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Elektronischer Datenaustausch

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Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

Problem Interoperabilität<br />

Führende Rolle Meldewesen (XMeld);<br />

außer: zwingende fachliche Gründe stehen entgegen<br />

einheitlicher Zeichensatz<br />

Name wie XPersonenstand<br />

Anschrift wie XMeld/DSMeld<br />

Schlüsseltabellen (Codelists)<br />

Religion, Familienstand, Staatsangehörigkeits- und<br />

Gebietsschlüssel, …<br />

Feldlängenbegrenzung aufheben<br />

Plausibilitätsprüfung von Zeitpunkten<br />

21<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Der AK I der IMK hat sich im Mai 2009 erneut mit den Interoperabilitätsproblemen<br />

zwischen den XÖV-Standards der Innenverwaltung befasst.<br />

Der im Betrieb stehende Standard XMeld soll danach als führender Standard gewertet<br />

werden. Ausgehend von XMeld soll die fachliche Geeignetheit für die Bereiche des<br />

Ausländer- und des Personenstandswesens geprüft werden. Eine Übernahme anderer<br />

Standardisierungen in einen Fachstandard darf aber nur insoweit erfolgen, als nicht<br />

zwingende fachliche Gründe entgegenstehen.<br />

Die Namensdarstellung wird aus XPersonenstand übernommen; hinsichtlich der<br />

Vorgaben zur Anschrift wird der Datentyp aus XMeld übernommen.<br />

Codelisten (Schlüsseltabellen) sind ein wichtiges Hilfsmittel zur eindeutigen Benennung<br />

und Klassifikation von Daten. Die Einigung von Kommunikationspartnern auf eine<br />

vollständige und abschließende Liste der zu übermittelnden Sachverhalte und ihrer<br />

Bezeichnung ist ein wesentlicher Beitrag zur Gewährleistung einer hohen Datenqualität.<br />

Die Feldlängenbeschränkungen für Namen und Anschriften in den Melderegistern<br />

werden aufgehoben.<br />

Es werden einheitliche Plausibiltätskriterien geschaffen, um beispielsweise Zeitpunkte in<br />

allen Standards einheitlich darstellen und prüfen zu können.<br />

21

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