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Offizielle Golfregeln

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REGEL 9 • AUSKUNFT ÜBER SCHLAGZAHL<br />

Erklärungen<br />

Feststehende Begriffe sind kursiv geschrieben und alphabetisch<br />

im Abschnitt II „Erklärungen“ aufgeführt (siehe Seiten 41-59).<br />

9<br />

9-1 Allgemeines<br />

Die Anzahl der Schläge, die ein Spieler gemacht hat, schließt alle<br />

Strafschläge ein, die er sich zugezogen hat.<br />

9-2 Lochspiel<br />

a) Auskunft über die Schlagzahl<br />

Ein Gegner hat Anspruch darauf, vom Spieler beim Spielen eines<br />

Lochs dessen jeweiligen Stand der Schlagzahl und im Anschluss<br />

an das Spielen eines Lochs dessen Schlagzahl für das soeben<br />

beendete Loch zu erfahren.<br />

b) Falsche Auskunft<br />

Ein Spieler darf seinem Gegner keine falsche Auskunft geben.<br />

Wenn ein Spieler falsche Auskunft gibt, verliert er das Loch.<br />

Eine falsche Auskunft gilt als gegeben, wenn ein Spieler<br />

(I) es unterlässt, seinen Gegner so bald wie durchführbar davon<br />

in Kenntnis zu setzen, dass er sich eine Strafe zugezogen hat,<br />

außer<br />

a) er verfährt offenkundig nach einer Regel, die Strafe<br />

nach sich zieht, und dies wurde von seinem Gegner<br />

wahrgenommen, oder<br />

b) er berichtigt seinen Fehler, bevor sein Gegner seinen<br />

nächsten Schlag macht; oder<br />

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