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Offizielle Golfregeln

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WETTSPIELORDNUNG<br />

REGEL 33 • DIE SPIELLEITUNG<br />

Erklärungen<br />

Feststehende Begriffe sind kursiv geschrieben und alphabetisch<br />

im Abschnitt II „Erklärungen“ aufgeführt (siehe Seiten 41-59).<br />

33-1 Ausschreibung; Außerkraftsetzung von <strong>Golfregeln</strong><br />

Die Spielleitung muss die Bedingungen festlegen, unter denen<br />

ein Wettspiel gespielt wird.<br />

33<br />

Die Spielleitung ist nicht befugt, eine Golfregel außer Kraft zu<br />

setzen.<br />

Bestimmte Zählspielregeln sind von den Lochspielregeln so verschieden,<br />

dass die Verbindung beider Spielformen weder durchführbar<br />

noch zulässig ist. Das Ergebnis eines Lochspiels, gespielt<br />

unter diesen Umständen, ist ungültig, und die Bewerber<br />

sind für das Zählwettspiel disqualifiziert.<br />

Im Zählspiel darf die Spielleitung die Aufgaben eines Referees<br />

einschränken.<br />

33-2 Der Platz<br />

a) Festlegung der Platz- und anderen Grenzen<br />

Die Spielleitung muss genau bezeichnen<br />

(I) den Platz und das Aus;<br />

(II) die Grenzen von Wasserhindernissen und seitlichen<br />

Wasserhindernissen;<br />

(III) Boden in Ausbesserung;<br />

(IV) Hemmnisse und Bestandteile des Platzes.<br />

b) Neue Löcher<br />

Neue Löcher sollten an dem Tage, an dem ein Zählwettspiel beginnt,<br />

und im Übrigen nach Ermessen der Spielleitung gesetzt werden,<br />

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