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Offizielle Golfregeln

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Regel 2-2 Berufsgolf; Verträge und Vereinbarungen<br />

Nationale Golfverbände – Eine neue Regel 2-2a wurde eingeführt,<br />

um einem Golfamateur zu erlauben, mit nationalen Verbänden einen<br />

Vertrag oder eine Vereinbarung einzugehen, vorausgesetzt,<br />

er zieht weder direkt noch indirekt einen finanziellen Vorteil daraus,<br />

solange er noch Golfamateur ist.<br />

Spielerbetreuer, Sponsoren und andere Dritte – Eine neue Regel<br />

2-2b wurde eingeführt, um einem Golfamateur ab einem Alter<br />

von 18 Jahren zu erlauben, einen Vertrag und/oder eine Vereinbarung<br />

einzugehen, die sich nur auf die Zukunft des Golfers als<br />

Berufsgolfer bezieht, vorausgesetzt er zieht weder direkt noch<br />

indirekt einen finanziellen Vorteil daraus, solange er noch Golfamateur<br />

ist.<br />

Regel 3-2b Hole-in-One-Preise<br />

Die neue Regel 3-2b schließt Preise (einschließlich Geldpreise), die<br />

für ein Hole-in-One vergeben werden, das während einer Runde<br />

Golf erzielt wird, von der allgemeinen Wertgrenze aus. Diese Ausnahme<br />

gilt ausschließlich für Preise für ein Hole-in-one (nicht für<br />

einen „Longest Drive“ oder einen „Nearest to the Hole“) und weder<br />

für Veranstaltungen außerhalb der Golfrunde noch für Wertungen<br />

mit mehreren Schlägen.<br />

4-3 Erstattung von Auslagen für den Lebensunterhalt<br />

Eine neue Regel wurde ergänzt, die es einem Golfamateur erlaubt,<br />

Unterhaltszahlungen zu erhalten, die ihm bei den Ausgaben<br />

für seinen Lebensunterhalt unterstützen, vorausgesetzt, diese<br />

Ausnahmen sind durch die Association Suisse de Golf genehmigt<br />

worden.<br />

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