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Sportland NRW.-Cup – 20. ISAS 2004 - Schützenwarte - WSB

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Rundenwettkampf -Richtlinie<br />

<strong>–</strong> den Referenten für die einzelnen Sportdisziplinen, das Kampfrichterwesen und den Breitensport<br />

<strong>–</strong> die Westfalenligaleitern<br />

des <strong>WSB</strong><br />

1. Geltungsbereich<br />

Für die Rundenwettkämpfe (RWK) im Bereich des <strong>WSB</strong> gilt, soweit in dieser Richtlinie nicht anders<br />

bestimmt, die Sportordnung des DSchüB (SpO) in der jeweils gültigen Fassung. Diese Richtlinie<br />

ist für alle Teilnehmer bindend. Mit der Teilnahme an den RWK werden diese RWK-Richtlinie<br />

und weitere ergänzende Regelungen (vgl. Nr. 12) durch den teilnehmenden Verein anerkannt.<br />

RWK sind Mannschaftswettbewerbe von 3er-Vereinsmannschaften. Sie können in allen Disziplinen<br />

und Wettkampfklassen ausgetragen werden. Der Ausrichter (Landesverband, Bezirke,<br />

Kreise) legt fest, in welchen Diziplinen und Klassen RWK ausgetragen werden sollen. Er kann<br />

auch entscheiden, daß neben der Mannschaftswertung eine Einzelwertung vorgenommen wird.<br />

Im Rahmen dieser Ausschreibung bleibt es dem Ausrichter überlassen, ob er Einzelergebnisse,<br />

die in einer anderen Klasse erzielt wurden, in die jeweilige Einzelwertung aufnimmt.<br />

2. Aufgaben<br />

Der Sportausschuss hat die Aufgabe, die Organe des <strong>WSB</strong> nach Maßgabe dieser Richtlinie bei<br />

der Planung und Durchführung des Sports zu beraten und zu unterstützen.<br />

Die Beratung und Unterstützung erstreckt sich insbesondere auf<br />

<strong>–</strong> die Planung der Landesmeisterschaften<br />

<strong>–</strong> die Planung anderer sportlicher Veranstaltungen<br />

<strong>–</strong> die Mitwirkung bei der Berufung der Mitarbeiter für Lehrarbeit<br />

<strong>–</strong> die Mitwirkung bei Vorschlägen des Präsidiums für die Wahl des Sportleiters und seines Vertreters<br />

Der Sportausschuss ist zuständig für die Disziplinarmaßnahmen im Sportbereich, soweit sich<br />

hierzu aufgrund von Richtlinien, Wettkampfregeln usw. eine unmittelbare Zuständigkeit ergibt.<br />

2. Klasseneinteilung<br />

Es wird in folgenden RWK-Klassen geschossen:<br />

Landesklasse<br />

Bezirksklasse<br />

Kreisklasse<br />

Die Kreisklasse kann bei Bedarf weiter unterteilt werden (1., 2. und 3. Kreisklasse). Besteht in<br />

den Kreisen eine Unterteilung, so kann auch hier nur ein Aufstieg von Klasse zu Klasse erfolgen.<br />

Eine Unterteilung auf Bezirksebene ist nur dann zulässig, wenn in der betreffenden Disziplin<br />

auf Kreisebene keine RWK zustande kommen. Die Zahl der Mannschaften in den jeweiligen<br />

Klassen wird durch den Sportausschuss des Veranstalters (<strong>WSB</strong>, Bezirke oder Kreise) festgelegt.<br />

Es wird in Gruppen zu 4 Mannschaften geschossen; Abweichungen sind statthaft. Die Gruppenstärke<br />

und die Einteilung werden durch den zuständigen RWK-Leiter geregelt.<br />

Die Rundenwettkampf-Richtlinie bitte aus der »<strong>Schützenwarte</strong>« herausnehmen, 1x falzen<br />

und an den vorgesehenen Stellen lochen. Dann in das Handbuch des <strong>WSB</strong> einheften.<br />

3. Wahl der Referenten, Beauftragten und des Rundenwettkampfleiters<br />

Der Sportausschuss wählt für eine Amtszeit von 3 Jahren<br />

<strong>–</strong> den Rundenwettkampfleiter<br />

<strong>–</strong> den Beauftragten für Lehrarbeit<br />

<strong>–</strong> den Beauftragten für Leistungssport<br />

<strong>–</strong> die Referenten für die einzelnen Sportdisziplinen, das Kampfrichterwesen und den Breitensport<br />

Die Wahlen finden bei der Sportausschussitzung statt, die auf die turnusmäßige Wahl des Sportleiters<br />

folgt. Nach erfolgter Wahl werden sie vom Präsidium in ihr Amt eingesetzt.<br />

Die Westfalenligaleiter werden von der <strong>WSB</strong> Ligaversammlung gewählt.<br />

4. Sitzungen des Sportausschusses<br />

Der Sportausschuss ist zweimal im Jahr zu einer Sitzung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt<br />

durch den Vorsitzenden, im Verhinde-rungsfalle durch den stellvertretenden Vorsitzenden.<br />

Für die Einberufung und Durchführung der Sitzung gilt die Geschäftsordnung für die Durchführung<br />

von Versammlungen und Sitzungen des <strong>WSB</strong>.<br />

Der Vorsitzende hat innerhalb eines Monats eine Sitzung des Sportausschusses einzuberufen,<br />

wenn dieses von der Hälfte der Mitglieder unter Angabe von Zweck und Gründen beantragt wird.<br />

3. Mannschaftszusammensetzung<br />

Jede Vereinsmannschaft besteht aus 3 Schützinnen / Schützen. Gemischte Mannschaften (Start<br />

in höherer Wettkampfklasse gem. Abschnitt 0.17 SpO, unterschiedliches Geschlecht) dürfen nur<br />

dann aufgestellt werden, wenn die betreffenden Wettkampfklassen nicht ausgeschrieben sind.<br />

Abweichend hiervon dürfen in der Kreisklasse gemischte Mannschaften aufgestellt werden, wenn<br />

der Verein in ausgeschriebenen Wettkampfklassen keine Mannschaft bilden kann. Nach Geschlecht,<br />

nicht aber nach Altersklassen gemischte Mannschaften sind zulässig, wenn RWK für<br />

die Schüler-, Jugend-, Junioren- und Seniorenklasse ausgeschrieben sind. Schüler können nur<br />

in der auf Kreisebene auszuschreibenden Schülerklasse starten.<br />

Körperbehinderte, die eine Erleichterung nach SpO. 0.7.3.1.1.2 einsetzendürfen sind nicht startberechtigt.<br />

5. Schriftliches Abstimmungsverfahren<br />

Eine Beschlussfassung des Sportausschusses kann auch durch eine schriftliche Umfrage des<br />

Sportleiters bei den Sportauschussmitgliedern erfolgen, wenn es bei einzelnen zur Entscheidung<br />

anstehenden Punkten nicht geboten oder aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, den<br />

Sportausschuss einzuberufen. Aus der Umfrage müssen der zur Entscheidung anstehende Sachverhalt,<br />

die vorgeschlagene Entscheidung und die Begründung hierfür ersichtlich sein. Erfolgt<br />

in einem solchen Falle innerhalb von zwei Wochen keine Rückäußerung einzelner Mitglieder, so<br />

gilt dieses als Zustimmung zu dem unterbreiteten Vorschlag.<br />

Vorstehende Richtlinie wurde am 11.02.<strong>2004</strong> vom Sportausschuss beschlossen und am<br />

03.03.<strong>2004</strong> vom Präsidium in Kraft gesetzt.<br />

4. Startberechtigung<br />

Jeder RWK-Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Sportpasses sein. Ein Start innerhalb einer<br />

RWK-Saison für mehr als einen Verein in der gleichen Disziplin ist unzulässig.<br />

Innerhalb einer RWK-Saison darf ein RWK-Teilnehmer nach dem zweiten in einer Klasse ge-<br />

<strong>Schützenwarte</strong> 3/<strong>2004</strong> 35<br />

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