VMT-Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen - JeNah
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5 Preistabelle Großgruppen-Angebot<br />
5 Preistabelle Großgruppen-Angebot<br />
<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />
<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />
(Die <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch die Genehmigungsbehörden.)<br />
(Die <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch die Genehmigungsbehörden.)<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
(1) § 1 Geltungsbereich<br />
Die <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Personen <strong>und</strong> die Mitnahme von<br />
(1) Die Sachen <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen <strong>und</strong> Tieren im Straßenbahnverkehr, gelten im für Linienverkehr die Beförderung mit von Kraftfahrzeugen Personen <strong>und</strong> <strong>und</strong> die Mitnahme für die Linien von<br />
bzw. Sachen Linienabschnitte <strong>und</strong> Tieren im Straßenbahnverkehr, im Geltungsbereich des im <strong>VMT</strong>-Tarifs Linienverkehr des mit Eisenbahnverkehrs Kraftfahrzeugen folgender <strong>und</strong> für die Unternehmen:<br />
bzw. Linienabschnitte im Geltungsbereich des <strong>VMT</strong>-Tarifs des Eisenbahnverkehrs folgender Unterneh-<br />
Linien<br />
– men: DB Regio AG, Regio Südost, Verkehrsbetrieb Thüringen<br />
– Erfurter DB Regio Bahn AG, GmbH Regio Südost, Verkehrsbetrieb Thüringen<br />
– Erfurter Verkehrsbetriebe Bahn GmbH AG<br />
– Geraer Erfurter Verkehrsbetriebe GmbH AG<br />
– Jenaer Geraer Nahverkehr Verkehrsbetrieb GmbH GmbH<br />
– JES Jenaer Verkehrsgesellschaft Nahverkehr GmbH mbH<br />
– Omnibusverkehrsgesellschaft JES Verkehrsgesellschaft mbH Weimar mbH<br />
– [ab Omnibusverkehrsgesellschaft 01.01.2013 voraussichtlich Weimar Personenverkehrsgesellschaft mbH<br />
mbH Weimarer Land Betriebsteil<br />
Weimar] [ab 01.01.2013 voraussichtlich Personenverkehrsgesellschaft mbH Weimarer Land Betriebsteil<br />
– Personenverkehrsgesellschaft Weimar]<br />
mbH Weimarer Land<br />
– Regionale Personenverkehrsgesellschaft Verkehrsgemeinschaft mbH Gotha Weimarer GmbH Land<br />
– Süd Regionale Thüringen Verkehrsgemeinschaft Bahn GmbH Gotha GmbH<br />
– Stadtwirtschaft Süd Thüringen Bahn Weimar GmbH GmbH/Verkehrsbetrieb<br />
– Thüringerwaldbahn Stadtwirtschaft Weimar <strong>und</strong> GmbH/Verkehrsbetrieb<br />
Straßenbahn Gotha GmbH<br />
– Verkehrsunternehmen Thüringerwaldbahn <strong>und</strong> Andreas Straßenbahn Schröder Gotha GmbH<br />
(2) – Der Beförderungsvertrag Verkehrsunternehmen kommt Andreas mit dem Schröder die Beförderungsleistung erbringenden Unternehmen zustande.<br />
Der Beförderungsvertrag kommt mit dem die Beförderungsleistung erbringenden Unternehmen zu-<br />
(2)<br />
(3) Diese stande. Beförderungsbedingungen werden mit dem Erwerb des Fahrausweises, spätestens jedoch mit<br />
(3) dem Diese Betreten Beförderungsbedingungen des öffentlichen Verkehrsmittels werden dem Bestandteil Erwerb des des Fahrausweises, Beförderungsvertrages. spätestens jedoch mit<br />
(4) Besondere dem Betreten Beförderungsbedingungen des öffentlichen Verkehrsmittels der Unternehmen Bestandteil werden des Beförderungsvertrages.<br />
ortsüblich bekannt gegeben.<br />
(4) Besondere Beförderungsbedingungen der Unternehmen werden ortsüblich bekannt gegeben.<br />
§ 2 Anspruch auf Beförderung<br />
(1) § 2 Anspruch Anspruch auf auf Beförderung<br />
Beförderung besteht, soweit nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes<br />
(1) (PBefG), Anspruch des auf Allgemeinen Beförderung Eisenbahngesetzes besteht, soweit nach (AEG) den <strong>und</strong> Vorschriften den auf Gr<strong>und</strong> des Personenbeförderungsgesetzes<br />
dieser Gesetze erlassenen<br />
Rechtsvorschriften<br />
(PBefG), des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) <strong>und</strong> den auf Gr<strong>und</strong> dieser Gesetze erlassenen<br />
1. Rechtsvorschriften<br />
eine Beförderungspflicht gegeben ist,<br />
2. 1. die eine Beförderungspflicht nach diesen gegeben Beförderungsbedingungen ist,<br />
nicht ausgeschlossen ist <strong>und</strong><br />
2. 3. die Beförderung nicht nach diesen durch Umstände Beförderungsbedingungen behindert wird, welche nicht ausgeschlossen die Unternehmen ist nicht <strong>und</strong> abwenden<br />
3. <strong>und</strong> die Beförderung denen sie auch nicht nicht durch abhelfen Umstände konnten. behindert wird, welche die Unternehmen nicht abwenden<br />
(2) Sachen <strong>und</strong> <strong>und</strong> denen Tiere sie werden auch nicht nur nach abhelfen Maßgabe konnten. der §§ 11 <strong>und</strong> 12 befördert.<br />
(2) Sachen <strong>und</strong> Tiere werden nur nach Maßgabe der §§ 11 <strong>und</strong> 12 befördert.<br />
Seite 52 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage H: Großgruppen-Angebot für Kinder- <strong>und</strong> Schulgruppen<br />
Seite 52 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage H: Großgruppen-Angebot für Kinder- <strong>und</strong> Schulgruppen<br />
<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen I Seite 53<br />
<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen I Seite 53