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Offizielle Golfregeln

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4-1 Form und Machart von Schlägern<br />

a) Allgemeines<br />

Die Schläger des Spielers müssen dieser Regel sowie den Einzelvorschriften<br />

und Auslegungsbestimmungen des Anhangs II<br />

entsprechen.<br />

ÎÎAnmerkung: Die Spielleitung kann in den Wettspielbestimmungen<br />

(Regel 33-1) verlangen, dass jeder Driver, den der<br />

Spieler mit sich führt, einen Schlägerkopf haben muss, der<br />

durch Typ und Neigung der Schlagfläche (Loft) bezeichnet und<br />

in der aktuellen „List of Conforming Driver Heads“, die vom<br />

R&A herausgegeben wird, aufgeführt ist.<br />

4<br />

b) Abnutzung und Abänderung<br />

Für einen Schläger, der in neuem Zustand mit den Regeln in Einklang<br />

steht, gilt dies auch im Zustand der Abnutzung durch normalen<br />

Gebrauch. Jeder absichtlich veränderte Teil eines Schlägers<br />

gilt als neu und muss in dem abgeänderten Zustand den<br />

Regeln entsprechen.<br />

4-2 Veränderte Spieleigenschaften und Fremdstoff<br />

a) Veränderte Spieleigenschaften<br />

Während einer festgesetzten Runde dürfen die Spieleigenschaften<br />

eines Schlägers weder durch Abänderung noch auf irgendeine<br />

sonstige Weise absichtlich verändert werden.<br />

b) Fremdstoff<br />

Fremdstoff darf nicht zu dem Zweck an der Schlagfläche angebracht<br />

werden, die Bewegung des Balls zu beeinflussen.<br />

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