Elektronischer Datenaustausch
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Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
<strong>Datenaustausch</strong> CIEC<br />
Übereinkommen über die Nutzung der Plattform der CIEC<br />
zur Weitergabe von Personenstandsdaten auf elektronischem<br />
Wege<br />
Austauschplattform beim Schweizer Bundesamt für Justiz<br />
Mehrheitsbeschluss bei Generalversammlung 2008<br />
rechtlicher Rahmen<br />
Übereinkommen Nr. 30 von D bisher nicht ratifiziert<br />
(Möglichkeit, Mitteilungspflichten eines Übereinkommens<br />
auch auf elektronischem Weg zu erfüllen)<br />
Pilotbetrieb mit Schweiz und Großbritannien<br />
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DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Die CIEC beabsichtigt, eine Reihe von Personenstandsdaten, deren Austausch eine<br />
Anzahl von Übereinkommen vorsieht (z.B. über den Tod eines Angehörigen eines<br />
Vertragsstaates in einem anderen Vertragsstaat oder mehrsprachige Auszüge aus<br />
einem Personenstandseintrag) und die bislang auf Papier per Post übermittelt wurden,<br />
künftig elektronisch zu übermitteln. Dazu sollen Standesämter eines Vertragsstaates<br />
Personenstandsdaten elektronisch an die Zentralstelle des Landes übermitteln, die dann<br />
über einen von der CIEC eingerichteten und unterhaltenen Server/Plattform (betrieben in<br />
der Schweiz) an die Zentralstelle eines anderen Vertragsstaates und von dort aus an ein<br />
anderes Standesamt weitergeleitet werden sollen. Auch Vertragsstaaten eines<br />
Übereinkommens, die nicht Mitgliedstaaten der CIEC sind, sollen an dem elektronischen<br />
Austausch teilnehmen können.<br />
Die Kosten für die Einrichtung der Plattform und für den jährlichen Unterhalt müssen von<br />
den Mitgliedstaaten nach einem bestimmten Schlüssel aufgebracht werden. Die<br />
Mehrzahl der Mitgliedstaaten hat bei der Generalversammlung 2008 für die<br />
Durchführung des Vorhabens gestimmt, einige Staaten (Großbritannien und Schweiz)<br />
haben bereits Mittel für die Durchführung bewilligt.<br />
Deutschland hat bislang das Übereinkommen Nr. 30 nicht ratifiziert, das es ermöglichen<br />
würde, Mitteilungspflichten, die einem Vertragsstaat durch andere Übereinkommen<br />
auferlegt sind, auch auf elektronischem Weg zu erfüllen.<br />
Zunächst soll ein Pilotprojekt gestartet werden.<br />
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