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Offizielle Golfregeln

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14-3 Künstliche Hilfsmittel, ungebräuchliche Ausrüstung<br />

und ungebräuchliche Verwendung von Ausrüstung<br />

Der R&A behält sich vor, jederzeit die Regeln zu künstlichen Hilfsmitteln,<br />

ungebräuchlicher Ausrüstung und der ungebräuchlichen<br />

Verwendung von Ausrüstung zu ändern, sowie Auslegungen zu<br />

erlassen oder zu ändern, die diese Regeln betreffen.<br />

Ein Spieler, der Zweifel hat, ob die Verwendung eines Gegenstands<br />

gegen Regel 14-3 verstößt, sollte den R&A zurate ziehen.<br />

14<br />

Ein Hersteller sollte dem R&A ein Muster von einem Gegenstand,<br />

der hergestellt werden soll, vorlegen, damit der R&A entscheiden<br />

kann, ob seine Verwendung während einer festgesetzten Runde<br />

dazu führen würde, dass ein Spieler gegen Regel 14-3 verstößt.<br />

Das Muster geht als Beleg in das Eigentum des R&A über. Versäumt<br />

der Hersteller, vor Herstellung und/oder Vermarktung ein Muster<br />

vorzulegen, oder, falls er ein Muster eingesandt hatte, hierzu eine<br />

Entscheidung abzuwarten, so läuft der Hersteller Gefahr, dass die<br />

Verwendung des Gegenstands gegen die Regeln verstoßen würde.<br />

Sofern nicht in den Regeln vorgesehen, darf der Spieler während<br />

einer festgesetzten Runde keinerlei künstliche Hilfsmittel oder<br />

ungebräuchliche Ausrüstung (für ausführliche Anforderungen<br />

und Auslegungen, siehe Anhang IV) benutzen oder irgendeine<br />

Ausrüstung in ungebräuchlicher Art und Weise verwenden:<br />

a) die ihm beim Spielen eines Schlags oder bei seinem Spiel<br />

von Nutzen sein könnten; oder<br />

b) die den Zweck haben, Entfernungen oder Umstände abzuschätzen<br />

oder zu messen, die sein Spiel beeinflussen<br />

könnten; oder<br />

c) die ihm beim Halten des Schlägers von Nutzen sein könnten,<br />

außer dass<br />

(I) einfache Handschuhe getragen werden dürfen;<br />

(II) Harz, Puder und Trocknungs- oder Befeuchtungsmittel<br />

benutzt werden dürfen; und<br />

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