VMT-Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen - JeNah
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Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main (Entschädigungsdienstleister)<br />
Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main (Entschädigungsdienstleister)<br />
b) für Fahrten, bei denen ausschließlich die Züge der DB Regio benutzt wurden:<br />
b) für Fahrten, bei denen ausschließlich die Züge der DB Regio benutzt wurden:<br />
Servicecenter Fahrgastrechte 60647 Frankfurt am Main (Entschädigungsdienstleister)<br />
Servicecenter Fahrgastrechte 60647 Frankfurt am Main (Entschädigungsdienstleister)<br />
c) für Fahrten, bei denen ausschließlich die Züge der Erfurter Bahn GmbH benutzt wurden:<br />
c) für Fahrten, bei denen ausschließlich die Züge der Erfurter Bahn GmbH benutzt wurden:<br />
Servicecenter K<strong>und</strong>enbetreuung, Am Rasenrain 16, 99086 Erfurt<br />
Servicecenter K<strong>und</strong>enbetreuung, Am Rasenrain 16, 99086 Erfurt<br />
d) für Fahrten, bei denen ausschließlich die Züge der Süd Thüringen Bahn GmbH benutzt wurden:<br />
d) für Fahrten, bei denen ausschließlich die Züge der Süd Thüringen Bahn GmbH benutzt wurden:<br />
Servicecenter K<strong>und</strong>enbetreuung, Am Rasenrain 16, 99086 Erfurt<br />
Servicecenter K<strong>und</strong>enbetreuung, Am Rasenrain 16, 99086 Erfurt<br />
Erstattungs- <strong>und</strong> Entschädigungsanträge müssen in deutscher Sprache mit einem Fahrgastrechte-<br />
Erstattungs- Formular <strong>und</strong> <strong>und</strong> den Entschädigungsanträge die Fahrt sowie den Entschädigungs- müssen in deutscher bzw. Erstattungsanspruch Sprache mit einem begründenden Fahrgastrechte- Unterlagen<br />
(Fahrausweise, <strong>und</strong> den die Fahrt Belege sowie etc.) den eingereicht Entschädigungs- werden. bzw. Erstattungsanspruch begründenden Un-<br />
Formular<br />
terlagen (Fahrausweise, Belege etc.) eingereicht werden.<br />
Statt der Originalbelege können Kopien der Belege beigefügt werden, wenn die Originale vom Reisenden<br />
der noch Originalbelege benötigt werden können (z.B. Kopien Strecken-/Schülerzeitfahrausweis). der Belege beigefügt werden, wenn Zur Prüfung die Originale der Richtigkeit vom Rei-desenden<br />
Originale noch bleibt benötigt die Verpflichtung werden (z.B. zur Strecken-/Schülerzeitfahrausweis). Vorlage der Originalbelege auf Anforderung Zur Prüfung des der vertraglichen<br />
Richtigkeit der<br />
Statt<br />
Originale Beförderers bleibt davon die unberührt. Verpflichtung Bei Erstattungen zur Vorlage der nach Originalbelege Nr. 4.2, 4.4 <strong>und</strong> auf 4.5 Anforderung müssen die des Originalbelege<br />
vertraglichen<br />
Beförderers eingereicht werden. davon unberührt. Bei Erstattungen nach Nr. 4.2, 4.4 <strong>und</strong> 4.5 müssen die Originalbelege<br />
eingereicht werden.<br />
11.4 Wahl der Art einer Erstattung/Entschädigung<br />
11.4 Wahl der Art einer Erstattung/Entschädigung<br />
Eine Auszahlung von Erstattungs- <strong>und</strong> Entschädigungsansprüchen erfolgt entsprechend dem Wunsch<br />
Eine des Reisenden Auszahlung per von Überweisung, Erstattungs- als <strong>und</strong> Gutschein Entschädigungsansprüchen oder in Bargeld. Eine erfolgt Barauszahlung entsprechend ist nur dem bei Wunsch stationären<br />
Reisenden personalbedienten Überweisung, Verkaufsstellen als Gutschein der an oder dem in Beförderungsvertrag Bargeld. Eine Barauszahlung beteiligten ist nur vertraglichen bei statio-<br />
des<br />
nären Beförderer personalbedienten mit einem vollständig Verkaufsstellen ausgefüllten der an <strong>und</strong> dem mit Beförderungsvertrag bestätigter Verspätung beteiligten versehenen vertraglichen Fahrgastrechte-Formulars<br />
mit einem <strong>und</strong> vollständig Abgabe der ausgefüllten Originalbelege <strong>und</strong> möglich. mit bestätigter Eine Verspätungsentschädigung versehenen Fahrgast-<br />
kann nur<br />
Beförderer<br />
rechte-Formulars für Fälle gem. Nr. <strong>und</strong> 7.2 <strong>und</strong> Abgabe 7.3 erfolgen. der Originalbelege Soweit es sich möglich. um einen Eine personengeb<strong>und</strong>enen Verspätungsentschädigung Fahrausweis kann nur<br />
für handelt, Fälle gem. ist ein Nr. Identitätsnachweis 7.2 <strong>und</strong> 7.3 erfolgen. erforderlich. Soweit es Stimmen sich um Identität einen personengeb<strong>und</strong>enen des Einreichenden <strong>und</strong> Fahrausweis des berechtigten<br />
Inhabers ist ein Identitätsnachweis eines personengeb<strong>und</strong>enen erforderlich. Fahrausweises Stimmen Identität nicht überein, des Einreichenden ist eine Abtretungs-<br />
<strong>und</strong> des berech-<br />
handelt,<br />
tigten erklärung Inhabers des berechtigten eines personengeb<strong>und</strong>enen Inhabers beizufügen. Fahrausweises nicht überein, ist eine Abtretungserklärung<br />
des berechtigten Inhabers beizufügen.<br />
11.5 Informationen zu den Fahrgastrechten <strong>und</strong> zum Fahrgastrechte-Formular im Internet<br />
11.5 Informationen zu den Fahrgastrechten <strong>und</strong> zum Fahrgastrechte-Formular im Internet<br />
Weitergehende Informationen zu den Fahrgastrechten <strong>und</strong> dem Entschädigungsverfahren sind u.a. im<br />
Weitergehende Internet unter www.fahrgastrechte.info Informationen zu den Fahrgastrechten verfügbar. Dort <strong>und</strong> ist auch dem der Entschädigungsverfahren Vordruck Fahrgastrechte- sind u.a. im<br />
Internet Formular unter als Download www.fahrgastrechte.info bzw. zum Ausdrucken verfügbar. abrufbar. Dort ist auch der Vordruck Fahrgastrechte-<br />
Formular als Download bzw. zum Ausdrucken abrufbar.<br />
11.6 Auszahlung von Entschädigungsansprüchen<br />
11.6 Auszahlung von Entschädigungsansprüchen<br />
Bei Abgabe des vom Reisenden ausgefüllten <strong>und</strong> mit Zangen- oder Stempelabdruck der ausgebenden<br />
Bei Stelle Abgabe bestätigten des vom Fahrgastrechte-Formulars Reisenden ausgefüllten <strong>und</strong> dem mit Zangen- dazugehörigen oder Stempelabdruck Originalfahrausweis der ausgebenden<br />
bei einer<br />
Stelle stationären bestätigten personalbedienten Fahrgastrechte-Formulars Verkaufsstelle <strong>und</strong> der dem an dem dazugehörigen Beförderungsvertrag Originalfahrausweis beteiligten bei vertraglichen<br />
Beförderer personalbedienten erhält der Reisende Verkaufsstelle Wunsch der den an Entschädigungsbetrag dem Beförderungsvertrag ausgezahlt, beteiligten soweit vertragli-<br />
die<br />
einer<br />
stationären<br />
chen Verkaufsstelle Beförderer zur erhält technischen der Reisende Abwicklung auf Wunsch in der den Lage Entschädigungsbetrag ist <strong>und</strong> ausreichende ausgezahlt, Bargeldmittel soweit vorhanden die<br />
Verkaufsstelle sind. Ein vertraglicher zur technischen Beförderer Abwicklung kann eine in Auszahlung der Lage ist auch <strong>und</strong> bei ausreichende anderen Stellen Bargeldmittel als bei den vorhanden eigenen<br />
sind. Verkaufsstellen Ein vertraglicher vorsehen. Beförderer In den übrigen kann eine Fällen Auszahlung wird der auch Entschädigungsanspruch bei anderen Stellen als unter bei Beifügung<br />
den eigenen<br />
Verkaufsstellen des Fahrgastrechte-Formulars vorsehen. In den <strong>und</strong> übrigen des Fahrausweises Fällen wird der bzw. Entschädigungsanspruch einer Fahrausweiskopie unter beim Servicecenter<br />
Beifügung<br />
des Fahrgastrechte-Formulars bearbeitet. Der <strong>und</strong> Anspruch des Fahrausweises muss innerhalb bzw. eines einer Jahres Fahrausweiskopie nach Ablauf beim der Geltungsdauer<br />
Servicecenter<br />
Fahrgastrechte des Fahrausweises bearbeitet. geltend gemacht Der Anspruch werden. muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer<br />
des Fahrausweises geltend gemacht werden.<br />
12.2 Nationale Durchsetzungsstellen/Eisenbahnb<strong>und</strong>esamt<br />
Den Eisenbahnaufsichtsbehörden nach § 5 Abs. 1 a AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) obliegt die<br />
Bearbeitung von Beschwerden über mutmaßliche Verstöße von Eisenbahnen, Reiseveranstaltern <strong>und</strong><br />
Fahrausweisverkäufern gegen die gesetzlich normierten Fahrgastrechte.<br />
Beschwerden können auch gerichtet werden an das:<br />
Eisenbahn-B<strong>und</strong>esamt<br />
Referat Fahrgastrechte/Tarifaufsicht<br />
Postfach 20 05 65<br />
D - 53135 Bonn<br />
12. Schlichtung <strong>und</strong> nationale Durchsetzungsstellen<br />
12. Schlichtung <strong>und</strong> nationale Durchsetzungsstellen<br />
12.1 Schlichtung<br />
12.1 Schlichtung<br />
Im Falle von Streitigkeiten aus der Beförderung durch EVU kann der Reisende eine geeignete Schlichtungsstelle<br />
Falle von anrufen. Streitigkeiten Streitigkeiten aus der Beförderung liegen vor, wenn durch zuvor EVU einer kann schriftlichen der Reisende Beschwerde eine geeignete des Reisen-<br />
Schlich-<br />
Im<br />
tungsstelle den vom vertraglichen anrufen. Streitigkeiten Beförderer nicht liegen binnen vor, wenn eines zuvor Monats einer abgeholfen schriftlichen wurde. Beschwerde des Reisenden<br />
vom vertraglichen Beförderer nicht binnen eines Monats abgeholfen wurde.<br />
Seite 70 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr<br />
Seite 70 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr<br />
<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrecht im Schienenpersonennahverkehr I Seite 71