Haushaltsplanung - NKHR-MV
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Haushaltsausgleich<br />
- Finanzhaushalt und Finanzrechnung müssen unter<br />
Berücksichtigung von Fehlbeträgen und Überschüssen aus<br />
Vorjahren einen positiven Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
mindestens in Höhe der planmäßigen Tilgungen ausweisen.<br />
• Liquiditätskredite zur Vorfinanzierung von laufenden Ein- und<br />
Auszahlungen gemäß § 47 Abs. 5 Nr. 4.2.2.2. GemHVO-<br />
Doppik sowie entsprechende liquide Mittel aus der Zeit der<br />
Kameralistik sind als Vortrag zu berücksichtigen. (Anlage 6 der<br />
Verwaltungsvorschriften zur GemHVO-Doppik und zur<br />
GemKVO-Doppik).<br />
• Fortschreibung in den Haushaltsfolgejahren<br />
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