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VMT-Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen - JeNah

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8.3 Bestand der Schüler-Azubi-Abo-Vertrag zum Zeitpunkt der fristlosen Kündigung noch nicht mindestens<br />

12 Monate der Schüler-Azubi-Abo-Vertrag wird für die bestehende zum Vertragsdauer Zeitpunkt der des fristlosen Abonnements Kündigung der Differenzbetrag noch nicht mindes-<br />

zwi-<br />

8.3 Bestand<br />

tens schen 12 Schüler-Azubi-Abokarte Monate wird für die bestehende <strong>und</strong> der Schüler-Azubi-Monatskarte Vertragsdauer des Abonnements nacherhoben. der Differenzbetrag Der verbleibende zwischen<br />

Restbetrag Schüler-Azubi-Abokarte einschließlich aller aufgelaufenen <strong>und</strong> der Schüler-Azubi-Monatskarte Rücklastschrift- <strong>und</strong> Mahngebühren nacherhoben. Der wird verbleibende<br />

in einer Summe<br />

sofort fällig. einschließlich aller aufgelaufenen Rücklastschrift- <strong>und</strong> Mahngebühren wird in einer Sum-<br />

Restbetrag<br />

me sofort fällig.<br />

8.4 Wird der durch die GVB gekündigte <strong>und</strong> in der Sperrliste als gesperrt vermerkte Fahrausweis weiterhin<br />

8.4 Wird genutzt, der ist durch die die GVB GVB berechtigt, gekündigte für den <strong>und</strong> Zeitraum in der Sperrliste der Kündigung als gesperrt bis zur vermerkte festgestellten Fahrausweis Nutzung weiterhin als fiktiven<br />

Schadenersatz ist die GVB berechtigt, den Preis zu für verlangen, den Zeitraum der gemäß der Kündigung dem Tarif bis angefallen zur festgestellten wäre. Dem Nutzung K<strong>und</strong>en als fik-<br />

genutzt,<br />

tiven bleibt Schadenersatz vorbehalten, der den GVB Preis einen zu verlangen, geringeren der Schaden gemäß nachzuweisen. dem Tarif angefallen Die separate wäre. Dem Berechnung K<strong>und</strong>en eines<br />

bleibt erhöhten vorbehalten, Beförderungsentgeltes GVB einen bleibt geringeren davon Schaden unberührt. nachzuweisen. Die separate Berechnung eines<br />

erhöhten Beförderungsentgeltes bleibt davon unberührt.<br />

9 Verlust <strong>und</strong> Beschädigung<br />

9 Verlust <strong>und</strong> Beschädigung<br />

9.1 Der Verlust sowie die Beschädigung einer Schüler-Azubi-Abokarte sind dem Unternehmen unverzüglich<br />

Der schriftlich Verlust sowie anzuzeigen. die Beschädigung Der Fahrgast einer erhält Schüler-Azubi-Abokarte gegen eine Gebühr von sind 10,00 dem Unternehmen € einmalig einen unverzüg-<br />

Ersatz<br />

9.1<br />

lich für die schriftlich verlorenen anzuzeigen. Schüler-Azubi-Abokarte. Der Fahrgast erhält Es wird gegen maximal eine Gebühr die Anzahl von 10,00 der je € Postsendung einmalig einen versandten<br />

die Schüler-Azubi-Abokarten verlorenen Schüler-Azubi-Abokarte. ersetzt. Darüber Es wird hinaus maximal gehende die Ansprüche Anzahl der sind je Postsendung ausgeschlossen. versand-<br />

Ersatz<br />

für<br />

ten Schüler-Azubi-Abokarten ersetzt. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.<br />

9.2 Auf Gr<strong>und</strong> der spezifischen Ausgabeform der Schüler-Azubi-Abokarte im CityTarif Gera wird diese bei<br />

9.2 Auf Verlust Gr<strong>und</strong> einmalig der spezifischen ersetzt. Der Ausgabeform Verlust ist unverzüglich der Schüler-Azubi-Abokarte beim GVB K<strong>und</strong>enservice im CityTarif anzuzeigen. Gera wird Der diese alte bei<br />

Verlust Fahrausweis einmalig wird ersetzt. damit ungültig. Der Verlust Im Falle ist unverzüglich einer weiteren beim Verlustmeldung GVB K<strong>und</strong>enservice ist die anzuzeigen. GVB zur fristlosen Der alte<br />

Fahrausweis Kündigung des wird Vertrages damit ungültig. berechtigt. Im Falle Wird einer der als weiteren verloren Verlustmeldung gegangene Fahrausweis ist die GVB genutzt, zur fristlosen<br />

die<br />

Kündigung GVB berechtigt, des Vertrages für den Zeitraum berechtigt. von Wird der Verlustmeldung der als verloren bis gegangene zur Nutzung Fahrausweis als fiktiven genutzt, Schadensersatz ist die<br />

GVB den Preis berechtigt, zu verlangen, für den der Zeitraum gemäß von Tarif der angefallen Verlustmeldung wäre. Dem bis zur K<strong>und</strong>en Nutzung bleibt als vorbehalten, fiktiven Schadensersatz<br />

der GVB<br />

den einen Preis geringeren zu verlangen, Schaden der nachzuweisen.<br />

gemäß Tarif angefallen wäre. Dem K<strong>und</strong>en bleibt vorbehalten, der GVB<br />

einen geringeren Schaden nachzuweisen.<br />

10 Versand<br />

10 Versand<br />

10.1 Das Unternehmen sendet dem Fahrgast die Schüler-Azubi-Abokarte rechtzeitig per Post zu.<br />

10.1 Das Unternehmen sendet dem Fahrgast die Schüler-Azubi-Abokarte rechtzeitig per Post zu.<br />

10.2 Erhält der Fahrgast die Schüler-Azubi-Abokarte nicht bis zum 26. des jeweiligen Zusendemonats, so<br />

10.2 Erhält hat der der Fahrgast die die Verpflichtung, Schüler-Azubi-Abokarte dies unverzüglich nicht bis dem zum Unternehmen 26. des jeweiligen schriftlich Zusendemonats, mitzuteilen. so<br />

hat der Fahrgast die Verpflichtung, dies unverzüglich dem Unternehmen schriftlich mitzuteilen.<br />

10.3 Aufgr<strong>und</strong> der spezifischen Ausgabeform der von der GVB ausgegebenen Schüler-Azubi-Abokarte im<br />

10.3 CityTarif Aufgr<strong>und</strong> Gera, der spezifischen behält sich die Ausgabeform GVB vor, dem/-r der von Vertragspartner/-in der GVB ausgegebenen in unregelmäßigen Schüler-Azubi-Abokarte Abständen im<br />

CityTarif neue Schüler-Azubi-Abo-Karten Gera, behält sich die GVB zuzusenden. vor, dem/-r Alte Vertragspartner/-in GVB Schüler-Azubi-Abokarten in unregelmäßigen im CityTarif Abständen Gera<br />

neue verlieren Schüler-Azubi-Abo-Karten diesem Zeitpunkt ihre zuzusenden. Gültigkeit. Alte Wird GVB der ungültig Schüler-Azubi-Abokarten gewordene Fahrausweis im CityTarif weiterhin Gera<br />

verlieren genutzt werden, zu diesem ist die Zeitpunkt GVB berechtigt, ihre Gültigkeit. für den Wird Zeitraum der ungültig des Austausches gewordene bis Fahrausweis zur festgestellten weiterhin Nutzung<br />

als werden, fiktiven Schadenersatz ist die GVB berechtigt, den Preis für zu den verlangen, Zeitraum der des gemäß Austausches Tarif angefallen bis zur festgestellten wäre. Dem Kun-<br />

Nut-<br />

genutzt<br />

zung den bleibt als fiktiven vorbehalten, Schadenersatz der GVB den einen Preis geringeren zu verlangen, Schaden der gemäß nachzuweisen. Tarif angefallen Die separate wäre. Berechnung<br />

Dem K<strong>und</strong>en<br />

eines bleibt erhöhten vorbehalten, Beförderungsentgeltes GVB einen geringeren bleibt davon Schaden unberührt. nachzuweisen. Die separate Berechnung<br />

eines erhöhten Beförderungsentgeltes bleibt davon unberührt.<br />

11 Datenschutz<br />

11 Datenschutz<br />

11.1 Die persönlichen Daten auf dem Antrag werden durch das Unternehmen im Rahmen datenschutzrechtlicher<br />

persönlichen Bestimmungen Daten auf für dem die Antrag Vertragsrealisierung werden durch das <strong>und</strong> Unternehmen für Informationszwecke im Rahmen im datenschutz-<br />

Interesse des<br />

11.1 Die<br />

rechtlicher Unternehmens Bestimmungen genutzt. für die Vertragsrealisierung <strong>und</strong> für Informationszwecke im Interesse des<br />

Unternehmens genutzt.<br />

11.2 Das Unternehmen ist berechtigt, Auskünfte über offene Zahlungsverpflichtungen an die in Ziffer 1<br />

11.2 Das genannten Unternehmen Unternehmen ist berechtigt, im Rahmen Auskünfte von Anträgen über offene auf Schüler-Azubi-Zeitkarten Zahlungsverpflichtungen im an Abonnement die in Ziffer 1 des<br />

genannten <strong>VMT</strong>-Tarifs Unternehmen gemäß datenschutzrechtlicher im Rahmen von Anträgen Bestimmungen auf Schüler-Azubi-Zeitkarten erteilen.<br />

im Abonnement des<br />

<strong>VMT</strong>-Tarifs gemäß datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu erteilen.<br />

Anlage H: Großgruppen-Angebot für Kinder-<strong>und</strong> Schulgruppen<br />

1 Anlage Berechtigte H: Großgruppen-Angebot für Kinder-<strong>und</strong> Schulgruppen<br />

Berechtigte sind Kinder- <strong>und</strong> Schulgruppen von allgemeinbildenden <strong>und</strong> berufsbildenden Schulen.<br />

1 Das Berechtigte Angebot richtet sich an Großgruppen. Als Großgruppe gelten mindestens 16 berechtigte Personen.<br />

Pro 5 berechtigten Personen ist eine Begleitperson berechtigt, ebenfalls zu den Konditionen des<br />

Großgruppen-Tarifs Berechtigte sind Kinder- mit der <strong>und</strong> Großgruppe Schulgruppen zu reisen. von allgemeinbildenden <strong>und</strong> berufsbildenden Schulen.<br />

Das Angebot richtet sich an Großgruppen. Als Großgruppe gelten mindestens 16 berechtigte Personen.<br />

Pro 5 berechtigten Personen ist eine Begleitperson berechtigt, ebenfalls zu den Konditionen des<br />

2 Geltungsbereich Großgruppen-Tarifs <strong>und</strong> mit Gültigkeitsdauer<br />

der Großgruppe zu reisen.<br />

2.1 Das Großgruppen-Angebot berechtigt die Großgruppe zu einer Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt gemäß der gelösten<br />

Geltungsbereich Tarifzonen im <strong>und</strong> Verkehrsverb<strong>und</strong> Gültigkeitsdauer Mittelthüringen. Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt können maximal 7 Tage<br />

2<br />

auseinander liegen. Beide Fahrten müssen gemeinsam beantragt werden. Fahrtunterbrechungen <strong>und</strong><br />

2.1 R<strong>und</strong>fahrten Das Großgruppen-Angebot sind nicht gestattet. berechtigt Die Gültigkeitsdauer die Großgruppe zu der einer Großgruppen-Karte Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt richtet gemäß sich der nach gelösten<br />

Tarifzonen <strong>und</strong> ist im den Verkehrsverb<strong>und</strong> <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Mittelthüringen. Ziffer Hin- 5 Abs. <strong>und</strong> 1 Rückfahrt zu entnehmen. können maximal 7 Tage<br />

der<br />

Preisstufe<br />

auseinander liegen. Beide Fahrten müssen gemeinsam beantragt werden. Fahrtunterbrechungen <strong>und</strong><br />

2.2 R<strong>und</strong>fahrten Der Fahrpreis sind für eine nicht Großgruppe gestattet. Die richtet Gültigkeitsdauer sich nach der der Preisstufe, Großgruppen-Karte dem Tarif <strong>und</strong> richtet der Gruppengröße.<br />

sich nach der<br />

Die Preisstufe Preisstufe <strong>und</strong> <strong>und</strong> ist den der <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Tarif werden nach den Gr<strong>und</strong>sätzen Ziffer 5 Abs. der 1 zu Fahrpreisermittlung entnehmen. (<strong>VMT</strong>-<br />

<strong>Tarifbestimmungen</strong> Ziffer 2) ermittelt. Der Fahrpreis für eine Person ist der Preistabelle in Ziffer 5 zu<br />

2.2 entnehmen. Der Fahrpreis Der für Preis eine der Großgruppe Großgruppen-Karte richtet sich ergibt nach der aus Preisstufe, dem Fahrpreis dem pro Tarif Person <strong>und</strong> der <strong>und</strong> Gruppengröße.<br />

der Anzahl der<br />

Die berechtigten Preisstufe Personen. <strong>und</strong> der Tarif werden nach den Gr<strong>und</strong>sätzen der Fahrpreisermittlung (<strong>VMT</strong>-<br />

<strong>Tarifbestimmungen</strong> Ziffer 2) ermittelt. Der Fahrpreis für eine Person ist der Preistabelle in Ziffer 5 zu<br />

2.3 entnehmen. Entgeltfrei befördert Der Preis werden der Großgruppen-Karte Kinder bis zum vollendeten ergibt aus dem 6. Lebensjahr Fahrpreis sowie pro Person Begleitpersonen <strong>und</strong> der Anzahl von der<br />

schwerbehinderten berechtigten Personen. Personen, wenn die Notwenigkeit der Begleitung im Ausweis der schwerbehinderten<br />

Person eingetragen ist.<br />

2.3 Entgeltfrei befördert werden Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie Begleitpersonen von<br />

2.4 schwerbehinderten Die Großgruppen-Karte Personen, wird nur wenn entwertet die Notwenigkeit ausgegeben der mit Begleitung Angabe des im Ausweis jeweiligen der Gültigkeitszeitraumesten<br />

Person eingetragen ist.<br />

schwerbehinder-<br />

2.4 Die Großgruppen-Karte wird nur entwertet ausgegeben mit Angabe des jeweiligen Gültigkeitszeitraumes.<br />

<strong>und</strong> Verkaufsschluss<br />

3 Anmeldung<br />

3.1 Die Großgruppen-Karte muss bis 10 Werktage vor Reisebeginn beim <strong>VMT</strong>-Servicetelefon 01805<br />

3 130031 Anmeldung (14ct./Min <strong>und</strong> Verkaufsschluss<br />

aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max.42 ct./Min.) oder in einem der K<strong>und</strong>en-<br />

<strong>und</strong> Servicecenter der am <strong>VMT</strong> beteiligten Verkehrsunternehmen beantragt werden.<br />

3.1 Die Großgruppen-Karte muss bis 10 Werktage vor Reisebeginn beim <strong>VMT</strong>-Servicetelefon 01805<br />

3.2 130031 Bei einer (14ct./Min Bestellung in aus den dem K<strong>und</strong>en- Festnetz, <strong>und</strong> Tarif Servicecentern bei Mobilfunk erfassen max.42 die ct./Min.) Mitarbeiter oder nur in einem die K<strong>und</strong>endaten<br />

der K<strong>und</strong>en-<br />

<strong>und</strong> 1 – Servicecenter 4 des Bestellformulars) der am <strong>VMT</strong> <strong>und</strong> beteiligten leiten diese Verkehrsunternehmen zur Bearbeitung an das beantragt <strong>VMT</strong>-Servicetelefon werden. weiter.<br />

(Block<br />

3.3 3.2 Das Bei einer <strong>VMT</strong>-Servicetelefon Bestellung in den prüft K<strong>und</strong>en- die Fahrzeugkapazitäten <strong>und</strong> Servicecentern bei erfassen den befördernden die Mitarbeiter Verkehrsunternehmen,<br />

nur die K<strong>und</strong>endaten<br />

(Block berechnet 1 – 4 den des Fahrpreis, Bestellformulars) bereitet gemäß <strong>und</strong> leiten K<strong>und</strong>enwunsch diese zur Bearbeitung die Bezahlung an das <strong>und</strong> <strong>VMT</strong>-Servicetelefon Abholung der Großgruppenkarte<br />

vor <strong>und</strong> informiert den K<strong>und</strong>en über die Bereitstellung <strong>und</strong> Abholungsort der Großgruppen-<br />

weiter.<br />

3.3 karte. Das <strong>VMT</strong>-Servicetelefon prüft die Fahrzeugkapazitäten bei den befördernden Verkehrsunternehmen,<br />

berechnet den Fahrpreis, bereitet gemäß K<strong>und</strong>enwunsch die Bezahlung <strong>und</strong> Abholung der Großgruppenkarte<br />

Die Großgruppen-Karte vor <strong>und</strong> informiert kann den persönlich K<strong>und</strong>en gegen über die Bezahlung Bereitstellung bei einem <strong>und</strong> Abholungsort Verkehrsunternehmen der Großgruppen-<br />

abgeholt<br />

3.4<br />

werden. karte. Ein postalischer Versand der Großgruppen-Karte durch das Verkehrsunternehmen ist nach<br />

Zahlungseingang beim Verkehrsunternehmen ebenfalls möglich.<br />

3.4 Die Großgruppen-Karte kann persönlich gegen Bezahlung bei einem Verkehrsunternehmen abgeholt<br />

werden. Ein postalischer Versand der Großgruppen-Karte durch das Verkehrsunternehmen ist nach<br />

4 Rücknahme Zahlungseingang <strong>und</strong> Erstattung<br />

beim Verkehrsunternehmen ebenfalls möglich.<br />

Eine Rücknahme der Großgruppen-Karte <strong>und</strong> die Erstattung des bereits gezahlten Fahrpreises ist<br />

4 unter Rücknahme Einhaltung <strong>und</strong> Erstattung<br />

der nachstehenden Fristen <strong>und</strong> einer Gebühr von 8,00 € pro Fahrkarte möglich. Bei<br />

einer Teilstornierung fallen pro Person 1,40 € (max. jedoch 8,00 €) Gebühren an. Die Rücknahmefrist<br />

endet Eine Rücknahme 7 Tage vor der Fahrtantritt. Großgruppen-Karte Eine Erstattung <strong>und</strong> die ist Erstattung nach Ablauf des der bereits Frist nicht gezahlten mehr Fahrpreises möglich. ist<br />

unter Einhaltung der nachstehenden Fristen <strong>und</strong> einer Gebühr von 8,00 € pro Fahrkarte möglich. Bei<br />

einer Teilstornierung fallen pro Person 1,40 € (max. jedoch 8,00 €) Gebühren an. Die Rücknahmefrist<br />

endet 7 Tage vor Fahrtantritt. Eine Erstattung ist nach Ablauf der Frist nicht mehr möglich.<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage H: Großgruppen-Angebot für Kinder- <strong>und</strong> Schulgruppen I Seite 51<br />

Seite 50 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage G: Schüler-Azubi-Abo-Vertragsbedingungen<br />

Seite 50 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage G: Schüler-Azubi-Abo-Vertragsbedingungen<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage H: Großgruppen-Angebot für Kinder- <strong>und</strong> Schulgruppen I Seite 51

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