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Haushaltsplanung - NKHR-MV

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Ergebnishaushalt<br />

Jahresergebnis (vor Veränderung der Rücklagen)<br />

‣ Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen = Saldierung von<br />

ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis; es enthält sämtliche<br />

Aufwendungen und Erträge eines Haushaltsjahres<br />

‣ Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen schlägt sich in<br />

einer Erhöhung oder Minderung des Bilanzpostens „Eigenkapital“<br />

nieder. Erforderliche Abstimmung mit dem Vorbericht (§ 5 Nr. 8 bis<br />

11 GemHVO-Doppik)<br />

‣ Die Veränderung der Rücklagen im Ergebnishaushalt führt nicht zu<br />

einer Veränderung des Eigenkapitals, da dadurch lediglich die<br />

Zusammensetzung des Eigenkapitals verändert wird.<br />

‣ Das Eigenkapital kann sich außerdem - außerhalb des<br />

Ergebnishaushalts - verändern durch erhaltene Fördermittel, bei<br />

denen der Fördermittelgeber die ertragswirksame Auflösung<br />

ausgeschlossen hat.<br />

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