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Offizielle Golfregeln

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) Lochspiel<br />

Macht ein Spieler einen Schlag von einem falschen Ort, so verliert<br />

er das Loch.<br />

c) Zählspiel<br />

Macht ein Bewerber einen Schlag von einem falschen Ort, so zieht<br />

er sich die Strafe von zwei Schlägen nach der anwendbaren Regel<br />

zu. Er muss das Loch mit dem vom falschen Ort gespielten Ball zu<br />

Ende spielen, ohne seinen Fehler zu beheben, vorausgesetzt, er hat<br />

keinen schwerwiegenden Verstoß begangen (siehe Anmerkung 1).<br />

Wird sich ein Bewerber nach dem Spielen vom falschen Ort dieser<br />

Tatsache bewusst und nimmt an, es könne sich um einen<br />

schwerwiegenden Verstoß handeln, so muss er, bevor er einen<br />

Schlag auf dem nächsten Abschlag macht, das Loch mit einem<br />

zweiten Ball zu Ende spielen, der in Übereinstimmung mit den<br />

Regeln gespielt wurde. Wenn das gespielte Loch das letzte Loch<br />

der Runde ist, muss er vor dem Verlassen des Grüns seine Absicht<br />

erklären, das Loch mit einem zweiten Ball zu Ende zu spielen,<br />

der in Übereinstimmung mit den Regeln gespielt wurde.<br />

20<br />

Hat der Bewerber einen zweiten Ball gespielt, so muss er den<br />

Sachverhalt der Spielleitung melden, bevor er seine Zählkarte<br />

einreicht; versäumt er dies, so ist er disqualifiziert. Die Spielleitung<br />

muss feststellen, ob der Bewerber einen schwerwiegenden<br />

Verstoß gegen die anwendbare Regel begangen hat. Ist dies der<br />

Fall, so gilt die Schlagzahl mit dem zweiten Ball und der Bewerber<br />

muss seiner Schlagzahl mit dem zweiten Ball zwei Strafschläge<br />

hinzurechnen. Wenn der Bewerber einen schwerwiegenden Verstoß<br />

begangen hatte und ihn nicht wie oben angegeben behoben<br />

hat, so ist er disqualifiziert.<br />

Î Î Anmerkung 1: Ein Bewerber hat einen schwerwiegenden<br />

Verstoß gegen die anwendbare Regel begangen, wenn die<br />

Spielleitung der Meinung ist, dass er sich durch das Spielen<br />

vom falschen Ort einen bedeutenden Vorteil verschafft hat.<br />

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