VMT-Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen - JeNah
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8.3 Bestand der Schüler-Azubi-Abo-Vertrag zum Zeitpunkt der fristlosen Kündigung noch nicht mindestens<br />
12 Monate der Schüler-Azubi-Abo-Vertrag wird für die bestehende zum Vertragsdauer Zeitpunkt der des fristlosen Abonnements Kündigung der Differenzbetrag noch nicht mindes-<br />
zwi-<br />
8.3 Bestand<br />
tens schen 12 Schüler-Azubi-Abokarte Monate wird für die bestehende <strong>und</strong> der Schüler-Azubi-Monatskarte Vertragsdauer des Abonnements nacherhoben. der Differenzbetrag Der verbleibende zwischen<br />
Restbetrag Schüler-Azubi-Abokarte einschließlich aller aufgelaufenen <strong>und</strong> der Schüler-Azubi-Monatskarte Rücklastschrift- <strong>und</strong> Mahngebühren nacherhoben. Der wird verbleibende<br />
in einer Summe<br />
sofort fällig. einschließlich aller aufgelaufenen Rücklastschrift- <strong>und</strong> Mahngebühren wird in einer Sum-<br />
Restbetrag<br />
me sofort fällig.<br />
8.4 Wird der durch die GVB gekündigte <strong>und</strong> in der Sperrliste als gesperrt vermerkte Fahrausweis weiterhin<br />
8.4 Wird genutzt, der ist durch die die GVB GVB berechtigt, gekündigte für den <strong>und</strong> Zeitraum in der Sperrliste der Kündigung als gesperrt bis zur vermerkte festgestellten Fahrausweis Nutzung weiterhin als fiktiven<br />
Schadenersatz ist die GVB berechtigt, den Preis zu für verlangen, den Zeitraum der gemäß der Kündigung dem Tarif bis angefallen zur festgestellten wäre. Dem Nutzung K<strong>und</strong>en als fik-<br />
genutzt,<br />
tiven bleibt Schadenersatz vorbehalten, der den GVB Preis einen zu verlangen, geringeren der Schaden gemäß nachzuweisen. dem Tarif angefallen Die separate wäre. Dem Berechnung K<strong>und</strong>en eines<br />
bleibt erhöhten vorbehalten, Beförderungsentgeltes GVB einen bleibt geringeren davon Schaden unberührt. nachzuweisen. Die separate Berechnung eines<br />
erhöhten Beförderungsentgeltes bleibt davon unberührt.<br />
9 Verlust <strong>und</strong> Beschädigung<br />
9 Verlust <strong>und</strong> Beschädigung<br />
9.1 Der Verlust sowie die Beschädigung einer Schüler-Azubi-Abokarte sind dem Unternehmen unverzüglich<br />
Der schriftlich Verlust sowie anzuzeigen. die Beschädigung Der Fahrgast einer erhält Schüler-Azubi-Abokarte gegen eine Gebühr von sind 10,00 dem Unternehmen € einmalig einen unverzüg-<br />
Ersatz<br />
9.1<br />
lich für die schriftlich verlorenen anzuzeigen. Schüler-Azubi-Abokarte. Der Fahrgast erhält Es wird gegen maximal eine Gebühr die Anzahl von 10,00 der je € Postsendung einmalig einen versandten<br />
die Schüler-Azubi-Abokarten verlorenen Schüler-Azubi-Abokarte. ersetzt. Darüber Es wird hinaus maximal gehende die Ansprüche Anzahl der sind je Postsendung ausgeschlossen. versand-<br />
Ersatz<br />
für<br />
ten Schüler-Azubi-Abokarten ersetzt. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.<br />
9.2 Auf Gr<strong>und</strong> der spezifischen Ausgabeform der Schüler-Azubi-Abokarte im CityTarif Gera wird diese bei<br />
9.2 Auf Verlust Gr<strong>und</strong> einmalig der spezifischen ersetzt. Der Ausgabeform Verlust ist unverzüglich der Schüler-Azubi-Abokarte beim GVB K<strong>und</strong>enservice im CityTarif anzuzeigen. Gera wird Der diese alte bei<br />
Verlust Fahrausweis einmalig wird ersetzt. damit ungültig. Der Verlust Im Falle ist unverzüglich einer weiteren beim Verlustmeldung GVB K<strong>und</strong>enservice ist die anzuzeigen. GVB zur fristlosen Der alte<br />
Fahrausweis Kündigung des wird Vertrages damit ungültig. berechtigt. Im Falle Wird einer der als weiteren verloren Verlustmeldung gegangene Fahrausweis ist die GVB genutzt, zur fristlosen<br />
die<br />
Kündigung GVB berechtigt, des Vertrages für den Zeitraum berechtigt. von Wird der Verlustmeldung der als verloren bis gegangene zur Nutzung Fahrausweis als fiktiven genutzt, Schadensersatz ist die<br />
GVB den Preis berechtigt, zu verlangen, für den der Zeitraum gemäß von Tarif der angefallen Verlustmeldung wäre. Dem bis zur K<strong>und</strong>en Nutzung bleibt als vorbehalten, fiktiven Schadensersatz<br />
der GVB<br />
den einen Preis geringeren zu verlangen, Schaden der nachzuweisen.<br />
gemäß Tarif angefallen wäre. Dem K<strong>und</strong>en bleibt vorbehalten, der GVB<br />
einen geringeren Schaden nachzuweisen.<br />
10 Versand<br />
10 Versand<br />
10.1 Das Unternehmen sendet dem Fahrgast die Schüler-Azubi-Abokarte rechtzeitig per Post zu.<br />
10.1 Das Unternehmen sendet dem Fahrgast die Schüler-Azubi-Abokarte rechtzeitig per Post zu.<br />
10.2 Erhält der Fahrgast die Schüler-Azubi-Abokarte nicht bis zum 26. des jeweiligen Zusendemonats, so<br />
10.2 Erhält hat der der Fahrgast die die Verpflichtung, Schüler-Azubi-Abokarte dies unverzüglich nicht bis dem zum Unternehmen 26. des jeweiligen schriftlich Zusendemonats, mitzuteilen. so<br />
hat der Fahrgast die Verpflichtung, dies unverzüglich dem Unternehmen schriftlich mitzuteilen.<br />
10.3 Aufgr<strong>und</strong> der spezifischen Ausgabeform der von der GVB ausgegebenen Schüler-Azubi-Abokarte im<br />
10.3 CityTarif Aufgr<strong>und</strong> Gera, der spezifischen behält sich die Ausgabeform GVB vor, dem/-r der von Vertragspartner/-in der GVB ausgegebenen in unregelmäßigen Schüler-Azubi-Abokarte Abständen im<br />
CityTarif neue Schüler-Azubi-Abo-Karten Gera, behält sich die GVB zuzusenden. vor, dem/-r Alte Vertragspartner/-in GVB Schüler-Azubi-Abokarten in unregelmäßigen im CityTarif Abständen Gera<br />
neue verlieren Schüler-Azubi-Abo-Karten diesem Zeitpunkt ihre zuzusenden. Gültigkeit. Alte Wird GVB der ungültig Schüler-Azubi-Abokarten gewordene Fahrausweis im CityTarif weiterhin Gera<br />
verlieren genutzt werden, zu diesem ist die Zeitpunkt GVB berechtigt, ihre Gültigkeit. für den Wird Zeitraum der ungültig des Austausches gewordene bis Fahrausweis zur festgestellten weiterhin Nutzung<br />
als werden, fiktiven Schadenersatz ist die GVB berechtigt, den Preis für zu den verlangen, Zeitraum der des gemäß Austausches Tarif angefallen bis zur festgestellten wäre. Dem Kun-<br />
Nut-<br />
genutzt<br />
zung den bleibt als fiktiven vorbehalten, Schadenersatz der GVB den einen Preis geringeren zu verlangen, Schaden der gemäß nachzuweisen. Tarif angefallen Die separate wäre. Berechnung<br />
Dem K<strong>und</strong>en<br />
eines bleibt erhöhten vorbehalten, Beförderungsentgeltes GVB einen geringeren bleibt davon Schaden unberührt. nachzuweisen. Die separate Berechnung<br />
eines erhöhten Beförderungsentgeltes bleibt davon unberührt.<br />
11 Datenschutz<br />
11 Datenschutz<br />
11.1 Die persönlichen Daten auf dem Antrag werden durch das Unternehmen im Rahmen datenschutzrechtlicher<br />
persönlichen Bestimmungen Daten auf für dem die Antrag Vertragsrealisierung werden durch das <strong>und</strong> Unternehmen für Informationszwecke im Rahmen im datenschutz-<br />
Interesse des<br />
11.1 Die<br />
rechtlicher Unternehmens Bestimmungen genutzt. für die Vertragsrealisierung <strong>und</strong> für Informationszwecke im Interesse des<br />
Unternehmens genutzt.<br />
11.2 Das Unternehmen ist berechtigt, Auskünfte über offene Zahlungsverpflichtungen an die in Ziffer 1<br />
11.2 Das genannten Unternehmen Unternehmen ist berechtigt, im Rahmen Auskünfte von Anträgen über offene auf Schüler-Azubi-Zeitkarten Zahlungsverpflichtungen im an Abonnement die in Ziffer 1 des<br />
genannten <strong>VMT</strong>-Tarifs Unternehmen gemäß datenschutzrechtlicher im Rahmen von Anträgen Bestimmungen auf Schüler-Azubi-Zeitkarten erteilen.<br />
im Abonnement des<br />
<strong>VMT</strong>-Tarifs gemäß datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu erteilen.<br />
Anlage H: Großgruppen-Angebot für Kinder-<strong>und</strong> Schulgruppen<br />
1 Anlage Berechtigte H: Großgruppen-Angebot für Kinder-<strong>und</strong> Schulgruppen<br />
Berechtigte sind Kinder- <strong>und</strong> Schulgruppen von allgemeinbildenden <strong>und</strong> berufsbildenden Schulen.<br />
1 Das Berechtigte Angebot richtet sich an Großgruppen. Als Großgruppe gelten mindestens 16 berechtigte Personen.<br />
Pro 5 berechtigten Personen ist eine Begleitperson berechtigt, ebenfalls zu den Konditionen des<br />
Großgruppen-Tarifs Berechtigte sind Kinder- mit der <strong>und</strong> Großgruppe Schulgruppen zu reisen. von allgemeinbildenden <strong>und</strong> berufsbildenden Schulen.<br />
Das Angebot richtet sich an Großgruppen. Als Großgruppe gelten mindestens 16 berechtigte Personen.<br />
Pro 5 berechtigten Personen ist eine Begleitperson berechtigt, ebenfalls zu den Konditionen des<br />
2 Geltungsbereich Großgruppen-Tarifs <strong>und</strong> mit Gültigkeitsdauer<br />
der Großgruppe zu reisen.<br />
2.1 Das Großgruppen-Angebot berechtigt die Großgruppe zu einer Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt gemäß der gelösten<br />
Geltungsbereich Tarifzonen im <strong>und</strong> Verkehrsverb<strong>und</strong> Gültigkeitsdauer Mittelthüringen. Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt können maximal 7 Tage<br />
2<br />
auseinander liegen. Beide Fahrten müssen gemeinsam beantragt werden. Fahrtunterbrechungen <strong>und</strong><br />
2.1 R<strong>und</strong>fahrten Das Großgruppen-Angebot sind nicht gestattet. berechtigt Die Gültigkeitsdauer die Großgruppe zu der einer Großgruppen-Karte Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt richtet gemäß sich der nach gelösten<br />
Tarifzonen <strong>und</strong> ist im den Verkehrsverb<strong>und</strong> <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Mittelthüringen. Ziffer Hin- 5 Abs. <strong>und</strong> 1 Rückfahrt zu entnehmen. können maximal 7 Tage<br />
der<br />
Preisstufe<br />
auseinander liegen. Beide Fahrten müssen gemeinsam beantragt werden. Fahrtunterbrechungen <strong>und</strong><br />
2.2 R<strong>und</strong>fahrten Der Fahrpreis sind für eine nicht Großgruppe gestattet. Die richtet Gültigkeitsdauer sich nach der der Preisstufe, Großgruppen-Karte dem Tarif <strong>und</strong> richtet der Gruppengröße.<br />
sich nach der<br />
Die Preisstufe Preisstufe <strong>und</strong> <strong>und</strong> ist den der <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Tarif werden nach den Gr<strong>und</strong>sätzen Ziffer 5 Abs. der 1 zu Fahrpreisermittlung entnehmen. (<strong>VMT</strong>-<br />
<strong>Tarifbestimmungen</strong> Ziffer 2) ermittelt. Der Fahrpreis für eine Person ist der Preistabelle in Ziffer 5 zu<br />
2.2 entnehmen. Der Fahrpreis Der für Preis eine der Großgruppe Großgruppen-Karte richtet sich ergibt nach der aus Preisstufe, dem Fahrpreis dem pro Tarif Person <strong>und</strong> der <strong>und</strong> Gruppengröße.<br />
der Anzahl der<br />
Die berechtigten Preisstufe Personen. <strong>und</strong> der Tarif werden nach den Gr<strong>und</strong>sätzen der Fahrpreisermittlung (<strong>VMT</strong>-<br />
<strong>Tarifbestimmungen</strong> Ziffer 2) ermittelt. Der Fahrpreis für eine Person ist der Preistabelle in Ziffer 5 zu<br />
2.3 entnehmen. Entgeltfrei befördert Der Preis werden der Großgruppen-Karte Kinder bis zum vollendeten ergibt aus dem 6. Lebensjahr Fahrpreis sowie pro Person Begleitpersonen <strong>und</strong> der Anzahl von der<br />
schwerbehinderten berechtigten Personen. Personen, wenn die Notwenigkeit der Begleitung im Ausweis der schwerbehinderten<br />
Person eingetragen ist.<br />
2.3 Entgeltfrei befördert werden Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie Begleitpersonen von<br />
2.4 schwerbehinderten Die Großgruppen-Karte Personen, wird nur wenn entwertet die Notwenigkeit ausgegeben der mit Begleitung Angabe des im Ausweis jeweiligen der Gültigkeitszeitraumesten<br />
Person eingetragen ist.<br />
schwerbehinder-<br />
2.4 Die Großgruppen-Karte wird nur entwertet ausgegeben mit Angabe des jeweiligen Gültigkeitszeitraumes.<br />
<strong>und</strong> Verkaufsschluss<br />
3 Anmeldung<br />
3.1 Die Großgruppen-Karte muss bis 10 Werktage vor Reisebeginn beim <strong>VMT</strong>-Servicetelefon 01805<br />
3 130031 Anmeldung (14ct./Min <strong>und</strong> Verkaufsschluss<br />
aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max.42 ct./Min.) oder in einem der K<strong>und</strong>en-<br />
<strong>und</strong> Servicecenter der am <strong>VMT</strong> beteiligten Verkehrsunternehmen beantragt werden.<br />
3.1 Die Großgruppen-Karte muss bis 10 Werktage vor Reisebeginn beim <strong>VMT</strong>-Servicetelefon 01805<br />
3.2 130031 Bei einer (14ct./Min Bestellung in aus den dem K<strong>und</strong>en- Festnetz, <strong>und</strong> Tarif Servicecentern bei Mobilfunk erfassen max.42 die ct./Min.) Mitarbeiter oder nur in einem die K<strong>und</strong>endaten<br />
der K<strong>und</strong>en-<br />
<strong>und</strong> 1 – Servicecenter 4 des Bestellformulars) der am <strong>VMT</strong> <strong>und</strong> beteiligten leiten diese Verkehrsunternehmen zur Bearbeitung an das beantragt <strong>VMT</strong>-Servicetelefon werden. weiter.<br />
(Block<br />
3.3 3.2 Das Bei einer <strong>VMT</strong>-Servicetelefon Bestellung in den prüft K<strong>und</strong>en- die Fahrzeugkapazitäten <strong>und</strong> Servicecentern bei erfassen den befördernden die Mitarbeiter Verkehrsunternehmen,<br />
nur die K<strong>und</strong>endaten<br />
(Block berechnet 1 – 4 den des Fahrpreis, Bestellformulars) bereitet gemäß <strong>und</strong> leiten K<strong>und</strong>enwunsch diese zur Bearbeitung die Bezahlung an das <strong>und</strong> <strong>VMT</strong>-Servicetelefon Abholung der Großgruppenkarte<br />
vor <strong>und</strong> informiert den K<strong>und</strong>en über die Bereitstellung <strong>und</strong> Abholungsort der Großgruppen-<br />
weiter.<br />
3.3 karte. Das <strong>VMT</strong>-Servicetelefon prüft die Fahrzeugkapazitäten bei den befördernden Verkehrsunternehmen,<br />
berechnet den Fahrpreis, bereitet gemäß K<strong>und</strong>enwunsch die Bezahlung <strong>und</strong> Abholung der Großgruppenkarte<br />
Die Großgruppen-Karte vor <strong>und</strong> informiert kann den persönlich K<strong>und</strong>en gegen über die Bezahlung Bereitstellung bei einem <strong>und</strong> Abholungsort Verkehrsunternehmen der Großgruppen-<br />
abgeholt<br />
3.4<br />
werden. karte. Ein postalischer Versand der Großgruppen-Karte durch das Verkehrsunternehmen ist nach<br />
Zahlungseingang beim Verkehrsunternehmen ebenfalls möglich.<br />
3.4 Die Großgruppen-Karte kann persönlich gegen Bezahlung bei einem Verkehrsunternehmen abgeholt<br />
werden. Ein postalischer Versand der Großgruppen-Karte durch das Verkehrsunternehmen ist nach<br />
4 Rücknahme Zahlungseingang <strong>und</strong> Erstattung<br />
beim Verkehrsunternehmen ebenfalls möglich.<br />
Eine Rücknahme der Großgruppen-Karte <strong>und</strong> die Erstattung des bereits gezahlten Fahrpreises ist<br />
4 unter Rücknahme Einhaltung <strong>und</strong> Erstattung<br />
der nachstehenden Fristen <strong>und</strong> einer Gebühr von 8,00 € pro Fahrkarte möglich. Bei<br />
einer Teilstornierung fallen pro Person 1,40 € (max. jedoch 8,00 €) Gebühren an. Die Rücknahmefrist<br />
endet Eine Rücknahme 7 Tage vor der Fahrtantritt. Großgruppen-Karte Eine Erstattung <strong>und</strong> die ist Erstattung nach Ablauf des der bereits Frist nicht gezahlten mehr Fahrpreises möglich. ist<br />
unter Einhaltung der nachstehenden Fristen <strong>und</strong> einer Gebühr von 8,00 € pro Fahrkarte möglich. Bei<br />
einer Teilstornierung fallen pro Person 1,40 € (max. jedoch 8,00 €) Gebühren an. Die Rücknahmefrist<br />
endet 7 Tage vor Fahrtantritt. Eine Erstattung ist nach Ablauf der Frist nicht mehr möglich.<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage H: Großgruppen-Angebot für Kinder- <strong>und</strong> Schulgruppen I Seite 51<br />
Seite 50 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage G: Schüler-Azubi-Abo-Vertragsbedingungen<br />
Seite 50 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage G: Schüler-Azubi-Abo-Vertragsbedingungen<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage H: Großgruppen-Angebot für Kinder- <strong>und</strong> Schulgruppen I Seite 51