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Schulkonzept - Kardinal-von-Galen-Haus (Dinklage)

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<strong>Schulkonzept</strong><br />

<strong>Kardinal</strong>-<strong>von</strong>-<strong>Galen</strong>-<strong>Haus</strong><br />

<strong>Dinklage</strong><br />

Förderschule<br />

Körperliche und Motorische Entwicklung


Im Mittelpunkt der Mensch<br />

In unserer Schule lernen Schüler mit unterschiedlichen<br />

Körperbehinderungen. Sie erwerben Qualifikationen<br />

zur beruflichen und gesellschaftlichen<br />

Eingliederung. Neben einer Orientierung an den<br />

Bildungszielen der allgemein bildenden Schulen<br />

dient das christliche Menschenbild als Wegweiser.<br />

Die Förderung ist ganzheitlich. Schwächen werden<br />

kompensiert, Stärken gefördert. Gegenseitiges Akzeptieren,<br />

Offenheit, Freundlichkeit, kritische Weiterentwicklung<br />

und Teamgeist stehen im Vordergrund<br />

unserer Arbeit. Die Nähe zu den Schülern<br />

prägt unser Schulleben. Attraktive Projekte und<br />

Schulfeiern tragen zu einem besonderen Gemeinschaftsgefühl<br />

bei.<br />

2


1. Trägerschaft .............................................................................................. 5<br />

2. Ziele unserer Arbeit .................................................................................. 5<br />

3. Schülerschaft ............................................................................................ 6<br />

4. Aufnahmekriterien .................................................................................... 6<br />

5. Personal .................................................................................................... 8<br />

6. Konzeptionelle Schwerpunkte<br />

Leitgedanken für den Unterricht<br />

Orientierung an unterrichtlichen Richtlinien und Lehrplänen<br />

Leitgedanken für die Therapieorganisation<br />

Berufliche Rehabilitation<br />

Beschulung schwer mehrfach behinderter Schüler<br />

7. Gestaltung und Organisation des Schulalltags<br />

Überblick über die Schulwoche<br />

Gestaltung der Mittagsfreizeiten<br />

Der Schulbetrieb am Nachmittag<br />

Arbeitsgemeinschaften<br />

Übungsstunden<br />

Freies Spiel<br />

Veranstaltungen<br />

Klassenfahrten<br />

Projekt<br />

Sport- und Spielfest mit der Realschule<br />

Sportveranstaltungen<br />

8. Schulstruktur<br />

Konferenzsystem<br />

Koordinatorenrunde<br />

Aufgaben, Möglichkeiten und Kompetenzen der Partnerklassenteams (PKTs)<br />

Dauer <strong>von</strong> Klassenlehrerschaften<br />

Zusammenarbeit mit dem Internat<br />

Seite<br />

3


Zusammenarbeit mit der Verwaltung<br />

9. Kooperation<br />

Elternarbeit<br />

Zusammenarbeit mit den örtlichen Kirchengemeinden<br />

Zusammenarbeit mit anderen Schulen<br />

Partnerschule<br />

Mobiler Dienst<br />

10. Grundsätze für eine pädagogische Stundenplangestaltung .............. 23<br />

Allgemeine Grundsätze<br />

Primarbereich<br />

Sekundarbereich<br />

11. Organisatorische Grundsätze der Stundenplangestaltung ............... 24<br />

12. Fortschreibung des <strong>Schulkonzept</strong>s ..................................................... 24<br />

Anhang<br />

Schulordnung<br />

Therapeutisches Angebot<br />

Psychologischer Dienst<br />

Konzept zur Beschulung autistischer Schüler<br />

Verfahren bei Verhaltensauffälligkeiten<br />

Heilpädagogisches Reiten<br />

Kooperationsvertrag mit der Realschule <strong>Dinklage</strong><br />

4


1. Trägerschaft<br />

Als staatlich anerkannte Ersatzschule werden wir <strong>von</strong> der Josefs-Gesellschaft e. V. mit Sitz<br />

in Köln getragen. Auf der Grundlage ihrer Satzung ergänzen wir das öffentliche Schulwesen<br />

durch ein differenziertes, gleichwertiges Schulangebot. Im angeschlossenen Internat wohnen<br />

darüber hinaus eine Reihe unserer Schüler. Die Wohnsituation ist den unterschiedlichen<br />

Möglichkeiten und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen angepasst.<br />

2. Ziele unserer Arbeit<br />

Wir verstehen alle unsere Schüler und Mitarbeiter als Ebenbild Gottes. Seine Würde hat der<br />

Mensch nicht nach der Maßgabe menschlicher Kriterien, sondern weil er <strong>von</strong> Gott so gewollt<br />

ist. Aus dieser Grundhaltung lassen sich unsere Ziele ableiten:<br />

� Jeder unserer Schüler wird so angenommen wie er ist und kann so sein und leben wie er<br />

ist.<br />

� Wir erziehen unsere Schüler zur gegenseitigen Hilfsbereitschaft, ohne dass sie auf die<br />

Fähigkeit zur Verfolgung eigener Interessen verzichten.<br />

� Unsere Schüler lernen, eigene Vorstellungen und Wünsche zu entwickeln und diese<br />

auch mitzuteilen.<br />

� Jeder Schüler soll seine Möglichkeiten ausschöpfen.<br />

� Jeder Schüler soll den Schulabschluss erreichen, der seinen kognitiven Fähigkeiten entspricht.<br />

� Wir wollen unsere Schüler zu einem selbstständigen Leben im Rahmen ihrer Möglichkeiten<br />

führen.<br />

� Wir wollen erreichen, dass sich die Schüler ihrer Stärken und Schwächen bewusst sind<br />

und auf dieser Grundlage ihre Chancen eines selbstbestimmten Lebens und Handelns<br />

reflektieren.<br />

� Jeder Schüler verlässt unsere Schule mit einer konkreten Perspektive.<br />

� Das Kirchenjahr leben und gestalten wir bewusst.<br />

� Für uns Mitarbeiter ist die Arbeit im Team <strong>von</strong> zentraler Bedeutung. Diese Teamarbeit ist<br />

gekennzeichnet <strong>von</strong> Kollegialität, gegenseitiger Wertschätzung und Angenommensein.<br />

Wir helfen und unterstützen uns gegenseitig.<br />

� Wir haben den Anspruch, fachlich qualifizierte Arbeit zu leisten und unsere Kompetenzen<br />

weiter zu entwickeln.<br />

� Wir wollen offen sein und bieten interessierten Menschen die Gelegenheit, uns und unsere<br />

Schüler kennen zu lernen. Gleichzeitig suchen und pflegen wir vielfältige Außenkontakte.<br />

� Wir wollen als Dienstgemeinschaft zusammenarbeiten, indem wir auf allen Kompetenzebenen<br />

solidarisch miteinander umgehen.<br />

5


3. Die Schülerschaft<br />

An der Schule für Körperbehinderte in <strong>Dinklage</strong> werden Schüler aus den Landkreisen Vechta,<br />

Cloppenburg, Diepholz und dem nördlichen Landkreis Osnabrück beschult. Schüler aus<br />

anderen Einzugsbereichen werden aufgenommen, wenn die Notwendigkeit für eine Internats-/Heimunterbringung<br />

vorliegt, die nur in <strong>Dinklage</strong> umgesetzt werden kann.<br />

Grundlage ist eine Schulzuweisung durch die Bezirksregierung. Die Bezirksregierung weist<br />

uns Schüler zu, wenn ein sonderpädagogisches Gutachten sonderpädagogischen Förderbedarf<br />

festgestellt hat, der wesentlich die körperliche und motorische Entwicklung betrifft. Außerdem<br />

ist für alle Schüler ein Kostenanerkenntnis des zuständigen Sozialamtes erforderlich.<br />

Dieses Kostenanerkenntnis basiert i. d. R. auf einer amtsärztlichen Stellungnahme.<br />

Gemäß § 93 Abs. 1 Satz 2 BSHG besteht eine Aufnahmeverpflichtung für Kinder aus<br />

den o. g. Einzugsbereichen. Danach ist der Träger der Einrichtung verpflichtet, Hilfeberechtigte,<br />

die das Leistungsangebot der Einrichtung in Anspruch nehmen wollen (§3 BSHG), im<br />

Rahmen der Kapazität und unter Berücksichtigung der im <strong>Schulkonzept</strong> genannten Aufnahmekriterien<br />

aufzunehmen, zu betreuen bzw. zu beraten.<br />

4. Aufnahmekriterien<br />

Aufgenommen werden Schüler, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt<br />

wurde, dem nach eingehender Prüfung am besten an einer Schule für Körperbehinderte<br />

entsprochen werden kann. Dieser sonderpädagogische Förderbedarf besteht, wenn<br />

� eine dominante Körperbehinderung diagnostiziert ist;<br />

� bei mehrfach behinderten Kindern die Körperbehinderung primär ist.<br />

I. Dominante Körperbehinderungen sind:<br />

o Cerebralparesen<br />

o Muskelerkrankungen<br />

o Epilepsien<br />

o Stoffwechselerkrankungen<br />

o Herzerkrankungen<br />

o spinale Erkrankungen<br />

o Dysmelien und andere Fehlbildungen der Gliedmaßen<br />

II. Bei leichteren körperlichen Beeinträchtigungen kann ein sonderpädagogischer<br />

Förderbedarf vorliegen, dem nur an einer Schule für Körperbehinderte entsprochen<br />

werden kann, wenn<br />

II.1 lang andauernder (etwa zwei Jahre), umfassender Therapiebedarf<br />

aufgrund einer motorischen Beeinträchtigung besteht; dieser Therapiebedarf<br />

sollte in Zusammenarbeit mit unseren Therapeuten festgestellt<br />

werden;<br />

II.2 leichte motorische Beeinträchtigungen vorliegen und soziale Komponenten<br />

eine Internatsunterbringung bedingen;<br />

6


II.3 hypersensible Kinder oder depressiv-regressive Kinder den Schutzrahmen<br />

einer ruhigen Atmosphäre benötigen und deshalb nach Aussage<br />

der zuständigen LH-Schule dort nicht beschult werden sollten.<br />

(Insbesondere ist bei diesen Kindern eine gestörte Kommunikation zu<br />

ihren Mitschülern zu beobachten.);<br />

II.4 Kinder an einer Grundschule scheitern, aber aufgrund der Rahmenbedingungen<br />

an einer Schule für Körperbehinderte weiterhin nach<br />

Grundschul-, Orientierungsstufen- oder Hauptschulrichtlinien beschult<br />

werden können. Sobald dieses Kriterium entfallen ist, findet zum Ende<br />

des Schuljahres ein Schulwechsel statt.<br />

III. Aufgenommen werden auch Kinder mit<br />

o Autismus auf höherem Funktionsniveau (s. Anlage) �<br />

o anderen Syndromen (Tourette, Prader Willi u. a.)<br />

o<br />

Nicht aufgenommen werden<br />

o Schüler, die an anderen Schulen besser gefördert werden;<br />

o Schüler mit dominant aggressiven bzw. destruktiven Verhaltensstörungen;<br />

o geistig behinderte Schüler.<br />

o<br />

Bei allen <strong>von</strong> uns erstellten Gutachten prüfen wir, ob bei Schülern, auf die eines der<br />

o. g. Aufnahmekriterien zutrifft, auch eine andere Beschulungsalternative sinnvoll ist.<br />

Wichtig ist hierbei eine Kooperation mit der jeweiligen Schule für Lernhilfe in Wohnortnähe.<br />

In allen Fällen, bei denen es dabei um die Aufnahme <strong>von</strong> Schülern mit weniger<br />

dominanten Körperbehinderungen geht, wird empfohlen, vor der Festlegung auf<br />

einen Beschulungsvorschlag Rücksprache mit der Schulleitung zu halten.<br />

Während des Schulbesuchs wird bei jedem Schüler jährlich die Möglichkeit geprüft,<br />

ob seine weitere schulische Förderung in einer wohnortnahen anderen allgemein bildenden<br />

Schule erfolgen kann.<br />

Bei einem schulintern festgestellten veränderten sonderpädagogischen Förderbedarf<br />

im Sinne einer geistigen Behinderung wechselt ein Schüler die Schule nur dann,<br />

wenn diesem Förderbedarf an einer anderen Schule adäquater entsprochen werden<br />

kann.<br />

7


5. Personal<br />

Die heterogen zusammengesetzte Schülerschaft mit vielfältigen Formen der Beeinträchtigung<br />

stellt besondere Herausforderungen an die Aufgaben der sonderpädagogischen Förderung.<br />

Somit ist eine qualifizierte Zusammenarbeit verschiedener Fachkompetenzen unabdingbar.<br />

Neben körperbehindertenpädagogisch qualifizierten Lehrkräften arbeiten an unserer Schule<br />

auch Lehrer mit anderen sonderpädagogischen Qualifikationen (Lehramt an Schulen für<br />

Lernhilfe, Erziehungshilfe, geistig Behinderte und Sprachbehinderte) sowie Grund- und<br />

Hauptschullehrer. Grund- und Hauptschullehrern wird die Möglichkeit eingeräumt, sich berufsbegleitend<br />

nachzuqualifizieren.<br />

Alle Lehrkräfte werden – je nach Bedarf – <strong>von</strong> Pädagogischen Mitarbeitern in unterrichtsbegleitender<br />

Funktion (PMU) unterstützt, die als Erzieher, Heilpädagogen, Heilerziehungspfleger,<br />

Kinderpfleger oder Sozialpädagogen ausgebildet sind. Zu dieser Gruppe <strong>von</strong> Mitarbeitern<br />

gehört auch eine examinierte Krankenschwester.<br />

Die sonderpädagogische Förderung unserer Schüler wird ergänzt durch Fachkompetenzen<br />

aus den Bereichen Physio- und Ergotherapie. Diese Personen arbeiten als Pädagogische<br />

Mitarbeiter in therapeutischer Funktion (PMT) im <strong>Kardinal</strong>-<strong>von</strong>-<strong>Galen</strong>-<strong>Haus</strong>. Zusätzlich stehen<br />

zwei Psychologen zur Verfügung.<br />

Zudem arbeiten in der Schule noch Hilfskräfte (Zivildienstleistende und Personen im Freiwilligen<br />

Sozialen Jahr) sowie Personen, die sich in der Ausbildung befinden (Praktikanten und<br />

Lehramtsanwärter).<br />

Die notwendige Behandlungspflege wird durch Mitarbeiter der Sozialstation realisiert.<br />

6. Konzeptionelle Schwerpunkte<br />

Die wesentlichen Arbeitsschwerpunkte im Fachbereich Schule sind: Unterricht und Therapie.<br />

Diese beiden Bereiche arbeiten verzahnt miteinander, sodass eine ganzheitliche Förderung<br />

unserer Kinder gewährleistet ist.<br />

6.1 Leitgedanken für den Unterricht<br />

Alle Kinder und Jugendlichen haben – unabhängig <strong>von</strong> Art und Schweregrad ihrer Behinderung<br />

– das Recht auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung<br />

und Erziehung. Die sonderpädagogische Förderung orientiert sich an den Bildungszielen<br />

der allgemeinen Schule, u. a. auch an den Bildungszielen anderer Sonderschulen. Soweit<br />

es möglich ist, werden Schulabschlüsse vergeben. Darüber hinaus haben wir eigenständige<br />

Bildungsaufgaben zu erfüllen, die sich aus der Lebenswirklichkeit und dem künftigen<br />

Leben der körperbehinderten Kinder und Jugendlichen ergeben.<br />

Individuelle Hilfen beim Erkennen der eigenen Handlungsmöglichkeiten und bei der Erweiterung<br />

der Fähigkeiten zum Handeln gehören zu den vordringlichen Aufgaben. Die eingeschränkten<br />

Bewegungs-, Ausdrucks- und Kommunikationsmöglichkeiten haben Auswirkungen<br />

auf die Selbstentfaltung und das soziale Umfeld der Schüler. Die Schüler sollen deshalb<br />

Kompensationsformen und Hilfen zur individuellen Lebensbewältigung erlernen. Sonderpä-<br />

8


dagogische Förderung trägt dazu bei, zu größtmöglicher Eigenständigkeit zu finden und die<br />

individuellen Entwicklungspotenziale zu nutzen, um Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissen zu<br />

erwerben. Unsere Schüler sollen zu einem positiven Selbstwertgefühl gelangen und selbstbewusste<br />

Persönlichkeiten werden.<br />

Über die allgemeine Schulpflicht (neun Schulbesuchsjahre) hinaus verbleiben i. d. R. alle<br />

Schüler bis zum 11. Schulbesuchsjahr in der Schule. Dies erreichen wir, indem wir den Eltern<br />

empfehlen, einen freiwilligen Rücktritt im Primarbereich (Klasse 1 – 4) und einen weiteren<br />

freiwilligen Rücktritt im Sekundarbereich (Klasse 5 – 9) zu beantragen.<br />

Der Unterricht findet im Ganztagsbetrieb statt. Die Klassen werden in Sollstärke gebildet. Sie<br />

bestehen aus bis zu zehn Schülern. Nur in begründeten pädagogischen Ausnahmefällen<br />

kann hier<strong>von</strong> abgewichen werden. Die Schüler werden entsprechend ihrer jeweiligen Entwicklungsmöglichkeiten<br />

unterrichtet. Jeweils zwei bis vier Klassen bilden ein Partnerklassenteam<br />

(PKT). Zu diesem Team gehören Lehrer und Pädagogische Mitarbeiter, die ein PKT<br />

über einen längeren Zeitraum betreuen, damit die Schüler innerhalb des großen Schulbetriebs<br />

feste Bezugspersonen haben. Im Unterricht wird in äußerer und innerer Differenzierung<br />

gearbeitet. Zum Teil kann in einigen Fächern in Doppelbesetzung gearbeitet werden,<br />

um pädagogische Schwerpunkte zu setzen. Die Kontinuität der Bezugspersonen sichert einen<br />

systematischen Fortschritt bei Lernerfolg und Rehabilitation. Die Teams arbeiten selbstständig<br />

und autonom. Sie planen den Unterricht, führen gemeinsame Projekte durch, organisieren<br />

Ausflüge und Klassenfahrten, Elternabende oder gemeinsame Frühstücke.<br />

6.1.1 Orientierung an unterschiedlichen Richtlinien und Lehrplänen<br />

Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs (sonderpädagogische<br />

Überprüfung) werden alle Schüler einem Lernzweig zugewiesen und dementsprechend<br />

nach folgenden Rahmenrichtlinien beschult:<br />

� Grundschule<br />

� Orientierungsstufe<br />

� Hauptschule<br />

� Schule für Lernhilfe<br />

� Schule für geistig Behinderte<br />

� individuelle Förderpläne<br />

Nach individuellen Förderplänen werden Schüler beschult, deren Unterricht sich sowohl an<br />

den Richtlinien der Schule für Lernhilfe als auch an denen der Schule für geistig Behinderte<br />

orientiert. Individuelle Förderpläne für den gesamten Fächerkanon sollen eine sonderpädagogische<br />

Überprüfung nicht ersetzen. Diese hat vorher zu erfolgen.<br />

Kriterien für eine sonderpädagogische Überprüfung am Ende der Klasse 2<br />

Grundlage für die Überprüfung ist der Mindestkanon der Fächer Mathematik und Sachunterricht.<br />

Schüler, die in diesen beiden Fächern gravierende Defizite aufzeigen, müssen mit dem<br />

Ziel einer geänderten Zweigzuweisung für eine Überprüfung gemeldet werden. Im Fall eines<br />

Schülers, der in einem dieser beiden Fächer Defizite aufzeigt und der nach der persönlichen<br />

Einschätzung des Klassenlehrers wahrscheinlich auch im Fach Deutsch die Anforderungen<br />

längerfristig nicht erfüllen wird, soll die Klassenkonferenz entscheiden, ob dieser Schüler für<br />

eine Überprüfung gemeldet wird.<br />

9


Kriterien für eine sonderpädagogische Überprüfung am Ende der Klasse 4<br />

Die Grundlage für eine sonderpädagogische Überprüfung ist der Mindestkanon der Fächer<br />

Deutsch, Mathematik, Sachunterricht. Ein Schüler, der in zwei Fächern gravierende Defizite<br />

aufzeigt, muss für eine Überprüfung gemeldet werden. Treten Defizite nur in einem Fach auf,<br />

so entscheidet die Klassenkonferenz über den Einsatz eines individuellen Förderplans.<br />

Termine für die Überprüfung sind:<br />

1. in der zweiten Hälfte des 3. Schulbesuchsjahres,<br />

2. am Ende des Primarbereichs.<br />

Jeder Schüler soll mit einer eindeutigen Zweigzuweisung oder Empfehlung für die Beschulung<br />

nach einem individuellen Förderplan in den Sekundarbereich übergehen. Für alle 2. und<br />

4. Klassen sollen zum Halbjahr gesonderte Zeugniskonferenzen stattfinden. Es steht somit<br />

mehr Zeit zur Verfügung, die Leistungen der einzelnen Schüler vorzustellen. Ziel dieser Konferenzen<br />

ist es, rechtzeitig das Verfahren auf Feststellung veränderten sonderpädagogischen<br />

Förderbedarfs einzuleiten. Im Sekundarbereich werden Überprüfungen nur noch in<br />

Ausnahmefällen notwendig.<br />

Bei Schülern, die nach den Rahmenrichtlinien der Grundschule, der Orientierungsstufe oder<br />

der Hauptschule unterrichtet werden, erfolgt eine richtlinienkonforme Notengebung. Bei den<br />

Schülern, die nach den Rahmenrichtlinien der Schule für Lernhilfe unterrichtet werden, streben<br />

wir eine schulinterne Vergleichbarkeit an, ohne auf pädagogische Freiräume zu verzichten.<br />

Allerdings dürfen Leistungsprobleme einzelner Schüler nicht durch eine pädagogische<br />

Notengebung überdeckt werden.<br />

Schüler, deren Unterricht sich an einem individuellen Förderplan orientiert, werden spätestens<br />

nach Beendigung der Schulpflicht aus der 8. Klasse mit einem Abgangszeugnis der<br />

Schule für Lernhilfe entlassen.<br />

6.2 Leitgedanken für die Therapieorganisation<br />

In der Schule werden krankengymnastische, logopädische und ergotherapeutische Therapien<br />

durchgeführt. Sie finden als Einzel- und Gruppentherapien oder unterrichtsimmanent<br />

statt.<br />

Aufgrund des umfangreichen Therapiebedarfs unserer Schüler wird das Therapieangebot (s.<br />

Anlage) durch festangestellte Mitarbeiter seit einiger Zeit durch die Einbindung therapeutischer<br />

Mitarbeiter aus ortsansässigen Praxen ergänzt. Auch diese Therapeuten arbeiten – i.<br />

d. R. in Räumen unserer Schule – im Rahmen unseres pädagogischen Konzepts. Ergänzt<br />

wird dieses Angebot durch die Mitarbeit des Psychologischen Dienstes unserer Einrichtung.<br />

6.3 Berufliche Rehabilitation<br />

Ein Schwerpunkt unserer Arbeit insbesondere in den höheren Klassen ist es, jedem Schüler<br />

eine Perspektive für sein Leben nach der Schule zu geben. Etwa zwei Jahre vor der Schulentlassung<br />

beginnen wir deshalb mit der Berufsberatung. In einem ersten Orientierungsgespräch<br />

zwischen den Eltern und dem Arbeitsamt wird unter beratender Mitwirkung des Klassenlehrers<br />

für jeden Schüler eine Perspektive für die Zeit nach der Schule entwickelt.<br />

Zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Praktikum absolvieren unsere Schüler ein zweites<br />

Praktikum. Dieses zusätzliche Praktikum findet in einer Werkstatt für behinderte Menschen<br />

(WfB) statt und dient dazu, Ziele, Inhalte und Arbeitsmethoden der örtlichen WfB ken-<br />

10


nen zu lernen. Beide Praktika dauern i. d. R. drei Wochen. Über Ausnahmen zu dieser Regelung<br />

entscheidet die Klassenkonferenz. Die in den Praktika gemachten positiven Erlebnisse<br />

und Enttäuschungen sind wichtige Erfahrungen, die Hilfestellung für den weiteren Lebensweg<br />

geben können.<br />

In einem Abschlussgespräch zwischen Eltern, Schülern und einem Fachberater des Arbeitsamtes<br />

Vechta, wiederum unter Beteiligung des Klassenlehrers, wird festgelegt, welche Einrichtung<br />

der Schüler nach der Schule besucht. Es erfolgt eine Anmeldung in einer Werkstatt<br />

für Behinderte, in einem Berufsbildungswerk oder einer anderen weiterführenden Schule.<br />

Jeder Schüler, der die Schule verlässt, weiß, wie es für ihn weitergeht.<br />

6.4 Beschulung schwer mehrfach behinderter Schüler<br />

Schwer mehrfach behinderte Schüler werden aufgenommen, wenn sie unserer Schule zugewiesen<br />

werden. Damit sie nicht isoliert beschult werden, soll nach Möglichkeit in jeder<br />

Klasse maximal ein schwer mehrfach behinderter Schüler unterrichtet werden. Heilpädagogische<br />

Maßnahmen gestalten schwerpunktmäßig den Unterrichtsalltag dieser Schüler. Auch<br />

in der heilpädagogischen Förderung steht der Schüler in seiner Ganzheit im Vordergrund,<br />

das heißt, er wird in seiner sozialen, kognitiven, emotionalen und motorischen Entwicklung<br />

gefördert. Im Vordergrund der heilpädagogischen Förderung steht die persönliche Befindlichkeit<br />

des Schülers. Er soll sich angenommen und wohl fühlen.<br />

Eigens dafür ausgebildete Mitarbeiter arbeiten in der heilpädagogischen Förderung mit einer<br />

1:1-Betreuung, damit den individuellen Bedürfnissen des schwer mehrfach behinderten<br />

Schülers entsprochen werden kann. In Einzelfällen kann die Förderung auch in einer 2:1-<br />

Betreuung durchgeführt werden. Dies ist dann möglich, wenn die Bedürfnislage des Schülers<br />

es verlangt bzw. die soziale Komponente im Vordergrund steht. Die heilpädagogische Förderung<br />

beinhaltet Angebote der sensorischen Integrationsbehandlung, der basalen Stimulation<br />

nach Fröhlich, mundmotorische Übungen, Entspannungsmassagen und Snoezelen. Heilpädagogische<br />

Förderungen finden mehrmals wöchentlich, im Idealfall täglich statt. In Einzelfällen<br />

werden heilpädagogische Maßnahmen im Elternhaus fortgesetzt.<br />

11


7. Gestaltung und Organisation des Schultages<br />

Zentraler Bestandteil des Schultages ist der Unterricht (s. Wochenübersicht), der sich an den<br />

jeweiligen Stundentafeln orientiert. Die erste Unterrichtsstunde am Montag (10 00 – 10 45 Uhr)<br />

soll i. d. R. durch den Klassenlehrer erteilt werden (Verfügungsstunde gem. Ziff. 3.1 des Erlasses<br />

zur Ganztagsschule vom 07.07.1988).<br />

In der Zeit <strong>von</strong> 12 30 bis 13 45 Uhr ist Mittagszeit. In dieser Zeit nehmen die Schüler ihr Mittagessen<br />

ein. Außerdem werden ungelenkte/freie und gestaltete Freizeitaktivitäten angeboten,<br />

z. B. Aktivitäten im Musikraum oder in der Sporthalle. Die Schüler des ersten Jahrganges<br />

werden während ihrer Mittagsfreizeit zunächst in ihren Klassen- oder Gruppenräumen betreut.<br />

Ziel ist es, diese Schüler an ein selbstständiges Wahrnehmen der anderen Freizeitangebote<br />

heranzuführen. Im Übrigen entscheiden die Schüler weitgehend selbst, welches der<br />

gestalteten oder ungelenkten Freizeitangebote sie wahrnehmen wollen. Schüler mit orientierungslosem<br />

oder unkontrolliertem Verhalten werden in Absprache mit den Klassenlehrkräften<br />

bestimmten Gruppen zugeordnet.<br />

Die Freizeitangebote und die Aufsichtsführung während der Mittagszeit verantworten Lehrkräfte<br />

und Pädagogische Mitarbeiter, die nicht in die Arbeit der Essensgruppen eingebunden<br />

sind. Die Beaufsichtigung, Hilfe, Vor- und Nachbereitung der Mahlzeiten übernehmen die<br />

PMUs, Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr und Zivildienstleistende, eine <strong>Haus</strong>wirtschaftskraft<br />

sowie einige Pädagogische Mitarbeiter des Internats als zeitlich befristete Pädagogische<br />

Mitarbeiter der Schule. Dasselbe gilt für die pflegerischen Dienste (Vertrautheit der<br />

Personen / pädagogische und soziale Kontinuität).<br />

Das Mittagessen der internen Schüler findet zeitgleich in mehreren festen Gruppen statt.<br />

Wegen der größeren Schülerzahl nehmen die externen Schüler ihr Mittagessen in zwei<br />

Schichten ein:<br />

� Primarbereich: 12 30 bis 13 00 Uhr<br />

� Sekundarbereich: 13 15 bis 13 45 Uhr<br />

�<br />

Aus pädagogischen Gründen können die Pädagogischen Mitarbeiter in eigener Verantwortung<br />

<strong>von</strong> dieser Einteilung abweichen. Das Mittagessen wird in Wärmebehältern <strong>von</strong> der<br />

Küche des Gesundheitszentrums geliefert. Es wird nicht in Form eines Mensabetriebes verabreicht,<br />

sondern in kleinen Tischgruppen in zehn verschiedenen Schulräumen eingenommen.<br />

Ganz bewusst streben wir eine Mahlzeit mit kommunikativen und sozialen Elementen<br />

an. Die Behinderungssituation vieler Schüler erfordert in besonderem Maße eine ruhige und<br />

<strong>von</strong> Störungen freie Atmosphäre. Wir sehen dort auch ein pädagogisches und teilweise auch<br />

therapeutisches Trainingsfeld.<br />

Für die Mittagsfreizeit und die Mahlzeiten der Internatsschüler bedient sich die Schule auch<br />

der Internatsräume. Vor dem Hintergrund unseres pädagogischen Grundverständnisses vom<br />

ganzheitlichen Lern- und Lebenskontext der Schüler ist eine familiäre Atmosphäre in gewohnter<br />

Umgebung gerade für die Internatskinder, die <strong>von</strong> der Situation der Familientrennung<br />

betroffen sind, sehr wichtig. Außerdem wird in diesem sehr störanfälligen Bereich der<br />

Mittagsfreizeit durch Einbeziehung der Internatsräume eine räumliche Entzerrung der Aktivitäten<br />

bewirkt.<br />

Klassen, die über die Mittagszeit <strong>Haus</strong>wirtschaftsunterricht haben, machen das selbst zubereitete<br />

Essen zu ihrer Mahlzeit und nehmen an diesem Tag nicht an der üblichen Mittagsmahlzeit<br />

teil.<br />

12


Außerhalb der Essenszeiten stehen die Essensräume als schulische Räume für unterrichtliche<br />

Zwecke zur Verfügung, insbesondere für Unterricht mit besonderen Ansprüchen in Bezug<br />

auf Bewegung, Ruhe, Atmosphäre etc.<br />

In arbeitsteiliger Form übernehmen auch weiterhin die Lehrkräfte alle Pausenaufsichten inklusive<br />

Mittagsfreizeit; die Pädagogischen Mitarbeiter übernehmen alle pflegerischen Dienste.<br />

Da<strong>von</strong> bleibt eine grundsätzliche Zuständigkeit aller Mitarbeiter unberührt.<br />

7.1 Überblick über die Schulwoche<br />

Zei Stunde<br />

8<br />

t<br />

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag<br />

00 1.<br />

8<br />

Unterricht<br />

45 2.<br />

9 30 frei bzw. Anreise<br />

der Internatsschüler<br />

Pause<br />

10 0<br />

0<br />

10 4<br />

5<br />

11 3<br />

0<br />

11 4<br />

5<br />

12 3<br />

0<br />

13 4<br />

5<br />

15 1<br />

5<br />

15 3<br />

0<br />

3.<br />

4.<br />

Unterricht<br />

Pause<br />

5. Unterricht<br />

6./7. Mittagsfreizeit<br />

8.<br />

9.<br />

Unterricht<br />

frei bzw. Heimfahrt <br />

Primar-Bereich<br />

Die Schule für Körperbehinderte des <strong>Kardinal</strong>-<strong>von</strong>-<strong>Galen</strong>-<strong>Haus</strong>es wird in Form einer regelmäßigen<br />

5-Tage-Woche als Ganztagsschule geführt.<br />

Der Schulbetrieb dauert Montag: 10 00 bis 15 15 Uhr<br />

Dienstag bis Donnerstag: 8 00 bis 15 15 Uhr<br />

Freitag: 8 00 bis 13 45 Uhr<br />

Aufgrund der Heimkehr zwischen 16 00 und 17 00 können noch bestimmte sozialintegrativ bedeutsame<br />

Kontakte wahrgenommen werden: Vereinsleben, Aktivitäten der kirchlichen Jugendarbeit,<br />

Nachbarschaftskontakte etc.<br />

Während der Schulzeiten findet eine zuverlässige Betreuung der Kinder und Jugendlichen<br />

statt. Notwendige Ausnahmen, wie z. B. aufgrund <strong>von</strong> Überprüfungswochen zur Feststellung<br />

Sek.-<br />

Bereich<br />

13


sonderpädagogischen Förderbedarfs, werden im Heimfahrtenplan, der vor Beginn eines<br />

neuen Kalenderjahres in Abstimmung zwischen Schule und Internat erstellt wird, oder durch<br />

gesonderte Anschreiben der Schulleitung langfristig vorher bekannt gegeben.<br />

Die Internatsschüler kehren am Montagmorgen und am ersten Schultag nach den Ferien in<br />

der Zeit bis 10 00 Uhr aus dem Wochenende zurück. Dadurch wird erreicht, dass die Schüler<br />

nicht schon am frühen Sonntagnachmittag <strong>von</strong> zu <strong>Haus</strong>e aufbrechen müssen. Hiermit wird<br />

der ausdrückliche Wunsch des Schulelternrates verwirklicht und die Bedeutung des Sonntags<br />

für die Familie berücksichtigt.<br />

Vor Aufnahme ihres Kindes in die Schule werden die Erziehungsberechtigten darauf aufmerksam<br />

gemacht, dass der ganztägige Schulbesuch nicht verpflichtend ist<br />

(Erlass Ganztagsschule Ziff. 2). Anträge der Erziehungsberechtigten auf Unterrichtsbefreiung<br />

für einzelne, mehrere oder alle Nachmittage einer Woche werden <strong>von</strong> der Schulleitung – i. d.<br />

R. für den Rest des Schuljahres – genehmigt. Die Gestaltung des Stundenplans erfolgt nach<br />

festgelegten Grundsätzen. Er sieht montags drei, dienstags bis donnerstags fünf und freitags<br />

sechs Vormittagsstunden sowie montags bis donnerstags zwei Nachmittagsstunden vor. Der<br />

Freitagnachmittag ist unterrichtsfrei.<br />

7.2 Gestaltung der Mittagsfreizeiten<br />

Alle Lehrkräfte, die in eine der beiden täglichen Mittagsfreizeiten (MFZ 1 und 2) eingeteilt<br />

sind, entwickeln am Ende der Ferien einen Organisationsplan mit konkreten Angeboten für<br />

die einzelnen Wochentage. Eine ausreichende Anzahl <strong>von</strong> Angeboten soll gewährleistet<br />

sein. Die Schüler sollten sich täglich einem dieser Angebote fest zuordnen. Diese Zuordnung<br />

erfolgt für die MFZ 1 bis 12 40 Uhr, für die MFZ 2 bis 13 15 Uhr. Das Forum wird nicht ausschließlich<br />

als Freizeitstation genutzt. Die Schüler sollen die Möglichkeit haben, das Forum<br />

auch als Treffpunkt und Relaxstation zu nutzen. Eine Lehrkraft bietet im Forum ein Angebot<br />

an, maximal zwei weitere Lehrkräfte übernehmen die Aufsicht der Kinder, die sich keinem<br />

gelenkten Angebot zuordnen. Diese Aufsicht wird nicht als Lehrerstunde gewertet, sondern<br />

in den Aufsichtsplan eingearbeitet.<br />

Mittagsfreizeit am Freitag<br />

Die Schüler des Primarbereichs essen wie an den anderen Tagen auch <strong>von</strong> 12 30 bis 13 00 Uhr<br />

in ihren Essensgruppen. In der MFZ 2 wählen sie nicht die Freizeitstation, sondern werden<br />

<strong>von</strong> der Primarbereichskonferenz einer Station zugewiesen. Stationen sind:<br />

� Computerraum (10 Schüler)<br />

� Snoezelenraum (6 bis 8 Schüler)<br />

� Musikraum<br />

� Sporthalle<br />

� Freizeitraum<br />

� Klassenraum 124<br />

�<br />

Die Stationen werden <strong>von</strong> einer Lehrkraft betreut. Das Forum ist keine Freizeitstation, allerdings<br />

befindet sich auch im Forum eine Lehrkraft, um einzelnen Kindern Orientierungshilfen<br />

zu geben. Die Schüler des Sekundarbereichs essen <strong>von</strong> 13 15 bis 13 45 . Die Heimfahrt für alle<br />

Kinder ist um 13 45 .<br />

14


7.3 Der Schulbetrieb am Nachmittag<br />

Der nachmittägliche Schulbetrieb wird bestimmt <strong>von</strong> Fachunterricht und Arbeitsgemeinschaften<br />

im Sekundarbereich sowie Übungsstunden, Fördermaßnahmen, Unterricht des musischkulturellen<br />

und sportlichen Bereichs und pädagogischen Freizeitangeboten im Primarbereich.<br />

Arbeitsgemeinschaften und Fördermaßnahmen werden entsprechend den geltenden Stundentafeln<br />

angeboten. In die konzeptionelle Planung bezieht die Schulleitung Pädagogische<br />

Mitarbeiter in geeigneter Weise verantwortlich mit ein.<br />

7.3.1 Arbeitsgemeinschaften<br />

Ab Klasse 5 nehmen alle Schüler an einer Arbeitsgemeinschaft teil. Die Schüler der Klassen<br />

5 und 6 haben am Mittwoch ihren AG-Nachmittag, die Schüler ab Klasse 7 am Montag. Die<br />

Größe einer AG sollte sich dabei an der durchschnittlichen Klassenfrequenz orientieren. AGs<br />

werden grundsätzlich als Doppelstunden geführt.<br />

Arbeitsgemeinschaften sind ein unterrichtliches Angebot. Jede Lehrkraft kann verpflichtet<br />

werden, eine AG anzubieten.<br />

Jeder AG wird Personal nach Bedarf und nach den aktuellen schulischen Möglichkeiten zugewiesen.<br />

Orientierungsgrundlage soll dabei die Ausstattung der Klassen im täglichen<br />

Schulbetrieb sein. Die AG-Leiter bieten in Absprache AGs mit selbst gewählten Themen an.<br />

Es ist auch denkbar, dass sich die AG-Leiter in eine <strong>von</strong> der Schulleitung erstellte Themenliste<br />

eintragen, um eine breitere Themenfindung zu ermöglichen. Die Planung findet rechtzeitig<br />

vor Beginn eines Schuljahres statt.<br />

7.3.2 Übungsstunden<br />

In den regelmäßigen Übungsstunden (Erlass Ganztagsschule Ziff. 3.3) werden die <strong>Haus</strong>aufgaben<br />

erledigt. Sie sollen regelmäßig, möglichst täglich im direkten Anschluss an die Mittagsfreizeit<br />

durchgeführt werden. Die Übungsstunden werden i. d. R. durch Lehrkräfte und<br />

Pädagogische Mitarbeiter des Teams durchgeführt, dem die Schüler angehören (didaktische<br />

und personelle Kontinuität). Sie finden in den Räumen des Partnerklassenteams statt. Die<br />

Gruppenbildung erfolgt teamintern.<br />

7.3.3 Freies Spiel<br />

Insbesondere im Primarbereich bieten die Stundentafeln pädagogische Freiräume, damit die<br />

Kinder im freien Spiel einen notwendigen Ausgleich zu den Anforderungen des Unterrichts<br />

erleben können. Besondere Bedeutung bekommt dies durch den aufgrund des Konzepts<br />

Ganztagsschule sehr langen Schultag. Lehrkräfte und PMUs betreuen diese Stunden.<br />

7.4 Veranstaltungen<br />

Sowohl jährlich wiederkehrende als auch viele außerplanmäßige Veranstaltungen erhöhen<br />

die Attraktivität des Schulangebotes.<br />

15


7.4.1 Klassenfahrten<br />

Im Primarbereich sollte mindestens eine Klassenfahrt durchgeführt werden. Im<br />

Sekundarbereich werden mindestens zwei Klassenfahrten durchgeführt, wo<strong>von</strong> eine die Abschlussfahrt<br />

ist. Für Klassenfahrten gilt folgender Personalschlüssel:<br />

je ein Betreuer<br />

a) pro Rollstuhlfahrer;<br />

b) pro Schüler, der mit Gehhilfen läuft, aber auf längeren<br />

Strecken auf einen Rollstuhl angewiesen ist;<br />

c) pro zwei besonders zu beaufsichtigender Schüler aufgrund<br />

entsprechender Verhaltensproblematik, jedoch nicht, wenn<br />

bereits unter a) oder b) erfasst.<br />

Bei geschlechtsgemischten Klassen fährt wenigstens eine weibliche Begleitperson mit. Darüber<br />

hinaus ist es sinnvoll, bei Teilnahme <strong>von</strong> Internatsschülern Gruppenpersonal aus dem<br />

Internat als Betreuungskräfte zu gewinnen.<br />

7.4.2 Projektwochen<br />

Projektwochen sollen alle zwei Jahre stattfinden. Je nach Themenfindung kann die Projektwoche<br />

schulintern, bereichsintern, aber auch PKT-intern durchgeführt werden. Der Zeitpunkt<br />

und das Thema einer schulinternen Projektwoche werden auf der Gesamtkonferenz festgelegt.<br />

Für eine bereichsinterne Projektwoche sind die Bereichskonferenzen zuständig, über<br />

PKT-interne Projektwochen entscheidet das PKT. Die Durchführung zusätzlicher Projektwochen<br />

innerhalb dieser zwei Jahre ist möglich. Während einer Projektwoche werden die geltenden<br />

Stundenpläne aufgehoben. Die Verteilung der Lehrer- und Mitarbeiterstunden regelt<br />

das einzelne PKT. Allerdings muss Mehrbedarf rechtzeitig mit dem Konrektor abgestimmt<br />

werden. Die Belegung <strong>von</strong> Fachräumen und den Einsatz der hauseigenen Busse organisiert<br />

die Schulleitung.<br />

7.4.3 Sport- und Spielfest mit der Realschule<br />

Alle zwei Jahre führen wir ein gemeinsames Sport- und Spielfest mit der Realschule <strong>Dinklage</strong><br />

durch. Die Vorbereitung wird <strong>von</strong> Lehrkräften beider Schulen geleistet. Nach Möglichkeit<br />

werden ältere Schüler beider Schulen in die Vorbereitung eingebunden. Das Fest wird auf<br />

beiden Schulhöfen durchgeführt.<br />

7.4.4 Sportveranstaltungen<br />

Unsere Schüler haben die Möglichkeit, an den unterschiedlichsten Sportveranstaltungen<br />

teilzunehmen. Besonders die <strong>von</strong> einzelnen Schulen für Körperbehinderte organisierten Einladungsturniere<br />

werden <strong>von</strong> unseren Schülern besucht.<br />

16


8. Schulstruktur<br />

8.1 Konferenzsystem<br />

Schule<br />

<strong>Kardinal</strong>-<strong>von</strong>-<strong>Galen</strong>-<strong>Haus</strong><br />

Sekundarbereichskonferenz<br />

Schulleitung<br />

Koordinatoren<br />

Gesamtkonferenz<br />

Ein gegliedertes Konferenzsystem erleichtert den regelmäßigen Austausch aller Mitarbeiter<br />

untereinander.<br />

Gesamtkonferenzen finden dreimal pro Jahr statt.<br />

Zweimal im Jahr treffen sich die Mitarbeiter des Primarbereichs und die des<br />

Sekundarbereichs zu getrennten Bereichskonferenzen.<br />

Dienstbesprechungen finden nach Bedarf statt.<br />

Für die Fachkonferenzen gilt folgende Regelung:<br />

Verwaltung<br />

Primarbereichskonferenz<br />

Fachkonferenzen Fachkonferenzen<br />

Partnerklassenteams (PKTs)<br />

Klassen<br />

Internat<br />

5 Wohngruppen<br />

1 Heimgruppe<br />

Dienstbesprechungen <br />

Arbeitsgemeinschaften<br />

zu best. Themen<br />

17


Die Kollegen ordnen sich einer bereichszugehörigen und einer bereichsübergreifenden<br />

Fachkonferenz zu. Zu Beginn jedes Schuljahres werden Listen ausgehängt, damit neue Kollegen<br />

sich zuordnen können. Fachkonferenzen finden mindestens einmal pro Schuljahr statt.<br />

Die Fachkonferenzleiter berichten in der jeweiligen Bereichskonferenz aus den Fachkonferenzen.<br />

PKT-Besprechungen finden einmal monatlich statt.<br />

Fallbesprechungen finden nach Bedarf statt.<br />

Alle Konferenzen und Dienstbesprechungen werden protokolliert. Die Protokolle werden der<br />

Leitung vorgelegt und stehen allen Mitarbeitern zur Einsichtnahme im Schulsekretariat zur<br />

Verfügung.<br />

8.2 Koordinatorenrunde<br />

Die Koordinatorenrunde setzt sich zusammen aus dem Rektor, dem Konrektor, der Leiterin<br />

der Sekundarbereichskonferenz, der Leiterin der Primarbereichskonferenz, einer Pädagogischen<br />

Mitarbeiterin in unterrichtsbegleitender Funktion und einer Pädagogischen Mitarbeiterin<br />

in therapeutischer Funktion. Die Mitglieder der Koordinatorenrunde werden nicht gewählt,<br />

sondern vom Schulleiter berufen. Die Koordinatorenrunde ist ein Planungs- und Beratungsgremium.<br />

Sie trifft sich wöchentlich. Alle wichtigen Prozesse der Schule werden in diesem<br />

Gremium besprochen, geplant und reflektiert.<br />

8.3 Aufgaben, Möglichkeiten und Kompetenzen der Partnerklassenteams (PKTs)<br />

Die PKTs bilden die Basis unserer Schulstruktur. Didaktische und methodische Fragestellungen<br />

werden immer zunächst in den Teams besprochen. Aus ihnen erwachsen Impulse<br />

zur Weiterentwicklung oder Novellierung unseres <strong>Schulkonzept</strong>s.<br />

Größe und Zusammensetzung der PKTs<br />

Die PKTs sollen mindestens zwei, höchstens vier Klassen umfassen. Dabei sind Schülerzahlen<br />

zwischen 15 und 25 wünschenswert. Die Zusammensetzung der PKTs berücksichtigt<br />

Entwicklungsstand und Altersstruktur der Schüler. Dabei wird grundsätzlich vorausgesetzt,<br />

dass die PKTs für Klassen offen sind, die leistungsmäßig eine isolierte Position einnehmen<br />

(Integration).<br />

Die Zusammensetzung der PKTs im Bereich der Schülerschaft sowie im Bereich der Lehrer<br />

und der Pädagogischen Mitarbeiter sollte längerfristig (mindestens zwei Jahre) Bestand haben.<br />

Ca. sechs Wochen vor Ende eines jeden Schuljahres macht die Schulleitung einen Vorschlag<br />

zur Teamstruktur des kommenden Schuljahres. Die dazu aus dem Kollegium eingehenden<br />

Rückmeldungen und Änderungsvorschläge werden – soweit möglich – in die endgültige<br />

Teamstruktur eingearbeitet.<br />

Dem Klassenlehrerprinzip wird eine übergeordnete Bedeutung zugemessen. Der Unterricht<br />

in den PKTs soll nach Möglichkeit teamintern abgedeckt werden. Bei der Planung des kommenden<br />

Schuljahres soll dies nach Möglichkeit auch im Fachunterricht realisiert werden.<br />

Im Rahmen der Planung für das kommende Schuljahr teilen die Lehrkräfte den Bedarf der<br />

Teams an Lehrerstunden und an notwendiger Mitarbeit <strong>von</strong> PMUs sowie <strong>von</strong> Frauen und<br />

18


Männern im Freiwilligen Sozialen Jahr bzw. Jahrespraktikantinnen und Zivildienstleistenden<br />

der Schulleitung mit, sodass <strong>von</strong> dort aus die Verteilung vorgenommen werden kann. Der<br />

Umfang richtet sich dabei nach dem in Absprache mit den Teams ermittelten Bedarf und ist<br />

abhängig <strong>von</strong> den personellen Möglichkeiten.<br />

Die Teams sind für den sachgerechten Einsatz der Pädagogischen Mitarbeiter zuständig.<br />

Aufgaben der Teams<br />

Die PKTs haben im Rahmen der Vorgaben weitgehende Autonomie bei der Klassen- und<br />

Lerngruppenzusammensetzung und der Stundenverteilung im Team. Nach Möglichkeit sollte<br />

jeder Klassenlehrer auch in anderen Klassen seines Teams unterrichten.<br />

Wesentliche Aufgaben der PKTs bestehen in der Planung und Durchführung <strong>von</strong> Projektunterricht,<br />

Klassenfahrten, Schulfeiern und Schulfahrten sowie weiteren schulischen und ggfs.<br />

außerunterrichtlichen Aktivitäten (z.B. Weihnachtsfeier, Elternabende, Frühstück, Theaterbesuche,<br />

Tagesausflüge). Dabei ist eine gemeinsame didaktische Konzeption anzustreben.<br />

Eine räumliche Nähe der einzelnen Teamklassen untereinander ist deswegen wünschenswert.<br />

Ausflüge und Klassenfahrten sollten möglichst im Team durchgeführt werden. Ausnahmen<br />

sind dabei möglich.<br />

Bei kurzfristigen Erkrankungen bzw. Ausfall <strong>von</strong> einzelnen Teammitgliedern soll die Vertretung<br />

– soweit dies organisatorisch und personell möglich ist – vorrangig innerhalb des<br />

Teams geregelt werden. Bei vorhersehbaren Unterrichtsausfällen (z. B. Lehrerfortbildung)<br />

schlägt das Team eine Unterrichtsvertretung vor.<br />

Einmal im Monat soll montags vor Unterrichtsbeginn eine PKT-Besprechung stattfinden.<br />

Fachlehrer ordnen sich wechselweise den PKT-Besprechungen zu. Pädagogische Mitarbeiter<br />

in therapeutischer Funktion beteiligen sich bei Bedarf.<br />

Einmal im Jahr gestaltet jedes Team einen Gottesdienst. Dazu kann ein Berater herangezogen<br />

werden.<br />

8.3 Dauer <strong>von</strong> Klassenlehrerschaften<br />

Klassenlehrerschaften werden für mindestens zwei Jahre und maximal für fünf Jahre übernommen.<br />

Eine Verlängerung der Klassenlehrerschaft nach zwei Jahren für ein weiteres Jahr<br />

ist möglich, wenn eine pädagogische Begründung vorliegt. Pädagogische Gründe für die<br />

Verlängerung einer Klassenlehrerschaft werden auf der PKT-Besprechung thematisiert und<br />

im Protokoll festgehalten. Dieses Vorgehen gilt bei jeder weiteren Verlängerung der Klassenlehrerschaft<br />

für ein Jahr bis maximal fünf Jahre.<br />

8.5 Zusammenarbeit mit dem Internat<br />

Die Mitarbeiter in Internat und Schule achten darauf, dass Termine <strong>von</strong> Veranstaltungen und<br />

Besprechungen sowie organisatorische Fragestellungen, die den jeweils anderen Bereich<br />

betreffen, ausgetauscht werden.<br />

Über den Leistungsstand einzelner Kinder einschließlich Lerninhalte und Lernverhalten sowie<br />

Therapiemaßnahmen und Hilfsmittelversorgung erfolgt eine Absprache zwischen Lehrern<br />

und Internatsmitarbeitern. Bei problematischem Verhalten einzelner Kinder findet ein<br />

umfassender Austausch beider Bereiche statt. Dabei berücksichtigen alle betroffenen Mitar-<br />

19


eiter sowohl bei der Terminwahl als auch bei den beschlossenen Maßnahmen die Möglichkeiten<br />

und Grenzen des anderen Bereichs. Nach Inhalten der Therapie bzw. des Unterrichts<br />

erkundigen sich die Mitarbeiter des Internats u. a. im Rahmen <strong>von</strong> Hospitation während der<br />

jeweiligen Therapie-/Unterrichtsstunde des betreffenden Kindes. Inhalte der pädagogischen<br />

Arbeit im Internat erfahren die Mitarbeiter der Schule u. a. im Rahmen <strong>von</strong> Hospitationen<br />

oder in gruppeninternen Fallbesprechungen.<br />

8.6 Zusammenarbeit mit der Verwaltung<br />

Alle direkten Verwaltungstätigkeiten und –aufgaben für den reibungslosen Ablauf des Schulbetriebes<br />

werden im Bereich der Schulverwaltung realisiert. Hierzu zählen:<br />

� Organisation des Schulbetriebes<br />

� Stundenplangestaltung<br />

� Raumplanung<br />

� Abwicklung der Schülerangelegenheiten<br />

� Korrespondenz<br />

� Führung der notwendigen Statistiken<br />

Die übergreifenden Verwaltungsaufgaben wie die Schaffung der organisatorischen Rahmenbedingungen,<br />

Personalangelegenheiten, der Kontakt zu den Kostenträgern und Krankenkassen,<br />

die Organisation der Schülerbeförderung sowie die wirtschaftliche Betriebsführung werden<br />

durch den Bereich der allgemeinen Verwaltung in Verantwortung des Einrichtungsleiters<br />

wahrgenommen.<br />

9. Kooperation<br />

Zur Optimierung der ganzheitlichen Förderung unserer Schüler und zur Wahrung aller Aufgaben,<br />

die ein überregionales Förderzentrum (Schule für Körperbehinderte) wahrzunehmen<br />

hat, engagieren wir uns in der Elternarbeit und in der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen.<br />

9.1 Elternarbeit<br />

Vor jeder Schüleraufnahme findet ein umfassendes Elterninformationsgespräch mit der<br />

Schulleitung statt. Mit der Aufnahme eines Schüler fällt die Verantwortlichkeit für die Elternarbeit<br />

in den Aufgabenbereich der Klassenlehrer. Ein regelmäßiger Austausch und Informationsfluss<br />

ist notwendig. Mitteilungshefte, regelmäßige Telefonate und persönliche Kontakte<br />

gestalten die Elternarbeit. Eltern werden regelmäßig in die Schule eingeladen. Um eine<br />

ganzheitliche Förderung zu gewährleisten und das häusliche Umfeld des Kindes kennen zu<br />

lernen, werden <strong>Haus</strong>besuche gemeinsam <strong>von</strong> Lehrkräften, PMUs und PMTs und ggfs. Internatsmitarbeitern<br />

koordiniert.<br />

Feste, verbindliche Termine der Elternarbeit sind:<br />

1. ein Elternsprechtag nach den Halbjahreszeugnissen,<br />

2. Klassenelternabende und Schulelternratssitzungen im Herbst.<br />

20


Vertreter des Schulelternrates nehmen regelmäßig an Gesamtkonferenzen teil. Durch ihr<br />

Mitwirken in den Gesamtkonferenzen haben Eltern die Möglichkeit, sich an Arbeitsgruppen<br />

zu beteiligen.<br />

Viele Eltern sind Mitglied im Förderverein der Einrichtung. Dieses Gremium gestaltet und<br />

unterstützt das Schulleben umfangreich.<br />

Ein Austausch zwischen Schulleitung und Schulelternratsvorstand findet zweimal jährlich<br />

statt. Die Schulleitung informiert alle Eltern drei- bis viermal jährlich in Elternbriefen über alle<br />

neuen Entwicklungen in der Schule.<br />

Allen Eltern wird nahe gelegt, wenigstens einmal jährlich in der Therapie zu hospitieren, damit<br />

Therapieinhalte zu <strong>Haus</strong>e fortgesetzt werden können.<br />

9.2 Zusammenarbeit mit den örtlichen Kirchengemeinden<br />

Grundlage unserer Erziehungsarbeit ist ein christliches Menschenbild. Daher besteht ein<br />

enger Kontakt zur katholischen und evangelischen Kirchengemeinde in <strong>Dinklage</strong>. Regelmäßige<br />

Gottesdienste werden mit den Geistlichen beider Kirchengemeinden, Mitarbeitern und<br />

Schülern unserer Schule geplant und durchgeführt. Zudem nimmt unsere Schule an Gottesdiensten<br />

der jeweiligen Kirchengemeinde teil. Wenn Schüler unserer Einrichtung nicht die<br />

Kommunions-, Firm- oder Konfirmationsvorbereitungen der jeweiligen Heimatgemeinde besuchen<br />

können, geschieht diese Vorbereitung in entsprechenden Gruppen der <strong>Dinklage</strong>r<br />

Kirchengemeinden. In monatlich stattfindenden Kontaktstunden haben die Schüler und Mitarbeiter<br />

die Gelegenheit, die Geistlichen näher kennen zu lernen und spezielle Fragen oder<br />

Probleme anzusprechen. In der Advents- und Fastenzeit bieten die Geistlichen der Kirchengemeinden<br />

für unsere Mitarbeiter Frühschichten an.<br />

9.3 Zusammenarbeit mit anderen Schulen<br />

Ein Kooperationsvertrag wurde mit der Realschule <strong>Dinklage</strong> abgeschlossen (s. Anlage). Darüber<br />

hinaus arbeiten wir eng mit den Schulen zusammen, die Schüler aus dem <strong>Kardinal</strong><strong>von</strong>-<strong>Galen</strong>-<strong>Haus</strong><br />

aufnehmen. In der Regel besteht bei einem Schulwechsel eines Schülers<br />

vom <strong>Kardinal</strong>-<strong>von</strong>-<strong>Galen</strong>-<strong>Haus</strong> in eine andere Schule eine halbjährige Probezeit. Während<br />

dieser Probezeit steht der ehemalige Klassenlehrer des Schülers der aufnehmenden Schule<br />

und den Eltern beratend zur Verfügung.<br />

Eine enge Zusammenarbeit zwischen unserer Schule und den anderen Sonderschulen der<br />

Landkreise Vechta und Cloppenburg pflegt die Schulleitung durch regelmäßige Treffen mit<br />

den Schulleitungen der anderen Sonderschulen.<br />

Unsere Schule ist im Arbeitskreis der niedersächsischen Schulen für Körperbehinderte vertreten<br />

und hält damit enge Kontakte zu allen anderen niedersächsischen Schulen für Körperbehinderte.<br />

Besonders mit der Anne-Frank-Schule in Osnabrück besteht eine enge Zusammenarbeit.<br />

Weitere Kooperationsvereinbarungen zu anderen Schulen, besonders innerhalb <strong>von</strong> <strong>Dinklage</strong>,<br />

sind für die Zukunft erstrebenswert.<br />

21


9.4 Partnerschule<br />

Die Partnerschaft zu der Sonderschule mit Internat in Telsiai/Litauen „Telsiu Spezialioji<br />

internatine Mokykla“ ist ein fester Bestandteil unseres Schullebens. Mitte der 90er Jahre<br />

stand die materielle Hilfe im Vordergrund; mittlerweile haben häufige gegenseitige Besuche<br />

die Partnerschaft gefestigt und vertrauensvolle, bereichernde Beziehungen entstehen lassen.<br />

Im Mai 2001 konnten erstmals litauische Schüler <strong>Dinklage</strong> besuchen und im Mai 2002<br />

fuhren acht <strong>Dinklage</strong>r Schüler mit ihren Lehrern nach Telsiai. Ziel ist es, diese Partnerschaft<br />

fortzuführen, den Austausch lebendig zu halten und jedem interessierten Mitarbeiter unserer<br />

Schule eine aktive Mitwirkung an dieser Partnerschaft zu ermöglichen.<br />

9.5 Mobiler Dienst<br />

Der Mobile Dienst im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung umfasst<br />

das schulische Einzugsgebiet unserer Schule, soweit die Aufgabe nicht <strong>von</strong> anderen Schulen<br />

wahrgenommen wird. Der Mobile Dienst trägt dazu bei, dass Schüler mit körperlicher<br />

Behinderung bei unterstützender Beratung und/oder Betreuung und Förderung bei zielgleicher<br />

Beschulung an der Heimatschule verbleiben oder wieder in diese zurückkehren können.<br />

Ziel ist es, die soziale Integration am Heimatort zu unterstützen. Zurzeit arbeitet ein Kollege<br />

mit acht Wochenstunden im Mobilen Dienst. In dieser Größenordnung ist nur eine beratende<br />

Tätigkeit zu leisten. Die Beratung durch den Mobilen Dienst kann umfassen:<br />

� Beratung und Unterstützung <strong>von</strong> Lehrern in Bezug auf didaktische, methodische, unterrichtsorganisatorische<br />

und soziale Probleme, die durch die Körperbehinderung der Schüler<br />

entstehen. Dazu gehören:<br />

�<br />

o Hilfen bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes<br />

o Beratung hinsichtlich behinderungsspezifischer Hilfsmittel<br />

o Ausstattung mit speziellen Lehr- und Lernmaterialien<br />

o Auswahl und Bereitstellung schulischer Hilfsmittel<br />

o Beratung und Unterstützung der Lehrer im Umgang mit den Schülern<br />

o Informationen <strong>von</strong> Mitschülern und Lehrern über spezielle Behinderungen<br />

o Koordination der Förderarbeit<br />

o<br />

� Beratung der Eltern hinsichtlich schulischer, erzieherischer und sozialer Probleme oder<br />

hinsichtlich der Versorgung mit speziellen Hilfsmitteln, Beratung in Fragen des Schülertransports,<br />

der Gewährung <strong>von</strong> Integrationshilfe und <strong>von</strong> therapeutischen Maßnahmen;<br />

�<br />

� Beratung des Schulträgers hinsichtlich der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, der behindertengerechten<br />

Einrichtung <strong>von</strong> Schulgebäude und Sanitäreinrichtungen und Beratung<br />

bei notwendigen Bau- und Umbaumaßnahmen;<br />

�<br />

� vorbeugende, begleitende und ergänzende Unterstützung der Schüler in Unterrichtsbereichen<br />

und Fächern, in denen ihnen ohne Hilfe eine ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten<br />

entsprechende Lernentwicklung erschwert wird;<br />

�<br />

� Beratung über die Möglichkeit und Vermittlung oder Anbahnung zusätzlicher Fördermaßnahmen<br />

außerschulischer Art wie Krankengymnastik, Ergotherapie, betreute <strong>Haus</strong>aufga-<br />

22


�<br />

benhilfe, Integrationshilfe oder andere persönlichkeitsstützende therapeutische Maßnahmen;<br />

(vgl. „Die überregionalen Mobilen Dienste“, Bezirksregierung Lüneburg)<br />

10. Grundsätze für eine pädagogische Stundenplangestaltung<br />

Bei der Stundenplangestaltung stehen pädagogische Grundsätze zur Wahrung der Schülerinteressen<br />

im Vordergrund.<br />

10.1 Allgemeine Grundsätze<br />

Die Stundenplanung richtet sich nach den für die einzelnen Schulformen/Sonderschultypen<br />

geltenden Stundentafeln.<br />

Das Klassenlehrerprinzip hat in allen Schulstufen Vorrang.<br />

Klassenlehrer sollen in ihren Klassen täglich wenigstens zwei Stunden Unterricht erteilen.<br />

Die im Kollegium unterrepräsentierten Fachkompetenzen sind durch entsprechenden Fachlehrerunterricht<br />

möglichst optimal auszuschöpfen.<br />

10.2 Primarbereich<br />

Im Primarbereich sollen in einer Klasse maximal drei Lehrkräfte unterrichten.<br />

Das Nachmittagsangebot sollte i. d. R. aus Fördergruppen, Übungsstunden und Therapiemaßnahmen<br />

bestehen.<br />

Bei der Stundenplangestaltung ist der in dieser Altersstufe erhöhte Therapiebedarf mit zu<br />

berücksichtigen.<br />

10.3 Sekundarbereich<br />

Neben den vorrangigen Klassenlehrerunterricht tritt ab Klasse 5 (OS/HS/LH) der Fachlehrerunterricht.<br />

Die Unterrichtsfächer Deutsch, Mathematik und Englisch sollen entsprechend den Stundentafeln<br />

täglich erteilt werden. Doppelstunden sind möglichst zu vermeiden.<br />

In den Klassen der Sekundarstufe sollen nicht mehr als fünf bis sechs Lehrkräfte pro Lerngruppe<br />

eingesetzt werden.<br />

23


11. Organisatorische Grundsätze der Stundenplangestaltung<br />

Soweit die unter 9.1 bis 9.3 genannten Grundsätze durch die nachstehend aufgeführten Kriterien<br />

keine Einbußen erleiden, sollen folgende Regelungen bei der Stundenplangestaltung<br />

Berücksichtigung finden:<br />

Die Anzahl der Spring- und Nachmittagsstunden ist in Bezug auf die einzelnen Lehrkräfte<br />

ausgewogen zu handhaben.<br />

Bei Nichteinsatz in der Mittagsfreizeit ist diese in Verbindung mit Nachmittagsunterricht als<br />

Springstunde anzusehen.<br />

Die persönlichen und fachlichen Wünsche/Überlegungen/Vorstellungen der Lehrkräfte werden<br />

<strong>von</strong> der Schulleitung bei der Planung eines Schuljahres eingeholt. Die Berücksichtigung<br />

dieser Wünsche erfolgt bei der Planung des Schuljahres im Rahmen der o. g. Grundsätze.<br />

Lehrkräfte mit einer Unterrichtsverpflichtung <strong>von</strong> weniger als 20 Wochenstunden sollen einmal<br />

wöchentlich, Lehrkräfte mit einer Unterrichtsverpflichtung <strong>von</strong> 20 Wochenstunden und<br />

mehr zweimal wöchentlich nachmittags unterrichten.<br />

12. Fortschreibung des <strong>Schulkonzept</strong>es<br />

Das hier vorliegende <strong>Schulkonzept</strong> wird kontinuierlich fortgeschrieben und überarbeitet.<br />

Hierzu trifft sich zweimal jährlich eine Arbeitsgruppe, über deren Zusammensetzung jeweils<br />

auf der Gesamtkonferenz im Herbst entschieden wird.<br />

<strong>Dinklage</strong>, den 09.12.2002<br />

24


A1<br />

Liebe Schülerinnen und Schüler!<br />

In einer großen Gemeinschaft wie in unserer Schule sollen viele Menschen miteinander auskommen,<br />

daher müssen bestimmte Dinge durch eine Schulordnung geregelt sein.<br />

Wir halten uns an diese Regeln, damit sich alle wohlfühlen und ein gutes Zusammenleben<br />

nicht gestört wird.<br />

Allgemeine Regeln<br />

Schulordnung<br />

� Wir nehmen Rücksicht aufeinander, damit niemand belästigt oder gefährdet wird.<br />

� Wir gehen mit allen Sachen, die uns, unseren Mitschülern oder der Schule gehören, vorsichtig<br />

um.<br />

� Wir lassen keine Wertsachen in Jacken oder Schultaschen.<br />

� Wir verlassen das Schulgelände nicht ohne Aufsicht oder ohne besondere Erlaubnis.<br />

� Die Fahrstühle sind nur für die Schüler, die die Treppe nicht benutzen können oder dürfen.<br />

� Beim Austausch <strong>von</strong> Zärtlichkeiten nehmen wir Rücksicht auf andere Schüler, denen das<br />

Zuschauen unangenehm sein könnte.<br />

� Wir rauchen nicht auf dem Schulgelände.<br />

� Das Mitbringen oder Einnehmen illegaler Drogen sowie der Handel mit ihnen ist verboten.<br />

�<br />

Unterricht<br />

� Wir sind morgens pünktlich – aber nicht mehr als eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn<br />

– in der Schule.<br />

� Wenn es zum Beginn der Unterrichtsstunden schellt, gehen wir zum Klassenraum und<br />

warten dort ruhig auf die Lehrkraft.<br />

� Wer sich nicht abgemeldet hat, geht nach dem Ende des Unterrichts zu den Taxen oder<br />

in die Internatsgruppe.<br />

�<br />

Pausen<br />

� Bei gutem Wetter gehen wir in den Pausen nach draußen, bei schlechtem Wetter halten<br />

wir uns in der Pausenhalle auf und beachten die Stoppschilder.<br />

� Wir nehmen für die großen Pausen Pausenbrote, Jacken usw. mit, denn die Klassen<br />

werden abgeschlossen.<br />

� In den Toilettenräumen halten wir uns nur so lange wie nötig auf.<br />

� Im Winter werfen wir keine Schneebälle, da wir andere verletzen könnten.<br />

�<br />

25


Mittagsfreizeiten<br />

� Zu Beginn der Mittagsfreizeit gehen wir sofort zu den einzelnen Freizeitangeboten: Computerraum,<br />

Freizeitraum, Forum, Musikraum, Schulhof, Schülerbibliothek und Turnhalle.<br />

� Computerraum<br />

� Freizeitraum<br />

� Forum<br />

� Musikraum<br />

� Schulhof<br />

� Schülerbibliothek<br />

� Turnhalle<br />

�<br />

Mittagessen<br />

� Während des Mittagessens bleiben wir in den Essensgruppen.<br />

26


A2<br />

Therapie im <strong>Kardinal</strong>-<strong>von</strong>-<strong>Galen</strong>-<strong>Haus</strong><br />

Zu Beginn einer krankengymnastischen oder ergotherapeutischen Behandlung erfolgt ein<br />

ausführliches Anamnesegespräch und eine Befunderhebung. Durch die differenzierte Beobachtung<br />

der Handlungsqualität im freien Spiel und bei gezielten Aufgabenstellungen werden<br />

folgende Bausteine überprüft:<br />

� die Bewegungsabläufe und motorischen Funktionen<br />

� die sensorischen Leistungen<br />

� die kognitiven Leistungen<br />

� die adäquate Anpassung der Handlung an die jeweilige Situation<br />

�<br />

Behandlungsmethoden der ERGOTHERAPIE<br />

Standardisierte Testverfahren ergänzen die Diagnostik. Bei der Bewertung soll die individuelle,<br />

psychosoziale Situation des Kindes mitberücksichtigt werden. Abhängig <strong>von</strong> Entwicklungsstand<br />

und individuellen Schwierigkeiten des Kindes gelangen unterschiedliche therapeutische<br />

Konzepte zur Anwendung:<br />

� Das Konzept der geführten Bewegung (nach Felicie Affolter).<br />

Der Therapeut führt mit dem Körper des Schülers Bewegungen so aus, dass die Beziehungen<br />

zwischen ihm und seiner Umwelt gemeinsam hergestellt und untersucht<br />

werden. Ziel des Führens ist die Verbesserung der Wahrnehmungsorganisation und<br />

eine Erweiterung der gespürten Erfahrung. Dadurch können die Schüler im Laufe der<br />

Zeit ein grösseres Verständnis, mehr Flexibilität, Selbständigkeit und verbesserte<br />

sprachliche Leistungen erreichen.<br />

� Das Konzept der sensorischen Integration (nach Jean Ayres)<br />

Sensorische Integration nach Jean Ayres (Sensorische Integration (SI) ist die sinnvolle<br />

Ordnung, Aufgliederung und Verarbeitung <strong>von</strong> Sinneserregungen im zentralen<br />

Nervensystem, um den Menschen eine adäquate Auseinandersetzung mit seiner<br />

Umwelt zu ermöglichen. In der Therapie können Kinder mit SI-Störungen (z. B. übermäßige<br />

Unruhe, verzögerte motorische Entwicklung, „tollpatschige, ungeschickte<br />

Kinder“ ...) eine verbesserte Wahrnehmung und Verarbeitung der Eigen- und Tiefenwahrnehmung,<br />

des Gleichgewichtes durch die Berührung sowie eine Verknüpfung mit<br />

den anderen Sinnen erlernen. Dies bietet die Basis für ökonomisches Lernen und<br />

führt u. a. zu einer verbesserten Handlungsplanung und Bewegungskoordination und<br />

Aufrichtung des Körpers im Raum.<br />

� Das Konzept der neurophysiologischen Bewegung (nach Karel und Berta Bobath,<br />

siehe Seite 30).<br />

� Hilfsmittelversorgung in Zusammenarbeit mit einem Orthopäden und vier Orthopädiefirmen,<br />

die wöchentlich im <strong>Haus</strong> vertreten sind (Eltern entscheiden über die Zuständigkeit).<br />

27


� ADL (Aktivität des täglichen Lebens)<br />

Erlernen, Erhalten und Wiedergewinnen größtmöglicher Selbstständigkeit im persönlichen<br />

Bereich, z. B. An- und Ausziehen, Körperpflege, Toilettengänge, Nahrungsaufnahme<br />

und Zubereitung, Mobilität, Hilfsmittelversorgung und Kommunikation.<br />

� Unterrichtsimmanente Therapie (Verknüpfung <strong>von</strong> Pädagogik und Therapie, Bewegungen,<br />

die für das Schreiben, Schneiden und Basteln <strong>von</strong> Bedeutung sind, werden<br />

in speziellen Bewegungseinheiten systematisch erlernt. Sie werden durch kurze<br />

Aufwärmübungen aktiviert.<br />

� Darüber hinaus werden Techniken und Konzepte angrenzender therapeutischer und<br />

pädagogischer Bereiche in den Behandlungsplan integriert. Über ein Angebot <strong>von</strong><br />

Materialien, Geräten, Spielen und gezielten Aufgaben erlebt, nutzt und übt das Kind<br />

spielerisch seine Fähigkeiten und kann Versäumtes nachholen.<br />

� Der Schwerpunkt der ergotherapeutischen Behandlung liegt auf der Entwicklung und<br />

Stärkung der sensomotorischen Funktionen der Kinder. Körpernahes Arbeiten hilft<br />

ihnen, sich besser zu spüren und die sensorischen Voraussetzungen zum Handeln<br />

zu entwickeln.<br />

� In der Regel ist es sinnvoll, sichtbare Schwierigkeiten und Symptome über andere<br />

Stärken zu beeinflussen. Es sollen keine bloßen Einzelleistungen trainiert werden,<br />

vielmehr erhält das Kind Anstöße für sein eigenes Entwicklungsbedürfnis.<br />

Ziele der ergotherapeutischen Behandlung<br />

� Integration <strong>von</strong> Sinneseindrücken als Basis für eine altersgerechte motorische, sensorische<br />

und kognitive Entwicklung<br />

� Stärkung der Eigenaktivität hin zu mehr Selbstständigkeit im Alltag (ADL)<br />

� Verbesserung der Interaktion und Kommunikation mit der Umwelt<br />

� Stabilisierung der Basisfunktionen, um die Entwicklung und vorhandenen Fähigkeiten/Fertigkeiten<br />

zu fördern und zu erhalten<br />

Behandlungsmethoden der KRANKENGYMNASTIK<br />

� Bobath (Therapiekonzept zur Behandlung <strong>von</strong> Kindern und Erwachsenen mit neurologischen<br />

Auffälligkeiten. Es bedeutet die Fazilitation (fördern = bahnen) der physiologischen<br />

Haltung, Bewegung, Stell- und Gleichgewichtsreaktionen bei gleichzeitiger<br />

Inhibition (Hemmung) <strong>von</strong> pathologischen Reflexmustern und dem Hauptaugenmerk<br />

auf der Haltungskontrolle (Versuch der Normalisierung des Haltungstonus). Die<br />

sensomotorischen Lernprozesse in der Entwicklung sind die Leitlinie. Techniken sind<br />

hierbei, wie vorangehend erwähnt, Reflexhemmung und Fazilitation <strong>von</strong> Schlüssel-<br />

oder Kontrollpunkten (proximal: Kopf, Wirbelsäule, Thorax, Schultern, Becken, Hüftgelenke)<br />

aus. Lokale Stimulation zur Tonuserhöhung der nicht spastischen Bereiche<br />

mittels Druck/Zug zur Verbesserung der Tiefensensibilität, Widerstand als Haltearbeit<br />

gegen die Schwerkraft an den Extremitäten, Tapping zur Aktivitätssteigerung).<br />

28


� Wassertherapie nach McMillan nutzt das Spiel zwischen Schwere des Körpers und<br />

Auftrieb des Wassers. Es wird eine natürliche Körperbalance mittels Ausgleichsbewegung<br />

und Atmung im Wasser angestrebt. Der Patient lernt, sich ohne Schwimmhilfen<br />

leicht auf und unter Wasser zu bewegen und das Element Wasser auf natürliche<br />

Weise zu erfahren. Wasserturbulenzen werden gezielt als Bewegungs- bzw. Fortbewegungsstimulation<br />

erzeugt. Alle Bewegungsmöglichkeiten <strong>von</strong> Gelenken und<br />

Rumpf, besonders auch die Rotation um die Körperlängsachse, werden genutzt.<br />

� In der Schlingentisch-Therapie werden bestimmte Körperabschnitte oder der ganze<br />

Patient mit Hilfe <strong>von</strong> Gurten und Seilen an einem Deckengitter aufgehängt. Der zu<br />

behandelnde Körperteil kann schwerelos bewegt werden. Die Aufhängung kann aber<br />

auch z. B. als entlastende Lagerung für Patienten genutzt werden. Aufbauend kann<br />

dann mit leichten Spannungsübungen unter Abnahme der Schwere gearbeitet werden.<br />

� PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation) bedeutet das Zusammenspiel <strong>von</strong><br />

Nerven und Muskulatur. Gemeint ist damit in der Physiologie die Reizbildung und –<br />

leitung im nervalen und muskulären System für ein sinnvolles Zusammenspiel aller<br />

Muskeln und Gelenke des Körpers. Die Bewegungsmuster (Pattern) zeigen sich in<br />

Halte- (statisch) und Bewegungsfunktionen (dynamisch) unseres Körpers. Überwiegend<br />

sind sie für das nicht geübte Auge weniger auffällig, obwohl sie bei normaler<br />

Motorik immer vorhanden sind. Sie verlaufen dreidimensional und diagonal, da die<br />

Muskulatur spiralig angelegt ist. Mit diesen definierten Bewegungsmustern und bestimmten<br />

Techniken wird therapeutisch gearbeitet. Es werden Stimuli wie z. B. Druck,<br />

Zug, Dehnung und Widerstand eingesetzt. In einer festgelegten Art und Folge durchgeführt,<br />

kommt es zu den erwarteten Reaktionen im Sinne einer vermehrten Muskelkontraktion<br />

oder auch –entspannung.<br />

� Psychomotorik (psychomotorische Übungsbehandlung mit dem Ziel, erziehungsschwierigen,<br />

gehemmten, motorisch und psychisch gestörten Kindern zu einer geordneten<br />

Selbstständigkeit, Selbstsicherheit und somit zu einer harmonischen Persönlichkeitsentwicklung<br />

zu verhelfen. Psychomotorik betont innerhalb der menschlichen<br />

Motorik den engen Zusammenhang <strong>von</strong> Wahrnehmen, Erfahren, Erleben und<br />

Handeln. Damit wird Bewegung nicht nur allein auf den Körper bezogen. Hierbei ist<br />

die Bewegung als ein Ausdruck der gesamten Persönlichkeit zu sehen. Die psychomotorische<br />

Therapie im Sinne der klinisch orientierten Psychomotorik ist eine mehrdimensionale,<br />

ganzheitliche Entwicklungsförderung der Grobmotorik, der Feinmotorik<br />

und der Wahrnehmung bei Bewegungsauffälligkeiten und Bewegungsstörungen sowie<br />

des Verhaltens. Sie ist an den aktuellen klinischen Problemen orientiert, derentwegen<br />

das Kind behandlungsbedürftig wurde. Sie kann in Einzel- oder Gruppenbehandlung<br />

durchgeführt werden.<br />

� Behandlung/Übungen im Bewegungsbad (oft unterrichtsimmanent)<br />

� orthopädisches Haltungsturnen mit integrierter Rückenschule<br />

� unterrichtsimmanente Therapie (Sport, Schwimmen, Reiten)<br />

29


Ziele der krankengymnastischen Behandlung<br />

� Hemmung der pathologischen Muster und Anbahnung <strong>von</strong> physiologischen Bewegungsmustern<br />

� Optimierung der Stell- und Gleichgewichtsreaktionen<br />

� Verbesserung der Körpersymmetrie<br />

� Gangschulung (mit und ohne Hilfsmittel)<br />

� Förderung des Körperbildes und Körperschemas<br />

� allgemeine Mobilisation <strong>von</strong> Gelenken<br />

� Verbesserung der Entspannungsfähigkeit und des Konzentrationsvermögens<br />

� Förderung der Wahrnehmung und der Koordination<br />

� Förderung der Selbstständigkeit in allen lebenspraktischen Bereichen<br />

� Kontrakturprophylaxe<br />

� Atemtherapie<br />

� Rückenschule: Wirbelsäulenschonendes Verhalten<br />

� allgemeines Muskelaufbautraining<br />

� Dehnung verkürzter Muskulatur<br />

� Verbesserung der Rumpfkontrolle<br />

� Skoliosebehandlung<br />

�<br />

Begleitende Gespräche mit den Eltern und Bezugspersonen des Kindes (z. B. Erzieher und<br />

Lehrer) sind wichtiger Bestandteil der Therapie. Ihnen soll dadurch die Möglichkeit gegeben<br />

werden, die Schwierigkeiten der Kinder zu verstehen und nach ihren Möglichkeiten das Umfeld<br />

den Bedürfnissen der Kinder entsprechend zu gestalten. Genauso gehören die Gespräche<br />

mit dem behandelnden Arzt, den Therapeuten, Lehrern und Erziehern zur erfolgreichen<br />

Behandlung.<br />

30


A3<br />

Psychologischer Dienst<br />

Psychologischer Hilfebedarf wird festgestellt, wenn eine Person im Rehabilitations- bzw.<br />

Eingliederungsverlauf durch eine psychische Störung, Entwicklungsstörung, Persönlichkeitsstörung<br />

oder manifeste Verhaltensauffälligkeit belastet oder beeinträchtigt wird. Lebensereignisse<br />

oder –bedingungen können psychische Störungen, Verhaltensauffälligkeiten oder<br />

psychische Erkrankungen auslösen und damit den Eingliederungsverlauf belasten, sodass<br />

psychologisches Fachwissen und psychologische Anleitung und Beratung erforderlich ist.<br />

Der Psychologische Dienst wird sowohl <strong>von</strong> Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Eltern- und<br />

Angehörigen als auch <strong>von</strong> den Schülerinnen und Schülern angefragt.<br />

Mittels fachgerechter Psychodiagnostik und Zielbestimmung wird der Hilfebedarf ermittelt,<br />

interdisziplinär in Rehabilitationsplanungen eingebracht und in Abstimmung mit anderen Hilfemaßnahmen<br />

durchgeführt. Die psychologischen Rehabilitationsleistungen umfassen folgende<br />

Aufgabenbereiche:<br />

� Einzel- und Gruppenberatungen<br />

� Eltern- und Familiengespräche<br />

� Mitarbeiterinnen-/Mitarbeiterberatungen<br />

� Beratungs- und Therapieprozesse<br />

� Kriseninterventionen<br />

� Verhaltenstraining<br />

� Begutachtungen und Förderplanungen<br />

� Mitwirkung an Aufnahmen und Einrichtungswechsel<br />

� Fallbesprechungen<br />

� Fortbildungen zu psychologischen Fragestellungen<br />

� Konzeptionsarbeiten<br />

�<br />

Der Psychologische Dienst verfügt über zwei Planstellen, die mit einer Vollzeit- und einer<br />

Dreiviertelstelle besetzt sind. Durch das Mann-Frau-Team wird eine geschlechtsspezifische<br />

Arbeitsweise ermöglicht, die auch die besonderen und unterschiedlichen Bedürfnisse und<br />

Konflikte der Mädchen und Jungen berücksichtigt.<br />

31


A4<br />

Konzept<br />

für eine spezielle Betreuung <strong>von</strong> Schülern und Schülerinnen mit autistischen<br />

Behinderungen an einer Schule für körperbehinderte Kinder und Jugendliche<br />

Bei autistischen Behinderungen handelt es sich um tiefgreifende Entwicklungsstörungen,<br />

denen komplexe Störungen des zentralen Nervensystems, insbesondere im Bereich der<br />

Wahrnehmungsverarbeitung zugrunde liegen. Autistische Kinder und Jugendliche gelten i. d.<br />

R. als mehrfachbehindert, da auf vielfältige Weise die Beziehungen zur Umwelt und die Möglichkeiten<br />

der Teilnahme am sozialen Leben beeinträchtigt sind. Dabei sind sowohl kognitive<br />

als auch emotionale, interaktionale, sprachliche und motorische Funktionen betroffen. In den<br />

folgenden Bereichen werden die charakteristischen Defizite bzw. Störungen benannt.<br />

Kognitive Entwicklung<br />

Innerhalb der kognitiven Entwicklung zeigen sich insbesondere Beeinträchtigungen in der<br />

Ausbildung der Metarepräsentationen, die es dem Kind ermöglichen, sich vom funktionalen<br />

Objektgebrauch zu lösen und eigene Vorstellungen zu entwickeln. Spezifisch ist das Fehlen<br />

der „So-tun-als-ob-Fähigkeit“ bei der autistischen Behinderung.<br />

Emotionale Entwicklung<br />

Hier sind kennzeichnend die mangelnde Beziehungsfähigkeit und das Fehlen des Bewusstseins<br />

für die Existenz der Gefühle anderer Menschen.<br />

Soziale Interaktion<br />

Autismusspezifisch sind die Defizite in der Entwicklung der gemeinsamen Interaktion und der<br />

Aufmerksamkeitslenkung.<br />

Wahrnehmung<br />

Beeinträchtigungen bestehen in der visuellen und akustischen Wahrnehmungsbereitschaft,<br />

die sich in Form <strong>von</strong> Fixierungen auf bestimmte Gegenstände und Geräusche und große<br />

Sensibilität in diesen Bereichen äußern.<br />

Spielverhalten und Nachahmung<br />

Hier fehlen fantasievolle Aktivitäten, imitiert wird zusammenhanglos und mechanisch.<br />

Sprache<br />

Deutliche Auffälligkeiten bestehen beim Sprechen in der Tonhöhe, der Lautstärke, der Betonung,<br />

der Intonation und im stereotypen Sprachgebrauch. Bei gleichzeitiger schwerer geistiger<br />

Behinderung werden sprachliche Fähigkeiten nicht entwickelt.<br />

Motorik und Körperhaltung<br />

Störungen zeigen sich in der Ausbildung <strong>von</strong> Stereotypien. Heftiges Bewegen der Arme, des<br />

Oberkörpers drücken emotionale Erregung aus.<br />

Autoaggression<br />

Selbstschädigendes Verhalten in Form <strong>von</strong> Hand-, Handgelenkbeißen, Kopfschlagen kann<br />

auftreten.<br />

32


Diagnostische Einordnung<br />

Je nach Ausprägung der autistischen Behinderung und sensumotorischem Entwicklungsstand<br />

wird zwischen höherem und niedrigem Funktionsniveau unterschieden. Laut <strong>Schulkonzept</strong><br />

unserer Schule für körperbehinderte Kinder und Jugendliche können nur Schüler mit<br />

einer autistischen Behinderung auf höherem Funktionsniveau beschult werden, die <strong>von</strong> ihren<br />

sozialen Voraussetzungen her in einem normalen Klassenverband <strong>von</strong> etwa acht Mitschülern<br />

unterrichtet werden können. Hinsichtlich der Frage der Aufnahme erfolgt die diagnostische<br />

Einordnung (nach DSM III R) durch den Psychologischen Dienst.<br />

Pädagogisch-therapeutische Vorgehensweisen<br />

Aufgrund der komplexen Mehrfachbehinderung wird bei Schülern mit einer autistischen Behinderung<br />

ein entsprechend differenzierter Behandlungsansatz für notwendig gehalten. Eine<br />

solche umfassende Störung des Verhaltens und Erlebens bedarf einer ebenso umfassenden,<br />

koordinierten pädagogischen, psychologischen und therapeutischen Förderung. Dies<br />

bedeutet eine gezielte Entwicklungsförderung und Wahrnehmungsschulung in den zuvor<br />

genannten Bereichen. Konkret geht es um den Aufbau neuer Verhaltensweisen, das Anbieten<br />

<strong>von</strong> verschiedenen sinnlichen Erfahrungsräumen, um die Förderung <strong>von</strong> emotionalen<br />

Ausdrucksmöglichkeiten und die Aneignung <strong>von</strong> Kontakt- und Beziehungsmustern. Die an<br />

diesem Prozess beteiligten Berufsgruppen – Sonderpädagogen, Heilpädagogen, Ergotherapeuten,<br />

Erzieher und Psychologen entwickeln eine pädagogisch-therapeutische Verfahrensweise,<br />

die sich sowohl an Zielvorstellungen als auch an klientenbezogenen Handlungsmöglichkeiten<br />

orientiert.<br />

Bedeutsam ist dabei die Vernetzung <strong>von</strong> Informationen und Vorgehensweisen. Zu diesem<br />

Zweck werden drei bis fünf Fallbesprechungen pro Schuljahr für jedes Kind mit einer autistischen<br />

Störung angesetzt. Diesbezüglich bilden der Klassenlehrer, die beteiligten therapeutischen<br />

Fachkräfte und der Psychologe ein Autistenteam. Neben der Vernetzung <strong>von</strong> Informationen<br />

besteht die Aufgabe dieses Teams in der Entwicklung und Überprüfung <strong>von</strong> pädagogisch-therapeutischen<br />

Zielen und Therapiekonzepten. Angestrebt wird eine ganzheitliche<br />

Förderung, die sowohl schulische Lernziele als auch heilpädagogische, pädagogische und<br />

ergotherapeutische Vorgehensweisen umfasst. Im Einzelfall kann ebenfalls eine psychotherapeutische<br />

Begleitung erforderlich sein.<br />

Über die in der Schule möglichen pädagogischen und therapeutischen Förderungen hinaus<br />

kann es im Einzelfall notwendig sein, weitere autismusspezifische Maßnahmen in Anspruch<br />

zu nehmen.<br />

33


A5<br />

Verfahren bei Verhaltensauffälligkeiten bis hin zu Ordnungsmaßnahmen<br />

� Sobald Verhaltensauffälligkeiten bei einem Schüler vermehrt auftreten, sind unmittelbar<br />

die Psychologen einzuschalten.<br />

� Über alle gravierenden Vorfälle sind Aktenvermerke anzufertigen.<br />

1. PKT-Konferenz mit den Psychologen<br />

� Verhaltensänderung kann erreicht werden.<br />

� Es wird keine Lösung gefunden bzw. abgesprochene Lösungsstrategien haben keinen<br />

Erfolg.<br />

2. Fallbesprechung I<br />

� Alle Mitarbeiter, die mit dem Kind arbeiten, nehmen an der Fallbesprechung teil.<br />

� Lehrkräfte<br />

� PMUs (auch eine PMU der Essensgruppe)<br />

� PMTs<br />

� Internat<br />

� Psychologen<br />

�<br />

-<br />

� Der Klassenlehrer oder – wenn dies vom Klassenlehrer gewünscht wird – der Psychologe<br />

leitet die Fallbesprechung.<br />

� Zu dieser Fallbesprechung erarbeitet der Klassenlehrer eine Anamnese und legt sie vor.<br />

� Elterngespräch<br />

� Gespräche mit ambulanten Therapieeinrichtungen<br />

� Gespräche mit abgebender Schule<br />

� Gespräche mit vorschulischen Einrichtungen<br />

� Gespräche mit Frühförderung<br />

�<br />

� Problemdarstellung / Erfahrungsaustausch<br />

� Beschluss �<br />

� Festlegung weiterer Fallbesprechungen<br />

� abgestimmtes pädagogisches Vorgehen<br />

� Schulleitung wird eingeschaltet<br />

� Beobachtung, Hospitation, Reflexionen<br />

�<br />

� Elterngespräch (Schulleitung, Psychologen, Klassenlehrer)<br />

�<br />

� Verhaltensänderung kann erreicht werden.<br />

� Es wird keine Lösung gefunden bzw. abgesprochene Lösungsstrategien haben keinen<br />

Erfolg.<br />

34


3. Fallbesprechung II � Verhaltensänderung kann erreicht werden.<br />

� Alle Mitarbeiter, die mit dem Kind arbeiten, nehmen an der Fallbesprechung teil.<br />

� Lehrer<br />

� PMUs (auch eine PMU der Essensgruppe)<br />

� PMTs<br />

� Internat<br />

� Psychologen<br />

� Schulleitung<br />

�<br />

� Der Schulleiter leitet die Fallbesprechung.<br />

� Problemdarstellung / Erfahrungsaustausch<br />

� Beschluss<br />

�<br />

� Maßnahmenkatalog<br />

� disziplinarische Maßnahmen<br />

� Ordnungsmaßnahmen<br />

� Elterngespräch (Schulleitung, Psychologen, Klassenlehrer)<br />

�<br />

� Schulwechsel VG anstreben<br />

� Kinder- und Jugendpsychiatrie einschalten<br />

� Verhaltensänderung kann nicht erreicht werden.<br />

35


A6<br />

Therapeutisches Reiten<br />

Das therapeutische Reiten ist fester Bestandteil des Unterrichts unserer Schule. Nach Möglichkeit<br />

sollen alle Schüler im Laufe ihrer Schulzeit die Möglichkeit haben, am therapeutischen<br />

Reiten teilzunehmen. Bedingung ist, dass eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung<br />

vorliegt.<br />

Montags wird eine Reit-AG für die Klassen 7 bis 9 angeboten,<br />

mittwochs eine Reit-AG für die Klassen 5 und 6,<br />

montags 3. bis 5. Stunde Reiten für eine Klasse des GB-Bereichs,<br />

mittwochs 2.,3.,4.,5. Stunde Reiten für zwei Gruppen aus den Klassen 3 und 4,<br />

freitags 2.,3.,4.,5. Stunde Reiten für zwei Gruppen aus den Klassen 1 und 2.<br />

Falls im Primarbereich keine vier Reitgruppen gebildet werden können, sollte für eine weitere<br />

Klasse aus dem LH-/GB-Bereich die Möglichkeit zum Reiten bestehen. Die Eltern der betreffenden<br />

Kinder beteiligen sich mit 5,00 EUR pro Monat an den Kosten. Das Geld wird halbjährlich<br />

eingezogen. Das Reiten findet in Badbergen auf dem Hof der Familie Lübke statt.<br />

Frau Lübke ist mit 17 Wochenstunden als Fachlehrerin für das therapeutische Reiten angestellt<br />

worden. Sie wird <strong>von</strong> Lehrkräften und Pädagogischen Mitarbeitern mit der entsprechenden<br />

Qualifikation unterstützt.<br />

Das therapeutische Reiten hat durch die wohlfühlende Wirkung, die Tiere auf den Menschen<br />

ausüben, an Bedeutung gewonnen. Unsere Schüler können durch ihre Erfahrungen mit und<br />

auf dem Pferd positiv beeinflusst werden. Das lebendige Medium Pferd setzt gerade in der<br />

Heilpädagogik wertvolle Akzente. Der Reiter hat auf dem Pferderücken die Möglichkeit, ungezwungen<br />

Körperwärme, Atmung und Bewegung zu spüren. In der Vorwärtsbewegung erhält<br />

er einen stetigen Impuls zur Aufrichtung, Selbsthaltung des Kopfes und selbstständige<br />

Orientierung. In der Gangart Galopp besteht die Möglichkeit, höchste Spannung und Konzentration<br />

zu spüren, während der Schritt ein Gefühl tiefster Ruhe und Entspannung zulässt.<br />

Das Versorgen und Verpflegen des Pferdes gelingt fast immer auf freiwilliger Basis. Dadurch<br />

besteht die Möglichkeit, bestimmte Rituale festzulegen (Pferd putzen, Bürsten säubern,<br />

Stallgasse fegen), die auf ähnliche Rituale im Alltag transferiert werden können (Zimmer aufräumen,<br />

Küche fegen u. a.). Die Schüler reiten i. d. R. ohne Sattel mit Voltigiergurt. Die Reitlehrer<br />

führen das Pferd an der Longe oder am Zügel. Je nach ihren körperlichen Fähigkeiten<br />

können die Schüler unterschiedliche Übungen und Figuren auf den Therapiepferden in verschiedenen<br />

Gangarten ausführen.<br />

Die Körperwärme des Pferdes und seine Muskelbewegungen wirken sich positiv auf den<br />

Muskeltonus und dadurch auf die Motorik der Kinder und Jugendlichen aus.<br />

� Hilfen bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes,<br />

� Beratung hinsichtlich behinderungsspezifischer Hilfsmittel,<br />

� Ausstattung mit speziellen Lehr- und Lernmaterialien,<br />

� Auswahl und Bereitstellung schulischer Hilfsmittel,<br />

� Beratung und Unterstützung der Lehrer im Umgang mit den Schülern,<br />

� Informationen <strong>von</strong> Mitschülern und Lehrern über spezielle Behinderungen,<br />

36


� Koordination der Förderarbeit.<br />

37

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