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VMT-Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen - JeNah

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5.4 Schüler-Azubi-Zeitkarten<br />

Schüler-Azubi-Zeitkarten werden als Schüler-Azubi-Wochenkarten, Schüler-Azubi-Monatskarten <strong>und</strong> Schüler-<br />

Azubi-Abokarten ausgegeben.<br />

Schüler-Azubi-Zeitkarten berechtigen zu einer beliebigen Anzahl Fahrten gemäß dem Geltungsbereich im<br />

jeweiligen Gültigkeitszeitraum (Ziffern 5.4.1, 5.4.2, 5.4.3).<br />

Schüler, Auszubildende <strong>und</strong> weitere Berechtigte gemäß § 1 PBefAusglV (Anlage F) sind nur dann zur Nutzung<br />

einer Schüler-Azubi-Zeitkarte berechtigt, wenn sie im Besitz eines Schülerausweises oder einer Berechtigungskarte<br />

(Ziff. 5.4.4) sind. Für Schüler-Azubi-Zeitkarten mit Lichtbild, die über das Schulverwaltungsamt<br />

bezogen werden, ist keine Berechtigungskarte erforderlich.<br />

Schüler-Azubi-Zeitkarten sind personengeb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> nicht übertragbar. Der gültige Schülerausweis oder<br />

die gültige Berechtigungskarte sind bei jeder Fahrt mitzuführen.<br />

5.4.1 Schüler-Azubi-Wochenkarte<br />

Die Schüler-Azubi-Wochenkarte ist ab dem ersten Geltungstag, 0.00 Uhr, bis zum gleichen Wochentag der<br />

darauf folgenden Woche, 12.00 Uhr, gültig.<br />

5.4.2 Schüler-Azubi-Monatskarte<br />

Die Schüler-Azubi-Monatskarte ist ab dem ersten Geltungstag, 0.00 Uhr, bis 12.00 Uhr des gleichen Kalendertages<br />

des Folgemonats gültig. Handelt es sich um einen kalendarisch nicht vorhandenen Tag, gilt die<br />

Schüler-Azubi-Monatskarte bis zum ersten Kalendertag des übernächsten Monats, 12.00 Uhr. Fällt das Gültigkeitsende<br />

auf einen Samstag, Sonntag oder thüringenweiten Feiertag, gilt die Schüler-Azubi-Monatskarte<br />

bis 12.00 Uhr des unmittelbar darauf folgenden Werktages.<br />

Aufsetzend auf diesen Vertrag <strong>und</strong> in Verbindung mit dem Semesterticket des Verkehrsunternehmens am<br />

Hochschulstandort sowie dem Semesterticket Thüringen der DB Regio AG berechtigt der Baustein <strong>VMT</strong>-<br />

Semesterticket dessen Inhaber zur verb<strong>und</strong>weiten Nutzung aller Verkehrsmittel der am <strong>VMT</strong> beteiligten<br />

Unternehmen.<br />

Für die Nutzung des Bausteins <strong>VMT</strong>-Semesterticket ist der Studierendenausweis des Inhabers durch die ausgebende<br />

Hochschule mit dem Aufdruck „Semesterticket + <strong>VMT</strong>“ zu versehen. Studierendenausweise ohne<br />

diesen Aufdruck gelten nicht als Fahrtberechtigung. Ausnahmen hiervon können vertraglich zwischen dem<br />

Studentenwerk, dem Verkehrsunternehmen <strong>und</strong> der <strong>VMT</strong> GmbH vereinbart werden.<br />

Sofern der Studierendenausweis kein Lichtbild enthält, gilt dieser nur in Verbindung mit einem amtlichen<br />

Ausweis mit Lichtbild als Fahrtberechtigung.<br />

Der Preis für den Baustein <strong>VMT</strong>-Semesterticket beträgt 8,50 €/Semester für die Studierenden der<br />

Bauhaus-Universität Weimar vom 01.10.2012 – 30.09.2014<br />

Berufsakademie Gera vom 01.10.2012 – 30.09.2014.<br />

6. Nebenbestimmungen<br />

6.1 Beförderung von Kindern<br />

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden unentgeltlich <strong>und</strong> ausschließlich in Begleitung Erwachsener<br />

befördert.<br />

Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr können die Tarifangebote Kinder-Einzelfahrt<br />

<strong>und</strong> Kinder-4-Fahrtenkarte <strong>und</strong> als schulpflichtige Personen zusätzlich die Tarifangebote Schüler-Azubi-<br />

Wochenkarte, Schüler-Azubi-Monatskarte <strong>und</strong> Schüler-Azubi-Abokarte in Anspruch nehmen.<br />

5.4.3 Schüler-Azubi-Abokarte<br />

Das Schüler-Azubi-Abo kann jeweils am 1. eines Monats begonnen werden <strong>und</strong> besteht über insgesamt 12<br />

aufeinander folgende Monate (Mindestvertragslaufzeit). Das Schüler-Azubi-Abo kann vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit<br />

gekündigt werden. Bei Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird der Differenzbetrag<br />

zwischen dem Schüler-Azubi-Abo-Monatsbetrag <strong>und</strong> dem Preis der Schüler-Azubi-Monatskarte<br />

nacherhoben. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist das Schüler-Azubi-Abo zum Ende eines jeden<br />

Kalendermonats kündbar.<br />

Die Vertragsbedingungen zum Schüler-Azubi-Abo sind in Anlage G aufgeführt.<br />

5.4.4 Berechtigungskarte<br />

Der Antrag auf Ausstellung einer Berechtigungskarte ist über die Verkaufs- <strong>und</strong> Servicestellen der Unternehmen<br />

erhältlich.<br />

Der vollständig ausgefüllte <strong>und</strong> von der Schul- bzw. Ausbildungsstätte bestätigte Antrag kann bei den Verkaufs-<br />

<strong>und</strong> Servicestellen eines der genutzten Unternehmen abgeben werden. Die Bestätigung durch die<br />

Ausbildungsstätte darf nicht älter als 30 Tage sein. Das Unternehmen macht die Berechtigungskarte gültig,<br />

indem das Gültigkeitsende auf der Berechtigungskarte eingetragen <strong>und</strong> diese abgestempelt wird.<br />

Sofern die Berechtigungskarte kein Lichtbild enthält, ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres zusätzlich ein<br />

amtlicher Ausweis mit Lichtbild erforderlich.<br />

5.5 Baustein <strong>VMT</strong>-Semesterticket<br />

Studierende der Hochschulen im <strong>VMT</strong>-Verb<strong>und</strong>gebiet <strong>und</strong> der Berufsakademie Gera – vertreten durch das<br />

Studentenwerk Thüringen – können mit einem der am <strong>VMT</strong> beteiligten Unternehmen sowie der <strong>VMT</strong> GmbH<br />

einen Vertrag über die Ausgabe eines Bausteins <strong>VMT</strong>-Semesterticket abschließen.<br />

6.2 Beförderung von Schwerbehinderten<br />

Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch<br />

IX in der jeweils gültigen Fassung. Die genehmigte Begleitperson – Kennzeichen B auf dem Ausweis –<br />

kann frei fahren, auch wenn der Schwerbehinderte selbst zahlen muss.<br />

Der Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt <strong>und</strong> gültiger Wertmarke ist bei jeder Fahrt zum Nachweis der<br />

Anspruchsberechtigung mitzuführen.<br />

Blindenführh<strong>und</strong>e werden kostenlos befördert; das Gleiche gilt für einen H<strong>und</strong>, den ein schwerbehinderter<br />

Mensch mitführt, in dessen Ausweis die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung eingetragen ist <strong>und</strong> der<br />

ohne Begleitperson fährt.<br />

6.3 Unentgeltliche Beförderung von Bediensteten in Uniform<br />

Angehörige der Polizei <strong>und</strong> B<strong>und</strong>espolizei in Uniform werden, wenn sie ihre Legitimation durch einen<br />

Dienstausweis nachweisen können, im Geltungsbereich des <strong>VMT</strong>-Tarifs unentgeltlich befördert, jedoch in<br />

den Zügen des Nahverkehrs nur in der 2. Klasse. Das Mitführen von Diensth<strong>und</strong>en ist ebenfalls unentgeltlich<br />

gestattet.<br />

6.4 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Tieren<br />

6.4.1 Beförderung von Fahrrädern<br />

Für die Mitnahme von Fahrrädern ist für Fahrrad sowie Fahrradanhänger jeweils eine H<strong>und</strong>e-/Fahrrad-Karte<br />

je Fahrt zu erwerben.<br />

Seite 10 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> I Seite 11

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