Haushaltsplanung - NKHR-MV
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Ergebnishaushalt<br />
Jahresergebnis (vor Veränderung der Rücklagen)<br />
‣ Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen = Saldierung von<br />
ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis; es enthält sämtliche<br />
Aufwendungen und Erträge eines Haushaltsjahres<br />
‣ Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen schlägt sich in<br />
einer Erhöhung oder Minderung des Bilanzpostens „Eigenkapital“<br />
nieder. Erforderliche Abstimmung mit dem Vorbericht (§ 5 Nr. 8 bis<br />
11 GemHVO-Doppik)<br />
‣ Die Veränderung der Rücklagen im Ergebnishaushalt führt nicht zu<br />
einer Veränderung des Eigenkapitals, da dadurch lediglich die<br />
Zusammensetzung des Eigenkapitals verändert wird.<br />
‣ Das Eigenkapital kann sich außerdem - außerhalb des<br />
Ergebnishaushalts - verändern durch erhaltene Fördermittel, bei<br />
denen der Fördermittelgeber die ertragswirksame Auflösung<br />
ausgeschlossen hat.<br />
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