Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens zu ...
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Umlegungsausschuss der Stadt Wernigerode<br />
Verf. Nr.: V11-22/2008<br />
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Vorwegnahme der<br />
Entscheidung Nr. 21 nach § 76 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Der durch den Umlegungsausschuss der Stadt Wernigerode<br />
am 15.09.2011 gefasste Beschluss über die<br />
Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76 BauGB<br />
ist am 22.09.2011 unanfechtbar geworden. Von der<br />
Inkraftset<strong>zu</strong>ng sind folgende Flurstücke betroffen:<br />
Gemarkung Wernigerode, Flur 7, Flurstücke 69, 121<br />
<strong>und</strong> 262/79<br />
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige<br />
Rechts<strong>zu</strong>stand durch den im Beschluss vorgesehenen<br />
neuen Rechts<strong>zu</strong>stand ersetzt.<br />
Soweit sich aus dem Beschluss nichts anderes ergibt,<br />
geht das Eigentum an ausgetauschten oder<br />
<strong>zu</strong>gewiesenen Gr<strong>und</strong>stücksteilen lastenfrei auf die<br />
neuen Eigentümer über. Die <strong>zu</strong>gewiesenen Gr<strong>und</strong>stücke<br />
<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücksteile werden Bestandteil<br />
des Gr<strong>und</strong>stücks, dem sie <strong>zu</strong>geteilt wurden. Die<br />
dinglichen Rechte an diesem Gr<strong>und</strong>stück erstrecken<br />
sich auf die <strong>zu</strong>geteilten Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong><br />
Gr<strong>und</strong>stücksteile.<br />
Die oben genannten Flurstücke bleiben weiterhin<br />
dem Umlegungsverfahren unterworfen.<br />
Mit der Bekanntmachung werden die Geldleistungen<br />
fällig.<br />
Der Beschluss über die Vorwegnahme der Entscheidung<br />
kann bis <strong>zu</strong>r Berichtigung des Gr<strong>und</strong>bu-<br />
13<br />
Amtliches<br />
ches im Landesamt für Vermessung <strong>und</strong> Geoinformation<br />
Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße<br />
15, 39104 Magdeburg, von jedem eingesehen werden,<br />
der ein berechtigtes Interesse darlegt.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines<br />
Monats, vom Tage nach der Bekanntgabe an gerechnet,<br />
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />
ist bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses<br />
der Stadt Wernigerode unter<br />
folgender Anschrift schriftlich oder <strong>zu</strong>r Niederschrift<br />
ein<strong>zu</strong>legen:<br />
Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der<br />
Stadt Wernigerode<br />
Landesamt für Vermessung <strong>und</strong> Geoinformation<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Otto-von-Guericke-Straße 15<br />
39104 Magdeburg<br />
Der Widerspruch soll einen bestimmten Antrag<br />
enthalten. Zur Begründung dienende Tatsachen<br />
<strong>und</strong> Beweismittel sollen angegeben werden.<br />
Wernigerode, 07.11.2011<br />
gez. Dieter Köneke<br />
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses<br />
der Stadt Wernigerode<br />
Umlegungsausschuss der Stadt Wernigerode<br />
Verf. Nr.: V11-22/2008<br />
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Vorwegnahme der<br />
Entscheidung Nr. 23 nach § 76 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Der durch den Umlegungsausschuss der Stadt Wernigerode<br />
am 15.09.2011 gefasste Beschluss über<br />
die Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76<br />
BauGB ist am 22.09.2011 unanfechtbar geworden.<br />
Von der Inkraftset<strong>zu</strong>ng ist folgendes Flurstück betroffen:<br />
Gemarkung Wernigerode, Flur 7, Flurstück<br />
106/68<br />
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige<br />
Rechts<strong>zu</strong>stand durch den im Beschluss vorgesehenen<br />
neuen Rechts<strong>zu</strong>stand ersetzt.<br />
Soweit sich aus dem Beschluss nichts anderes ergibt,<br />
geht das Eigentum an ausgetauschten oder<br />
<strong>zu</strong>gewiesenen Gr<strong>und</strong>stücksteilen lastenfrei auf die<br />
neuen Eigentümer über. Die <strong>zu</strong>gewiesenen Gr<strong>und</strong>stücke<br />
<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücksteile werden Bestandteil<br />
des Gr<strong>und</strong>stücks, dem sie <strong>zu</strong>geteilt wurden. Die<br />
dinglichen Rechte an diesem Gr<strong>und</strong>stück erstrecken<br />
sich auf die <strong>zu</strong>geteilten Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong><br />
Gr<strong>und</strong>stücksteile.<br />
Das oben genannte Flurstück bleibt weiterhin dem<br />
Umlegungsverfahren unterworfen.<br />
Mit der Bekanntmachung werden die Geldleistungen<br />
fällig.<br />
Der Beschluss über die Vorwegnahme der Entscheidung<br />
kann bis <strong>zu</strong>r Berichtigung des Gr<strong>und</strong>bu-<br />
ches im Landesamt für Vermessung <strong>und</strong> Geoinformation<br />
Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße<br />
15, 39104 Magdeburg, von jedem eingesehen werden,<br />
der ein berechtigtes Interesse darlegt.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines<br />
Monats, vom Tage nach der Bekanntgabe an gerechnet,<br />
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />
ist bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses<br />
der Stadt Wernigerode unter<br />
folgender Anschrift schriftlich oder <strong>zu</strong>r Niederschrift<br />
ein<strong>zu</strong>legen:<br />
Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der<br />
Stadt Wernigerode<br />
Landesamt für Vermessung <strong>und</strong> Geoinformation<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Otto-von-Guericke-Straße 15<br />
39104 Magdeburg<br />
Der Widerspruch soll einen bestimmten Antrag<br />
enthalten. Zur Begründung dienende Tatsachen<br />
<strong>und</strong> Beweismittel sollen angegeben werden.<br />
Wernigerode, 07.11.2011<br />
gez. Dieter Köneke<br />
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses<br />
der Stadt Wernigerode<br />
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