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Offizielle Golfregeln

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REGEL 7 • ÜBEN<br />

Erklärungen<br />

Feststehende Begriffe sind kursiv geschrieben und alphabetisch<br />

im Abschnitt II „Erklärungen“ aufgeführt (siehe Seiten 41-59).<br />

7-1 Vor oder zwischen Runden<br />

a) Lochspiel<br />

An jedem Tag eines Lochwettspiels darf ein Spieler vor einer Runde<br />

auf dem Wettspielplatz üben.<br />

7<br />

b) Zählspiel<br />

Vor einer Runde oder einem Stechen an jedem Tag eines Zählwettspiels<br />

darf ein Bewerber nicht auf dem Wettspielplatz üben<br />

oder die Oberfläche irgendeines Grüns des Platzes durch Rollen<br />

eines Balls oder Aufrauen oder Kratzen an der Oberfläche prüfen.<br />

Werden zwei oder mehr Zählwettspielrunden an aufeinander<br />

folgenden Tagen gespielt, so ist zwischen jenen Runden einem<br />

Bewerber das Üben oder das Prüfen der Oberfläche irgendeines<br />

Grüns durch Rollen eines Balls oder Aufrauen oder Kratzen der<br />

Oberfläche auf keinem Platz gestattet, der im weiteren Verlauf<br />

des Wettspiels noch gespielt werden muss.<br />

ÎÎAusnahme: Putten oder Chippen zu Übungszwecken auf oder<br />

nahe dem ersten Abschlag oder auf jedem Übungsgelände ist<br />

vor dem Abspielen zu einer Runde oder einem Stechen gestattet.<br />

STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 7-1b:<br />

Disqualifikation<br />

Î Î Anmerkung: Die Spielleitung darf in der Ausschreibung eines<br />

Wettspiels (Regel 33-1) das Üben auf dem Wettspielplatz an<br />

jedem Tag eines Lochwettspiels untersagen oder das Üben auf<br />

dem Wettspielplatz bzw. Teilen des Platzes (Regel 33-2c) an jedem<br />

Tag oder zwischen Runden eines Zählwettspiels gestatten.<br />

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