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Haushaltsplanung - NKHR-MV

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Haushaltsausgleich<br />

- Finanzhaushalt und Finanzrechnung müssen unter<br />

Berücksichtigung von Fehlbeträgen und Überschüssen aus<br />

Vorjahren einen positiven Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

mindestens in Höhe der planmäßigen Tilgungen ausweisen.<br />

• Liquiditätskredite zur Vorfinanzierung von laufenden Ein- und<br />

Auszahlungen gemäß § 47 Abs. 5 Nr. 4.2.2.2. GemHVO-<br />

Doppik sowie entsprechende liquide Mittel aus der Zeit der<br />

Kameralistik sind als Vortrag zu berücksichtigen. (Anlage 6 der<br />

Verwaltungsvorschriften zur GemHVO-Doppik und zur<br />

GemKVO-Doppik).<br />

• Fortschreibung in den Haushaltsfolgejahren<br />

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