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VMT-Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen - JeNah

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§ 12 Beförderung von Tieren<br />

§ 12 Beförderung von Tieren<br />

(1) Auf die Beförderung von Tieren ist § 11 Abs. 1, 4 <strong>und</strong> 5 anzuwenden.<br />

(1) Auf die Beförderung von Tieren ist § 11 Abs. 1, 4 <strong>und</strong> 5 anzuwenden.<br />

(2) H<strong>und</strong>e werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. H<strong>und</strong>e, welche nicht in<br />

(2) einem H<strong>und</strong>e gesonderten werden nur unter Transportbehälter Aufsicht einer oder hierzu in einer geeigneten Tragetasche Person untergebracht befördert. H<strong>und</strong>e, sind, welche haben nicht vom Betreten<br />

des gesonderten Fahrzeugs bis Transportbehälter zum Verlassen des oder Fahrzeugs in einer einen Tragetasche Maulkorb untergebracht zu tragen <strong>und</strong> sind, sind haben während vom der Betre-<br />

Be-<br />

in<br />

einem<br />

ten förderung des Fahrzeugs an einer bis kurzen zum Leine Verlassen zu führen. des Fahrzeugs Für Schäden, einen die Maulkorb durch mitgeführte zu tragen H<strong>und</strong>e sind verursacht während der werden,<br />

haftet an der einer Fahrgast. kurzen Leine zu führen. Für Schäden, die durch mitgeführte H<strong>und</strong>e verursacht wer-<br />

Beförder<strong>und</strong>en,<br />

haftet der Fahrgast.<br />

(3) Kann die h<strong>und</strong>eführende Person trotz Ermahnung durch das Kontroll- <strong>und</strong> Betriebspersonal die Anforderungen<br />

die h<strong>und</strong>eführende nach § 12 Abs. Person 2 nicht trotz gewährleisten, Ermahnung wird durch sie das im Sinne Kontroll- von <strong>und</strong> § 4 Abs. Betriebspersonal 1 der <strong>VMT</strong>- die Anfor-<br />

(3) Kann<br />

derungen Beförderungsbedingungen nach § 12 Abs. 2 von nicht der gewährleisten, Beförderung ausgeschlossen wird sie im Sinne <strong>und</strong> von hat § 4 in Abs. diesem 1 der Sinne <strong>VMT</strong>- den Aufforderungen<br />

des Personals Folge von zu leisten. der Beförderung Zusätzlich ausgeschlossen wird eine Vertragsstrafe <strong>und</strong> hat in diesem Höhe von Sinne 20,00 den € Aufforde-<br />

erho-<br />

Beförderungsbedingungen<br />

rungen ben. Die des Vertragsstrafe Personals Folge wird zu sofort leisten. nach Zusätzlich Feststellung wird des eine Sachverhaltes Vertragsstrafe fällig in Höhe (§ 271 von BGB). 20,00 Wird € erhobentrag<br />

nicht Die Vertragsstrafe sofort bezahlt, wird sofort dem Fahrgast nach Feststellung eine Zahlungsaufforderung des Sachverhaltes fällig ausgestellt. (§ 271 BGB). Wird der Be-<br />

der Betrag<br />

nicht sofort bezahlt, wird dem Fahrgast eine Zahlungsaufforderung ausgestellt.<br />

Der Fahrgast ist verpflichtet, der Zahlungsaufforderungen innerhalb einer Frist von einer Woche nach<br />

Der Feststellung Fahrgast nachzukommen. ist verpflichtet, der Wird Zahlungsaufforderungen die Frist nicht eingehalten, innerhalb beträgt einer die Gebühr Frist von für einer die erste Woche Mahnung<br />

5,00 €. nachzukommen. Bei jeder weiteren Wird Mahnung die Frist kommen nicht eingehalten, jeweils 5,00 beträgt € hinzu. die Weitere Gebühr Ansprüche für die erste bleiben Mah-<br />

nach<br />

Feststellung<br />

unberührt.<br />

nung 5,00 €. Bei jeder weiteren Mahnung kommen jeweils 5,00 € hinzu. Weitere Ansprüche bleiben<br />

unberührt.<br />

(4) Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.<br />

(4) Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.<br />

(5) Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.<br />

(5) Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.<br />

(6) Bei Zuwiderhandlung der Abs. 1 bis 5 bleiben zivilrechtliche Ansprüche unberührt.<br />

(6) Bei Zuwiderhandlung der Abs. 1 bis 5 bleiben zivilrechtliche Ansprüche unberührt.<br />

(7) Blindenführh<strong>und</strong>e, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen. Sie sind von der<br />

(7) Blindenführh<strong>und</strong>e, Pflicht einen Maulkorb die einen zu tragen Blinden befreit. begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen. Sie sind von der<br />

Pflicht einen Maulkorb zu tragen befreit.<br />

§ 16 Ausschluss von Ersatzansprüchen<br />

Abweichungen von Fahrplänen – insbesondere durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder<br />

-unterbrechungen – sowie Platzmangel, <strong>und</strong> unrichtige Auskünfte <strong>und</strong> Ausfall von Fahrten begründen keine<br />

Ersatzansprüche; insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen. Der<br />

Anspruch auf Beförderung gilt auch als erfüllt, wenn der Unternehmer aus betrieblichen Gründen andere als<br />

im Fahrplan angegebene Fahrzeuge bereit stellt oder Umleitungsstrecken gefahren werden.<br />

Sofern es sich bei den Unternehmen DB Regio AG, Erfurter Bahn GmbH <strong>und</strong> Süd Thüringen Bahn GmbH um<br />

Zugverspätungen, Zugausfälle <strong>und</strong> Anschlussversäumnisse handelt, gelten die in Anlage A „Fahrgastrechte<br />

im SPNV bei Zugverspätungen, Zugausfällen <strong>und</strong> resultierenden Anschlussversäumnissen“ getroffenen Regelungen.<br />

§ 17 Gerichtsstand<br />

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist der Sitz des Unternehmens.<br />

§ 18 Inkrafttreten<br />

Diese Beförderungsbedingungen treten am 12.06.2011 in Kraft.<br />

§ 13 F<strong>und</strong>sachen<br />

§ 13 F<strong>und</strong>sachen<br />

F<strong>und</strong>sachen sind gemäß § 978 BGB unverzüglich dem Betriebspersonal abzuliefern. Hat die gef<strong>und</strong>ene Sa-<br />

F<strong>und</strong>sachen einen Wert sind über gemäß 50,00 § 978 €, hält BGB das unverzüglich Betriebspersonal dem Betriebspersonal auf Verlangen des abzuliefern. Finders dessen Hat die Namen gef<strong>und</strong>ene den Sache<br />

einen Wert über schriftlich 50,00 €, fest. hält Eine das F<strong>und</strong>sache Betriebspersonal wird an auf den Verlangen Verlierer durch des Finders das für dessen das Unternehmen Namen <strong>und</strong> den zu-<br />

F<strong>und</strong>gegenstand<br />

ständige F<strong>und</strong>gegenstand F<strong>und</strong>büro schriftlich gegen Zahlung fest. Eine eines F<strong>und</strong>sache Entgelts wird für die an den Aufbewahrung Verlierer durch zurückgegeben. das für das Unternehmen Sofortige Rückgabe zuständige<br />

an den Verlierer F<strong>und</strong>büro durch gegen das Zahlung Betriebspersonal eines Entgelts ist zulässig, für die wenn Aufbewahrung er sich einwandfrei zurückgegeben. als Verlierer Sofortige ausweisen Rückgabe<br />

kann. den Der Verlierer durch hat das den Betriebspersonal Empfang der Sache ist zulässig, schriftlich wenn zu bestätigen. er sich einwandfrei als Verlierer ausweisen<br />

kann. Der Verlierer hat den Empfang der Sache schriftlich zu bestätigen.<br />

§ 14 Haftung<br />

§ 14 Haftung<br />

Das Unternehmen haftet für die Tötung oder Verletzung eines Fahrgastes <strong>und</strong> für Schäden an Sachen, die<br />

Das der Fahrgast Unternehmen an sich haftet trägt für oder die mit Tötung sich führt, oder nach Verletzung den allgemein eines Fahrgastes geltenden <strong>und</strong> Bestimmungen. für Schäden an Für Sachen, Sachschäden<br />

Fahrgast haftet das an Unternehmen sich trägt oder gegenüber mit sich führt, jeder nach beförderten den allgemein Person geltenden nur bis zum Bestimmungen. Höchstbetrag von Für Sachschä-<br />

1.000,- €;<br />

die<br />

der<br />

den die Begrenzung haftet das Unternehmen von Haftpflicht gegenüber gilt nicht, jeder wenn beförderten die Sachschäden Person auf nur Vorsatz bis zum oder Höchstbetrag grobe Fahrlässigkeit von 1.000,- zurückzuführen<br />

Begrenzung sind. von Haftpflicht gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu-<br />

€;<br />

die<br />

rückzuführen sind.<br />

§ 15 Verjährung<br />

§ 15 Verjährung<br />

(1) Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Entstehung<br />

des Anspruchs. aus dem Beförderungsvertrag Dieser ist in Verbindung verjähren mit dem in 2 gültigen Jahren. Fahrausweis Die Verjährung sofort beginnt anzuzeigen mit der <strong>und</strong> Entste-<br />

in-<br />

(1) Ansprüche<br />

hung nerhalb des von Anspruchs. 4 Wochen Dieser geltend ist in zu Verbindung machen. Beweispflichtig mit dem gültigen für Ansprüche Fahrausweis ist sofort der Fahrgast. anzuzeigen <strong>und</strong> innerhalb<br />

von 4 Wochen geltend zu machen. Beweispflichtig für Ansprüche ist der Fahrgast.<br />

(2) Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften.<br />

(2) Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften.<br />

Seite 60 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />

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