Schulkonzept - Kardinal-von-Galen-Haus (Dinklage)
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5. Personal<br />
Die heterogen zusammengesetzte Schülerschaft mit vielfältigen Formen der Beeinträchtigung<br />
stellt besondere Herausforderungen an die Aufgaben der sonderpädagogischen Förderung.<br />
Somit ist eine qualifizierte Zusammenarbeit verschiedener Fachkompetenzen unabdingbar.<br />
Neben körperbehindertenpädagogisch qualifizierten Lehrkräften arbeiten an unserer Schule<br />
auch Lehrer mit anderen sonderpädagogischen Qualifikationen (Lehramt an Schulen für<br />
Lernhilfe, Erziehungshilfe, geistig Behinderte und Sprachbehinderte) sowie Grund- und<br />
Hauptschullehrer. Grund- und Hauptschullehrern wird die Möglichkeit eingeräumt, sich berufsbegleitend<br />
nachzuqualifizieren.<br />
Alle Lehrkräfte werden – je nach Bedarf – <strong>von</strong> Pädagogischen Mitarbeitern in unterrichtsbegleitender<br />
Funktion (PMU) unterstützt, die als Erzieher, Heilpädagogen, Heilerziehungspfleger,<br />
Kinderpfleger oder Sozialpädagogen ausgebildet sind. Zu dieser Gruppe <strong>von</strong> Mitarbeitern<br />
gehört auch eine examinierte Krankenschwester.<br />
Die sonderpädagogische Förderung unserer Schüler wird ergänzt durch Fachkompetenzen<br />
aus den Bereichen Physio- und Ergotherapie. Diese Personen arbeiten als Pädagogische<br />
Mitarbeiter in therapeutischer Funktion (PMT) im <strong>Kardinal</strong>-<strong>von</strong>-<strong>Galen</strong>-<strong>Haus</strong>. Zusätzlich stehen<br />
zwei Psychologen zur Verfügung.<br />
Zudem arbeiten in der Schule noch Hilfskräfte (Zivildienstleistende und Personen im Freiwilligen<br />
Sozialen Jahr) sowie Personen, die sich in der Ausbildung befinden (Praktikanten und<br />
Lehramtsanwärter).<br />
Die notwendige Behandlungspflege wird durch Mitarbeiter der Sozialstation realisiert.<br />
6. Konzeptionelle Schwerpunkte<br />
Die wesentlichen Arbeitsschwerpunkte im Fachbereich Schule sind: Unterricht und Therapie.<br />
Diese beiden Bereiche arbeiten verzahnt miteinander, sodass eine ganzheitliche Förderung<br />
unserer Kinder gewährleistet ist.<br />
6.1 Leitgedanken für den Unterricht<br />
Alle Kinder und Jugendlichen haben – unabhängig <strong>von</strong> Art und Schweregrad ihrer Behinderung<br />
– das Recht auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung<br />
und Erziehung. Die sonderpädagogische Förderung orientiert sich an den Bildungszielen<br />
der allgemeinen Schule, u. a. auch an den Bildungszielen anderer Sonderschulen. Soweit<br />
es möglich ist, werden Schulabschlüsse vergeben. Darüber hinaus haben wir eigenständige<br />
Bildungsaufgaben zu erfüllen, die sich aus der Lebenswirklichkeit und dem künftigen<br />
Leben der körperbehinderten Kinder und Jugendlichen ergeben.<br />
Individuelle Hilfen beim Erkennen der eigenen Handlungsmöglichkeiten und bei der Erweiterung<br />
der Fähigkeiten zum Handeln gehören zu den vordringlichen Aufgaben. Die eingeschränkten<br />
Bewegungs-, Ausdrucks- und Kommunikationsmöglichkeiten haben Auswirkungen<br />
auf die Selbstentfaltung und das soziale Umfeld der Schüler. Die Schüler sollen deshalb<br />
Kompensationsformen und Hilfen zur individuellen Lebensbewältigung erlernen. Sonderpä-<br />
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