VMT-Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen - JeNah
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Besondere Beförderungsbedingungen für den Rufbus-Verkehr der Regionale Verkehrsgemeinschaft<br />
Besondere Beförderungsbedingungen Gotha GmbH<br />
für den Rufbus-Verkehr der Regionale Verkehrsgemeinschaft<br />
Gotha GmbH<br />
Ergänzend zu den jeweils gültigen <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen gelten für den Rufbus-Verkehr der Regionale<br />
Verkehrsgemeinschaft zu den jeweils gültigen Gotha <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen folgende Bedingungen: gelten für den Rufbus-Verkehr der Regi-<br />
Ergänzend<br />
onale Verkehrsgemeinschaft Gotha folgende Bedingungen:<br />
zu § 2 Anspruch auf Beförderung<br />
zu § 2 Anspruch auf Beförderung<br />
Im Fahrplan gekennzeichnete Rufbusfahrten werden bei Bedarf durchgeführt. Anspruch auf Beförderung<br />
besteht Im Fahrplan nur dann, gekennzeichnete wenn der Fahrtwunsch Rufbusfahrten spätestens werden 2 bei St<strong>und</strong>en Bedarf vor durchgeführt. planmäßiger Anspruch Abfahrt auf unter Beförderung<br />
im Fahrplan<br />
besteht angegebenen nur dann, wenn Telefonnummer der Fahrtwunsch angemeldet spätestens wird. 2 St<strong>und</strong>en vor planmäßiger Abfahrt unter der im Fahrplan<br />
angegebenen Telefonnummer angemeldet wird.<br />
Besondere Beförderungsbedingungen der Stadtwirtschaft Weimar GmbH<br />
Besondere Beförderungsbedingungen der Stadtwirtschaft Weimar GmbH<br />
Neben den geltenden <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen treten folgende Ergänzungen in Kraft:<br />
Neben den geltenden <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen treten folgende Ergänzungen in Kraft:<br />
Rufbus<br />
Rufbus<br />
Der Rufbus ist ein zusätzliches Angebot im Stadtverkehr Weimar, welcher den Linienbus zu bestimmten Zeiten<br />
ersetzt. Rufbus ist Die ein Fahrten zusätzliches werden Angebot generell im als Stadtverkehr Bedarfsfahrten Weimar, durchgeführt. welcher den Linienbus zu bestimmten Zei-<br />
Der<br />
ten ersetzt. Die Fahrten werden generell als Bedarfsfahrten durchgeführt.<br />
zu § 2 Anspruch auf Beförderung<br />
zu § 2 Anspruch auf Beförderung<br />
Anspruch auf Beförderung besteht nur dann, wenn Sie Ihre Fahrt entweder telefonisch bis spätestens<br />
Anspruch 30 Minuten auf vor Beförderung Fahrtbeginn besteht unter 03643 nur dann, 434 wenn 17-0 Sie anmelden Ihre Fahrt oder entweder Sie Ihren telefonisch Fahrtwunsch bis spätestens beim Einsteigen<br />
30 direkt Minuten dem Fahrpersonal vor Fahrtbeginn mitteilen. unter 03643 Bitten geben 434 17-0 Sie eventuelle anmelden oder Rückfahrten Sie Ihren bei Fahrtwunsch Ihrem Fahrtwunsch beim Einsteigen mit an.<br />
direkt dem Fahrpersonal mitteilen. Bitten geben Sie eventuelle Rückfahrten bei Ihrem Fahrtwunsch mit an.<br />
Fahrten, die mit einem Rufbus durchgeführt werden, sind im Fahrplanheft <strong>und</strong> im Aushangfahrplan an der<br />
Fahrten, Haltestelle die durch mit einem „R“ Rufbus gekennzeichnet.<br />
durchgeführt werden, sind im Fahrplanheft <strong>und</strong> im Aushangfahrplan an der<br />
Haltestelle durch ein „R“ gekennzeichnet.<br />
Für Fahrten mit dem Rufbus gelten die jeweils gültigen <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong>.<br />
Für Fahrten mit dem Rufbus gelten die jeweils gültigen <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong>.<br />
Fahrradmitnahme<br />
Fahrradmitnahme<br />
Zu § 11 <strong>und</strong> 4 der <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen wird die Fahrradmitnahme in den Linienbussen der<br />
Zu Stadtwirtschaft § 11 <strong>und</strong> 4 der Weimar <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen GmbH wie folgt geregelt: wird die Fahrradmitnahme in den Linienbussen der<br />
Stadtwirtschaft Weimar GmbH wie folgt geregelt:<br />
Eine Fahrradmitnahme in den Linienbussen der Stadtwirtschaft Weimar GmbH ist in den Nebenverkehrszeiten<br />
Eine Fahrradmitnahme in den Linienbussen der Stadtwirtschaft Weimar GmbH ist in den Nebenverkehrszeiten<br />
Montag – Freitag ab 18.00 Uhr bis Betriebsende <strong>und</strong><br />
Samstag, Montag – Sonntag, Freitag ab Feiertag 18.00 Uhr ganztägig bis Betriebsende <strong>und</strong><br />
Samstag, Sonntag, Feiertag ganztägig<br />
unter folgenden Bedingungen möglich:<br />
unter folgenden Bedingungen möglich:<br />
– Es können bis zu 2 Fahrräder befördert werden. Der Einstieg erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich an Tür II. Das Fahrrad<br />
– darf Es können nur auf bis dem zu 2 Kinderwagen-/Rollstuhlplatz Fahrräder befördert werden. unter Der Einstieg Aufsicht erfolgt abgestellt gr<strong>und</strong>sätzlich werden. Ist an der Tür Kinderwagen-<br />
II. Das Fahrrad<br />
darf /Rollstuhlplatz nur auf dem besetzt, Kinderwagen-/Rollstuhlplatz ist eine Fahrradmitnahme unter ausgeschlossen.<br />
Aufsicht abgestellt werden. Ist der Kinderwagen-<br />
/Rollstuhlplatz besetzt, ist eine Fahrradmitnahme ausgeschlossen.<br />
– Die Fahrradmitnahme ist kostenpflichtig gemäß den <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong>.<br />
– Die Fahrradmitnahme ist kostenpflichtig gemäß den <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong>.<br />
– Der Fahrgast hat sein Fahrrad sicher auf dem Kinderwagen- /Rollstuhlplatz abzustellen <strong>und</strong> ständig<br />
– Der festzuhalten. Fahrgast hat Durch sein das Fahrrad sicher dürfen auf andere dem Kinderwagen- Fahrgäste nicht /Rollstuhlplatz geschädigt oder abzustellen gefährdet <strong>und</strong> werden. ständig<br />
festzuhalten. Auch das Betriebseigentum Durch das Fahrrad der Stadtwirtschaft dürfen andere Fahrgäste Weimar GmbH nicht darf geschädigt nicht geschädigt oder gefährdet werden. werden. Verstößt<br />
Auch ein Fahrgast das Betriebseigentum gegen diese Bestimmung, der Stadtwirtschaft haftet er Weimar für auftretende GmbH darf Schäden. nicht geschädigt werden. Verstößt<br />
ein Fahrgast gegen diese Bestimmung, haftet er für auftretende Schäden.<br />
– Je Fahrgast wird nur ein Fahrrad befördert.<br />
– Je Fahrgast wird nur ein Fahrrad befördert.<br />
– Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit eigenem Fahrrad werden nur gemeinsam mit einer Aufsichtsperson<br />
Kinder bis zum befördert. vollendeten 12. Lebensjahr mit eigenem Fahrrad werden nur gemeinsam mit einer Auf-<br />
–<br />
sichtsperson befördert.<br />
– Fahrradsonderkonstruktionen (Tandem etc.) sind von der Beförderung ausgeschlossen.<br />
– Fahrradsonderkonstruktionen (Tandem etc.) sind von der Beförderung ausgeschlossen.<br />
Seite 74 I Besondere Beförderungsbedingungen<br />
Seite 74 I Besondere Beförderungsbedingungen<br />
Besondere Beförderungsbedingungen I Seite 75<br />
Besondere Beförderungsbedingungen I Seite 75