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Elektronischer Datenaustausch

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Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

elektronische Register<br />

§§ 10,11,12 PStV<br />

Registerverfahren<br />

Erstregister<br />

Sicherungsregister<br />

andere Standesämter<br />

und Behörden<br />

Fachverfahren<br />

RS<br />

Fachverfahren<br />

RS<br />

Registerschnittstelle<br />

XPers<br />

Schnittstelle <strong>Datenaustausch</strong><br />

XPersonenstand<br />

9<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Fachverfahren und Registerverfahren kommunizieren über eine sog.<br />

Registerschnittstelle. Die Anforderungen an diese elektronischen<br />

Verfahrenskomponenten sind in § 11 PStV geregelt.<br />

Hinsichtlich der Programme, die eingesetzt werden sollen, müssen die Hersteller<br />

gegenüber den Verwendern bestätigen, dass die für die Registerführung maßgebenden<br />

Vorgaben des PStG und der PStV erfüllt werden (Herstellererklärung - §12 PStV).<br />

Über eine weitere gesonderte Schnittstelle (XPersonenstand), die vom Fachverfahren<br />

aus bedient wird, wird künftig der elektronische <strong>Datenaustausch</strong> von Standesamt zu<br />

Standesamt bzw. vom Standesamt zu anderen Behörden erfolgen (vgl. § 63 Abs. 1 und<br />

2 PStV).<br />

9

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