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Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens zu ...

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Umlegungsausschuss der Stadt Wernigerode<br />

Verf. Nr.: V11-22/2008<br />

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Vorwegnahme der<br />

Entscheidung Nr. 21 nach § 76 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Der durch den Umlegungsausschuss der Stadt Wernigerode<br />

am 15.09.2011 gefasste Beschluss über die<br />

Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76 BauGB<br />

ist am 22.09.2011 unanfechtbar geworden. Von der<br />

Inkraftset<strong>zu</strong>ng sind folgende Flurstücke betroffen:<br />

Gemarkung Wernigerode, Flur 7, Flurstücke 69, 121<br />

<strong>und</strong> 262/79<br />

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige<br />

Rechts<strong>zu</strong>stand durch den im Beschluss vorgesehenen<br />

neuen Rechts<strong>zu</strong>stand ersetzt.<br />

Soweit sich aus dem Beschluss nichts anderes ergibt,<br />

geht das Eigentum an ausgetauschten oder<br />

<strong>zu</strong>gewiesenen Gr<strong>und</strong>stücksteilen lastenfrei auf die<br />

neuen Eigentümer über. Die <strong>zu</strong>gewiesenen Gr<strong>und</strong>stücke<br />

<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücksteile werden Bestandteil<br />

des Gr<strong>und</strong>stücks, dem sie <strong>zu</strong>geteilt wurden. Die<br />

dinglichen Rechte an diesem Gr<strong>und</strong>stück erstrecken<br />

sich auf die <strong>zu</strong>geteilten Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>stücksteile.<br />

Die oben genannten Flurstücke bleiben weiterhin<br />

dem Umlegungsverfahren unterworfen.<br />

Mit der Bekanntmachung werden die Geldleistungen<br />

fällig.<br />

Der Beschluss über die Vorwegnahme der Entscheidung<br />

kann bis <strong>zu</strong>r Berichtigung des Gr<strong>und</strong>bu-<br />

13<br />

Amtliches<br />

ches im Landesamt für Vermessung <strong>und</strong> Geoinformation<br />

Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße<br />

15, 39104 Magdeburg, von jedem eingesehen werden,<br />

der ein berechtigtes Interesse darlegt.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines<br />

Monats, vom Tage nach der Bekanntgabe an gerechnet,<br />

Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />

ist bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses<br />

der Stadt Wernigerode unter<br />

folgender Anschrift schriftlich oder <strong>zu</strong>r Niederschrift<br />

ein<strong>zu</strong>legen:<br />

Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der<br />

Stadt Wernigerode<br />

Landesamt für Vermessung <strong>und</strong> Geoinformation<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Otto-von-Guericke-Straße 15<br />

39104 Magdeburg<br />

Der Widerspruch soll einen bestimmten Antrag<br />

enthalten. Zur Begründung dienende Tatsachen<br />

<strong>und</strong> Beweismittel sollen angegeben werden.<br />

Wernigerode, 07.11.2011<br />

gez. Dieter Köneke<br />

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses<br />

der Stadt Wernigerode<br />

Umlegungsausschuss der Stadt Wernigerode<br />

Verf. Nr.: V11-22/2008<br />

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Vorwegnahme der<br />

Entscheidung Nr. 23 nach § 76 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Der durch den Umlegungsausschuss der Stadt Wernigerode<br />

am 15.09.2011 gefasste Beschluss über<br />

die Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76<br />

BauGB ist am 22.09.2011 unanfechtbar geworden.<br />

Von der Inkraftset<strong>zu</strong>ng ist folgendes Flurstück betroffen:<br />

Gemarkung Wernigerode, Flur 7, Flurstück<br />

106/68<br />

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige<br />

Rechts<strong>zu</strong>stand durch den im Beschluss vorgesehenen<br />

neuen Rechts<strong>zu</strong>stand ersetzt.<br />

Soweit sich aus dem Beschluss nichts anderes ergibt,<br />

geht das Eigentum an ausgetauschten oder<br />

<strong>zu</strong>gewiesenen Gr<strong>und</strong>stücksteilen lastenfrei auf die<br />

neuen Eigentümer über. Die <strong>zu</strong>gewiesenen Gr<strong>und</strong>stücke<br />

<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücksteile werden Bestandteil<br />

des Gr<strong>und</strong>stücks, dem sie <strong>zu</strong>geteilt wurden. Die<br />

dinglichen Rechte an diesem Gr<strong>und</strong>stück erstrecken<br />

sich auf die <strong>zu</strong>geteilten Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>stücksteile.<br />

Das oben genannte Flurstück bleibt weiterhin dem<br />

Umlegungsverfahren unterworfen.<br />

Mit der Bekanntmachung werden die Geldleistungen<br />

fällig.<br />

Der Beschluss über die Vorwegnahme der Entscheidung<br />

kann bis <strong>zu</strong>r Berichtigung des Gr<strong>und</strong>bu-<br />

ches im Landesamt für Vermessung <strong>und</strong> Geoinformation<br />

Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße<br />

15, 39104 Magdeburg, von jedem eingesehen werden,<br />

der ein berechtigtes Interesse darlegt.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines<br />

Monats, vom Tage nach der Bekanntgabe an gerechnet,<br />

Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />

ist bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses<br />

der Stadt Wernigerode unter<br />

folgender Anschrift schriftlich oder <strong>zu</strong>r Niederschrift<br />

ein<strong>zu</strong>legen:<br />

Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der<br />

Stadt Wernigerode<br />

Landesamt für Vermessung <strong>und</strong> Geoinformation<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Otto-von-Guericke-Straße 15<br />

39104 Magdeburg<br />

Der Widerspruch soll einen bestimmten Antrag<br />

enthalten. Zur Begründung dienende Tatsachen<br />

<strong>und</strong> Beweismittel sollen angegeben werden.<br />

Wernigerode, 07.11.2011<br />

gez. Dieter Köneke<br />

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses<br />

der Stadt Wernigerode<br />

11/11

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