Handbuch Heroingestützte Behandlung - Bundesamt für Gesundheit
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VORWORT<br />
RICHTLINIEN<br />
EMPFEHLUNGEN<br />
Zum Gebrauch<br />
des HeGeBe-<strong>Handbuch</strong>s<br />
INFORMATION<br />
vorliegende Leitfaden ist daher auch als Grundlage für die<br />
Förderung und die stetige Weiterentwicklung der<br />
<strong>Behandlung</strong>squalität zu verstehen.<br />
Jedes Thema des <strong>Handbuch</strong>s ist in drei Teile unterteilt:<br />
Richtlinien<br />
Es ist die Aufgabe des BAG als Aufsichts- und Bewilligungsbehörde,<br />
eine rechtsrichtige und rechtsgleiche Praxis in der Ausführung der<br />
heroingestützten <strong>Behandlung</strong> sowie die gleichmässige Ausübung<br />
des Ermessens zu fördern. In diesem Sinne sind die Richtlinien des<br />
<strong>Handbuch</strong>es als Weisungen der Aufsichts- und Bewilligungsbehörde<br />
an die untergeordneten Institutionen zu verstehen: Sie zeigen, wie<br />
nach Auffassung des BAG die gesetzlichen Regelungen zu<br />
verstehen und anzuwenden sind. Solche Weisungen gelten als<br />
Verwaltungsverordnungen, die keine Rechtssätze sind; werden sie<br />
aber nicht befolgt, kann das Disziplinarfolgen nach sich ziehen (zum<br />
Beispiel Verwarnungen, Bewilligungserteilung unter Auflagen bis zu<br />
Bewilligungsentzug). Die Richtlinien schaffen grundsätzlich keine<br />
direkten Rechte und Pflichten für die Patientinnen und Patienten.<br />
Empfehlungen<br />
Mit den Empfehlungen leitet das BAG sein zusammengetragenes<br />
Erfahrungswissen und seine besondere Sachkunde an die<br />
Institutionen weiter. Für individuelle <strong>Behandlung</strong>en hat weder die<br />
institutionelle Gesamtleitung (Artikel 10 Absatz 3 VO) noch das BAG<br />
gegenüber den Fachpersonen ein direktes Weisungsrecht. Es<br />
handelt sich somit nicht um rechtlich verbindliche Anweisungen.<br />
Ihre Einhaltung ist aus Gründen der beruflichen Sorgfaltspflicht und<br />
mit Hinweis auf Artikel 11 des Betäubungsmittelgesetzes ratsam<br />
(nach diesem Artikel sind die Ärzte verpflichtet, Betäubungsmittel<br />
nur in dem Umfange zu verwenden, abzugeben und zu verordnen,<br />
wie dies nach anerkannten Regeln der medizinischen<br />
Wissenschaften notwendig ist). Bezüglich der heroingestützten<br />
<strong>Behandlung</strong> halten die Empfehlungen des BAG gestützt auf die<br />
einschlägigen Forschungsergebnisse diese Regeln fest.<br />
Informationen<br />
Darunter sind reine Hintergrund- und Zusatzinformationen zu<br />
verstehen, die nicht auf eine verhaltenslenkende Wirkung gerichtet<br />
sind.<br />
Die drei Teile werden grafisch klar auseinander gehalten. Dies<br />
schafft einerseits Klarheit, welche Forderungen des <strong>Bundesamt</strong>es<br />
für <strong>Gesundheit</strong> in jedem Fall verbindlich sind. Andererseits<br />
ermöglicht es eine gezielte Einarbeitung in die Materie und erhöht<br />
die Lesefreundlichkeit. Abhängig von der zur Verfügung stehenden<br />
Zeit und dem individuellen Interesse kann sich die Leserschaft<br />
entweder auf die wichtigsten Vorgaben des BAG beschränken oder<br />
sich vertieft in ein Thema einlesen.<br />
Im Inhaltsverzeichnis wird jeweils zu jedem Thema angegeben, ob<br />
es Richtlinien, Empfehlungen und/oder einen Informationsteil dazu<br />
gibt.<br />
Das <strong>Handbuch</strong> ist aus zwei Gründen als Ringordner konzipiert.<br />
Einerseits schien uns diese Form benutzungsfreundlich, weil sie es<br />
erlaubt, verschiedene Teile des <strong>Handbuch</strong>s (Richtlinien- und<br />
Empfehlungspapiere, Musterformulare usw.) daraus zu kopieren<br />
und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der <strong>Behandlung</strong>szentren<br />
Heroingestützte <strong>Behandlung</strong> September 2000 8