29.04.2015 Aufrufe

Offizielle Golfregeln

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Schlägerlängen nach Regel „Ball unspielbar“), wird nicht zwingend<br />

verlangt, seine Lage zu kennzeichnen, es wird jedoch empfohlen.<br />

Stehen Sie beim Fallenlassen aufrecht, halten Sie den Ball mit<br />

ausgestrecktem Arm auf Schulterhöhe und lassen ihn fallen.<br />

Ein fallen gelassener Ball muss erneut fallen gelassen werden,<br />

- wenn er in eine Lage rollt, in der Behinderung durch den<br />

Umstand besteht, von dem Erleichterung in Anspruch genommen<br />

wurde (z. B. ein unbewegliches Hemmnis);<br />

- wenn er mehr als zwei Schlägerlängen von dem Punkt zur<br />

Ruhe kommt, an dem er fallen gelassen wurde; oder<br />

- wenn er näher zum Loch zur Ruhe kommt als seine ursprüngliche<br />

Lage, dem nächstgelegenen Punkt der Erleichterung,<br />

oder dem Punkt, an dem er zuletzt die Grenze eines Wasserhindernisses<br />

gekreuzt hat.<br />

Es gibt insgesamt neun Fälle, in denen ein fallen gelassener Ball<br />

erneut fallen gelassen werden muss. Sie sind in Regel 20-2c enthalten.<br />

Wird ein Ball ein zweites Mal fallen gelassen und rollt erneut in<br />

eine dieser o. g. Lagen, legen Sie ihn dorthin, wo er beim zweiten<br />

Fallenlassen erstmals auf den Boden auftraf.<br />

Ball unterstützt oder behindert Spiel (Regel 22)<br />

Sie dürfen<br />

- Ihren Ball aufnehmen oder einen anderen Ball aufnehmen<br />

lassen, wenn Sie der Ansicht sind, der Ball könne einen<br />

anderen Spieler unterstützen, oder<br />

- Sie können jeden Ball aufnehmen lassen, wenn dieser Ihr<br />

Spiel behindern könnte.<br />

Sie dürfen nicht zustimmen, einen Ball an seinem Ort liegen zu<br />

lassen um damit einen anderen Spieler zu unterstützen.<br />

29

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!