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Elektronischer Datenaustausch

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Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

<strong>Datenaustausch</strong> CIEC<br />

Übereinkommen über die Nutzung der Plattform der CIEC<br />

zur Weitergabe von Personenstandsdaten auf elektronischem<br />

Wege<br />

Austauschplattform beim Schweizer Bundesamt für Justiz<br />

Mehrheitsbeschluss bei Generalversammlung 2008<br />

rechtlicher Rahmen<br />

Übereinkommen Nr. 30 von D bisher nicht ratifiziert<br />

(Möglichkeit, Mitteilungspflichten eines Übereinkommens<br />

auch auf elektronischem Weg zu erfüllen)<br />

Pilotbetrieb mit Schweiz und Großbritannien<br />

29<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Die CIEC beabsichtigt, eine Reihe von Personenstandsdaten, deren Austausch eine<br />

Anzahl von Übereinkommen vorsieht (z.B. über den Tod eines Angehörigen eines<br />

Vertragsstaates in einem anderen Vertragsstaat oder mehrsprachige Auszüge aus<br />

einem Personenstandseintrag) und die bislang auf Papier per Post übermittelt wurden,<br />

künftig elektronisch zu übermitteln. Dazu sollen Standesämter eines Vertragsstaates<br />

Personenstandsdaten elektronisch an die Zentralstelle des Landes übermitteln, die dann<br />

über einen von der CIEC eingerichteten und unterhaltenen Server/Plattform (betrieben in<br />

der Schweiz) an die Zentralstelle eines anderen Vertragsstaates und von dort aus an ein<br />

anderes Standesamt weitergeleitet werden sollen. Auch Vertragsstaaten eines<br />

Übereinkommens, die nicht Mitgliedstaaten der CIEC sind, sollen an dem elektronischen<br />

Austausch teilnehmen können.<br />

Die Kosten für die Einrichtung der Plattform und für den jährlichen Unterhalt müssen von<br />

den Mitgliedstaaten nach einem bestimmten Schlüssel aufgebracht werden. Die<br />

Mehrzahl der Mitgliedstaaten hat bei der Generalversammlung 2008 für die<br />

Durchführung des Vorhabens gestimmt, einige Staaten (Großbritannien und Schweiz)<br />

haben bereits Mittel für die Durchführung bewilligt.<br />

Deutschland hat bislang das Übereinkommen Nr. 30 nicht ratifiziert, das es ermöglichen<br />

würde, Mitteilungspflichten, die einem Vertragsstaat durch andere Übereinkommen<br />

auferlegt sind, auch auf elektronischem Weg zu erfüllen.<br />

Zunächst soll ein Pilotprojekt gestartet werden.<br />

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