VMT-Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen - JeNah
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Besondere Beförderungsbedingungen der Erfurter Verkehrsbetriebe AG<br />
Besondere Beförderungsbedingungen der Erfurter Verkehrsbetriebe AG<br />
Neben den geltenden <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen treten für die Erfurter Verkehrsbetriebe AG folgende<br />
Ergänzungen in Kraft:<br />
Neben den geltenden <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen treten für die Erfurter Verkehrsbetriebe AG folgende<br />
Ergänzungen in Kraft:<br />
zu § 4 Verhalten der Fahrgäste<br />
Der Ausstiegswunsch ist rechtzeitig anzuzeigen.<br />
zu § 4 Verhalten der Fahrgäste<br />
Ist die Möglichkeit des Haltens auf Wunsch zwischen den Haltestellen zugelassen, kann nur an der ersten Tür<br />
ausgestiegen Der Ausstiegswunsch werden. ist rechtzeitig anzuzeigen.<br />
Ist die Möglichkeit des Haltens auf Wunsch zwischen den Haltestellen zugelassen, kann nur an der ersten Tür<br />
ausgestiegen werden.<br />
zu § 11 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />
Von Montag bis Freitag zwischen 6.00 Uhr <strong>und</strong> 9.00 Uhr ist eine Fahrradbeförderung ausgeschlossen.<br />
zu § 11 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />
Von Montag bis Freitag zwischen 6.00 Uhr <strong>und</strong> 9.00 Uhr ist eine Fahrradbeförderung ausgeschlossen.<br />
§ 16a Anschlussgarantie<br />
(1) Bei der EVAG wird ab 21.00 Uhr am Anger <strong>und</strong> an 7 weiteren Umsteigepunkten (Europaplatz, Büropark<br />
Airfurt, P+R-Platz Messe, Marcel-Breuer-Ring, Urbicher Kreuz, Grubenstraße, Universität, Rieth)<br />
§ 16a Anschlussgarantie<br />
(1) Bei eine der Anschlussgarantie EVAG wird ab 21.00 übernommen. Uhr am Anger Wenn <strong>und</strong> die an fahrplanmäßige 7 weiteren Umsteigepunkten Weiterfahrt nicht (Europaplatz, innerhalb von Büropark<br />
Minuten Airfurt, erfolgt, P+R-Platz wird durch Messe, die Marcel-Breuer-Ring, EVAG ein Taxi bis zur Urbicher Zielhaltestelle Kreuz, Grubenstraße, im EVAG-Stadtverkehr Universität, bestellt. Rieth)<br />
20<br />
eine Die EVAG Anschlussgarantie übernimmt die übernommen. Taxirechnung. Wenn die fahrplanmäßige Weiterfahrt nicht innerhalb von 20<br />
(2) Eine Minuten Garantie erfolgt, wird wird nicht durch übernommen die EVAG ein bei Taxi bis zur Zielhaltestelle im EVAG-Stadtverkehr bestellt.<br />
Die EVAG übernimmt die Taxirechnung.<br />
– Umständen höherer Gewalt (z.B. extreme Witterungsverhältnisse),<br />
(2) Eine Garantie wird nicht übernommen bei<br />
– Vorliegen eines für die EVAG unvorhersehbaren oder unabwendbaren Ereignisses (z.B. Polizeieinsätze<br />
– Umständen oder andere höherer außerhalb Gewalt des Einflusses (z.B. extreme der EVAG Witterungsverhältnisse),<br />
gesetzte Umstände),<br />
– Vorliegen angekündigten eines Umleitungen für die EVAG oder unvorhersehbaren veröffentlichten oder Fahrplanänderungen.<br />
unabwendbaren Ereignisses (z.B. Polizeieinsätze<br />
oder andere außerhalb des Einflusses der EVAG gesetzte Umstände),<br />
(3) Für den besonderen Fall der im § 16a Abs. 1 fixierten Anschlussgewährung gilt der § 16 der Beförderungsbedingungen<br />
Umleitungen insoweit nicht. oder veröffentlichten Fahrplanänderungen.<br />
– angekündigten<br />
(3) Für den besonderen Fall der im § 16a Abs. 1 fixierten Anschlussgewährung gilt der § 16 der Beförderungsbedingungen<br />
insoweit nicht.<br />
Besondere Beförderungsbedingungen der Jenaer Nahverkehr GmbH<br />
Besondere Neben den geltenden <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Jenaer treten Nahverkehr für die Jenaer Nahverkehr GmbH GmbH folgende<br />
Neben Ergänzungen den geltenden in Kraft: <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen treten für die Jenaer Nahverkehr GmbH folgende<br />
Ergänzungen in Kraft:<br />
Besondere Beförderungsbedingungen für Anruf-Sammel-Taxi (AST)<br />
Besondere Beförderungsbedingungen für Anruf-Sammel-Taxi (AST)<br />
zu § 2 Anspruch auf Beförderung<br />
zu<br />
Anspruch<br />
§ 2 Anspruch<br />
auf Beförderung<br />
auf Beförderung<br />
von Personen besteht nur dann, wenn die Fahrt mindestens 30 Minuten vor<br />
Anspruch Fahrtbeginn auf in Beförderung Einsatzzentrale von Personen angemeldet besteht wurde. nur dann, wenn die Fahrt mindestens 30 Minuten vor<br />
Fahrtbeginn in der Einsatzzentrale angemeldet wurde.<br />
zu § 4 Verhalten der Fahrgäste<br />
zu Die § Fahrgäste 4 Verhalten dürfen der in Fahrgäste die AST-Fahrzeuge nur an den Haltestellen einsteigen.<br />
Die Fahrgäste dürfen in die AST-Fahrzeuge nur an den Haltestellen einsteigen.<br />
zu § 5 Zuweisung von Wagen <strong>und</strong> Plätzen<br />
zu<br />
Das<br />
§<br />
Betriebspersonal<br />
5 Zuweisung von<br />
ist<br />
Wagen<br />
berechtigt,<br />
<strong>und</strong> Plätzen<br />
beim Einsatz von mehreren AST-Fahrzeugen Fahrgästen Plätze zuzuweisen.<br />
Betriebspersonal Die Zuordnung erfolgt ist berechtigt, vor Fahrtbeginn beim Einsatz bereits von über mehreren die Einsatzzentrale. AST-Fahrzeugen Jeder Fahrgästen Fahrgast hat Plätze Anspruch zuzuwei-<br />
Das<br />
sen. auf einen Die Zuordnung Sitzplatz. erfolgt vor Fahrtbeginn bereits über die Einsatzzentrale. Jeder Fahrgast hat Anspruch<br />
auf einen Sitzplatz.<br />
zu § 11 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />
zu Die § beabsichtigte 11 Beförderung Mitnahme von Sachen von Kinderwagen, <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />
Rollstühlen <strong>und</strong> Fahrrädern ist bei Bestellung der Fahrt der<br />
Einsatzzentrale Die beabsichtigte mitzuteilen. Mitnahme Die von Beförderung Kinderwagen, von Rollstühlen Kinderwagen, <strong>und</strong> Krankenfahrstühlen Fahrrädern ist bei Bestellung <strong>und</strong> Fahrrädern Fahrt kann der<br />
nur Einsatzzentrale erfolgen, wenn mitzuteilen. diese zusammengeklappt Die Beförderung werden von Kinderwagen, können <strong>und</strong> Krankenfahrstühlen im Kofferraum Platz <strong>und</strong> finden. Fahrrädern kann<br />
nur erfolgen, wenn diese zusammengeklappt werden können <strong>und</strong> im Kofferraum Platz finden.<br />
zu § 12 Beförderung von Tieren<br />
zu<br />
Die<br />
§<br />
beabsichtigte<br />
12 Beförderung<br />
Mitnahme<br />
von Tieren<br />
von Tieren ist bei Bestellung der Fahrt der Einsatzzentrale mitzuteilen. Ein Anspruch<br />
beabsichtigte auf Beförderung Mitnahme besteht von nicht. Tieren ist bei Bestellung der Fahrt der Einsatzzentrale mitzuteilen. Ein An-<br />
Die<br />
spruch auf Beförderung besteht nicht.<br />
Besondere Beförderungsbedingungen für die Mitnahme von Fahrrädern <strong>und</strong> Elektromobilen im Linienverkehr<br />
Besondere der Beförderungsbedingungen Jenaer Nahverkehr GmbH für die Mitnahme von Fahrrädern <strong>und</strong> Elektromobilen im Linienverkehr<br />
Neben den der geltenden Jenaer Nahverkehr <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen GmbH<br />
treten für die Mitnahme von Fahrrädern <strong>und</strong> Elektromobilen<br />
den im geltenden Linienverkehr <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Jenaer Nahverkehr GmbH treten folgende für die Ergänzungen Mitnahme von in Kraft: Fahrrädern <strong>und</strong> Elekt-<br />
Neben<br />
romobilen im Linienverkehr der Jenaer Nahverkehr GmbH folgende Ergänzungen in Kraft:<br />
zu § 11 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />
zu Auf § allen 11 Beförderung Linien des Jenaer von Sachen Nahverkehrs <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />
ist die Fahrradmitnahme künftig nur noch außerhalb folgender<br />
Auf Zeiten allen möglich: Linien Mo-Fr: des Jenaer 7 bis Nahverkehrs 10 Uhr <strong>und</strong> 14 ist bis die 18 Fahrradmitnahme Uhr. Elektromobile künftig <strong>und</strong> nur andere noch Fahrzeuge außerhalb sind folgender gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
von möglich: der Beförderung Mo-Fr: 7 bis ausgeschlossen. 10 Uhr <strong>und</strong> 14 Die bis Nutzung 18 Uhr. Elektromobile von Hilfsmitteln <strong>und</strong> nach andere § 33SGB Fahrzeuge V (5. Buch) sind gr<strong>und</strong>sätz-<br />
ist weiter-<br />
Zeiten<br />
hin lich möglich. von der Beförderung ausgeschlossen. Die Nutzung von Hilfsmitteln nach § 33SGB V (5. Buch) ist weiterhin<br />
Achten möglich. Sie bei der Beförderung auf festen Halt Ihres Fahrrades <strong>und</strong> sorgen Sie dafür, dass Mitreisende nicht<br />
Achten beschmutzt, Sie bei verletzt der Beförderung oder beim Ein- auf festen <strong>und</strong> Aussteigen Halt Ihres behindert Fahrrades werden. <strong>und</strong> sorgen Sie dafür, dass Mitreisende nicht<br />
Bitte beschmutzt, haben Sie verletzt Verständnis oder beim dafür, Ein- dass <strong>und</strong> Kinderwagen Aussteigen behindert <strong>und</strong> Rollstühle werden. Vorrang haben <strong>und</strong> deshalb das Fahrpersonal<br />
haben das Sie Recht Verständnis hat, einen dafür, Zustieg dass mit Kinderwagen Fahrrad abzulehnen. <strong>und</strong> Rollstühle Vorrang haben <strong>und</strong> deshalb das Fahr-<br />
Bitte<br />
personal das Recht hat, einen Zustieg mit Fahrrad abzulehnen.<br />
Seite 72 I Besondere Beförderungsbedingungen<br />
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Besondere Beförderungsbedingungen I Seite 73<br />
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