Haushaltsplanung - NKHR-MV
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Finanzhaushalt<br />
‣ Ein positiver Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />
Investitionstätigkeit darf grundsätzlich nur zur außerplanmäßigen<br />
Tilgung von Investitionskrediten und zur Tilgung von<br />
Liquiditätskrediten aus der Vorfinanzierung von Ein- oder<br />
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit verwendet werden (§<br />
12 Nr. 3 GemHVO-Doppik).<br />
‣ Einzahlungen aus Vermögensveräußerungen sind stets in voller<br />
Höhe zur Investitionsfinanzierung oder zur außerplanmäßigen<br />
Tilgung von Investitionskrediten bzw. zur Tilgung von<br />
Liquiditätskrediten aus der Vorfinanzierung von Ein- oder<br />
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit zu verwenden (§ 12<br />
Nr. 3 GemHVO-Doppik).<br />
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