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VMT-Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen - JeNah

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3 Vertragsabschluss<br />

3 Vertragsabschluss<br />

3.1 Der Abo-Vertrag kommt durch die Übergabe der Abo-Karte zustande. Das Unternehmen ist berechtigt,<br />

Der Abo-Vertrag eine Bonitätsprüfung kommt durchzuführen.<br />

die Übergabe der Abo-Karte zustande. Das Unternehmen ist berech-<br />

3.1<br />

tigt, eine Bonitätsprüfung durchzuführen.<br />

3.2 Das Abonnement kann jeweils am 1. eines Monats begonnen werden. Die Gültigkeit des Abonnements<br />

Das Abonnement beginnt bei kann einem jeweils Bestelleingang am 1. eines bis Monats spätestens begonnen zum 10. werden. des Monats Die Gültigkeit (Posteingang) des Abonne-<br />

am 1. des<br />

3.2<br />

ments Folgemonats beginnt <strong>und</strong> bei besteht einem Bestelleingang über insgesamt bis 12 spätestens aufeinander zum folgende 10. des Monate Monats (Mindestvertragslaufzeit).<br />

(Posteingang) am 1. Folgemonats Der Abo-Vertrag <strong>und</strong> verlängert besteht über sich insgesamt automatisch 12 aufeinander unbestimmte folgende Zeit, Monate sofern nicht (Mindestvertragslaufzeit).<br />

gemäß Ziffer 7.1<br />

Der fristgemäß Abo-Vertrag gekündigt verlängert wurde. sich automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern nicht gemäß Ziffer 7.1<br />

fristgemäß Der Fahrgast gekündigt ist verpflichtet, wurde. im Abo-Antrag eine entsprechende Kontoverbindung mitzuteilen <strong>und</strong><br />

Der eine Fahrgast Einzugsermächtigung ist verpflichtet, für im dieses Abo-Antrag Konto durch eine entsprechende sich oder einen Kontoverbindung Dritten an das Unternehmen mitzuteilen <strong>und</strong> zu erteilen.<br />

Einzugsermächtigung Der Fahrgast ist verpflichtet, für dieses den Konto Abo-Monatsbetrag durch sich oder einen bzw. den Dritten Jahresbetrag an das Unternehmen bei Einmalzahlung zu er-<br />

eine<br />

teilen. auf dem Der Konto Fahrgast bereitzuhalten. ist verpflichtet, Der Antrag den Abo-Monatsbetrag ermächtigt das Unternehmen, bzw. den Jahresbetrag den jeweiligen bei Einmalzahlung<br />

Aboauf<br />

Monatsbetrag dem Konto bis bereitzuhalten. auf Weiteres, Der mindestens Antrag ermächtigt jedoch für die das Dauer Unternehmen, von 12 Monaten, den jeweiligen vom angegebenen<br />

Abo-<br />

Monatsbetrag Konto per Lastschriftverfahren bis auf Weiteres, abzubuchen.<br />

mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monaten, vom angegebenen<br />

Konto per Lastschriftverfahren abzubuchen.<br />

3.3 Bei der GVB, der EVAG <strong>und</strong> der DB AG kann das Abonnement auch zu jedem beliebigen Tag eines<br />

3.3 Monats Bei der GVB, begonnen der EVAG werden. <strong>und</strong> der DB AG kann das Abonnement auch zu jedem beliebigen Tag eines<br />

Monats begonnen werden.<br />

Bei der GVB erfolgt die Abbuchung des anteiligen Betrages im Folgemonat zusammen mit dem laufenden<br />

der GVB Monatsbetrag. erfolgt die Abbuchung des anteiligen Betrages im Folgemonat zusammen mit dem lau-<br />

Bei<br />

fenden Monatsbetrag.<br />

Bei der EVAG wird eine Abo-Startkarte mit Gültigkeit bis zum letzten Kalendertag des Ausgabemonats<br />

der ausgegeben. EVAG wird Die eine Gültigkeit Abo-Startkarte der auf mit die Gültigkeit Abo-Startkarte bis zum folgenden letzten Kalendertag Abo-Karten des beginnt Ausgabemo-<br />

gemäß Zif-<br />

Bei<br />

nats fer 3.2 ausgegeben. jeweils am 1. Die des Gültigkeit Folgemonats. der auf Der die bei Abo-Startkarte der EVAG für folgenden die Abo-Startkarte Abo-Karten pro beginnt Tag zu zahlende gemäß Ziffer<br />

Preis 3.2 ergibt jeweils sich am aus 1. der des anteiligen Folgemonats. Berechnung Der bei der bezogen EVAG für auf die den Abo-Startkarte Preis der jeweiligen pro Tag Abo-Karte zu zahlende <strong>und</strong><br />

Preis die Anzahl ergibt der sich Kalendertage aus anteiligen eines Berechnung Jahres. Bei der bezogen EVAG beginnt auf den das Preis Abbuchungsverfahren der jeweiligen Abo-Karte bei Abgabe<br />

Anzahl des Abo-Antrages der Kalendertage bis zum eines 10. Jahres. des Monats Bei der zum EVAG 1. des beginnt Folgemonats. das Abbuchungsverfahren Erfolgt die Abgabe bei nach Ab-<br />

<strong>und</strong><br />

die<br />

gabe dem 10. des des Abo-Antrages Monats, beginnt bis zum das 10. Abbuchungsverfahren des Monats zum 1. des zum Folgemonats. 1. des zweiten Erfolgt Folgemonats. die Abgabe Der nach Betrag<br />

dem für die 10. Abo-Startkarte des Monats, beginnt besteht das dann Abbuchungsverfahren aus dem anteiligen Abo-Monatsbetrag zum 1. des zweiten für Folgemonats. den laufenden Der sowie Betrag<br />

für den die vollen Abo-Startkarte Abo-Monatsbetrag besteht dann für den aus darauf dem anteiligen folgenden Abo-Monatsbetrag Monat.<br />

für den laufenden sowie<br />

den vollen Abo-Monatsbetrag für den darauf folgenden Monat.<br />

Bei der DB wird das Abo-Sofort mit der Gültigkeit für einen Monat ausgegeben. Die Gültigkeit der auf<br />

Bei das der Abo-Sofort DB wird folgenden das Abo-Sofort Abo-Karten mit der beginnt Gültigkeit gemäß für einen Ziffer Monat 3.2 jeweils ausgegeben. am 1. des Die Folgemonats. Gültigkeit der Für auf<br />

das Abo-Sofort folgenden ist der Abo-Monatsbetrag Abo-Karten beginnt zu zahlen. gemäß Für Ziffer das Abo-Sofort 3.2 jeweils am ggf. 1. zuviel des Folgemonats. entrichtetes Fahrgeld<br />

das Abo-Sofort wird im Nachgang ist der Abo-Monatsbetrag durch das Abo-Center zu zahlen. Berlin Für erstattet. das Abo-Sofort ggf. zuviel entrichtetes Fahr-<br />

Für<br />

geld wird im Nachgang durch das Abo-Center Berlin erstattet.<br />

Die Abo-Startkarte bzw. das Abo-Sofort können nur gegen sofortige Barzahlung bezogen werden. Sie<br />

sind Die Abo-Startkarte von Erstattung, bzw. Rücknahme das Abo-Sofort <strong>und</strong> Umtausch können nur ausgeschlossen.<br />

gegen sofortige Barzahlung bezogen werden. Sie<br />

sind von Erstattung, Rücknahme <strong>und</strong> Umtausch ausgeschlossen.<br />

4 Abo-Fahrkarten<br />

4 Abo-Fahrkarten<br />

4.1 Für die Abo-Karte gelten die von der Genehmigungsbehörde genehmigten Tarife, <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

4.1 <strong>und</strong> Für die Beförderungsbedingungen.<br />

Abo-Karte gelten die von der Genehmigungsbehörde genehmigten Tarife, <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

<strong>und</strong> Beförderungsbedingungen.<br />

4.2 Die Abo-Karte wird auf entsprechenden Antrag als Abo-Monatskarte oder 9-Uhr-Abo-Monatskarte<br />

4.2 ausgegeben Die Abo-Karte <strong>und</strong> wird berechtigt auf entsprechenden zu einer beliebigen Antrag Anzahl als Abo-Monatskarte Fahrten gemäß oder dem 9-Uhr-Abo-Monatskarte<br />

Geltungsbereich im jeweiligen<br />

Gültigkeitszeitraum.<br />

<strong>und</strong> berechtigt zu einer beliebigen Anzahl Fahrten gemäß dem Geltungsbereich im je-<br />

ausgegeben<br />

weiligen Die Abo-Karte Gültigkeitszeitraum.<br />

ist gültig für eine Person <strong>und</strong> wird wahlweise personengeb<strong>und</strong>en oder übertragbar<br />

Die ausgegeben. Abo-Karte Die ist personengeb<strong>und</strong>ene gültig für eine Person Abo-Karte <strong>und</strong> wird wahlweise ist nur in Verbindung personengeb<strong>und</strong>en mit einem oder amtlichen übertragbar Ausweis<br />

ausgegeben. mit Lichtbild gültig. Die personengeb<strong>und</strong>ene Abo-Karte ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis<br />

mit Die Lichtbild Abo-Monatskarte gültig. gilt innerhalb des Gültigkeitszeitraums ohne zeitliche Einschränkungen. Die<br />

Die 9-Uhr-Abo-Monatskarte gilt gilt innerhalb von Montag des Gültigkeitszeitraums bis Freitag jeweils zwischen ohne zeitliche 9.00 Uhr Einschränkungen. <strong>und</strong> 3.00 Uhr des Die Folgetages<br />

(d.h. Ausschluss gilt der von Nutzung Montag von bis Montag Freitag bis jeweils Freitag zwischen 9.00 3.00 Uhr Uhr <strong>und</strong> <strong>und</strong> 3.00 9.00 Uhr Uhr) des sowie Fol-<br />

9-Uhr-Abo-Monatskarte<br />

getages samstags-, (d.h. sonn- Ausschluss <strong>und</strong> feiertags der Nutzung ganztägig. von Montag bis Freitag zwischen 3.00 Uhr <strong>und</strong> 9.00 Uhr) sowie<br />

samstags-, sonn- <strong>und</strong> feiertags ganztägig.<br />

4.3 Die Abo-Zuschlagskarte 1. Wagenklasse berechtigt zusammen mit einer gültigen Abo-Monatskarte<br />

oder 9-Uhr-Abo-Monatskarte zur Nutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnen. Die Zuschlagskarte<br />

wird personengeb<strong>und</strong>en oder übertragbar ausgegeben.<br />

4.4 Die Abo-Monatskarte berechtigt zur kostenlosen Mitnahme von zwei Personen Montag bis Freitag ab<br />

19.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages; samstags, sonn- <strong>und</strong> feiertags ganztägig.<br />

Die 9-Uhr-Abo-Monatskarte berechtigt zur kostenlosen Mitnahme von einer Person Montag bis Freitag<br />

ab 19.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages; samstags, sonn- <strong>und</strong> feiertags ganztägig.<br />

4.5 Inhaber von Abo-Karten einschließlich der mitgenommenen Person(en) können bei Nutzung des<br />

Radwanderbusses der EVAG (Linie 155) jeweils ein Fahrrad kostenfrei mitnehmen.<br />

4.6 Die Abo-Karte sowie die Abo-Zuschlagskarte 1. Wagenklasse sind bei jeder Fahrt mitzuführen <strong>und</strong><br />

dem Kontrollpersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Kann der Fahrgast die Abo-Karte (bei personengeb<strong>und</strong>ener<br />

Ausgabe in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild) oder bei Nutzung der<br />

1. Wagenklasse der Eisenbahnen zusätzlich die Abo-Zuschlagskarte bei einer Fahrausweiskontrolle<br />

nicht vorzeigen, ist er zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts gemäß § 9 der <strong>VMT</strong>-<br />

Beförderungsbedingungen verpflichtet.<br />

4.7 Die Abo-Karte sowie die Abo-Zuschlagskarte 1. Wagenklasse werden für einen Nutzungszeitraum von<br />

maximal 12 Monaten ausgegeben.<br />

5 Fahrgeld/Fälligkeit<br />

5.1 Der Abo-Monatsbetrag (inklusive des Betrages für eine bestellte Abo-Zuschlagskarte 1. Wagenklasse<br />

<strong>und</strong> ein bei der DB AG bestelltes Abo Sofort) ist zum 1. des Monats fällig. Die Lastschrift erfolgt zwischen<br />

dem 1. <strong>und</strong> 10. des Monats. Bei der DB AG, der EVAG <strong>und</strong> der GVB besteht darüber hinaus die<br />

Möglichkeit, den jährlichen Abo-Gesamtbetrag zu Beginn des Abonnements als Einmalzahlung abbuchen<br />

zu lassen. Der Fahrgast verpflichtet sich, den jeweils gültigen Abo-Monatsbetrag (bzw. Jahresbetrag)<br />

auf dem Konto bereitzuhalten. Wenn Fahrgast <strong>und</strong> Kontoinhaber auseinanderfallen, ist auch der<br />

Kontoinhaber verpflichtet, den jeweils gültigen Abo-Monatsbetrag (bzw. Jahresbetrag) auf dem Konto<br />

bereitzuhalten.<br />

5.2 Ziffer 5.1, Satz 3 <strong>und</strong> 4 gelten entsprechend für sonstige fällige Forderungen aus dem Abo-Vertrag.<br />

Kosten, die insbesondere aus nicht ausreichender Kontendeckung, Kontenauflösung oder durch einen<br />

anderen nicht von dem Unternehmen zu vertretenden Gr<strong>und</strong> entstehen, hat der Fahrgast/Kontoinhaber,<br />

bei Auseinanderfallen beide gesamtschuldnerisch, zu tragen. Sie sind sofort fällig.<br />

6 Änderungen<br />

6.1 Änderungen der persönlichen Daten sowie Änderungen der Bankverbindung sind dem Unternehmen<br />

unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Änderung der Bankverbindung ist die Einzugsermächtigung<br />

mit Unterschrift vorzulegen. Geht diese Mitteilung nach dem 10. des Monats (Posteingang) ein, so<br />

wird der Betrag im Folgemonat nochmals vom bisherigen Konto abgebucht. Für hieraus entstehende<br />

Kosten (z.B. Rückbuchung) haftet der Fahrgast/Kontoinhaber, bei Auseinanderfallen beide gesamtschuldnerisch.<br />

6.2 Änderungen des Geltungsbereichs sind schriftlich bis zum 10. des Monats (Posteingang) für den Folgemonat<br />

mitzuteilen. Führen die Änderungen gleichfalls zur Änderung des Abo-Monatsbetrages, ist<br />

der neue Abo-Monatsbetrag Bestandteil des Abo-Vertrages <strong>und</strong> wird ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens<br />

der Änderung vom Konto abgebucht.<br />

Die ursprünglich ausgegebene Abo-Karte wird mit Inkrafttreten der Änderung ungültig <strong>und</strong> ist bis<br />

zum 5. Tag nach Inkrafttreten der Änderung an das Unternehmen zurückzugeben. Kommt der Fahrgast<br />

dieser Verpflichtung erst später nach, so wird der volle Abo-Monatsbetrag für die ursprüngliche<br />

Abo-Karte für den jeweiligen Monat neben dem für die geänderte Abo-Karte fällig werdenden Abo-<br />

Monatsbetrag fällig <strong>und</strong> wird vom Konto abgebucht. Dies gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu welchem die<br />

bereits ausgegebene ursprüngliche Abo-Karte zeitlich ihre Geltung verliert.<br />

Seite 42 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage E: Abo-Vertragsbedingungen<br />

Seite 42 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage E: Abo-Vertragsbedingungen<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage E: Abo-Vertragsbedingungen I Seite 43

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