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VMT-Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen - JeNah

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Besondere Beförderungsbedingungen der Erfurter Verkehrsbetriebe AG<br />

Besondere Beförderungsbedingungen der Erfurter Verkehrsbetriebe AG<br />

Neben den geltenden <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen treten für die Erfurter Verkehrsbetriebe AG folgende<br />

Ergänzungen in Kraft:<br />

Neben den geltenden <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen treten für die Erfurter Verkehrsbetriebe AG folgende<br />

Ergänzungen in Kraft:<br />

zu § 4 Verhalten der Fahrgäste<br />

Der Ausstiegswunsch ist rechtzeitig anzuzeigen.<br />

zu § 4 Verhalten der Fahrgäste<br />

Ist die Möglichkeit des Haltens auf Wunsch zwischen den Haltestellen zugelassen, kann nur an der ersten Tür<br />

ausgestiegen Der Ausstiegswunsch werden. ist rechtzeitig anzuzeigen.<br />

Ist die Möglichkeit des Haltens auf Wunsch zwischen den Haltestellen zugelassen, kann nur an der ersten Tür<br />

ausgestiegen werden.<br />

zu § 11 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />

Von Montag bis Freitag zwischen 6.00 Uhr <strong>und</strong> 9.00 Uhr ist eine Fahrradbeförderung ausgeschlossen.<br />

zu § 11 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />

Von Montag bis Freitag zwischen 6.00 Uhr <strong>und</strong> 9.00 Uhr ist eine Fahrradbeförderung ausgeschlossen.<br />

§ 16a Anschlussgarantie<br />

(1) Bei der EVAG wird ab 21.00 Uhr am Anger <strong>und</strong> an 7 weiteren Umsteigepunkten (Europaplatz, Büropark<br />

Airfurt, P+R-Platz Messe, Marcel-Breuer-Ring, Urbicher Kreuz, Grubenstraße, Universität, Rieth)<br />

§ 16a Anschlussgarantie<br />

(1) Bei eine der Anschlussgarantie EVAG wird ab 21.00 übernommen. Uhr am Anger Wenn <strong>und</strong> die an fahrplanmäßige 7 weiteren Umsteigepunkten Weiterfahrt nicht (Europaplatz, innerhalb von Büropark<br />

Minuten Airfurt, erfolgt, P+R-Platz wird durch Messe, die Marcel-Breuer-Ring, EVAG ein Taxi bis zur Urbicher Zielhaltestelle Kreuz, Grubenstraße, im EVAG-Stadtverkehr Universität, bestellt. Rieth)<br />

20<br />

eine Die EVAG Anschlussgarantie übernimmt die übernommen. Taxirechnung. Wenn die fahrplanmäßige Weiterfahrt nicht innerhalb von 20<br />

(2) Eine Minuten Garantie erfolgt, wird wird nicht durch übernommen die EVAG ein bei Taxi bis zur Zielhaltestelle im EVAG-Stadtverkehr bestellt.<br />

Die EVAG übernimmt die Taxirechnung.<br />

– Umständen höherer Gewalt (z.B. extreme Witterungsverhältnisse),<br />

(2) Eine Garantie wird nicht übernommen bei<br />

– Vorliegen eines für die EVAG unvorhersehbaren oder unabwendbaren Ereignisses (z.B. Polizeieinsätze<br />

– Umständen oder andere höherer außerhalb Gewalt des Einflusses (z.B. extreme der EVAG Witterungsverhältnisse),<br />

gesetzte Umstände),<br />

– Vorliegen angekündigten eines Umleitungen für die EVAG oder unvorhersehbaren veröffentlichten oder Fahrplanänderungen.<br />

unabwendbaren Ereignisses (z.B. Polizeieinsätze<br />

oder andere außerhalb des Einflusses der EVAG gesetzte Umstände),<br />

(3) Für den besonderen Fall der im § 16a Abs. 1 fixierten Anschlussgewährung gilt der § 16 der Beförderungsbedingungen<br />

Umleitungen insoweit nicht. oder veröffentlichten Fahrplanänderungen.<br />

– angekündigten<br />

(3) Für den besonderen Fall der im § 16a Abs. 1 fixierten Anschlussgewährung gilt der § 16 der Beförderungsbedingungen<br />

insoweit nicht.<br />

Besondere Beförderungsbedingungen der Jenaer Nahverkehr GmbH<br />

Besondere Neben den geltenden <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Jenaer treten Nahverkehr für die Jenaer Nahverkehr GmbH GmbH folgende<br />

Neben Ergänzungen den geltenden in Kraft: <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen treten für die Jenaer Nahverkehr GmbH folgende<br />

Ergänzungen in Kraft:<br />

Besondere Beförderungsbedingungen für Anruf-Sammel-Taxi (AST)<br />

Besondere Beförderungsbedingungen für Anruf-Sammel-Taxi (AST)<br />

zu § 2 Anspruch auf Beförderung<br />

zu<br />

Anspruch<br />

§ 2 Anspruch<br />

auf Beförderung<br />

auf Beförderung<br />

von Personen besteht nur dann, wenn die Fahrt mindestens 30 Minuten vor<br />

Anspruch Fahrtbeginn auf in Beförderung Einsatzzentrale von Personen angemeldet besteht wurde. nur dann, wenn die Fahrt mindestens 30 Minuten vor<br />

Fahrtbeginn in der Einsatzzentrale angemeldet wurde.<br />

zu § 4 Verhalten der Fahrgäste<br />

zu Die § Fahrgäste 4 Verhalten dürfen der in Fahrgäste die AST-Fahrzeuge nur an den Haltestellen einsteigen.<br />

Die Fahrgäste dürfen in die AST-Fahrzeuge nur an den Haltestellen einsteigen.<br />

zu § 5 Zuweisung von Wagen <strong>und</strong> Plätzen<br />

zu<br />

Das<br />

§<br />

Betriebspersonal<br />

5 Zuweisung von<br />

ist<br />

Wagen<br />

berechtigt,<br />

<strong>und</strong> Plätzen<br />

beim Einsatz von mehreren AST-Fahrzeugen Fahrgästen Plätze zuzuweisen.<br />

Betriebspersonal Die Zuordnung erfolgt ist berechtigt, vor Fahrtbeginn beim Einsatz bereits von über mehreren die Einsatzzentrale. AST-Fahrzeugen Jeder Fahrgästen Fahrgast hat Plätze Anspruch zuzuwei-<br />

Das<br />

sen. auf einen Die Zuordnung Sitzplatz. erfolgt vor Fahrtbeginn bereits über die Einsatzzentrale. Jeder Fahrgast hat Anspruch<br />

auf einen Sitzplatz.<br />

zu § 11 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />

zu Die § beabsichtigte 11 Beförderung Mitnahme von Sachen von Kinderwagen, <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />

Rollstühlen <strong>und</strong> Fahrrädern ist bei Bestellung der Fahrt der<br />

Einsatzzentrale Die beabsichtigte mitzuteilen. Mitnahme Die von Beförderung Kinderwagen, von Rollstühlen Kinderwagen, <strong>und</strong> Krankenfahrstühlen Fahrrädern ist bei Bestellung <strong>und</strong> Fahrrädern Fahrt kann der<br />

nur Einsatzzentrale erfolgen, wenn mitzuteilen. diese zusammengeklappt Die Beförderung werden von Kinderwagen, können <strong>und</strong> Krankenfahrstühlen im Kofferraum Platz <strong>und</strong> finden. Fahrrädern kann<br />

nur erfolgen, wenn diese zusammengeklappt werden können <strong>und</strong> im Kofferraum Platz finden.<br />

zu § 12 Beförderung von Tieren<br />

zu<br />

Die<br />

§<br />

beabsichtigte<br />

12 Beförderung<br />

Mitnahme<br />

von Tieren<br />

von Tieren ist bei Bestellung der Fahrt der Einsatzzentrale mitzuteilen. Ein Anspruch<br />

beabsichtigte auf Beförderung Mitnahme besteht von nicht. Tieren ist bei Bestellung der Fahrt der Einsatzzentrale mitzuteilen. Ein An-<br />

Die<br />

spruch auf Beförderung besteht nicht.<br />

Besondere Beförderungsbedingungen für die Mitnahme von Fahrrädern <strong>und</strong> Elektromobilen im Linienverkehr<br />

Besondere der Beförderungsbedingungen Jenaer Nahverkehr GmbH für die Mitnahme von Fahrrädern <strong>und</strong> Elektromobilen im Linienverkehr<br />

Neben den der geltenden Jenaer Nahverkehr <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen GmbH<br />

treten für die Mitnahme von Fahrrädern <strong>und</strong> Elektromobilen<br />

den im geltenden Linienverkehr <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Jenaer Nahverkehr GmbH treten folgende für die Ergänzungen Mitnahme von in Kraft: Fahrrädern <strong>und</strong> Elekt-<br />

Neben<br />

romobilen im Linienverkehr der Jenaer Nahverkehr GmbH folgende Ergänzungen in Kraft:<br />

zu § 11 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />

zu Auf § allen 11 Beförderung Linien des Jenaer von Sachen Nahverkehrs <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />

ist die Fahrradmitnahme künftig nur noch außerhalb folgender<br />

Auf Zeiten allen möglich: Linien Mo-Fr: des Jenaer 7 bis Nahverkehrs 10 Uhr <strong>und</strong> 14 ist bis die 18 Fahrradmitnahme Uhr. Elektromobile künftig <strong>und</strong> nur andere noch Fahrzeuge außerhalb sind folgender gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

von möglich: der Beförderung Mo-Fr: 7 bis ausgeschlossen. 10 Uhr <strong>und</strong> 14 Die bis Nutzung 18 Uhr. Elektromobile von Hilfsmitteln <strong>und</strong> nach andere § 33SGB Fahrzeuge V (5. Buch) sind gr<strong>und</strong>sätz-<br />

ist weiter-<br />

Zeiten<br />

hin lich möglich. von der Beförderung ausgeschlossen. Die Nutzung von Hilfsmitteln nach § 33SGB V (5. Buch) ist weiterhin<br />

Achten möglich. Sie bei der Beförderung auf festen Halt Ihres Fahrrades <strong>und</strong> sorgen Sie dafür, dass Mitreisende nicht<br />

Achten beschmutzt, Sie bei verletzt der Beförderung oder beim Ein- auf festen <strong>und</strong> Aussteigen Halt Ihres behindert Fahrrades werden. <strong>und</strong> sorgen Sie dafür, dass Mitreisende nicht<br />

Bitte beschmutzt, haben Sie verletzt Verständnis oder beim dafür, Ein- dass <strong>und</strong> Kinderwagen Aussteigen behindert <strong>und</strong> Rollstühle werden. Vorrang haben <strong>und</strong> deshalb das Fahrpersonal<br />

haben das Sie Recht Verständnis hat, einen dafür, Zustieg dass mit Kinderwagen Fahrrad abzulehnen. <strong>und</strong> Rollstühle Vorrang haben <strong>und</strong> deshalb das Fahr-<br />

Bitte<br />

personal das Recht hat, einen Zustieg mit Fahrrad abzulehnen.<br />

Seite 72 I Besondere Beförderungsbedingungen<br />

Seite 72 I Besondere Beförderungsbedingungen<br />

Besondere Beförderungsbedingungen I Seite 73<br />

Besondere Beförderungsbedingungen I Seite 73

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