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Wernigerodes Weihnachtsmarkt eröffnete seine ... - Stadt Wernigerode

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zeit gültigen Fassung i. V. m. der Friedhofssatzung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> vom 20.10.2005 hat der<br />

<strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> in <strong>seine</strong>r Sitzung<br />

am 05.11.2009 folgende 3. Änderungssatzung beschlossen.<br />

§ 1<br />

Im § 7 - Festsetzung der Gebührensätze - wird unter<br />

Punkt 5. Feierhallenbenutzung ein neuer Punkt<br />

5.6. eingefügt<br />

5.6. Feierhallenbenutzung Schierke 110,00 €<br />

§ 2<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung<br />

tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft<br />

<strong>Wernigerode</strong>, 09.11.2009<br />

Gaffert<br />

Oberbürgermeister<br />

1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong><br />

Auf Grund der §§ 6 und 8 Ziffer 2 der Gemeindeordnung<br />

für das Land Sachsen-Anhalt und des Gesetzes<br />

über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen<br />

des Landes Sachsen-Anhalt, in der<br />

derzeit gültigen Fassung, hat der <strong>Stadt</strong>rat in <strong>seine</strong>r<br />

Sitzung am 05.11.2009 folgende 1. Änderungssatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

In der Überschrift zu § 7 wird das Wort „Gewerbetreibende“<br />

durch das Wort „Dienstleister“ ersetzt.<br />

Im § 7 der Satzung werden die Absätze 1 - 3 und<br />

5 – 7 wie folgt geändert:<br />

(1) Arbeiten auf dem Friedhofsgelände dürfen nur<br />

von Dienstleistern erbracht werden, deren Gewerbe<br />

oder Beruf Leistungen beinhaltet, welche<br />

im Friedhofswesen anfallen (insbesondere Bildhauer,<br />

Steinmetze, Gärtner, Bestatter und sonstige<br />

vergleichbare Tätigkeiten auf Friedhöfen).<br />

(2) Um eine Kontrolle der Einhaltung der den<br />

Dienstleistungserbringern obliegenden Verpflichtungen<br />

zu ermöglichen sowie die Erfassung<br />

der Gebührenpflichtigen sicher zu stellen,<br />

ist der Friedhofsverwaltung die Erbringung von<br />

Dienstleistungen auf dem Friedhofsgelände<br />

möglichst vor Beginn unter Angabe des beabsichtigten<br />

Zeitpunktes der Arbeitsaufnahme,<br />

spätestens jedoch mit dem Abschluss der Arbeiten,<br />

der Name und Adresse des Gewerbebetriebes<br />

sowie des Auftraggebers, der beabsichtigte<br />

Termin und die Dauer sowie die geplanten<br />

und durchgeführten Arbeiten mitzuteilen.<br />

(3) Die Dienstleister haben die Friedhofssatzung und<br />

die dazu ergangenen Regelungen zu beachten.<br />

Sie haften für alle Schäden, die sie im Zusammenhang<br />

mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen<br />

19<br />

Amtliches<br />

schuldhaft und/oder fahrlässig verursachen.<br />

(5) Den Dienstleistern ist zur Ausübung ihres Gewerbes<br />

das Befahren der Wege nur mit dafür<br />

geeigneten Fahrzeugen gestattet. Eine Geschwindigkeit<br />

von 10 km/h darf nicht überschritten<br />

werden.<br />

(6) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge<br />

und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nicht<br />

gelagert werden. Bei Beendigung oder bei Unterbrechung<br />

der Tagesarbeit sind die Arbeits- und<br />

die Lagerplätze wieder in den früheren Zustand<br />

zu bringen. Die Dienstleister dürfen auf den Friedhöfen<br />

keinerlei Abraum lagern. Gewerbliche<br />

Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen<br />

der Friedhöfe gereinigt werden.<br />

(7) Den Anordnungen des Friedhofspersonals ist<br />

Folge zu leisten. Die Ausübung der Tätigkeit auf<br />

dem Friedhofsgelände kann dem Dienstleistungserbringer<br />

durch die Friedhofsverwaltung<br />

begrenzt oder unbegrenzt, durch Bescheid untersagt<br />

werden, wenn der Dienstleistungserbringer,<br />

trotz schriftlicher Mahnung, gegen die<br />

Vorschriften dieser Friedhofssatzung in grober<br />

Weise verstößt oder den Anordnungen der<br />

Friedhofsverwaltung /-personals nicht nachkommt.<br />

Bei einem schwerwiegenden Verstoß<br />

ist eine Mahnung entbehrlich.<br />

Absatz 8 entfällt<br />

§ 2<br />

Der § 24 der Satzung wird wie folgt neu:<br />

Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen<br />

sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein<br />

anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren<br />

und so zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher<br />

sind und auch beim Öffnen benachbarter<br />

Gräber nicht umstürzen oder sich senken können.<br />

§ 3<br />

Im § 25 der Satzung, Absatz 3, im Satz 2 wird das<br />

Wort<br />

„Fachbetrieb“ durch „Dienstleister“ ersetzt.<br />

§ 4<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

<strong>Wernigerode</strong>, 09.11.2009<br />

Gaffert<br />

Oberbürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Jahresrechnung der Schloß <strong>Wernigerode</strong><br />

Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH<br />

Am Schloss 1, 38855 <strong>Wernigerode</strong><br />

Der Vorstand der Stiftung Schloß <strong>Wernigerode</strong> hat<br />

in <strong>seine</strong>r Eigenschaft als Gesellschafterversamm-<br />

lung der Schloß Werningerode GmbH in <strong>seine</strong>r<br />

Sitzung vom 21. Oktober 2009 den Jahresabschluss<br />

für das Geschäftsjahr 2008 festgestellt, das Ergebnis<br />

der prüferischen Durchsicht des Jahresabschlusses<br />

und des Lageberichtes bestätigt und über die Verwendung<br />

des Ergebnisses entschieden.<br />

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung laut § 123<br />

Abs.1 Ziff. 1b GO LSA.<br />

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen zur<br />

Einsichtnahme vom<br />

30.11. bis zum 04.12.2009<br />

in der Zeit von montags bis freitags 09.00 –16.00<br />

Uhr in der Geschäftsräumen der Schloß <strong>Wernigerode</strong><br />

GmbH, Am Schloss 1, in <strong>Wernigerode</strong> aus.<br />

Hinweis auf eine Bekanntmachung des<br />

Landes Sachsen-Anhalt<br />

In der Volksstimme vom 22.10.2009 wurde die<br />

nachfolgende Bekanntmachung veröffentlicht:<br />

Hinweis: Der aktuelle Entwurf des Landesentwicklungsplans<br />

kann in der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> im Amt<br />

für <strong>Stadt</strong>- und Verkehrsplanung, Zi. 131 in der<br />

Schlachthofstraße 6 (Neues Rathaus) eingesehen<br />

werden.<br />

Öffentliche Bekanntmachung des<br />

Landes Sachsen-Anhalt<br />

Für das Land Sachsen-Anhalt stellt die Landesregierung<br />

derzeit den Landesentwicklungsplan 2010 auf.<br />

Nach den Vorschriften des Landesplanungsgesetzes<br />

des Landes Sachsen-Anhalt (LPLG) ist als Bestandteil<br />

der Begründung des Landesentwicklungsplanes<br />

ein Umweltbericht zu erstellen.<br />

Im Umweltbericht werden die zu erwartenden<br />

Umweltauswirkungen, die die Verwirklichung des<br />

Landesentwicklungsplans hat sowie vernünftige<br />

Alternativen ermittelt, beschrieben und bewertet.<br />

Der aktuelle Entwurf des Landesentwicklungsplans<br />

inkl. des Umweltberichts kann im Zeitraum vom<br />

26.10.2009 – 31.12.2009 sowohl im Internet unter<br />

www.lep.sachsen-anhalt.de als auch im Ministerium<br />

für Landesentwicklung und Verkehr des<br />

Landes Sachsen-Anhalt, in den Landkreisverwaltungen<br />

und Verwaltungen der kreisfreien Städte, in den<br />

Geschäftsstellen der Regionalen Planungsgemeinschaften<br />

sowie in den Gemeindeverwaltungen<br />

eingesehen werden.<br />

Stellungnahmen zum Umweltbericht können bis<br />

zum Ende der Auslegungsfrist sowohl im Internet<br />

unter der o.g. Adresse als auch schriftlich beim<br />

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr<br />

des Landes Sachsen-Anhalt Turmschanzenstraße<br />

30, 39114 Magdeburg abgegeben<br />

werden.<br />

Brandschutztechnische Sicherheitshinweise zu den bevorstehenden Weihnachts- und Silvestertagen<br />

… Advent, Advent ein Lichtlein brennt – Hoffentlich<br />

nicht mehr, sonst steht nicht der Weihnachtsmann<br />

sondern die Feuerwehr vor der Tür…<br />

Häufige Brandursachen dabei sind:<br />

Die Kerzen sind zu nah an Vorhängen (Luftzug), an<br />

Holzverkleidungen von Wänden und Decken, keine<br />

Verwendung von nichtbrennbaren Kerzenhaltern,<br />

zu Weit abgebrannte Kerzen, insbesondere<br />

bei trockenen Gestecken, unbeaufsichtigte brennende<br />

Kerzen, Wachskerzen stecken nicht richtig<br />

im Kerzenhalter, umkippen/umstoßen des Weihnachtsbaumes,<br />

oder auch die Kerzen zu nah an den<br />

Zweigen.<br />

Tipps zur Brandverhütung :<br />

Nichtbrennbare Unterlagen für Adventskränze und<br />

-gestecke verwenden, Kränze und Gestecke nicht<br />

in die Nähe von Wärmequellen stellen, Trockenes<br />

Grün gegen frisches austauschen, kaufen Sie den<br />

Weihnachtsbaum erst kurz vor dem Fest und stellen<br />

Sie ihn bis dahin in einem Eimer Wasser, Kerzen so<br />

stellen, das sie nicht in Brand geraten, die Kerzen<br />

von oben nach unten anzünden und in umgekehrter<br />

Reihenfolge ablöschen, Kerzen nie ganz abbrennen<br />

lassen, Wunderkerzen nicht am Weihnachtsbaum<br />

oder in der nähe von brennbaren Gegenständen<br />

hängen, noch glühende Wunderkerzen<br />

nur auf nichtbrennbare Unterlagen oder in einem<br />

geschlossenen Metalleimer entsorgen, Weihnachtbaum<br />

gegen umkippen sichern und nur VDE-Geprüfte<br />

elektrische Lichterketten und ähnliches verwenden.<br />

Auch der Jahreswechsel birgt Gefahren…<br />

Also auch hierzu noch einige Tipps:<br />

Vorsicht mit offenen Zündquellen (z.B. Kerzen, Fackeln,<br />

Heizstrahler) in der nähe von brennbaren<br />

Material, beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf die<br />

Nummer der Bundesanstalt für Materialprüfung<br />

(BAM) achten, brennbare Gegenstände vom Haus<br />

entfernen (z.B. Papiertonnen, Gartenmöbel…), kein<br />

offenes Licht unbeaufsichtigt lassen, richtige Klei-<br />

dung tragen, Fenster schließen um „Irrläufer“ draußen<br />

zu halten, Raketen sollten mit den Führungsstab<br />

aus einer Kippsichere Flasche abgeschossen<br />

werden, Sicherheitsabstand einhalten, Kinder nur<br />

unter Aufsicht das Abbrennen von Feuerwerkskörpern<br />

gestatten.<br />

An allen Tagen ist es immer empfehlenswert einen<br />

Feuerlöscher griffbereit zu haben.<br />

• Sollte es dennoch zu einen Brand kommen, verlassen<br />

Sie den Raum, schließen Sie die Tür, warnen<br />

Sie Personen und Alarmieren Sie die Feuerwehr<br />

über den kostenlosen Notruf 112<br />

• Legen Sie brennende Personen auf den Boden<br />

und ersticken Sie die Flammen mit einer Decke.<br />

• Verbrennungen sofort und mindestens 15 Minuten<br />

mit kaltem Wasser kühlen.<br />

Die Gesamtfeuerwehr der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong><br />

wünscht Ihnen ein schönes Weihnachtsfest, einen<br />

guten Rutsch und keinen Einsatz der diese und<br />

alle anderen Tage stört.<br />

11/09

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