anhang geschäftsordnungsmuster des bayerischen gemeindetages
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e) Ausübung von Vorkaufsrechten,<br />
f) grundsätzliche Fragen <strong>des</strong> Straßenverkehrsrechts, Verkehrsplanungen,<br />
g) Entscheidungen über Widmungen nach Straßen- und Wegerecht,<br />
h) Umlegungsverfahren, Grenzlegungsverfahren,<br />
i) Abschluss von städtebaulichen Verträgen und Erschließungsverträgen,<br />
j) Angelegenheiten <strong>des</strong> Natur- und Umweltschutzes einschließlich<br />
Umweltverträglichkeitsprüfungen,<br />
k) Entscheidungen in Mobilfunkangelegenheiten,<br />
l) …,<br />
soweit nicht der erste Bürgermeister selbstständig entscheidet.<br />
3. Werkausschuss:<br />
Alle Angelegenheiten der gemeindlichen Eigenbetriebe, soweit nicht<br />
der Gemeinderat zur Entscheidung ausschließlich zuständig ist, sich<br />
die Entscheidung allgemein vorbehält oder im Einzelfall an sich zieht<br />
oder es sich um Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung<br />
<strong>des</strong> Eigenbetriebs handelt.<br />
§ 9 Rechnungsprüfungsausschuss 19<br />
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung und die Jahresabschlüsse<br />
der Eigenbetriebe und der Krankenhäuser mit kaufmännischem<br />
Rechnungswesen (örtliche Rechnungsprüfung, Art. 103 Abs. 1 GO).<br />
19 Die Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses ist nur in Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern<br />
zwingend vorgeschrieben.<br />
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