Schulkonzept - Kardinal-von-Galen-Haus (Dinklage)
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<strong>Schulkonzept</strong><br />
<strong>Kardinal</strong>-<strong>von</strong>-<strong>Galen</strong>-<strong>Haus</strong><br />
<strong>Dinklage</strong><br />
Förderschule<br />
Körperliche und Motorische Entwicklung
Im Mittelpunkt der Mensch<br />
In unserer Schule lernen Schüler mit unterschiedlichen<br />
Körperbehinderungen. Sie erwerben Qualifikationen<br />
zur beruflichen und gesellschaftlichen<br />
Eingliederung. Neben einer Orientierung an den<br />
Bildungszielen der allgemein bildenden Schulen<br />
dient das christliche Menschenbild als Wegweiser.<br />
Die Förderung ist ganzheitlich. Schwächen werden<br />
kompensiert, Stärken gefördert. Gegenseitiges Akzeptieren,<br />
Offenheit, Freundlichkeit, kritische Weiterentwicklung<br />
und Teamgeist stehen im Vordergrund<br />
unserer Arbeit. Die Nähe zu den Schülern<br />
prägt unser Schulleben. Attraktive Projekte und<br />
Schulfeiern tragen zu einem besonderen Gemeinschaftsgefühl<br />
bei.<br />
2
1. Trägerschaft .............................................................................................. 5<br />
2. Ziele unserer Arbeit .................................................................................. 5<br />
3. Schülerschaft ............................................................................................ 6<br />
4. Aufnahmekriterien .................................................................................... 6<br />
5. Personal .................................................................................................... 8<br />
6. Konzeptionelle Schwerpunkte<br />
Leitgedanken für den Unterricht<br />
Orientierung an unterrichtlichen Richtlinien und Lehrplänen<br />
Leitgedanken für die Therapieorganisation<br />
Berufliche Rehabilitation<br />
Beschulung schwer mehrfach behinderter Schüler<br />
7. Gestaltung und Organisation des Schulalltags<br />
Überblick über die Schulwoche<br />
Gestaltung der Mittagsfreizeiten<br />
Der Schulbetrieb am Nachmittag<br />
Arbeitsgemeinschaften<br />
Übungsstunden<br />
Freies Spiel<br />
Veranstaltungen<br />
Klassenfahrten<br />
Projekt<br />
Sport- und Spielfest mit der Realschule<br />
Sportveranstaltungen<br />
8. Schulstruktur<br />
Konferenzsystem<br />
Koordinatorenrunde<br />
Aufgaben, Möglichkeiten und Kompetenzen der Partnerklassenteams (PKTs)<br />
Dauer <strong>von</strong> Klassenlehrerschaften<br />
Zusammenarbeit mit dem Internat<br />
Seite<br />
3
Zusammenarbeit mit der Verwaltung<br />
9. Kooperation<br />
Elternarbeit<br />
Zusammenarbeit mit den örtlichen Kirchengemeinden<br />
Zusammenarbeit mit anderen Schulen<br />
Partnerschule<br />
Mobiler Dienst<br />
10. Grundsätze für eine pädagogische Stundenplangestaltung .............. 23<br />
Allgemeine Grundsätze<br />
Primarbereich<br />
Sekundarbereich<br />
11. Organisatorische Grundsätze der Stundenplangestaltung ............... 24<br />
12. Fortschreibung des <strong>Schulkonzept</strong>s ..................................................... 24<br />
Anhang<br />
Schulordnung<br />
Therapeutisches Angebot<br />
Psychologischer Dienst<br />
Konzept zur Beschulung autistischer Schüler<br />
Verfahren bei Verhaltensauffälligkeiten<br />
Heilpädagogisches Reiten<br />
Kooperationsvertrag mit der Realschule <strong>Dinklage</strong><br />
4
1. Trägerschaft<br />
Als staatlich anerkannte Ersatzschule werden wir <strong>von</strong> der Josefs-Gesellschaft e. V. mit Sitz<br />
in Köln getragen. Auf der Grundlage ihrer Satzung ergänzen wir das öffentliche Schulwesen<br />
durch ein differenziertes, gleichwertiges Schulangebot. Im angeschlossenen Internat wohnen<br />
darüber hinaus eine Reihe unserer Schüler. Die Wohnsituation ist den unterschiedlichen<br />
Möglichkeiten und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen angepasst.<br />
2. Ziele unserer Arbeit<br />
Wir verstehen alle unsere Schüler und Mitarbeiter als Ebenbild Gottes. Seine Würde hat der<br />
Mensch nicht nach der Maßgabe menschlicher Kriterien, sondern weil er <strong>von</strong> Gott so gewollt<br />
ist. Aus dieser Grundhaltung lassen sich unsere Ziele ableiten:<br />
� Jeder unserer Schüler wird so angenommen wie er ist und kann so sein und leben wie er<br />
ist.<br />
� Wir erziehen unsere Schüler zur gegenseitigen Hilfsbereitschaft, ohne dass sie auf die<br />
Fähigkeit zur Verfolgung eigener Interessen verzichten.<br />
� Unsere Schüler lernen, eigene Vorstellungen und Wünsche zu entwickeln und diese<br />
auch mitzuteilen.<br />
� Jeder Schüler soll seine Möglichkeiten ausschöpfen.<br />
� Jeder Schüler soll den Schulabschluss erreichen, der seinen kognitiven Fähigkeiten entspricht.<br />
� Wir wollen unsere Schüler zu einem selbstständigen Leben im Rahmen ihrer Möglichkeiten<br />
führen.<br />
� Wir wollen erreichen, dass sich die Schüler ihrer Stärken und Schwächen bewusst sind<br />
und auf dieser Grundlage ihre Chancen eines selbstbestimmten Lebens und Handelns<br />
reflektieren.<br />
� Jeder Schüler verlässt unsere Schule mit einer konkreten Perspektive.<br />
� Das Kirchenjahr leben und gestalten wir bewusst.<br />
� Für uns Mitarbeiter ist die Arbeit im Team <strong>von</strong> zentraler Bedeutung. Diese Teamarbeit ist<br />
gekennzeichnet <strong>von</strong> Kollegialität, gegenseitiger Wertschätzung und Angenommensein.<br />
Wir helfen und unterstützen uns gegenseitig.<br />
� Wir haben den Anspruch, fachlich qualifizierte Arbeit zu leisten und unsere Kompetenzen<br />
weiter zu entwickeln.<br />
� Wir wollen offen sein und bieten interessierten Menschen die Gelegenheit, uns und unsere<br />
Schüler kennen zu lernen. Gleichzeitig suchen und pflegen wir vielfältige Außenkontakte.<br />
� Wir wollen als Dienstgemeinschaft zusammenarbeiten, indem wir auf allen Kompetenzebenen<br />
solidarisch miteinander umgehen.<br />
5
3. Die Schülerschaft<br />
An der Schule für Körperbehinderte in <strong>Dinklage</strong> werden Schüler aus den Landkreisen Vechta,<br />
Cloppenburg, Diepholz und dem nördlichen Landkreis Osnabrück beschult. Schüler aus<br />
anderen Einzugsbereichen werden aufgenommen, wenn die Notwendigkeit für eine Internats-/Heimunterbringung<br />
vorliegt, die nur in <strong>Dinklage</strong> umgesetzt werden kann.<br />
Grundlage ist eine Schulzuweisung durch die Bezirksregierung. Die Bezirksregierung weist<br />
uns Schüler zu, wenn ein sonderpädagogisches Gutachten sonderpädagogischen Förderbedarf<br />
festgestellt hat, der wesentlich die körperliche und motorische Entwicklung betrifft. Außerdem<br />
ist für alle Schüler ein Kostenanerkenntnis des zuständigen Sozialamtes erforderlich.<br />
Dieses Kostenanerkenntnis basiert i. d. R. auf einer amtsärztlichen Stellungnahme.<br />
Gemäß § 93 Abs. 1 Satz 2 BSHG besteht eine Aufnahmeverpflichtung für Kinder aus<br />
den o. g. Einzugsbereichen. Danach ist der Träger der Einrichtung verpflichtet, Hilfeberechtigte,<br />
die das Leistungsangebot der Einrichtung in Anspruch nehmen wollen (§3 BSHG), im<br />
Rahmen der Kapazität und unter Berücksichtigung der im <strong>Schulkonzept</strong> genannten Aufnahmekriterien<br />
aufzunehmen, zu betreuen bzw. zu beraten.<br />
4. Aufnahmekriterien<br />
Aufgenommen werden Schüler, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt<br />
wurde, dem nach eingehender Prüfung am besten an einer Schule für Körperbehinderte<br />
entsprochen werden kann. Dieser sonderpädagogische Förderbedarf besteht, wenn<br />
� eine dominante Körperbehinderung diagnostiziert ist;<br />
� bei mehrfach behinderten Kindern die Körperbehinderung primär ist.<br />
I. Dominante Körperbehinderungen sind:<br />
o Cerebralparesen<br />
o Muskelerkrankungen<br />
o Epilepsien<br />
o Stoffwechselerkrankungen<br />
o Herzerkrankungen<br />
o spinale Erkrankungen<br />
o Dysmelien und andere Fehlbildungen der Gliedmaßen<br />
II. Bei leichteren körperlichen Beeinträchtigungen kann ein sonderpädagogischer<br />
Förderbedarf vorliegen, dem nur an einer Schule für Körperbehinderte entsprochen<br />
werden kann, wenn<br />
II.1 lang andauernder (etwa zwei Jahre), umfassender Therapiebedarf<br />
aufgrund einer motorischen Beeinträchtigung besteht; dieser Therapiebedarf<br />
sollte in Zusammenarbeit mit unseren Therapeuten festgestellt<br />
werden;<br />
II.2 leichte motorische Beeinträchtigungen vorliegen und soziale Komponenten<br />
eine Internatsunterbringung bedingen;<br />
6
II.3 hypersensible Kinder oder depressiv-regressive Kinder den Schutzrahmen<br />
einer ruhigen Atmosphäre benötigen und deshalb nach Aussage<br />
der zuständigen LH-Schule dort nicht beschult werden sollten.<br />
(Insbesondere ist bei diesen Kindern eine gestörte Kommunikation zu<br />
ihren Mitschülern zu beobachten.);<br />
II.4 Kinder an einer Grundschule scheitern, aber aufgrund der Rahmenbedingungen<br />
an einer Schule für Körperbehinderte weiterhin nach<br />
Grundschul-, Orientierungsstufen- oder Hauptschulrichtlinien beschult<br />
werden können. Sobald dieses Kriterium entfallen ist, findet zum Ende<br />
des Schuljahres ein Schulwechsel statt.<br />
III. Aufgenommen werden auch Kinder mit<br />
o Autismus auf höherem Funktionsniveau (s. Anlage) �<br />
o anderen Syndromen (Tourette, Prader Willi u. a.)<br />
o<br />
Nicht aufgenommen werden<br />
o Schüler, die an anderen Schulen besser gefördert werden;<br />
o Schüler mit dominant aggressiven bzw. destruktiven Verhaltensstörungen;<br />
o geistig behinderte Schüler.<br />
o<br />
Bei allen <strong>von</strong> uns erstellten Gutachten prüfen wir, ob bei Schülern, auf die eines der<br />
o. g. Aufnahmekriterien zutrifft, auch eine andere Beschulungsalternative sinnvoll ist.<br />
Wichtig ist hierbei eine Kooperation mit der jeweiligen Schule für Lernhilfe in Wohnortnähe.<br />
In allen Fällen, bei denen es dabei um die Aufnahme <strong>von</strong> Schülern mit weniger<br />
dominanten Körperbehinderungen geht, wird empfohlen, vor der Festlegung auf<br />
einen Beschulungsvorschlag Rücksprache mit der Schulleitung zu halten.<br />
Während des Schulbesuchs wird bei jedem Schüler jährlich die Möglichkeit geprüft,<br />
ob seine weitere schulische Förderung in einer wohnortnahen anderen allgemein bildenden<br />
Schule erfolgen kann.<br />
Bei einem schulintern festgestellten veränderten sonderpädagogischen Förderbedarf<br />
im Sinne einer geistigen Behinderung wechselt ein Schüler die Schule nur dann,<br />
wenn diesem Förderbedarf an einer anderen Schule adäquater entsprochen werden<br />
kann.<br />
7
5. Personal<br />
Die heterogen zusammengesetzte Schülerschaft mit vielfältigen Formen der Beeinträchtigung<br />
stellt besondere Herausforderungen an die Aufgaben der sonderpädagogischen Förderung.<br />
Somit ist eine qualifizierte Zusammenarbeit verschiedener Fachkompetenzen unabdingbar.<br />
Neben körperbehindertenpädagogisch qualifizierten Lehrkräften arbeiten an unserer Schule<br />
auch Lehrer mit anderen sonderpädagogischen Qualifikationen (Lehramt an Schulen für<br />
Lernhilfe, Erziehungshilfe, geistig Behinderte und Sprachbehinderte) sowie Grund- und<br />
Hauptschullehrer. Grund- und Hauptschullehrern wird die Möglichkeit eingeräumt, sich berufsbegleitend<br />
nachzuqualifizieren.<br />
Alle Lehrkräfte werden – je nach Bedarf – <strong>von</strong> Pädagogischen Mitarbeitern in unterrichtsbegleitender<br />
Funktion (PMU) unterstützt, die als Erzieher, Heilpädagogen, Heilerziehungspfleger,<br />
Kinderpfleger oder Sozialpädagogen ausgebildet sind. Zu dieser Gruppe <strong>von</strong> Mitarbeitern<br />
gehört auch eine examinierte Krankenschwester.<br />
Die sonderpädagogische Förderung unserer Schüler wird ergänzt durch Fachkompetenzen<br />
aus den Bereichen Physio- und Ergotherapie. Diese Personen arbeiten als Pädagogische<br />
Mitarbeiter in therapeutischer Funktion (PMT) im <strong>Kardinal</strong>-<strong>von</strong>-<strong>Galen</strong>-<strong>Haus</strong>. Zusätzlich stehen<br />
zwei Psychologen zur Verfügung.<br />
Zudem arbeiten in der Schule noch Hilfskräfte (Zivildienstleistende und Personen im Freiwilligen<br />
Sozialen Jahr) sowie Personen, die sich in der Ausbildung befinden (Praktikanten und<br />
Lehramtsanwärter).<br />
Die notwendige Behandlungspflege wird durch Mitarbeiter der Sozialstation realisiert.<br />
6. Konzeptionelle Schwerpunkte<br />
Die wesentlichen Arbeitsschwerpunkte im Fachbereich Schule sind: Unterricht und Therapie.<br />
Diese beiden Bereiche arbeiten verzahnt miteinander, sodass eine ganzheitliche Förderung<br />
unserer Kinder gewährleistet ist.<br />
6.1 Leitgedanken für den Unterricht<br />
Alle Kinder und Jugendlichen haben – unabhängig <strong>von</strong> Art und Schweregrad ihrer Behinderung<br />
– das Recht auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung<br />
und Erziehung. Die sonderpädagogische Förderung orientiert sich an den Bildungszielen<br />
der allgemeinen Schule, u. a. auch an den Bildungszielen anderer Sonderschulen. Soweit<br />
es möglich ist, werden Schulabschlüsse vergeben. Darüber hinaus haben wir eigenständige<br />
Bildungsaufgaben zu erfüllen, die sich aus der Lebenswirklichkeit und dem künftigen<br />
Leben der körperbehinderten Kinder und Jugendlichen ergeben.<br />
Individuelle Hilfen beim Erkennen der eigenen Handlungsmöglichkeiten und bei der Erweiterung<br />
der Fähigkeiten zum Handeln gehören zu den vordringlichen Aufgaben. Die eingeschränkten<br />
Bewegungs-, Ausdrucks- und Kommunikationsmöglichkeiten haben Auswirkungen<br />
auf die Selbstentfaltung und das soziale Umfeld der Schüler. Die Schüler sollen deshalb<br />
Kompensationsformen und Hilfen zur individuellen Lebensbewältigung erlernen. Sonderpä-<br />
8
dagogische Förderung trägt dazu bei, zu größtmöglicher Eigenständigkeit zu finden und die<br />
individuellen Entwicklungspotenziale zu nutzen, um Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissen zu<br />
erwerben. Unsere Schüler sollen zu einem positiven Selbstwertgefühl gelangen und selbstbewusste<br />
Persönlichkeiten werden.<br />
Über die allgemeine Schulpflicht (neun Schulbesuchsjahre) hinaus verbleiben i. d. R. alle<br />
Schüler bis zum 11. Schulbesuchsjahr in der Schule. Dies erreichen wir, indem wir den Eltern<br />
empfehlen, einen freiwilligen Rücktritt im Primarbereich (Klasse 1 – 4) und einen weiteren<br />
freiwilligen Rücktritt im Sekundarbereich (Klasse 5 – 9) zu beantragen.<br />
Der Unterricht findet im Ganztagsbetrieb statt. Die Klassen werden in Sollstärke gebildet. Sie<br />
bestehen aus bis zu zehn Schülern. Nur in begründeten pädagogischen Ausnahmefällen<br />
kann hier<strong>von</strong> abgewichen werden. Die Schüler werden entsprechend ihrer jeweiligen Entwicklungsmöglichkeiten<br />
unterrichtet. Jeweils zwei bis vier Klassen bilden ein Partnerklassenteam<br />
(PKT). Zu diesem Team gehören Lehrer und Pädagogische Mitarbeiter, die ein PKT<br />
über einen längeren Zeitraum betreuen, damit die Schüler innerhalb des großen Schulbetriebs<br />
feste Bezugspersonen haben. Im Unterricht wird in äußerer und innerer Differenzierung<br />
gearbeitet. Zum Teil kann in einigen Fächern in Doppelbesetzung gearbeitet werden,<br />
um pädagogische Schwerpunkte zu setzen. Die Kontinuität der Bezugspersonen sichert einen<br />
systematischen Fortschritt bei Lernerfolg und Rehabilitation. Die Teams arbeiten selbstständig<br />
und autonom. Sie planen den Unterricht, führen gemeinsame Projekte durch, organisieren<br />
Ausflüge und Klassenfahrten, Elternabende oder gemeinsame Frühstücke.<br />
6.1.1 Orientierung an unterschiedlichen Richtlinien und Lehrplänen<br />
Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs (sonderpädagogische<br />
Überprüfung) werden alle Schüler einem Lernzweig zugewiesen und dementsprechend<br />
nach folgenden Rahmenrichtlinien beschult:<br />
� Grundschule<br />
� Orientierungsstufe<br />
� Hauptschule<br />
� Schule für Lernhilfe<br />
� Schule für geistig Behinderte<br />
� individuelle Förderpläne<br />
Nach individuellen Förderplänen werden Schüler beschult, deren Unterricht sich sowohl an<br />
den Richtlinien der Schule für Lernhilfe als auch an denen der Schule für geistig Behinderte<br />
orientiert. Individuelle Förderpläne für den gesamten Fächerkanon sollen eine sonderpädagogische<br />
Überprüfung nicht ersetzen. Diese hat vorher zu erfolgen.<br />
Kriterien für eine sonderpädagogische Überprüfung am Ende der Klasse 2<br />
Grundlage für die Überprüfung ist der Mindestkanon der Fächer Mathematik und Sachunterricht.<br />
Schüler, die in diesen beiden Fächern gravierende Defizite aufzeigen, müssen mit dem<br />
Ziel einer geänderten Zweigzuweisung für eine Überprüfung gemeldet werden. Im Fall eines<br />
Schülers, der in einem dieser beiden Fächer Defizite aufzeigt und der nach der persönlichen<br />
Einschätzung des Klassenlehrers wahrscheinlich auch im Fach Deutsch die Anforderungen<br />
längerfristig nicht erfüllen wird, soll die Klassenkonferenz entscheiden, ob dieser Schüler für<br />
eine Überprüfung gemeldet wird.<br />
9
Kriterien für eine sonderpädagogische Überprüfung am Ende der Klasse 4<br />
Die Grundlage für eine sonderpädagogische Überprüfung ist der Mindestkanon der Fächer<br />
Deutsch, Mathematik, Sachunterricht. Ein Schüler, der in zwei Fächern gravierende Defizite<br />
aufzeigt, muss für eine Überprüfung gemeldet werden. Treten Defizite nur in einem Fach auf,<br />
so entscheidet die Klassenkonferenz über den Einsatz eines individuellen Förderplans.<br />
Termine für die Überprüfung sind:<br />
1. in der zweiten Hälfte des 3. Schulbesuchsjahres,<br />
2. am Ende des Primarbereichs.<br />
Jeder Schüler soll mit einer eindeutigen Zweigzuweisung oder Empfehlung für die Beschulung<br />
nach einem individuellen Förderplan in den Sekundarbereich übergehen. Für alle 2. und<br />
4. Klassen sollen zum Halbjahr gesonderte Zeugniskonferenzen stattfinden. Es steht somit<br />
mehr Zeit zur Verfügung, die Leistungen der einzelnen Schüler vorzustellen. Ziel dieser Konferenzen<br />
ist es, rechtzeitig das Verfahren auf Feststellung veränderten sonderpädagogischen<br />
Förderbedarfs einzuleiten. Im Sekundarbereich werden Überprüfungen nur noch in<br />
Ausnahmefällen notwendig.<br />
Bei Schülern, die nach den Rahmenrichtlinien der Grundschule, der Orientierungsstufe oder<br />
der Hauptschule unterrichtet werden, erfolgt eine richtlinienkonforme Notengebung. Bei den<br />
Schülern, die nach den Rahmenrichtlinien der Schule für Lernhilfe unterrichtet werden, streben<br />
wir eine schulinterne Vergleichbarkeit an, ohne auf pädagogische Freiräume zu verzichten.<br />
Allerdings dürfen Leistungsprobleme einzelner Schüler nicht durch eine pädagogische<br />
Notengebung überdeckt werden.<br />
Schüler, deren Unterricht sich an einem individuellen Förderplan orientiert, werden spätestens<br />
nach Beendigung der Schulpflicht aus der 8. Klasse mit einem Abgangszeugnis der<br />
Schule für Lernhilfe entlassen.<br />
6.2 Leitgedanken für die Therapieorganisation<br />
In der Schule werden krankengymnastische, logopädische und ergotherapeutische Therapien<br />
durchgeführt. Sie finden als Einzel- und Gruppentherapien oder unterrichtsimmanent<br />
statt.<br />
Aufgrund des umfangreichen Therapiebedarfs unserer Schüler wird das Therapieangebot (s.<br />
Anlage) durch festangestellte Mitarbeiter seit einiger Zeit durch die Einbindung therapeutischer<br />
Mitarbeiter aus ortsansässigen Praxen ergänzt. Auch diese Therapeuten arbeiten – i.<br />
d. R. in Räumen unserer Schule – im Rahmen unseres pädagogischen Konzepts. Ergänzt<br />
wird dieses Angebot durch die Mitarbeit des Psychologischen Dienstes unserer Einrichtung.<br />
6.3 Berufliche Rehabilitation<br />
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit insbesondere in den höheren Klassen ist es, jedem Schüler<br />
eine Perspektive für sein Leben nach der Schule zu geben. Etwa zwei Jahre vor der Schulentlassung<br />
beginnen wir deshalb mit der Berufsberatung. In einem ersten Orientierungsgespräch<br />
zwischen den Eltern und dem Arbeitsamt wird unter beratender Mitwirkung des Klassenlehrers<br />
für jeden Schüler eine Perspektive für die Zeit nach der Schule entwickelt.<br />
Zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Praktikum absolvieren unsere Schüler ein zweites<br />
Praktikum. Dieses zusätzliche Praktikum findet in einer Werkstatt für behinderte Menschen<br />
(WfB) statt und dient dazu, Ziele, Inhalte und Arbeitsmethoden der örtlichen WfB ken-<br />
10
nen zu lernen. Beide Praktika dauern i. d. R. drei Wochen. Über Ausnahmen zu dieser Regelung<br />
entscheidet die Klassenkonferenz. Die in den Praktika gemachten positiven Erlebnisse<br />
und Enttäuschungen sind wichtige Erfahrungen, die Hilfestellung für den weiteren Lebensweg<br />
geben können.<br />
In einem Abschlussgespräch zwischen Eltern, Schülern und einem Fachberater des Arbeitsamtes<br />
Vechta, wiederum unter Beteiligung des Klassenlehrers, wird festgelegt, welche Einrichtung<br />
der Schüler nach der Schule besucht. Es erfolgt eine Anmeldung in einer Werkstatt<br />
für Behinderte, in einem Berufsbildungswerk oder einer anderen weiterführenden Schule.<br />
Jeder Schüler, der die Schule verlässt, weiß, wie es für ihn weitergeht.<br />
6.4 Beschulung schwer mehrfach behinderter Schüler<br />
Schwer mehrfach behinderte Schüler werden aufgenommen, wenn sie unserer Schule zugewiesen<br />
werden. Damit sie nicht isoliert beschult werden, soll nach Möglichkeit in jeder<br />
Klasse maximal ein schwer mehrfach behinderter Schüler unterrichtet werden. Heilpädagogische<br />
Maßnahmen gestalten schwerpunktmäßig den Unterrichtsalltag dieser Schüler. Auch<br />
in der heilpädagogischen Förderung steht der Schüler in seiner Ganzheit im Vordergrund,<br />
das heißt, er wird in seiner sozialen, kognitiven, emotionalen und motorischen Entwicklung<br />
gefördert. Im Vordergrund der heilpädagogischen Förderung steht die persönliche Befindlichkeit<br />
des Schülers. Er soll sich angenommen und wohl fühlen.<br />
Eigens dafür ausgebildete Mitarbeiter arbeiten in der heilpädagogischen Förderung mit einer<br />
1:1-Betreuung, damit den individuellen Bedürfnissen des schwer mehrfach behinderten<br />
Schülers entsprochen werden kann. In Einzelfällen kann die Förderung auch in einer 2:1-<br />
Betreuung durchgeführt werden. Dies ist dann möglich, wenn die Bedürfnislage des Schülers<br />
es verlangt bzw. die soziale Komponente im Vordergrund steht. Die heilpädagogische Förderung<br />
beinhaltet Angebote der sensorischen Integrationsbehandlung, der basalen Stimulation<br />
nach Fröhlich, mundmotorische Übungen, Entspannungsmassagen und Snoezelen. Heilpädagogische<br />
Förderungen finden mehrmals wöchentlich, im Idealfall täglich statt. In Einzelfällen<br />
werden heilpädagogische Maßnahmen im Elternhaus fortgesetzt.<br />
11
7. Gestaltung und Organisation des Schultages<br />
Zentraler Bestandteil des Schultages ist der Unterricht (s. Wochenübersicht), der sich an den<br />
jeweiligen Stundentafeln orientiert. Die erste Unterrichtsstunde am Montag (10 00 – 10 45 Uhr)<br />
soll i. d. R. durch den Klassenlehrer erteilt werden (Verfügungsstunde gem. Ziff. 3.1 des Erlasses<br />
zur Ganztagsschule vom 07.07.1988).<br />
In der Zeit <strong>von</strong> 12 30 bis 13 45 Uhr ist Mittagszeit. In dieser Zeit nehmen die Schüler ihr Mittagessen<br />
ein. Außerdem werden ungelenkte/freie und gestaltete Freizeitaktivitäten angeboten,<br />
z. B. Aktivitäten im Musikraum oder in der Sporthalle. Die Schüler des ersten Jahrganges<br />
werden während ihrer Mittagsfreizeit zunächst in ihren Klassen- oder Gruppenräumen betreut.<br />
Ziel ist es, diese Schüler an ein selbstständiges Wahrnehmen der anderen Freizeitangebote<br />
heranzuführen. Im Übrigen entscheiden die Schüler weitgehend selbst, welches der<br />
gestalteten oder ungelenkten Freizeitangebote sie wahrnehmen wollen. Schüler mit orientierungslosem<br />
oder unkontrolliertem Verhalten werden in Absprache mit den Klassenlehrkräften<br />
bestimmten Gruppen zugeordnet.<br />
Die Freizeitangebote und die Aufsichtsführung während der Mittagszeit verantworten Lehrkräfte<br />
und Pädagogische Mitarbeiter, die nicht in die Arbeit der Essensgruppen eingebunden<br />
sind. Die Beaufsichtigung, Hilfe, Vor- und Nachbereitung der Mahlzeiten übernehmen die<br />
PMUs, Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr und Zivildienstleistende, eine <strong>Haus</strong>wirtschaftskraft<br />
sowie einige Pädagogische Mitarbeiter des Internats als zeitlich befristete Pädagogische<br />
Mitarbeiter der Schule. Dasselbe gilt für die pflegerischen Dienste (Vertrautheit der<br />
Personen / pädagogische und soziale Kontinuität).<br />
Das Mittagessen der internen Schüler findet zeitgleich in mehreren festen Gruppen statt.<br />
Wegen der größeren Schülerzahl nehmen die externen Schüler ihr Mittagessen in zwei<br />
Schichten ein:<br />
� Primarbereich: 12 30 bis 13 00 Uhr<br />
� Sekundarbereich: 13 15 bis 13 45 Uhr<br />
�<br />
Aus pädagogischen Gründen können die Pädagogischen Mitarbeiter in eigener Verantwortung<br />
<strong>von</strong> dieser Einteilung abweichen. Das Mittagessen wird in Wärmebehältern <strong>von</strong> der<br />
Küche des Gesundheitszentrums geliefert. Es wird nicht in Form eines Mensabetriebes verabreicht,<br />
sondern in kleinen Tischgruppen in zehn verschiedenen Schulräumen eingenommen.<br />
Ganz bewusst streben wir eine Mahlzeit mit kommunikativen und sozialen Elementen<br />
an. Die Behinderungssituation vieler Schüler erfordert in besonderem Maße eine ruhige und<br />
<strong>von</strong> Störungen freie Atmosphäre. Wir sehen dort auch ein pädagogisches und teilweise auch<br />
therapeutisches Trainingsfeld.<br />
Für die Mittagsfreizeit und die Mahlzeiten der Internatsschüler bedient sich die Schule auch<br />
der Internatsräume. Vor dem Hintergrund unseres pädagogischen Grundverständnisses vom<br />
ganzheitlichen Lern- und Lebenskontext der Schüler ist eine familiäre Atmosphäre in gewohnter<br />
Umgebung gerade für die Internatskinder, die <strong>von</strong> der Situation der Familientrennung<br />
betroffen sind, sehr wichtig. Außerdem wird in diesem sehr störanfälligen Bereich der<br />
Mittagsfreizeit durch Einbeziehung der Internatsräume eine räumliche Entzerrung der Aktivitäten<br />
bewirkt.<br />
Klassen, die über die Mittagszeit <strong>Haus</strong>wirtschaftsunterricht haben, machen das selbst zubereitete<br />
Essen zu ihrer Mahlzeit und nehmen an diesem Tag nicht an der üblichen Mittagsmahlzeit<br />
teil.<br />
12
Außerhalb der Essenszeiten stehen die Essensräume als schulische Räume für unterrichtliche<br />
Zwecke zur Verfügung, insbesondere für Unterricht mit besonderen Ansprüchen in Bezug<br />
auf Bewegung, Ruhe, Atmosphäre etc.<br />
In arbeitsteiliger Form übernehmen auch weiterhin die Lehrkräfte alle Pausenaufsichten inklusive<br />
Mittagsfreizeit; die Pädagogischen Mitarbeiter übernehmen alle pflegerischen Dienste.<br />
Da<strong>von</strong> bleibt eine grundsätzliche Zuständigkeit aller Mitarbeiter unberührt.<br />
7.1 Überblick über die Schulwoche<br />
Zei Stunde<br />
8<br />
t<br />
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag<br />
00 1.<br />
8<br />
Unterricht<br />
45 2.<br />
9 30 frei bzw. Anreise<br />
der Internatsschüler<br />
Pause<br />
10 0<br />
0<br />
10 4<br />
5<br />
11 3<br />
0<br />
11 4<br />
5<br />
12 3<br />
0<br />
13 4<br />
5<br />
15 1<br />
5<br />
15 3<br />
0<br />
3.<br />
4.<br />
Unterricht<br />
Pause<br />
5. Unterricht<br />
6./7. Mittagsfreizeit<br />
8.<br />
9.<br />
Unterricht<br />
frei bzw. Heimfahrt <br />
Primar-Bereich<br />
Die Schule für Körperbehinderte des <strong>Kardinal</strong>-<strong>von</strong>-<strong>Galen</strong>-<strong>Haus</strong>es wird in Form einer regelmäßigen<br />
5-Tage-Woche als Ganztagsschule geführt.<br />
Der Schulbetrieb dauert Montag: 10 00 bis 15 15 Uhr<br />
Dienstag bis Donnerstag: 8 00 bis 15 15 Uhr<br />
Freitag: 8 00 bis 13 45 Uhr<br />
Aufgrund der Heimkehr zwischen 16 00 und 17 00 können noch bestimmte sozialintegrativ bedeutsame<br />
Kontakte wahrgenommen werden: Vereinsleben, Aktivitäten der kirchlichen Jugendarbeit,<br />
Nachbarschaftskontakte etc.<br />
Während der Schulzeiten findet eine zuverlässige Betreuung der Kinder und Jugendlichen<br />
statt. Notwendige Ausnahmen, wie z. B. aufgrund <strong>von</strong> Überprüfungswochen zur Feststellung<br />
Sek.-<br />
Bereich<br />
13
sonderpädagogischen Förderbedarfs, werden im Heimfahrtenplan, der vor Beginn eines<br />
neuen Kalenderjahres in Abstimmung zwischen Schule und Internat erstellt wird, oder durch<br />
gesonderte Anschreiben der Schulleitung langfristig vorher bekannt gegeben.<br />
Die Internatsschüler kehren am Montagmorgen und am ersten Schultag nach den Ferien in<br />
der Zeit bis 10 00 Uhr aus dem Wochenende zurück. Dadurch wird erreicht, dass die Schüler<br />
nicht schon am frühen Sonntagnachmittag <strong>von</strong> zu <strong>Haus</strong>e aufbrechen müssen. Hiermit wird<br />
der ausdrückliche Wunsch des Schulelternrates verwirklicht und die Bedeutung des Sonntags<br />
für die Familie berücksichtigt.<br />
Vor Aufnahme ihres Kindes in die Schule werden die Erziehungsberechtigten darauf aufmerksam<br />
gemacht, dass der ganztägige Schulbesuch nicht verpflichtend ist<br />
(Erlass Ganztagsschule Ziff. 2). Anträge der Erziehungsberechtigten auf Unterrichtsbefreiung<br />
für einzelne, mehrere oder alle Nachmittage einer Woche werden <strong>von</strong> der Schulleitung – i. d.<br />
R. für den Rest des Schuljahres – genehmigt. Die Gestaltung des Stundenplans erfolgt nach<br />
festgelegten Grundsätzen. Er sieht montags drei, dienstags bis donnerstags fünf und freitags<br />
sechs Vormittagsstunden sowie montags bis donnerstags zwei Nachmittagsstunden vor. Der<br />
Freitagnachmittag ist unterrichtsfrei.<br />
7.2 Gestaltung der Mittagsfreizeiten<br />
Alle Lehrkräfte, die in eine der beiden täglichen Mittagsfreizeiten (MFZ 1 und 2) eingeteilt<br />
sind, entwickeln am Ende der Ferien einen Organisationsplan mit konkreten Angeboten für<br />
die einzelnen Wochentage. Eine ausreichende Anzahl <strong>von</strong> Angeboten soll gewährleistet<br />
sein. Die Schüler sollten sich täglich einem dieser Angebote fest zuordnen. Diese Zuordnung<br />
erfolgt für die MFZ 1 bis 12 40 Uhr, für die MFZ 2 bis 13 15 Uhr. Das Forum wird nicht ausschließlich<br />
als Freizeitstation genutzt. Die Schüler sollen die Möglichkeit haben, das Forum<br />
auch als Treffpunkt und Relaxstation zu nutzen. Eine Lehrkraft bietet im Forum ein Angebot<br />
an, maximal zwei weitere Lehrkräfte übernehmen die Aufsicht der Kinder, die sich keinem<br />
gelenkten Angebot zuordnen. Diese Aufsicht wird nicht als Lehrerstunde gewertet, sondern<br />
in den Aufsichtsplan eingearbeitet.<br />
Mittagsfreizeit am Freitag<br />
Die Schüler des Primarbereichs essen wie an den anderen Tagen auch <strong>von</strong> 12 30 bis 13 00 Uhr<br />
in ihren Essensgruppen. In der MFZ 2 wählen sie nicht die Freizeitstation, sondern werden<br />
<strong>von</strong> der Primarbereichskonferenz einer Station zugewiesen. Stationen sind:<br />
� Computerraum (10 Schüler)<br />
� Snoezelenraum (6 bis 8 Schüler)<br />
� Musikraum<br />
� Sporthalle<br />
� Freizeitraum<br />
� Klassenraum 124<br />
�<br />
Die Stationen werden <strong>von</strong> einer Lehrkraft betreut. Das Forum ist keine Freizeitstation, allerdings<br />
befindet sich auch im Forum eine Lehrkraft, um einzelnen Kindern Orientierungshilfen<br />
zu geben. Die Schüler des Sekundarbereichs essen <strong>von</strong> 13 15 bis 13 45 . Die Heimfahrt für alle<br />
Kinder ist um 13 45 .<br />
14
7.3 Der Schulbetrieb am Nachmittag<br />
Der nachmittägliche Schulbetrieb wird bestimmt <strong>von</strong> Fachunterricht und Arbeitsgemeinschaften<br />
im Sekundarbereich sowie Übungsstunden, Fördermaßnahmen, Unterricht des musischkulturellen<br />
und sportlichen Bereichs und pädagogischen Freizeitangeboten im Primarbereich.<br />
Arbeitsgemeinschaften und Fördermaßnahmen werden entsprechend den geltenden Stundentafeln<br />
angeboten. In die konzeptionelle Planung bezieht die Schulleitung Pädagogische<br />
Mitarbeiter in geeigneter Weise verantwortlich mit ein.<br />
7.3.1 Arbeitsgemeinschaften<br />
Ab Klasse 5 nehmen alle Schüler an einer Arbeitsgemeinschaft teil. Die Schüler der Klassen<br />
5 und 6 haben am Mittwoch ihren AG-Nachmittag, die Schüler ab Klasse 7 am Montag. Die<br />
Größe einer AG sollte sich dabei an der durchschnittlichen Klassenfrequenz orientieren. AGs<br />
werden grundsätzlich als Doppelstunden geführt.<br />
Arbeitsgemeinschaften sind ein unterrichtliches Angebot. Jede Lehrkraft kann verpflichtet<br />
werden, eine AG anzubieten.<br />
Jeder AG wird Personal nach Bedarf und nach den aktuellen schulischen Möglichkeiten zugewiesen.<br />
Orientierungsgrundlage soll dabei die Ausstattung der Klassen im täglichen<br />
Schulbetrieb sein. Die AG-Leiter bieten in Absprache AGs mit selbst gewählten Themen an.<br />
Es ist auch denkbar, dass sich die AG-Leiter in eine <strong>von</strong> der Schulleitung erstellte Themenliste<br />
eintragen, um eine breitere Themenfindung zu ermöglichen. Die Planung findet rechtzeitig<br />
vor Beginn eines Schuljahres statt.<br />
7.3.2 Übungsstunden<br />
In den regelmäßigen Übungsstunden (Erlass Ganztagsschule Ziff. 3.3) werden die <strong>Haus</strong>aufgaben<br />
erledigt. Sie sollen regelmäßig, möglichst täglich im direkten Anschluss an die Mittagsfreizeit<br />
durchgeführt werden. Die Übungsstunden werden i. d. R. durch Lehrkräfte und<br />
Pädagogische Mitarbeiter des Teams durchgeführt, dem die Schüler angehören (didaktische<br />
und personelle Kontinuität). Sie finden in den Räumen des Partnerklassenteams statt. Die<br />
Gruppenbildung erfolgt teamintern.<br />
7.3.3 Freies Spiel<br />
Insbesondere im Primarbereich bieten die Stundentafeln pädagogische Freiräume, damit die<br />
Kinder im freien Spiel einen notwendigen Ausgleich zu den Anforderungen des Unterrichts<br />
erleben können. Besondere Bedeutung bekommt dies durch den aufgrund des Konzepts<br />
Ganztagsschule sehr langen Schultag. Lehrkräfte und PMUs betreuen diese Stunden.<br />
7.4 Veranstaltungen<br />
Sowohl jährlich wiederkehrende als auch viele außerplanmäßige Veranstaltungen erhöhen<br />
die Attraktivität des Schulangebotes.<br />
15
7.4.1 Klassenfahrten<br />
Im Primarbereich sollte mindestens eine Klassenfahrt durchgeführt werden. Im<br />
Sekundarbereich werden mindestens zwei Klassenfahrten durchgeführt, wo<strong>von</strong> eine die Abschlussfahrt<br />
ist. Für Klassenfahrten gilt folgender Personalschlüssel:<br />
je ein Betreuer<br />
a) pro Rollstuhlfahrer;<br />
b) pro Schüler, der mit Gehhilfen läuft, aber auf längeren<br />
Strecken auf einen Rollstuhl angewiesen ist;<br />
c) pro zwei besonders zu beaufsichtigender Schüler aufgrund<br />
entsprechender Verhaltensproblematik, jedoch nicht, wenn<br />
bereits unter a) oder b) erfasst.<br />
Bei geschlechtsgemischten Klassen fährt wenigstens eine weibliche Begleitperson mit. Darüber<br />
hinaus ist es sinnvoll, bei Teilnahme <strong>von</strong> Internatsschülern Gruppenpersonal aus dem<br />
Internat als Betreuungskräfte zu gewinnen.<br />
7.4.2 Projektwochen<br />
Projektwochen sollen alle zwei Jahre stattfinden. Je nach Themenfindung kann die Projektwoche<br />
schulintern, bereichsintern, aber auch PKT-intern durchgeführt werden. Der Zeitpunkt<br />
und das Thema einer schulinternen Projektwoche werden auf der Gesamtkonferenz festgelegt.<br />
Für eine bereichsinterne Projektwoche sind die Bereichskonferenzen zuständig, über<br />
PKT-interne Projektwochen entscheidet das PKT. Die Durchführung zusätzlicher Projektwochen<br />
innerhalb dieser zwei Jahre ist möglich. Während einer Projektwoche werden die geltenden<br />
Stundenpläne aufgehoben. Die Verteilung der Lehrer- und Mitarbeiterstunden regelt<br />
das einzelne PKT. Allerdings muss Mehrbedarf rechtzeitig mit dem Konrektor abgestimmt<br />
werden. Die Belegung <strong>von</strong> Fachräumen und den Einsatz der hauseigenen Busse organisiert<br />
die Schulleitung.<br />
7.4.3 Sport- und Spielfest mit der Realschule<br />
Alle zwei Jahre führen wir ein gemeinsames Sport- und Spielfest mit der Realschule <strong>Dinklage</strong><br />
durch. Die Vorbereitung wird <strong>von</strong> Lehrkräften beider Schulen geleistet. Nach Möglichkeit<br />
werden ältere Schüler beider Schulen in die Vorbereitung eingebunden. Das Fest wird auf<br />
beiden Schulhöfen durchgeführt.<br />
7.4.4 Sportveranstaltungen<br />
Unsere Schüler haben die Möglichkeit, an den unterschiedlichsten Sportveranstaltungen<br />
teilzunehmen. Besonders die <strong>von</strong> einzelnen Schulen für Körperbehinderte organisierten Einladungsturniere<br />
werden <strong>von</strong> unseren Schülern besucht.<br />
16
8. Schulstruktur<br />
8.1 Konferenzsystem<br />
Schule<br />
<strong>Kardinal</strong>-<strong>von</strong>-<strong>Galen</strong>-<strong>Haus</strong><br />
Sekundarbereichskonferenz<br />
Schulleitung<br />
Koordinatoren<br />
Gesamtkonferenz<br />
Ein gegliedertes Konferenzsystem erleichtert den regelmäßigen Austausch aller Mitarbeiter<br />
untereinander.<br />
Gesamtkonferenzen finden dreimal pro Jahr statt.<br />
Zweimal im Jahr treffen sich die Mitarbeiter des Primarbereichs und die des<br />
Sekundarbereichs zu getrennten Bereichskonferenzen.<br />
Dienstbesprechungen finden nach Bedarf statt.<br />
Für die Fachkonferenzen gilt folgende Regelung:<br />
Verwaltung<br />
Primarbereichskonferenz<br />
Fachkonferenzen Fachkonferenzen<br />
Partnerklassenteams (PKTs)<br />
Klassen<br />
Internat<br />
5 Wohngruppen<br />
1 Heimgruppe<br />
Dienstbesprechungen <br />
Arbeitsgemeinschaften<br />
zu best. Themen<br />
17
Die Kollegen ordnen sich einer bereichszugehörigen und einer bereichsübergreifenden<br />
Fachkonferenz zu. Zu Beginn jedes Schuljahres werden Listen ausgehängt, damit neue Kollegen<br />
sich zuordnen können. Fachkonferenzen finden mindestens einmal pro Schuljahr statt.<br />
Die Fachkonferenzleiter berichten in der jeweiligen Bereichskonferenz aus den Fachkonferenzen.<br />
PKT-Besprechungen finden einmal monatlich statt.<br />
Fallbesprechungen finden nach Bedarf statt.<br />
Alle Konferenzen und Dienstbesprechungen werden protokolliert. Die Protokolle werden der<br />
Leitung vorgelegt und stehen allen Mitarbeitern zur Einsichtnahme im Schulsekretariat zur<br />
Verfügung.<br />
8.2 Koordinatorenrunde<br />
Die Koordinatorenrunde setzt sich zusammen aus dem Rektor, dem Konrektor, der Leiterin<br />
der Sekundarbereichskonferenz, der Leiterin der Primarbereichskonferenz, einer Pädagogischen<br />
Mitarbeiterin in unterrichtsbegleitender Funktion und einer Pädagogischen Mitarbeiterin<br />
in therapeutischer Funktion. Die Mitglieder der Koordinatorenrunde werden nicht gewählt,<br />
sondern vom Schulleiter berufen. Die Koordinatorenrunde ist ein Planungs- und Beratungsgremium.<br />
Sie trifft sich wöchentlich. Alle wichtigen Prozesse der Schule werden in diesem<br />
Gremium besprochen, geplant und reflektiert.<br />
8.3 Aufgaben, Möglichkeiten und Kompetenzen der Partnerklassenteams (PKTs)<br />
Die PKTs bilden die Basis unserer Schulstruktur. Didaktische und methodische Fragestellungen<br />
werden immer zunächst in den Teams besprochen. Aus ihnen erwachsen Impulse<br />
zur Weiterentwicklung oder Novellierung unseres <strong>Schulkonzept</strong>s.<br />
Größe und Zusammensetzung der PKTs<br />
Die PKTs sollen mindestens zwei, höchstens vier Klassen umfassen. Dabei sind Schülerzahlen<br />
zwischen 15 und 25 wünschenswert. Die Zusammensetzung der PKTs berücksichtigt<br />
Entwicklungsstand und Altersstruktur der Schüler. Dabei wird grundsätzlich vorausgesetzt,<br />
dass die PKTs für Klassen offen sind, die leistungsmäßig eine isolierte Position einnehmen<br />
(Integration).<br />
Die Zusammensetzung der PKTs im Bereich der Schülerschaft sowie im Bereich der Lehrer<br />
und der Pädagogischen Mitarbeiter sollte längerfristig (mindestens zwei Jahre) Bestand haben.<br />
Ca. sechs Wochen vor Ende eines jeden Schuljahres macht die Schulleitung einen Vorschlag<br />
zur Teamstruktur des kommenden Schuljahres. Die dazu aus dem Kollegium eingehenden<br />
Rückmeldungen und Änderungsvorschläge werden – soweit möglich – in die endgültige<br />
Teamstruktur eingearbeitet.<br />
Dem Klassenlehrerprinzip wird eine übergeordnete Bedeutung zugemessen. Der Unterricht<br />
in den PKTs soll nach Möglichkeit teamintern abgedeckt werden. Bei der Planung des kommenden<br />
Schuljahres soll dies nach Möglichkeit auch im Fachunterricht realisiert werden.<br />
Im Rahmen der Planung für das kommende Schuljahr teilen die Lehrkräfte den Bedarf der<br />
Teams an Lehrerstunden und an notwendiger Mitarbeit <strong>von</strong> PMUs sowie <strong>von</strong> Frauen und<br />
18
Männern im Freiwilligen Sozialen Jahr bzw. Jahrespraktikantinnen und Zivildienstleistenden<br />
der Schulleitung mit, sodass <strong>von</strong> dort aus die Verteilung vorgenommen werden kann. Der<br />
Umfang richtet sich dabei nach dem in Absprache mit den Teams ermittelten Bedarf und ist<br />
abhängig <strong>von</strong> den personellen Möglichkeiten.<br />
Die Teams sind für den sachgerechten Einsatz der Pädagogischen Mitarbeiter zuständig.<br />
Aufgaben der Teams<br />
Die PKTs haben im Rahmen der Vorgaben weitgehende Autonomie bei der Klassen- und<br />
Lerngruppenzusammensetzung und der Stundenverteilung im Team. Nach Möglichkeit sollte<br />
jeder Klassenlehrer auch in anderen Klassen seines Teams unterrichten.<br />
Wesentliche Aufgaben der PKTs bestehen in der Planung und Durchführung <strong>von</strong> Projektunterricht,<br />
Klassenfahrten, Schulfeiern und Schulfahrten sowie weiteren schulischen und ggfs.<br />
außerunterrichtlichen Aktivitäten (z.B. Weihnachtsfeier, Elternabende, Frühstück, Theaterbesuche,<br />
Tagesausflüge). Dabei ist eine gemeinsame didaktische Konzeption anzustreben.<br />
Eine räumliche Nähe der einzelnen Teamklassen untereinander ist deswegen wünschenswert.<br />
Ausflüge und Klassenfahrten sollten möglichst im Team durchgeführt werden. Ausnahmen<br />
sind dabei möglich.<br />
Bei kurzfristigen Erkrankungen bzw. Ausfall <strong>von</strong> einzelnen Teammitgliedern soll die Vertretung<br />
– soweit dies organisatorisch und personell möglich ist – vorrangig innerhalb des<br />
Teams geregelt werden. Bei vorhersehbaren Unterrichtsausfällen (z. B. Lehrerfortbildung)<br />
schlägt das Team eine Unterrichtsvertretung vor.<br />
Einmal im Monat soll montags vor Unterrichtsbeginn eine PKT-Besprechung stattfinden.<br />
Fachlehrer ordnen sich wechselweise den PKT-Besprechungen zu. Pädagogische Mitarbeiter<br />
in therapeutischer Funktion beteiligen sich bei Bedarf.<br />
Einmal im Jahr gestaltet jedes Team einen Gottesdienst. Dazu kann ein Berater herangezogen<br />
werden.<br />
8.3 Dauer <strong>von</strong> Klassenlehrerschaften<br />
Klassenlehrerschaften werden für mindestens zwei Jahre und maximal für fünf Jahre übernommen.<br />
Eine Verlängerung der Klassenlehrerschaft nach zwei Jahren für ein weiteres Jahr<br />
ist möglich, wenn eine pädagogische Begründung vorliegt. Pädagogische Gründe für die<br />
Verlängerung einer Klassenlehrerschaft werden auf der PKT-Besprechung thematisiert und<br />
im Protokoll festgehalten. Dieses Vorgehen gilt bei jeder weiteren Verlängerung der Klassenlehrerschaft<br />
für ein Jahr bis maximal fünf Jahre.<br />
8.5 Zusammenarbeit mit dem Internat<br />
Die Mitarbeiter in Internat und Schule achten darauf, dass Termine <strong>von</strong> Veranstaltungen und<br />
Besprechungen sowie organisatorische Fragestellungen, die den jeweils anderen Bereich<br />
betreffen, ausgetauscht werden.<br />
Über den Leistungsstand einzelner Kinder einschließlich Lerninhalte und Lernverhalten sowie<br />
Therapiemaßnahmen und Hilfsmittelversorgung erfolgt eine Absprache zwischen Lehrern<br />
und Internatsmitarbeitern. Bei problematischem Verhalten einzelner Kinder findet ein<br />
umfassender Austausch beider Bereiche statt. Dabei berücksichtigen alle betroffenen Mitar-<br />
19
eiter sowohl bei der Terminwahl als auch bei den beschlossenen Maßnahmen die Möglichkeiten<br />
und Grenzen des anderen Bereichs. Nach Inhalten der Therapie bzw. des Unterrichts<br />
erkundigen sich die Mitarbeiter des Internats u. a. im Rahmen <strong>von</strong> Hospitation während der<br />
jeweiligen Therapie-/Unterrichtsstunde des betreffenden Kindes. Inhalte der pädagogischen<br />
Arbeit im Internat erfahren die Mitarbeiter der Schule u. a. im Rahmen <strong>von</strong> Hospitationen<br />
oder in gruppeninternen Fallbesprechungen.<br />
8.6 Zusammenarbeit mit der Verwaltung<br />
Alle direkten Verwaltungstätigkeiten und –aufgaben für den reibungslosen Ablauf des Schulbetriebes<br />
werden im Bereich der Schulverwaltung realisiert. Hierzu zählen:<br />
� Organisation des Schulbetriebes<br />
� Stundenplangestaltung<br />
� Raumplanung<br />
� Abwicklung der Schülerangelegenheiten<br />
� Korrespondenz<br />
� Führung der notwendigen Statistiken<br />
Die übergreifenden Verwaltungsaufgaben wie die Schaffung der organisatorischen Rahmenbedingungen,<br />
Personalangelegenheiten, der Kontakt zu den Kostenträgern und Krankenkassen,<br />
die Organisation der Schülerbeförderung sowie die wirtschaftliche Betriebsführung werden<br />
durch den Bereich der allgemeinen Verwaltung in Verantwortung des Einrichtungsleiters<br />
wahrgenommen.<br />
9. Kooperation<br />
Zur Optimierung der ganzheitlichen Förderung unserer Schüler und zur Wahrung aller Aufgaben,<br />
die ein überregionales Förderzentrum (Schule für Körperbehinderte) wahrzunehmen<br />
hat, engagieren wir uns in der Elternarbeit und in der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen.<br />
9.1 Elternarbeit<br />
Vor jeder Schüleraufnahme findet ein umfassendes Elterninformationsgespräch mit der<br />
Schulleitung statt. Mit der Aufnahme eines Schüler fällt die Verantwortlichkeit für die Elternarbeit<br />
in den Aufgabenbereich der Klassenlehrer. Ein regelmäßiger Austausch und Informationsfluss<br />
ist notwendig. Mitteilungshefte, regelmäßige Telefonate und persönliche Kontakte<br />
gestalten die Elternarbeit. Eltern werden regelmäßig in die Schule eingeladen. Um eine<br />
ganzheitliche Förderung zu gewährleisten und das häusliche Umfeld des Kindes kennen zu<br />
lernen, werden <strong>Haus</strong>besuche gemeinsam <strong>von</strong> Lehrkräften, PMUs und PMTs und ggfs. Internatsmitarbeitern<br />
koordiniert.<br />
Feste, verbindliche Termine der Elternarbeit sind:<br />
1. ein Elternsprechtag nach den Halbjahreszeugnissen,<br />
2. Klassenelternabende und Schulelternratssitzungen im Herbst.<br />
20
Vertreter des Schulelternrates nehmen regelmäßig an Gesamtkonferenzen teil. Durch ihr<br />
Mitwirken in den Gesamtkonferenzen haben Eltern die Möglichkeit, sich an Arbeitsgruppen<br />
zu beteiligen.<br />
Viele Eltern sind Mitglied im Förderverein der Einrichtung. Dieses Gremium gestaltet und<br />
unterstützt das Schulleben umfangreich.<br />
Ein Austausch zwischen Schulleitung und Schulelternratsvorstand findet zweimal jährlich<br />
statt. Die Schulleitung informiert alle Eltern drei- bis viermal jährlich in Elternbriefen über alle<br />
neuen Entwicklungen in der Schule.<br />
Allen Eltern wird nahe gelegt, wenigstens einmal jährlich in der Therapie zu hospitieren, damit<br />
Therapieinhalte zu <strong>Haus</strong>e fortgesetzt werden können.<br />
9.2 Zusammenarbeit mit den örtlichen Kirchengemeinden<br />
Grundlage unserer Erziehungsarbeit ist ein christliches Menschenbild. Daher besteht ein<br />
enger Kontakt zur katholischen und evangelischen Kirchengemeinde in <strong>Dinklage</strong>. Regelmäßige<br />
Gottesdienste werden mit den Geistlichen beider Kirchengemeinden, Mitarbeitern und<br />
Schülern unserer Schule geplant und durchgeführt. Zudem nimmt unsere Schule an Gottesdiensten<br />
der jeweiligen Kirchengemeinde teil. Wenn Schüler unserer Einrichtung nicht die<br />
Kommunions-, Firm- oder Konfirmationsvorbereitungen der jeweiligen Heimatgemeinde besuchen<br />
können, geschieht diese Vorbereitung in entsprechenden Gruppen der <strong>Dinklage</strong>r<br />
Kirchengemeinden. In monatlich stattfindenden Kontaktstunden haben die Schüler und Mitarbeiter<br />
die Gelegenheit, die Geistlichen näher kennen zu lernen und spezielle Fragen oder<br />
Probleme anzusprechen. In der Advents- und Fastenzeit bieten die Geistlichen der Kirchengemeinden<br />
für unsere Mitarbeiter Frühschichten an.<br />
9.3 Zusammenarbeit mit anderen Schulen<br />
Ein Kooperationsvertrag wurde mit der Realschule <strong>Dinklage</strong> abgeschlossen (s. Anlage). Darüber<br />
hinaus arbeiten wir eng mit den Schulen zusammen, die Schüler aus dem <strong>Kardinal</strong><strong>von</strong>-<strong>Galen</strong>-<strong>Haus</strong><br />
aufnehmen. In der Regel besteht bei einem Schulwechsel eines Schülers<br />
vom <strong>Kardinal</strong>-<strong>von</strong>-<strong>Galen</strong>-<strong>Haus</strong> in eine andere Schule eine halbjährige Probezeit. Während<br />
dieser Probezeit steht der ehemalige Klassenlehrer des Schülers der aufnehmenden Schule<br />
und den Eltern beratend zur Verfügung.<br />
Eine enge Zusammenarbeit zwischen unserer Schule und den anderen Sonderschulen der<br />
Landkreise Vechta und Cloppenburg pflegt die Schulleitung durch regelmäßige Treffen mit<br />
den Schulleitungen der anderen Sonderschulen.<br />
Unsere Schule ist im Arbeitskreis der niedersächsischen Schulen für Körperbehinderte vertreten<br />
und hält damit enge Kontakte zu allen anderen niedersächsischen Schulen für Körperbehinderte.<br />
Besonders mit der Anne-Frank-Schule in Osnabrück besteht eine enge Zusammenarbeit.<br />
Weitere Kooperationsvereinbarungen zu anderen Schulen, besonders innerhalb <strong>von</strong> <strong>Dinklage</strong>,<br />
sind für die Zukunft erstrebenswert.<br />
21
9.4 Partnerschule<br />
Die Partnerschaft zu der Sonderschule mit Internat in Telsiai/Litauen „Telsiu Spezialioji<br />
internatine Mokykla“ ist ein fester Bestandteil unseres Schullebens. Mitte der 90er Jahre<br />
stand die materielle Hilfe im Vordergrund; mittlerweile haben häufige gegenseitige Besuche<br />
die Partnerschaft gefestigt und vertrauensvolle, bereichernde Beziehungen entstehen lassen.<br />
Im Mai 2001 konnten erstmals litauische Schüler <strong>Dinklage</strong> besuchen und im Mai 2002<br />
fuhren acht <strong>Dinklage</strong>r Schüler mit ihren Lehrern nach Telsiai. Ziel ist es, diese Partnerschaft<br />
fortzuführen, den Austausch lebendig zu halten und jedem interessierten Mitarbeiter unserer<br />
Schule eine aktive Mitwirkung an dieser Partnerschaft zu ermöglichen.<br />
9.5 Mobiler Dienst<br />
Der Mobile Dienst im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung umfasst<br />
das schulische Einzugsgebiet unserer Schule, soweit die Aufgabe nicht <strong>von</strong> anderen Schulen<br />
wahrgenommen wird. Der Mobile Dienst trägt dazu bei, dass Schüler mit körperlicher<br />
Behinderung bei unterstützender Beratung und/oder Betreuung und Förderung bei zielgleicher<br />
Beschulung an der Heimatschule verbleiben oder wieder in diese zurückkehren können.<br />
Ziel ist es, die soziale Integration am Heimatort zu unterstützen. Zurzeit arbeitet ein Kollege<br />
mit acht Wochenstunden im Mobilen Dienst. In dieser Größenordnung ist nur eine beratende<br />
Tätigkeit zu leisten. Die Beratung durch den Mobilen Dienst kann umfassen:<br />
� Beratung und Unterstützung <strong>von</strong> Lehrern in Bezug auf didaktische, methodische, unterrichtsorganisatorische<br />
und soziale Probleme, die durch die Körperbehinderung der Schüler<br />
entstehen. Dazu gehören:<br />
�<br />
o Hilfen bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes<br />
o Beratung hinsichtlich behinderungsspezifischer Hilfsmittel<br />
o Ausstattung mit speziellen Lehr- und Lernmaterialien<br />
o Auswahl und Bereitstellung schulischer Hilfsmittel<br />
o Beratung und Unterstützung der Lehrer im Umgang mit den Schülern<br />
o Informationen <strong>von</strong> Mitschülern und Lehrern über spezielle Behinderungen<br />
o Koordination der Förderarbeit<br />
o<br />
� Beratung der Eltern hinsichtlich schulischer, erzieherischer und sozialer Probleme oder<br />
hinsichtlich der Versorgung mit speziellen Hilfsmitteln, Beratung in Fragen des Schülertransports,<br />
der Gewährung <strong>von</strong> Integrationshilfe und <strong>von</strong> therapeutischen Maßnahmen;<br />
�<br />
� Beratung des Schulträgers hinsichtlich der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, der behindertengerechten<br />
Einrichtung <strong>von</strong> Schulgebäude und Sanitäreinrichtungen und Beratung<br />
bei notwendigen Bau- und Umbaumaßnahmen;<br />
�<br />
� vorbeugende, begleitende und ergänzende Unterstützung der Schüler in Unterrichtsbereichen<br />
und Fächern, in denen ihnen ohne Hilfe eine ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten<br />
entsprechende Lernentwicklung erschwert wird;<br />
�<br />
� Beratung über die Möglichkeit und Vermittlung oder Anbahnung zusätzlicher Fördermaßnahmen<br />
außerschulischer Art wie Krankengymnastik, Ergotherapie, betreute <strong>Haus</strong>aufga-<br />
22
�<br />
benhilfe, Integrationshilfe oder andere persönlichkeitsstützende therapeutische Maßnahmen;<br />
(vgl. „Die überregionalen Mobilen Dienste“, Bezirksregierung Lüneburg)<br />
10. Grundsätze für eine pädagogische Stundenplangestaltung<br />
Bei der Stundenplangestaltung stehen pädagogische Grundsätze zur Wahrung der Schülerinteressen<br />
im Vordergrund.<br />
10.1 Allgemeine Grundsätze<br />
Die Stundenplanung richtet sich nach den für die einzelnen Schulformen/Sonderschultypen<br />
geltenden Stundentafeln.<br />
Das Klassenlehrerprinzip hat in allen Schulstufen Vorrang.<br />
Klassenlehrer sollen in ihren Klassen täglich wenigstens zwei Stunden Unterricht erteilen.<br />
Die im Kollegium unterrepräsentierten Fachkompetenzen sind durch entsprechenden Fachlehrerunterricht<br />
möglichst optimal auszuschöpfen.<br />
10.2 Primarbereich<br />
Im Primarbereich sollen in einer Klasse maximal drei Lehrkräfte unterrichten.<br />
Das Nachmittagsangebot sollte i. d. R. aus Fördergruppen, Übungsstunden und Therapiemaßnahmen<br />
bestehen.<br />
Bei der Stundenplangestaltung ist der in dieser Altersstufe erhöhte Therapiebedarf mit zu<br />
berücksichtigen.<br />
10.3 Sekundarbereich<br />
Neben den vorrangigen Klassenlehrerunterricht tritt ab Klasse 5 (OS/HS/LH) der Fachlehrerunterricht.<br />
Die Unterrichtsfächer Deutsch, Mathematik und Englisch sollen entsprechend den Stundentafeln<br />
täglich erteilt werden. Doppelstunden sind möglichst zu vermeiden.<br />
In den Klassen der Sekundarstufe sollen nicht mehr als fünf bis sechs Lehrkräfte pro Lerngruppe<br />
eingesetzt werden.<br />
23
11. Organisatorische Grundsätze der Stundenplangestaltung<br />
Soweit die unter 9.1 bis 9.3 genannten Grundsätze durch die nachstehend aufgeführten Kriterien<br />
keine Einbußen erleiden, sollen folgende Regelungen bei der Stundenplangestaltung<br />
Berücksichtigung finden:<br />
Die Anzahl der Spring- und Nachmittagsstunden ist in Bezug auf die einzelnen Lehrkräfte<br />
ausgewogen zu handhaben.<br />
Bei Nichteinsatz in der Mittagsfreizeit ist diese in Verbindung mit Nachmittagsunterricht als<br />
Springstunde anzusehen.<br />
Die persönlichen und fachlichen Wünsche/Überlegungen/Vorstellungen der Lehrkräfte werden<br />
<strong>von</strong> der Schulleitung bei der Planung eines Schuljahres eingeholt. Die Berücksichtigung<br />
dieser Wünsche erfolgt bei der Planung des Schuljahres im Rahmen der o. g. Grundsätze.<br />
Lehrkräfte mit einer Unterrichtsverpflichtung <strong>von</strong> weniger als 20 Wochenstunden sollen einmal<br />
wöchentlich, Lehrkräfte mit einer Unterrichtsverpflichtung <strong>von</strong> 20 Wochenstunden und<br />
mehr zweimal wöchentlich nachmittags unterrichten.<br />
12. Fortschreibung des <strong>Schulkonzept</strong>es<br />
Das hier vorliegende <strong>Schulkonzept</strong> wird kontinuierlich fortgeschrieben und überarbeitet.<br />
Hierzu trifft sich zweimal jährlich eine Arbeitsgruppe, über deren Zusammensetzung jeweils<br />
auf der Gesamtkonferenz im Herbst entschieden wird.<br />
<strong>Dinklage</strong>, den 09.12.2002<br />
24
A1<br />
Liebe Schülerinnen und Schüler!<br />
In einer großen Gemeinschaft wie in unserer Schule sollen viele Menschen miteinander auskommen,<br />
daher müssen bestimmte Dinge durch eine Schulordnung geregelt sein.<br />
Wir halten uns an diese Regeln, damit sich alle wohlfühlen und ein gutes Zusammenleben<br />
nicht gestört wird.<br />
Allgemeine Regeln<br />
Schulordnung<br />
� Wir nehmen Rücksicht aufeinander, damit niemand belästigt oder gefährdet wird.<br />
� Wir gehen mit allen Sachen, die uns, unseren Mitschülern oder der Schule gehören, vorsichtig<br />
um.<br />
� Wir lassen keine Wertsachen in Jacken oder Schultaschen.<br />
� Wir verlassen das Schulgelände nicht ohne Aufsicht oder ohne besondere Erlaubnis.<br />
� Die Fahrstühle sind nur für die Schüler, die die Treppe nicht benutzen können oder dürfen.<br />
� Beim Austausch <strong>von</strong> Zärtlichkeiten nehmen wir Rücksicht auf andere Schüler, denen das<br />
Zuschauen unangenehm sein könnte.<br />
� Wir rauchen nicht auf dem Schulgelände.<br />
� Das Mitbringen oder Einnehmen illegaler Drogen sowie der Handel mit ihnen ist verboten.<br />
�<br />
Unterricht<br />
� Wir sind morgens pünktlich – aber nicht mehr als eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn<br />
– in der Schule.<br />
� Wenn es zum Beginn der Unterrichtsstunden schellt, gehen wir zum Klassenraum und<br />
warten dort ruhig auf die Lehrkraft.<br />
� Wer sich nicht abgemeldet hat, geht nach dem Ende des Unterrichts zu den Taxen oder<br />
in die Internatsgruppe.<br />
�<br />
Pausen<br />
� Bei gutem Wetter gehen wir in den Pausen nach draußen, bei schlechtem Wetter halten<br />
wir uns in der Pausenhalle auf und beachten die Stoppschilder.<br />
� Wir nehmen für die großen Pausen Pausenbrote, Jacken usw. mit, denn die Klassen<br />
werden abgeschlossen.<br />
� In den Toilettenräumen halten wir uns nur so lange wie nötig auf.<br />
� Im Winter werfen wir keine Schneebälle, da wir andere verletzen könnten.<br />
�<br />
25
Mittagsfreizeiten<br />
� Zu Beginn der Mittagsfreizeit gehen wir sofort zu den einzelnen Freizeitangeboten: Computerraum,<br />
Freizeitraum, Forum, Musikraum, Schulhof, Schülerbibliothek und Turnhalle.<br />
� Computerraum<br />
� Freizeitraum<br />
� Forum<br />
� Musikraum<br />
� Schulhof<br />
� Schülerbibliothek<br />
� Turnhalle<br />
�<br />
Mittagessen<br />
� Während des Mittagessens bleiben wir in den Essensgruppen.<br />
26
A2<br />
Therapie im <strong>Kardinal</strong>-<strong>von</strong>-<strong>Galen</strong>-<strong>Haus</strong><br />
Zu Beginn einer krankengymnastischen oder ergotherapeutischen Behandlung erfolgt ein<br />
ausführliches Anamnesegespräch und eine Befunderhebung. Durch die differenzierte Beobachtung<br />
der Handlungsqualität im freien Spiel und bei gezielten Aufgabenstellungen werden<br />
folgende Bausteine überprüft:<br />
� die Bewegungsabläufe und motorischen Funktionen<br />
� die sensorischen Leistungen<br />
� die kognitiven Leistungen<br />
� die adäquate Anpassung der Handlung an die jeweilige Situation<br />
�<br />
Behandlungsmethoden der ERGOTHERAPIE<br />
Standardisierte Testverfahren ergänzen die Diagnostik. Bei der Bewertung soll die individuelle,<br />
psychosoziale Situation des Kindes mitberücksichtigt werden. Abhängig <strong>von</strong> Entwicklungsstand<br />
und individuellen Schwierigkeiten des Kindes gelangen unterschiedliche therapeutische<br />
Konzepte zur Anwendung:<br />
� Das Konzept der geführten Bewegung (nach Felicie Affolter).<br />
Der Therapeut führt mit dem Körper des Schülers Bewegungen so aus, dass die Beziehungen<br />
zwischen ihm und seiner Umwelt gemeinsam hergestellt und untersucht<br />
werden. Ziel des Führens ist die Verbesserung der Wahrnehmungsorganisation und<br />
eine Erweiterung der gespürten Erfahrung. Dadurch können die Schüler im Laufe der<br />
Zeit ein grösseres Verständnis, mehr Flexibilität, Selbständigkeit und verbesserte<br />
sprachliche Leistungen erreichen.<br />
� Das Konzept der sensorischen Integration (nach Jean Ayres)<br />
Sensorische Integration nach Jean Ayres (Sensorische Integration (SI) ist die sinnvolle<br />
Ordnung, Aufgliederung und Verarbeitung <strong>von</strong> Sinneserregungen im zentralen<br />
Nervensystem, um den Menschen eine adäquate Auseinandersetzung mit seiner<br />
Umwelt zu ermöglichen. In der Therapie können Kinder mit SI-Störungen (z. B. übermäßige<br />
Unruhe, verzögerte motorische Entwicklung, „tollpatschige, ungeschickte<br />
Kinder“ ...) eine verbesserte Wahrnehmung und Verarbeitung der Eigen- und Tiefenwahrnehmung,<br />
des Gleichgewichtes durch die Berührung sowie eine Verknüpfung mit<br />
den anderen Sinnen erlernen. Dies bietet die Basis für ökonomisches Lernen und<br />
führt u. a. zu einer verbesserten Handlungsplanung und Bewegungskoordination und<br />
Aufrichtung des Körpers im Raum.<br />
� Das Konzept der neurophysiologischen Bewegung (nach Karel und Berta Bobath,<br />
siehe Seite 30).<br />
� Hilfsmittelversorgung in Zusammenarbeit mit einem Orthopäden und vier Orthopädiefirmen,<br />
die wöchentlich im <strong>Haus</strong> vertreten sind (Eltern entscheiden über die Zuständigkeit).<br />
27
� ADL (Aktivität des täglichen Lebens)<br />
Erlernen, Erhalten und Wiedergewinnen größtmöglicher Selbstständigkeit im persönlichen<br />
Bereich, z. B. An- und Ausziehen, Körperpflege, Toilettengänge, Nahrungsaufnahme<br />
und Zubereitung, Mobilität, Hilfsmittelversorgung und Kommunikation.<br />
� Unterrichtsimmanente Therapie (Verknüpfung <strong>von</strong> Pädagogik und Therapie, Bewegungen,<br />
die für das Schreiben, Schneiden und Basteln <strong>von</strong> Bedeutung sind, werden<br />
in speziellen Bewegungseinheiten systematisch erlernt. Sie werden durch kurze<br />
Aufwärmübungen aktiviert.<br />
� Darüber hinaus werden Techniken und Konzepte angrenzender therapeutischer und<br />
pädagogischer Bereiche in den Behandlungsplan integriert. Über ein Angebot <strong>von</strong><br />
Materialien, Geräten, Spielen und gezielten Aufgaben erlebt, nutzt und übt das Kind<br />
spielerisch seine Fähigkeiten und kann Versäumtes nachholen.<br />
� Der Schwerpunkt der ergotherapeutischen Behandlung liegt auf der Entwicklung und<br />
Stärkung der sensomotorischen Funktionen der Kinder. Körpernahes Arbeiten hilft<br />
ihnen, sich besser zu spüren und die sensorischen Voraussetzungen zum Handeln<br />
zu entwickeln.<br />
� In der Regel ist es sinnvoll, sichtbare Schwierigkeiten und Symptome über andere<br />
Stärken zu beeinflussen. Es sollen keine bloßen Einzelleistungen trainiert werden,<br />
vielmehr erhält das Kind Anstöße für sein eigenes Entwicklungsbedürfnis.<br />
Ziele der ergotherapeutischen Behandlung<br />
� Integration <strong>von</strong> Sinneseindrücken als Basis für eine altersgerechte motorische, sensorische<br />
und kognitive Entwicklung<br />
� Stärkung der Eigenaktivität hin zu mehr Selbstständigkeit im Alltag (ADL)<br />
� Verbesserung der Interaktion und Kommunikation mit der Umwelt<br />
� Stabilisierung der Basisfunktionen, um die Entwicklung und vorhandenen Fähigkeiten/Fertigkeiten<br />
zu fördern und zu erhalten<br />
Behandlungsmethoden der KRANKENGYMNASTIK<br />
� Bobath (Therapiekonzept zur Behandlung <strong>von</strong> Kindern und Erwachsenen mit neurologischen<br />
Auffälligkeiten. Es bedeutet die Fazilitation (fördern = bahnen) der physiologischen<br />
Haltung, Bewegung, Stell- und Gleichgewichtsreaktionen bei gleichzeitiger<br />
Inhibition (Hemmung) <strong>von</strong> pathologischen Reflexmustern und dem Hauptaugenmerk<br />
auf der Haltungskontrolle (Versuch der Normalisierung des Haltungstonus). Die<br />
sensomotorischen Lernprozesse in der Entwicklung sind die Leitlinie. Techniken sind<br />
hierbei, wie vorangehend erwähnt, Reflexhemmung und Fazilitation <strong>von</strong> Schlüssel-<br />
oder Kontrollpunkten (proximal: Kopf, Wirbelsäule, Thorax, Schultern, Becken, Hüftgelenke)<br />
aus. Lokale Stimulation zur Tonuserhöhung der nicht spastischen Bereiche<br />
mittels Druck/Zug zur Verbesserung der Tiefensensibilität, Widerstand als Haltearbeit<br />
gegen die Schwerkraft an den Extremitäten, Tapping zur Aktivitätssteigerung).<br />
28
� Wassertherapie nach McMillan nutzt das Spiel zwischen Schwere des Körpers und<br />
Auftrieb des Wassers. Es wird eine natürliche Körperbalance mittels Ausgleichsbewegung<br />
und Atmung im Wasser angestrebt. Der Patient lernt, sich ohne Schwimmhilfen<br />
leicht auf und unter Wasser zu bewegen und das Element Wasser auf natürliche<br />
Weise zu erfahren. Wasserturbulenzen werden gezielt als Bewegungs- bzw. Fortbewegungsstimulation<br />
erzeugt. Alle Bewegungsmöglichkeiten <strong>von</strong> Gelenken und<br />
Rumpf, besonders auch die Rotation um die Körperlängsachse, werden genutzt.<br />
� In der Schlingentisch-Therapie werden bestimmte Körperabschnitte oder der ganze<br />
Patient mit Hilfe <strong>von</strong> Gurten und Seilen an einem Deckengitter aufgehängt. Der zu<br />
behandelnde Körperteil kann schwerelos bewegt werden. Die Aufhängung kann aber<br />
auch z. B. als entlastende Lagerung für Patienten genutzt werden. Aufbauend kann<br />
dann mit leichten Spannungsübungen unter Abnahme der Schwere gearbeitet werden.<br />
� PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation) bedeutet das Zusammenspiel <strong>von</strong><br />
Nerven und Muskulatur. Gemeint ist damit in der Physiologie die Reizbildung und –<br />
leitung im nervalen und muskulären System für ein sinnvolles Zusammenspiel aller<br />
Muskeln und Gelenke des Körpers. Die Bewegungsmuster (Pattern) zeigen sich in<br />
Halte- (statisch) und Bewegungsfunktionen (dynamisch) unseres Körpers. Überwiegend<br />
sind sie für das nicht geübte Auge weniger auffällig, obwohl sie bei normaler<br />
Motorik immer vorhanden sind. Sie verlaufen dreidimensional und diagonal, da die<br />
Muskulatur spiralig angelegt ist. Mit diesen definierten Bewegungsmustern und bestimmten<br />
Techniken wird therapeutisch gearbeitet. Es werden Stimuli wie z. B. Druck,<br />
Zug, Dehnung und Widerstand eingesetzt. In einer festgelegten Art und Folge durchgeführt,<br />
kommt es zu den erwarteten Reaktionen im Sinne einer vermehrten Muskelkontraktion<br />
oder auch –entspannung.<br />
� Psychomotorik (psychomotorische Übungsbehandlung mit dem Ziel, erziehungsschwierigen,<br />
gehemmten, motorisch und psychisch gestörten Kindern zu einer geordneten<br />
Selbstständigkeit, Selbstsicherheit und somit zu einer harmonischen Persönlichkeitsentwicklung<br />
zu verhelfen. Psychomotorik betont innerhalb der menschlichen<br />
Motorik den engen Zusammenhang <strong>von</strong> Wahrnehmen, Erfahren, Erleben und<br />
Handeln. Damit wird Bewegung nicht nur allein auf den Körper bezogen. Hierbei ist<br />
die Bewegung als ein Ausdruck der gesamten Persönlichkeit zu sehen. Die psychomotorische<br />
Therapie im Sinne der klinisch orientierten Psychomotorik ist eine mehrdimensionale,<br />
ganzheitliche Entwicklungsförderung der Grobmotorik, der Feinmotorik<br />
und der Wahrnehmung bei Bewegungsauffälligkeiten und Bewegungsstörungen sowie<br />
des Verhaltens. Sie ist an den aktuellen klinischen Problemen orientiert, derentwegen<br />
das Kind behandlungsbedürftig wurde. Sie kann in Einzel- oder Gruppenbehandlung<br />
durchgeführt werden.<br />
� Behandlung/Übungen im Bewegungsbad (oft unterrichtsimmanent)<br />
� orthopädisches Haltungsturnen mit integrierter Rückenschule<br />
� unterrichtsimmanente Therapie (Sport, Schwimmen, Reiten)<br />
29
Ziele der krankengymnastischen Behandlung<br />
� Hemmung der pathologischen Muster und Anbahnung <strong>von</strong> physiologischen Bewegungsmustern<br />
� Optimierung der Stell- und Gleichgewichtsreaktionen<br />
� Verbesserung der Körpersymmetrie<br />
� Gangschulung (mit und ohne Hilfsmittel)<br />
� Förderung des Körperbildes und Körperschemas<br />
� allgemeine Mobilisation <strong>von</strong> Gelenken<br />
� Verbesserung der Entspannungsfähigkeit und des Konzentrationsvermögens<br />
� Förderung der Wahrnehmung und der Koordination<br />
� Förderung der Selbstständigkeit in allen lebenspraktischen Bereichen<br />
� Kontrakturprophylaxe<br />
� Atemtherapie<br />
� Rückenschule: Wirbelsäulenschonendes Verhalten<br />
� allgemeines Muskelaufbautraining<br />
� Dehnung verkürzter Muskulatur<br />
� Verbesserung der Rumpfkontrolle<br />
� Skoliosebehandlung<br />
�<br />
Begleitende Gespräche mit den Eltern und Bezugspersonen des Kindes (z. B. Erzieher und<br />
Lehrer) sind wichtiger Bestandteil der Therapie. Ihnen soll dadurch die Möglichkeit gegeben<br />
werden, die Schwierigkeiten der Kinder zu verstehen und nach ihren Möglichkeiten das Umfeld<br />
den Bedürfnissen der Kinder entsprechend zu gestalten. Genauso gehören die Gespräche<br />
mit dem behandelnden Arzt, den Therapeuten, Lehrern und Erziehern zur erfolgreichen<br />
Behandlung.<br />
30
A3<br />
Psychologischer Dienst<br />
Psychologischer Hilfebedarf wird festgestellt, wenn eine Person im Rehabilitations- bzw.<br />
Eingliederungsverlauf durch eine psychische Störung, Entwicklungsstörung, Persönlichkeitsstörung<br />
oder manifeste Verhaltensauffälligkeit belastet oder beeinträchtigt wird. Lebensereignisse<br />
oder –bedingungen können psychische Störungen, Verhaltensauffälligkeiten oder<br />
psychische Erkrankungen auslösen und damit den Eingliederungsverlauf belasten, sodass<br />
psychologisches Fachwissen und psychologische Anleitung und Beratung erforderlich ist.<br />
Der Psychologische Dienst wird sowohl <strong>von</strong> Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Eltern- und<br />
Angehörigen als auch <strong>von</strong> den Schülerinnen und Schülern angefragt.<br />
Mittels fachgerechter Psychodiagnostik und Zielbestimmung wird der Hilfebedarf ermittelt,<br />
interdisziplinär in Rehabilitationsplanungen eingebracht und in Abstimmung mit anderen Hilfemaßnahmen<br />
durchgeführt. Die psychologischen Rehabilitationsleistungen umfassen folgende<br />
Aufgabenbereiche:<br />
� Einzel- und Gruppenberatungen<br />
� Eltern- und Familiengespräche<br />
� Mitarbeiterinnen-/Mitarbeiterberatungen<br />
� Beratungs- und Therapieprozesse<br />
� Kriseninterventionen<br />
� Verhaltenstraining<br />
� Begutachtungen und Förderplanungen<br />
� Mitwirkung an Aufnahmen und Einrichtungswechsel<br />
� Fallbesprechungen<br />
� Fortbildungen zu psychologischen Fragestellungen<br />
� Konzeptionsarbeiten<br />
�<br />
Der Psychologische Dienst verfügt über zwei Planstellen, die mit einer Vollzeit- und einer<br />
Dreiviertelstelle besetzt sind. Durch das Mann-Frau-Team wird eine geschlechtsspezifische<br />
Arbeitsweise ermöglicht, die auch die besonderen und unterschiedlichen Bedürfnisse und<br />
Konflikte der Mädchen und Jungen berücksichtigt.<br />
31
A4<br />
Konzept<br />
für eine spezielle Betreuung <strong>von</strong> Schülern und Schülerinnen mit autistischen<br />
Behinderungen an einer Schule für körperbehinderte Kinder und Jugendliche<br />
Bei autistischen Behinderungen handelt es sich um tiefgreifende Entwicklungsstörungen,<br />
denen komplexe Störungen des zentralen Nervensystems, insbesondere im Bereich der<br />
Wahrnehmungsverarbeitung zugrunde liegen. Autistische Kinder und Jugendliche gelten i. d.<br />
R. als mehrfachbehindert, da auf vielfältige Weise die Beziehungen zur Umwelt und die Möglichkeiten<br />
der Teilnahme am sozialen Leben beeinträchtigt sind. Dabei sind sowohl kognitive<br />
als auch emotionale, interaktionale, sprachliche und motorische Funktionen betroffen. In den<br />
folgenden Bereichen werden die charakteristischen Defizite bzw. Störungen benannt.<br />
Kognitive Entwicklung<br />
Innerhalb der kognitiven Entwicklung zeigen sich insbesondere Beeinträchtigungen in der<br />
Ausbildung der Metarepräsentationen, die es dem Kind ermöglichen, sich vom funktionalen<br />
Objektgebrauch zu lösen und eigene Vorstellungen zu entwickeln. Spezifisch ist das Fehlen<br />
der „So-tun-als-ob-Fähigkeit“ bei der autistischen Behinderung.<br />
Emotionale Entwicklung<br />
Hier sind kennzeichnend die mangelnde Beziehungsfähigkeit und das Fehlen des Bewusstseins<br />
für die Existenz der Gefühle anderer Menschen.<br />
Soziale Interaktion<br />
Autismusspezifisch sind die Defizite in der Entwicklung der gemeinsamen Interaktion und der<br />
Aufmerksamkeitslenkung.<br />
Wahrnehmung<br />
Beeinträchtigungen bestehen in der visuellen und akustischen Wahrnehmungsbereitschaft,<br />
die sich in Form <strong>von</strong> Fixierungen auf bestimmte Gegenstände und Geräusche und große<br />
Sensibilität in diesen Bereichen äußern.<br />
Spielverhalten und Nachahmung<br />
Hier fehlen fantasievolle Aktivitäten, imitiert wird zusammenhanglos und mechanisch.<br />
Sprache<br />
Deutliche Auffälligkeiten bestehen beim Sprechen in der Tonhöhe, der Lautstärke, der Betonung,<br />
der Intonation und im stereotypen Sprachgebrauch. Bei gleichzeitiger schwerer geistiger<br />
Behinderung werden sprachliche Fähigkeiten nicht entwickelt.<br />
Motorik und Körperhaltung<br />
Störungen zeigen sich in der Ausbildung <strong>von</strong> Stereotypien. Heftiges Bewegen der Arme, des<br />
Oberkörpers drücken emotionale Erregung aus.<br />
Autoaggression<br />
Selbstschädigendes Verhalten in Form <strong>von</strong> Hand-, Handgelenkbeißen, Kopfschlagen kann<br />
auftreten.<br />
32
Diagnostische Einordnung<br />
Je nach Ausprägung der autistischen Behinderung und sensumotorischem Entwicklungsstand<br />
wird zwischen höherem und niedrigem Funktionsniveau unterschieden. Laut <strong>Schulkonzept</strong><br />
unserer Schule für körperbehinderte Kinder und Jugendliche können nur Schüler mit<br />
einer autistischen Behinderung auf höherem Funktionsniveau beschult werden, die <strong>von</strong> ihren<br />
sozialen Voraussetzungen her in einem normalen Klassenverband <strong>von</strong> etwa acht Mitschülern<br />
unterrichtet werden können. Hinsichtlich der Frage der Aufnahme erfolgt die diagnostische<br />
Einordnung (nach DSM III R) durch den Psychologischen Dienst.<br />
Pädagogisch-therapeutische Vorgehensweisen<br />
Aufgrund der komplexen Mehrfachbehinderung wird bei Schülern mit einer autistischen Behinderung<br />
ein entsprechend differenzierter Behandlungsansatz für notwendig gehalten. Eine<br />
solche umfassende Störung des Verhaltens und Erlebens bedarf einer ebenso umfassenden,<br />
koordinierten pädagogischen, psychologischen und therapeutischen Förderung. Dies<br />
bedeutet eine gezielte Entwicklungsförderung und Wahrnehmungsschulung in den zuvor<br />
genannten Bereichen. Konkret geht es um den Aufbau neuer Verhaltensweisen, das Anbieten<br />
<strong>von</strong> verschiedenen sinnlichen Erfahrungsräumen, um die Förderung <strong>von</strong> emotionalen<br />
Ausdrucksmöglichkeiten und die Aneignung <strong>von</strong> Kontakt- und Beziehungsmustern. Die an<br />
diesem Prozess beteiligten Berufsgruppen – Sonderpädagogen, Heilpädagogen, Ergotherapeuten,<br />
Erzieher und Psychologen entwickeln eine pädagogisch-therapeutische Verfahrensweise,<br />
die sich sowohl an Zielvorstellungen als auch an klientenbezogenen Handlungsmöglichkeiten<br />
orientiert.<br />
Bedeutsam ist dabei die Vernetzung <strong>von</strong> Informationen und Vorgehensweisen. Zu diesem<br />
Zweck werden drei bis fünf Fallbesprechungen pro Schuljahr für jedes Kind mit einer autistischen<br />
Störung angesetzt. Diesbezüglich bilden der Klassenlehrer, die beteiligten therapeutischen<br />
Fachkräfte und der Psychologe ein Autistenteam. Neben der Vernetzung <strong>von</strong> Informationen<br />
besteht die Aufgabe dieses Teams in der Entwicklung und Überprüfung <strong>von</strong> pädagogisch-therapeutischen<br />
Zielen und Therapiekonzepten. Angestrebt wird eine ganzheitliche<br />
Förderung, die sowohl schulische Lernziele als auch heilpädagogische, pädagogische und<br />
ergotherapeutische Vorgehensweisen umfasst. Im Einzelfall kann ebenfalls eine psychotherapeutische<br />
Begleitung erforderlich sein.<br />
Über die in der Schule möglichen pädagogischen und therapeutischen Förderungen hinaus<br />
kann es im Einzelfall notwendig sein, weitere autismusspezifische Maßnahmen in Anspruch<br />
zu nehmen.<br />
33
A5<br />
Verfahren bei Verhaltensauffälligkeiten bis hin zu Ordnungsmaßnahmen<br />
� Sobald Verhaltensauffälligkeiten bei einem Schüler vermehrt auftreten, sind unmittelbar<br />
die Psychologen einzuschalten.<br />
� Über alle gravierenden Vorfälle sind Aktenvermerke anzufertigen.<br />
1. PKT-Konferenz mit den Psychologen<br />
� Verhaltensänderung kann erreicht werden.<br />
� Es wird keine Lösung gefunden bzw. abgesprochene Lösungsstrategien haben keinen<br />
Erfolg.<br />
2. Fallbesprechung I<br />
� Alle Mitarbeiter, die mit dem Kind arbeiten, nehmen an der Fallbesprechung teil.<br />
� Lehrkräfte<br />
� PMUs (auch eine PMU der Essensgruppe)<br />
� PMTs<br />
� Internat<br />
� Psychologen<br />
�<br />
-<br />
� Der Klassenlehrer oder – wenn dies vom Klassenlehrer gewünscht wird – der Psychologe<br />
leitet die Fallbesprechung.<br />
� Zu dieser Fallbesprechung erarbeitet der Klassenlehrer eine Anamnese und legt sie vor.<br />
� Elterngespräch<br />
� Gespräche mit ambulanten Therapieeinrichtungen<br />
� Gespräche mit abgebender Schule<br />
� Gespräche mit vorschulischen Einrichtungen<br />
� Gespräche mit Frühförderung<br />
�<br />
� Problemdarstellung / Erfahrungsaustausch<br />
� Beschluss �<br />
� Festlegung weiterer Fallbesprechungen<br />
� abgestimmtes pädagogisches Vorgehen<br />
� Schulleitung wird eingeschaltet<br />
� Beobachtung, Hospitation, Reflexionen<br />
�<br />
� Elterngespräch (Schulleitung, Psychologen, Klassenlehrer)<br />
�<br />
� Verhaltensänderung kann erreicht werden.<br />
� Es wird keine Lösung gefunden bzw. abgesprochene Lösungsstrategien haben keinen<br />
Erfolg.<br />
34
3. Fallbesprechung II � Verhaltensänderung kann erreicht werden.<br />
� Alle Mitarbeiter, die mit dem Kind arbeiten, nehmen an der Fallbesprechung teil.<br />
� Lehrer<br />
� PMUs (auch eine PMU der Essensgruppe)<br />
� PMTs<br />
� Internat<br />
� Psychologen<br />
� Schulleitung<br />
�<br />
� Der Schulleiter leitet die Fallbesprechung.<br />
� Problemdarstellung / Erfahrungsaustausch<br />
� Beschluss<br />
�<br />
� Maßnahmenkatalog<br />
� disziplinarische Maßnahmen<br />
� Ordnungsmaßnahmen<br />
� Elterngespräch (Schulleitung, Psychologen, Klassenlehrer)<br />
�<br />
� Schulwechsel VG anstreben<br />
� Kinder- und Jugendpsychiatrie einschalten<br />
� Verhaltensänderung kann nicht erreicht werden.<br />
35
A6<br />
Therapeutisches Reiten<br />
Das therapeutische Reiten ist fester Bestandteil des Unterrichts unserer Schule. Nach Möglichkeit<br />
sollen alle Schüler im Laufe ihrer Schulzeit die Möglichkeit haben, am therapeutischen<br />
Reiten teilzunehmen. Bedingung ist, dass eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung<br />
vorliegt.<br />
Montags wird eine Reit-AG für die Klassen 7 bis 9 angeboten,<br />
mittwochs eine Reit-AG für die Klassen 5 und 6,<br />
montags 3. bis 5. Stunde Reiten für eine Klasse des GB-Bereichs,<br />
mittwochs 2.,3.,4.,5. Stunde Reiten für zwei Gruppen aus den Klassen 3 und 4,<br />
freitags 2.,3.,4.,5. Stunde Reiten für zwei Gruppen aus den Klassen 1 und 2.<br />
Falls im Primarbereich keine vier Reitgruppen gebildet werden können, sollte für eine weitere<br />
Klasse aus dem LH-/GB-Bereich die Möglichkeit zum Reiten bestehen. Die Eltern der betreffenden<br />
Kinder beteiligen sich mit 5,00 EUR pro Monat an den Kosten. Das Geld wird halbjährlich<br />
eingezogen. Das Reiten findet in Badbergen auf dem Hof der Familie Lübke statt.<br />
Frau Lübke ist mit 17 Wochenstunden als Fachlehrerin für das therapeutische Reiten angestellt<br />
worden. Sie wird <strong>von</strong> Lehrkräften und Pädagogischen Mitarbeitern mit der entsprechenden<br />
Qualifikation unterstützt.<br />
Das therapeutische Reiten hat durch die wohlfühlende Wirkung, die Tiere auf den Menschen<br />
ausüben, an Bedeutung gewonnen. Unsere Schüler können durch ihre Erfahrungen mit und<br />
auf dem Pferd positiv beeinflusst werden. Das lebendige Medium Pferd setzt gerade in der<br />
Heilpädagogik wertvolle Akzente. Der Reiter hat auf dem Pferderücken die Möglichkeit, ungezwungen<br />
Körperwärme, Atmung und Bewegung zu spüren. In der Vorwärtsbewegung erhält<br />
er einen stetigen Impuls zur Aufrichtung, Selbsthaltung des Kopfes und selbstständige<br />
Orientierung. In der Gangart Galopp besteht die Möglichkeit, höchste Spannung und Konzentration<br />
zu spüren, während der Schritt ein Gefühl tiefster Ruhe und Entspannung zulässt.<br />
Das Versorgen und Verpflegen des Pferdes gelingt fast immer auf freiwilliger Basis. Dadurch<br />
besteht die Möglichkeit, bestimmte Rituale festzulegen (Pferd putzen, Bürsten säubern,<br />
Stallgasse fegen), die auf ähnliche Rituale im Alltag transferiert werden können (Zimmer aufräumen,<br />
Küche fegen u. a.). Die Schüler reiten i. d. R. ohne Sattel mit Voltigiergurt. Die Reitlehrer<br />
führen das Pferd an der Longe oder am Zügel. Je nach ihren körperlichen Fähigkeiten<br />
können die Schüler unterschiedliche Übungen und Figuren auf den Therapiepferden in verschiedenen<br />
Gangarten ausführen.<br />
Die Körperwärme des Pferdes und seine Muskelbewegungen wirken sich positiv auf den<br />
Muskeltonus und dadurch auf die Motorik der Kinder und Jugendlichen aus.<br />
� Hilfen bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes,<br />
� Beratung hinsichtlich behinderungsspezifischer Hilfsmittel,<br />
� Ausstattung mit speziellen Lehr- und Lernmaterialien,<br />
� Auswahl und Bereitstellung schulischer Hilfsmittel,<br />
� Beratung und Unterstützung der Lehrer im Umgang mit den Schülern,<br />
� Informationen <strong>von</strong> Mitschülern und Lehrern über spezielle Behinderungen,<br />
36
� Koordination der Förderarbeit.<br />
37