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Schulkonzept - Kardinal-von-Galen-Haus (Dinklage)

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Kriterien für eine sonderpädagogische Überprüfung am Ende der Klasse 4<br />

Die Grundlage für eine sonderpädagogische Überprüfung ist der Mindestkanon der Fächer<br />

Deutsch, Mathematik, Sachunterricht. Ein Schüler, der in zwei Fächern gravierende Defizite<br />

aufzeigt, muss für eine Überprüfung gemeldet werden. Treten Defizite nur in einem Fach auf,<br />

so entscheidet die Klassenkonferenz über den Einsatz eines individuellen Förderplans.<br />

Termine für die Überprüfung sind:<br />

1. in der zweiten Hälfte des 3. Schulbesuchsjahres,<br />

2. am Ende des Primarbereichs.<br />

Jeder Schüler soll mit einer eindeutigen Zweigzuweisung oder Empfehlung für die Beschulung<br />

nach einem individuellen Förderplan in den Sekundarbereich übergehen. Für alle 2. und<br />

4. Klassen sollen zum Halbjahr gesonderte Zeugniskonferenzen stattfinden. Es steht somit<br />

mehr Zeit zur Verfügung, die Leistungen der einzelnen Schüler vorzustellen. Ziel dieser Konferenzen<br />

ist es, rechtzeitig das Verfahren auf Feststellung veränderten sonderpädagogischen<br />

Förderbedarfs einzuleiten. Im Sekundarbereich werden Überprüfungen nur noch in<br />

Ausnahmefällen notwendig.<br />

Bei Schülern, die nach den Rahmenrichtlinien der Grundschule, der Orientierungsstufe oder<br />

der Hauptschule unterrichtet werden, erfolgt eine richtlinienkonforme Notengebung. Bei den<br />

Schülern, die nach den Rahmenrichtlinien der Schule für Lernhilfe unterrichtet werden, streben<br />

wir eine schulinterne Vergleichbarkeit an, ohne auf pädagogische Freiräume zu verzichten.<br />

Allerdings dürfen Leistungsprobleme einzelner Schüler nicht durch eine pädagogische<br />

Notengebung überdeckt werden.<br />

Schüler, deren Unterricht sich an einem individuellen Förderplan orientiert, werden spätestens<br />

nach Beendigung der Schulpflicht aus der 8. Klasse mit einem Abgangszeugnis der<br />

Schule für Lernhilfe entlassen.<br />

6.2 Leitgedanken für die Therapieorganisation<br />

In der Schule werden krankengymnastische, logopädische und ergotherapeutische Therapien<br />

durchgeführt. Sie finden als Einzel- und Gruppentherapien oder unterrichtsimmanent<br />

statt.<br />

Aufgrund des umfangreichen Therapiebedarfs unserer Schüler wird das Therapieangebot (s.<br />

Anlage) durch festangestellte Mitarbeiter seit einiger Zeit durch die Einbindung therapeutischer<br />

Mitarbeiter aus ortsansässigen Praxen ergänzt. Auch diese Therapeuten arbeiten – i.<br />

d. R. in Räumen unserer Schule – im Rahmen unseres pädagogischen Konzepts. Ergänzt<br />

wird dieses Angebot durch die Mitarbeit des Psychologischen Dienstes unserer Einrichtung.<br />

6.3 Berufliche Rehabilitation<br />

Ein Schwerpunkt unserer Arbeit insbesondere in den höheren Klassen ist es, jedem Schüler<br />

eine Perspektive für sein Leben nach der Schule zu geben. Etwa zwei Jahre vor der Schulentlassung<br />

beginnen wir deshalb mit der Berufsberatung. In einem ersten Orientierungsgespräch<br />

zwischen den Eltern und dem Arbeitsamt wird unter beratender Mitwirkung des Klassenlehrers<br />

für jeden Schüler eine Perspektive für die Zeit nach der Schule entwickelt.<br />

Zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Praktikum absolvieren unsere Schüler ein zweites<br />

Praktikum. Dieses zusätzliche Praktikum findet in einer Werkstatt für behinderte Menschen<br />

(WfB) statt und dient dazu, Ziele, Inhalte und Arbeitsmethoden der örtlichen WfB ken-<br />

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