gründen als Ringordner konzipiert.<br />

Einerseits schien uns diese Form benutzungsfreundlich, weil sie es<br />

erlaubt, verschiedene Teile des <strong>Handbuch</strong>s (Richtlinien- und<br />

Empfehlungspapiere, Musterformulare usw.) daraus zu kopieren<br />

und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der <strong>Behandlung</strong>szentren<br />

Heroingestützte <strong>Behandlung</strong> September 2000 8

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