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Haushaltsplanung - NKHR-MV

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Ergebnis- / Finanzhaushalt<br />

‣ Erforderliche Abstimmung der Erträge und Aufwendungen des<br />

Haushaltsjahres mit den korrespondierenden Ein- und<br />

Auszahlungen<br />

Erträge und Einzahlungen können grundsätzlich nicht<br />

übereinstimmen, da die Gemeinde sonst davon ausgehen<br />

müsste, dass sie alle Erträge realisieren kann.<br />

Bei Aufwendungen und Auszahlungen kann, wenn keine anderen<br />

Erkenntnisse vorliegen, grundsätzlich von keiner<br />

Übereinstimmung ausgegangen werden.<br />

Die Abstimmung sollte in den Vorbericht (Erläuterungen zur<br />

Ergebnis- und Finanzplanung (§ 5 Nr. 1 GemHVO-Doppik))<br />

aufgenommen werden.<br />

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