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Elektronischer Datenaustausch

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Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

Kommunikation Kontakte<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Ansprechpartner IT-Dienstleister<br />

(insgesamt zuständig für elektronische Kommunikation)<br />

Vereinbarung mit Clearingstelle und Intermediär<br />

(Kommunikationswege)<br />

Vereinbarung mit Trustcenter<br />

(digitale Zertifikate, Signaturen)<br />

Ansprechpartner pflegende Stelle für DVDV<br />

(aktuelle Daten)<br />

Pflegevertrag Softwarehersteller<br />

(Fachanwendung)<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

13<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Was muss ein Standesamt tun, um elektronisch Mitteilungen versenden zu<br />

können<br />

Der für den Betrieb des elektronischen Personenstandsregisters verantwortliche<br />

IT-Dienstleister des Standesamtes ist auch für die elektronische<br />

Kommunikation zuständig. Er sollte gemeinsam mit dem Standesamt die<br />

technische und organisatorische Umsetzung planen und später für technische<br />

Fragen zur Verfügung stehen. Bei Bedarf spricht er dann die zuständigen Stellen<br />

oder Softwareanbieter an. Dadurch wird ein zentraler Ansprechpartner innerhalb<br />

jeder Kommune gewährleistet.<br />

Ist die Kommune an eine Clearingstelle des Bundeslandes angebunden, muss<br />

der kommunale IT-Dienstleister mit der Clearingstelle und einem Intermediär<br />

Vereinbarungen treffen.<br />

Mit einem TrustCenter werden Verträge über den Erhalt digitaler Zertifikate<br />

geschlossen.<br />

Es muss dafür Sorge getragen werden, dass an die für das Bundesland<br />

zuständige Pflegende Stelle des DVDV stets die aktualisierten Daten<br />

übermittelt werden (wie z.B. Standesamtsnummer, aktuelle Zertifikate, aktuelle<br />

Signaturen etc.).<br />

Die Verfahrenshersteller im Personenstandswesen binden künftig die<br />

elektronische Kommunikation in ihre Fachanwendung mit ein, sodass sich hier<br />

an den bisherigen Ansprechpartnern nichts ändert.<br />

13

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