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Sportland NRW.-Cup – 20. ISAS 2004 - Schützenwarte - WSB

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II VII<br />

5. Ligatagung<br />

5.1. Die Ligatagungen haben mind. 6 Wochen vor Beginn der Ligasaison stattzufinden. Die Einladung erfolgt<br />

spätestens 14 Tage vor dem angesetzten Termin durch den jeweiligen Vorsitzenden des Ligaausschusses.<br />

.<br />

5.2. Der <strong>WSB</strong>-Ligatagung gehören an<br />

<strong>–</strong>die Mitglieder des Ligaausschusses<br />

<strong>–</strong>je ein Vertreter der teilnehmenden Ligavereine<br />

5.3. Der Bezirksligatagung gehören an<br />

der Bezirksligaauschuss<br />

je 1 Vertreter der teilnehmenden Vereinen<br />

der Bezirkssportleiter<br />

5.4. Der Kreisligatagung gehören an<br />

Der Kreisligaausschuss<br />

Je 1 Vertreter der teilnehmenden Vereine<br />

der Kreissportleiter<br />

12.1 Austragungsmodus für LG und LP<br />

(Beispiel)<br />

12.1.1 Westfalenligen<br />

1. Wettkampftag<br />

Gastgeber M 1<br />

Sonntag 09:00 Uhr 1 : 2<br />

10:30 Uhr 3 : 4<br />

14:15 Uhr 1 : 3<br />

15:45 Uhr 2 : 4<br />

Gastgeber M 5<br />

Sonntag 09:00 Uhr 5 . 6<br />

10:30 Uhr 7 : 8<br />

14:15 Uhr 5 : 7<br />

15:45 Uhr 6 : 8<br />

2. Wettkampftag<br />

Gastgeber M 6<br />

Sonntag 09:00 Uhr 6 : 2<br />

10:30 Uhr 1 : 5<br />

14:15 Uhr 6 : 1<br />

15:45 Uhr 2 : 5<br />

Gastgeber M 7<br />

Sonntag 09:00 Uhr 7 : 3<br />

10:30 Uhr 4 : 8<br />

14:15 Uhr 3 : 8<br />

15:45 Uhr 7 : 4<br />

12.1.2 Bezirks- und Kreisligen<br />

Abweichend von nachstehender Regelung darf<br />

auch entsprechend der Westfalenliga geschossen<br />

werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Veranstalter.<br />

Die in der nachfolgende Tabelle zuerst benannte<br />

Mannschaft ist jeweils der Gastgeber.<br />

32 <strong>Schützenwarte</strong> 3/<strong>2004</strong><br />

Abweichungen von den Wettkampfzeiten können<br />

zwischen den Wettkampfteilnehmern abgestimmt<br />

werden. Zwischen den beiden Wett-kämpfen muss<br />

mindestens eine Pause von 90 Minuten liegen.<br />

4. Ligaausschuss; Zusammensetzung und Aufgaben<br />

4.1. Dem Westfalen-Ligaausschuss gehören an<br />

<strong>–</strong> der Sportleiter als Vorsitzender<br />

<strong>–</strong> der stellvertr. Sportleiter als stellvertr. Vorsitzender<br />

<strong>–</strong> der Sportsekretär<br />

<strong>–</strong> der Ligaleiter Bogen<br />

<strong>–</strong> der Ligaleiter für Gewehr und für Pistole<br />

<strong>–</strong> der Ligaleiter für die Liga 46Plus <strong>–</strong> der Referent für das Kampfrichterwesen<br />

<strong>–</strong>je Disziplin ein Vertreter der in der Westfalenliga startenden Vereine.<br />

4.2. Die Bezirks- und Kreisligaausschüsse bestehen aus dem Ligaleiter als Vorsitzenden und mind. 4 Beisitzern<br />

aus den Reihen der teilnehmenden Vereinen.<br />

4.3. Der <strong>WSB</strong>-Ligaausschuss ist zuständig für<br />

<strong>–</strong>die Entscheidung über eingelegte Proteste<br />

<strong>–</strong>alle im Zusammenhang mit den Ligawettkämpfen stehenden Streitigkeiten<br />

<strong>–</strong> die Erarbeitung der Ligarichtlinie (vgl. Nr. 1.5).<br />

4.4. Die Ligaausschüsse der Kreise und Bezirke sind zuständig für<br />

<strong>–</strong>die Entscheidung über eingelegte Proteste<br />

<strong>–</strong>alle im Zusammenhang mit den Ligawettkämpfen stehenden Streitigkeiten<br />

4.5. Ligaausschusssitzungen werden vom Vorsitzenden nach Bedarf unter Angabe der Tagesordnung einberufen.<br />

4.6. Die Ligaausschüsse entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeit in der Besetzung von mindestens<br />

drei Mitgliedern. Eine Beschlussfassung kann auch auf schriftlichem Wege erfolgen. In diesem Falle<br />

ist ein Beschlussvorschlag durch den Vorsitzenden schriftlich niederzulegen und den Ausschussmitgliedern<br />

zur Bestätigung zuzuleiten.<br />

4. Wettkampftag<br />

Gastgeber M 2<br />

Sonntag 09:00 Uhr 2 : 3<br />

10:30 Uhr 5 : 8<br />

Gastgeber M 4<br />

Sonntag 09:00 Uhr 4 : 1<br />

10:30 Uhr 6 : 7<br />

Die folgenden Paarungsschlüssel dienen als Arbeitsgrundlage<br />

und können insbesondere auf Kreisund<br />

Be-zirksebene den Gegegebenheiten angepasst<br />

werden.<br />

Anlage zu Nr. 12 der <strong>WSB</strong> - Ligarichtlinie<br />

3. Wettkampftag<br />

Gastgeber M 3<br />

Sonntag 09:00 Uhr 3 : 5<br />

10:30 Uhr 4 : 6<br />

14:15 Uhr 3 : 6<br />

15:45 Uhr 4 : 5<br />

Gastgeber M 8<br />

Sonntag 09:00 Uhr 8 : 2<br />

10:30 Uhr 1 : 7<br />

14:15 Uhr 8 : 1<br />

15:45 Uhr 2 : 7<br />

Dortmund, den 04.05.<strong>2004</strong><br />

Westfälischer Schützenbund e.V.<br />

Klaus Stallmann Fritz-Eckhard Potthast<br />

(Präsident) (Sportleiter)<br />

3. Sportjahr, Ligasaison, Meldeschluss<br />

3.1. Die Ligasaison beginnt<br />

<strong>–</strong>in den Disziplinen Bogen, LG und LP am 1. Oktober und zählt zum kommenden Sportjahr<br />

<strong>–</strong>in der Disziplin Luftgewehr aufgelegt (Liga 46Plus) am 15. Mai und zählt zum laufenden Sportjahr.<br />

3.2. Die Ligasaison endet mit dem Abschluss der Relegationskämpfe.<br />

3.3. Meldeschlusstermine sind<br />

<strong>–</strong> der 30.06. für die Beantragung der Liga (Mannschafts-)lizenzen Bogen, LG und LP<br />

<strong>–</strong> der 30.08. für die Beantragung der Einzellizenzen (Ligapässe) Bogen, LG und LP<br />

<strong>–</strong> der 15.04. für die Beantragung der Liga (Mannschafts-)lizenzen Liga 46Plus <strong>–</strong> der 07.05. für die Beantragung der Einzellizenzen (Ligapässe) Liga 46Plus 3.4. In begründeten Einzelfällen können nach Meldeschluss Einzellizenzen (Ligapässe) für Sportler beantragt<br />

werden, sofern in der jeweiligen Disziplin eine Startberechtigung für den Verein besteht<br />

(Stammverein oder Zweitvereinseintrag gemäß Sportpass).<br />

3. 5. Die ordnungsgemäße und vollständige Meldung erfolgt nur auf hierfür entwickelten Antragsvordrucken.<br />

Die Vordrucke können bei der Geschäftsstelle des <strong>WSB</strong> bzw. den Veranstaltern oder im Internet<br />

unter www.wsb-home.de angefordert werden.<br />

<strong>20.</strong> Inkrafttreten<br />

Diese Richtlinie wurde vom Ligaausschuss des <strong>WSB</strong> am 03.04.<strong>2004</strong> beschlossen und am 04.05.<strong>2004</strong><br />

durch das Präsidium des <strong>WSB</strong> mit Wirkung vom 05.05.<strong>2004</strong> in Kraft gesetzt.<br />

19. Werbung und Sponsoring<br />

19.1. Die Gestaltung der Werbung bei Ligakämpfen (Hallen- und Bandenwerbung) bleibt dem jeweiligen<br />

Ausrichter überlassen.<br />

19.2. Die Werbung auf Ausrüstung und Bekleidung der Schützen regelt der teilnehmende Verein in eigener<br />

Verant-wortung. Eine Beschränkung hinsichtlich der Größe besteht nicht.<br />

19.3. Vorstehende Regelungen gelten nur für Ligakämpfe.<br />

2.5. Zwei oder auch mehrere Kreise eines Bezirks können im Bedarfsfall eine gemeinsame Kreisliga bilden.<br />

Diese Sieger sind Meister aller beteiligten Kreise.<br />

18. Rechtsweg<br />

18.1. Gegen Entscheidungen des Ligaleiters kann Einspruch beim Ligaausschuss binnen einer Woche unter<br />

Einzahlung einer Einspruchsgebühr in Höhe von € 30,00 eingelegt werden.<br />

18.2. Gegen Entscheidungen eines Kreis- oder Bezirksligaausschusses kann Einspruch beim <strong>WSB</strong>-Ligaausschuss<br />

binnen einer Woche unter Einzahlung einer Einspruchsgebühr in Höhe von € 30,00 eingelegt<br />

werden. Über diese Einsprüche entscheidet der <strong>WSB</strong>-Ligaausschuss endgültig.<br />

18.3. Gegen Entscheidungen des <strong>WSB</strong>-Ligaausschusses kann Klage beim <strong>WSB</strong> - Gericht 1. Instanz eingelegt<br />

werden. Das <strong>WSB</strong>- Gericht 1. Instanz entscheidet endgültig. Weitere Einzelheiten regelt die Satzung<br />

des <strong>WSB</strong> i.d.F. v. 12.10.2003 und die Rechtsordnung des <strong>WSB</strong> i.d.F. v. 12.10.97.

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