29.04.2015 Aufrufe

Offizielle Golfregeln

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

REGEL 34 • ENTSCHEIDUNG IN STRITTIGEN FÄLLEN<br />

Erklärungen<br />

Feststehende Begriffe sind kursiv geschrieben und alphabetisch<br />

im Abschnitt II „Erklärungen“ aufgeführt (siehe Seiten 41-59).<br />

34<br />

34-1 Beanstandungen und Strafen<br />

a) Lochspiel<br />

Ist eine Beanstandung nach Regel 2-5 bei der Spielleitung anhängig<br />

geworden, so sollte eine Entscheidung so bald wie möglich<br />

gefällt werden, damit der Spielstand des Lochspiels, falls<br />

erforderlich, berichtigt werden kann. Wurde eine Beanstandung<br />

nicht in Übereinstimmung mit Regel 2-5 erhoben, so darf sie von<br />

der Spielleitung nicht berücksichtigt werden.<br />

Die Verhängung der Strafe der Disqualifikation wegen Verstoßes<br />

gegen Regel 1-3 unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung.<br />

b) Zählspiel<br />

Im Zählspiel darf keine Strafe aufgehoben, abgeändert oder verhängt<br />

werden, nachdem das Wettspiel beendet ist. Ein Wettspiel<br />

ist beendet, wenn das Ergebnis offiziell bekannt gegeben worden<br />

war oder bei Zählspielqualifikation mit nachfolgenden Lochspielen,<br />

wenn der Spieler in seinem ersten Lochspiel abgeschlagen hat.<br />

Î Î Ausnahmen: Die Strafe der Disqualifikation muss auch nach Beendigung<br />

des Wettspiels verhängt werden, wenn ein Bewerber<br />

(I) gegen Regel 1-3 (Übereinkunft über Nichtanwendung<br />

von Regeln) verstoßen hat; oder<br />

(II) eine Zählkarte einreichte, auf der er eine Vorgabe eingetragen<br />

hatte, von der er vor Beendigung des Wettspiels<br />

wusste, dass sie höher war als die ihm zustehende, und<br />

sich dies auf die Anzahl der erhaltenen Vorgabeschläge<br />

ausgewirkt hat (Regel 6-2b); oder<br />

176

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!