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anhang geschäftsordnungsmuster des bayerischen gemeindetages

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(3) Die beschließenden Ausschüsse haben im Einzelnen folgende<br />

Aufgabenbereiche: 15<br />

1. Haupt- und Finanzausschuss:<br />

a) Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde,<br />

soweit sie keinem anderen Ausschuss übertragen sind:<br />

– die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln bis zu einem Betrag<br />

von ……… im Einzelfall,<br />

– der Erlass, die Niederschlagung, die Stundung und die Aussetzung<br />

der Vollziehung von Abgaben, insbesondere von Steuern,<br />

Beiträgen und Gebühren sowie von sonstigen Forderungen bis<br />

zu folgenden Beträgen im Einzelfall:<br />

– Erlass ………<br />

– Niederschlagung ………<br />

– Stundung ………<br />

– Aussetzung der Vollziehung ………,<br />

– die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem<br />

Betrag von ……... und über außerplanmäßige Ausgaben bis<br />

zu einem Betrag von ……... im Einzelfall, soweit sie unabweisbar<br />

sind und die Deckung gewährleistet ist (Art. 66 Abs. 1<br />

Satz 1 GO),<br />

– Entscheidungen jeder Art mit finanziellen Auswirkungen für<br />

die Gemeinde, insbesondere der Abschluss von Verträgen<br />

und sonstiger Rechtsgeschäfte sowie die Wahrnehmung von<br />

Rechten und Pflichten der Gemeinde, bis zu einer Wertgrenze<br />

von ……... ,<br />

15 Die Aufzählung der Ausschüsse und ihrer Aufgaben ist nur beispielhaft und erforderlichenfalls den<br />

örtlichen Verhältnissen anzupassen, wobei auch die Einrichtung eines Ferienausschusses gemäß Art.<br />

32 Abs. 4 GO in Betracht kommt. §§ 7 bis 9 müssen jedoch mit § 2 der Satzung zur Regelung von<br />

Fragen <strong>des</strong> örtlichen Gemeindeverfassungsrechts übereinstimmen, sofern die Gemeinde diese Satzungsregelung<br />

übernommen hat.<br />

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