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VMT-Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen - JeNah

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5 Preistabelle Großgruppen-Angebot<br />

5 Preistabelle Großgruppen-Angebot<br />

<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />

<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />

(Die <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch die Genehmigungsbehörden.)<br />

(Die <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch die Genehmigungsbehörden.)<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

(1) § 1 Geltungsbereich<br />

Die <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Personen <strong>und</strong> die Mitnahme von<br />

(1) Die Sachen <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen <strong>und</strong> Tieren im Straßenbahnverkehr, gelten im für Linienverkehr die Beförderung mit von Kraftfahrzeugen Personen <strong>und</strong> <strong>und</strong> die Mitnahme für die Linien von<br />

bzw. Sachen Linienabschnitte <strong>und</strong> Tieren im Straßenbahnverkehr, im Geltungsbereich des im <strong>VMT</strong>-Tarifs Linienverkehr des mit Eisenbahnverkehrs Kraftfahrzeugen folgender <strong>und</strong> für die Unternehmen:<br />

bzw. Linienabschnitte im Geltungsbereich des <strong>VMT</strong>-Tarifs des Eisenbahnverkehrs folgender Unterneh-<br />

Linien<br />

– men: DB Regio AG, Regio Südost, Verkehrsbetrieb Thüringen<br />

– Erfurter DB Regio Bahn AG, GmbH Regio Südost, Verkehrsbetrieb Thüringen<br />

– Erfurter Verkehrsbetriebe Bahn GmbH AG<br />

– Geraer Erfurter Verkehrsbetriebe GmbH AG<br />

– Jenaer Geraer Nahverkehr Verkehrsbetrieb GmbH GmbH<br />

– JES Jenaer Verkehrsgesellschaft Nahverkehr GmbH mbH<br />

– Omnibusverkehrsgesellschaft JES Verkehrsgesellschaft mbH Weimar mbH<br />

– [ab Omnibusverkehrsgesellschaft 01.01.2013 voraussichtlich Weimar Personenverkehrsgesellschaft mbH<br />

mbH Weimarer Land Betriebsteil<br />

Weimar] [ab 01.01.2013 voraussichtlich Personenverkehrsgesellschaft mbH Weimarer Land Betriebsteil<br />

– Personenverkehrsgesellschaft Weimar]<br />

mbH Weimarer Land<br />

– Regionale Personenverkehrsgesellschaft Verkehrsgemeinschaft mbH Gotha Weimarer GmbH Land<br />

– Süd Regionale Thüringen Verkehrsgemeinschaft Bahn GmbH Gotha GmbH<br />

– Stadtwirtschaft Süd Thüringen Bahn Weimar GmbH GmbH/Verkehrsbetrieb<br />

– Thüringerwaldbahn Stadtwirtschaft Weimar <strong>und</strong> GmbH/Verkehrsbetrieb<br />

Straßenbahn Gotha GmbH<br />

– Verkehrsunternehmen Thüringerwaldbahn <strong>und</strong> Andreas Straßenbahn Schröder Gotha GmbH<br />

(2) – Der Beförderungsvertrag Verkehrsunternehmen kommt Andreas mit dem Schröder die Beförderungsleistung erbringenden Unternehmen zustande.<br />

Der Beförderungsvertrag kommt mit dem die Beförderungsleistung erbringenden Unternehmen zu-<br />

(2)<br />

(3) Diese stande. Beförderungsbedingungen werden mit dem Erwerb des Fahrausweises, spätestens jedoch mit<br />

(3) dem Diese Betreten Beförderungsbedingungen des öffentlichen Verkehrsmittels werden dem Bestandteil Erwerb des des Fahrausweises, Beförderungsvertrages. spätestens jedoch mit<br />

(4) Besondere dem Betreten Beförderungsbedingungen des öffentlichen Verkehrsmittels der Unternehmen Bestandteil werden des Beförderungsvertrages.<br />

ortsüblich bekannt gegeben.<br />

(4) Besondere Beförderungsbedingungen der Unternehmen werden ortsüblich bekannt gegeben.<br />

§ 2 Anspruch auf Beförderung<br />

(1) § 2 Anspruch Anspruch auf auf Beförderung<br />

Beförderung besteht, soweit nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes<br />

(1) (PBefG), Anspruch des auf Allgemeinen Beförderung Eisenbahngesetzes besteht, soweit nach (AEG) den <strong>und</strong> Vorschriften den auf Gr<strong>und</strong> des Personenbeförderungsgesetzes<br />

dieser Gesetze erlassenen<br />

Rechtsvorschriften<br />

(PBefG), des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) <strong>und</strong> den auf Gr<strong>und</strong> dieser Gesetze erlassenen<br />

1. Rechtsvorschriften<br />

eine Beförderungspflicht gegeben ist,<br />

2. 1. die eine Beförderungspflicht nach diesen gegeben Beförderungsbedingungen ist,<br />

nicht ausgeschlossen ist <strong>und</strong><br />

2. 3. die Beförderung nicht nach diesen durch Umstände Beförderungsbedingungen behindert wird, welche nicht ausgeschlossen die Unternehmen ist nicht <strong>und</strong> abwenden<br />

3. <strong>und</strong> die Beförderung denen sie auch nicht nicht durch abhelfen Umstände konnten. behindert wird, welche die Unternehmen nicht abwenden<br />

(2) Sachen <strong>und</strong> <strong>und</strong> denen Tiere sie werden auch nicht nur nach abhelfen Maßgabe konnten. der §§ 11 <strong>und</strong> 12 befördert.<br />

(2) Sachen <strong>und</strong> Tiere werden nur nach Maßgabe der §§ 11 <strong>und</strong> 12 befördert.<br />

Seite 52 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage H: Großgruppen-Angebot für Kinder- <strong>und</strong> Schulgruppen<br />

Seite 52 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage H: Großgruppen-Angebot für Kinder- <strong>und</strong> Schulgruppen<br />

<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen I Seite 53<br />

<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen I Seite 53

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