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anhang geschäftsordnungsmuster des bayerischen gemeindetages

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e) Ausübung von Vorkaufsrechten,<br />

f) grundsätzliche Fragen <strong>des</strong> Straßenverkehrsrechts, Verkehrsplanungen,<br />

g) Entscheidungen über Widmungen nach Straßen- und Wegerecht,<br />

h) Umlegungsverfahren, Grenzlegungsverfahren,<br />

i) Abschluss von städtebaulichen Verträgen und Erschließungsverträgen,<br />

j) Angelegenheiten <strong>des</strong> Natur- und Umweltschutzes einschließlich<br />

Umweltverträglichkeitsprüfungen,<br />

k) Entscheidungen in Mobilfunkangelegenheiten,<br />

l) …,<br />

soweit nicht der erste Bürgermeister selbstständig entscheidet.<br />

3. Werkausschuss:<br />

Alle Angelegenheiten der gemeindlichen Eigenbetriebe, soweit nicht<br />

der Gemeinderat zur Entscheidung ausschließlich zuständig ist, sich<br />

die Entscheidung allgemein vorbehält oder im Einzelfall an sich zieht<br />

oder es sich um Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung<br />

<strong>des</strong> Eigenbetriebs handelt.<br />

§ 9 Rechnungsprüfungsausschuss 19<br />

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung und die Jahresabschlüsse<br />

der Eigenbetriebe und der Krankenhäuser mit kaufmännischem<br />

Rechnungswesen (örtliche Rechnungsprüfung, Art. 103 Abs. 1 GO).<br />

19 Die Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses ist nur in Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern<br />

zwingend vorgeschrieben.<br />

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