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Offizielle Golfregeln

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4-3 Beschädigte Schläger: Instand setzen und Ersatz<br />

a) Beschädigung im normalen Spielverlauf<br />

Wurde während einer festgesetzten Runde der Schläger eines<br />

Spielers im normalen Spielverlauf beschädigt, so darf der Spieler<br />

(I) den Schläger für den Rest der festgesetzten Runde im beschädigten<br />

Zustand weiter gebrauchen oder<br />

(II) den Schläger instand setzen oder instand setzen lassen,<br />

ohne das Spiel unangemessen zu verzögern oder<br />

(III) als eine zusätzliche Wahlmöglichkeit, aber nur, wenn der<br />

Schläger spielunbrauchbar ist, den beschädigten Schläger<br />

durch einen beliebigen anderen Schläger ersetzen. Das Ersetzen<br />

eines Schlägers darf das Spiel nicht unangemessen<br />

verzögern (Regel 6-7), und es darf nicht irgendein Schläger<br />

ausgeliehen werden, den irgendwer, der auf dem Platz spielt,<br />

zum Spielen ausgewählt hat, oder durch Zusammensetzen<br />

von Schlägerteilen erfolgen, die von oder für den Spieler<br />

während der festgesetzten Runde mitgeführt werden.<br />

4<br />

STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 4-3a:<br />

siehe Strafenvermerk zu Regel 4-4a oder b und Regel 4-4c<br />

Î Î Anmerkung: Ein Schläger ist spielunbrauchbar, wenn er beträchtlich<br />

beschädigt ist, z. B. wenn der Schaft eingebeult, merklich<br />

verbogen oder in Stücke zerbrochen oder der Schlägerkopf<br />

lose, losgelöst oder merklich verformt ist oder der Griff sich löst.<br />

Ein Schläger ist nicht spielunbrauchbar, nur weil der Anstellwinkel<br />

oder die Neigung (Loft) der Schlagfläche des Schlägerkopfs<br />

verändert oder weil der Schlägerkopf verschrammt ist.<br />

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