Sportland NRW.-Cup – 20. ISAS 2004 - Schützenwarte - WSB
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II VII<br />
5. Ligatagung<br />
5.1. Die Ligatagungen haben mind. 6 Wochen vor Beginn der Ligasaison stattzufinden. Die Einladung erfolgt<br />
spätestens 14 Tage vor dem angesetzten Termin durch den jeweiligen Vorsitzenden des Ligaausschusses.<br />
.<br />
5.2. Der <strong>WSB</strong>-Ligatagung gehören an<br />
<strong>–</strong>die Mitglieder des Ligaausschusses<br />
<strong>–</strong>je ein Vertreter der teilnehmenden Ligavereine<br />
5.3. Der Bezirksligatagung gehören an<br />
der Bezirksligaauschuss<br />
je 1 Vertreter der teilnehmenden Vereinen<br />
der Bezirkssportleiter<br />
5.4. Der Kreisligatagung gehören an<br />
Der Kreisligaausschuss<br />
Je 1 Vertreter der teilnehmenden Vereine<br />
der Kreissportleiter<br />
12.1 Austragungsmodus für LG und LP<br />
(Beispiel)<br />
12.1.1 Westfalenligen<br />
1. Wettkampftag<br />
Gastgeber M 1<br />
Sonntag 09:00 Uhr 1 : 2<br />
10:30 Uhr 3 : 4<br />
14:15 Uhr 1 : 3<br />
15:45 Uhr 2 : 4<br />
Gastgeber M 5<br />
Sonntag 09:00 Uhr 5 . 6<br />
10:30 Uhr 7 : 8<br />
14:15 Uhr 5 : 7<br />
15:45 Uhr 6 : 8<br />
2. Wettkampftag<br />
Gastgeber M 6<br />
Sonntag 09:00 Uhr 6 : 2<br />
10:30 Uhr 1 : 5<br />
14:15 Uhr 6 : 1<br />
15:45 Uhr 2 : 5<br />
Gastgeber M 7<br />
Sonntag 09:00 Uhr 7 : 3<br />
10:30 Uhr 4 : 8<br />
14:15 Uhr 3 : 8<br />
15:45 Uhr 7 : 4<br />
12.1.2 Bezirks- und Kreisligen<br />
Abweichend von nachstehender Regelung darf<br />
auch entsprechend der Westfalenliga geschossen<br />
werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Veranstalter.<br />
Die in der nachfolgende Tabelle zuerst benannte<br />
Mannschaft ist jeweils der Gastgeber.<br />
32 <strong>Schützenwarte</strong> 3/<strong>2004</strong><br />
Abweichungen von den Wettkampfzeiten können<br />
zwischen den Wettkampfteilnehmern abgestimmt<br />
werden. Zwischen den beiden Wett-kämpfen muss<br />
mindestens eine Pause von 90 Minuten liegen.<br />
4. Ligaausschuss; Zusammensetzung und Aufgaben<br />
4.1. Dem Westfalen-Ligaausschuss gehören an<br />
<strong>–</strong> der Sportleiter als Vorsitzender<br />
<strong>–</strong> der stellvertr. Sportleiter als stellvertr. Vorsitzender<br />
<strong>–</strong> der Sportsekretär<br />
<strong>–</strong> der Ligaleiter Bogen<br />
<strong>–</strong> der Ligaleiter für Gewehr und für Pistole<br />
<strong>–</strong> der Ligaleiter für die Liga 46Plus <strong>–</strong> der Referent für das Kampfrichterwesen<br />
<strong>–</strong>je Disziplin ein Vertreter der in der Westfalenliga startenden Vereine.<br />
4.2. Die Bezirks- und Kreisligaausschüsse bestehen aus dem Ligaleiter als Vorsitzenden und mind. 4 Beisitzern<br />
aus den Reihen der teilnehmenden Vereinen.<br />
4.3. Der <strong>WSB</strong>-Ligaausschuss ist zuständig für<br />
<strong>–</strong>die Entscheidung über eingelegte Proteste<br />
<strong>–</strong>alle im Zusammenhang mit den Ligawettkämpfen stehenden Streitigkeiten<br />
<strong>–</strong> die Erarbeitung der Ligarichtlinie (vgl. Nr. 1.5).<br />
4.4. Die Ligaausschüsse der Kreise und Bezirke sind zuständig für<br />
<strong>–</strong>die Entscheidung über eingelegte Proteste<br />
<strong>–</strong>alle im Zusammenhang mit den Ligawettkämpfen stehenden Streitigkeiten<br />
4.5. Ligaausschusssitzungen werden vom Vorsitzenden nach Bedarf unter Angabe der Tagesordnung einberufen.<br />
4.6. Die Ligaausschüsse entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeit in der Besetzung von mindestens<br />
drei Mitgliedern. Eine Beschlussfassung kann auch auf schriftlichem Wege erfolgen. In diesem Falle<br />
ist ein Beschlussvorschlag durch den Vorsitzenden schriftlich niederzulegen und den Ausschussmitgliedern<br />
zur Bestätigung zuzuleiten.<br />
4. Wettkampftag<br />
Gastgeber M 2<br />
Sonntag 09:00 Uhr 2 : 3<br />
10:30 Uhr 5 : 8<br />
Gastgeber M 4<br />
Sonntag 09:00 Uhr 4 : 1<br />
10:30 Uhr 6 : 7<br />
Die folgenden Paarungsschlüssel dienen als Arbeitsgrundlage<br />
und können insbesondere auf Kreisund<br />
Be-zirksebene den Gegegebenheiten angepasst<br />
werden.<br />
Anlage zu Nr. 12 der <strong>WSB</strong> - Ligarichtlinie<br />
3. Wettkampftag<br />
Gastgeber M 3<br />
Sonntag 09:00 Uhr 3 : 5<br />
10:30 Uhr 4 : 6<br />
14:15 Uhr 3 : 6<br />
15:45 Uhr 4 : 5<br />
Gastgeber M 8<br />
Sonntag 09:00 Uhr 8 : 2<br />
10:30 Uhr 1 : 7<br />
14:15 Uhr 8 : 1<br />
15:45 Uhr 2 : 7<br />
Dortmund, den 04.05.<strong>2004</strong><br />
Westfälischer Schützenbund e.V.<br />
Klaus Stallmann Fritz-Eckhard Potthast<br />
(Präsident) (Sportleiter)<br />
3. Sportjahr, Ligasaison, Meldeschluss<br />
3.1. Die Ligasaison beginnt<br />
<strong>–</strong>in den Disziplinen Bogen, LG und LP am 1. Oktober und zählt zum kommenden Sportjahr<br />
<strong>–</strong>in der Disziplin Luftgewehr aufgelegt (Liga 46Plus) am 15. Mai und zählt zum laufenden Sportjahr.<br />
3.2. Die Ligasaison endet mit dem Abschluss der Relegationskämpfe.<br />
3.3. Meldeschlusstermine sind<br />
<strong>–</strong> der 30.06. für die Beantragung der Liga (Mannschafts-)lizenzen Bogen, LG und LP<br />
<strong>–</strong> der 30.08. für die Beantragung der Einzellizenzen (Ligapässe) Bogen, LG und LP<br />
<strong>–</strong> der 15.04. für die Beantragung der Liga (Mannschafts-)lizenzen Liga 46Plus <strong>–</strong> der 07.05. für die Beantragung der Einzellizenzen (Ligapässe) Liga 46Plus 3.4. In begründeten Einzelfällen können nach Meldeschluss Einzellizenzen (Ligapässe) für Sportler beantragt<br />
werden, sofern in der jeweiligen Disziplin eine Startberechtigung für den Verein besteht<br />
(Stammverein oder Zweitvereinseintrag gemäß Sportpass).<br />
3. 5. Die ordnungsgemäße und vollständige Meldung erfolgt nur auf hierfür entwickelten Antragsvordrucken.<br />
Die Vordrucke können bei der Geschäftsstelle des <strong>WSB</strong> bzw. den Veranstaltern oder im Internet<br />
unter www.wsb-home.de angefordert werden.<br />
<strong>20.</strong> Inkrafttreten<br />
Diese Richtlinie wurde vom Ligaausschuss des <strong>WSB</strong> am 03.04.<strong>2004</strong> beschlossen und am 04.05.<strong>2004</strong><br />
durch das Präsidium des <strong>WSB</strong> mit Wirkung vom 05.05.<strong>2004</strong> in Kraft gesetzt.<br />
19. Werbung und Sponsoring<br />
19.1. Die Gestaltung der Werbung bei Ligakämpfen (Hallen- und Bandenwerbung) bleibt dem jeweiligen<br />
Ausrichter überlassen.<br />
19.2. Die Werbung auf Ausrüstung und Bekleidung der Schützen regelt der teilnehmende Verein in eigener<br />
Verant-wortung. Eine Beschränkung hinsichtlich der Größe besteht nicht.<br />
19.3. Vorstehende Regelungen gelten nur für Ligakämpfe.<br />
2.5. Zwei oder auch mehrere Kreise eines Bezirks können im Bedarfsfall eine gemeinsame Kreisliga bilden.<br />
Diese Sieger sind Meister aller beteiligten Kreise.<br />
18. Rechtsweg<br />
18.1. Gegen Entscheidungen des Ligaleiters kann Einspruch beim Ligaausschuss binnen einer Woche unter<br />
Einzahlung einer Einspruchsgebühr in Höhe von € 30,00 eingelegt werden.<br />
18.2. Gegen Entscheidungen eines Kreis- oder Bezirksligaausschusses kann Einspruch beim <strong>WSB</strong>-Ligaausschuss<br />
binnen einer Woche unter Einzahlung einer Einspruchsgebühr in Höhe von € 30,00 eingelegt<br />
werden. Über diese Einsprüche entscheidet der <strong>WSB</strong>-Ligaausschuss endgültig.<br />
18.3. Gegen Entscheidungen des <strong>WSB</strong>-Ligaausschusses kann Klage beim <strong>WSB</strong> - Gericht 1. Instanz eingelegt<br />
werden. Das <strong>WSB</strong>- Gericht 1. Instanz entscheidet endgültig. Weitere Einzelheiten regelt die Satzung<br />
des <strong>WSB</strong> i.d.F. v. 12.10.2003 und die Rechtsordnung des <strong>WSB</strong> i.d.F. v. 12.10.97.