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Schulkonzept - Kardinal-von-Galen-Haus (Dinklage)

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11. Organisatorische Grundsätze der Stundenplangestaltung<br />

Soweit die unter 9.1 bis 9.3 genannten Grundsätze durch die nachstehend aufgeführten Kriterien<br />

keine Einbußen erleiden, sollen folgende Regelungen bei der Stundenplangestaltung<br />

Berücksichtigung finden:<br />

Die Anzahl der Spring- und Nachmittagsstunden ist in Bezug auf die einzelnen Lehrkräfte<br />

ausgewogen zu handhaben.<br />

Bei Nichteinsatz in der Mittagsfreizeit ist diese in Verbindung mit Nachmittagsunterricht als<br />

Springstunde anzusehen.<br />

Die persönlichen und fachlichen Wünsche/Überlegungen/Vorstellungen der Lehrkräfte werden<br />

<strong>von</strong> der Schulleitung bei der Planung eines Schuljahres eingeholt. Die Berücksichtigung<br />

dieser Wünsche erfolgt bei der Planung des Schuljahres im Rahmen der o. g. Grundsätze.<br />

Lehrkräfte mit einer Unterrichtsverpflichtung <strong>von</strong> weniger als 20 Wochenstunden sollen einmal<br />

wöchentlich, Lehrkräfte mit einer Unterrichtsverpflichtung <strong>von</strong> 20 Wochenstunden und<br />

mehr zweimal wöchentlich nachmittags unterrichten.<br />

12. Fortschreibung des <strong>Schulkonzept</strong>es<br />

Das hier vorliegende <strong>Schulkonzept</strong> wird kontinuierlich fortgeschrieben und überarbeitet.<br />

Hierzu trifft sich zweimal jährlich eine Arbeitsgruppe, über deren Zusammensetzung jeweils<br />

auf der Gesamtkonferenz im Herbst entschieden wird.<br />

<strong>Dinklage</strong>, den 09.12.2002<br />

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