Schulkonzept - Kardinal-von-Galen-Haus (Dinklage)
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Kriterien für eine sonderpädagogische Überprüfung am Ende der Klasse 4<br />
Die Grundlage für eine sonderpädagogische Überprüfung ist der Mindestkanon der Fächer<br />
Deutsch, Mathematik, Sachunterricht. Ein Schüler, der in zwei Fächern gravierende Defizite<br />
aufzeigt, muss für eine Überprüfung gemeldet werden. Treten Defizite nur in einem Fach auf,<br />
so entscheidet die Klassenkonferenz über den Einsatz eines individuellen Förderplans.<br />
Termine für die Überprüfung sind:<br />
1. in der zweiten Hälfte des 3. Schulbesuchsjahres,<br />
2. am Ende des Primarbereichs.<br />
Jeder Schüler soll mit einer eindeutigen Zweigzuweisung oder Empfehlung für die Beschulung<br />
nach einem individuellen Förderplan in den Sekundarbereich übergehen. Für alle 2. und<br />
4. Klassen sollen zum Halbjahr gesonderte Zeugniskonferenzen stattfinden. Es steht somit<br />
mehr Zeit zur Verfügung, die Leistungen der einzelnen Schüler vorzustellen. Ziel dieser Konferenzen<br />
ist es, rechtzeitig das Verfahren auf Feststellung veränderten sonderpädagogischen<br />
Förderbedarfs einzuleiten. Im Sekundarbereich werden Überprüfungen nur noch in<br />
Ausnahmefällen notwendig.<br />
Bei Schülern, die nach den Rahmenrichtlinien der Grundschule, der Orientierungsstufe oder<br />
der Hauptschule unterrichtet werden, erfolgt eine richtlinienkonforme Notengebung. Bei den<br />
Schülern, die nach den Rahmenrichtlinien der Schule für Lernhilfe unterrichtet werden, streben<br />
wir eine schulinterne Vergleichbarkeit an, ohne auf pädagogische Freiräume zu verzichten.<br />
Allerdings dürfen Leistungsprobleme einzelner Schüler nicht durch eine pädagogische<br />
Notengebung überdeckt werden.<br />
Schüler, deren Unterricht sich an einem individuellen Förderplan orientiert, werden spätestens<br />
nach Beendigung der Schulpflicht aus der 8. Klasse mit einem Abgangszeugnis der<br />
Schule für Lernhilfe entlassen.<br />
6.2 Leitgedanken für die Therapieorganisation<br />
In der Schule werden krankengymnastische, logopädische und ergotherapeutische Therapien<br />
durchgeführt. Sie finden als Einzel- und Gruppentherapien oder unterrichtsimmanent<br />
statt.<br />
Aufgrund des umfangreichen Therapiebedarfs unserer Schüler wird das Therapieangebot (s.<br />
Anlage) durch festangestellte Mitarbeiter seit einiger Zeit durch die Einbindung therapeutischer<br />
Mitarbeiter aus ortsansässigen Praxen ergänzt. Auch diese Therapeuten arbeiten – i.<br />
d. R. in Räumen unserer Schule – im Rahmen unseres pädagogischen Konzepts. Ergänzt<br />
wird dieses Angebot durch die Mitarbeit des Psychologischen Dienstes unserer Einrichtung.<br />
6.3 Berufliche Rehabilitation<br />
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit insbesondere in den höheren Klassen ist es, jedem Schüler<br />
eine Perspektive für sein Leben nach der Schule zu geben. Etwa zwei Jahre vor der Schulentlassung<br />
beginnen wir deshalb mit der Berufsberatung. In einem ersten Orientierungsgespräch<br />
zwischen den Eltern und dem Arbeitsamt wird unter beratender Mitwirkung des Klassenlehrers<br />
für jeden Schüler eine Perspektive für die Zeit nach der Schule entwickelt.<br />
Zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Praktikum absolvieren unsere Schüler ein zweites<br />
Praktikum. Dieses zusätzliche Praktikum findet in einer Werkstatt für behinderte Menschen<br />
(WfB) statt und dient dazu, Ziele, Inhalte und Arbeitsmethoden der örtlichen WfB ken-<br />
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