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Haushaltsplanung - NKHR-MV

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Finanzhaushalt<br />

‣ Ein positiver Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit darf grundsätzlich nur zur außerplanmäßigen<br />

Tilgung von Investitionskrediten und zur Tilgung von<br />

Liquiditätskrediten aus der Vorfinanzierung von Ein- oder<br />

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit verwendet werden (§<br />

12 Nr. 3 GemHVO-Doppik).<br />

‣ Einzahlungen aus Vermögensveräußerungen sind stets in voller<br />

Höhe zur Investitionsfinanzierung oder zur außerplanmäßigen<br />

Tilgung von Investitionskrediten bzw. zur Tilgung von<br />

Liquiditätskrediten aus der Vorfinanzierung von Ein- oder<br />

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit zu verwenden (§ 12<br />

Nr. 3 GemHVO-Doppik).<br />

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