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Offizielle Golfregeln

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REGEL 5 • DER BALL<br />

Ein Spieler, der Zweifel hat, ob ein Ball zulässig ist, sollte den R&A<br />

zurate ziehen.<br />

Ein Hersteller sollte dem R&A Muster von einem Ball, der hergestellt<br />

werden soll, vorlegen, damit der R&A entscheiden kann, ob<br />

der Ball in Einklang mit den Regeln steht. Die Muster gehen als<br />

Belegstücke in das Eigentum des R&A über. Versäumt ein Hersteller,<br />

vor der Herstellung und/oder Vermarktung eines Balles Muster<br />

vorzulegen oder hierzu eine Entscheidung abzuwarten, so läuft der<br />

Hersteller Gefahr, dass der Ball als nicht mit den Regeln in Einklang<br />

stehend erklärt wird.<br />

5<br />

Erklärungen<br />

Feststehende Begriffe sind kursiv geschrieben und alphabetisch<br />

im Abschnitt II „Erklärungen“ aufgeführt (siehe Seiten 41-59).<br />

5-1 Allgemeines<br />

Der vom Spieler gespielte Ball muss den in Anhang III geforderten<br />

Spezifikationen entsprechen.<br />

ÎÎAnmerkung: Die Spielleitung darf in der Wettspielausschreibung<br />

(Regel 33-1) festlegen, dass der vom Spieler gespielte<br />

Ball im aktuell gültigen Verzeichnis zugelassener Golfbälle des<br />

R&A aufgeführt ist.<br />

5-2 Fremdstoff<br />

An dem Ball, den der Spieler spielt, darf kein Fremdstoff zu dem<br />

Zweck angebracht sein, seine Spieleigenschaften zu verändern.<br />

STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 5-1 ODER 5-2:<br />

Disqualifikation<br />

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