VMT-Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen - JeNah
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§ 12 Beförderung von Tieren<br />
§ 12 Beförderung von Tieren<br />
(1) Auf die Beförderung von Tieren ist § 11 Abs. 1, 4 <strong>und</strong> 5 anzuwenden.<br />
(1) Auf die Beförderung von Tieren ist § 11 Abs. 1, 4 <strong>und</strong> 5 anzuwenden.<br />
(2) H<strong>und</strong>e werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. H<strong>und</strong>e, welche nicht in<br />
(2) einem H<strong>und</strong>e gesonderten werden nur unter Transportbehälter Aufsicht einer oder hierzu in einer geeigneten Tragetasche Person untergebracht befördert. H<strong>und</strong>e, sind, welche haben nicht vom Betreten<br />
des gesonderten Fahrzeugs bis Transportbehälter zum Verlassen des oder Fahrzeugs in einer einen Tragetasche Maulkorb untergebracht zu tragen <strong>und</strong> sind, sind haben während vom der Betre-<br />
Be-<br />
in<br />
einem<br />
ten förderung des Fahrzeugs an einer bis kurzen zum Leine Verlassen zu führen. des Fahrzeugs Für Schäden, einen die Maulkorb durch mitgeführte zu tragen H<strong>und</strong>e sind verursacht während der werden,<br />
haftet an der einer Fahrgast. kurzen Leine zu führen. Für Schäden, die durch mitgeführte H<strong>und</strong>e verursacht wer-<br />
Beförder<strong>und</strong>en,<br />
haftet der Fahrgast.<br />
(3) Kann die h<strong>und</strong>eführende Person trotz Ermahnung durch das Kontroll- <strong>und</strong> Betriebspersonal die Anforderungen<br />
die h<strong>und</strong>eführende nach § 12 Abs. Person 2 nicht trotz gewährleisten, Ermahnung wird durch sie das im Sinne Kontroll- von <strong>und</strong> § 4 Abs. Betriebspersonal 1 der <strong>VMT</strong>- die Anfor-<br />
(3) Kann<br />
derungen Beförderungsbedingungen nach § 12 Abs. 2 von nicht der gewährleisten, Beförderung ausgeschlossen wird sie im Sinne <strong>und</strong> von hat § 4 in Abs. diesem 1 der Sinne <strong>VMT</strong>- den Aufforderungen<br />
des Personals Folge von zu leisten. der Beförderung Zusätzlich ausgeschlossen wird eine Vertragsstrafe <strong>und</strong> hat in diesem Höhe von Sinne 20,00 den € Aufforde-<br />
erho-<br />
Beförderungsbedingungen<br />
rungen ben. Die des Vertragsstrafe Personals Folge wird zu sofort leisten. nach Zusätzlich Feststellung wird des eine Sachverhaltes Vertragsstrafe fällig in Höhe (§ 271 von BGB). 20,00 Wird € erhobentrag<br />
nicht Die Vertragsstrafe sofort bezahlt, wird sofort dem Fahrgast nach Feststellung eine Zahlungsaufforderung des Sachverhaltes fällig ausgestellt. (§ 271 BGB). Wird der Be-<br />
der Betrag<br />
nicht sofort bezahlt, wird dem Fahrgast eine Zahlungsaufforderung ausgestellt.<br />
Der Fahrgast ist verpflichtet, der Zahlungsaufforderungen innerhalb einer Frist von einer Woche nach<br />
Der Feststellung Fahrgast nachzukommen. ist verpflichtet, der Wird Zahlungsaufforderungen die Frist nicht eingehalten, innerhalb beträgt einer die Gebühr Frist von für einer die erste Woche Mahnung<br />
5,00 €. nachzukommen. Bei jeder weiteren Wird Mahnung die Frist kommen nicht eingehalten, jeweils 5,00 beträgt € hinzu. die Weitere Gebühr Ansprüche für die erste bleiben Mah-<br />
nach<br />
Feststellung<br />
unberührt.<br />
nung 5,00 €. Bei jeder weiteren Mahnung kommen jeweils 5,00 € hinzu. Weitere Ansprüche bleiben<br />
unberührt.<br />
(4) Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.<br />
(4) Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.<br />
(5) Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.<br />
(5) Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.<br />
(6) Bei Zuwiderhandlung der Abs. 1 bis 5 bleiben zivilrechtliche Ansprüche unberührt.<br />
(6) Bei Zuwiderhandlung der Abs. 1 bis 5 bleiben zivilrechtliche Ansprüche unberührt.<br />
(7) Blindenführh<strong>und</strong>e, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen. Sie sind von der<br />
(7) Blindenführh<strong>und</strong>e, Pflicht einen Maulkorb die einen zu tragen Blinden befreit. begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen. Sie sind von der<br />
Pflicht einen Maulkorb zu tragen befreit.<br />
§ 16 Ausschluss von Ersatzansprüchen<br />
Abweichungen von Fahrplänen – insbesondere durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder<br />
-unterbrechungen – sowie Platzmangel, <strong>und</strong> unrichtige Auskünfte <strong>und</strong> Ausfall von Fahrten begründen keine<br />
Ersatzansprüche; insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen. Der<br />
Anspruch auf Beförderung gilt auch als erfüllt, wenn der Unternehmer aus betrieblichen Gründen andere als<br />
im Fahrplan angegebene Fahrzeuge bereit stellt oder Umleitungsstrecken gefahren werden.<br />
Sofern es sich bei den Unternehmen DB Regio AG, Erfurter Bahn GmbH <strong>und</strong> Süd Thüringen Bahn GmbH um<br />
Zugverspätungen, Zugausfälle <strong>und</strong> Anschlussversäumnisse handelt, gelten die in Anlage A „Fahrgastrechte<br />
im SPNV bei Zugverspätungen, Zugausfällen <strong>und</strong> resultierenden Anschlussversäumnissen“ getroffenen Regelungen.<br />
§ 17 Gerichtsstand<br />
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist der Sitz des Unternehmens.<br />
§ 18 Inkrafttreten<br />
Diese Beförderungsbedingungen treten am 12.06.2011 in Kraft.<br />
§ 13 F<strong>und</strong>sachen<br />
§ 13 F<strong>und</strong>sachen<br />
F<strong>und</strong>sachen sind gemäß § 978 BGB unverzüglich dem Betriebspersonal abzuliefern. Hat die gef<strong>und</strong>ene Sa-<br />
F<strong>und</strong>sachen einen Wert sind über gemäß 50,00 § 978 €, hält BGB das unverzüglich Betriebspersonal dem Betriebspersonal auf Verlangen des abzuliefern. Finders dessen Hat die Namen gef<strong>und</strong>ene den Sache<br />
einen Wert über schriftlich 50,00 €, fest. hält Eine das F<strong>und</strong>sache Betriebspersonal wird an auf den Verlangen Verlierer durch des Finders das für dessen das Unternehmen Namen <strong>und</strong> den zu-<br />
F<strong>und</strong>gegenstand<br />
ständige F<strong>und</strong>gegenstand F<strong>und</strong>büro schriftlich gegen Zahlung fest. Eine eines F<strong>und</strong>sache Entgelts wird für die an den Aufbewahrung Verlierer durch zurückgegeben. das für das Unternehmen Sofortige Rückgabe zuständige<br />
an den Verlierer F<strong>und</strong>büro durch gegen das Zahlung Betriebspersonal eines Entgelts ist zulässig, für die wenn Aufbewahrung er sich einwandfrei zurückgegeben. als Verlierer Sofortige ausweisen Rückgabe<br />
kann. den Der Verlierer durch hat das den Betriebspersonal Empfang der Sache ist zulässig, schriftlich wenn zu bestätigen. er sich einwandfrei als Verlierer ausweisen<br />
kann. Der Verlierer hat den Empfang der Sache schriftlich zu bestätigen.<br />
§ 14 Haftung<br />
§ 14 Haftung<br />
Das Unternehmen haftet für die Tötung oder Verletzung eines Fahrgastes <strong>und</strong> für Schäden an Sachen, die<br />
Das der Fahrgast Unternehmen an sich haftet trägt für oder die mit Tötung sich führt, oder nach Verletzung den allgemein eines Fahrgastes geltenden <strong>und</strong> Bestimmungen. für Schäden an Für Sachen, Sachschäden<br />
Fahrgast haftet das an Unternehmen sich trägt oder gegenüber mit sich führt, jeder nach beförderten den allgemein Person geltenden nur bis zum Bestimmungen. Höchstbetrag von Für Sachschä-<br />
1.000,- €;<br />
die<br />
der<br />
den die Begrenzung haftet das Unternehmen von Haftpflicht gegenüber gilt nicht, jeder wenn beförderten die Sachschäden Person auf nur Vorsatz bis zum oder Höchstbetrag grobe Fahrlässigkeit von 1.000,- zurückzuführen<br />
Begrenzung sind. von Haftpflicht gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu-<br />
€;<br />
die<br />
rückzuführen sind.<br />
§ 15 Verjährung<br />
§ 15 Verjährung<br />
(1) Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Entstehung<br />
des Anspruchs. aus dem Beförderungsvertrag Dieser ist in Verbindung verjähren mit dem in 2 gültigen Jahren. Fahrausweis Die Verjährung sofort beginnt anzuzeigen mit der <strong>und</strong> Entste-<br />
in-<br />
(1) Ansprüche<br />
hung nerhalb des von Anspruchs. 4 Wochen Dieser geltend ist in zu Verbindung machen. Beweispflichtig mit dem gültigen für Ansprüche Fahrausweis ist sofort der Fahrgast. anzuzeigen <strong>und</strong> innerhalb<br />
von 4 Wochen geltend zu machen. Beweispflichtig für Ansprüche ist der Fahrgast.<br />
(2) Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften.<br />
(2) Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften.<br />
Seite 60 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />
Seite 60 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />
<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen I Seite 61