Schulkonzept - Kardinal-von-Galen-Haus (Dinklage)
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11. Organisatorische Grundsätze der Stundenplangestaltung<br />
Soweit die unter 9.1 bis 9.3 genannten Grundsätze durch die nachstehend aufgeführten Kriterien<br />
keine Einbußen erleiden, sollen folgende Regelungen bei der Stundenplangestaltung<br />
Berücksichtigung finden:<br />
Die Anzahl der Spring- und Nachmittagsstunden ist in Bezug auf die einzelnen Lehrkräfte<br />
ausgewogen zu handhaben.<br />
Bei Nichteinsatz in der Mittagsfreizeit ist diese in Verbindung mit Nachmittagsunterricht als<br />
Springstunde anzusehen.<br />
Die persönlichen und fachlichen Wünsche/Überlegungen/Vorstellungen der Lehrkräfte werden<br />
<strong>von</strong> der Schulleitung bei der Planung eines Schuljahres eingeholt. Die Berücksichtigung<br />
dieser Wünsche erfolgt bei der Planung des Schuljahres im Rahmen der o. g. Grundsätze.<br />
Lehrkräfte mit einer Unterrichtsverpflichtung <strong>von</strong> weniger als 20 Wochenstunden sollen einmal<br />
wöchentlich, Lehrkräfte mit einer Unterrichtsverpflichtung <strong>von</strong> 20 Wochenstunden und<br />
mehr zweimal wöchentlich nachmittags unterrichten.<br />
12. Fortschreibung des <strong>Schulkonzept</strong>es<br />
Das hier vorliegende <strong>Schulkonzept</strong> wird kontinuierlich fortgeschrieben und überarbeitet.<br />
Hierzu trifft sich zweimal jährlich eine Arbeitsgruppe, über deren Zusammensetzung jeweils<br />
auf der Gesamtkonferenz im Herbst entschieden wird.<br />
<strong>Dinklage</strong>, den 09.12.2002<br />
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