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GESCHÄFTSBERICHT 2014

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GESCHÄFTS-<br />

BERICHT <strong>2014</strong>


BDA | DIE ARBEITGEBER<br />

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)<br />

ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der gesamten deutschen<br />

gewerblichen Wirtschaft. Sie vertritt die Interessen kleiner, mittelständischer<br />

und großer Unternehmen aus allen Branchen in allen<br />

Fragen der Sozial- und Tarifpolitik, des Arbeitsrechts, der Arbeitsmarktpolitik<br />

sowie der Bildung. Die BDA setzt sich auf nationaler, europäischer<br />

und internationaler Ebene für die Interessen von 1 Mio. Betriebe<br />

ein, die 20 Mio. Arbeitnehmer beschäftigen und die der BDA durch<br />

freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden sind. Die<br />

Arbeitgeberverbände sind in den der BDA unmittelbar angeschlossenen<br />

52 bundesweiten Branchen organisationen und 14 Landes vereinigungen<br />

organisiert.


Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

im zurückliegenden Jahr haben die BDA<br />

insbesondere drei Themen beschäftigt:<br />

das Rentenpaket, das Mindestlohngesetz<br />

und die gesetzliche Regelung<br />

der Tarifeinheit.<br />

Mit dem Rentenpaket wurden nicht<br />

nur Reformerfolge der Vergangenheit<br />

teilweise zunichtegemacht. Das Rentenpaket<br />

war zudem ein teurer Fehler,<br />

der vor allem die jüngere Generation<br />

mit einer milliardenschweren Hypothek<br />

belastet. Die Rente mit 63 führt zu<br />

neuer Frühverrentung und verschärft<br />

den Fachkräftemangel. An einigen<br />

Stellen konnte die BDA Anpassungen<br />

durchsetzen – insbesondere bei den<br />

Einschränkungen der Anrechnungszeiten<br />

bei der Rente mit 63 und der<br />

Einführung der sog. Flexi-Rente, der<br />

rechtlichen Absicherung für Beschäftigung<br />

über das Renten alter hinaus.<br />

Beide Verbesserungen beseitigen aber<br />

nicht die Tatsache, dass das Rentenpaket<br />

insgesamt ein schwerwiegender<br />

und teurer Fehler bleibt.<br />

Mit dem Mindestlohngesetz brach<br />

die Große Koalition mit der erfolgreichen<br />

Arbeitsmarktpolitik der letzten<br />

Jahre. Für die Schwächsten am Arbeitsmarkt<br />

wird mit dem gesetzlichen<br />

Mindestlohn eine Barriere errichtet.<br />

Mit der Verdrängung geltender<br />

Tarifverträge wird die Tarifautonomie<br />

zudem massiv beschädigt. Bei der<br />

Ausgestaltung der Mindestlohnkommission<br />

hat die BDA gemeinsam mit<br />

dem DGB weiteren Schaden verhindern<br />

können. Der Mindestlohn wird<br />

nicht wie geplant jährlich, sondern<br />

nur alle zwei Jahre angepasst. Zudem<br />

orientiert sich die Mindestlohnkommission<br />

bei der Anpassung des Mindestlohns<br />

nachlaufend am Tarifindex,<br />

also am Durchschnitt geschlossener<br />

Tarifverträge. Damit wird eine Präjudizierung<br />

von Tarifverhandlungen verhindert.<br />

Sehr zu begrüßen ist, dass die<br />

Bundesregierung endlich einen Gesetzentwurf<br />

zur Regelung der Tarifeinheit<br />

vorgelegt hat. Der Gesetzentwurf<br />

lehnt sich eng an den gemeinsamen<br />

Vorschlag von BDA und DGB an. Die<br />

Tarifeinheit ist unverzichtbar, damit<br />

Tarifkollisionen im Betrieb vermieden<br />

werden. Für dieselbe Arbeitnehmergruppe<br />

können nicht unterschiedliche<br />

Tarifverträge gelten. Es muss für alle<br />

Beteiligten klar sein, was gilt, wenn<br />

Tarifverträge mit unterschiedlichen<br />

Inhalten für identische Arbeitsverhältnisse<br />

gelten.<br />

Eine Kernbotschaft der BDA in diesem<br />

Jahr war, dass sich die Politik –<br />

statt zu verteilen und zu regulieren –<br />

mehr um das Erwirtschaften kümmern<br />

muss. Mitte des Jahres setzte mit der<br />

abschwächenden Konjunktur bei manchen<br />

Vertretern der Koalition ein Umdenken<br />

ein. Wirtschaftsthemen, wie<br />

die Stärkung privater Investitionen<br />

und die Gestaltung der Digitalisierung<br />

von Wirtschaft und Arbeitswelt, wurden<br />

auf die Agenda der Bundesregierung<br />

gesetzt. Hier müssen aber Taten<br />

folgen. Eine schlichte, aber wirksame<br />

Stütze der Konjunktur wäre ein Belastungsmoratorium.<br />

Die Unternehmen<br />

dürfen nicht mit weiteren Abgaben<br />

und Regulierungen belastet werden.<br />

Hierfür wird sich die BDA in den kommenden<br />

Monaten einsetzen.<br />

Der vorliegende Geschäftsbericht<br />

gibt Ihnen aber zunächst einen umfassenden<br />

Überblick über die inhaltlichen<br />

Schwerpunkte und Tätigkeitsbereiche<br />

der BDA im Jahr <strong>2014</strong>.<br />

Dr. Reinhard Göhner<br />

Hauptgeschäftsführer der BDA


6<br />

Arbeits- und<br />

Tarifrecht<br />

28<br />

Lohn- und<br />

Tarifpolitik<br />

44<br />

Beschäftigung<br />

64<br />

Soziale Sicherung<br />

82<br />

Bildung<br />

100<br />

Europa und<br />

Internationales<br />

118<br />

Wirtschaft und<br />

Finanzen<br />

136<br />

Die BDA


ARBEITS- UND<br />

TARIFRECHT


8<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Tarifeinheit stärkt und<br />

sichert Tarifautonomie<br />

Am 11. Dezember <strong>2014</strong> hat das Bundeskabinett<br />

den Entwurf für ein Gesetz<br />

zur Tarifeinheit beschlossen. Der Entwurf<br />

ist im Anschluss dem Bundesrat<br />

zur Stellungnahme zugeleitet worden<br />

und wird danach mit dessen Anmerkungen<br />

in den Bundestag eingebracht.<br />

Der Kabinettsbeschluss stellt einen<br />

wichtigen Schritt dar, die Tarifautonomie<br />

in Deutschland zu sichern und<br />

das Tarifvertragssystem als Friedenssystem<br />

zu stabilisieren.<br />

Eine erfolgreiche Tarifautonomie<br />

erfordert Rechtsklarheit und Rechtssicherheit:<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

müssen wissen, woran sie sind,<br />

was für sie gilt. Sie müssen sich auf<br />

diese Geltung auch verlassen können.<br />

Das wurde über Jahrzehnte durch die<br />

Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts<br />

zur Tarifeinheit sichergestellt. Es<br />

stand außer Zweifel, dass sich im Überschneidungsbereich<br />

von Tarifverträgen<br />

ein Tarifvertrag durchsetzte. Dies galt<br />

sowohl für den Fall einer Tarifkonkurrenz<br />

(für Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

gelten mehrere, sich überschneidende<br />

Tarifverträge) wie für den Fall einer Tarifpluralität<br />

(der Arbeitgeber wird von<br />

mehreren, sich überschneidenden Tarifverträgen<br />

erfasst, der Arbeitnehmer<br />

ist jeweils nur an einen gebunden).<br />

Zumindest für den Fall der Tarifpluralität<br />

hat das Bundesarbeitsgericht<br />

mit seiner Entscheidung vom<br />

7. Juli 2010 den Grundsatz der Tarifeinheit<br />

aufgegeben. Ob und wie künftig<br />

über Konkurrenzen zu entscheiden ist,<br />

ist vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechungsänderung<br />

noch offen. Dies<br />

sorgt für Rechtsunsicherheit. Es ist unklar,<br />

was in diesem Überschneidungsbereich<br />

gilt. Daher ist es zu begrüßen,<br />

dass die vom Bundesverfassungsgericht<br />

als Grundlage der Tarifautonomie<br />

anerkannte Ordnungs- und Befriedungsfunktion<br />

der Tarifeinheit durch<br />

den vorliegenden Gesetzentwurf bestätigt<br />

wird.<br />

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung<br />

zur Tarifeinheit lehnt sich<br />

eng an den Vorschlag von BDA und<br />

DGB an, den beide gemeinsam im Juni<br />

2010 vorgelegt haben, um durch eine<br />

gesetzliche Regelung der Tarifeinheit<br />

das Tarifvertragssystem in geordneten<br />

Bahnen zu halten. Der im Gesetzentwurf<br />

vorgesehene neue § 4a im<br />

Tarifvertragsgesetz (TVG) bestimmt,<br />

dass bei kollidierenden Tarifverträgen<br />

in einem Betrieb der Tarifvertrag der<br />

Mehrheitsgewerkschaft gilt. Zudem<br />

bestimmt die vorgesehene Norm in<br />

ihrem Abs. 1, dass Ziel und Zweck dieser<br />

Tarifeinheit die Sicherung der Ordnungs-<br />

und Befriedungsfunktion von<br />

Tarifverträgen ist.<br />

Der Auflösung einer Tarifkollision<br />

bedarf es nicht, wenn kollidierende, widersprüchliche<br />

oder unterschiedliche<br />

Regelungen gar nicht entstehen. In Fällen,<br />

in denen z. B. ein Anschluss- bzw.<br />

Anerkennungstarifvertrag zu einem<br />

für den ganzen Betrieb oder Teile der<br />

Belegschaften geltenden Mehrheitstarifvertrag<br />

abgeschlossen wird, ist<br />

eine solche Auflösung nicht nötig. Sie<br />

ist ebenfalls nicht nötig, wenn die Tarifverträge<br />

hinsichtlich unterschiedlicher<br />

Arbeitnehmergruppen gelten<br />

und sich daher nicht überschneiden.<br />

Vor allem aber ist sie nicht nötig,<br />

wenn unterschiedliche Gewerkschaften<br />

gemeinsam und einvernehmlich<br />

als Tarifakteure auftreten und ein in<br />

sich geschlossenes und stimmiges<br />

Tarifwerk mit dem Arbeitgeber bzw.<br />

Arbeitgeberverband vereinbaren. In<br />

diesen Fällen ist keine Kollisionssituation<br />

vorhanden, die aufgelöst werden<br />

muss. Vielmehr ist genau das Ziel erreicht,<br />

das dem Grundgesetz bei unterschiedlichen<br />

Tarifpartnern vorschwebt.<br />

Diese verhandeln gemeinsam und<br />

kommen einvernehmlich zu aufeinander<br />

abgestimmten Lösungen, die den<br />

Arbeitskampf um Verteilungsinteressen<br />

einzelner Arbeitnehmergruppen<br />

untereinander aus den Betrieben heraushalten.<br />

Damit wird die Funktionsfähigkeit<br />

der Tarifautonomie gestärkt<br />

und ihre Friedensfunktion bestätigt.<br />

Tarifeinheit bedeutet nicht und hat<br />

nie bedeutet, einzelne Gewerkschaften<br />

aus der Tarifautonomie auszuschließen<br />

oder ihnen die Tariffähigkeit zu<br />

nehmen. Das Grundgesetz stellt hohe<br />

Hürden auf, die Koalitionsfreiheit und<br />

die Betätigungsfreiheit von Arbeitgeberverbänden<br />

und Gewerkschaften<br />

zu beschränken – zu Recht! Das<br />

will auch niemand und hat niemand


Arbeits- und Tarifrecht<br />

9<br />

vorgeschlagen. Nach dem Industrieoder<br />

Branchenverbandsprinzip organisierte<br />

Gewerkschaften, wie z. B. die im<br />

DGB zusammengeschlossenen, ebenso<br />

wie Berufs- und Spartenorganisationen<br />

bleiben auch unter dem Prinzip<br />

der Tarifeinheit in vollem Umfang<br />

tarif fähig, sie können ihre durch die<br />

Koalitionsfreiheit und die Tarifautonomie<br />

garantierten Rechte wahrnehmen<br />

und Tarifverträge mit einem einzelnen<br />

Arbeitgeber oder einem Arbeitgeberverband<br />

schließen. Dem steht die Tarifeinheit<br />

nicht entgegen.<br />

Darüber, dass die Tarifeinheit<br />

nichts am Arbeitskampfrecht ändert,<br />

bestand zwischen allen Beteiligten<br />

immer Konsens. Der Gesetzentwurf<br />

unterstreicht, dass bei der Verhältnismäßigkeit<br />

von Arbeitskämpfen das<br />

Prinzip der Tarifeinheit und die im Gesetz<br />

verankerte Befriedungsfunktion<br />

von Tarifverträgen Berücksichtigung<br />

finden müssen. Damit wird ausdrücklich<br />

klargestellt, dass der Tarifvertrag<br />

mit der Mehrheitsgewerkschaft für die<br />

betroffene Belegschaft abschließend<br />

die Arbeitsbedingungen regelt und ein<br />

tarifeinheitswidriger Arbeitskampf diesen<br />

Mehrheitstarifvertrag als Übereinkunft<br />

entwerten würde. Nur so kann<br />

auf der Grundlage des Mehrheitstarifvertrags<br />

während seiner Laufzeit ohne<br />

Konflikte gearbeitet werden.<br />

Die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit<br />

stärkt Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie.<br />

Daher entspricht der vorliegende<br />

Gesetzentwurf den Vorgaben<br />

von Art. 9 Abs. 3 GG in vollem Umfang.<br />

Minderheitsgewerkschaften werden durch<br />

den Gesetzentwurf nicht in ihrer Tariffähigkeit<br />

beschränkt. Eine Minderheitsgewerkschaft<br />

kann zur Mehrheitsgewerkschaft<br />

werden. Das Ziel der<br />

Tarifeinheit ist, den Verteilungskampf<br />

zwischen einzelnen Arbeitnehmergruppen<br />

aus den Betrieben herauszuhalten.<br />

Das ist das Markenzeichen der Tarifautonomie<br />

und der Flächentarifverträge<br />

in Deutschland. Diesen Markenkern<br />

Der Entwurf der Bundesregierung zum Tarif einheitsgesetz<br />

ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer gesetzlichen<br />

Regelung der Tarifeinheit. Das Gesetz ist erforderlich,<br />

um der beginnenden Erosion der Tariflandschaft zu begegnen.<br />

Dadurch kann Rechtssicherheit geschaffen werden, so<br />

dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen, woran sie sind<br />

und was für sie gilt.<br />

Ingo Kramer | Präsident der BDA, Geschäftsführer J. Heinr. Kramer Firmengruppe


10<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

gilt es zu schützen, zu bewahren, zu<br />

sichern und zukunftsfest zu machen.<br />

Tarifeinheitswidrige Streiks führen demgegenüber<br />

zur Zerfaserung der Tarifautonomie.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Themen A–Z ><br />

Tarifeinheit sowie > Publikationen ><br />

kompakt > „Tarifeinheit“<br />

Gesetzlicher Mindestlohn<br />

schwächt Tarifautonomie<br />

und Arbeitsmarkt<br />

Das neue Mindestlohngesetz (MiLoG)<br />

ist am 16. August <strong>2014</strong> in Kraft getreten<br />

und ersetzt das Mindestarbeitsbedingungengesetz.<br />

Ab dem 1. Januar 2015<br />

gilt damit bundesweit ein gesetzlicher<br />

Mindestlohn i. H. v. 8,50 €. Die gesetzlichen<br />

Regelungen schwächen die Tarifautonomie,<br />

die sich in den zurückliegenden<br />

Jahrzehnten immer wieder<br />

bewährt und als anpassungs- und<br />

wandlungsfähig erwiesen hat; der gesetzliche<br />

Mindestlohn belastet den Arbeitsmarkt<br />

und errichtet gerade für die<br />

Schwächsten am Arbeitsmarkt Barrieren<br />

beim Einstieg in Arbeit.<br />

Die BDA hatte die grundlegenden<br />

Mängel der vorgesehenen Regelungen<br />

in mehreren Stellungnahmen, so z. B.<br />

zum Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums<br />

vom März <strong>2014</strong>,<br />

aufgezeigt und diese im Rahmen ihrer<br />

anschließenden Stellungnahme zum<br />

Gesetzentwurf im Juni <strong>2014</strong> nachdrücklich<br />

unterstrichen. Im Rahmen<br />

der Ausschussberatungen im Juli <strong>2014</strong><br />

konnten Verbesserungen im Vergleich<br />

zu den Ausgangsfassungen erzielt<br />

werden. Diese ändern an der grundsätzlichen<br />

Fehlausrichtung des Gesetzes<br />

jedoch nichts.<br />

Der gesetzliche Mindestlohn stellt<br />

geltende Tarifverträge mit repräsentativen<br />

Gewerkschaften in Frage oder<br />

verdrängt sie ganz. Durch die Aufnahme<br />

einer Übergangsregelung konnte<br />

zwar erreicht werden, dass abweichende<br />

Regelungen eines Tarifvertrags<br />

repräsentativer Tarifvertragsparteien<br />

bis zum 31. Dezember 2017 vorgehen.<br />

Voraussetzung für eine Abweichung ist<br />

die Aufnahme des Tarifvertrags in das<br />

Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG).<br />

Das schützt bestehende Tarifverträge<br />

nicht genügend, weil die Aufnahme in<br />

das AEntG davon abhängt, dass es einen<br />

bundesweiten Tarifvertrag gibt.<br />

In einigen Branchen ist dies nicht der<br />

Fall, so dass bestehende Tarifverträge<br />

nachverhandelt werden müssten. Dem<br />

widerspricht das nicht verständliche<br />

und auch nicht akzeptable Verhalten<br />

einiger Gewerkschaften, die nicht bereit<br />

sind, die von ihnen selbst geschlossenen<br />

regionalen Tarifverträge in<br />

ausreichendem Maß zu schützen. Ein<br />

solcher Schutz ist nur möglich, wenn<br />

der Inhalt dieser Tarifverträge in einem<br />

bundesweiten Tarifwerk zusammengefasst<br />

wird. Das darf an den zuständigen<br />

Gewerkschaften nicht scheitern.<br />

Trotz der verfehlten Konstruktion<br />

des gesetzlichen Mindestlohns ist zu<br />

begrüßen, dass sich der Gesetzgeber<br />

richtigerweise dafür entschieden hat,<br />

den Anpassungszeitraum für den Mindestlohn<br />

auf zwei Jahre festzulegen.<br />

Das ist gegenüber dem ursprünglichen<br />

Gesetzentwurf eine wichtige Verbesserung,<br />

auf die die BDA gedrängt hatte.<br />

Ein einjähriger Anpassungszeitraum<br />

hätte eine deutlich stärkere Belastung<br />

der Tarifautonomie bedeutet. Eine<br />

MINDESTLOHN – LÄNDERVERGLEICH TÄUSCHT<br />

Ab dem 1. Januar 2015 wirkt in Deutschland der allgemeine gesetzliche Mindestlohn i. H. v. 8,50 €. Bei einem Ländervergleich<br />

könnte auf den ersten Blick der Eindruck entstehen, dass Deutschland dadurch Anschluss an die Mehrzahl<br />

der übrigen europäischen Staaten erhalten würde. Allerdings: Staaten, in denen die Tarifautonomie wie in Deutschland<br />

funktioniert (insbesondere Dänemark und Schweden), verzichten auf eine Beschneidung der Tarifautonomie durch<br />

einen gesetzlichen Mindestlohn.


Arbeits- und Tarifrecht<br />

11<br />

jährliche Diskussion über die Anpassung<br />

des Mindestlohns stünde im Widerspruch<br />

zu den Laufzeiten vieler tariflicher<br />

Vereinbarungen, die dadurch<br />

hätten in Frage gestellt werden können.<br />

BDA und DGB sind sich einig, dass sich<br />

die Anpassung des Mindestlohns am<br />

Tarifindex des Statistischen Bundesamts<br />

orientieren soll. Eine Abweichung<br />

soll nur im Konsens möglich sein.<br />

Die vorgesehene Mindestlohnkommission<br />

hat nichts mit Tarifautonomie<br />

zu tun. Sie ist keine Kommission der<br />

Tarifpartner, sondern der Bundesregierung.<br />

Sie darf daher auch kein Ort für<br />

Tarifverhandlungen sein. Das Gesetz<br />

sieht vor, dass die Bundesregierung je<br />

drei stimmberechtigte Mitglieder auf<br />

Vorschlag der Spitzenorganisationen<br />

der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer<br />

beruft. Der Vorsitz der Kommission<br />

wird auf gemeinsamen Vorschlag<br />

der Sozialpartner bestimmt werden.<br />

Kommt eine Einigung der Sozialpartner<br />

über den stimmberechtigten Vorsitzenden<br />

nicht zustande, entscheidet<br />

das Los, und im Folgenden wechselt<br />

der Vorsitz alternierend zwischen dem<br />

Vorschlag der Arbeitgeber und der Gewerkschaften.<br />

Trotz weiterer Korrekturen im Gesetzgebungsverfahren<br />

wird der gesetzliche<br />

Mindestlohn gerade für Berufseinsteiger<br />

mit Vermittlungshemmnissen<br />

und für die Schwächsten am Arbeitsmarkt<br />

eine erhebliche Barriere für den<br />

Einstieg in Arbeit bedeuten. Das gilt<br />

aufgrund der Altersgrenze von 18 Jahren<br />

u. a. für junge Menschen, die nicht<br />

ausbildungsfähig sind oder nur mit erheblichem<br />

Aufwand ausbildungsbereit<br />

gemacht werden können. Für solche<br />

Arbeitnehmer hätte es angemessene<br />

Abweichungsmöglichkeiten geben<br />

müssen, um den individuellen Fähigkeiten<br />

und Kenntnissen sowie den ganz<br />

8,50 €<br />

Mindestlohn beschränken die Tarifautonomie,<br />

belasten den Arbeitsmarkt<br />

und errichten gerade für<br />

Schwache Barrieren beim Einstieg<br />

in Arbeit.<br />

MINDESTLOHN MINDERT EINSTIEGSCHANCEN<br />

Erfahrungen mit gesetzlichen Mindestlöhnen belegen, dass in Ländern, in<br />

denen gesetzliche Mindestlöhne besonders hoch sind, auch die Arbeitslosigkeit<br />

junger Menschen signifikant höher ist als in Deutschland (so z. B. Frankreich<br />

und Belgien).<br />

Jugendarbeitslosigkeit, in %<br />

26,0 25,8<br />

23,4<br />

20,8<br />

7,8<br />

IE FR BE GB DE<br />

Quelle: Eurostat, <strong>2014</strong>


12<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

besonderen Bedürfnissen und Vermittlungshemmnissen<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Dies stellt das Gesetz nur unzureichend<br />

sicher.<br />

Auch die Neuregelungen zu Praktikumsverhältnissen<br />

werden negative<br />

Folgen haben. Zwar wurde durch die<br />

Ausweitung des mindestlohnfreien<br />

Zeitraums auf drei Monate ein Fortschritt<br />

erzielt. Ein Zeitraum von mindestens<br />

sechs Monaten wäre aber<br />

deutlich praxisgerechter gewesen. Für<br />

junge Menschen, die sich z. B. nach<br />

dem Abschluss einer Erstausbildung<br />

oder eines Bachelor-Studiums für eine<br />

fachfremde Weiterbildung oder einen<br />

Master-Studiengang entscheiden, wird<br />

mit den Regelungen zum Praktikum die<br />

Möglichkeit erheblich eingeschränkt,<br />

sich in andere Tätigkeiten einen Einblick<br />

zu verschaffen. Die Betriebe erbringen<br />

ein Höchstmaß an Engagement,<br />

um solchen Praktikantinnen und<br />

Praktikanten zu helfen. Dies sollte vom<br />

Gesetzgeber honoriert und nicht eingeschränkt<br />

werden.<br />

Dem Gesetzgeber hat ebenso der<br />

Mut für eine wirklich praxistaugliche<br />

Regelung zu Arbeitszeitkonten gefehlt.<br />

Zwar wurde klargestellt, dass<br />

der Mindestlohnanspruch durch die<br />

Zahlung eines verstetigten Arbeitsentgelts<br />

von mindestens 8,50 € für jede<br />

geleistete Arbeitsstunde erfüllt werden<br />

kann. Diese Regelung bedeutet jedoch<br />

bürokratische Mehrbelastungen, die<br />

durch eine Tariföffnungsklausel leicht<br />

hätten verhindert werden können.<br />

Ein Rückschritt ist die Neufassung<br />

der Auftraggeberhaftung. Mit Recht<br />

sah noch der Regierungsentwurf die<br />

Möglichkeit vor, dass sich der betroffene<br />

Auftraggeber durch den Nachweis<br />

der korrekten Auswahl des Auftragnehmers<br />

von der Haftung befreit.<br />

Es ist höchst bedauerlich, dass diese<br />

Enthaftungsmöglichkeit vom Gesetzgeber<br />

ausgeschlossen worden ist. Diese<br />

generalisierte Haftungsregelung<br />

wird gravierende Folgen haben, da der<br />

Mindestlohn nicht nur für spezifische<br />

Branchen, sondern für die gesamte<br />

deutsche Wirtschaft gilt.<br />

Das Bundesfinanzministerium hat<br />

im Rahmen einer Verordnungsermächtigung<br />

eine Verordnung zur Abwandlung<br />

der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung<br />

nach dem MiLoG und dem AEntG<br />

(Mindestlohnaufzeichnungsverordnung)<br />

und eine Verordnung über Meldepflichten<br />

nach dem MiLoG, dem AEntG und<br />

dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz<br />

erlassen. Nach der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung<br />

soll die Arbeitszeitaufzeichnung<br />

für Arbeitnehmer mit<br />

mobilen Tätigkeiten, die keine Vorgaben<br />

zur konkreten Arbeitszeit haben<br />

und sich ihre tägliche Arbeitszeit frei<br />

einteilen können, erleichtert werden.<br />

Es muss statt Beginn, Ende und Dauer


Arbeits- und Tarifrecht<br />

13<br />

der täglichen Arbeitszeit nur die Dauer<br />

der Arbeitszeit aufgezeichnet werden.<br />

Vereinfachungen im Aufzeichnungsverfahren<br />

sind zu begrüßen und unverzichtbar.<br />

Schon diese Verordnungen<br />

gehen jedoch noch nicht weit genug.<br />

Völlig unzureichend ist vor allem aber<br />

die Verordnung zur Einschränkung der<br />

Aufzeichnungspflichten des Bundesarbeitsministeriums.<br />

Der Verordnungsentwurf<br />

sieht vor, dass ein Abweichen<br />

von den Aufzeichnungspflichten nur<br />

möglich sein soll, wenn der betroffene<br />

Arbeitnehmer insgesamt mindestens<br />

4.500 € Vergütung erhält und in einer<br />

besonders herausgehobenen Stellung<br />

für seinen Arbeitgeber tätig ist. Dies<br />

schafft keinerlei Erleichterung und begrenzt<br />

überflüssige Bürokratie nicht.<br />

Notwendig bleibt eine Regelung, die<br />

an die Vergütungshöhe von keinesfalls<br />

mehr als 2.400 € anknüpft und alternativ<br />

zumindest leitende Angestellte<br />

und außertarifliche Arbeitnehmer von<br />

der Anwendung der Aufzeichnungspflichten<br />

ausnimmt. Darüber hinaus<br />

muss die Aufzeichnung bei geringfügig<br />

Beschäftigten sinnvoll eingeschränkt<br />

werden.<br />

Die BDA hat am 9. Oktober <strong>2014</strong><br />

eine Fachtagung zum MiLoG und den<br />

bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

durchgeführt und eine<br />

Handreichung zum Umgang mit den<br />

Änderungen erstellt, die ihren Mitgliedern<br />

zur Verfügung steht.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Themen A–Z ><br />

Mindestlohn sowie > Publikationen ><br />

kompakt > „Gesetzlicher Mindestlohn“<br />

Änderungen bei AVE und<br />

AEntG schwächen tarifautonome<br />

Gestaltung von<br />

Arbeitsbedingungen<br />

Gegenstand des sog. Tarifautonomiestärkungsgesetzes,<br />

das tatsächlich<br />

die Tarifautonomie schwächen wird,<br />

sind auch Änderungen bei der Allgemeinverbindlicherklärung<br />

(AVE) im<br />

TVG und im AEntG. Diese Änderungen<br />

erleichtern seit dem 16. August <strong>2014</strong><br />

dem Bundesarbeitsministerium die<br />

Erstreckung von Arbeitsbedingungen<br />

auf nicht tarifgebundene oder anderweitig<br />

tarifgebundene Unternehmen<br />

und schwächen damit die tarifautonome<br />

Gestaltung von Arbeitsbedingungen.<br />

Die Erstreckung von Tarifverträgen<br />

nach dem AEntG ist nicht mehr davon<br />

abhängig, dass eine Branche in das<br />

Gesetz aufgenommen wird. Vielmehr<br />

kann das Bundesarbeitsministerium<br />

ausschließlich auf Grundlage einer<br />

Rechtsverordnung einen Tarifvertrag<br />

erstrecken. Das stellt eine erhebliche<br />

Änderung der bisherigen Rechtslage<br />

dar. Ebenso wurden die möglichen<br />

Regelungsgegenstände des zu erstreckenden<br />

Tarifvertrags erweitert. Der<br />

gesamte Katalog der Regelungsgegenstände<br />

des AEntG kann erstreckt<br />

werden, ohne dass der Tarifausschuss<br />

beteiligt werden muss.<br />

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts<br />

wurde die Zeitarbeit<br />

bisher von einer Erstreckung nach dem<br />

AEntG dort erfasst, wo die Zeitarbeitskraft<br />

in einem dem AEntG unterfallenden<br />

Betrieb eingesetzt wird. Mit den<br />

Änderungen kommt es nunmehr nur<br />

noch auf die ausgeübte Tätigkeit des<br />

Zeitarbeitnehmers an. Damit wird der<br />

Geltungsbereich der erstreckten Tarifverträge<br />

über den Wortlaut und Branchengrenzen<br />

hinweg ausgedehnt und<br />

die eigenen Tarifverträge der Zeitarbeit<br />

werden verdrängt.<br />

Nach dem TVG konnten Tarifverträge<br />

für allgemeinverbindlich erklärt<br />

werden, wenn die tarifgebundenen Arbeitgeber<br />

nicht weniger als 50 % der<br />

unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags<br />

fallenden Arbeitnehmer beschäftigten<br />

(sog. 50%-Quorum) und<br />

die AVE im „öffentlichen Interesse“<br />

geboten erschien. Durch das „Tarifautonomiestärkungsgesetz“<br />

reicht seit<br />

dem 16. August <strong>2014</strong> ein „öffentliches<br />

Interesse“ für die AVE aus. Das neue<br />

Gesetz verzichtet auf ein strenges<br />

quantitatives Kriterium und ersetzt dieses<br />

durch zwei inhaltlich unbestimmte<br />

Regelungsbeispiele, bei denen das „öffentliche<br />

Interesse“ grundsätzlich vorliegen<br />

soll. Danach ist das „öffentliche<br />

Interesse“ in der Regel dann zu bejahen,<br />

wenn der Tarifvertrag in seinem


14<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Geltungsbereich überwiegende Bedeutung<br />

hat oder alternativ die Absicherung<br />

der tarifvertraglichen Normsetzung<br />

gegen die Folgen wirtschaftlicher<br />

Fehlentwicklungen eine AVE verlangt.<br />

Das schadet der Attraktivität tariflicher<br />

Normsetzung und damit der Attraktivität<br />

von Tarifbindung.<br />

Auch wenn zu Recht die Verantwortung<br />

des Bundesarbeitsministeriums<br />

für diese Entscheidung nochmals<br />

klargestellt wird und allein die Darlegung<br />

seiner Voraussetzungen durch<br />

die Tarifvertragsparteien nicht genügt,<br />

bedeutet auch dies eine Ausdehnung<br />

der Möglichkeit der Erstreckung tariflicher<br />

Bestimmungen – selbst wenn der<br />

Tarifausschuss richtigerweise weiterhin<br />

maßgebliche Mitwirkungsrechte behält.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Inhalte ><br />

Tarifpolitik > Allgemeinverbindlicher<br />

klärung und > Arbeitnehmer-<br />

Entsende gesetz<br />

Werk- und Dienstverträge:<br />

fair, effizient und unverzichtbar<br />

Werk- und Dienstverträge sind Grundlage<br />

vieler Wirtschaftsbeziehungen. Sie<br />

sind typisch für Geschäftsbeziehungen<br />

zwischen Unternehmen und Verbrauchern:<br />

Wer seine Wohnung tapezieren<br />

oder sein Auto reparieren lässt, wer<br />

einen Rechtsanwalt anfragen muss,<br />

schließt einen Werk- oder Dienstvertrag.<br />

Noch größere Bedeutung haben<br />

Werk- und Dienstverträge im Verhältnis<br />

der Unternehmen untereinander:<br />

Eine moderne – auf dem Weltmarkt<br />

höchst erfolgreiche – Volkswirtschaft<br />

wie die deutsche basiert kaum noch auf<br />

Produkten „von der Stange“. Passgenaue<br />

industrielle Fertigung und auf die<br />

Anforderungen des Kunden optimierte<br />

Dienstleistungen sind Kennzeichen des<br />

deutschen Wirtschafts- und Standorterfolgs.<br />

Werk- und Dienstverträge sind<br />

damit ein effektives und effizientes Gestaltungsmittel<br />

und eine faire, im Geschäftsverkehr<br />

anerkannte Vertragsform.<br />

Ohne Werk- und Dienstverträge<br />

geht im Wirtschaftsleben nichts.<br />

Trotz dieser prägenden Wirkung<br />

für Wirtschaft und Arbeitsmarkt haben<br />

sich die Koalitionsvertragsparteien darauf<br />

verständigt, „rechtswidrige Vertragskonstruktionen<br />

bei Werkverträgen<br />

zulasten von Arbeitnehmerinnen und<br />

Arbeitnehmern verhindern zu müssen“.<br />

Rechtswidrige Vertragskonstruktionen<br />

zu verhindern, entspricht bereits der<br />

geltenden Rechtslage: Selbstverständlich<br />

ist die missbräuchliche Nutzung<br />

von Werk- und Dienstverträgen allein<br />

zu dem Zweck, Arbeitsbedingungen<br />

entgegen geltendem Recht zu unterlaufen,<br />

zu missbilligen. Dafür steht den<br />

Kontrollbehörden und den Arbeitsgerichten<br />

sowie der Strafgerichtsbarkeit<br />

schon heute ein umfangreicher Kanon<br />

von Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung.<br />

Da Änderungen im Bereich<br />

des Werk- und Dienstvertragsrechts<br />

überflüssig sind und sogar das Risiko<br />

besteht, diese bewährte und effektive<br />

Vertragsform unnötig zu beschränken,<br />

sollten Bundesregierung und Gesetzgeber<br />

– besonders vor dem Hintergrund<br />

der sich abzeichnenden Abschwächung<br />

der Konjunktur – unbedingt von einer<br />

neuen gefährlichen Regulierung Abstand<br />

nehmen. Werk- und Dienstverträge<br />

sind seit Jahrzehnten umfassend<br />

im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt,<br />

Änderungen und Ergänzungen<br />

hierzu bedarf es weder im BGB noch im<br />

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.<br />

Für die Arbeitnehmer, die bei Werkund<br />

Dienstverträgen als Erfüllungsgehilfen<br />

des Auftragnehmers – also ihres<br />

Arbeitgebers – eingesetzt werden, gilt<br />

das gesamte deutsche Arbeits-, Sozialund<br />

Tarifvertragsrecht. Wenn der Arbeitgeber<br />

Mitglied in einem Arbeitgeberverband<br />

ist oder selbst mit einer<br />

Gewerkschaft Tarifverträge schließt,<br />

gelten auch die danach einschlägigen<br />

Tarifverträge.<br />

Zum Arbeitsrecht in Deutschland<br />

gehören selbstverständlich auch Mitbestimmungsrechte<br />

des Betriebsrats.<br />

Besteht beim Auftragnehmer eines<br />

Werkvertrags ein Betriebsrat, gilt das<br />

gesamte Betriebsverfassungsgesetz.<br />

Der Betriebsrat beim Auftraggeber –<br />

also dem Werk- oder Dienstvertragsbesteller<br />

– hat darüber hinaus umfassende<br />

Informations- und Unterrichtungsrechte.<br />

Was mit welchen Produktionsmitteln<br />

und mit wie vielen Arbeitskräften


Arbeits- und Tarifrecht<br />

15<br />

produziert und an Dienstleistungen<br />

erbracht wird, kann jedoch nur der<br />

Arbeitgeber bestimmen. Er trägt die<br />

wirtschaftliche Verantwortung und das<br />

wirtschaftliche Risiko – nicht der Betriebsrat.<br />

Daher dürfen Informationsund<br />

Unterrichtungsrechte nicht zu Mitbestimmungsrechten<br />

umfunktioniert<br />

werden. Dies würde die Systematik und<br />

verfassungsrechtliche Grenze betrieblicher<br />

Mitbestimmung überschreiten und<br />

den Betriebsrat faktisch zum Mitunternehmer<br />

machen.<br />

Um den zulässigen Einsatz von<br />

Werk- und Dienstverträgen von einem<br />

Missbrauch dieser Vertragsform zu unterscheiden,<br />

hat die Rechtsprechung<br />

seit Jahrzehnten genutzte Kriterien<br />

entwickelt. Entscheidend kommt es<br />

darauf an, ob der im Rahmen eines<br />

solchen Werkvertrags eingesetzte Arbeitnehmer<br />

in den Betrieb des Bestellers<br />

eingegliedert wird und dessen<br />

Weisungsrecht unterfallen soll. Das ist<br />

das Kriterium, das auch im Betriebsverfassungsgesetz<br />

zu Recht die Frage<br />

beantwortet, welche Rechte der Betriebsrat<br />

hinsichtlich der betroffenen<br />

Arbeitnehmer hat. Es kommt nicht<br />

zwingend auf den Abschluss eines Arbeitsvertrags<br />

an. Maßstab ist vielmehr,<br />

wie die Rechtsbeziehung tatsächlich<br />

gelebt wird.<br />

Das verbietet pauschale Lösungen.<br />

Daher bieten auch gesetzliche Vermutungstatbestände<br />

keine hinreichende<br />

Grundlage dafür, ob es sich beim Einsatz<br />

von Erfüllungsgehilfen tatsächlich<br />

um die Durchführung eines Werk- oder<br />

Dienstvertrags handelt. Diese Entscheidung<br />

bedarf jedes Mal der Einzelfallprüfung,<br />

die von der Rechtsprechung sorgfältig<br />

und gewissenhaft durchgeführt<br />

wird. An dieser Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit<br />

darf der Gesetzgeber nicht<br />

durch neue Rechtsunsicherheit rütteln.<br />

Eine Kodifizierung anderer als der von<br />

der Rechtsprechung anerkannten Abgrenzungskriterien<br />

wäre daher auch mit<br />

dem Koalitionsvertrag nicht vereinbar.<br />

Die Unverzichtbarkeit von Werkund<br />

Dienstverträgen hat die BDA bereits<br />

während der Beratungen des<br />

Koalitionsvertrags immer wieder hervorgehoben<br />

und wird sie auch in dem<br />

für das Frühjahr 2015 erwarteten Gesetzgebungsverfahren<br />

unterstreichen.<br />

Es gibt keinen Grund, diese Vertragsform<br />

zu diskreditieren bzw. über eine<br />

Kodifizierung der bestehenden Informationsrechte<br />

für Betriebsräte hinaus<br />

zu reglementieren.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Themen A–Z ><br />

Werkvertrag sowie > Publikationen ><br />

kompakt > „Werkvertrag“<br />

Arbeitsmarktpolitisch<br />

wichtige Funktion der<br />

Zeitarbeit nicht gefährden<br />

Zeitarbeit ist für den deutschen Arbeitsmarkt<br />

nicht nur ein unverzichtbares<br />

Instrument der Flexibilität bei<br />

schwankender Auftragslage oder nicht<br />

vorhersehbaren Produktionsnachfragen;<br />

sie ist vor allem ein Instrument<br />

der Beschäftigungsförderung. Für die<br />

Zeitarbeit gilt das für die Werkverträge<br />

Gesagte entsprechend. Auch wenn<br />

Zeitarbeit – anders als Werk- und<br />

Dienstverträge – eine Beschäftigungsform<br />

ist, sind Regulierungen überflüssig,<br />

für die Flexibilität der Wirtschaft<br />

gefährlich, vor allem aber dürfen neue<br />

Regulierungen nicht den Einstieg in Arbeit<br />

durch Zeitarbeit behindern.<br />

Fast zwei Drittel der in Zeitarbeit<br />

beschäftigten Arbeitnehmer waren zuvor<br />

arbeitslos. Annähernd 20 % waren<br />

sogar über ein Jahr arbeitslos oder<br />

hatten zuvor noch nie gearbeitet. Zeitarbeit<br />

ist damit ein wichtiger Beschäftigungsmotor.<br />

Das erkennt auch die EU<br />

an. Die sog. Leiharbeitsrichtlinie unterstreicht<br />

die Bedeutung der Zeitarbeit<br />

für den Arbeitsmarkt und fordert<br />

die Mitgliedstaaten auf, durch aktive<br />

Maßnahmen das Beschäftigungspotenzial<br />

dieser Branche zu nutzen. Mit<br />

nur 2 % der Gesamtbeschäftigtenzahl<br />

gelingt dies in Deutschland in hervorragender<br />

Weise. Daher darf Zeitarbeit<br />

nicht in einer Weise reguliert werden,<br />

die ihre Nutzung so unattraktiv macht,<br />

dass Beschäftigungssuchenden keine<br />

Chance mehr geboten werden kann.<br />

Die Koalitionspartner haben sich<br />

im Koalitionsvertrag darauf verständigt,<br />

die Arbeitnehmerüberlassung


16<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

weiterzuentwickeln. Dies ist vor dem<br />

Hintergrund der klaren und eindeutigen<br />

– mit dem Unionsrecht in vollem<br />

Umfang kompatiblen – Rechtslage zwar<br />

überflüssig, wenn die „Weiterentwicklung“<br />

allerdings den Tarifvertragsparteien<br />

einen ausreichenden Spielraum<br />

belässt, kann eine Gesetzesänderung<br />

gerade noch akzeptabel sein. Dazu gehört<br />

vor allem die Gewährleistung der<br />

in der Zeitarbeit hocherfolgreichen Tarifautonomie.<br />

Der Abdeckungsgrad der<br />

Tarifbestimmungen bei den Arbeitsverhältnissen<br />

beträgt annähernd 100 %.<br />

Die Tarifautonomie in der Zeitarbeit<br />

wirkt durch die geltenden Tarifverträge,<br />

die in vielen Branchen darüber hinaus<br />

zu berücksichtigenden Branchenzuschläge<br />

und die Lohnuntergrenze<br />

nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz,<br />

die die Zeitarbeit tariflich in vollem<br />

Umfang stabilisiert.<br />

Die vom Koalitionsvertrag angekündigte<br />

Überlassungshöchstdauer von<br />

18 Monaten muss daher tarifdispositiv<br />

bleiben. Der Koalitionsvertrag will dies<br />

insbesondere den Tarifvertragsparteien<br />

in den Einsatzbranchen ermöglichen.<br />

Diese sollen auch künftig, so wie<br />

z. B. im Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit in<br />

der Metall- und Elektroindustrie, abweichende<br />

Lösungen vereinbaren können.<br />

Entsprechend diesen Vorgaben<br />

kann sich die Höchstüberlassungsdauer<br />

nur nach dem davon betroffenen<br />

Arbeitnehmer richten. Sie soll dem<br />

Schutz des betroffenen Arbeitnehmers<br />

dienen und kann sich daher nicht daran<br />

orientieren, wie der von diesem Arbeitnehmer<br />

besetzte Arbeitsplatz strukturiert<br />

ist. Zeitarbeit muss auch künftig<br />

auf „Dauerarbeitsplätzen“ möglich sein.<br />

Zeitarbeit kann gute Chancen für den Einstieg oder<br />

Wiedereinstieg am Arbeitsmarkt bieten. Diese Brücke in<br />

Beschäftigung darf nicht durch neue Regulierungen gefährdet<br />

werden. Auch bei Werkverträgen brauchen wir keine<br />

neue gesetzliche Regelung. Der Koalitionsvertrag sieht die<br />

Konkretisierung von Informationsrechten vor. Darüber darf<br />

keinesfalls hinausgegangen werden.<br />

Margret Suckale | Vizepräsidentin der BDA, Vorsitzende BDA-Ausschuss für<br />

Arbeitsrecht, Präsidentin BAVC, Vorstandsmitglied BASF SE


Arbeits- und Tarifrecht<br />

17<br />

Gesetzlich lässt sich ohnehin nicht definieren,<br />

was ein konkreter Arbeitsplatz<br />

ist und wie lange dieser seinen Charakter<br />

erhält.<br />

Ebenso muss die im Koalitionsvertrag<br />

angekündigte Regelung zur<br />

Gleichstellung von Stammarbeitskräften<br />

und überlassenen Arbeitnehmern<br />

hinsichtlich des Arbeitsentgelts tarifdispositiv<br />

bleiben. Die Regierungskoalition<br />

will, dass die Zeitarbeitskräfte<br />

nach Ablauf von neun Monaten den<br />

Stammarbeitnehmern gleichgestellt<br />

werden. Das gilt heute schon zumindest<br />

in den Branchen, in denen sog.<br />

Branchenzuschläge vorgesehen sind.<br />

Diese sind Teil des Arbeitsentgelts und<br />

gewährleisten branchenspezifische<br />

Lösungen innerhalb der Branche der<br />

Zeitarbeit. Eine solche Gleichstellung<br />

hinsichtlich des Arbeitsentgelts darf<br />

sich nicht zu einem „kleinen“ oder<br />

gar „großen equal treatment“ auswachsen.<br />

Bezugspunkt muss immer<br />

das tarifliche Arbeitsentgelt bleiben.<br />

Anders lässt sich Zeitarbeit in den<br />

Betrieben nicht mehr angemessen<br />

Fast<br />

100 %<br />

der Arbeitsverhältnisse in der<br />

Zeitarbeit werden von Tarifbestimmungen<br />

abgedeckt.<br />

ZEITARBEIT HAT HÖCHSTEN ANTEIL AN BESCHÄFTI-<br />

GUNGSAUFNAHMEN AUS ARBEITSLOSIGKEIT<br />

Beschäftigungsaufnahmen aus Arbeitslosigkeit nach einem Monat<br />

nach Wirtschaftszweigen<br />

Deutschland, gleitender Jahresdurchschnitt, Mai 2013 bis April <strong>2014</strong>, in %<br />

35,5<br />

17,5<br />

10,2<br />

10,4<br />

2,3<br />

2,5<br />

6,2<br />

8,5<br />

6,9<br />

Zeitarbeit<br />

Verarbeitendes Gewerbe<br />

Baugewerbe<br />

Gastgewerbe<br />

Gesundheits- und Sozialwesen<br />

Verkehr und Lagerei<br />

Erziehung und Unterricht<br />

Öffentliche Verwaltung<br />

Andere Wirtschaftszweige<br />

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, April <strong>2014</strong>


18<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

handhaben. Unvereinbar damit ist daher<br />

eine Lösung, die innerbetriebliche<br />

oder in dem Betrieb individualvertraglich<br />

vereinbarte Entgeltbestandteile<br />

in den Vergleich einbezieht. Dies gilt<br />

entsprechend für Zuschlagsregelungen<br />

in Tarifverträgen. Die Vergütung<br />

von Arbeitnehmern richtet sich grundsätzlich<br />

nach den tarifvertraglich vorgegebenen<br />

Grundentgelten. Nur diese<br />

sind für dritte, nicht unmittelbar in<br />

der Branche tätige Arbeitgeber und<br />

Arbeitnehmer nachvollziehbar festzustellen<br />

und damit geeignet, auch als<br />

Gegenstand einer in Bezug auf das<br />

Arbeitsentgelt gleichen Vergütung herangezogen<br />

zu werden.<br />

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Zeitarbeit sowie > Publikationen ><br />

kompakt > „Zeitarbeit“<br />

Elternzeit: betriebliche<br />

Notwendigkeiten berücksichtigen<br />

Zum 1. Januar 2015 tritt das Gesetz zur<br />

Einführung des Elterngelds Plus mit<br />

Partnerschaftsbonus und einer flexibleren<br />

Elternzeit im Bundeselterngeldund<br />

Elternzeitgesetz in Kraft. Die Neuregelungen<br />

zu Elterngeld und Elternzeit<br />

gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015.<br />

Von der 36-monatigen Elternzeit sollen<br />

24 statt zwölf Elternzeitmonate<br />

ohne Zustimmung des Arbeitgebers<br />

zwischen dem dritten und achten Lebensjahr<br />

des Kindes genommen werden<br />

können. Die Ankündigungsfrist<br />

dafür wird auf 13 Wochen erhöht. Darüber<br />

hinaus kann die Elternzeit nicht<br />

mehr nur auf zwei, sondern auf drei<br />

Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Der<br />

Arbeitgeber kann die Inanspruchnahme<br />

eines dritten Abschnitts von Elternzeit<br />

aus dringenden betrieblichen<br />

Gründen ablehnen, wenn sie zwischen<br />

dem dritten und achten Lebensjahr des<br />

Kindes liegt. Die Gesetzesbegründung<br />

stellt klar, dass die Anforderungen an<br />

dringende betriebliche Gründe nahezu<br />

zwingend oder unabweisbar sein müssen.<br />

Das wird für den Arbeitgeber eine<br />

fast unüberwindbare Hürde darstellen.<br />

Die Möglichkeit, die Elternzeit in<br />

drei Zeitabschnitte zu unterteilen, geht<br />

deutlich über die Vereinbarung im Koalitionsvertrag<br />

hinaus und wird zu einer<br />

Belastung gerade kleiner und mittlerer<br />

Unternehmen führen. Arbeitgeber<br />

müssen bis zu dreimal den Arbeitsausfall<br />

ihres Mitarbeiters durch entsprechende<br />

Umorganisation oder eine<br />

befristete Ersatzeinstellung auffangen.<br />

Das Finden einer qualitativ geeigneten<br />

Ersatzkraft und die notwendige Einarbeitung<br />

für einen begrenzten Zeitraum<br />

können zu erheblichen Belastungen


Arbeits- und Tarifrecht<br />

19<br />

der Unternehmen führen. Gerade kleine<br />

und mittlere Unternehmen können<br />

einen Personalausfall selten durch eigene<br />

Arbeitskräfte abfedern.<br />

Mit dem Wegfall der Übertragung<br />

entfällt auch das Zustimmungsrecht<br />

des Arbeitgebers, dass Elternzeit<br />

zwischen dem dritten und achten Lebensjahr<br />

des Kindes genommen werden<br />

kann. Das bedeutet eine Beeinträchtigung<br />

der arbeitgeberseitigen<br />

Interessen. Es ist kein Äquivalent für<br />

den Wegfall des Zustimmungsverweigerungsrechts<br />

des Arbeitgebers, die<br />

Ankündigungsfrist bei Inanspruchnahme<br />

der Elternzeit zwischen dem dritten<br />

und achten Lebensjahr des Kindes<br />

von bisher sieben auf 13 Wochen zu<br />

erhöhen.<br />

Gleichzeitig wird der besondere<br />

Kündigungsschutz in diesem Zeitraum<br />

von bisher acht auf 14 Wochen ausgedehnt<br />

werden. Die Beibehaltung des<br />

besonderen Kündigungsschutzes ist<br />

ohnehin nicht sachgerecht. Durch den<br />

allgemeinen Kündigungsschutz und<br />

die Sozialauswahlkriterien sind die<br />

Beschäftigten ausreichend geschützt.<br />

Allein mit der Geltendmachung von Elternzeit<br />

können sich Beschäftigte ihren<br />

besonderen Kündigungsschutz selbst<br />

schaffen.<br />

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Elternzeit<br />

Neue Familienpflegezeit<br />

wird Betriebe und Unternehmen<br />

belasten<br />

Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit<br />

von Familie, Pflege und Beruf, das in<br />

Zusammenarbeit von Bundesfamilienministerium<br />

(Familienpflegezeitgesetz)<br />

und Bundesarbeitsministerium<br />

(Pflegezeitgesetz) erstellt wurde, tritt<br />

ebenfalls zum 1. Januar 2015 in Kraft.<br />

Es sieht einen Rechtsanspruch für die<br />

schon bestehende Familienpflegezeit<br />

vor, die bisher zu Recht vereinbarungsoffen<br />

gestaltet war. Sie soll für jeden<br />

pflegebedürftigen nahen Angehörigen<br />

bis zu 24 Monate bei einer Arbeitszeit<br />

von mindestens 15 Wochenstunden in<br />

Anspruch genommen werden können.<br />

Daneben bleibt der Anspruch auf<br />

Pflegefreistellung für die Dauer von<br />

bis zu sechs Monaten bestehen. Neu<br />

ist eine bis zu dreimonatige Freistellung<br />

zur Sterbebegleitung. Alle drei<br />

Freistellungs ansprüche dürfen für<br />

denselben nahen Angehörigen insgesamt<br />

24 Monate nicht überschreiten.<br />

Während der Pflegefreistellungen<br />

kann der Beschäftigte zur finanziellen<br />

Absicherung ein zinsloses Darlehen<br />

vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche<br />

Aufgaben beanspruchen.<br />

Die Finanzierung ist nicht, wie bisher,<br />

vom Arbeitgeber zu organisieren. Die<br />

gesetzlichen Regelungen werden die<br />

Betriebe an anderer Stelle mit erheblichen<br />

neuen Kosten und Unsicherheiten<br />

belasten, die gerade kleinere und mittlere<br />

Betriebe besonders treffen werden.<br />

Faktisch wird neben den allgemeinen<br />

und einzelgesetzlichen Teilzeitansprüchen<br />

ein weiterer spezieller Teilzeitanspruch<br />

geschaffen.<br />

Darüber hinaus wird für kurzzeitige<br />

Pflegefreistellungen (max. zehn<br />

Arbeitstage) ein sog. Pflegeunterstützungsgeld<br />

eingeführt, das von der<br />

Pflegekasse der Pflegeperson gezahlt<br />

wird. Nicht nachvollziehbar ist, dass<br />

der Anspruch gegenüber der Pflegekasse<br />

nur nachrangig in dem Fall besteht,<br />

in dem der Arbeitgeber nicht zur<br />

Entgeltfortzahlung verpflichtet ist. Es<br />

hätte ausgeschlossen werden müssen,<br />

dass ein Anstieg von Pflegefreistellungen<br />

aufgrund der Neuregelungen zu<br />

steigenden Entgeltfortzahlungskosten<br />

führen kann.<br />

Im Rahmen einer umfassenden Stellungnahme<br />

vom 24. November <strong>2014</strong> hat<br />

sich die BDA mit Nachdruck für Änderungen<br />

zum besseren Schutz kleiner<br />

und mittlerer Betriebe, zum Schutz<br />

bereits bestehender betrieblicher<br />

Vereinbarungen und für eine bessere<br />

praktische Handhabung eingesetzt.<br />

Der Bundestag hat einige dieser Anregungen<br />

aufgegriffen. Erfreulich ist,<br />

dass die „Kleinbetriebsklausel“ für die<br />

Familienpflegezeit auf 25 Beschäftigte<br />

festgesetzt wird. Auch wenn es sich de<br />

facto um eine „Kleinarbeitgeberklausel“<br />

handelt, ist dies ein erster richtiger<br />

Schritt. Zu begrüßen ist auch, dass dem


20<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Arbeitgeber eine Kürzung von Urlaub<br />

für jeden vollen Monat der vollständigen<br />

Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz<br />

ermöglicht wird. Dies führt zu<br />

einem Gleichklang mit dem Bundeselterngeld-<br />

und Elternzeitgesetz. Darüber<br />

hinaus greift der mit den Freistellungen<br />

verbundene Sonderkündigungsschutz<br />

nicht mehr bereits ab Ankündigung,<br />

sondern wird auf eine Höchstdauer von<br />

zwölf Wochen vor Beginn der Freistellung<br />

begrenzt. Damit wird einem weiteren<br />

Arbeitgeberanliegen für mehr<br />

Rechtssicherheit Rechnung getragen.<br />

Zu den verschiedene Teilzeitansprüche<br />

eröffnenden Gesetzen, wie dem hier in<br />

Rede stehenden Familienpflegezeitund<br />

dem Pflegezeitgesetz, müssen allerdings<br />

nach wie vor Öffnungsklauseln<br />

für tarifliche oder betriebliche Bestimmungen<br />

gefunden werden, die die Ansprüche<br />

ausgestalten können.<br />

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Pflegezeit sowie > Familienpflegezeit<br />

GESETZENTWURF GESCHLECHTERQUOTE –<br />

WAS IST VORGESEHEN?<br />

Geschlechterquote von mindestens 30 % in Aufsichtsräten von Unternehmen,<br />

die börsennotiert sind und für deren Aufsichtsrat das Mitbestimmungsgesetz<br />

1976 bzw. die Montanmitbestimmungsgesetze gelten, ab<br />

1. Januar 2016 bei den dann neu zu besetzenden Aufsichtsratsposten.<br />

Bei Nichteinhaltung der Quote ist für die Anteilseignerbank vorgesehen,<br />

dass die Plätze, die für das unter repräsentierte Geschlecht vorgesehen<br />

sind, unbesetzt bleiben (sog. leerer Stuhl).<br />

Verpflichtung für Unternehmen von börsennotierten oder mitbestimmten<br />

Unternehmen, sich ab 2015 für Aufsichtsrat, Vorstand und die ersten beiden<br />

Führungsebenen nach gesetzlich vorgegebenen Maßgaben eigene Zielgrößen<br />

zu geben.<br />

Novellierung von Bundesgleichstellungsgesetz und Bundesgremienbesetzungsgesetz,<br />

damit die Vorgaben für die Privatwirtschaft auch im öffentlichen<br />

Dienst gelten.<br />

Geschlechterquote für Führungspositionen:<br />

falscher<br />

Weg zur Frauenförderung<br />

Nach langwierigen Ressortabstimmungen<br />

und kontroversen Diskussionen<br />

zwischen den Fraktionen von CDU/CSU<br />

und SPD hat das Bundeskabinett am<br />

11. Dezember <strong>2014</strong> den höchst umstrittenen<br />

Gesetzentwurf zur Einführung<br />

einer Geschlechterquote in Führungspositionen<br />

von Unternehmen gebilligt.<br />

Kernpunkt dieses Vorhabens ist die<br />

Verpflichtung für Unternehmen, die<br />

börsennotiert sind und für deren Aufsichtsrat<br />

das Mitbestimmungsgesetz<br />

1976 bzw. die Montanmitbestimmungsgesetze<br />

gelten, in Aufsichtsräten eine<br />

Geschlechterquote von mindestens<br />

30 % vorzusehen. Bedauerlich ist, dass<br />

in letzter Minute trotz staatsrechtlicher<br />

Bedenken die Europäische Aktiengesellschaft<br />

(SE) mit in den Anwendungsbereich<br />

des Gesetzentwurfs aufgenommen<br />

worden ist. Börsennotierte oder<br />

mitbestimmte Unternehmen werden<br />

daneben verpflichtet, für Aufsichtsrat,<br />

Vorstand und die ersten beiden Führungsebenen<br />

eigene Zielgrößen zur<br />

Steigerung des Frauenanteils festzulegen.<br />

Nach Intervention der BDA konnte<br />

verhindert werden, dass bei der Festlegung<br />

dieser Zielgrößen die Besetzung<br />

mit mindestens einem Mann und<br />

einer Frau (sog. Besetzungswirksamkeit)<br />

zu erfolgen hat. Andernfalls wäre<br />

für Unternehmen mit Kleinstgremien<br />

bis zu drei Personen „durch die Hintertür“<br />

auf einen Schlag eine Quote von<br />

33 % festgelegt worden. Dabei haben<br />

in Deutschland von ca. 850 börsennotierten<br />

Unternehmen knapp 500 einen<br />

dreiköpfigen Aufsichtsrat, über 80 %<br />

der Vorstände bestehen aus höchstens<br />

drei Personen. Daneben sind im Vorfeld<br />

des Kabinettsbeschlusses weitere<br />

Forderungen aufgegriffen worden, die<br />

die BDA in einer gemeinsamen Stellungnahme<br />

mit dem BDI erhoben hatte.<br />

Dies betrifft insbesondere die mathematische<br />

Ab- bzw. Aufrundung auf<br />

volle Personenzahlen, Erleichterungen<br />

bei der Festlegung der Zielgrößen sowie<br />

die Verlängerung des Turnus zur<br />

Festlegung der Zielgrößen auf fünf<br />

Jahre, der damit an das Mandat von<br />

Aufsichtsräten bzw. die Bestellungsperioden<br />

von Vorständen angepasst wird.


Arbeits- und Tarifrecht<br />

21<br />

Trotz dieser Verbesserungen stellt<br />

der Gesetzentwurf einen massiven Eingriff<br />

in die grundrechtlich geschützte<br />

Freiheit der Unternehmen sowie ihrer<br />

Anteilseigner dar. Die vorgesehene Regelung<br />

berücksichtigt nicht, wie hoch<br />

der jeweilige Anteil von Mitarbeiterinnen<br />

in der gesamten Belegschaft ist.<br />

Dies muss gewährleistet werden, da<br />

der Anteil an möglichen Bewerberinnen<br />

für Führungspositionen z. B. in der<br />

Automobilindustrie sehr niedrig ist –<br />

und zwar sowohl auf der Anteilseignerals<br />

auch auf der Arbeitnehmerbank.<br />

Es ist nicht im Interesse einer guten<br />

Unternehmensführung und Kontrolle,<br />

wenn Mitglieder mit der nötigen Unternehmens-<br />

bzw. Branchenexpertise ihre<br />

Positionen aufgeben müssen, damit die<br />

Unternehmen gesetzliche Quotenauflagen<br />

erfüllen. Ein unverhältnismäßiger<br />

Eingriff in die Eigentumsrechte der<br />

Anteilseigner ist es, dass eine Wahl<br />

durch die Hauptversammlung oder die<br />

Entsendung unter Verletzung der Mindestquote<br />

nichtig sein soll, so dass die<br />

Plätze, die für das unterrepräsentierte<br />

Geschlecht vorgesehen sind, rechtlich<br />

unbesetzt bleiben („leerer Stuhl“).<br />

Im Übrigen ist es wenig überzeugend,<br />

wenn die Politik den Unternehmen<br />

gesetzliche Quoten vorschreiben<br />

will, sie selbst aber nicht erfüllt: Eine<br />

Frauenquote von 30 % wird derzeit<br />

auch in 140 der 225 größeren Unternehmen<br />

mit Staatsbeteiligung verfehlt.<br />

Die Politik sollte zunächst ihre eigenen<br />

Hausaufgaben erledigen, bevor sie<br />

den privaten Unternehmen gesetzliche<br />

Quotenvorgaben auferlegt, die den unternehmerischen<br />

Realitäten nicht gerecht<br />

werden.<br />

Anstatt lediglich die Symptome für<br />

die unterschiedliche Repräsentanz von<br />

Frauen und Männern in Führungspositionen<br />

durch die Vorgabe von gesetzlichen<br />

Quoten zu bekämpfen, sollte sich<br />

die Politik darauf konzentrieren, die Ursachen<br />

anzugehen. Es hat keinen Sinn,<br />

Quoten vorzugeben, wenn z. B. infolge<br />

ANTEIL VON FRAUEN IN FÜHRUNGSPOSITIONEN NIMMT STETIG ZU<br />

Frauenanteil in Führungspositionen, in %<br />

29,8<br />

30,0<br />

30,4<br />

28,0<br />

27,6<br />

28,1<br />

28,5<br />

28,9<br />

29,3<br />

27,1 27,1<br />

26,8<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Quelle: 5. Bilanz Chancengleichheit (2013), Bundesfamilienministerium


22<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

des Berufswahlverhaltens von Frauen<br />

Bewerberinnen nicht in ausreichender<br />

Zahl zur Verfügung stehen. Ebenso wenig<br />

beseitigt eine Quote die strukturellen<br />

Defizite bei der Vereinbarkeit von Familie<br />

und Beruf, wie z. B. den Mangel an<br />

bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen<br />

staatlichen Kinderbetreuungsmöglichkeiten<br />

und Ganztagsschulen.<br />

Nähere Informa -<br />

tionen unter<br />

ww.arbeitgeber.de > Themen A–Z ><br />

Frauen sowie > Publikationen ><br />

kompakt > „Frauen in der Wirtschaft“<br />

sowie > argumente > „Mehr Frauen in<br />

Führungspositionen“<br />

„Societas Unius Personae“:<br />

kein adäquater Ersatz für<br />

die Europäische Privatgesellschaft<br />

Nachdem die Europäische Kommission<br />

in Anbetracht mangelnder Verhandlungsfortschritte<br />

ihren Vorschlag für<br />

das Statut einer Europäischen Privatgesellschaft<br />

(„Societas Privata Europaea“,<br />

SPE) zurückgenommen hatte, hat sie im<br />

April <strong>2014</strong> stattdessen einen Vorschlag<br />

für eine Richtlinie über Gesellschaften<br />

mit beschränkter Haftung mit einem<br />

einzigen Gesellschafter („Societas Unius<br />

Personae“, SUP) vorgelegt. Die SUP<br />

soll eine haftungsbeschränkte Gesellschaft<br />

mit nur einem Gesellschafter<br />

sein, deren rechtliche Grundlagen sich<br />

in erster Linie aus der Richtlinie und im<br />

Übrigen aus dem jeweiligen nationalen<br />

Recht ergeben. Während der Vorschlag<br />

für die SPE die Schaffung einer supranationalen<br />

EU-Rechtsform vorgesehen<br />

hatte, die neben die bestehenden nationalen<br />

Rechtsformen treten sollte, ist<br />

das Ziel nun eine EU-weite Rechtsangleichung.<br />

Nach diesem Konzept wird<br />

es 28 Varianten der SUP geben, da die<br />

konkrete Ausgestaltung der Gesellschaft<br />

von den nationalen Umsetzungsgesetzen<br />

abhängt.<br />

Genau aus diesem Grund ist die<br />

SUP auch kein adäquater Ersatz für<br />

die SPE. Eine supranationale praktikable<br />

Rechtsform hätte für kleinere<br />

und mittlere Unternehmen Zeit-, Beratungs-<br />

und auch Kostenaufwand bei<br />

grenzüberschreitenden Aktivitäten in<br />

anderen EU-Mitgliedstaaten deutlich<br />

reduzieren können. Bei der SUP findet<br />

der Gründer zwar einen groben<br />

einheitlichen Rahmen vor, dieser wird<br />

jedoch in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten<br />

durch das jeweilige Gesellschaftsrecht<br />

sehr unterschiedlich<br />

ausgefüllt werden. Darüber hinaus<br />

werfen die Regeln zur rechtlichen Ausgestaltung<br />

der SUP zahlreiche Fragen<br />

auf, z. B. zur vorgeschlagenen Online-<br />

Gründung, die nicht nur den Gläubigerschutz,<br />

sondern auch den öffentlichen<br />

Glauben des Handelsregisters<br />

(§ 15 HGB) gefährden kann. Die BDA<br />

hat diese Bedenken in einer gemeinsamen<br />

Stellungnahme mit dem BDI und<br />

dem DIHK ausführlich dargelegt und<br />

den weiterhin bestehenden Bedarf für<br />

eine SPE unterstrichen.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Inhalte > Arbeitsund<br />

Tarifrecht > Mitbestimmung<br />

sowie > Publikationen > kompakt ><br />

„Europäische Privatgesellschaft“<br />

Aktionärsrechterichtlinie:<br />

Mitspracherecht der<br />

Aktionäre bei der Vergütungspolitik<br />

unangemessen<br />

Zu einem weiteren gesellschaftsrechtlichen<br />

Vorschlag der Europäischen<br />

Kommission hat die BDA ebenfalls gemeinsam<br />

mit dem BDI und dem DIHK<br />

Stellung genommen: dem Vorschlag<br />

zur Überarbeitung der geltenden Aktionärsrechterichtlinie.<br />

Für die BDA sind<br />

dabei insbesondere die Vorschläge zur<br />

Einführung eines Mitspracherechts<br />

der Aktionäre bei der Festsetzung von<br />

Vergütungen relevant. Dazu sieht der<br />

Vorschlag u. a. die Einführung eines<br />

Rechts der Aktionäre vor, über die Vergütungspolitik<br />

für die Mitglieder der<br />

Unternehmensleitung abzustimmen,<br />

die Einführung einer Verpflichtung,<br />

Mitglieder der Unternehmensleitung<br />

nur entsprechend der von den Aktionären<br />

genehmigten Vergütungspolitik<br />

zu entlohnen, sowie die Einführung


Arbeits- und Tarifrecht<br />

23<br />

eines Rechts für die Aktionäre, auf der<br />

Hauptversammlung über den Vergütungsbericht<br />

für das abgelaufene Geschäftsjahr<br />

abzustimmen.<br />

Die deutsche Wirtschaft hatte sich<br />

bereits im Vorfeld der Verabschiedung<br />

des Vorschlags dafür eingesetzt, dass<br />

bekannt gewordene Vorentwürfe des<br />

Richtlinienvorschlags entschärft werden.<br />

Auch darauf ist zurückzuführen,<br />

dass u. a. nicht mehr vorgesehen ist,<br />

dass im Fall der Ablehnung der Vergütungspolitik<br />

durch die Aktionäre die<br />

Hauptversammlung wiederholt werden<br />

muss. Trotzdem würden die vorgesehenen<br />

Vorschläge in die Aufgabenverteilung<br />

zwischen Vorstand, Aufsichtsrat<br />

und Hauptversammlung eingreifen, die<br />

Verantwortlichkeiten verschieben und<br />

das ohnehin knappe Zeitbudget der<br />

Hauptversammlung mit weiteren Formalien<br />

bzw. formal nötigen Beschlüssen<br />

strapazieren.<br />

Digitalisierung erhöht<br />

Bedarf an flexiblen und<br />

betriebsnahen Lösungen<br />

im Arbeitszeit- und Datenschutzrecht<br />

Die zunehmende Digitalisierung von<br />

Wirtschaft und Arbeitswelt eröffnet für<br />

Beschäftigte wie Unternehmen zahlreiche<br />

Chancen. Vor allem mobile Arbeits-<br />

und Kommunikationsmittel unterstützen<br />

eine bessere Vereinbarkeit<br />

von Familie und Beruf. Sie ermöglichen<br />

vor allem ein höheres Maß an Zeitsouveränität<br />

für die Beschäftigten und sind<br />

damit auch in deren Interesse.<br />

Nicht zielführend sind neue Reglementierungen,<br />

z. B. durch eine Anti-<br />

Stress-Verordnung. Beschäftigte sind<br />

bereits durch das bestehende Arbeitsrecht<br />

hinreichend geschützt. Zahlreiche<br />

Beispiele der betrieblichen Praxis belegen<br />

nachdrücklich, dass in den Betrieben<br />

passgenauer und besser entsprechende<br />

Regelungen getroffen werden<br />

können.<br />

Im Gegensatz zu mehr Reglementierungen<br />

bedarf es vielmehr<br />

einer Flexibilisierung der bestehenden<br />

Gesetze, wie beispielsweise des<br />

Übergangs von einer täglichen auf eine<br />

wöchentliche Höchstarbeitszeit, wie<br />

dies auch die EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />

vorsieht. Die BDA hat zuletzt im Oktober<br />

<strong>2014</strong> im Rahmen der Konsultation<br />

der Sozialpartner zur Umsetzung der<br />

Arbeitszeitrichtlinie auf den erforderlichen<br />

Flexibilisierungsbedarf im<br />

Arbeitszeitrecht hingewiesen und Änderungen<br />

nachdrücklich gefordert.<br />

Durch die fortschreitende technische<br />

Vernetzung ist mit steigenden Datenmengen<br />

zu rechnen, die zunehmend<br />

auch grenzüberschreitend anfallen.<br />

Bislang sind die datenschutzrechtlichen<br />

Vorgaben in den Mitgliedstaaten<br />

der EU unterschiedlich. Folgen sind<br />

Rechtsunsicherheit und hohe Kosten.<br />

Deshalb setzt die BDA sich für einen<br />

erneuerten einheitlichen europäischen<br />

Rechtsrahmen zum Datenschutz ein.<br />

Dieses neue europäische Datenschutzrecht,<br />

über das zurzeit in Form der<br />

Datenschutzgrundverordnung intensiv<br />

beraten wird, muss auch die weitgehende<br />

Vereinheitlichung des Beschäftigtendatenschutzes<br />

umfassen.<br />

Die BDA spricht sich dafür aus,<br />

dass eine Datenschutzgrundverordnung<br />

insbesondere die Betriebsvereinbarung<br />

als Rechtsgrundlage für die<br />

Datenverarbeitung weiterhin zulässt.<br />

Gerade die zunehmende Digitalisierung<br />

der Arbeitswelt erhöht die Notwendigkeit,<br />

maßgeschneiderte Lösungen in<br />

den Betrieben zu finden. Das gilt z. B.<br />

für den Bereich von „bring your own<br />

device“. Durch die zunehmende Vermischung<br />

privater und dienstlich gestellter<br />

Arbeitsmittel ergeben sich Fragen<br />

z. B. im Datenschutzrecht, die von Arbeitgebern<br />

und Arbeitnehmervertretern<br />

gemeinsam gelöst werden sollten.<br />

Betriebsvereinbarungen werden auch<br />

für die Regelung der Privatnutzung von<br />

E-Mail und Internet durch Arbeitnehmer<br />

genutzt. Die Digitalisierung macht<br />

den Gebrauch von E-Mail und Internet<br />

immer mehr zu einer Selbstverständlichkeit.<br />

Viele Unternehmen sind bereit,<br />

die private Nutzung – im sozialadäquaten<br />

Umfang – zu ermöglichen. In einer<br />

Betriebsvereinbarung können die Regelungen<br />

hierfür festgelegt werden.<br />

Die BDA hat am 3. Dezember <strong>2014</strong><br />

unter dem Thema „Digitalisierung<br />

von Wirtschaft und Arbeitswelt“ eine


24<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Fachtagung durchgeführt. Zudem wurde<br />

der Arbeitskreis „Digitalisierung in<br />

der Arbeitswelt“ eingerichtet.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Themen A–Z ><br />

Arbeitszeitgesetz sowie > Datenschutz<br />

Daten- und Hinweisgeberschutz<br />

müssen betrieblich<br />

geregelt werden können<br />

Das Europäische Parlament hat im<br />

Frühjahr <strong>2014</strong> in erster Lesung seine<br />

Position zur Datenschutzgrundverordnung<br />

verabschiedet. Die Beratungen zu<br />

diesem Verordnungsvorschlag gehen<br />

auch im Rat voran. Er hat Anfang Dezember<br />

<strong>2014</strong> eine teilweise politische<br />

Einigung erreicht und damit auch seine<br />

Position zum Beschäftigtendatenschutz<br />

weitgehend festgelegt.<br />

Die BDA setzt sich dafür ein, dass<br />

durch Kollektivvereinbarungen wie<br />

Betriebsvereinbarungen weiterhin unbestimmte<br />

Rechtsbegriffe „vor Ort“<br />

praxisnah umgesetzt werden können.<br />

Sowohl nach dem Willen des Europäischen<br />

Parlaments als auch des Rates<br />

soll das in Zukunft möglich bleiben.<br />

Viele Unternehmen haben darüber<br />

hinaus betriebliche Regelungen<br />

zum Whistleblowing geschaffen und<br />

damit auch datenschutzrechtliche Fragen<br />

geregelt. Auch hierdurch wird die<br />

Notwendigkeit maßgeschneiderter Lösungen<br />

im Datenschutz deutlich. Es<br />

unterstreicht, dass gesetzgeberische<br />

Regelungen für Hinweisgeber überflüssig<br />

sind. Vorstöße hierzu, wie im<br />

europäischen Richtlinienvorschlag zum<br />

Schutz von Geschäftsgeheimnissen,<br />

sind abzulehnen.<br />

Zu Recht betont auch das Europäische<br />

Parlament, dass die Privatautonomie<br />

der Arbeitnehmer gestärkt<br />

werden soll. Wie bisher sollen die<br />

Arbeitnehmer freiwillig im Beschäftigungsverhältnis<br />

ihre Einwilligung zur<br />

Verarbeitung personenbezogener Daten<br />

erteilen können. Für eine solche<br />

Regelung hatte die BDA intensiv geworben.<br />

Der Rat will es hingegen den<br />

Mitgliedstaaten überlassen, ob und wie<br />

sie die Einwilligung als Rechtsgrundlage<br />

für eine Datenverarbeitung nutzen.<br />

Hierdurch sowie durch die angestrebte<br />

gesamte Öffnung des Beschäftigtendatenschutzes<br />

für mitgliedstaatliche<br />

Regelungen ist zu befürchten, dass der<br />

Beschäftigtendatenschutz in Europa<br />

weiterhin sehr heterogen ausgestaltet<br />

wird. Die BDA setzt sich im weiteren<br />

Gesetzgebungsverfahren für eine weitgehende<br />

Harmonisierung des Beschäftigtendatenschutzes<br />

in Europa ein.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Publikationen ><br />

kompakt > „Arbeitnehmerdatenschutz“<br />

sowie > argumente >„Whistleblowing<br />

– neue Gesetze überflüssig“<br />

Mehr Kosten und mehr<br />

Bürokratie helfen weder<br />

Schwerbehinderten noch<br />

ihren Vertretungen<br />

Ein weiteres sozialpolitisches Projekt<br />

aus dem Koalitionsvertrag sind Änderungen<br />

des Rechts der Schwerbehindertenvertretungen.<br />

Diskutiert werden<br />

u. a. eine Ausweitung der Regelungen<br />

zur Freistellung von Vertrauenspersonen,<br />

die Erweiterung der Möglichkeiten<br />

zur Teilnahme an Bildungs- und<br />

Schulungsmaßnahmen, die Einführung<br />

eines Anspruchs auf Ausstattung mit<br />

Sachmitteln sowie verschärfte Sanktionen<br />

im Fall eines Verstoßes gegen die<br />

Anhörungs- und Beteiligungsrechte der<br />

Schwerbehindertenvertretung, z. B. mit<br />

der Folge, dass analog dem Betriebsverfassungsgesetz<br />

eine getroffene Maßnahme<br />

ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung<br />

unwirksam ist.<br />

Mit solchen Überlegungen würden<br />

die Schwerbehindertenvertretungen<br />

nicht „gestärkt“, wie dies im Koalitionsvertrag<br />

vorgesehen ist. Vielmehr<br />

würde faktisch ein zweites Mitbestimmungsorgan<br />

neben dem Betriebsrat<br />

installiert. Dies hätte schwerwiegende<br />

Konsequenzen für den Betriebsfrieden,<br />

wenn bestehende Konflikte in die Belegschaft<br />

getragen und zwei Belegschaftsgruppen<br />

– nicht schwerbehinderte und


Arbeits- und Tarifrecht<br />

25<br />

schwerbehinderte Beschäftigte – gegeneinander<br />

arbeiten. Es würde sich<br />

auch die Frage stellen, welche Folgen<br />

eine unterschiedliche Positionierung<br />

beider Organe hätte und mit welchen<br />

Konfliktlösungsmechanismen solche<br />

Konflikte aufzulösen sind.<br />

Angesichts der älter werdenden<br />

Belegschaften gewinnen Maßnahmen<br />

weiter an Bedeutung, die die Beschäftigungsfähigkeit<br />

erhalten und die Potenziale<br />

von Menschen mit Handicaps in<br />

Ausbildung und Beschäftigung besser<br />

erschließen. Dies bedarf weiterer Förderung.<br />

Hieran arbeiten die Arbeitgeber<br />

in Deutschland unterstützt durch<br />

ihre Verbände mit Nachdruck. Dabei<br />

werden die Schwerbehindertenvertretungen<br />

mit ihrem besonderen Fachwissen<br />

und ihrer Expertise als kompetente<br />

Ansprechpartner von den Unternehmen<br />

geschätzt. Der gesamte Prozess<br />

kann durch Informationen und Unterstützung<br />

durch die zuständigen Behörden,<br />

insbesondere die Arbeitgeberinformationsdienste<br />

der Bundesagentur<br />

für Arbeit, weiter verstärkt werden. Vor<br />

allem kleinere und mittlere Unternehmen<br />

werden dankbar für zusätzliche<br />

Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten<br />

sein.<br />

Demgegenüber würden mehr Freistellungen,<br />

neue Sanktionen und mehr<br />

Sachmittel nicht zu einer „Stärkung“<br />

der Schwerbehindertenvertretung führen.<br />

Sie bedeuten in erster Linie mehr<br />

Kosten und mehr bürokratische Verfahren.<br />

Damit ist weder den schwerbehinderten<br />

Beschäftigten, ihren Vertretungen<br />

noch den Arbeitgebern geholfen.<br />

FAST EINE MILLION MENSCHEN MIT ANERKANNTER BEHINDERUNG BESCHÄFTIGT<br />

Zahl der gemeldeten beschäftigten Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung<br />

im Jahresdurchschnitt, Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen<br />

773.790<br />

792.678<br />

28,0<br />

806.887<br />

846.166<br />

876.296<br />

901.538<br />

932.155<br />

964.649<br />

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2013


26<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Es ist daher richtig, dass die Initiative<br />

der behindertenpolitischen Sprecher<br />

von CDU/CSU- und SPD-Fraktion<br />

für einen Antrag mit den entsprechenden<br />

Forderungen zur Ausweitung der<br />

Rechte der Schwerbehindertenvertretungen<br />

gestoppt worden ist. Aufbauend<br />

auf diesem Antrag sollte das Bundesarbeitsministerium<br />

einen Gesetzentwurf<br />

erarbeiten.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Themen A–Z ><br />

Behinderung sowie > Publikationen ><br />

kompakt > „Inklusion von Menschen<br />

mit Behinderung“<br />

Bürokratieabbau<br />

vorantreiben<br />

Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag<br />

das Ziel gesetzt, Wirtschaft<br />

und Bürger weiter von unnötiger Bürokratie<br />

zu entlasten. Mit Recht betonen<br />

sie, dass der Abbau unnötiger<br />

Bürokratie die Wettbewerbsfähigkeit<br />

insbesondere kleinerer und mittlerer<br />

Unternehmen stärkt und eine leistungsfähige<br />

öffentliche Verwaltung<br />

sowie ein geringer Erfüllungsaufwand<br />

für bürokratische Pflichten ein wesentlicher<br />

Standortvorteil sind. Gute<br />

Ansätze dazu sind zwar vorhanden, die<br />

Bundesregierung bleibt bislang jedoch<br />

hinter den gesetzten Zielen zurück. Der<br />

ERFÜLLUNGSAUFWAND STARK GESTIEGEN –<br />

NEUE IMPULSE BEIM BÜROKRATIEABBAU SETZEN<br />

Anstieg des Erfüllungsaufwands für Bürokratie, in Mrd. €<br />

14<br />

12<br />

Gesamt<br />

Wirtschaft<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Bürger<br />

Verwaltung<br />

–2<br />

August 2011 Februar 2013<br />

August <strong>2014</strong><br />

Quelle: Nationaler Normenkontrollrat, August <strong>2014</strong>


Arbeits- und Tarifrecht<br />

27<br />

im Oktober <strong>2014</strong> verfasste Katalog des<br />

Bundeswirtschaftsministeriums zum<br />

Bürokratieabbau enthält viele, zumeist<br />

aber nur allgemein formulierte Vorschläge.<br />

Problematisch ist die Position<br />

der Bundesregierung, alle Vorhaben<br />

im Koalitionsvertrag aus dem Bürokratieabbau<br />

auszunehmen, obwohl<br />

zusätzliche Regelungen etwa bei der<br />

Zeitarbeit oder den Werkverträgen der<br />

Wirtschaft beträchtliche Belastungen<br />

aufbürden würden. Nicht akzeptabel<br />

ist vor allem, dass der Erfüllungsaufwand<br />

nach wie vor konstant hoch ist.<br />

Für die Wirtschaft ist er seit Juli 2011<br />

sogar um rd. 11,5 Mrd. € gestiegen.<br />

Damit wird – wie auch der Nationale<br />

Normenkontrollrat in seinem Jahresbericht<br />

betont – das von der Bundesregierung<br />

als erreicht behauptete Abbauziel<br />

hinsichtlich der Bürokratiekosten<br />

von 12,5 Mrd. € fast wieder aufgezehrt.<br />

Davon entfallen allein 9,7 Mrd. € an<br />

Erfüllungsaufwand auf die Einführung<br />

des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns.<br />

Hier muss die Bundesregierung<br />

ganz konkrete Maßnahmen aufzeigen,<br />

wie der Erfüllungsaufwand wieder<br />

reduziert werden kann.<br />

Um diesem Anstieg wirksam entgegenzuwirken,<br />

muss vor allem auch<br />

das Arbeits- und Sozialrecht entbürokratisiert<br />

werden. Die BDA hat dazu<br />

im Februar <strong>2014</strong> einen umfangreichen<br />

Forderungskatalog mit 67 Vorschlägen<br />

vorgelegt. Eine Verbesserung wäre es<br />

zudem, wenn der Normenkontrollrat<br />

die Möglichkeit hätte, auch die Gesetzgebungsvorhaben<br />

des Bundesrats und<br />

aus der Mitte des Bundestags auf eigene<br />

Initiative zu prüfen. Bisher ist dies<br />

nur für solche der Bundesregierung<br />

möglich.<br />

Zu begrüßen ist es, dass die Bundesregierung<br />

es sich zum Ziel gesetzt<br />

hat, sich für einen europäischen Normenkontrollmechanismus<br />

einzusetzen.<br />

Weiter Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Themen A–Z ><br />

Bürokratieabbau<br />

Bürokratiekosten seit Juli 2011 um<br />

11,5 Mrd. €<br />

gestiegen.


LOHN- UND<br />

TARIFPOLITIK


30<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Die Laufzeiten der Tarifverträge<br />

von größtenteils mehr als<br />

20 Monaten<br />

bieten den Betrieben wichtige<br />

Planungssicherheit.<br />

Tarifabschlüsse <strong>2014</strong> –<br />

Tarifpartner halten am Kurs<br />

der verantwortungsvollen<br />

Tarifpolitik fest<br />

In den diesjährigen Tarifabschlüssen<br />

zeigt sich die Fortsetzung der verantwortungsvollen<br />

und differenzierten<br />

Tarifpolitik der vergangenen Jahre.<br />

Im ersten Halbjahr waren viele Tarifabschlüsse<br />

von der guten wirtschaftlichen<br />

Verfassung und den zu diesem<br />

Zeitpunkt noch positiven Konjunkturaussichten<br />

geprägt. Dennoch führte die<br />

zunächst verbesserte konjunkturelle<br />

Lage nicht zu undifferenzierten Lohnanstiegen.<br />

Die Spanne der Tariflohnsteigerungsraten<br />

begann bei 1,5 % und<br />

lag im oberen Bereich zwischen 2 %<br />

und 3 %. Durch die häufige Kombination<br />

der Tariflohnanhebungen mit Nullmonaten,<br />

Einmalzahlungen und langen<br />

Laufzeiten von größtenteils mehr als<br />

20 Monaten bewegen sich die jahresdurchschnittlichen<br />

Lohnanhebungen<br />

zwischen 1,2 % und 3 %.<br />

Unterstützt wurden diese entlastenden<br />

Elemente in den Tarifverträgen<br />

im Jahr <strong>2014</strong> wieder häufiger<br />

durch Differenzierungsmöglichkeiten<br />

im Entgeltbereich. So haben die Tarifpartner<br />

vielfach Öffnungsklauseln<br />

vereinbart, die den Betrieben in Zeiten<br />

wirtschaftlicher Schwierigkeiten eine<br />

Verschiebung der Tariflohnanhebung<br />

ermöglichen. Die Tariflohnanhebung<br />

in der Chemischen Industrie konnte<br />

z. B. aus wirtschaftlichen Gründen<br />

rein betrieblich um einen bzw. zwei<br />

Monate verschoben werden. In der<br />

Kunststoffverarbeitenden Industrie ist<br />

unter den gleichen Voraussetzungen<br />

ein Aufschub der Entgeltanhebung um<br />

einen Monat möglich. In der Holz- und<br />

Kunststoffverarbeitenden Industrie ist<br />

die vereinbarte Einmalzahlung durch<br />

freiwillige Betriebsvereinbarung abänderbar.<br />

Auch in der Feinkeramischen<br />

Industrie und der Kautschukindustrie<br />

können die Tariferhöhungen unter Einbeziehung<br />

der Tarifvertragsparteien<br />

verschoben werden. In der Textil- und<br />

Modeindustrie sind sowohl die Einmalzahlungen<br />

als auch die erste Entgeltanhebung<br />

flexibel handhabbar.<br />

Tarifabschlüsse müssen die Heterogenität von Branchen<br />

berücksichtigen. In ein und derselben Branche kann es<br />

Betriebe geben, denen es blendend geht, und andere, denen<br />

Kurzarbeit droht. In diesen unsicheren Zeiten können wir keine<br />

Tarifpolitik mit der Gießkanne machen. Stattdessen müssen<br />

wir Flexibilisierungsmöglichkeiten nutzen. Hierfür steht<br />

ein Werkzeugkasten mit einer Reihe von tariflichen Instrumenten<br />

zur Verfügung.<br />

Dr. Rainer V. Dulger | Vizepräsident der BDA, Präsident GESAMTMETALL,<br />

Geschäftsführender Gesellschafter ProMinent Dosiertechnik GmbH<br />

Der Tarifabschluss in der Chemischen<br />

Industrie vom 5. Februar <strong>2014</strong><br />

gehörte zu den ersten in diesem<br />

Jahr. Dabei vereinbarten die Tarifvertragsparteien<br />

bei einer Laufzeit von<br />

14 Monaten eine nach einem Nullmonat<br />

einsetzende Tariflohnanhebung<br />

von 3,7 %. Arbeitgeberpräsident<br />

Ingo Kramer begrüßte den Tarifabschluss:<br />

Einerseits werden die Beschäftigten<br />

fair am wirtschaftlichen<br />

Erfolg der Branche beteiligt und andererseits<br />

ist das Tarifergebnis auch für<br />

Unternehmen in einer wirtschaftlich<br />

schwierigeren Situation vertretbar.<br />

Neben der Vereinbarung der betrieblichen<br />

Option, die Entgeltanhebung aus<br />

wirtschaftlichen Gründen um ein bzw.<br />

zwei Monate zu verschieben, einigten<br />

sich die Tarifpartner, von <strong>2014</strong> bis 2016<br />

bundesweit 9.200 neue Ausbildungsplätze<br />

anzubieten. Die Entscheidung<br />

zur Übernahme von Ausgebildeten<br />

bleibt hingegen auch zukünftig im Verantwortungsbereich<br />

der Betriebe.


Lohn- und Tarifpolitik<br />

31<br />

DIFFERENZIERTE ERGEBNISSE UND LANGE LAUFZEITEN PRÄGEN DAS TARIFJAHR <strong>2014</strong><br />

Tarifbereich (Laufzeit)<br />

Chemische Industrie<br />

(Jan. <strong>2014</strong> bis Feb. 2015, regional angepasst)<br />

Maler- und Lackiererhandwerk<br />

(Mrz. <strong>2014</strong> bis Apr. 2016)<br />

Öffentlicher Dienst, Bund und Kommunen<br />

(Mrz. <strong>2014</strong> bis Feb. 2016)<br />

Feinkeramische Industrie, Ost<br />

(Apr. <strong>2014</strong> bis Nov. 2015)<br />

Deutsche Telekom AG + T-Deutschland + Servicegesellschaften<br />

(Feb. <strong>2014</strong> bis Jan. 2016)<br />

Druckindustrie<br />

(Jan. <strong>2014</strong> bis Mrz. 2016)<br />

Zeitungsverlage, Redakteure<br />

(Aug. 2013 bis Dez. 2015)<br />

Deutsche Telekom AG, T-Systems<br />

(Apr. <strong>2014</strong> bis Mrz. 2016)<br />

Bauhauptgewerbe<br />

(Mai <strong>2014</strong> bis Apr. 2016)<br />

Holz- und Kunststoffverarbeitende Industrie<br />

(Mai <strong>2014</strong> bis Dez. 2015, regional angepasst)<br />

Feinkeramische Industrie, West<br />

(Jul. <strong>2014</strong> bis Jul. 2015)<br />

Banken<br />

(Mai <strong>2014</strong> bis Apr. 2016)<br />

Kautschukindustrie<br />

(Jul. <strong>2014</strong> bis Mai 2016)<br />

Eisen- und Stahlindustrie<br />

(Jun. <strong>2014</strong> bis Okt. 2015)<br />

Dachdeckerhandwerk<br />

(Aug. <strong>2014</strong> bis Jul. 2016)<br />

Papier-, Pappe- und Kunststoffverarbeitende Industrie<br />

(Sep. <strong>2014</strong> bis Okt. 2016)<br />

Textil- und Bekleidungsindustrie, West<br />

(Nov. <strong>2014</strong> bis Jan. 2017)<br />

Eckpunkte Tarifabschluss<br />

3,7 % ab Feb. <strong>2014</strong> (regional angepasst)<br />

3,2 % in West ab Mrz. <strong>2014</strong>,<br />

2,55 % in West ab Jun. 2015,<br />

in Ost gleiche Ecklohnerhöhung in Cent wie West<br />

plus 10 Cent Angleichungsschritt<br />

3 % (mind. 90 €) ab Mrz. <strong>2014</strong>,<br />

2,4 % ab Mrz. 2015<br />

2 % ab Mai <strong>2014</strong>,<br />

1,5 % ab Jan. 2015<br />

2,9 % (EGr. 1–5) und<br />

2,5 % (EGr. 6–10) ab Apr. <strong>2014</strong>,<br />

2,1 % ab Feb. 2015<br />

3 % ab Mai <strong>2014</strong>,<br />

1 % ab Apr. 2015<br />

2,5 % ab Mai <strong>2014</strong>,<br />

1,5 % ab Apr. 2015<br />

1,5 % ab Jun. <strong>2014</strong>,<br />

2 % ab Apr. 2015<br />

3,1 % (West, Berlin) und<br />

3,8 % (Ost) ab Jun. <strong>2014</strong>,<br />

2,6 % (West, Berlin) und<br />

3,3 % (Ost) ab Jun. 2015<br />

3 % ab Sep. <strong>2014</strong> (regional angepasst)<br />

3,1 % ab Jul. <strong>2014</strong><br />

2,4 % ab Jul. <strong>2014</strong>,<br />

2,1 % ab Jul. 2015<br />

3,3 % ab Aug. <strong>2014</strong>,<br />

2,8 % ab Sep. 2015<br />

2,3 % ab Jul. <strong>2014</strong>,<br />

1,7 % ab Mai 2015<br />

1,9 % ab Okt. <strong>2014</strong>,<br />

2,3 % ab Aug. 2015<br />

2,4 % ab Dez. <strong>2014</strong>,<br />

2,6 % ab Nov. 2015<br />

60 € ab Jun. 2015,<br />

2,4 % ab Jun. 2016<br />

Quelle: BDA-TarifService


32<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Im Gerüstbauerhandwerk kam es<br />

ebenfalls am 5. Februar <strong>2014</strong> zu einer<br />

Einigung auf einen Lohn- bzw. Mindestlohntarifvertrag.<br />

Für die ersten<br />

fünf Monate der insgesamt 19-monatigen<br />

Laufzeit erhielten die Beschäftigten<br />

statt einer tabellarischen Entgeltanhebung<br />

eine Einmalzahlung von<br />

230 €. Neben einer Erhöhung des Ecklohns<br />

(West) um 3,5 % erfolgte ab März<br />

<strong>2014</strong> eine 100%ige Ost-West-Angleichung,<br />

von der durch Betriebsvereinbarung<br />

bis April 2015 um bis zu 2,5 % und<br />

von Mai 2015 bis April 2016 um bis zu<br />

1,25 % abgewichen werden kann. Der<br />

tarifliche Mindestlohn beträgt 10,25 €<br />

seit Mai <strong>2014</strong> und erhöht sich ab Mai<br />

2015 auf 10,50 €.<br />

Am 12. März <strong>2014</strong> einigten sich die<br />

Tarifvertragsparteien des Maler- und<br />

Lackiererhandwerks in der ersten<br />

Schlichtungsrunde auf ein Tarifergebnis,<br />

das bei einer Laufzeit von 26 Monaten<br />

im Westen eine zweistufige Entgelterhöhung<br />

von 3,2 % (März <strong>2014</strong>) bzw.<br />

2,55 % (Juni 2015) vorsieht. Die Tariflöhne<br />

im Osten steigen entsprechend den<br />

Centbeträgen der Erhöhung in Westdeutschland<br />

und zusätzlich um weitere<br />

10 Cent. Der derzeit geltende tarifliche<br />

Mindestlohn I (West/Ost) bleibt vorerst<br />

unverändert bei 9,90 €. Der Mindestlohn<br />

II (West) wird auf 12,50 € angehoben.<br />

Im Tarifgebiet Ost und Berlin wird<br />

erneut ein Mindestlohn II von 10,50 €<br />

(Ost) bzw. 12,30 € (Berlin) eingeführt.<br />

KURS EINER VERANTWORTUNGSVOLLEN TARIFLOHNPOLITIK<br />

AUCH 2015 WEITER FORTSETZEN<br />

Kündigungstermine<br />

<strong>2014</strong><br />

Branche Tarifgebiete Beschäftigte<br />

in 1.000<br />

12 / 14 Metall- und Elektroindustrie<br />

Steinkohlebergbau<br />

Öffentlicher Dienst (Länder ohne Hessen)<br />

Kali- und Steinsalzindustrie<br />

2015<br />

02 / 15 – 04 / 15<br />

02 / 15<br />

02 / 15 – 05 / 15<br />

Chemische Industrie<br />

Volkswagen AG<br />

Energieversorgung<br />

Kfz-Handwerk<br />

West + Ost<br />

West + Ost<br />

West + Ost<br />

West + Ost<br />

West + Ost<br />

West<br />

Vattenfall<br />

West + Ost<br />

3.700<br />

17<br />

800<br />

9<br />

550<br />

100<br />

15<br />

453<br />

Gewerkschaften<br />

IGM<br />

IG BCE<br />

ver.di, dbb-Tarifunion<br />

IG BCE<br />

IG BCE<br />

IGM<br />

IG BCE<br />

IGM<br />

03 / 15 Einzelhandel<br />

Textil- und Bekleidungsindustrie<br />

Deutsche Lufthansa AG (Boden)<br />

Versicherungen (Innendienst)<br />

Groß- und Außenhandel<br />

04 / 15 Energieversorgung<br />

Elektrohandwerk<br />

Gerüstbauerhandwerk<br />

Maler- und Lackiererhandwerk<br />

Quelle: BDA-TarifService<br />

West + Ost<br />

Ost<br />

West + Ost<br />

West + Ost<br />

West + Ost<br />

AVEU<br />

Baden-Württemberg<br />

West + Ost<br />

West + Ost<br />

2.800<br />

18<br />

33<br />

170<br />

1.200<br />

05 / 15 Deutsche Post AG West + Ost 130 ver.di<br />

06 / 15 Landwirtschaft<br />

Papiererzeugende Industrie<br />

Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />

West + Ost<br />

West + Ost<br />

West + Ost<br />

21<br />

60<br />

23<br />

145<br />

120<br />

50<br />

70<br />

ver.di<br />

IGM<br />

ver.di<br />

ver.di, DBV, DHV<br />

ver.di<br />

IG BCE<br />

IGM<br />

IG BAU<br />

IG BAU<br />

IG BAU<br />

IG BCE<br />

ver.di, IG BAU<br />

07 / 15 Feinkeramische Industrie West 25 IG BCE<br />

10 / 15 Gebäudereinigerhandwerk<br />

Eisen- und Stahlindustrie<br />

West + Ost<br />

West + Ost<br />

590<br />

90<br />

IG BAU<br />

IGM<br />

11 / 15 Feinkeramische Industrie Ost 8 IG BCE<br />

12 / 15 Zeitungsverlage (Redakteure)<br />

Holz- und Kunststoffverarbeitende Industrie<br />

West + Ost<br />

West + Ost<br />

14<br />

157<br />

dju in ver.di, DJV<br />

IGM


Lohn- und Tarifpolitik<br />

33<br />

Nach einem zwei Jahre währenden<br />

Tarifkonflikt ist für die durch die<br />

Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer<br />

(GDL) vertretenen Lokführer<br />

der Deutschen Bahn AG (DB), die aus<br />

gesundheitlichen Gründen ihren Beruf<br />

nicht mehr ausüben können, am<br />

20. März <strong>2014</strong> mit dem „Tarifvertrag<br />

über die besonderen Bedingungen bei<br />

Verlust der Fahrdienstuntauglichkeit“<br />

eine Tariflösung gefunden worden. Vereinbart<br />

wurden dabei u. a. ein 100%iger<br />

Entgeltschutz für traumatisierte Lokführer,<br />

verbesserte Abfindungsmöglichkeiten<br />

für fahrdienstuntaugliche<br />

Zugführer sowie Regelungen zur Beschäftigungssicherung<br />

im Falle des<br />

Verbleibs im DB-Konzern.<br />

Im Tarifkonflikt um die Beschäftigten<br />

des Öffentlichen Dienstes für den<br />

Bund und die Kommunen kam es nach<br />

Warnstreiks in der dritten Verhandlungsrunde<br />

am 1. April <strong>2014</strong> zu einem<br />

Tarifabschluss. Die Tarifvertragsparteien<br />

vereinbarten bei einer Gesamtlaufzeit<br />

von 24 Monaten zum März <strong>2014</strong><br />

eine Entgeltanhebung von 3 %, mindestens<br />

jedoch 90 €, sowie eine weitere<br />

Tariflohnanhebung von 2,4 % zum März<br />

2015. Der tarifliche Urlaubsanspruch<br />

wurde auf 30 Tage vereinheitlicht und<br />

die bereits bestehenden Regelungen<br />

zur Übernahme von Ausgebildeten erneut<br />

verlängert.<br />

Die Arbeitskosten in<br />

Deutschland liegen<br />

34 %<br />

über dem EU-Durchschnitt.<br />

TARIFPOLITIK FÜR WETTBEWERBSFÄHIGE ARBEITSPLÄTZE<br />

In zahlreichen Presseartikeln wurde der Bundesbank und der Europäischen Zentralbank Ende Juli <strong>2014</strong> fälschlicherweise<br />

unterstellt, sie hätten Empfehlungen zur künftigen Lohnentwicklung in Deutschland gegeben. Gegenüber der<br />

BDA versicherte die Bundesbank hingegen, dass sie zu keinem Zeitpunkt höhere Löhne gefordert habe. Dies sei „eine<br />

fälschliche Zuschreibung von Äußerungen“. Dennoch waren die diesbezüglichen Meldungen überflüssig und nicht hilfreich,<br />

da sie gegenteilige Interpretationen ermöglichten.<br />

Es ist ein Irrglaube, dass höhere Lohnsteigerungen in Deutschland das Wirtschaftswachstum in anderen EU-Ländern<br />

nachhaltig ankurbeln könnten. Ein Abweichen vom erfolgreichen Lohnkurs in Deutschland löst nicht die strukturellen<br />

Probleme anderer EU-Staaten. Im Gegenteil: Es würde Wachstum und Beschäftigung in Deutschland gefährden. Durch<br />

diese Schwächung Deutschlands würde ganz Europa negativ betroffen, vor allem die Krisenländer.<br />

Noch vor zehn Jahren war Deutschland der „kranke Mann Europas“. Heute ist Deutschland Europas Konjunkturlokomotive.<br />

Ein wesentlicher Grund für diesen Erfolg ist die Tarifpolitik der zurückliegenden Jahre. Der zentrale Maßstab<br />

für die einzelnen Branchen war und ist dabei nicht die volkswirtschaftliche Entwicklung insgesamt. Viel entscheidender<br />

sind die konkrete Situation in den Betrieben, die Entwicklung der Auftragslage, der Wettbewerbsfähigkeit und der<br />

Beschäftigung. Diese produktivitätsorientierte, differenzierte und flexible Tarifpolitik hat Deutschland in den vergangenen<br />

Jahren sicher durch ein konjunkturell aufgebraustes Fahrwasser geleitet und erheblich zur positiven Beschäftigungsentwicklung<br />

beigetragen.<br />

Die häufige Kritik von Seiten vieler EU-Staaten an der deutschen Lohnpolitik als Grund für die deutsche Exportstärke<br />

und daraus resultierende wirtschaftliche Ungleichgewichte lässt viele Fakten unbeachtet. Denn trotz der moderaten<br />

Lohnsteigerungen in den 2000er Jahren gehört Deutschland auch heute noch zu den Ländern mit den höchsten Stundenlöhnen<br />

weltweit. Kein Euroland hat höhere Bruttostundenlöhne als Deutschland – im Durchschnitt liegen sie bei<br />

rd. 21 €, in der Industrie sogar bei rd. 23 € (Statistisches Bundesamt, <strong>2014</strong>). Hinzu kommt, dass deutsche Produkte vor<br />

allem durch ihre hohe Qualität überzeugen, weshalb sie auch bei höherem Preisniveau oder steigendem Eurokurs Abnehmer<br />

finden. Darüber hinaus sind in vielen Exportprodukten aus Deutschland ausländische Vorprodukte enthalten.<br />

Allein 3,5 Mio. Arbeitsplätze in anderen EU-Staaten hängen unmittelbar von der Vorleistungsnachfrage Deutschlands<br />

ab (Prognos, <strong>2014</strong>). Es ist daher gerade auch im Interesse dieser Länder, dass Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit<br />

gesichert wird. Die Voraussetzung dafür ist die Fortsetzung einer erfolgreichen, differenzierten und flexiblen Tariflohnpolitik,<br />

die ein wesentlicher Pfeiler für Wirtschaftswachstum und Arbeitsplatzsicherheit in Deutschland ist.


34<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

In der Druckindustrie gelang es<br />

den Arbeitgebern in der fünften Verhandlungsrunde<br />

vom 14. auf den<br />

15. April <strong>2014</strong>, die unverhältnismäßigen<br />

Gewerkschaftsforderungen abzuwehren<br />

und einen zukunftsorientierten<br />

Kompromiss zu finden. Der Tarifabschluss<br />

sieht bei einer langen Laufzeit<br />

von 27 Monaten nach vier Nullmonaten<br />

eine Entgeltanhebung von 3 % ab<br />

Mai <strong>2014</strong> vor. Im April 2015 steigen<br />

die Tarifverdienste dann lediglich um<br />

ein weiteres Prozent. Darüber hinaus<br />

ist es gelungen, eine Verhandlungsverpflichtung<br />

zu einer grundlegenden<br />

Überarbeitung des Manteltarifvertrags<br />

zu vereinbaren.<br />

Nach über neun Monate andauernden<br />

Verhandlungen einigte sich der<br />

Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger<br />

am 24. April <strong>2014</strong> in der elften<br />

Verhandlungsrunde mit den Gewerkschaften<br />

Deutscher Journalisten-Verband<br />

und dju in ver.di (Deutsche Journalistinnen-<br />

und Journalisten-Union)<br />

auf ein Tarifergebnis für die Redakteure<br />

der Zeitungsverlage. Damit soll<br />

die durch tiefgreifende strukturelle<br />

Umbrüche gekennzeichnete Branche<br />

zukunftsfest gemacht und wesentlich<br />

zum Erhalt des Flächentarifvertrags<br />

der Zeitungsredakteure beigetragen<br />

werden. Bei einer 29-monatigen Laufzeit,<br />

die den Zeitungsverlagen lange<br />

Planungssicherheit gibt, erfolgte die<br />

erste Stufe der Tariflohnanhebungen<br />

mit 2,5 % erst nach neun Nullmonaten<br />

zum Mai <strong>2014</strong>. Im April 2015 steigen<br />

die Tarifentgelte um weitere 1,5 %.<br />

Schließlich konnten zahlreiche dringend<br />

notwendige Modernisierungselemente<br />

im Manteltarifvertrag vereinbart<br />

werden, wie z. B. die Streckung der<br />

Berufsjahresstaffel von bislang elf auf<br />

nunmehr 15 Berufsjahre, die Absenkung<br />

des Urlaubsgelds und der Jahresleistung,<br />

die Vereinheitlichung des<br />

Urlaubsanspruchs sowie u. a. die Modernisierung<br />

des Tarifvertrags über die<br />

Altersversorgung.<br />

Am 6. Mai <strong>2014</strong> erzielten die Tarifvertragsparteien<br />

des Bauhauptgewerbes<br />

ein vorläufiges Ergebnis, dessen<br />

Abstimmung eine Woche später<br />

durch die Verhandlungskommission<br />

erfolgte. Neben der Tariflohnentwicklung,<br />

die während der 24-monatigen<br />

Laufzeit nach einem Nullmonat zweistufige<br />

Steigerungssätze jeweils zum<br />

Juni <strong>2014</strong> bzw. 2015 um 3,1 % bzw.<br />

2,6 % in Westdeutschland und 3,8 %<br />

bzw. 3,3 % in Ostdeutschland vorsieht,<br />

gehörten in diesem Jahr viele weitere<br />

Materien zum tariflichen Gesamtpaket.<br />

So wurde z. B. eine Erhöhung<br />

des Kilometergelds vereinbart sowie<br />

eine Öffnungsklausel hinsichtlich der<br />

Arbeitszeit für Arbeiten an Bahnanlagen<br />

bzw. ein Konkurrentenschutz für<br />

das Holz- und Bautenschutzgewerbe.<br />

Einer der Schwerpunkte der Verhandlungen<br />

war die Systemumstellung der


Lohn- und Tarifpolitik<br />

35<br />

Tarifrente Bau. Die bisher ausschließlich<br />

von den Arbeitgebern finanzierte<br />

und nur im Tarifgebiet West geltende<br />

Zusatzrente wird ab 2016 auf ein kapitalgedecktes<br />

System umgestellt und<br />

zukünftig auch in den ostdeutschen<br />

Bundesländern eingeführt. Für den<br />

Zeitraum von zwei Jahren werden die<br />

Arbeitnehmer an der Finanzierung des<br />

Systemwechsels über die Umschichtung<br />

des zusätzlichen Urlaubsgelds<br />

beteiligt. Mit diesem Ergebnis wurde<br />

ein tragbarer Kompromiss gefunden,<br />

der Planungssicherheit bietet und ein<br />

weiterer wichtiger Schritt zur Angleichung<br />

von Ost und West ist.<br />

Anfang Juni <strong>2014</strong> einigten sich die<br />

Tarifpartner in der Feinkeramischen Industrie<br />

West auf ein Tarifergebnis, das<br />

bei einer Laufzeit von 13 Monaten seit<br />

Juli <strong>2014</strong> eine Lohnanhebung von 3,1 %<br />

vorsieht. Eine Öffnungsklausel ermöglicht<br />

den Betrieben, bei wirtschaftlichen<br />

Schwierigkeiten einen Nullmonat<br />

zu vereinbaren und die Tariferhöhung<br />

entsprechend zu verschieben. Die Tarifvertragsparteien<br />

empfehlen darüber<br />

hinaus die unbefristete Übernahme der<br />

Ausgebildeten.<br />

Die Tarifvertragsparteien für das<br />

private und öffentliche Bankgewerbe<br />

erzielten Ende Juni <strong>2014</strong> einen Tarifabschluss.<br />

Die Tariflöhne wurden bei<br />

einer Laufzeit von 24 Monaten und zwei<br />

Nullmonaten seit Juli <strong>2014</strong> um 2,4 %<br />

angehoben. Ab Juli 2015 erfolgt eine<br />

Anhebung um weitere 2,1 %. Zudem<br />

wurde eine Einmalzahlung von 150 €<br />

zum Januar 2015 vereinbart. Die Ausbildungsvergütungen<br />

erhöhten sich<br />

um 25 € im Juli <strong>2014</strong>. Im Juli 2015 erfolgt<br />

eine weitere Anhebung in gleicher<br />

Höhe.<br />

Das Tarifergebnis für die Kautschukindustrie<br />

vom Juli <strong>2014</strong> sieht als<br />

Eckpunkte eine Laufzeit von 23 Monaten,<br />

einen Nullmonat zu Beginn sowie<br />

eine zweistufige Entgeltanhebung von<br />

zunächst 3,3 % seit August <strong>2014</strong> und<br />

weiteren 2,8 % ab September 2015<br />

vor. Die Betriebe können die Tariferhöhungen<br />

jeweils um einen Monat<br />

verschieben, bei tiefgreifenden wirtschaftlichen<br />

Schwierigkeiten auch um<br />

zwei Monate. Die Tarifvertragsparteien<br />

haben zudem einen neuen Tarifvertrag<br />

für dual Studierende mit Regelungen<br />

zu Studiengebühren, Entgelten und<br />

Übernahme vereinbart. Bei den Ausgebildeten<br />

der Branche empfehlen die<br />

Tarifpartner die möglichst unbefristete<br />

Übernahme.<br />

Ebenfalls im Juli <strong>2014</strong> einigten sich<br />

die Tarifvertragsparteien in der westdeutschen<br />

Stahlindustrie auf einen<br />

Tarifabschluss mit einer Laufzeit von<br />

17 Monaten. Nach einem Nullmonat<br />

wurden die Entgelte seit Juli <strong>2014</strong> um<br />

2,3 % erhöht. Eine Anhebung um weitere<br />

1,7 % erfolgt ab Mai 2015. Vereinbart<br />

wurde auch der Abschluss eines<br />

„Tarifvertrags über den Einsatz von<br />

Werkverträgen“ mit einer Laufzeit von<br />

24 Monaten. Danach sollen Werkverträge<br />

möglichst nur mit tarifgebundenen<br />

Werkunternehmen geschlossen<br />

werden. Bei Fehlen einer Tarifbindung<br />

hat sich das Mitgliedsunternehmen<br />

vom Werkunternehmer mindestens die<br />

Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns<br />

versichern zu lassen. Vor der Auftragsvergabe<br />

hat das Mitgliedsunternehmen<br />

sorgsam zu prüfen, ob das Werk technisch<br />

und ökonomisch gleichwertig<br />

nicht auch mit eigenen Arbeitnehmern<br />

selbst ausgeführt werden könnte. Die<br />

dennoch getroffene Entscheidung zur<br />

Fremdvergabe ist gegenüber dem Betriebsrat<br />

zu begründen.<br />

Zum 31. Oktober <strong>2014</strong> verständigten<br />

sich die Tarifvertragsparteien in<br />

der Papier-, Pappe- und Kunststoffverarbeitenden<br />

Industrie auf einen Tarifabschluss,<br />

der bei einer Laufzeit von<br />

26 Monaten nach drei Nullmonaten zu<br />

Beginn eine zweistufige Entgelterhöhung<br />

von 2,4 % (Dezember <strong>2014</strong>) und<br />

2,6 % (November 2015) vorsieht.<br />

Zwei Wochen später, am 13. November<br />

<strong>2014</strong>, wurde in der westdeutschen<br />

Textil- und Modeindustrie ein<br />

Tarifergebnis mit einer 27-monatigen<br />

Laufzeit erreicht. Vereinbart wurden<br />

zwei Nullmonate zu Beginn und für die<br />

dann folgenden fünf Monate jeweils eine<br />

Einmalzahlung von 60 €. Danach steigen<br />

die Entgelte ab Juni 2015 um 60 €<br />

und ab Juni 2016 um 2,4 %. Aufgrund<br />

einer Öffnungsklausel kann die Einmalzahlung<br />

durch Betriebsvereinbarung<br />

reduziert, ausgesetzt oder vollständig<br />

gestrichen werden. Die erste Entgeltanhebung<br />

kann mit Zustimmung der<br />

Gewerkschaft teilweise oder vollständig


36<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Die durchschnittliche tarifliche<br />

Wochenarbeitszeit in Deutschland<br />

gehört mit<br />

37,7 Std.<br />

immer noch zu den kürzesten<br />

tarif lichen Arbeitszeiten in Europa.<br />

abgesenkt werden. Voraussetzung für<br />

die Nutzung der beiden Öffnungsklauseln<br />

ist eine Beschäftigungszusage für<br />

den jeweiligen Betrieb.<br />

Die äußerst differenzierte Tariflandschaft<br />

und die unterschiedlichen<br />

Flexibilisierungsmöglichkeiten in den<br />

im Jahr <strong>2014</strong> vereinbarten Tarifverträgen<br />

verdeutlichen die weiterhin dringend<br />

benötigte tarifpolitische Vielfalt.<br />

Insbesondere vor dem Hintergrund der<br />

nunmehr abgeschwächten Konjunkturprognosen<br />

– vor allem aufgrund der<br />

ungewissen Entwicklungen in den unterschiedlichen<br />

geopolitischen Krisenregionen<br />

und der damit verbundenen<br />

Auswirkungen auf die Branchen – bleibt<br />

die Fortsetzung einer verantwortungsvollen<br />

branchenadäquaten Tarifpolitik<br />

unumgänglich.<br />

Keine Arbeitszeitverkürzung<br />

unter dem Deckmantel<br />

der Arbeitszeitflexibilisierung<br />

Die tarifliche Wochenarbeitszeit in<br />

Deutschland gehört mit durchschnittlich<br />

37,7 Stunden im europäischen Vergleich<br />

immer noch zu den kürzesten<br />

tariflichen Arbeitszeiten. Infolgedessen<br />

spielt die Palette der bereits weit<br />

verbreiteten Maßnahmen zur Arbeitszeitflexibilisierung<br />

eine umso größere<br />

Rolle für die Betriebe. Durch ihre Pufferfunktion<br />

hat die Arbeitszeitflexibilität<br />

maßgeblich dazu beigetragen, dass<br />

Unternehmen in Deutschland die Krise<br />

im Jahr 2009 so gut und ohne nennenswerten<br />

Beschäftigungsabbau überstanden<br />

haben.<br />

Arbeitszeit im EU-Vergleich<br />

Deutschland gehört nach wie vor zu den Ländern mit den kürzesten tariflichen Wochenarbeitszeiten und den meisten<br />

freien Arbeitstagen in Europa. Dies verdeutlichen die am 24. Juni <strong>2014</strong> veröffentlichten Ergebnisse der Europäischen<br />

Beobachtungsstelle für die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen zur Arbeitszeitentwicklung im Jahr 2013. Vor allem<br />

die merkliche Diskrepanz zwischen der tariflichen und der tatsächlichen Wochenarbeitszeit zeigt, wie wichtig zur Verbesserung<br />

der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auch weiterhin die Fortsetzung des tarifpolitischen Modernisierungskurses<br />

im Bereich der Arbeitszeitgestaltung ist.<br />

Tarifliche Wochenarbeitszeit<br />

Wie in den Jahren zuvor liegt die tarifliche Wochenarbeitszeit in Deutschland bei durchschnittlich 37,7 Stunden und<br />

damit 0,4 Stunden unter dem EU-Durchschnitt von 38,1 Stunden (EU-28). Die geringste tarifliche Wochenarbeitszeit<br />

verzeichnet nach wie vor Frankreich mit unveränderten 35,6 Stunden, wohingegen Länder wie Kroatien, Griechenland,<br />

Ungarn, Malta und Rumänien mit 40 Stunden pro Woche die höchste Arbeitszeit aufweisen.<br />

Tatsächliche Wochenarbeitszeit<br />

Die tatsächliche Wochenarbeitszeit in Deutschland liegt bei durchschnittlich 40,4 Stunden. Dies entspricht einem<br />

leichten Rückgang von 0,1 Stunden gegenüber dem Vorjahr. Da sich auch die europäischen Durchschnittswerte<br />

um 0,1 Stunden gegenüber dem Vorjahr verringert haben, hat sich der Abstand Deutschlands mit 0,9 Stunden zum<br />

Durchschnitt der EU-28-Staaten (39,5 Stunden) nicht verändert. Die kürzesten tatsächlichen Wochenarbeitszeiten<br />

verzeichnet wie auch bei den tariflichen Arbeitszeiten Frankreich mit 37,4 Stunden. Am längsten arbeiten die Beschäftigten<br />

im Durchschnitt in Großbritannien (40,8 Stunden/Woche), Luxemburg (41 Stunden/Woche) und Rumänien<br />

(41,2 Stunden/Woche).<br />

Urlaubs- und Feiertage<br />

Deutschland gehörte 2013 zusammen mit Frankreich zu den Ländern mit den meisten freien Arbeitstagen in der EU.<br />

In beiden Ländern hatten die Beschäftigten letztes Jahr 30 Urlaubstage und zehn Feiertage. Mehr Feiertage als in<br />

Deutschland gibt es zwar in vielen ost- und südeuropäischen Ländern, wobei Spanien die meisten Feiertage (14 Tage) in<br />

Europa hat. Trotz der höheren Anzahl an Feiertagen kommen diese Länder aufgrund des geringeren Urlaubsanspruchs<br />

aber auf weniger freie Tage als Deutschland und Frankreich.


Lohn- und Tarifpolitik<br />

37<br />

Zahlreiche Branchen verfügen<br />

heute über tarifliche Regelungen zu<br />

Arbeitszeitkorridoren, wodurch die Betriebe<br />

abhängig von ihrer jeweiligen<br />

wirtschaftlichen Situation die regelmäßige<br />

tarifvertragliche Wochenarbeitszeit<br />

innerhalb einer bestimmten<br />

Bandbreite neu festlegen können. Drei<br />

Viertel aller Unternehmen in Deutschland<br />

bieten ihren Mitarbeitern flexible<br />

Arbeitszeiten in Form von Gleitzeit bzw.<br />

Vertrauensarbeitszeit an (Institut der<br />

deutschen Wirtschaft Köln, <strong>2014</strong>). Zudem<br />

nutzt die Mehrheit der Branchen<br />

die Möglichkeit der unterschiedlichen<br />

Arbeitszeitverteilung mithilfe von Arbeitszeit-<br />

bzw. Langzeitkonten. Die<br />

Weiterentwicklung dieser Arbeitszeitflexibilität<br />

erfolgt in einigen Branchen<br />

in Form von Vereinbarungen zu Lebensarbeitszeitkonten<br />

bzw. in jüngster Zeit<br />

durch Regelungen zu einer lebensphasenorientierten<br />

Arbeitszeitgestaltung,<br />

welche meist ein Element tarifvertraglicher<br />

Vereinbarungen zum demografischen<br />

Wandel darstellen. Vor dem<br />

Hintergrund einer älter werdenden Gesellschaft,<br />

damit auch älter werdender<br />

Belegschaften und eines zunehmenden<br />

Fachkräftemangels sind diese Vereinbarungen<br />

– solange sie den Betrieben<br />

notwendige Entscheidungsfreiheiten<br />

lassen – überaus begrüßenswert.<br />

Besorgniserregend sind jedoch<br />

einige Forderungen zur Arbeitszeitgestaltung,<br />

die Gewerkschaften im<br />

Tarifjahr <strong>2014</strong> neu auf ihre Agenda<br />

geschrieben haben. Die GDL fordert<br />

von der DB u. a. eine Absenkung der<br />

regelmäßigen tariflichen Wochenarbeitszeit<br />

von derzeit 39 auf 37 Stunden.<br />

FREIE ARBEITSTAGE – DEUTSCHLAND AN DER SPITZE<br />

Durchschnittliche Anzahl der Urlaubs- und Feiertage im Jahr 2013<br />

9<br />

10<br />

8<br />

12<br />

8<br />

8<br />

8<br />

9<br />

10<br />

10<br />

14<br />

11<br />

11<br />

11<br />

9<br />

9<br />

10<br />

10<br />

20<br />

20<br />

22<br />

20<br />

24<br />

24,8<br />

25<br />

25<br />

25<br />

25<br />

22<br />

25<br />

25<br />

25<br />

28<br />

30<br />

30<br />

30<br />

BE<br />

PL<br />

PT<br />

SI<br />

IE<br />

GB<br />

NL<br />

LU<br />

FI<br />

SK<br />

ES<br />

AT<br />

CZ<br />

SE<br />

IT<br />

DK<br />

FR<br />

DE<br />

Feiertage<br />

Urlaubstage<br />

Quelle: European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions, <strong>2014</strong>


38<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

TARIFLICHE ARBEITSZEIT IN DEUTSCHLAND NOCH IMMER UNTER EU-DURCHSCHNITT<br />

Durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeit in Stunden im Jahr 2013<br />

35:6<br />

FR<br />

37:5<br />

NL<br />

37:7<br />

DE<br />

37:8<br />

BE<br />

38:0<br />

IT<br />

38:1<br />

EU 28<br />

38:1<br />

CZ<br />

38:3<br />

ES<br />

38:8<br />

AT<br />

39:0<br />

SK<br />

39:3<br />

PT<br />

40:0<br />

HU<br />

40:0<br />

GR<br />

40:0<br />

BG<br />

Quelle: European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions, <strong>2014</strong><br />

Wenn es um tarifpolitische Antworten auf die demografischen<br />

Herausforderungen geht, ist ein flexibleres, aber auch<br />

längeres Arbeitsleben der einzig richtige Weg, um Wohlstand<br />

und Wettbewerbsfähigkeit auch in Zukunft bei uns in Deutschland<br />

sichern zu können.<br />

Elke Strathmann | Vizepräsidentin der BDA, Vorsitzende BDA-Ausschuss für Lohnund<br />

Tarifpolitik<br />

Auch die IG Metall und die IG BCE haben<br />

in ihren Forderungsempfehlungen<br />

für die Anfang 2015 beginnenden Tarifverhandlungen<br />

für die Metall- und<br />

Elektroindustrie bzw. die Chemische<br />

Industrie neben Tariflohnanhebungen<br />

von 5,5 % bzw. 4–5 % konkrete Ziele<br />

im Bereich der Arbeitszeitgestaltung<br />

aufgenommen. Unter dem Oberbegriff<br />

„Arbeitszeitflexibilisierung“ werben die<br />

Gewerkschaften für kostenintensive<br />

Beschäftigungsprivilegien. So strebt<br />

die IG Metall neben dem Ausbau der<br />

tariflichen Altersteilzeit einen individuellen<br />

Anspruch auf Bildungsteilzeit<br />

unter Fortzahlung eines Teillohns und<br />

nahezu gleichbleibenden Rentenbeiträgen<br />

an. Die Bildungsteilzeit soll dabei<br />

nur der erste Schritt einer auf mehrere<br />

Tarifrunden angelegten Strategie<br />

zur Arbeitszeitverkürzung darstellen.<br />

Langfristig will die Gewerkschaft für<br />

möglichst viele Beschäftigtengruppen<br />

tarifvertragliche Arbeitszeitverkürzungen<br />

mit möglichst hohem Lohnausgleich<br />

erreichen. Die IG BCE hat bei<br />

ihren Plänen zur Arbeitszeitverkürzung<br />

vor allem ältere Mitarbeiter im<br />

Blick. Sie strebt für Beschäftigte ab<br />

dem 60. Lebensjahr eine Drei- bzw.<br />

Vier-Tage-Woche an. Flankiert werden<br />

soll dies durch eine Teilrente der Rentenkasse<br />

sowie einen Lohnausgleich<br />

durch die Betriebe.<br />

Die Gewerkschaftsforderungen sind<br />

höchst irritierend. In der Metall- und<br />

Elektroindustrie gibt es schon heute<br />

weitreichende Möglichkeiten zu<br />

Weiterbildungsmaßnahmen, die von<br />

den Betrieben und Beschäftigten jeden<br />

Tag gelebt werden. Zudem belegen<br />

brancheninterne Umfragen die<br />

Zufriedenheit der Beschäftigten mit<br />

ihrer Arbeitszeit, die regelmäßig bei<br />

35 Stunden pro Woche liegt. Auch die


Lohn- und Tarifpolitik<br />

39<br />

Forderung der IG BCE nach kürzeren<br />

Arbeitszeiten für Ältere ist kaum<br />

nachvollziehbar. Bereits jetzt sehen<br />

tarifvertragliche Regelungen in der<br />

Chemischen Industrie die Möglichkeit<br />

vor, dass über 55-Jährige ihre regelmäßige<br />

Wochenarbeitszeit, die in der<br />

Branche ebenfalls bei 35 Stunden liegt,<br />

im Rahmen von sog. Altersfreizeiten<br />

bis zu 3,5 Stunden pro Woche verkürzen<br />

können. Des Weiteren ermöglicht<br />

der bereits 2008 eingeführte Demografiefonds<br />

im Rahmen des Tarifvertrags<br />

„Lebensarbeitszeit und Demografie“ die<br />

Finanzierung unterschiedlicher Maßnahmen<br />

wie z. B. Altersteilzeit und -vorsorge<br />

oder auch einer Teilrente. Vor dem<br />

Hintergrund einer immer älter werdenden<br />

Gesellschaft stellt eine gesetzliche<br />

Ausweitung der Teilrente ein vollkommen<br />

falsches Signal dar. Das Erwerbspersonenpotenzial<br />

sinkt stetig und der<br />

Anteil von älteren Beschäftigten an der<br />

Gesamtbelegschaft wird immer größer.<br />

Von 2000 bis 2013 hat sich die Erwerbstätigenquote<br />

der 55- bis 64-Jährigen<br />

von 37,4 % auf 63,5 % beinahe verdoppelt<br />

(Eurostat, <strong>2014</strong>). Tarifliche oder gesetzliche<br />

Maßnahmen, die dazu führen,<br />

Arbeitnehmer aus dem Berufsleben zu<br />

drängen bzw. ihre Arbeitsleistungen zu<br />

verteuern, werden sich gerade vor dem<br />

Hintergrund dieser Zukunftsaussichten<br />

als wirtschaftlich nicht nachhaltig<br />

erweisen.<br />

Sowohl die Arbeitszeitflexibilität als<br />

auch die tarifvertraglichen Bemühungen,<br />

den neuen Herausforderungen<br />

des demografischen Wandels in den<br />

Betrieben besser begegnen zu können,<br />

dürfen nicht ad absurdum geführt<br />

werden, indem sie am Ende zu einem<br />

Wettbewerbsnachteil für die Betriebe<br />

und einem Beschäftigungshemmnis<br />

für viele Arbeitnehmer werden.<br />

Tarifpartner setzen auf<br />

branchendifferenzierte<br />

Mindestlöhne<br />

Auch <strong>2014</strong> wurde der Weg differenzierter<br />

Branchenmindestlöhne fortgesetzt.<br />

Neben der Fortführung bereits bestehender<br />

Branchenmindestlöhne gelten<br />

seit <strong>2014</strong> auch zum ersten Mal bundesweit<br />

tarifliche Mindestlöhne in der<br />

Fleischwirtschaft und im Schornsteinfegerhandwerk.<br />

In weiteren Branchen<br />

werden differenzierte Mindestlöhne zur<br />

schrittweisen Angleichung an den gesetzlichen<br />

Mindestlohn verhandelt, um<br />

die im Mindestlohngesetz vorgesehene<br />

Übergangsregelung für bundesweit geltende<br />

Tarifverträge nutzen zu können.<br />

Während für die Bereiche Land- und<br />

Forstwirtschaft sowie Gartenbau bereits<br />

eine entsprechende Übergangslösung<br />

erreicht werden konnte, scheiterten z. B.


40<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

die Verhandlungen über Branchenmindestlöhne<br />

im Hotel- und Gaststättengewerbe,<br />

dem Bäckerhandwerk und dem<br />

Taxigewerbe.<br />

Zu Beginn des Jahres trat auf der<br />

Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes<br />

(AEntG) die mittlerweile<br />

Neunte Mindestlohnverordnung für das<br />

Baugewerbe mit zwei Mindestlöhnen<br />

für das Tarifgebiet West von 11,10 €<br />

bzw. 13,95 € (West; Berlin: 11,10 € bzw.<br />

13,80 €) sowie für den Osten mit einem<br />

Mindestlohn von 10,50 € in Kraft. Ebenfalls<br />

am 1. Januar <strong>2014</strong> trat die Siebte<br />

Mindestlohnverordnung für das Dachdeckerhandwerk<br />

mit einem Mindestlohn<br />

von 11,55 € in Kraft. Für das Elektrohandwerk<br />

gilt seit Anfang <strong>2014</strong> ein nach<br />

dem Tarifvertragsgesetz (TVG) allgemeinverbindlich<br />

erklärter Mindestlohn<br />

von 10,00 € (West) bzw. 9,10 € (Ost, einschließlich<br />

Berlin). Die Zweite Verordnung<br />

über zwingende Arbeitsbedingungen<br />

für Wäschereidienstleistungen im<br />

Objektkundengeschäft trat zum Februar<br />

<strong>2014</strong> in Kraft und gilt bis Ende September<br />

2017. Der Mindestlohn von zunächst<br />

7,50 € (Ost, einschließlich Berlin) bzw.<br />

8,25 € (West) stieg zum 1. Oktober <strong>2014</strong><br />

auf 8,00 € (Ost) bzw. 8,50 € (West) und<br />

wird ab dem 1. Juli 2016 bundeseinheitlich<br />

8,75 € betragen.<br />

Im Frühjahr wurde der zweite gemeinsame<br />

Vorschlag des Bundesarbeitgeberverbands<br />

der Personaldienstleister,<br />

des Interessenverbands Deutscher<br />

Zeitarbeitsunternehmen sowie der acht<br />

DGB-Mitgliedsgewerkschaften auf Festsetzung<br />

einer Lohnuntergrenze in der<br />

Zeitarbeit gem. § 3a Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz<br />

(AÜG) befürwortet.<br />

Die Zweite Verordnung über eine<br />

Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung,<br />

die vom 1. April <strong>2014</strong> bis<br />

31. Dezember 2016 gilt, sieht Mindestlöhne<br />

von zunächst 8,50 € (West) und<br />

7,86 € (Ost, einschließlich Berlin) vor.<br />

Auch das Maler- und Lackiererhandwerk<br />

setzt den Weg branchendifferenzierter<br />

Mindestlöhne fort: Seit<br />

dem 1. August <strong>2014</strong> gilt die mittlerweile<br />

Achte Verordnung über zwingende<br />

Arbeitsbedingungen nach dem AEntG.<br />

Die Mindeststundenlöhne betragen aktuell<br />

für „Ungelernte Arbeitnehmer“<br />

bundesweit 9,90 € und für „Gelernte<br />

Arbeitnehmer“ 12,50 € (West), 12,30 €<br />

(Berlin) bzw. 10,50 € (Ost). Im Schornsteinfegerhandwerk<br />

wurde im Juli <strong>2014</strong><br />

erstmals ein Tarifvertrag zur Regelung<br />

des Mindestentgelts gem. § 5 TVG für<br />

allgemeinverbindlich erklärt. Rückwirkend<br />

seit April <strong>2014</strong> gilt damit in dieser<br />

Branche ein bundeseinheitliches Mindeststundenentgelt<br />

von 12,78 €.<br />

Für das Gerüstbauerhandwerk ist<br />

die Zweite Verordnung über zwingende<br />

Arbeitsbedingungen zum September<br />

<strong>2014</strong> in Kraft getreten. Der Mindestlohn<br />

beträgt bundesweit 10,25 € und erhöht<br />

sich zum 1. Mai 2015 auf 10,50 €. Auch<br />

für die Abfallwirtschaft gilt seit dem<br />

Herbst <strong>2014</strong> wieder eine Mindestlohnverordnung.<br />

Die mittlerweile Sechste<br />

Verordnung trat am 1. Oktober <strong>2014</strong><br />

in Kraft und sieht einen bundesweiten<br />

Mindestlohn von 8,86 € vor. Für die<br />

Pflegebranche hatte sich die Pflegekommission<br />

im September <strong>2014</strong> auf<br />

eine Erhöhung des Pflegemindestlohns<br />

verständigt. Die Zweite Verordnung<br />

über zwingende Arbeitsbedingungen<br />

in der Pflegebranche tritt zum 1. Januar<br />

2015 in Kraft und sieht Mindestentgelte<br />

i. H. v. zunächst 9,40 € (West,<br />

einschließlich Berlin) bzw. 8,65 € (Ost)<br />

vor.<br />

Die Branchenmindestlohnverordnung<br />

für die Fleischwirtschaft gem.<br />

§ 7 AEntG trat am 1. August <strong>2014</strong> in<br />

Kraft und gilt bis 31. Dezember 2017.<br />

Der Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium<br />

hatte sich im Juni<br />

<strong>2014</strong> einstimmig für den erstmaligen<br />

Antrag auf Erstreckung des ersten bundesweiten<br />

Mindestlohntarif vertrags für<br />

diese Branche mittels einer Rechtsverordnung<br />

ausgesprochen. Erst Ende Mai<br />

<strong>2014</strong> wurde „Schlachten und Fleischverarbeitung“<br />

als neunte Branche zusätzlich<br />

in den Branchenkatalog des<br />

AEntG aufgenommen. Die BDA hat<br />

die großen Anstrengungen der Tarifpartner,<br />

einen Mindestlohn für die<br />

in- und ausländischen Beschäftigten<br />

der Branche zu vereinbaren, von<br />

Anfang an begrüßt. Damit gilt in der<br />

Fleischwirtschaft nun bundesweit ein<br />

Mindestlohn von 7,75 €, der am 1. Dezember<br />

<strong>2014</strong> auf 8,00 € gestiegen ist<br />

und sich ab 1. Oktober 2015 auf 8,60 €<br />

erhöht. Ab 1. Dezember 2016 beträgt<br />

er schließlich 8,75 €. Ab 1. Januar 2015<br />

wird der Branchenmindestlohn für die<br />

Fleischwirtschaft „eine abweichende


Lohn- und Tarifpolitik<br />

41<br />

TARIFPARTNER SETZEN AUF BRANCHENLÖSUNGEN<br />

Bundesweite Branchenmindestlöhne nach AEntG, TVG und AÜG zum 1. Januar 2015 in € pro Stunde<br />

Abfallwirtschaft,<br />

inkl. Straßenreinigung u. Winterdienst<br />

Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen<br />

nach dem Zweiten oder<br />

Dritten Buch Sozialgesetzbuch<br />

Bergbauspezialarbeiten auf<br />

Steinkohlebergwerken ML I<br />

Fleischwirtschaft<br />

Maler- und Lackiererhandwerk ML I<br />

Steinmetz- und<br />

Steinbildhauerhandwerk<br />

Wäschereidienstleistungen im<br />

Objektkundenbereich<br />

12,50<br />

13,35<br />

Friseurhandwerk<br />

7,50<br />

8,00<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

sowie Gartenbau<br />

8,86<br />

8,86<br />

Bauhauptgewerbe ML I<br />

10,75<br />

11,15<br />

11,92<br />

11,92<br />

Dachdeckerhandwerk<br />

11,85<br />

11,85<br />

Elektrohandwerk<br />

9,35<br />

10,10<br />

8,00<br />

8,00<br />

Gebäudereinigerhandwerk ML I<br />

8,21<br />

9,55<br />

Gerüstbauerhandwerk<br />

10,25<br />

10,25<br />

7,20<br />

7,40<br />

9,90<br />

9,90<br />

Pflegebranche<br />

8,65<br />

9,40<br />

Schornsteinfegerhandwerk<br />

12,78<br />

12,78<br />

10,66<br />

11,25<br />

8,00<br />

8,50<br />

Zeitarbeit<br />

7,86<br />

8,50<br />

8,50 €<br />

Quelle: BDA-TarifService<br />

Ost<br />

West<br />

können die Übergangsregelung nach § 24 MiLoG nutzen


42<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Regelung eines Tarifvertrags repräsentativer<br />

Tarifvertragsparteien“ gem.<br />

§ 24 Mindestlohngesetz (MiLoG) sein.<br />

Neben der Fleischwirtschaft und<br />

zuvor bereits dem Friseurhandwerk ist<br />

es auch der Land- und Forstwirtschaft<br />

sowie Gartenbau gelungen, einen bundesweit<br />

geltenden Mindestlohntarifvertrag<br />

zu vereinbaren, der die Mindestentgelte<br />

in der Branche ab Januar<br />

2015 an den gesetzlichen Mindeststundenlohn<br />

von 8,50 € heranführen soll.<br />

Sowohl das Friseurhandwerk als auch<br />

die Land- und Forstwirtschaft sowie<br />

Gartenbau haben im Juli <strong>2014</strong> bzw.<br />

September <strong>2014</strong> einen Antrag auf Erlass<br />

einer Rechtsverordnung nach dem<br />

AEntG gestellt, um die Wirkung der<br />

Übergangsregelung des § 24 MiLoG zu<br />

nutzen. Der Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium<br />

befasste sich<br />

jeweils im November <strong>2014</strong> mit den Anträgen;<br />

die Rechtsverordnungen sollen<br />

am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Dann<br />

wird der Branchenmindestlohn im Friseurhandwerk<br />

8,00 € (West) bzw. 7,50 €<br />

(Ost, einschließlich Berlin) betragen.<br />

Der Branchenmindestlohn in der Landund<br />

Forstwirtschaft sowie Gartenbau<br />

liegt zu diesem Zeitpunkt bei 7,40 €<br />

(West) bzw. 7,20 € (Ost, einschließlich<br />

Berlin) und ab 1. Januar 2016 bei 8,00 €<br />

(West) bzw. 7,90 € (Ost). Anfang Januar<br />

2017 wird er bundeseinheitlich 8,60 €<br />

erreichen und schließlich 9,10 € zum<br />

November 2017 betragen.<br />

Eine solche beschäftigungsorientierte<br />

Übergangslösung kam dagegen<br />

im Hotel- und Gaststättengewerbe<br />

und im Bäckerhandwerk wegen der<br />

völlig überzogenen Forderungen der<br />

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten<br />

(NGG) nicht zustande. Der Gesetzgeber<br />

hat die Übergangsregelung<br />

im MiLoG gerade für solche Branchen<br />

vorgesehen, in denen der gesetzliche<br />

Mindestlohn ohne stufenweise Anpassung<br />

kaum zu verkraften ist und deshalb<br />

erhebliche Auswirkungen auf das<br />

Beschäftigungsniveau zu befürchten<br />

sind. Die NGG hat jedoch für eine solche<br />

Übergangsregelung Löhne weit<br />

über dem Mindestlohn gefordert und<br />

dabei den Verlust von Arbeitsplätzen in<br />

Kauf genommen.


Lohn- und Tarifpolitik<br />

43<br />

EUGH VERBIETET VERGABEMINDESTLÖHNE FÜR AUSLÄNDER<br />

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einer aktuellen Entscheidung die vergaberechtlichen Mindestlohnregelungen<br />

der Bundesländer auf den Prüfstand gestellt. In der Rechtssache „Bundesdruckerei“ hatte er am 18. September<br />

<strong>2014</strong> (C-549/13) geurteilt, dass ein nach dem nordrhein-westfälischen Tariftreue- und Vergabegesetz für die<br />

Vergabe öffentlicher Aufträge einzuhaltender Mindestlohn nicht auf die im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer eines<br />

ausländischen Nachunternehmers erstreckt werden kann.<br />

Hintergrund war ein öffentlicher Auftrag zur Digitalisierung von städtischen Akten. Bestandteil der Vergabeunterlagen<br />

war nicht nur die Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers zur Einhaltung des Vergabemindestlohns von 8,62 €,<br />

sondern auch eine entsprechende Erklärung für den Fall der Weitervergabe an einen Nachunternehmer. Die Bieterin,<br />

die regelmäßig von einem polnischen Nachunternehmer in Polen Leistungen erbringen ließ, hielt die Mindestlohnvorgabe<br />

auch für ausländische Nachunternehmer für europarechtswidrig.<br />

Der EuGH folgte nun dieser Auffassung: Die Pflicht zur Einhaltung eines Mindestlohns verstoße gegen die Dienstleistungsfreiheit,<br />

wenn ein öffentlicher Auftrag von einem ausländischen Nachunternehmer im Ausland erfüllt werden<br />

soll. Wie schon in seinem früheren „Rüffert“-Urteil von 2008 ließ das Gericht das Argument des Arbeitnehmerschutzes<br />

nicht als Rechtfertigung für diese Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit gelten, da die Mindestlohnregelung nur<br />

für öffentliche Aufträge bestehe. Da sie zudem keinen Bezug zu den jeweiligen Lebenshaltungskosten in anderen Mitgliedstaaten<br />

habe, gehe die Regelung über das für den Arbeitnehmerschutz Erforderliche hinaus und sei auch deshalb<br />

unverhältnismäßig.<br />

Nach der „Rüffert“-Entscheidung des EuGH haben fast alle Bundesländer ihr Vergaberecht überarbeiten müssen bzw.<br />

neue Vergabegesetze erlassen. Dabei sind sie z. T. weit über die vom EuGH gezogenen Anforderungen hinausgegangen<br />

und haben mehrheitlich auch solche Mindestlohnvorgaben für die Vergabe öffentlicher Aufträge geregelt, wie sie<br />

jetzt vom EuGH in der jüngsten Entscheidung kritisiert worden sind. In zwölf Bundesländern gilt aktuell ein gesetzlicher<br />

Mindestlohn mit einer Spannbreite von 8,50 € bis 9,18 €. In Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein<br />

ist ein allgemeines Landesmindestlohngesetz die Grundlage, das die gesamte Verwaltung sowie landesunmittelbare<br />

Einrichtungen bzw. Einrichtungen und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung oder Förderung erfasst. Ob diese allgemeinen<br />

Landesmindestlöhne mit der Einführung des bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015<br />

noch Bestand haben können, bleibt fraglich. In den meisten Bundesländern stand <strong>2014</strong> die Prüfung bzw. Anpassung<br />

des Mindestlohns für das Jahr 2015 an. Vor dem Hintergrund des bundesweit einheitlichen Mindestlohns haben jedoch<br />

einige Länder, wie z. B. das Saarland, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, richtigerweise von einer Anpassung<br />

abgesehen.


BESCHÄFTIGUNG


46<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

4 Mio.<br />

Rund<br />

Arbeitskräfte werden bis 2035 fehlen,<br />

bereits 2020 könnte die Lücke<br />

bei 1,7 Mio. liegen.<br />

Fachkräftesicherung<br />

weiterhin Priorität geben<br />

Bereits heute sind in Deutschland<br />

Fachkräfteengpässe zu verzeichnen.<br />

Bislang konzentrieren sich diese noch<br />

auf bestimmte Regionen, Branchen<br />

und Berufe – es mehren sich aber Anzeichen<br />

für eine breite Fachkräftelücke.<br />

Dies hängt insbesondere mit den<br />

bereits jetzt spürbaren Auswirkungen<br />

der demografischen Entwicklung zusammen.<br />

Bei einer unterstellten jährlichen<br />

Nettozuwanderung von 200.000<br />

würde die Zahl der Personen im erwerbsfähigen<br />

Alter bereits bis 2030 von<br />

knapp 50 Mio. auf 42 Mio. und bis 2035<br />

sogar auf unter 40 Mio. sinken.<br />

Die BDA hat sich frühzeitig dafür<br />

eingesetzt, das Thema „Fachkräftesicherung“<br />

ganz oben auf die politische<br />

Agenda zu setzen, und kurz nach der Finanzkrise<br />

2008/2009 Vorschläge für ein<br />

schlüssiges Gesamtkonzept zur Fachkräftesicherung<br />

vorgelegt. Zahlreiche<br />

richtige Reformen und Initiativen wurden<br />

seitdem von Politik und Wirtschaft<br />

auf den Weg gebracht. Die Bemühungen,<br />

inländische Arbeitsmarktpotenziale<br />

vor allem von Frauen, Älteren<br />

sowie Menschen mit Behinderung und<br />

Migrationshintergrund bestmöglich zu<br />

erschließen und so zusätzliche Fachkräfte<br />

zu gewinnen, müssen weiter<br />

intensiviert werden. Daher begrüßt die<br />

BDA die Initiative des Bundesarbeitsministeriums,<br />

mit einer neuen „Partnerschaft<br />

für Fachkräfte“ gemeinsam mit<br />

den Sozialpartnern weitere Handlungsansätze<br />

zu identifizieren. Unverzichtbar<br />

sind überdies weitere Schritte, um die<br />

nötige parallele, gezielte Zuwanderung<br />

qualifizierter Fachkräfte voranzubringen.<br />

Die richtigen Weichen dafür<br />

wurden durch Reformen im Zuwanderungsrecht<br />

gestellt. Sie sind jedoch<br />

noch nicht ausreichend bei Fachkräften<br />

im Ausland bekannt. Hier muss insbesondere<br />

seitens der Behörden im Sinne<br />

einer gelebten Willkommenskultur<br />

noch zielgerechter für Deutschland als<br />

Zuwanderungsland geworben werden.<br />

Gleichzeitig müssen Frühverrentungsanreize,<br />

wie die bereits beschlossene<br />

Rente mit 63 oder die vorgeschlagene<br />

Teilrente oder das Alters- bzw. Arbeitssicherungsgeld,<br />

vermieden werden. Sie<br />

wären erhebliche Rückschritte auch<br />

bei der Fachkräftesicherung.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Inhalte ><br />

Beschäftigung > Fachkräftesicherung<br />

Potenzialzuwanderung weiterentwickeln<br />

und ausbauen<br />

Das Zuwanderungsrecht wurde in den<br />

letzten Jahren gerade auch auf Drängen<br />

der BDA reformiert und der Arbeitsmarkt<br />

für qualifizierte Fachkräfte,<br />

die einen Arbeitsplatz in Deutschland<br />

gefunden haben, spürbar geöffnet.<br />

Für eine auch langfristig greifende<br />

Strategie zur Sicherung der Fachkräftebedarfe<br />

sollte das Zuwanderungsrecht<br />

darüber hinaus weiterentwickelt<br />

werden, vor allem im Bereich der Zuwanderung<br />

von Fachkräften, die noch<br />

keinen konkreten Arbeitsplatz haben,<br />

dafür aber die Qualifikationen und die<br />

notwendigen Sprachkenntnisse besitzen,<br />

um schnell einen Arbeitsplatz in<br />

Deutschland zu finden.<br />

Einen wichtigen Ansatzpunkt für<br />

die Entwicklung einer solchen Potenzialzuwanderung<br />

stellt der Aufenthaltstitel<br />

zur Arbeitsplatzsuche für<br />

qualifizierte Fachkräfte im akademischen<br />

Bereich dar. Dieser ist allerdings<br />

noch bis zum 1. August 2016<br />

befristet. Entsprechend der Forderung<br />

der BDA wurde die Entfristung dieser<br />

Regelung im vom Bundeskabinett<br />

am 3. Dezember <strong>2014</strong> beschlossenen<br />

Gesetzentwurf zur Neubestimmung<br />

des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung<br />

aufgenommen.<br />

Auch Fachkräfte in Mangelberufen<br />

unterhalb des akademischen Niveaus<br />

sollten die Möglichkeit erhalten, zur<br />

Arbeitsplatzsuche nach Deutschland<br />

zu kommen. Diese Möglichkeit sollten<br />

Personen erhalten, die ihre Berufsqualifikation<br />

im Ausland erworben haben<br />

und hier eine der beruflichen Qualifikation<br />

entsprechende Beschäftigung<br />

in einem staatlich anerkannten oder<br />

vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf<br />

aufnehmen wollen. Zu begrüßen<br />

ist der in diese Richtung weisende, von<br />

dem Gesetzentwurf vorgesehene Aufenthaltstitel<br />

zur Anerkennung ausländischer<br />

Berufsqualifikationen.


Beschäftigung<br />

47<br />

Um die Zuwanderungsmöglichkeiten<br />

nach Deutschland im Ausland besser<br />

bekannt zu machen, sollten die Regelungen<br />

zur Potenzialzuwanderung in<br />

einem neuen Kapitel des Aufenthaltsgesetzes<br />

zusammengefasst und mit<br />

einer eingängigen Bezeichnung (z. B.<br />

„ Talentcard“) versehen werden.<br />

FACHKRÄFTEMANGEL IN TECHNISCHEN BERUFEN UND<br />

BEI GESUNDHEITS- UND PFLEGEBERUFEN VORHANDEN<br />

Liste der Berufe oder Berufsgruppen, für die die Besetzung offener Stellen mit<br />

ausländischen Bewerberinnen oder Bewerbern gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Beschäftigungsverordnung<br />

arbeitsmarkt- und integrationspolitisch verant ­<br />

wortbar ist<br />

Berufe und Berufsgruppen Fachkraft Spezialist<br />

Mechatronik • •<br />

Automatisierungstechnik • •<br />

Bauelektrik<br />

•<br />

Elektromaschinentechnik<br />

•<br />

Elektrische Betriebstechnik<br />

•<br />

Leitungsinstallation und -wartung<br />

•<br />

Elektrotechnik (ohne Spezialisierung)<br />

•<br />

Aufsicht – Elektrotechnik<br />

•<br />

Klempnerei (ohne Spezialisierung)<br />

•<br />

Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik • •<br />

Kältetechnik<br />

Aufsichtskräfte – Klempnerei, Sanitär, Heizung, Klima<br />

Technische Eisenbahnbetriebe<br />

Überwachung und Wartung der Eisenbahninfrastruktur<br />

Überwachung des Eisenbahnverkehrsbetriebs<br />

Triebfahrzeugführer Eisenbahnverkehr<br />

Gesundheits- und Krankenpflege (ohne Spezialisierung)<br />

Fachkrankenpflege<br />

Operations-/Med.-techn. Assistenz<br />

Altenpflege<br />

Orthopädie- und Rehatechnik<br />

Meister Orthopädie, Rehatechnik und Hörgeräteakustik<br />

(ausgenommen sind Medizintechnik, Zahntechnik und<br />

Augenoptik)<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, <strong>2014</strong>; Positivliste gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2<br />

Beschäftigungsverordnung: Zuwanderung in Ausbildungsberufe


48<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Entwicklung der jährlichen<br />

Asylantragszahlen:<br />

2012: 77.651;<br />

<strong>2014</strong>*: 158.080<br />

*Januar–Oktober<br />

Die BDA hat ihre Vorschläge im<br />

August <strong>2014</strong> in einem Eckpunktepapier<br />

zur Gestaltung einer Potenzialzuwanderung<br />

veröffentlicht und wird<br />

sich auch weiterhin für eine Weiterentwicklung<br />

der Potenzialzuwanderung<br />

einsetzen.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Inhalte > Beschäftigung<br />

> Zuwanderung und Integration<br />

Arbeitsmarktpotenziale<br />

von Asylsuchenden und<br />

Geduldeten besser nutzen<br />

Zu dem richtigen Ansatz, alle inländischen<br />

Potenziale zu erschließen, um<br />

Fachkräfteengpässen entgegenzuwirken,<br />

muss es auch gehören, die Berufserfahrung<br />

und oft vorhandenen guten<br />

Qualifikationen bereits in Deutschland<br />

lebender Asylsuchender und geduldeter<br />

Ausländer für den Arbeitsmarkt deutlich<br />

besser zu nutzen. Dies trägt auch dazu<br />

bei, dass diese Menschen zügig selbst für<br />

ihren Lebensunterhalt sorgen und den<br />

Sozialleistungsbezug beenden können.<br />

In einem Positionspapier vom Juli<br />

<strong>2014</strong> hat die BDA aufgezeigt, wie die Potenziale<br />

in Deutschland lebender Asylsuchender<br />

und Geduldeter besser ausgeschöpft<br />

werden können, ohne falsche<br />

Anreize zu setzen. Für einen effektiven<br />

Arbeitsmarktzugang bedarf es vor allem<br />

eines uneingeschränkten Arbeitsmarktzugangs<br />

ohne Vorrangprüfung<br />

für Geduldete ab Erteilung der Duldung<br />

und für Asylsuchende nach sechs Monaten<br />

Aufenthaltsgestattung. Mit dem<br />

„Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten<br />

als sichere Herkunftsstaaten und<br />

zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs<br />

für Asyl bewerber und geduldete<br />

Ausländer“ und der im November <strong>2014</strong><br />

verabschiedeten Zweiten Verordnung<br />

zur Änderung der Beschäftigungsverordnung<br />

wurden die Forderungen der<br />

BDA z. T. aufgegriffen. Die Änderungen<br />

gehen aber noch nicht weit genug. Das<br />

neue Gesetz sieht für Asylsuchende und<br />

NEUE FÖRDERGRUNDSÄTZE FÜR DAS SONDERPROGRAMM MOBIPRO-EU:<br />

PRAXISGERECHTERE UMSETZUNG ERMÖGLICHT<br />

Das Bundesarbeitsministerium hat im Juli <strong>2014</strong> neue Fördergrundsätze für das seit Januar 2013 laufende Programm<br />

„Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU)“ vorgelegt.<br />

Diese beinhalten zwei grundlegende Neuerungen: Zum einen wird das Programm von einer Individual- auf eine<br />

Projektförderung umgestellt, zum anderen steht es nur noch ausbildungsinteressierten Jugendlichen und nicht mehr<br />

Fachkräften aus dem EU-Ausland offen. Im Ausbildungsjahr 2015 sollen max. 2.000 Auszubildende im Rahmen des<br />

Programms gefördert werden, Projektträger müssen sich künftig jeweils bis zum 30. September des dem Beginn der<br />

Ausbildung vorgelagerten Jahres bei der Bewilligungsbehörde um die Programmteilnahme bewerben. Eine Auswahlkommission<br />

bewertet anschließend die Projektvorschläge, welche im Rahmen eines strukturierten Verfahrens ausgewählt<br />

werden. Die Projektträger beantragen alle Förderleistungen, organisieren die förderfähigen Maßnahmen für die<br />

Jugendlichen und begleiten und unterstützen diese während ihrer Ausbildung. Sie sind auch Ansprechpartner für die<br />

beteiligten Betriebe und müssen sich zukünftig mit Eigenmitteln i. H. v. mindestens 10 % an den zuwendungsfähigen<br />

Gesamtausgaben beteiligen.<br />

Die Ausgestaltung der neuen Fördergrundsätze ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Mit der Einführung einer Trägerförderung<br />

sind neue Rahmenbedingungen geschaffen worden, die ermöglichen, dass die Organisation der Ausbildung<br />

über die gesamte Laufzeit aus einer Hand erfolgt und frühzeitig finanzielle Klarheit für die beteiligten Akteure besteht.<br />

Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren der Projektträger und die Vermittlung der Jugendlichen müssen nun termingerecht<br />

und zuverlässig durchgeführt werden, damit Betriebe und Jugendliche die Ausbildung entsprechend pünktlich<br />

beginnen können. Die BDA wird sich auch weiterhin für eine praxisgerechte Umsetzung des Sonderprogramms einsetzen<br />

und zu aktuellen Entwicklungen im Rahmen von MobiPro-EU informieren.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.career-in-germany.net


Beschäftigung<br />

49<br />

geduldete Ausländer eine Verkürzung<br />

der Wartefrist für die Ausübung einer<br />

Beschäftigung auf drei Monate vor.<br />

Die Vorrangprüfung entfällt für Asylbewerber<br />

und Geduldete grundsätzlich<br />

nach Ablauf von 15 Monaten nach Aufenthaltsnahme<br />

im Bundesgebiet. Für<br />

Flüchtlinge, die bei einer Einreise im<br />

Zuge der Arbeitsmarktzuwanderung<br />

beschäftigungsrechtlich privilegiert<br />

würden (z. B. Hochschulabsolventen in<br />

Mangelberufen) entfällt die Vorrangprüfung<br />

bereits nach drei Monaten. Die Änderungen<br />

sind zu begrüßen, gehen aber<br />

noch nicht weit genug.<br />

So ist mehr Flexibilität beim Wechsel<br />

von Asylverfahren in die Erwerbsmigration<br />

notwendig. Abgelehnten Antragstellern<br />

sollte der Zugang zu einer<br />

„Blauen Karte EU“ und einem Visum<br />

zur Arbeitsplatzsuche eröffnet werden.<br />

Insbesondere für junge Asylsuchende<br />

darf das Asylverfahren zudem keinen<br />

faktischen Lebensstillstand bedeuten.<br />

Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge<br />

sollte deshalb ein humanitärer<br />

Ausbildungsaufenthalt geschaffen und<br />

für Asylsuchende und Geduldete sichergestellt<br />

werden, dass sie eine<br />

begonnene Ausbildung abschließen<br />

können. Auch der bayerische Ministerpräsident<br />

Horst Seehofer hat sich beim<br />

Deutschen Arbeitgebertag Anfang November<br />

<strong>2014</strong> dafür ausgesprochen,<br />

dass junge Flüchtlinge unabhängig davon,<br />

welchen Aufenthaltsstatus sie auf<br />

Dauer haben werden, in Deutschland<br />

möglichst schnell die Möglichkeit zum<br />

Erlernen der Sprache und eines Berufs<br />

erhalten sollen.<br />

Für den Erfolg am Arbeitsmarkt ist<br />

es von zentraler Bedeutung, dass auch<br />

Asylsuchende und Geduldete frühzeitig<br />

beim Erlernen der deutschen Sprache<br />

und der Integration in unsere Gesellschaft<br />

unterstützt werden. Die BDA hat<br />

sich u. a. gemeinsam mit dem DGB in<br />

diesem wichtigen Anliegen mehrfach<br />

an die Bundesregierung gewandt. Sie<br />

unterstützt zudem die gemeinsame<br />

Initiative der Bundesagentur für Arbeit<br />

(BA) und des Bundesamts für Migration<br />

und Flüchtlinge zur frühzeitigen Identifizierung<br />

der Arbeitsmarktpotenziale<br />

von Asylsuchenden.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Inhalte ><br />

Beschäftigung > Zuwanderung<br />

und Integration<br />

Freizügigkeit verteidigen,<br />

Sozialleistungsmissbrauch<br />

verhindern<br />

Die steigende Zahl von Zuwanderern<br />

insbesondere aus den neuen EU-Mitgliedsländern<br />

und der damit einhergehende<br />

erhöhte Sozialleistungsbezug<br />

haben zu Problemen einzelner Kommunen<br />

geführt. Der deshalb eingesetzte<br />

Staatssekretärsausschuss hat Maßnahmen<br />

zur Missbrauchsbekämpfung<br />

beim Sozialleistungsbezug durch EU-<br />

Bürger sowie Unterstützung betroffener<br />

Kommunen vorgeschlagen, die<br />

sich auch in einem Gesetzentwurf zur<br />

Wir sollten das Potenzial der vielen gut qualifizierten Asylsuchenden<br />

und Geduldeten nutzen, um den wachsenden Fachkräfteengpässen<br />

entgegenzuwirken. Neben einem schnelleren<br />

Arbeitsmarktzugang brauchen diese Menschen vor allem unsere<br />

Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache. solide<br />

Sprachkenntnisse sind die Voraussetzung für eine erfolgreiche<br />

gesellschaftliche und berufliche Integration.<br />

Brigitte Faust | Präsidiumsmitglied der BDA, Vorsitzende BDA-Ausschuss für<br />

Arbeitsmarktfragen, Präsidentin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss,<br />

HR Director Employee & Industrial Relations Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG


50<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Die Erwerbstätigenquote der<br />

Bulgaren und Rumänen in<br />

Deutschland liegt nach<br />

Schätzung des IAB bei<br />

77 %<br />

(Deutschland gesamt: 73 %).<br />

Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/<br />

EU und weiterer Vorschriften niedergeschlagen<br />

haben.<br />

Es ist richtig, dass das Aufenthaltsrecht<br />

von Arbeitsuchenden auf sechs<br />

Monate befristet werden soll. Dies kann<br />

die Feststellung der Freizügigkeitsberechtigung<br />

erleichtern. Die Einführung<br />

von befristeten Wiedereinreiseverboten<br />

ist jedoch nicht zielführend. Es ist<br />

fraglich, wie diese in der Praxis durchgesetzt<br />

werden sollen. Denn mit Blick<br />

auf die besonders in der Diskussion<br />

stehenden Staaten Bulgarien und Rumänien<br />

wird eine Einreise über andere<br />

Schengen-Staaten kaum verhindert<br />

werden können.<br />

Die geplante Kopplung des Kindergeldbezugs<br />

an die Steueridentifikationsnummer<br />

bezweckt die Vermeidung<br />

eines Doppelleistungsbezugs und ist<br />

eine begrüßenswerte Maßnahme.<br />

Die Maßnahmen für betroffene Kommunen<br />

sind richtig und sinnvoll und<br />

umfassen eine effektive Unterstützung<br />

durch den Bund i. H. v. über 200 Mio. €.<br />

Die BDA setzt sich für eine missbrauchsfreie<br />

Ausübung der Freizügigkeit<br />

als fundamentalen Grundwert der<br />

EU ein, die einen wichtigen Beitrag zur<br />

Fachkräftesicherung, Wettbewerbsfähigkeit<br />

und kulturellen Vielfalt in<br />

Deutschland leistet. Im Januar <strong>2014</strong><br />

hat die BDA mit dem DGB eine gemeinsame<br />

Erklärung zur Freizügigkeit<br />

in der EU veröffentlicht und darin für<br />

eine differenzierte und angemessene<br />

Debatte geworben.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Presse ><br />

Presse-Information <strong>2014</strong> ><br />

Freizügigkeit in Europa<br />

Europäische Arbeitslosenversicherung<br />

– ein Irrweg<br />

Die EU-Kommission hat die Einführung<br />

einer Europäischen Arbeitslosenversicherung<br />

( EALV) in die Diskussion gebracht.<br />

Danach sollen Beiträge in die<br />

EALV eingezahlt und im Fall von Arbeitslosigkeit<br />

aus diesem Fonds Kompensationszahlungen<br />

erfolgen. Die<br />

Idee der EALV zielt darauf ab, als automatischer<br />

Stabilisator makroökonomische<br />

konjunkturelle Ungleichgewichte<br />

zu reduzieren.<br />

Die BDA hat sich gegen die Einführung<br />

einer EALV ausgesprochen. Mit<br />

der Einführung einer EALV würde ein<br />

neuer dauerhafter Umverteilungsmechanismus<br />

in der EU etabliert, der nicht<br />

dazu beiträgt, die wahren Ursachen der<br />

makroökonomischen Ungleichgewichte<br />

in Europa, insbesondere strukturelle<br />

Probleme, abzubauen. Vielmehr bestünde<br />

die Gefahr, dass dringend nötige<br />

Reformen ausbleiben. Das Institut<br />

für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung<br />

(IAB) hat nachgewiesen, dass Länder<br />

mit der EALV für eigene, kostenintensive<br />

Anstrengungen in Krisensituationen<br />

über zusätzliche Zahlungsverpflichtungen<br />

in eine EALV noch „bestraft“<br />

würden. Zudem sind die sozialen


Beschäftigung<br />

51<br />

Sicherungssysteme zu unterschiedlich,<br />

so dass unklar ist, wie eine EALV<br />

darauf abgestimmt werden kann. Statt<br />

einer EALV ist es für die wirtschaftliche<br />

Erholung in Europa zentral, die Anstrengungen<br />

zur Reform der nationalen Arbeitsmärkte,<br />

zur Sanierung der öffentlichen<br />

Haushalte und zur Verbesserung<br />

des Investitions klimas zu erhöhen.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Publikationen ><br />

argumente > „ Europäische Arbeitslosenversicherung<br />

– kein Beitrag<br />

für ein erfolgreiches Europa“<br />

Beschäftigung Jugendlicher<br />

voranbringen<br />

Die Jugendarbeitslosigkeit in Europa<br />

ist auch im Jahr <strong>2014</strong> besorgniserregend<br />

hoch. Im EU-Durchschnitt lag<br />

die Jugendarbeitslosenquote im vergangenen<br />

Jahr bei über 23 %. Obwohl<br />

Deutschland mit nur 7,9 % die niedrigste<br />

Arbeitslosigkeit in der EU hat, ist<br />

das kein Grund, sich auf diesem Erfolg<br />

auszuruhen. Knapp zwei Drittel der<br />

jungen Arbeitslosen in Deutschland haben<br />

keine abgeschlossene Ausbildung,<br />

16 % haben nicht einmal einen Schulabschluss.<br />

EUROPÄISCHE ARBEITSLOSENVERSICHERUNG (EALV) – WER SICH ANSTRENGT,<br />

WIRD SCHLECHTERGESTELLT<br />

Nettoeinzahlungen in eine EALV (Simulationsrechnung für den Zeitraum 2006–2011)<br />

Luxemburg<br />

Niederlande<br />

0,7<br />

0,25<br />

0,29<br />

8,7<br />

Staaten, die sich um eine möglichst zügige Eingliederung ihrer<br />

Arbeitslosen oder die Vermeidung von Kurzzeitarbeitslosigkeit<br />

bemühen, würden durch eine EALV schlechtergestellt, wie<br />

z. B. Luxemburg, die Niederlande, Österreich und Deutschland.<br />

Selbst Italien hätte durchgehend in eine EALV im Zeitraum von<br />

2006–2011 eingezahlt, sogar im Krisenjahr 2009.<br />

Österreich<br />

2,7<br />

0,16<br />

Deutschland<br />

0,13<br />

19,8<br />

Slowenien<br />

0,3<br />

0,13<br />

Italien<br />

0,08<br />

7,1<br />

in Mrd. €<br />

in % des BIP<br />

Quelle: IAB, <strong>2014</strong>


52<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

BEDARFSGERECHTE QUALIFIZIERUNG IST ENTSCHEIDEND<br />

Jugendliche Arbeitslose nach Qualifikation<br />

(15- bis 24-Jährige), in %<br />

Jugendliche Arbeitslose nach Schulabschluss<br />

(15- bis 24-Jährige), in %<br />

3 1 5<br />

10<br />

16<br />

32<br />

64<br />

26<br />

43<br />

ohne Berufsausbildung<br />

mit Hochschulabschluss<br />

mit Berufsausbildung<br />

ohne Angabe<br />

ohne Hauptschulabschluss<br />

Hauptschulabschluss<br />

Mittlere Reife<br />

Abitur/Fachhochschule<br />

ohne Angabe<br />

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Mai <strong>2014</strong><br />

BETRIEBLICHE AUSBILDUNG HAT VORFAHRT!<br />

Der Verwaltungsrat der BA hat eine breit angelegte Initiative „Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt“ zur Stärkung der<br />

betrieblichen Ausbildung, insbesondere für benachteiligte Jugendliche, ins Leben gerufen. Ziel ist es, möglichst vielen<br />

Jugendlichen die Chance für eine solche Ausbildung zu eröffnen. Die BDA begrüßt insbesondere folgende Elemente<br />

der Initiative:<br />

• Mit einer öffentlichen Kampagne werden gezielt Betriebe angesprochen, mehr Ausbildungsplätze auch für benachteiligte<br />

Jugendliche zu erschließen.<br />

• Ausbildungsbegleitende Hilfen sollen künftig alle Auszubildenden erhalten, die diese benötigen. Hierzu ist eine<br />

Gesetzesänderung nötig. Zurzeit sind die Hilfen Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten oder sozial Benachteiligten<br />

vorbehalten.<br />

• Die BA führt die sog. Assistierte Ausbildung als ein neues Instrument ein. Dabei werden Jugendliche in Betrieben<br />

noch vor Beginn und während der gesamten Ausbildungszeit begleitet. Gleichzeitig werden die Betriebe organisatorisch<br />

und administrativ bei der Ausbildung benachteiligter Jugendlicher unterstützt. Um die Assistierte Ausbildung<br />

als eigenständiges Regelinstrument einzuführen, ist eine Gesetzesänderung nötig.<br />

• Die Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen soll noch enger mit den Betrieben verzahnt werden (kooperative<br />

Form). Hierbei sind die Ausbildungsplätze auf zukunftsorientierte Berufe auszurichten.<br />

BDA und DGB werden weiter besonders auf die für die Initiative notwendigen Gesetzesänderungen bei ausbildungsbegleitenden<br />

Hilfen und Assistierter Ausbildung drängen. Diese werden bisher von der Bundesregierung verzögert<br />

bzw. abgelehnt.


Beschäftigung<br />

53<br />

Der deutschen Wirtschaft ist es<br />

ein wichtiges Anliegen, dass kein Jugendlicher<br />

auf dem Weg von der Schule<br />

in den Arbeitsmarkt verloren geht.<br />

Entscheidend für mehr Beschäftigung<br />

junger Menschen sind eine bedarfsgerechte<br />

Qualifizierung, gute wirtschaftliche<br />

Rahmenbedingungen und<br />

flexible Arbeitsmärkte. Die BDA hat<br />

ihr Konzept zu diesen Ansätzen zur<br />

Förderung der Jugendbeschäftigung<br />

in Europa in einem Positionspapier<br />

zusammengefasst und im August <strong>2014</strong><br />

veröffentlicht.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Themen A–Z ><br />

Jugendarbeitslosigkeit<br />

JUGENDLICHE IN DEUTSCHLAND HABEN EUROPAWEIT<br />

DAS GERINGSTE ARBEITSLOSIGKEITSRISIKO<br />

Arbeitslosenquote der 15- bis 24-Jährigen (Juli <strong>2014</strong>), in %<br />

EU-28<br />

27,7<br />

SE<br />

20,7<br />

UK<br />

15,8<br />

DK12,8<br />

NL 10,4<br />

DE 7,7<br />

FR<br />

24<br />

AT 8,8<br />

GR<br />

50,7<br />

ES<br />

53,7<br />

Quelle: Eurostat, <strong>2014</strong>


54<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

50 %<br />

Rund<br />

der Langzeitarbeitslosen hatten<br />

2013 keinen Berufsabschluss.<br />

Perspektiven für Geringqualifizierte<br />

und Langzeitarbeitslose<br />

verbessern –<br />

Potenziale erschließen<br />

Die Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland<br />

hat sich laut OECD von 2004 bis<br />

2013 auf rd. 1 Mio. mehr als halbiert.<br />

Langzeitarbeitslosigkeit bedeutet für<br />

die betroffenen Menschen vielfach gesellschaftliche<br />

Isolation und existenzielle<br />

Angst und für die Gesellschaft<br />

den Verlust von Fachkräften und hohe<br />

Ausgaben. Die Bundesregierung hat<br />

im November <strong>2014</strong> ein Programm zur<br />

Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit<br />

angekündigt. Sie will Langzeitarbeitslose<br />

künftig in sog. Aktivierungszentren<br />

intensiver betreuen sowie zwei<br />

Programme der öffentlich geförderten<br />

Beschäftigung auflegen. In einem ESF-<br />

Bundesprogramm sollen 33.000 Langzeitarbeitslose<br />

mit degressiv ausgestalteten<br />

Lohnkostenzuschüssen bis zu drei<br />

Jahre lang gefördert werden. Zudem<br />

ist ein Programm zur sozialen Teilhabe<br />

mit 10.000 Teilnehmern in sozialversicherungspflichtigen<br />

Beschäftigungsverhältnissen<br />

mit Lohnkostenzuschüssen<br />

i. H. v. 100 % vorgesehen.<br />

Langzeitarbeitslose kämpfen häufig<br />

mit Problemen, die nicht mit immer<br />

neuen Arbeitsmarktprogrammen oder<br />

der Ausweitung der öffentlich geförderten<br />

Beschäftigung pauschal zu lösen<br />

sind. Zudem haben die Erfahrungen<br />

der Vergangenheit gezeigt, dass<br />

für Maßnahmen öffentlich geförderter<br />

Beschäftigung häufig gerade nicht<br />

die leistungsschwächsten Arbeitslosen<br />

ausgewählt werden. Notwendig für<br />

eine effektive Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit<br />

ist nicht ein Mehr<br />

an öffentlich geförderter Beschäftigung,<br />

sondern vor allem flächendeckend eine<br />

zielgerichtete Arbeitsmarktpolitik, die<br />

auf optimale Beratung, Vermittlung<br />

und passgenaue Förderung von Langzeitarbeitslosen<br />

setzt. Im Mittelpunkt<br />

müssen die präzise Feststellung von<br />

Stärken und Hemmnissen, die individuelle<br />

Förderung sowie die Entfaltung der<br />

JEDER FÜNFTE GERINGQUALIFIZIERTE IST ARBEITSLOS<br />

Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquote in Deutschland, in %<br />

30<br />

25<br />

20<br />

Früheres Bundesgebiet<br />

Deutschland<br />

19<br />

ohne Berufsabschluss<br />

West- und Ostdeutschland,<br />

im Jahr 2012<br />

17,3<br />

30,8<br />

15<br />

6,8<br />

insgesamt<br />

5,9<br />

10<br />

10<br />

5<br />

0<br />

1975<br />

1991 2011<br />

5<br />

2,5<br />

Lehre/<br />

Fachschule<br />

Hochschule/<br />

Fachhochschule<br />

3,9<br />

8,7<br />

2<br />

4,1<br />

West<br />

Ost<br />

Quelle: IAB, 2013


Beschäftigung<br />

55<br />

persönlichen Potenziale unter Einbeziehung<br />

der Perspektiven am Arbeitsmarkt<br />

stehen. Die mittel- bis langfristig erfolgreichste<br />

Strategie ist es, die Anzahl der<br />

Geringqualifizierten zu minimieren, die<br />

in den Arbeitsmarkt eintreten. Deshalb<br />

müssen vor allem die Anstrengungen<br />

zur abschlussorientierten Qualifizierung<br />

im engen Miteinander der Akteure<br />

auf dem Arbeitsmarkt fortgesetzt werden.<br />

Gute und weiterentwicklungsfähige<br />

Ansatzpunkte finden sich z. B. in dem<br />

Programm „Jugend und Beruf“ und<br />

den Jugendberufsagenturen oder bei<br />

der Initiative der BA zur Erstausbildung<br />

Erwachsener „ AusBILDUNG wird was –<br />

Spätstarter gesucht“.<br />

Die BDA wirkt im Verwaltungsrat<br />

der BA aktiv an Maßnahmen und Programmen<br />

zur Verbesserung der Situation<br />

von Langzeitarbeitslosen mit.<br />

Außerdem hat die BDA im Dezember<br />

<strong>2014</strong> zu diesem Themenbereich<br />

ein 15-Punkte-Papier zur Senkung<br />

der Langzeitarbeitslosigkeit und das<br />

Positionspapier „Perspektiven für Geringqualifizierte<br />

verbessern – Potenziale<br />

erschließen“ veröffentlicht.<br />

Zwischen 2006 und 2013 ist die Zahl<br />

abhängig Beschäftigter in einem<br />

„Normal arbeitsverhältnis“ um über<br />

1,9 Mio. gewachsen, während die Zahl<br />

der flexibel Beschäftigten nur um etwa<br />

64.000 zugelegt hat. Allein von Juni<br />

2010 bis Juni 2013 wuchs die Zahl sozialversicherungspflichtiger<br />

Beschäftigungsverhältnisse<br />

um über 1,6 Mio.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Inhalte ><br />

Beschäftigung > Flexible Beschäftigungsformen<br />

IMMER MEHR ARBEITSLOSE FINDEN EIN „NORMAL-<br />

ARBEITSVERHÄLTNIS“ – FLEXIBLE BESCHÄFTIGUNG<br />

BLEIBT KONSTANT<br />

Entwicklung der Beschäftigungsformen als Anteil an den 15- bis 64-Jährigen, in %<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Themen A–Z ><br />

Arbeitsmarktpolitik<br />

33<br />

28<br />

nicht erwerbstätig/arbeitslos<br />

Chancen flexibler Beschäftigungsformen<br />

konsequent<br />

nutzen<br />

Immer wieder werden Erfolge am Arbeitsmarkt<br />

und die ihnen zugrunde<br />

liegenden Reformen in Frage gestellt.<br />

Insbesondere flexible Beschäftigungsformen,<br />

wie Zeitarbeit, Befristung,<br />

Teilzeit und geringfügige Beschäftigung,<br />

die maßgeblich zum Abbau von<br />

Arbeitslosigkeit beigetragen haben,<br />

werden als „atypisch“ oder gar prekär<br />

diffamiert.<br />

Von einer Erosion des „Normalarbeitsverhältnisses“<br />

durch flexible Beschäftigungsformen<br />

kann keine Rede<br />

sein. Vom Aufwuchs der Beschäftigung<br />

in Deutschland haben vor allem<br />

die Stammbelegschaften profitiert:<br />

14<br />

14<br />

7<br />

8<br />

45<br />

41<br />

5<br />

6<br />

2006 2013<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt, <strong>2014</strong><br />

flexible Beschäftigung<br />

Selbstständige<br />

„Normalarbeitsverhältnis“<br />

in Bildung oder Ausbildung


56<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

BESCHÄFTIGUNGSSTATISTIK ÜBERARBEITET<br />

Die Zahl der sog. Normalarbeitsverhältnisse<br />

ist seit 2006 um<br />

1,9 Mio.<br />

gestiegen.<br />

Die BA hat ihre Beschäftigungsstatistik überarbeitet. Hintergrund waren<br />

eine Modernisierung der technischen Datenaufbereitungsprozesse sowie<br />

eine von BA, Bundesarbeitsministerium, IAB und den statistischen Ämtern<br />

angestrebte „Harmonisierung“ der Definition der „sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten“ mit dem Erwerbstätigenkonzept der Internationalen<br />

Arbeitsorganisation (ILO). Dies führt zu Änderungen bei den statistischen<br />

Ergebnissen: Einerseits kann die Beschäftigungsart (sozialversicherungspflichtig<br />

oder geringfügig) nun präziser ermittelt werden. Andererseits<br />

wurde der Personenkreis, der zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten<br />

gezählt wird, ausgeweitet. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wurde<br />

die Beschäftigungsstatistik rückwirkend ab 1999 revidiert. Die Revision<br />

bringt zwei wesentliche Änderungen mit sich:<br />

1. Die Zahl der Minijobber fällt mit nunmehr 5,07 Mio. um rd. 250.000<br />

höher aus. Die Zahl der im Nebenjob geringfügig entlohnten Beschäftigten<br />

liegt hingegen mit 2,33 Mio. um rd. 300.000 unter dem nicht revidierten<br />

Wert (Stand 30. Juni 2013). Die Grundaussage, dass sich die<br />

Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten seit 2004<br />

(4,92 Mio.) kaum geändert habe, bleibt weiterhin richtig.<br />

2. Neu zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezählt werden<br />

behinderte Menschen, die in geschützten Einrichtungen (Werkstätten<br />

für Menschen mit Behinderung) beschäftigt werden, sowie Personen,<br />

die einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Dies führt zu einem – rein<br />

statistischen – Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung<br />

um rd. 350.000 zum Stichtag 30. Juni 2013.<br />

Die Beschäftigung von Menschen mit<br />

Schwerbehinderung liegt bei über<br />

1 Mio.<br />

Sie ist in den vergangenen fünf Jahren<br />

um über 20 % gestiegen.<br />

Inklusion gelingt! – Wirtschaft<br />

inklusiv und der<br />

Inklusionspreis werben für<br />

Beschäftigung von Menschen<br />

mit Behinderung<br />

„Behindert“ heißt nicht pauschal „leistungsgemindert“.<br />

Menschen mit Beeinträchtigungen<br />

sind meist nur in bestimmten<br />

Fähigkeiten eingeschränkt<br />

und verfügen oft über korrespondierende<br />

Stärken, z. B. über ein außerordentliches<br />

Hör- oder Konzentrationsvermögen.<br />

Es ist wichtig, dies in den<br />

Vordergrund zu rücken und Unterstützungsmöglichkeiten<br />

aufzuzeigen, um<br />

mehr Arbeitgebern die Gewissheit zu<br />

geben, dass sich für sie die Ausbildung<br />

oder Beschäftigung von Menschen mit<br />

Behinderung lohnen kann.<br />

Die BDA hat gemeinsam mit dem<br />

DIHK und dem ZDH die Initiative „Inklusion<br />

gelingt!“ gestartet. Damit<br />

bringen die Spitzenverbände der deutschen<br />

Wirtschaft die Inklusion von<br />

Menschen mit Behinderung voran und<br />

helfen, Brücken in Ausbildung, Arbeit<br />

und Gesellschaft zu bauen. Auf<br />

www.inklusion-gelingt.de finden sich<br />

umfassende Informationen für Unternehmen,<br />

wie z. B. eine Übersicht der<br />

Förderinstrumente und zahlreiche<br />

Kontaktadressen wichtiger Dienstleister<br />

und Behörden, aber auch Praxisbeispiele,<br />

Aktivitäten von Verbänden<br />

und Kammern, Publikationen und Veranstaltungen<br />

sowie die gemeinsame<br />

Erklärung der Spitzenverbände. Damit<br />

sollen das bestehende Engagement<br />

von Unternehmen bekannter gemacht<br />

und Hilfestellungen gegeben werden.<br />

Zu diesem Zweck hat die BDA auch den<br />

Leitfaden „Inklusion Unternehmen“<br />

herausgebracht. Die Broschüre richtet<br />

sich direkt an Arbeitgeber, damit sie<br />

die Ausbildung und Beschäftigung von<br />

Menschen mit Behinderung erfolgreich<br />

gestalten können. Auch hier finden sich<br />

zahlreiche Praxisbeispiele, die von Initiativen<br />

im Bereich Berufsorientierung<br />

über die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten<br />

bis hin zur Neueinstellung<br />

oder Weiterbeschäftigung von<br />

Menschen mit Behinderung reichen.


Beschäftigung<br />

57<br />

Die Botschaften der Initiative „Inklusion<br />

gelingt!“ werden auch durch das<br />

bundesweite Beratungsprojekt „Wirtschaft<br />

inklusiv“, das die Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

ambulante berufliche<br />

Rehabilitation und die hier zusammengeschlossenen<br />

Bildungseinrichtungen<br />

der Wirtschaft durchführen, in die Regionen<br />

und zu den Betrieben vor Ort<br />

getragen. „Wirtschaft inklusiv“ wendet<br />

sich vor allem an kleine und mittelständische<br />

Unternehmen (KMU), um diese<br />

noch stärker für die Ausbildung und<br />

Beschäftigung von Menschen mit einer<br />

Schwerbehinderung zu gewinnen.<br />

Gemeinsam mit dem UnternehmensForum,<br />

der BA und der „Charta<br />

der Vielfalt“ hat die BDA unter der<br />

Schirmherrschaft der Bundesarbeitsministerin<br />

im Oktober <strong>2014</strong> zudem den<br />

„Inklusionspreis <strong>2014</strong> – Unternehmen<br />

setzen auf Beschäftigung von Menschen<br />

mit Behinderung“ verliehen. Die Gewinner<br />

– vom Klein- bis zum Großunternehmen<br />

– zeigen, wie die Inklusion von<br />

Menschen mit Behinderung erfolgreich<br />

gelingen kann und welcher Mehrwert für<br />

alle Beteiligten dabei entstehen kann.<br />

Nähere Informationen<br />

unter<br />

www.arbeitgeber.de > Inhalte ><br />

Beschäftigung > Inklusion von<br />

Menschen mit Behinderung sowie ><br />

Publikationen > Beschäftigung<br />

Wir sollten verstärkt all diejenigen in den Blick nehmen,<br />

die bisher nicht im Fokus der Rekrutierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen<br />

stehen, Menschen mit Behinderung, Langzeitarbeitslose<br />

oder Ältere. Diese versteckten Talente bedürfen<br />

manchmal einer besonderen Unterstützung, um ihre<br />

Potenziale voll entwickeln zu können. Wir als Arbeitgeber<br />

können durch einen bewussten Umgang mit diesem Thema<br />

zu einer besseren Integration beitragen.<br />

Ingrid Hofmann | Vorsitzende BDA-Ausschuss Betriebliche Personalpolitik,<br />

Geschäftsführende Gesellschafterin I.K. Hofmann GmbH


58<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

ARBEITSGRUPPE BUNDESTEILHABEGESETZ<br />

GESTARTET<br />

Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD auf die Einführung eines<br />

Bundesteilhabegesetzes verständigt. Ziel ist es, die Eingliederung von Menschen<br />

mit Behinderung in die Gesellschaft zu verbessern und die Kommunen<br />

finanziell zu entlasten. Die Kosten der Eingliederungshilfe sind in den<br />

vergangenen Jahren stetig gestiegen und betrugen im Jahr 2011 bereits<br />

14,4 Mrd. € (brutto). Sie machen damit fast 60 % der kommunalen Sozialhilfeausgaben<br />

aus. Der Bund hat nun den Kommunen eine Kostenbeteiligung<br />

zugesagt.<br />

Die BDA setzt sich dafür ein, dass diese Beteiligung steuerfinanziert bleibt.<br />

Eine Finanzierung über die Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere<br />

durch eine stärkere Verlagerung der Kosten auf die Arbeitslosenversicherung<br />

oder die Pflegeversicherung, lehnt die BDA strikt ab. Es darf nicht<br />

passieren, dass der Bund den Kommunen als Sozialhilfeträger Entlastung<br />

verspricht, die Kosten dann aber an die Beitragszahler weitergereicht werden.<br />

Die BDA wird beim bevorstehenden Gesetz gebungsverfahren vor allem<br />

darauf achten und sich in den Gesetzgebungsprozess entsprechend<br />

einbringen.<br />

Es darf keine Verschiebebahnhöfe in Richtung Sozialversicherungen geben.<br />

Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen aus Steuermitteln finanziert<br />

werden. So ist z. B. die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in<br />

Werkstätten eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Schon heute finanziert<br />

die BA aus Beitragsmitteln gesamtgesellschaftliche Aufgaben in diesem<br />

Bereich. Im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich fördert sie<br />

Menschen mit Behinderung, obwohl diese keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung<br />

entrichten werden.<br />

Die Übergangsquote von Menschen<br />

aus Werkstätten für behinderte<br />

Menschen auf den Ersten Arbeitsmarkt<br />

liegt konstant bei nur<br />

0,1 %<br />

jährlich.<br />

Selbst bei Kostenerstattung durch den Bund darf es keine Übertragung<br />

der Zuständigkeit für den Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte<br />

Menschen auf die BA geben. Die Aufgaben der BA als Arbeitslosenversicherung<br />

sind auf eine vorübergehende Überbrückung von Arbeitslosigkeit<br />

und Integration in den ersten Arbeitsmarkt angelegt. Der Arbeitsbereich<br />

der Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist grundsätzlich für die<br />

gesamte Dauer des Erwerbslebens vorgesehen. Die Abgänge in den ersten<br />

Arbeitsmarkt sind marginal (unter 1 %).<br />

Die Kernanliegen der angedachten Reform, die Rechte von Menschen mit<br />

Behinderung zu stärken und bei der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe<br />

die Personenzentrierung der Leistungen zu schärfen, sind richtig. Im<br />

Vordergrund muss dabei stehen, das Recht auf Selbstbestimmung durch<br />

die Schaffung von Wahlmöglichkeiten der Betroffenen zwischen verschiedenen<br />

Angeboten zu stärken.<br />

Das Bundesarbeitsministerium hat sich entschlossen, vor Beginn des Gesetzgebungsverfahrens<br />

im Jahr 2015 eine umfassende Beteiligungsphase<br />

zu starten, die im Juli <strong>2014</strong> begonnen hat. Bis April 2015 sollen in einer<br />

Arbeitsgruppe unter Beteiligung der BDA Positionen diskutiert werden.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Inhalte > Inklusion<br />

von Menschen mit Behinderung


Beschäftigung<br />

59<br />

Neue ESF-Sozialpartnerrichtlinie<br />

abgestimmt<br />

Die BDA hat gemeinsam mit Bundesarbeitsministerium<br />

und DGB die inhaltliche<br />

Abstimmung zur neuen, aus dem<br />

Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten<br />

Sozialpartnerrichtlinie „Fachkräfte<br />

sichern: weiterbilden und Gleichstellung<br />

fördern“ abgeschlossen. In<br />

der Richtlinie werden erfolgreiche<br />

Ansätze der Sozialpartnerprogramme<br />

„weiterbilden“ und „gleichstellen“ zusammengeführt<br />

und weiterentwickelt.<br />

Sie soll Anfang 2015 in Kraft treten. Das<br />

Fördervolumen wird von bisher insgesamt<br />

rd. 210 Mio. € (Gesamtansatz für<br />

die bisherigen Sozialpartnerprogramme<br />

„gleichstellen“ und „weiterbilden“)<br />

auf rd. 70 Mio. € für die bis 2020 laufende,<br />

neue EU-Strukturförderperiode<br />

sinken.<br />

Die BDA hat sich in den Verhandlungen<br />

der neuen Sozialpartnerrichtlinie<br />

erfolgreich dafür eingesetzt, dass<br />

mit der Richtlinie insbesondere Weiterbildung<br />

von Älteren und Geringqualifizierten<br />

gefördert und die Erwerbs- und<br />

Karrierechancen von Frauen vorangebracht<br />

werden können. Ziel der Richtlinie<br />

ist es ebenfalls, die Weiterbildungsbeteiligung<br />

in KMU zu erhöhen und<br />

eine stärkere Verankerung von beruflicher<br />

Weiterbildung auch dort zu erreichen,<br />

wo diese noch vergleichsweise<br />

gering ist. Auch die Verbesserung<br />

der Aufstiegs- und Karrierechancen<br />

von Frauen in Unternehmen sowie die<br />

stärkere Ausrichtung betrieblicher Arbeitszeitmodelle<br />

und Karrierewegplanungen<br />

auf wechselnde Lebensphasen<br />

unter Berücksichtigung der Erfordernisse<br />

der Betriebe nimmt die Richtlinie<br />

in den Blick.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Publikationen ><br />

kompakt > „Fachkräftesicherung“,<br />

„Lebenslanges Lernen“ sowie > Inhalte<br />

> Beschäftigung > Chancengleichheit<br />

am Arbeitsmarkt<br />

Entgeltgleichheit: Erwerbsund<br />

Karrierechancen von<br />

Frauen verbessern<br />

Frauen und Männer zeigen immer noch<br />

ein unterschiedliches Berufswahl- und<br />

Erwerbsverhalten, wodurch sich ein<br />

gesamtwirtschaftlicher – also über<br />

alle Branchen, Berufe und Funktionen<br />

gemessener – Entgeltunterschied von<br />

22 % ergibt. Die gesamtwirtschaftlichen<br />

Entgeltunterschiede beruhen<br />

auf einer Vielzahl von nachweisbaren<br />

strukturellen Ursachen. Hierzu zählen<br />

vor allem bei Frauen häufiger vorhandene<br />

familienbedingte Erwerbsunterbrechungen<br />

und reduzierte Arbeitszeiten,


60<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

das unterschiedliche Berufswahlverhalten<br />

sowie die im Durchschnitt geringere<br />

Qualifikation älterer Frauen. Nach<br />

Abzug struktureller Ursachen reduziert<br />

sich der Entgeltunterschied laut Statistischem<br />

Bundesamt auf einen Wert<br />

von 7 %. Das Institut der deutschen<br />

Wirtschaft Köln (IW Köln) hat berechnet,<br />

dass die Lohnlücke weiter deutlich<br />

schrumpft, wenn Frauen familienbedingt<br />

nur kurze Zeit zu Hause bleiben:<br />

Dauert die Erwerbsunterbrechung<br />

max. 18 Monate, reduzierte sich der<br />

Gehaltsunterschied zu den Männern<br />

auf weniger als 2 %.<br />

Die Bundesregierung unterstellt<br />

den Unternehmen und Tarifparteien<br />

aufgrund der gesamtwirtschaftlichen<br />

Entgeltunterschiede strukturelle Entgeltdiskriminierung<br />

und plant deshalb<br />

ein Entgeltgleichheitsgesetz mit einer<br />

Vielzahl von Maßnahmen. Dazu zählen<br />

laut Koalitionsvertrag u. a. die Feststellung<br />

des Werts von Berufsfeldern, eine<br />

Berichtspflicht zur Entgeltgleichheit<br />

sowie die Aufforderung an Unternehmen,<br />

„mithilfe verbindlicher Verfahren<br />

erwiesene Entgeltdiskriminierung zu<br />

beseitigen“, sowie eine Initiative mit den<br />

Tarifpartnern, „um die Muster struktureller<br />

Entgeltungleichheit in Tarifverträgen<br />

zu erkennen und zu überwinden“.<br />

Die BDA lehnt zusätzliche bürokratische<br />

und in betriebliche Abläufe<br />

eingreifende Entgeltgleichheitsregelungen<br />

ab. Geschlechterspezifische<br />

Entgeltdiskriminierung ist längst verboten.<br />

Zusätzliche gesetzliche Regulierungen<br />

würden Branchen- und betriebliche<br />

Besonderheiten missachten und<br />

wären ein Eingriff in die verfassungsrechtlich<br />

geschützte Tarifautonomie.<br />

Wenn Frauen beim gleichen Arbeitgeber<br />

die gleiche Arbeit leisten wie Männer,<br />

dann werden sie auch gleich entlohnt.<br />

Das wird nach Recht und Gesetz<br />

verlangt, gilt für die Vergütung auf der<br />

Grundlage von Tarif verträgen und ist<br />

betriebliche Praxis.<br />

In Gesprächen mit dem zuständigen<br />

Bundesfamilienministerium hat die<br />

BDA deutlich gemacht, dass insbesondere<br />

die Erwerbs- und Karrierechancen<br />

URSACHEN FÜR DEN GESAMTWIRTSCHAFTLICHEN ENTGELTUNTERSCHIED<br />

IN DEUTSCHLAND WEITGEHEND GEKLÄRT<br />

Durchschnittlicher Bruttostundenverdienst<br />

18,81 €<br />

14,62 € = 78 %<br />

Gender Pay Gap:<br />

4,19 € = 22 %<br />

Ursachen des Gender Pay Gap<br />

5,9 %<br />

geringerer Führungsund<br />

Qualifikationsanspruch<br />

Reduzierte Arbeitszeiten und häufigere<br />

Erwerbsunterbrechungen<br />

verschlechtern berufliche Karriereund<br />

Verdienstchancen.<br />

5,1 %<br />

Beruf und Branche mit<br />

geringerem Verdienstniveau<br />

2,1 %<br />

0,5<br />

geringerer Umfang<br />

der Beschäftigung<br />

1,9 %<br />

Fast 46 % aller erwerbs ­<br />

tätigen Frauen in<br />

Deutschland arbeiten<br />

in Teilzeit (Eurostat, 2013).<br />

geringere Bildung und Berufserfahrung<br />

sonstige geklärte<br />

Faktoren<br />

6,8 %<br />

ungeklärte Faktoren<br />

(bereinigter Gender<br />

Pay Gap)<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt, 2013


Beschäftigung<br />

61<br />

von Frauen verbessert werden müssen,<br />

um die Einkommenschancen weiter zu<br />

steigern. Dafür sind die richtigen Rahmenbedingungen<br />

notwendig. Vor allem<br />

müssen bedarfsgerechte und qualitativ<br />

hochwertige Ganztagskinderbetreuungs-<br />

und Ganztagsschulangebote<br />

weiter ausgebaut und die Berufs- und<br />

Studienorientierung verbessert werden.<br />

In dem für Ende <strong>2014</strong> angekündigten<br />

Gesetzgebungsverfahren für ein<br />

Entgeltgleichheitsgesetz wird die BDA<br />

ihre Argumente erneut einbringen.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Inhalte ><br />

Beschäftigung > Chancengleichheit am<br />

Arbeitsmarkt sowie > Publikationen ><br />

argumente > „Mythos Entgeltdiskriminierung<br />

– Skandal fällt aus“<br />

Ehe- und familienpolitische<br />

Leistungen neu ausrichten<br />

Das Bundesfamilienministerium hat im<br />

August <strong>2014</strong> den Abschlussbericht der<br />

Gesamt evaluation zentraler ehe- und<br />

familienbezogener Leistungen vorgestellt.<br />

Die Evaluation zeigt, dass vor allem<br />

eine gute Vereinbarkeit von Familie<br />

und Beruf im Zentrum der Familienpolitik<br />

stehen sollte.<br />

Zentrale familienpolitische Forderungen<br />

der BDA werden durch die Evaluation<br />

bestätigt. Im Mittelpunkt der<br />

politischen Anstrengungen muss eine<br />

widerspruchsfreie Ausrichtung der<br />

gewährten Familienleistungen stehen<br />

und nicht ein Zuwachs an Maßnahmen<br />

und Ausgaben. Damit Eltern Familie<br />

und Beruf in Einklang bringen können,<br />

muss insbesondere der bedarfsgerechte<br />

und qualitativ hochwertige<br />

Ausbau der Ganztagskinderbetreuung<br />

und Ganztagsschulen weiter vorangebracht<br />

werden. Zudem sollten Fehlanreize<br />

im Steuer- und Sozialrecht, die<br />

eine Erwerbstätigkeit nicht oder nur<br />

in geringem Umfang lohnenswert erscheinen<br />

lassen, wie z. B. beim Ehegattensplitting<br />

oder bei der beitragsfreien<br />

Mitversicherung von Ehegatten<br />

in der Gesetzlichen Krankenversicherung,<br />

abgebaut werden. Auch weitere<br />

Anstrengungen in der Personalpolitik<br />

und eine partnerschaftliche Aufteilung<br />

der Familienarbeit sind von Bedeutung.<br />

Die BDA begrüßt grundsätzlich die<br />

Einführung des neuen Elterngeld Plus<br />

zum Juli 2015 im Rahmen der Reform<br />

des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes.<br />

Es ergänzt das bisherige<br />

Elterngeld, das sich nach den Ergebnissen<br />

der Gesamtevaluation bewährt<br />

hat, und belohnt diejenigen Eltern, die<br />

frühzeitig in Teilzeit wieder an den Arbeitsplatz<br />

zurückkehren. Das Elterngeld<br />

Plus kann somit helfen, berufliche<br />

Auszeiten und niedrige Teilzeit zu<br />

begrenzen. Dies kann dazu beitragen,<br />

gesamtgesellschaftliche Entgeltunterschiede<br />

zu verringern und die Repräsentanz<br />

von Frauen in Führungspositionen<br />

zu stärken. Voraussetzung ist,<br />

dass tatsächlich mehr Frauen zeitnah<br />

wieder in größerem Stundenumfang in<br />

den Beruf zurückkehren.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Inhalt ><br />

Beschäftigung > Chancengleichheit am<br />

Arbeitsmarkt sowie > Publikationen ><br />

kompakt > „ Familienpolitik“<br />

Vielfalt in der Wirtschaft<br />

weiter stärken<br />

Demografische Entwicklung, Wertewandel<br />

und Globalisierung sind entscheidende<br />

Treiber für die zunehmende<br />

Bedeutung von Vielfalt in den<br />

Unternehmen. Diese aktiv und gezielt<br />

zu nutzen, ist für Unternehmen von<br />

entscheidender strategischer Bedeutung.<br />

Vielfalt ist schon heute ein starker<br />

Innovator in Deutschland. In einer globalisierten<br />

Welt ist die Wirtschaft auf<br />

das Geschick, das Wissen und die Kreativität<br />

jedes Einzelnen angewiesen,<br />

unabhängig von Geschlecht, Nationalität,<br />

ethnischer Herkunft, Religion oder<br />

Weltanschauung, Behinderung, Alter,<br />

sexueller Orientierung oder Identität.<br />

Um dem Rechnung zu tragen, unterstützt<br />

die BDA die Verbreitung der<br />

„Charta der Vielfalt“ und der ihr zugrunde<br />

liegenden Idee schon seit ihrer<br />

Gründung. Die „Charta der Vielfalt“ ist<br />

70 %<br />

aller erwerbstätigen Mütter arbeiten<br />

in Teilzeit, teils mit niedriger Wochenarbeitszeit.<br />

Die Unterzeichner der „Charta<br />

der Vielfalt“ stehen für<br />

7 Mio.<br />

Beschäftigte in Deutschland.


62<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

„CHARTA DER VIELFALT“ – STARKE STIMME<br />

FÜR DIE WIRTSCHAFT<br />

Zusammensetzung der ca. 1.900 Unter zeichner und Unterzeichnerinnen, in %<br />

liegenden Potenziale zu werben. Dieses<br />

Engagement wird die BDA weiter<br />

fortsetzen und ausbauen.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Publikationen ><br />

kompakt > „Vielfalt in der Wirtschaft“<br />

18<br />

Forschung zur Arbeitsqualität<br />

kritisch begleiten<br />

16<br />

16<br />

KMU, Kleinstunternehmen<br />

Großunternehmen<br />

Quelle: Charta der Vielfalt, <strong>2014</strong><br />

50<br />

Öffentliche Einrichtungen<br />

Vereine, Verbände, Stiftungen<br />

eine unabhängige Initiative der Wirtschaft,<br />

die mehr als 1.850 Unternehmen<br />

und Institutionen unterzeichnet<br />

haben, viele davon aus dem Mittelstand.<br />

Ziel ist es, ein Arbeitsumfeld<br />

zu schaffen, das frei von Vorurteilen<br />

und von Wertschätzung geprägt ist.<br />

Die BDA hat die „Charta der Vielfalt“<br />

am 14. November <strong>2014</strong> im Rahmen der<br />

Diversity-Konferenz in Berlin durch<br />

Arbeitgeberpräsident Kramer unterzeichnet.<br />

Die BDA macht die Unterstützung<br />

der Charta und ihrer Idee sowie<br />

ihre vielfältigen Aktivitäten im Bereich<br />

Diversity durch die Unterzeichnung<br />

damit noch stärker auch nach außen<br />

sichtbar. In den letzten Jahren hat die<br />

BDA an zahlreichen themenbezogenen<br />

Initiativen mitgewirkt und Publikationen,<br />

u. a. zur Willkommenskultur oder<br />

einer demografiefesten Personalpolitik,<br />

herausgegeben, um in der Öffentlichkeit<br />

und in den Unternehmen<br />

für eine noch stärkere Anerkennung<br />

von Vielfalt und die Nutzung der darin<br />

Das Bundesarbeitsministerium hat<br />

mehrere Forschungsprojekte initiiert,<br />

um die Arbeitsqualität in Deutschland<br />

weiter zu erforschen. Zum Zusammenhang<br />

von Arbeitsqualität und<br />

wirtschaftlichem Erfolg hat eine Forschungsgemeinschaft<br />

aus dem IAB, der<br />

Universität zu Köln und dem Zentrum<br />

für Europäische Wirtschaftsforschung<br />

im April <strong>2014</strong> einen Zwischenbericht<br />

der Längsschnittstudie vorgelegt.<br />

Es konnte gezeigt werden, dass<br />

die Unternehmen bereits sehr aktiv<br />

sind, um Fachkräfte zu gewinnen und<br />

Beschäftigte zu binden, z. B. durch die<br />

zunehmende Rekrutierung im Ausland<br />

oder Investitionen in betriebliche Weiterbildung.<br />

Belegt wird zudem, dass<br />

die Diskussion über eine vermeintlich<br />

massenhafte „Entgrenzung der Arbeit“<br />

oder „permanente Erreichbarkeit“<br />

und die von Teilen der Politik und den<br />

Gewerkschaften daraus abgeleitete<br />

Forderung nach gesetzlicher Regelung<br />

überzogen sind. Eine zweite Befragungswelle<br />

soll im Februar 2015<br />

starten, die erste Befragung war insbesondere<br />

bei Unternehmen auf großes<br />

Interesse gestoßen. Teilgenommen<br />

haben doppelt so viele Betriebe wie<br />

ursprünglich geplant. Bezüglich der<br />

weiteren Forschungsvorhaben „Arbeitsqualität<br />

in Zeitarbeitsverhältnissen“<br />

sowie „Gewünschte und erlebte<br />

Arbeitsqualität“ liegen noch keine Ergebnisse<br />

vor, diese werden Ende <strong>2014</strong><br />

erwartet.<br />

Die BDA hat die Erarbeitung der eingesetzten<br />

Fragebögen kritisch begleitet<br />

und insbesondere darauf geachtet, dass<br />

die Arbeitsrealität in Deutschland nicht<br />

durch eine gezielte Fragestellung negativ<br />

verzerrt wird. Die BDA ist Mitglied


Beschäftigung<br />

63<br />

des vom Bundesarbeitsministerium<br />

eingesetzten Forschungsbeirats, wird<br />

die Interessen der Wirtschaft dort weiterhin<br />

vertreten und bei der Veröffentlichung<br />

und Kommunikation der Forschungsergebnisse<br />

eng eingebunden<br />

werden.<br />

Großes Forschungsprogramm<br />

zur „Zukunft der<br />

Arbeit“ gestartet<br />

Das Bundesbildungsministerium erarbeitet<br />

derzeit einen neuen Forschungsschwerpunkt<br />

„Zukunft der<br />

Arbeit“. Dies erfolgt in Abstimmung<br />

mit den Sozialpartnern und Experten<br />

aus der Wissenschaft. Zielsetzung des<br />

Programms ist es, insbesondere im<br />

Hinblick auf technologische Entwicklungen<br />

neue Konzepte und Modelle für<br />

die Arbeit der Zukunft zu entwickeln,<br />

zu erproben und in die Praxis zu bringen.<br />

Entsprechend sollen technologische<br />

Innovationen, z. B. im Rahmen<br />

von Industrie 4.0, durch soziale Innovationen<br />

ergänzt werden, um die sehr<br />

hohe Arbeitsqualität in Deutschland<br />

auch in Zukunft zu erhalten. Das Ende<br />

<strong>2014</strong> startende Forschungsprogramm<br />

hat eine Laufzeit von sieben Jahren<br />

und ein Fördervolumen von insgesamt<br />

270 Mio. €.<br />

Unter dem Dach von „Zukunft der<br />

Arbeit“ wird derzeit eine erste Förderbekanntmachung<br />

„Arbeit in der digitalisierten<br />

Welt“ final abgestimmt. Diese<br />

soll Anfang 2015 veröffentlicht werden.<br />

Geplante Forschungsfragen sind u. a.<br />

die Optimierung mobiler Arbeitsinstrumente<br />

und Arbeitsplätze unter ergonomischen<br />

Aspekten oder auch die<br />

Flexibilisierung von Arbeit durch Digitalisierung.<br />

Bei der Konzeptionierung der Forschungsfragen<br />

hat die BDA deutlich<br />

gemacht, dass gerade die Chancen der<br />

Digitalisierung für die Beschäftigten<br />

und Betriebe in den Blick genommen<br />

werden müssen. Hierzu zählen z. B.<br />

Flexibilisierungspotenziale bezüglich<br />

Arbeitszeit und -ort. Um diese positive<br />

Grundausrichtung weiter zu stärken, ist<br />

die BDA neben GESAMTMETALL, dem<br />

ZDH, dem IW Köln sowie dem Institut<br />

für angewandte Arbeitswissenschaft<br />

Mitglied eines vom Bundesbildungsministerium<br />

einberufenen Expertenbeirats<br />

und wird das Forschungsvorhaben<br />

konstruktiv­ kritisch begleiten.<br />

Freiwilligkeit des INQA­<br />

Audits „Zukunftsfähige<br />

Unternehmenskultur“<br />

gewährleistet<br />

Das Bundesarbeitsministerium entwickelt<br />

seit 2013 das Audit „Zukunftsfähige<br />

Unternehmenskultur“ im Rahmen<br />

der Initiative Neue Qualität der Arbeit<br />

(INQA), das auf freiwilliger Basis an private<br />

und öffentliche Unternehmen vergeben<br />

werden soll. Diese Unternehmen<br />

sollen bei der Weiterentwicklung ihrer<br />

betrieblichen Personalpolitik in den<br />

vier INQA­ Themenfeldern „Personalführung“,<br />

„Chancengleichheit“ und „Diversity“,<br />

„Gesundheit“ sowie „Wissen“<br />

und „Kompetenz“ prozessorientiert begleitet<br />

werden. Im Juli <strong>2014</strong> wurde eine<br />

Pilotphase gestartet. Während dieser<br />

Pilotphase durchlaufen 100 Betriebe<br />

unterschiedlicher Art, Größe und Branche<br />

das INQA-Audit. Zielsetzung der<br />

Pilotphase ist es, u. a. zu überprüfen,<br />

ob die für die Befragung der Geschäftsleitung<br />

bzw. der Beschäftigten eingesetzten<br />

Fragebögen zur Bestimmung<br />

des personalpolitischen Status quo in<br />

den Unternehmen überhaupt praktikabel<br />

sind.<br />

Die BDA hat sich dafür eingesetzt,<br />

dass im Rahmen des INQA-Audits neben<br />

der Mitarbeiterorientierung auch<br />

die Kundenorientierung sowie die Beachtung<br />

ökonomischer Gegebenheiten<br />

als entscheidend für die Zukunftsfähigkeit<br />

von Unternehmen bewertet<br />

werden. Noch in Abstimmung mit<br />

der BDA befindet sich ein entsprechender<br />

Kriterienkatalog, der als<br />

Orientierungsrahmen dienen und die<br />

Auditoren bei der Einschätzung der betrieblichen<br />

Personalpolitik unterstützen<br />

soll. Die BDA setzt sich dafür ein,<br />

dass die derzeit gewährleistete Freiwilligkeit<br />

des Audits dauerhaft erhalten<br />

bleibt und die entwickelten Kriterien<br />

nicht zu verbindlichen Mindeststandards<br />

entwickelt werden.


SOZIALE SICHERUNG


66<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

163.000<br />

Anträge auf abschlagsfreie<br />

Rente mit 63 in den ersten<br />

vier Monaten seit Inkrafttreten<br />

(Stand: Oktober <strong>2014</strong>)<br />

RV-Leistungsverbesserungsgesetz<br />

sorgt für<br />

gewaltige Mehrbelastung<br />

der Beitragszahler<br />

Am 1. Juli <strong>2014</strong> ist das „Gesetz über<br />

Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung“ (RV-<br />

Leistungsverbesserungsgesetz) in Kraft<br />

getreten. Die finanziell gewichtigsten<br />

Regelungsvorhaben sind die Ausweitung<br />

der Kindererziehungszeiten für<br />

vor 1992 geborene Kinder („Mütterrente“)<br />

und die Einführung einer abschlagsfreien<br />

Altersrente ab 63 Jahren<br />

für besonders langjährig Versicherte.<br />

Die Neuregelungen des RV-<br />

Leistungs verbesserungsgesetzes machen<br />

die bisherigen Anstrengungen zur<br />

Sicherung der langfristigen Finanzierbarkeit<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

in großen Teilen zunichte. Die<br />

von der Bundesregierung kalkulierten<br />

Mehrbelastungen von rd. 160 Mrd. €<br />

bis zum Jahr 2030 sind deutlich höher<br />

als die Entlastung durch die 2007 von<br />

der Großen Koalition beschlossene<br />

„Rente mit 67“.<br />

Die beschlossenen zusätzlichen<br />

Bundeszuschüsse ab 2019 ändern<br />

nichts daran, dass die „Mütterrente“<br />

im Wesentlichen aus der Rücklage<br />

der Rentenkasse und damit zu Unrecht<br />

von den Beitragszahlern bezahlt<br />

werden wird. Die Anerkennung von<br />

Kindererziehungsleistungen in der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung ist<br />

eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe,<br />

die vollständig aus dem allgemeinen<br />

Steueraufkommen hätte finanziert<br />

werden müssen.<br />

Die Einführung der abschlagsfreien<br />

Rente ab 63 ist ein kapitaler Fehler.<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden<br />

Jahr für Jahr Milliardenbeträge<br />

aufbringen müssen, um diese neue<br />

Form der subventionierten Frühverrentung<br />

zu bezahlen. Zudem führt die<br />

abschlagsfreie Rente ab 63 im Ergebnis<br />

zu einer sozialpolitisch falschen Umverteilung<br />

zugunsten meist besonders<br />

gut versorgter Versicherter.<br />

Die BDA konnte die verfehlte abschlagsfreie<br />

Rente ab 63 zwar nicht<br />

verhindern, aber immerhin eine wichtige<br />

Modifikation erreichen: Zeiten der<br />

Arbeitslosigkeit, die in den zwei Jahren<br />

unmittelbar vor dem Renteneintritt<br />

liegen, zählen nicht zur Erfüllung der<br />

Wartezeit von 45 Jahren mit („rollierender<br />

Stichtag“). Das hilft, missbräuchlichen<br />

Frühverrentungsmodellen den<br />

Boden zu entziehen. Außerdem ist es<br />

der BDA gelungen, die arbeitsrechtliche<br />

Möglichkeit, Arbeitnehmer über die<br />

Regelaltersgrenze hinaus zu beschäftigen,<br />

zu erleichtern („Flexi-Rente“).<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale<br />

Sicherung > Rentenversicherung<br />

Die langfristige Leistungsfähigkeit und Finanzierbarkeit<br />

unseres Sozialstaats dürfen nicht mit überzogenen sozialpolitischen<br />

Umverteilungsmaßnahmen gefährdet werden. Derzeit<br />

sprudeln die Einnahmen der beitragsfinanzierten Sozialversicherung<br />

und es gab noch nie mehr sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigte in Deutschland. Aber gerade jetzt gilt es, den<br />

Generationenvertrag auf ein solides Fundament zu stellen.<br />

Prof. Randolf Rodenstock | Vizepräsident der BDA, Vorsitzender BDA-Ausschuss<br />

Soziale Sicherung, Geschäftsführender Gesellschafter Optische Werke G. Rodenstock<br />

GmbH & Co. KG


Soziale Sicherung<br />

67<br />

Flexible Übergänge vom<br />

Arbeitsleben in den Ruhestand<br />

erleichtern<br />

Zeitgleich mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz<br />

hat der Bundestag<br />

einen Entschließungsantrag „für<br />

flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben<br />

in den Ruhestand“ angenommen.<br />

Ende September <strong>2014</strong> hat daraufhin<br />

eine Koalitionsarbeitsgruppe damit<br />

begonnen, entsprechende Vorschläge<br />

zu erarbeiten. Die Ergebnisse sollten<br />

zunächst im Dezember <strong>2014</strong> vorgelegt<br />

werden. Da eine inhaltliche Verständigung<br />

bis Ende November allerdings<br />

nicht gelang, verschob die Koalitionsarbeitsgruppe<br />

diesen Termin auf<br />

Ende Januar 2015.<br />

Die BDA hat ihre Position zur Gestaltung<br />

flexibler Übergänge bereits<br />

im Sommer mit ihren Mitgliedsverbänden<br />

abgestimmt und in die Arbeit der<br />

Koalitionsarbeitsgruppe eingebracht.<br />

Zur Erleichterung eines flexiblen Weiterarbeitens<br />

bis zur Regelaltersgrenze<br />

sollten aus Sicht der BDA vor allem<br />

die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei<br />

vorgezogenem Voll- und Teilrentenbezug<br />

vereinfacht und Steuernachteile<br />

bei späterem Renteneintritt vermieden<br />

64,1 Jahre<br />

Durchschnittliches Zugangsalter in<br />

Altersrenten im Rentenzugang 2013<br />

HAUPTINHALTE DES RV-LEISTUNGSVERBESSERUNGSGESETZES<br />

Ausweitung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder („Mütterrente“)<br />

• Honorierung der Erziehungsleistung für vor 1992 geborene Kinder mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt in der<br />

Renten versicherung.<br />

Einführung einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte<br />

• Ausweitung der bisherigen „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ in zweifacher Hinsicht: zusätzliche<br />

Anrechnung von Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung (ohne Arbeitslosenhilfe<br />

und Arbeitslosengeld II) auf die erforderliche Wartezeit von 45 Jahren sowie Ermöglichung der Inanspruchnahme<br />

schon ab 63 Jahren (statt bisher ab 65 Jahren).<br />

• Keine Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn („rollierender Stichtag“).<br />

Ausnahme: Der Bezug von Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung ist durch Insolvenz oder<br />

vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt.<br />

• Schrittweises Ansteigen des frühestmöglichen abschlagsfreien Rentenalters um zwei Monate pro Jahr ab dem Geburtsjahrgang<br />

1953: Erreichen des heutigen abschlagsfreien Rentenalters von 65 Jahren ab dem Geburtsjahrgang<br />

1964.<br />

Bessere Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos<br />

• Sofortige Verlängerung der Zurechnungszeit um 24 Monate (von 60 auf 62 Jahre) für Rentenneuzugänge.<br />

• Bessere Bewertung der Zurechnungszeit (Günstigerprüfung) bei Versicherten mit rückläufigem Arbeitsentgelt in<br />

den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.<br />

Anpassung des Reha-Budgets an die demografische Entwicklung<br />

• Fortschreibung des Ausgabendeckels mittels einer – zusätzlich zur Lohnentwicklung wirkenden – „Demografiekomponente“.<br />

Verbesserung des arbeitsrechtlichen Rahmens für die Beschäftigung Älterer („Flexi-Rente“)<br />

• Ermöglichung einer rechtssicheren Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses beim selben Arbeitgeber über die Regelaltersgrenze<br />

hinaus: Ein bereits vereinbarter Beendigungszeitpunkt kann – ggf. auch mehrfach – zeitlich hinausgeschoben<br />

werden.


68<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

werden. Statt des Zeitpunkts des<br />

Rentenbeginns sollte künftig das Geburtsjahr<br />

maßgebend für die Höhe<br />

der Besteuerung der Renten sein. Am<br />

geltenden frühestmöglichen Rentenzugangsalter<br />

sollte dagegen festgehalten<br />

werden. Eine Teilrente ab 60 lehnt die<br />

BDA ab.<br />

Rentenbeitragssatz wird<br />

2015 gesenkt<br />

Das Bundeskabinett hat am 19. November<br />

<strong>2014</strong> die „Verordnung zur Bestimmung<br />

der Beitragssätze in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung für das<br />

Jahr 2015“ (Beitragssatzverordnung<br />

2015) beschlossen. Danach sinkt der<br />

Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung<br />

zum 1. Januar 2015<br />

von 18,9 % auf 18,7 %. In der knappschaftlichen<br />

Rentenversicherung wird<br />

der Beitragssatz zum Jahreswechsel<br />

von 25,1 % auf 24,8 % reduziert.<br />

Noch Anfang November <strong>2014</strong> war<br />

überlegt worden, durch einen schnellen<br />

gesetzlichen Eingriff zu verhindern,<br />

dass die kürzlich erfolgte Revision der<br />

Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung<br />

des Statistischen Bundesamts im<br />

kommenden Jahr zu einer geringeren<br />

Rentenanpassung führt. Ein solcher<br />

gesetzlicher Eingriff hätte zur Folge gehabt,<br />

dass die Rentenanpassung 2015<br />

voraussichtlich rd. 1,1 Prozentpunkte<br />

(bzw. auf Jahresbasis fast 2,7 Mrd. €)<br />

höher ausgefallen wäre und der Rentenbeitragssatz<br />

daher zum 1. Januar<br />

2015 nur auf 18,8 % hätte gesenkt<br />

werden können.<br />

Die BDA hat sich – letztlich erfolgreich<br />

– gegen diesen geplanten Eingriff<br />

eingesetzt. Mit der vom Bundeskabinett<br />

beschlossenen Rentenbeitragssatzsenkung<br />

um 0,2 Prozentpunkte<br />

verringern sich die Arbeitskosten der<br />

deutschen Wirtschaft um rd. 1 Mrd. €<br />

pro Jahr. Nach dem jüngsten Rentenversicherungsbericht<br />

der Bundesregierung<br />

kann der Beitragssatz von 18,7 %<br />

bis einschließlich 2018 stabil gehalten<br />

werden.<br />

Syndikusanwälte weiterhin<br />

von gesetzlicher Rentenversicherungspflicht<br />

befreien<br />

Am 3. April <strong>2014</strong> hat das Bundessozialgericht<br />

(BSG) entschieden, dass<br />

Syndikusanwälte nicht von der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung befreit<br />

werden können, und ihnen zugleich<br />

die Anwaltseigenschaft abgesprochen.<br />

Damit hat das BSG die jahrzehntelange<br />

Befreiungspraxis der Deutschen Rentenversicherung<br />

Bund (DRV Bund) für<br />

hinfällig erklärt.<br />

Die BDA hat zur Diskussion der sich<br />

aus dieser Rechtsprechung ergebenden<br />

Probleme und den zu ziehenden<br />

Konsequenzen am 15. Mai <strong>2014</strong> eine<br />

Fachtagung durchgeführt, viele Fragen<br />

mit den Teilnehmern diskutiert und das<br />

weitere Vorgehen abgestimmt.<br />

Die BDA hat sich von April bis Dezember<br />

intensive bei der DRV Bund<br />

für einen weitreichenden Vertrauensschutz<br />

für bereits befreite Syndici<br />

eingesetzt. Nachdem die lange erwarteten<br />

Begründungen zu den BSG-<br />

Urteilen Ende August <strong>2014</strong> erschienen<br />

sind, hat die DRV Bund nach Abstimmung<br />

mit dem Bundesversicherungsamt<br />

(BVA) am 12. Dezember <strong>2014</strong> eine<br />

Information zur Umsetzung der BSG-<br />

Urteile und dem Vertrauensschutz<br />

für bereits befreite Syndici veröffentlicht.<br />

Danach bleiben alle Syndikusanwälte,<br />

die über einen aktuellen


Soziale Sicherung<br />

69<br />

Befreiungsbescheid für ihre derzeit<br />

ausgeübte Beschäftigung verfügen,<br />

in dieser Tätigkeit befreit, solange es<br />

nicht "bei dem bisherigen Arbeitgeber<br />

zu einer wesentlichen Änderung im<br />

Tätigkeitsfeld (z. B. Wechsel von der<br />

Rechtsabteilung in den Vertrieb) gekommen<br />

ist oder kommt, so dass die<br />

Tätigkeit ihren ursprünglich rechtsberatenden<br />

Charakter verliert". Die DRV<br />

Bund verzichtet für die Vergangenheit<br />

auf Beitragsnachforderungen zur gesetzlichen<br />

Rentenversicherung für die<br />

Syndikusanwälte, die nicht über einen<br />

Befreiungsbescheid für die aktuell<br />

ausgeübte Beschäftigung verfügen,<br />

wenn die betroffenen Syndikusanwälte<br />

zum Stichtag 1. Januar 2015 zur gesetzlichen<br />

Rentenversicherung umgemeldet<br />

werden. Diese Ummeldung<br />

muss nicht mehr zwingend bis Ende<br />

des Jahres <strong>2014</strong> erfolgen, sie kann<br />

auch noch rückwirkend in den ersten<br />

sechs Wochen des Jahres 2015 erfolgen.<br />

Der Verzicht auf Beitragsnachforderungen<br />

in den genannten Fällen<br />

ist sehr erfreulich, da damit hohe Beitragsnachzahlungen<br />

für betroffene<br />

Arbeitgeber vermieden werden. Für<br />

Syndikusanwälte, die am 31. Dezember<br />

<strong>2014</strong> das 58. Lebensjahr vollendet<br />

haben, wird ein besonderer Vertrauensschutz<br />

gewährt. Sie können auch<br />

in Zukunft weiter in ihrem Versorgungswerk<br />

versichert bleiben können,<br />

auch wenn sie nicht über einen Befreiungsbescheid<br />

für die aktuell ausgeübte<br />

Beschäftigung verfügen, solange<br />

die übrigen Voraussetzungen für eine<br />

Mitgliedschaft im Versorgungswerk<br />

BEITRAGSSATZSUMME IN DER SOZIALVERSICHERUNG<br />

MUSS AUCH MITTEL- UND LANGFRISTIG UNTER 40 % BLEIBEN<br />

Beitragssätze in der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zum 1. Januar eines Jahres<br />

in % des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts<br />

32,4<br />

35,8<br />

41,1<br />

39,6<br />

40,4<br />

40,1<br />

39,5<br />

39,5<br />

39,6<br />

24,4<br />

26,5<br />

1960 1970 1980 1990 2000 2010 2011 2012 2013 <strong>2014</strong> 2015*<br />

*2015: Schätzung<br />

Quellen: Deutsche Rentenversicherung Bund und Bundesgesundheitsministerium,<br />

eigene Zusammenstellung und Berechnungen der BDA, <strong>2014</strong>


70<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

weiter erfüllt sind. Ausgenommen von<br />

dem Vertrauensschutz sind Personen,<br />

die inzwischen einer Tätigkeit nachgehen,<br />

die unter keinen Umständen als<br />

rechtsberatend angesehen werden<br />

kann.<br />

Über die Gewährung eines Vertrauensschutzes<br />

hinaus sind Gesetzesänderungen<br />

notwendig, um auch zukünftig<br />

die Erteilung von Befreiungen für<br />

Syndikusanwälte zu ermöglichen. Hierfür<br />

hat sich die BDA bereits im April<br />

<strong>2014</strong> mit berufsständischen Vertretungen<br />

und Interessenverbänden zu einem<br />

„Runden Tisch“ zusammengefunden,<br />

um sich gegenseitig über den aktuellen<br />

Stand der verschiedenen Bemühungen<br />

zu informieren und ein konzertiertes<br />

Vorgehen sicherzustellen. Ein weiteres<br />

Treffen des „Runden Tisches“ fand am<br />

6. Oktober <strong>2014</strong> statt. Die BDA drängt<br />

bei den anwaltlichen Spitzenorganisationen<br />

darauf, sich auf einen gemeinsamen<br />

Vorschlag zur berufsrechtlichen<br />

Ab sicherung des Syndikusanwalts zu<br />

verständigen, weil eine solche Positionierung<br />

von Seiten der Bundesregierung<br />

als Voraussetzung für ein gesetzgeberisches<br />

Handeln erklärt wurde.<br />

Darüber hinaus hat die BDA gegenüber<br />

der Politik für die gesetzliche Wiederherstellung<br />

eines Befreiungsrechts für<br />

Syndikusanwälte geworben und inzwischen<br />

auch einige Unterstützung hierfür<br />

gewinnen können.<br />

Chancen des geplanten<br />

Betriebsrentenrechtsänderungsgesetzes<br />

nutzen<br />

Das Bundesarbeitsministerium hat angekündigt,<br />

im Jahr 2015 neben der<br />

anstehenden Umsetzung der EU-<br />

Mobilitätsrichtlinie (vormals „Portabilitätsrichtlinie“)<br />

auch das Betriebsrentengesetz<br />

zu novellieren und eine<br />

Verbesserung der Rahmenbedingungen<br />

der betrieblichen Altersvorsorge<br />

zu prüfen. Ein Diskussionsentwurf zur<br />

Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie<br />

soll Anfang 2015 vorgelegt werden.<br />

Bereits am 6. Oktober <strong>2014</strong> hat<br />

das Bundesarbeitsministerium der<br />

BDA, dem DGB und der Arbeitsgemeinschaft<br />

für betriebliche Altersversorgung<br />

(aba) einen Vorschlag zur<br />

„Aufwertung der tarifvertraglich gestalteten<br />

betrieblichen Altersvorsorge“<br />

übermittelt. Dieser sieht im Kern vor,<br />

dass die Haftung des Arbeitgebers für<br />

Betriebsrentenzusagen tarifdispositiv<br />

geregelt werden kann, jedoch nur im<br />

Rahmen von gemeinsamen Einrichtungen<br />

der Tarifvertragsparteien, die dem<br />

Sicherungsfonds der Versicherungswirtschaft<br />

angeschlossen sind, und<br />

bei tarifvertraglich gewährleisteten<br />

Arbeitgeberbeiträgen an diese Einrichtung.<br />

Der BDA-Ausschuss Betriebliche<br />

Altersvorsorge hat in seiner Sitzung am<br />

23. Oktober <strong>2014</strong> einstimmig beschlossen,<br />

diesen Vorschlag abzulehnen,<br />

da er zur Stärkung der betrieblichen<br />

Altersvorsorge ungeeignet ist. Insbesondere<br />

hätte die zwingend vorgesehene<br />

Mitgliedschaft im Sicherungsfonds<br />

zur Folge, dass diese Einrichtungen<br />

die Eigenmittelvorgaben der Lebensversicherungsunternehmen<br />

erfüllen<br />

müssten. Dies würde nicht nur die Ertragschancen<br />

der gemeinsamen Einrichtungen<br />

erheblich einschränken und<br />

für die Arbeitgeber verteuern, sondern<br />

auch die Argumentation auf europäischer<br />

Ebene gegen die Verschärfung<br />

der Eigenmittelvorgaben für Pensionskassen<br />

und Pensionsfonds schwächen.<br />

Außerdem ist dieser Vorschlag kein<br />

Ersatz für die notwendigen Verbesserungen<br />

der Rahmenbedingungen der<br />

betrieblichen Altersvorsorge. Daher<br />

wird die BDA weiter auf die Berücksichtigung<br />

ihrer Vorschläge drängen, zu denen<br />

u. a. die Erhöhung des steuer- und<br />

beitragsfreien Zuwendungsrahmens,<br />

die bessere Nutzungsmöglichkeit der<br />

Riesterförderung sowie die Vereinfachung<br />

der Anpassungsregelungen<br />

für laufende Betriebsrenten gehören.<br />

Aber auch bei der EU-Mobilitätsrichtlinie,<br />

die am 16. April <strong>2014</strong> verabschiedet<br />

wurde und bis spätestens<br />

2018 umgesetzt werden muss, wird<br />

sich die BDA dafür einsetzen, dass die<br />

Belastungen der betrieblichen Altersvorsorge<br />

vermieden werden bzw. auf<br />

ein absolutes Minimum beschränkt<br />

bleiben. Zwar konnte die BDA erhebliche<br />

Verschlechterungen für die betriebliche<br />

Altersvorsorge – wie sie in<br />

den ersten Entwürfen der EU-Kommission<br />

enthalten waren (z. B. die Vorgabe<br />

einer einjährigen Unverfallbarkeitsfrist)<br />

– in einem jahrelangen Verhandlungsprozess<br />

erfolgreich verhindern.


Soziale Sicherung<br />

71<br />

Gleichwohl enthält die Richtlinie Belastungen<br />

für die betriebliche Altersvorsorge<br />

in Deutschland. So wird die<br />

vorgesehene Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen<br />

von fünf auf drei Jahre<br />

zu einer Zunahme von Kleinstanwartschaften<br />

und somit zu einem höheren<br />

Verwaltungsaufwand der Betriebe und<br />

Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge<br />

führen. Zudem wird hierdurch<br />

die betriebliche Altersvorsorge als<br />

Personalbindungsinstrument entwertet,<br />

weil Betriebstreue nicht mehr in<br />

gleicher Weise honoriert werden kann.<br />

Auch die überraschend zum Ende der<br />

Verhandlungen eingefügte Erschwerung<br />

von Abfindungen von Kleinstanwartschaften<br />

wird die Arbeitgeber<br />

mit zusätzlicher Bürokratie belasten.<br />

Offen ist noch die Auswirkung der beschlossenen<br />

Anpassungsregelungen für<br />

Betriebsrentenanwartschaften.<br />

Belange der betrieblichen<br />

Altersvorsorge bei Novellierung<br />

des Versicherungsaufsichtsrechts<br />

stärker berücksichtigen<br />

Umsetzung der in Vorbereitung befindlichen<br />

Überarbeitung der EU-Pensionsfondsrichtlinie<br />

bietet hierfür eine<br />

nächste Gelegenheit.<br />

Zu begrüßen ist, dass nach dem Gesetzentwurf<br />

der Pensions-Sicherungs-<br />

Verein (PSV) von den Eigenmittelvorgaben<br />

nach Solvency II ausgenommen<br />

bleibt, weil damit eine rd. 1 Mrd. € teure<br />

Mehrbelastung der Arbeitgeber, die<br />

den PSV finanzieren, vermieden wird.<br />

Weiter positiv ist auch, dass mit der<br />

Neuregelung des Ausgleichsfonds und<br />

Glättungsverfahrens die gesetzl ichen<br />

Voraussetzungen für eine weniger<br />

volatile Beitragssatzentwicklung des<br />

PSV geschaffen werden. Hierfür hatte<br />

sich die BDA im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens<br />

eingesetzt.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale<br />

Sicherung > Betriebliche Altersvorsorge<br />

Am 3. September <strong>2014</strong> hat die Bundesregierung<br />

den Entwurf eines „Gesetzes<br />

zur Modernisierung der Finanzaufsicht<br />

über Versicherungen“ beschlossen, mit<br />

dem im Wesentlichen die EU-Richtlinie<br />

zur „Aufnahme und Ausübung der Versicherungs-<br />

und der Rückversicherungstätigkeit“<br />

( Solvabilität II bzw. Solvency<br />

II) in nationales Recht umgesetzt<br />

werden soll. Von der Neufassung des<br />

Versicherungsaufsichtsgesetzes sind<br />

auch Regelungen zur betrieblichen<br />

Altersvorsorge betroffen.<br />

Die BDA wird sich im laufenden<br />

Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen,<br />

dass die Belange der betrieblichen<br />

Altersvorsorge im Aufsichtsrecht<br />

stärker berücksichtigt werden.<br />

Das Versicherungsaufsichtsrecht mit<br />

seinen einzelnen Sonderregelungen<br />

für Pensionskassen und Pensionsfonds<br />

führt zu hoher Komplexität und<br />

teilweise zu Wertungswidersprüchen.<br />

Deshalb sollte perspektivisch<br />

ein eigenständiges Aufsichtsrecht für<br />

Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge<br />

geschaffen werden. Die<br />

Ich begrüße, dass das Bundesarbeitsministerium die<br />

Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge verbessern<br />

will. Ihre Verbreitung muss aber weiter auf freiwilliger<br />

Grundlage erfolgen. Daher drängen wir auf die Umsetzung<br />

unserer Vorschläge, um mehr Arbeitgeber zur betrieblichen<br />

Altersvorsorge zu ermutigen.<br />

Milagros Caiña-Andree | Präsidiumsmitglied der BDA, Vorsitzende BDA-Ausschuss<br />

Betriebliche Altersvorsorge, Vorstandsmitglied BMW AG


72<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Weichen mit Entwurf für<br />

EU- Pensionsfondsrichtlinie<br />

falsch gestellt<br />

Die Europäische Kommission hat am<br />

27. März <strong>2014</strong> ihren Vorschlag zur Überarbeitung<br />

der EU-Pensionsfondsrichtlinie<br />

vorgelegt, mit dem die aufsichtsrechtlichen<br />

Vorgaben für Einrichtungen<br />

der betrieblichen Altersvorsorge neu<br />

gefasst werden sollen.<br />

Die Weichen werden mit diesem<br />

Vorschlag für Pensionskassen und Pensionsfonds<br />

falsch gestellt. Der Richtlinienvorschlag<br />

würde in Deutschland<br />

die betriebliche Altersvorsorge mit zusätzlicher<br />

Bürokratie belasten und ihre<br />

Organisation erschweren. Vorbild des<br />

jetzigen Entwurfs ist das für Versicherungen<br />

entwickelte Solvency-II-Konzept.<br />

So wäre z. B. nach den Vorgaben<br />

des Entwurfs nicht mehr gewährleistet,<br />

dass die Arbeitgeber die Verwaltung<br />

ihrer eigenen Pensionskassen selbst<br />

durchführen dürfen. Zudem zeigen z. B.<br />

die hochdetaillierten und komplexen<br />

Vorgaben zur Information der Berechtigten,<br />

dass mit diesem Vorschlag keine<br />

Mindeststandards vorgesehen sind,<br />

sondern eine Vollharmonisierung der<br />

Aufsicht angestrebt wird. Zwar ist zu<br />

begrüßen, dass der Entwurf nicht die<br />

ursprünglich vorgesehenen Eigenmittelvorgaben<br />

nach Solvency II enthält,<br />

die die betriebliche Altersvorsorge milliardenschwer<br />

belastet und existenziell<br />

bedroht hätten. Hierauf hat die BDA<br />

KRANKENKASSEN ERHEBEN AB 2015 EINEN KASSENINDIVIDUELLEN<br />

ZUSATZBEITRAGSSATZ – ARBEITGEBERANTEIL BLEIBT BEI 7,3 %<br />

in % des beitragspflichtigen<br />

Arbeitsentgelts<br />

8,2<br />

0,9<br />

7,3<br />

Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Versicherte<br />

Allgemeiner Beitragssatz Versicherte<br />

Beitragssatz Arbeitgeber<br />

7,3 7,3<br />

Mit dem GKV-Finanzstruktur- und<br />

Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz<br />

(GKV-FQWG) wird ab 1. Januar 2015<br />

der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen<br />

Krankenversicherung von<br />

15,5 % auf 14,6 % gesenkt. Aus dem<br />

kasseneinheitlichen Sonderbeitrag von<br />

0,9 Prozentpunkten wird ein kassenindividueller<br />

Zusatzbeitrag.<br />

2015 werden die geschätzten Ausgaben<br />

aller gesetzlichen Krankenkassen<br />

bei 209,5 Mrd. € liegen und<br />

damit die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds<br />

i. H. v. 198,3 Mrd. € um<br />

11,2 Mrd. € übersteigen. Aus diesem<br />

Differenzbetrag errechnet sich für die<br />

gesetzlichen Kranken kassen insgesamt<br />

ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag<br />

von 0,9 Prozentpunkten zulasten<br />

allein der Krankenkassen mitglieder.<br />

Die von den einzelnen Krankenkassen<br />

erhobenen Zusatzbeitragssätze können<br />

davon – teilweise auch erheblich –<br />

nach oben oder unten abweichen.<br />

<strong>2014</strong> 2015<br />

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, eigene Darstellung der BDA, <strong>2014</strong>


Soziale Sicherung<br />

73<br />

viele Jahre hingewirkt. Eine endgültige<br />

Absage der EU-Kommission, dass diese<br />

Vorgaben später eingeführt werden,<br />

steht aber aus.<br />

In den anstehenden Verhandlungen<br />

im Rat und im Europäischen Parlament<br />

wird sich die BDA dafür einsetzen,<br />

dass Erschwernisse für die Verwaltung<br />

der Einrichtungen und überflüssige<br />

Informationspflichten unterbleiben.<br />

Insbesondere sollte endgültig und unmissverständlich<br />

von den Plänen, die<br />

Eigenmittelvorgaben für Einrichtungen<br />

der betrieblichen Altersvorsorge<br />

entsprechend den Grundsätzen von<br />

Solvency II zu ändern, Abstand genommen<br />

werden.<br />

Pflegereform darf kommende<br />

Generationen nicht überlasten<br />

Zum 1. Januar 2015 wird die erste Stufe<br />

der Pflegereform, das am 17. Oktober<br />

<strong>2014</strong> in zweiter und dritter Lesung vom<br />

Bundestag beschlossene erste Pflegestärkungsgesetz<br />

(PSG I), in Kraft treten.<br />

Die zweite Stufe soll zum 1. Januar<br />

2017 folgen.<br />

Schwerpunkt der ersten Stufe ist<br />

die Anhebung des Beitragssatzes um<br />

0,3 Prozentpunkte. Dies bedeutet bereits<br />

im Jahr 2015 eine zusätzliche<br />

Belastung der Beitragszahler von<br />

rd. 3,6 Mrd. €. Mit 0,1 Prozentpunkten<br />

der Beitragssatzerhöhung wird ein<br />

Pflege vorsorgefonds aufgebaut, dessen<br />

angesparte Mittel ab dem Jahr 2035 zur<br />

Entlastung der Beitragszahler verwendet<br />

werden sollen. Die verbleibenden<br />

Beitragsmehreinnahmen dienen vor allem<br />

der Preisanpassung der Leistungsbeträge.<br />

Menschen mit Demenz sollen<br />

bessergestellt werden. Die BDA hat im<br />

Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens<br />

deutlich gemacht, dass Leistungsausweitungen<br />

in der Pflegeversicherung<br />

nur dann in Betracht kommen können,<br />

wenn sie auch dauerhaft finanzierbar<br />

sind. Nachfolgende Generationen dürfen<br />

nicht finanziell überfordert werden.<br />

Dabei ist zu beachten, dass die künftige<br />

Belastung der Beitragszahler zur Pflegeversicherung<br />

ohnehin steigt, wenn<br />

die geburtenstarken Jahrgänge in ein<br />

pflegenahes Alter kommen.<br />

Ab 1. Januar 2017 soll mit der zweiten<br />

Stufe der Pflegereform die Definition<br />

von Pflegebedürftigkeit modifiziert<br />

werden, um neben körperlichen Einschränkungen<br />

auch demenzielle Erkrankungen<br />

im Begutachtungsverfahren<br />

zu erfassen. Der „Expertenbeirat<br />

zur konkreten Ausgestaltung des neuen<br />

Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ – dem<br />

auch die BDA angehörte – hat im Juni<br />

2013 seinen Bericht vorgelegt, in dem<br />

jedoch noch nicht alle Detailfragen<br />

abschließend geklärt werden konnten.<br />

Mit zwei Studien wird daher die<br />

Praxistauglichkeit des neuen Begutachtungsverfahrens<br />

zur Feststellung<br />

von Pflegebedürftigkeit überprüft. Die<br />

„Evaluation des Neuen Begutachtungsassessments<br />

(NBA) – Erfassung von<br />

Versorgungsaufwänden in stationären<br />

Einrichtungen“ untersucht etwa 2.000<br />

Personen in 40 Heimen. Auf Grundlage<br />

dieses Berichts werden später die<br />

Leistungsbeträge festgelegt. Mit einer<br />

„Praktikabilitätsstudie“ wird zusätzlich<br />

vor allem die Anwendung des NBA<br />

durch die Gutachter des Medizinischen<br />

Dienstes der Krankenversicherung praktisch<br />

erprobt.<br />

25 %<br />

Um<br />

steigen die Beiträge der sozialen<br />

Pflege versicherung bis 2017 laut<br />

Koalitionsvertrag.<br />

AKTUELLE FINANZDATEN DER GESETZLICHEN<br />

KRANKENVERSICHERUNG<br />

Anders als im Vorjahr konnten sich <strong>2014</strong> Bundesgesundheitsministerium,<br />

Bundesversicherungsamt und GKV-Spitzenverband im Schätzerkreis der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung einvernehmlich auf eine Prognose über<br />

die Höhe der Einnahmen und Ausgaben sowie die Zahl der Versicherten und<br />

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen einigen.<br />

Für das Jahr 2015 geht der Schätzerkreis davon aus, dass die Ausgaben aller<br />

gesetzlichen Krankenkassen bei 209,5 Mrd. € liegen werden. Dies entspricht<br />

einer Zunahme der Ausgaben um 4,1 % je Versicherten. Die Ausgaben werden<br />

damit die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds i. H. v. 198,3 Mrd. €<br />

um 11,2 Mrd. € übersteigen. Aus diesem Differenzbetrag errechnet sich für<br />

die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag<br />

von 0,9 Prozentpunkten zulasten der Krankenkassenmitglieder. Die<br />

von den einzelnen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeitragssätze können<br />

davon – teilweise erheblich – abweichen.


74<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Kapitaldeckung ist der richtige Weg für eine generationengerechtere<br />

Pflegeversicherung. Folgerichtig wird die Politik<br />

ab 2015 einen Pflegevorsorgefonds einführen. Diese Kapitalrücklage<br />

ist aber nicht vor einer späteren Zweckentfremdung<br />

durch die Politik geschützt. Besser wäre daher die ‚echte‘<br />

Kapitaldeckung nach dem Vorbild privater Versicherungsverträge.<br />

Dr. h. c. Josef Beutelmann | Vizepräsident der BDA, Vorsitzender Arbeitgeberverband<br />

der Versicherungsunternehmen in Deutschland, Aufsichtsratsvorsitzender<br />

Barmenia Versicherungen<br />

LEISTUNGSAUSGABEN DER SOZIALEN PFLEGEVERSICHERUNG DEUTLICH GESTIEGEN<br />

Soziale Pflegeversicherung: Leistungsausgaben in Mrd. €, Leistungsbezieher in Mio.<br />

16,8<br />

16,9<br />

17,1<br />

17,4<br />

18,2<br />

19,3<br />

20,4<br />

20,9<br />

21,9<br />

23,2<br />

1,9<br />

2,0<br />

2,0<br />

2,0<br />

2,1<br />

2,2<br />

2,3<br />

2,3<br />

2,4<br />

2,5<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

Leistungsausgaben, in Mrd. €<br />

Leistungsbezieher, in Mio.<br />

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Geschäftsstatistik der Pflegekassen, eigene Darstellung der BDA, <strong>2014</strong>


Soziale Sicherung<br />

75<br />

Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff,<br />

wie er nach dem Koalitionsvertrag<br />

vorgesehen ist, bietet die<br />

Chance, die Bedarfe von Versicherten<br />

mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen<br />

besser abzubilden. Die Neudefinition<br />

von Pflegebedürftigkeit muss<br />

aber kostenneutral umgesetzt werden.<br />

Daher ist bei der Festlegung der Leistungsbeträge<br />

darauf zu achten, dass<br />

das bisherige Leistungsvolumen lediglich<br />

nach einem anderen Schlüssel<br />

aufgeteilt wird und die insgesamt vor<br />

allem technische Umstellung nicht zu<br />

einem Einfallstor politisch motivierter<br />

Leistungsausweitungen wird. Der<br />

Teilleistungscharakter der Pflegeversicherung<br />

darf nicht zur Disposition<br />

stehen.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale<br />

Sicherung > Pflegeversicherung<br />

Selbstverwaltung einberufen, um mit<br />

erfahrenen Selbstverwaltern frühzeitig<br />

zu den politischen Forderungen Position<br />

zu beziehen und eigene Forderungen<br />

zu formulieren. Diese Positionen hat die<br />

BDA im Anschluss an die politischen<br />

Entscheidungsträger herangetragen.<br />

Erste inzwischen bekannt gewordene<br />

Pläne zur Reform der Sozialwahlen<br />

laufen aber leider auf eine Bürokratisierung<br />

und Verteuerung der Wahlen<br />

hinaus. Neben anderen zusätzlichen<br />

Vorgaben für die Aufstellung von Vorschlagslisten<br />

ist u. a. eine gesetzliche<br />

Frauenquote geplant – obwohl auch der<br />

Bundestag selbst solche Geschlechterquoten<br />

bei seiner Wahl nicht kennt.<br />

Zudem soll es bei den Krankenkassen<br />

zwingend Direktwahlen geben, auch<br />

wenn nur eine einzige Vorschlagsliste<br />

vorliegt, so wie dies auf der Arbeitgeberseite<br />

stets der Fall ist. Die BDA setzt<br />

sich gemeinsam mit dem DGB dafür<br />

ein, dass solche kostentreibende Vorgaben<br />

unterbleiben.<br />

Sozialwahlen nicht büro kratisieren<br />

und verteuern<br />

CDU, CSU und SPD haben entsprechend<br />

den Vorgaben im Koalitionsvertrag<br />

ein Gesetzgebungsverfahren<br />

zur Stärkung der sozialen Selbstverwaltung<br />

und zur Modernisierung der<br />

Sozialwahlen angekündigt. In Zukunft<br />

sollen Wahlen auch online möglich<br />

sein und mehr Direktwahlen stattfinden.<br />

Außerdem soll die Arbeit der<br />

Selbstverwaltung transparenter gestaltet<br />

und ein repräsentatives Verhältnis<br />

von Frauen und Männern erreicht<br />

werden.<br />

Anlässlich des bevorstehenden Gesetzgebungsverfahrens<br />

haben BDA und<br />

DGB gemeinsam mit der Gesellschaft für<br />

Sozialen Fortschritt am 31. März <strong>2014</strong><br />

in Berlin die Kooperationsveranstaltung<br />

„Sozialpartnerschaft in der Sozialen<br />

Selbstverwaltung. Bewährt und<br />

reformbedürftig“ durchgeführt. Die<br />

zahlreichen Teilnehmer erhielten einen<br />

Überblick über die historische<br />

Entwicklung der Selbstverwaltung und<br />

geänderte Rahmenbedingungen sowie<br />

daraus resultierende aktuelle Herausforderungen.<br />

Außerdem hat die BDA am<br />

12. Juni <strong>2014</strong> ihren Arbeitskreis Soziale<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale<br />

Sicherung > Soziale Selbstverwaltung<br />

Arbeitgebermeldeverfahren<br />

von Bürokratie entlasten<br />

Im Rahmen des maßgeblich aus Anlass<br />

einer BDA-Initiative gestarteten Projekts<br />

„Optimiertes Meldeverfahren in<br />

der sozialen Sicherung“ (OMS) hat das<br />

Bundesarbeitsministerium geprüft, inwieweit<br />

die bestehenden Meldewege<br />

zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern<br />

unter Nutzung der<br />

bei ELENA (elektronischer Entgeltnachweis)<br />

gewonnenen Erfahrungen<br />

zur Optimierung und Vereinfachung der<br />

elektronischen Meldeverfahren genutzt<br />

werden können. Die BDA hat das Projekt<br />

intensiv unterstützt, mit der Zielsetzung,<br />

eine spürbare Verringerung<br />

der bürokratischen Belastungen für die<br />

Arbeitgeber zu erreichen.<br />

Nach dem Abschluss der ersten<br />

Phase, in der eine ausführliche Verfahrensanalyse<br />

vorgenommen und die<br />

Kosten für die Verfahren quantifiziert


76<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

wurden, sollten die von den Beteiligten<br />

eingereichten Optimierungsvorschläge<br />

untersucht werden. Dabei wurden im<br />

ersten Schritt die am höchsten priorisierten<br />

30 Vorschläge analysiert und<br />

sowohl die Kosten für die Einführung<br />

als auch die mit der Optimierung verbundene<br />

Einsparung im Verfahren gemessen.<br />

Die übrigen mehr als 100 Optimierungsvorschläge<br />

wurden zusammengefasst<br />

und im zweiten Teil von OMS<br />

grob analysiert. Ein Schwerpunkt des<br />

zweiten Teils war es auch, die Prozesse<br />

bei den Arbeitgebern zu beleuchten<br />

und dort korrigierend einzugreifen, wo<br />

der Gesetzgeber im Meldeverfahren<br />

unnötige Bürokratie geschaffen hat.<br />

Hierzu haben Arbeitgeber unter der Koordination<br />

der BDA in Workshops entsprechende<br />

Analysen vorgenommen,<br />

die von Vertretern des Statistischen<br />

Bundesamts bewertet wurden. In diesem<br />

Kontext wurde eine signifikante<br />

Schwachstelle offenbar. Großer bürokratischer<br />

Aufwand beim Arbeitgeber<br />

resultiert daraus, dass die gesetzlichen<br />

Vorgaben unnötig kompliziert umgesetzt<br />

werden oder dass gesetzliche<br />

Definitionen nicht ressortübergreifend<br />

im Sinne unbürokratischen Handelns<br />

abgestimmt werden (z. B. bei der Verwendung<br />

des Entgeltbegriffs). Arbeitgeberseitige<br />

Einsparungen können in<br />

diesem Kontext im Wesentlichen nur<br />

dann erreicht werden, wenn fachrechtliche<br />

Vereinfachungen vorgenommen<br />

werden. Änderungen im Fachrecht,<br />

also in den gesetzlichen Vorgaben des<br />

jeweils zuständigen Fachressorts, sind<br />

jedoch im Rahmen des Projekts OMS<br />

ausgeschlossen.<br />

Das Projekt OMS ist im Ergebnis<br />

deshalb erfolgreich, weil eine hervorragende<br />

Verfahrensanalyse erstellt und<br />

die Kosten für die Verfahren quantifiziert<br />

wurden. Durch die Einschränkungen,<br />

die dem Projekt auferlegt waren,<br />

sind die Optimierungsvorschläge, die<br />

auch tatsächlich realisiert werden können,<br />

nicht weitreichend genug. Die BDA<br />

wird sich dafür einsetzen, dass die gewonnenen<br />

Erkenntnisse auch so umgesetzt<br />

werden, dass es zu spürbaren<br />

Einsparungen für die Arbeitgeberseite<br />

kommt. Insbesondere die notwendigen<br />

Änderungen im Fachrecht, die im Rahmen<br />

des Projekts OMS unberücksichtigt<br />

geblieben sind, beinhalten noch<br />

ein hohes Einsparpotenzial. Darüber<br />

hinaus bleibt eine grundsätzliche Neuordnung<br />

bzw. Abstimmung aller Meldeverfahren<br />

von Arbeitgebern zur öffentlichen<br />

Verwaltung notwendig.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale<br />

Sicherung > Beitrags- und Melderecht


Soziale Sicherung<br />

77<br />

Weitere Belastungen im<br />

Arbeitsschutz vermeiden<br />

Ende August <strong>2014</strong> hat das Bundeskabinett<br />

den Entwurf einer „Verordnung<br />

zur Neuregelung der Anforderungen an<br />

den Arbeitsschutz bei der Verwendung<br />

von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen“<br />

(Betriebssicherheitsverordnung) verabschiedet.<br />

BDA und BDI hatten sowohl<br />

im Jahr <strong>2014</strong> als auch bereits im Vorjahr<br />

zu verschiedenen Verordnungsentwürfen<br />

Stellung genommen und an einer<br />

Vielzahl von Regelungsvorschlägen<br />

nachdrücklich Kritik geübt.<br />

In dem Kabinettsentwurf wurden<br />

z. T. Kritikpunkte von BDA und BDI berücksichtigt,<br />

so dass sich der Entwurf<br />

insgesamt verbessert hat. Allerdings<br />

sind in einigen Bereichen weiterhin<br />

problematische Regelungen enthalten.<br />

Dies betrifft z. B. die umfangreiche<br />

Änderung der Verordnung an sich, die<br />

in den Unternehmen für erheblichen<br />

Anpassungsbedarf sorgen wird, die<br />

Aufnahme eines weitreichenden Ordnungswidrigkeitenkatalogs,<br />

das Fehlen<br />

einer Übergangsfrist sowie die vorgesehene<br />

Verlagerung der Regelungen zum<br />

Explosions schutz in die Gefahrstoffverordnung.<br />

Die Bundesländer haben<br />

bereits erheblichen Beratungs- und<br />

Diskussionsbedarf zum vorgelegten<br />

Kabinettsentwurf angekündigt.<br />

Das Bundeskabinett hat Ende Oktober<br />

<strong>2014</strong> den Entwurf einer Verordnung<br />

zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen<br />

beschlossen. Wesentlicher<br />

Inhalt dieser Änderungsverordnung ist<br />

die Änderung der Arbeitsstättenverordnung.<br />

Die BDA hat den Kabinettsentwurf<br />

deutlich kritisiert, da er – obwohl<br />

z. T. Verbesserungen gegenüber dem<br />

Referentenentwurf erfolgt sind – in<br />

dieser Form eine unnötige Belastung<br />

der Unternehmen bedeutet. Kritisch<br />

ARBEITSUNFÄLLE AUF NIEDRIGEM NIVEAU<br />

Unfallquoten im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, bis 1990 Westdeutschland, ab 1991 Gesamtdeutschland,<br />

je 1.000 Vollarbeiter<br />

132,7<br />

102,5<br />

76,4<br />

52,1<br />

37,1 34,5 32,5 29,4 27,9 27,2 27,5 27,7 27,8 25,0 26,4 25,8 24,4 23,5<br />

1960 1970 1980 1990 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013<br />

Quellen: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, eigene Darstellung der BDA, <strong>2014</strong>


78<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

an dem Verordnungsvorhaben sind<br />

insbesondere geplante Ausweitungen<br />

des Anwendungsbereichs sowie die Erweiterung<br />

verschiedener Definitionen<br />

und die damit verbundenen Auflagen.<br />

Besonders problematisch ist, dass vorgesehen<br />

ist, Teile der Arbeitsstättenverordnung,<br />

insbesondere die Durchführung<br />

der Gefährdungsbeurteilung,<br />

auch auf vom Arbeitgeber eingerichtete<br />

Telearbeitsplätze anzuwenden.<br />

Dies würde die Betriebe vor erhebliche<br />

organisatorische und finanzielle Herausforderungen<br />

stellen und die Ermöglichung<br />

von Telearbeit erschweren. Die<br />

BDA hat ihre Kritik im Dezember gegenüber<br />

dem nun beratenden Bundesrat<br />

deutlich gemacht und auf wesentliche<br />

Verbesserungen der Verordnung<br />

gedrängt.<br />

Arbeitgeberinitiativen<br />

fördern gezielt psychische<br />

Gesundheit<br />

Mit der „Gemeinsamen Erklärung zur<br />

psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt“<br />

haben BDA, DGB und Bundesarbeitsministerium<br />

im September<br />

2013 den Startschuss für gemeinsames<br />

Handeln zum Thema „Psychische<br />

Gesundheit“ gegeben. Daraufhin hat<br />

die BDA eine Vielzahl von Initiativen zur<br />

gezielten Förderung der psychischen<br />

Gesundheit ergriffen.<br />

Zur Verbesserung der Versorgung<br />

psychisch Erkrankter ist es auf Initiative<br />

der BDA und mit Unterstützung<br />

der Gewerkschaften über den GKV-<br />

Spitzenverband bereits gelungen, eine<br />

„Reform des Angebots an ambulanter<br />

Psychotherapie“ auf den Weg zu bringen.<br />

In dem gemeinsam vereinbarten<br />

Papier, das auf der Ebene des GKV-<br />

Spitzenverbands verabschiedet wurde,<br />

sind konkrete Maßnahmen enthalten,<br />

um Erkrankten einen zeitnahen Zugang<br />

zur Psychotherapie zu ermöglichen.<br />

Am 19. März <strong>2014</strong> wurde in einer<br />

gemeinsamen Sozialpartner-Veranstaltung<br />

von BDA und DGB eine Bilanzierung<br />

der bisher erreichten Umsetzung<br />

der gemeinsamen Ziele zur Förderung<br />

der psychischen Gesundheit vorgenommen.<br />

Bundesarbeitsministerin Nahles<br />

würdigte in ihrem Beitrag die Aktivitäten<br />

der Sozialpartner und bestätigte den in<br />

der Koalitionsvereinbarung beschriebenen<br />

sachlichen Kurs, der politisches<br />

Handeln von einem fundierten<br />

Erkenntnisstand abhängig macht. Der<br />

zentrale Inhalt der von mehr als 300<br />

Teilnehmenden besuchten Veranstaltung<br />

bestand in der Vorstellung von<br />

Beispielen, die dazu dienten, Impulse<br />

für eine möglichst breite Umsetzung<br />

auf betrieblicher Ebene zu geben.<br />

Die Unterzeichner der „Gemeinsamen<br />

Erklärung“ haben einvernehmlich<br />

festgestellt, dass zur Unterstützung<br />

des betrieblichen Handelns die Forschung<br />

über Wirkungszusammenhänge<br />

in herkömmlichen und modernen<br />

Arbeitsformen ausgebaut werden soll.<br />

Die BDA begrüßt es, dass auf Initiative<br />

der Bundesregierung versucht wird, einen<br />

Teil der vorhandenen Erkenntnislücken<br />

in einem Forschungsprogramm<br />

der Bundesanstalt für Arbeitsschutz<br />

und Arbeitsmedizin (BAuA) möglichst<br />

schnell zu schließen.<br />

Bei der Beurteilung von psychischen<br />

Belastungen ist besonders das bei den<br />

Experten der Unfallversicherung vorhandene<br />

Wissen über Belastungen in<br />

konkreten Arbeits situationen gefordert.<br />

Um den Arbeitgeber vertretern in der<br />

Selbstverwaltung der Unfallversicherungsträger<br />

bei der Vertretung der Arbeitgeberinteressen<br />

Hintergrundinformationen<br />

und Hinweise zu geben, wie<br />

betriebliches Handeln effektiv unterstützt<br />

werden kann, hat die BDA im September<br />

<strong>2014</strong> eine Informationsschrift<br />

für Arbeitgebervertreter in den Selbstverwaltungen<br />

der Unfallversicherungsträger<br />

herausgegeben. Am 16. Dezember<br />

<strong>2014</strong> wurde zudem in einer weiteren<br />

Sozialpartnerveranstaltung, die sich<br />

konkret an ehrenamtlich Tätige in den<br />

Trägern der sozialen Selbstverwaltung<br />

richtete, die Kooperation der Unfallversicherung<br />

mit den Krankenkassen hinsichtlich<br />

der betrieblichen Gesundheitsförderung<br />

thematisiert, um das Angebot<br />

für die Unternehmen zu verbessern.


Soziale Sicherung<br />

79<br />

Anhaltend gute Arbeitsbedingungen<br />

und hohe Arbeitszufriedenheit<br />

in Deutschland<br />

Die BAuA hat in einer Veröffentlichung<br />

vom Januar <strong>2014</strong> die Grundauswertungen<br />

der letzten beiden Erwerbstätigenbefragungen<br />

des Bundesinstituts<br />

für Berufsbildung (BIBB) und der BAuA<br />

von 2006 und 2012 gegenübergestellt.<br />

Insgesamt waren in beiden Jahren 92 %<br />

der Befragten mit ihrer Arbeit zufrieden<br />

oder sehr zufrieden und nur 1 % gar<br />

nicht zufrieden. Das sind hervorragende<br />

Zufriedenheitswerte. Zudem lassen<br />

sich hinsichtlich Arbeitsbedingungen,<br />

Arbeits anforderungen, zur Verfügung<br />

stehender Ressourcen sowie der Bewältigung<br />

von fachlichen und mengenmäßigen<br />

Anforderungen keine negativen<br />

Trends erkennen.<br />

Sogenannte Stress-Studien der<br />

Krankenkassen zeigen ein ähnliches<br />

Bild. Eine Studie der Techniker Krankenkasse<br />

(TK) „Bleib locker, Deutschland!<br />

– TK-Studie zur Stresslage der<br />

Nation“ warnt, „dass bei der Betrachtung<br />

von Stress eine Verengung auf<br />

das Phänomen Burn-out als Folge<br />

stressiger Jobbedingungen zu kurz<br />

greift“. Stattdessen lägen die Hauptursachen<br />

seelischer Stressfolgen häufig<br />

im privaten Bereich. 71 % der befragten<br />

Deutschen macht ihre Arbeit Spaß<br />

und sie betrachten diese als wichtigen<br />

Teil ihres Lebens. Eine Studie der<br />

Deutschen Angestellten Krankenkasse<br />

„Belastung durch chronischen Stress“,<br />

welche die chronische Stressbelastung<br />

der 25- bis 40-Jährigen unter die Lupe<br />

nimmt, zeigt, dass Erwerbstätige deutlich<br />

weniger unter chronischem Stress<br />

leiden als Nichterwerbstätige.<br />

Oft werden diese Studien verkürzt<br />

und einseitig wiedergegeben, um ein<br />

Bild sich ständig verschlechternder<br />

Arbeitsbedingungen und abnehmender<br />

Arbeitszufriedenheit in Deutschland zu<br />

zeichnen. Aus diesem Grund fasst die<br />

BDA für ihre Mitglieder wesentliche<br />

Ergebnisse im Rahmen des Widgets<br />

„Arbeit gestalten“ im Arbeitgeberportal<br />

zusammen und zeigt auf, wie sie Argumente<br />

der Arbeitgeber untermauern<br />

können.<br />

Geplantes Präventionsgesetz<br />

verspricht wenig Wirkung<br />

bei hohem finanziellem und<br />

bürokratischem Aufwand<br />

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU,<br />

CSU und SPD darauf verständigt, ein<br />

Präventionsgesetz zu erlassen. Ein<br />

Präventionsgesetz ist zuletzt unter Rot-<br />

Grün im Jahr 2005 und unter Schwarz-<br />

Gelb im Jahr 2013 gescheitert. Beide<br />

Gesetzesvorhaben hatte die BDA nachdrücklich<br />

kritisiert und entsprechend<br />

im Vorfeld eines neuen Anlaufs für ein<br />

Präventionsgesetz Anforderungen an<br />

die Ausgestaltung formuliert.<br />

Der im November <strong>2014</strong> vorgelegte<br />

Referentenentwurf eines „Gesetzes<br />

zur Stärkung der Gesundheitsförderung<br />

und der Prävention“ (Präventionsgesetz<br />

– PrävG) knüpft in vielen Punkten<br />

– insbesondere im Bereich der<br />

Finanzierung von Prävention – an den<br />

gescheiterten Entwurf der letzten Legislaturperiode<br />

an und erfüllt somit die<br />

von der BDA formulierten Anforderungen<br />

weitestgehend nicht. Der vorgesehene<br />

zusätzliche Aufwand verspricht<br />

wenig Aussicht auf große Wirkung.<br />

Kein Gesetz kann den Einzelnen ihre<br />

Verantwortung für ihre eigene Gesundheit<br />

abnehmen. Nach wie vor ist damit<br />

zu rechnen, dass Angebote eher bereits<br />

gesundheitsbewusste Menschen<br />

erreichen und somit gerade nicht diejenigen,<br />

die am meisten von ihnen profitieren<br />

würden. Gesundheitsbewusstes<br />

Verhalten lässt sich nicht einseitig<br />

durch ein Präventionsgesetz oder den<br />

Arbeitgeber „verordnen“, sondern verlangt<br />

Engagement und Bereitschaft<br />

jedes Einzelnen. Bei Maßnahmen der<br />

betrieblichen Gesundheitsförderung<br />

kommt erschwerend hinzu, dass Beschäftigte<br />

nur einen begrenzten Teil ihrer<br />

Zeit an ihrem Arbeitsplatz verbringen.<br />

Die weit überwiegende Zeit betrifft<br />

die Privatsphäre der Beschäftigten,<br />

was der betrieblichen Gesundheitsförderung<br />

Grenzen setzt. Die Hoffnung auf<br />

Selbstfinanzierungseffekte durch verstärkte<br />

finanzielle Anstrengungen im<br />

Bereich der Prävention ist fraglich.<br />

Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe<br />

ist Prävention auch entsprechend<br />

von allen und damit aus Steuermitteln<br />

zu finanzieren. Der Gesetzentwurf<br />

sieht dagegen vor, dass ab dem Jahr


80<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

2016 die Krankenkassen jährlich einen<br />

Betrag i. H. v. 7 € und die Pflegekassen<br />

jährlich einen Betrag von 0,30 € für jeden<br />

ihrer Versicherten für Prävention<br />

aufwenden sollen. Für die Krankenkassen<br />

ist dies fast eine Verdopplung<br />

der Aufwendungen in diesem Bereich,<br />

für die Pflegekassen eine gänzlich<br />

neue Aufgabe. Die private Krankenversicherung<br />

und Pflege-Pflichtversicherung<br />

können sich auf freiwilliger<br />

Basis finanziell einbringen als Voraussetzung<br />

für Sitze in den geplanten<br />

neuen Gremien. Die Kosten für Präventionsmaßnahmen<br />

dürfen nicht allein<br />

den Kranken- und Pflegekassen<br />

und damit den Beitragszahlern aufgebürdet<br />

werden. Es ist insbesondere<br />

nicht akzeptabel, dass anstelle des<br />

Bundes künftig die Krankenkassen<br />

mit einer Zwangsabgabe von jährlich<br />

rd. 35 Mio. € zusätzliche Maßnahmen<br />

der Bundeszentrale für gesundheitliche<br />

Aufklärung finanzieren sollen.<br />

Zudem ist die geplante pauschale<br />

Anhebung der Präventionsausgaben<br />

ein massiver Eingriff in die Entscheidungs-<br />

und Finanzautonomie der<br />

Kranken- und Pflegekassen und nicht<br />

geeignet, um einen nachhaltigen und<br />

wirtschaftlichen Einsatz der Beitragsmittel<br />

für Prävention zu erreichen.<br />

Einfach nur die Ausgaben zu erhöhen<br />

sichert noch keine Erfolge. Starre Vorgaben<br />

wie Mindestbeträge für betriebliche<br />

und außerbetriebliche Lebenswelten<br />

nehmen den Krankenkassen die<br />

Möglichkeit, Mittel entsprechend dem<br />

Bedarf der eigenen Versichertenstruktur<br />

einzusetzen, und gefährden somit<br />

z. B. Aktivitäten von Betriebskrankenkassen<br />

in Betrieben, die stattdessen in<br />

außerbetriebliche Lebenswelten investieren<br />

müssen.<br />

Ebenfalls nicht zielführend und ineffizient<br />

ist der Zwang, Beitragsmittel<br />

für Prävention jährlich vollständig bis<br />

auf den letzten Cent ausgeben zu müssen.<br />

Dies führt zu einer Verschwendung<br />

knapper Mittel („Jahresendrallye“) oder<br />

zu Ineffizienzen, weil langfristig angelegte<br />

Maßnahmen nicht ohne Weiteres<br />

durchgeführt werden können. Betriebe<br />

brauchen maßgeschneiderte, auf die<br />

jeweilige Situation im Betrieb abgestimmte<br />

Angebote und Programme der<br />

betrieblichen Gesundheitsförderung.<br />

Diese beruhen oftmals auf längerfristig<br />

angelegten, jahresübergreifenden<br />

Pilotprojekten. Die Spielräume hierfür<br />

müssen erhalten bleiben. Die geplante<br />

Zertifizierung von betrieblicher Gesundheitsförderung<br />

schränkt die Spielräume<br />

weiter ein. Eine Zertifizierung ist<br />

nicht nur mit hohen Bürokratiekosten<br />

verbunden, sondern birgt auch die Gefahr,<br />

standardisierte Einheitslösungen<br />

zu befördern.<br />

Schließlich sollen mit dem Präventionsgesetz<br />

Mammutgremien geschaffen<br />

werden. So sollen eine Nationale<br />

Präventionskonferenz, ein Präventionsforum<br />

und gemeinsame regionale Beratungsstellen<br />

der Krankenkassen eingerichtet<br />

werden. Es sollen u. a. eine<br />

nationale Präventionsstrategie, bundeseinheitliche<br />

Rahmenempfehlungen,<br />

Landesrahmenvereinbarungen und Kooperationsvereinbarungen<br />

entwickelt<br />

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich auf dem Deutschen<br />

Arbeitgebertag klar gegen eine Anti-Stress-Verordnung<br />

ausgesprochen. Diese deutliche Positionierung begrüße ich<br />

sehr! Sie entspricht unserem Votum gegen eine staatliche<br />

Regelung zu diesem Thema. Auf betrieblicher Ebene kann sehr<br />

viel besser entschieden werden, was sinnvoll ist, um mögliche<br />

Gefährdungen der psychischen Gesundheit zu vermeiden.<br />

Hans-Dieter Bremer | Präsidiumsmitglied der BDA, Vorsitzender BDA-Ausschuss<br />

Arbeitssicherheit, Präsident Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Geschäftsführer Beton-Service GmbH


Soziale Sicherung<br />

81<br />

werden. Dies erzeugt Büro kratiekosten<br />

bei ungewisser Wirksamkeit der geschaffenen<br />

Strukturen. Durch vierjährige<br />

Berichte über die Entwicklung der<br />

Gesundheitsförderung und Prävention<br />

sollen diese überprüft werden. Die<br />

Zementierung der neuen Strukturen<br />

in einem Gesetz verhindert jedoch<br />

eine schnelle und flexible Verbesserung<br />

auf Basis der Erkenntnisse. Sofern<br />

– trotz der genannten Bedenken<br />

der Arbeitgeber – an der Einrichtung<br />

einer Nationalen Präventionskonferenz<br />

festgehalten werden sollte, müssen<br />

Arbeitgeber in der Nationalen Präventionskonferenz<br />

nicht nur eine beratende<br />

Stimme erhalten, sondern zumindest<br />

bei allen Fragen mit Auswirkung auf<br />

die betriebliche Gesundheitsförderung<br />

mit entscheiden können. Dadurch wäre<br />

sichergestellt, dass der Erhalt von<br />

Spielräumen für betriebliche Lösungen<br />

und eine am Bedarf der Betriebe<br />

orientierte Koordination der Sozialversicherungsträger<br />

in Entscheidungen<br />

berücksichtigt werden.<br />

Der Gesetzentwurf ist am 17. Dezember<br />

<strong>2014</strong> von der Bundesregierung<br />

beschlossen worden. Die BDA wird sich<br />

im weiteren Gesetzgebungsverfahren<br />

dafür einsetzen, Spielräume für die betriebliche<br />

Gesundheitsförderung zu erhalten<br />

und Verschiebebahnhöfe in der<br />

Finanzierung sowie unnötige Bürokratiekosten<br />

zu verhindern.<br />

IGA.REPORT 27 (AUGUST <strong>2014</strong>)<br />

In der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) arbeiten der BKK Dachverband, der AOK-Bundesverband, der Verband der<br />

Ersatzkassen e. V. (vdek) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung bei der Prävention und der betrieblichen<br />

Gesundheitsförderung zusammen.<br />

Allgemeine Aussagen<br />

• 81 % der Männer und 80 % der Frauen waren der Meinung, dass ihre Arbeit sie fit hält.<br />

• 79 % der Männer und 84 % der Frauen fanden, dass ihre Arbeit ihnen Anerkennung bringt.<br />

• 86 % der Befragten empfanden ihre Arbeit als vielseitig und abwechslungsreich.<br />

• 78 % der Männer und 76 % der Frauen nahmen ihre Arbeit als im richtigen Maße fordernd wahr.<br />

• 86 % der Befragten schätzten ihren Arbeitsplatz als sicher ein.<br />

Kernaussagen zum Themenkomplex „Flexibilität, Life-Domain-Balance und Gesundheit“<br />

• Die Arbeit nahm im Leben von 61 % der Männer und 68 % der Frauen den gewünschten Stellenwert ein. Einen zu<br />

hohen Stellenwert hatte die Arbeit dagegen nur noch für 29 % der Beschäftigten. Dies entspricht einer Abnahme<br />

um 5 % im Vergleich zum Jahr 2010.<br />

• 56 % der Männer und 55 % der Frauen waren der Ansicht, dass sich Privates und Berufliches in einem ausgewogenen<br />

Verhältnis befanden.<br />

• In der Flexibilisierung der Arbeitszeit sahen 88 % der Männer und 92 % der Frauen für sich eher Vorteile oder die<br />

Vor- und Nachteile hielten sich die Waage.<br />

• 46 % der Befragten hatten die Möglichkeit, entweder private Angelegenheiten während der Arbeit zu erledigen oder<br />

für Privates erreichbar zu sein.<br />

• Von 10 % der abhängig Beschäftigten wurde erwartet, dass sie auch in ihrem Privatleben dienstliche Belange erledigen.<br />

Von diesen fühlten sich 32 %, also bezogen auf alle befragten abhängig Beschäftigten lediglich 3 %, dadurch<br />

auch belastet.<br />

• Von 18 % der abhängig Beschäftigten wurde erwartet, dass sie auch in ihrem Privatleben für dienstliche Angelegenheiten<br />

erreichbar waren. Von diesen fühlten sich 38 %, also bezogen auf alle befragten abhängig Beschäftigten<br />

knapp 7 %, dadurch auch belastet.


BILDUNG


84<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Mit der Änderung von<br />

Art. 91b GG<br />

wird das sog. Kooperationsverbot von<br />

Bund und Ländern im Hochschulbereich<br />

aufgehoben.<br />

Nach Entlastung der Länder<br />

durch den Bund: gemeinsame<br />

Strategien gefragt<br />

Nach monatelangen Diskussionen haben<br />

sich Bund und Länder im Mai <strong>2014</strong><br />

bei der Bildungsfinanzierung geeinigt.<br />

Der Bund will die Länder in dieser Legislaturperiode<br />

um 6 Mrd. € entlasten.<br />

Allein auf 3,5 Mrd. € belaufen sich dabei<br />

die zusätzlichen Kosten für das BAföG,<br />

das ab 2015 zu 100 % vom Bund finanziert<br />

werden soll (bisher Bund 65 %,<br />

Länder 35 %). Im Gegenzug sollen die<br />

Länder die frei werdenden Mittel für<br />

den Bildungsbereich, insbesondere die<br />

Hochschulen, verwenden. Die restlichen<br />

2,5 Mrd. € teilen sich auf die geplante<br />

BAföG-Erhöhung (500 Mio. €),<br />

die Finanzierung von Krippen und Kitas<br />

(550 Mio. €), einen Fest betrag am Umsatzsteueraufkommen<br />

(200 Mio. €) und<br />

die Weiterführung des Hochschulpakts<br />

(ca. 1,25 Mrd. €) auf. Außerdem stellt<br />

der Bund weitere 3 Mrd. € für Forschung<br />

und Innovation zur Verfügung.<br />

Mit dieser Zusage hat der Bund auch<br />

den Weg für eine Grundgesetzänderung<br />

(Art. 91b GG) geebnet, wodurch<br />

das sog. Kooperationsverbot von Bund<br />

und Ländern im Hochschulbereich aufgehoben<br />

und Förderungen auch zeitlich<br />

unbefristet möglich werden. Der Schulbereich<br />

ist jedoch weiterhin von dauerhaften<br />

Kooperationen ausgeschlossen.<br />

Die Einigung zwischen Bund und<br />

Ländern zu BAföG, Stärkung der Kitas<br />

und mehr Kooperation beendet die<br />

weitgehende Lähmung der Bildungspolitik.<br />

Das ist zu begrüßen. Mit der<br />

Übernahme des Länderanteils beim<br />

BAföG durch den Bund ist nun jedes<br />

Land in der Pflicht, die eingesparten<br />

Mittel auch tatsächlich für den<br />

Bildungsbereich einzusetzen. Mit der<br />

Komplettübernahme des BAföG bindet<br />

der Bund allerdings mehr als die Hälfte<br />

der 6 Mrd. € und zahlt damit einen hohen<br />

Preis: In dieser Legislaturperiode<br />

bleiben ihm kaum mehr Spielräume für<br />

eigene bildungspolitische Akzente.<br />

Für Bund und Länder bleiben<br />

viele Baustellen im Bildungsbereich<br />

bestehen, die den Innovationsstandort<br />

Deutschland gefährden: fehlende<br />

Auszubildende, eine wachsende<br />

MINT-Fachkräftelücke, die mangelhafte<br />

Durchlässigkeit im Bildungssystem, die<br />

Verhinderung von Rückwärtsrollen in<br />

der Schulpolitik, fehlende Erzieherinnen<br />

und Erzieher in der frühkindlichen<br />

Bildung. Hier sind gemeinsame Strategien<br />

gefragt.<br />

Unternehmen brauchen<br />

Absolventen aus beruflicher<br />

und akademischer Bildung<br />

Während in den vergangenen Jahren<br />

die Zahl der Studienanfängerinnen und<br />

Studienanfänger deutlich gestiegen ist,<br />

sank demografiebedingt die Zahl der<br />

neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge.<br />

Diese Entwicklung hat zu Sorgen<br />

um den Nachwuchs in der dualen Berufsausbildung<br />

und zu einer Debatte<br />

über das richtige Maß der Akademisierung<br />

in Deutschland geführt. Diese<br />

Debatte sollte jedoch nicht den Blick<br />

darauf verstellen, dass die Wirtschaft<br />

Bildung ist der Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit unserer<br />

Gesellschaft und ein zentraler Standortfaktor für unsere wissensbasierte<br />

Innovationswirtschaft. Angesichts des steigenden<br />

Fachkräftebedarfs und der demografischen Entwicklung<br />

wird diese Bedeutung weiter steigen. Unsere Wettbewerbsfähigkeit<br />

hängt entscheidend von der Qualität in den Kitas und<br />

Klassenzimmern, im dualen Ausbildungssystem und in den<br />

Hochschulen ab.<br />

Ingo Kramer | Präsident der BDA, Geschäftsführer J. Heinr. Kramer Firmengruppe


Bildung<br />

85<br />

Absolventinnen und Absolventen aus<br />

der beruflichen ebenso wie aus der<br />

akademischen Bildung braucht. Die<br />

beiden Bereiche dürfen nicht gegeneinander<br />

ausgespielt werden.<br />

Die Diskussion über eine mögliche<br />

„Überakademisierung“ blendet<br />

die aktuellen bildungspolitischen Herausforderungen<br />

aus. Jährlich 50.000<br />

Schulabbrecher, fast 20 % nicht ausbildungsreife<br />

Jugendliche und Abbruchquoten<br />

von knapp 30 % an den<br />

Hochschulen bedeuten verschenkte<br />

Potenziale und gebrochene Bildungsbiografien,<br />

die den Einstieg in den<br />

Arbeitsmarkt häufig erschweren oder<br />

gar verhindern. Diese Defizite in der<br />

Bildungspolitik zu verringern und mehr<br />

Qualität im Bildungssystem zu erzielen,<br />

sind neben der Erschließung weiterer<br />

inländischer Potenziale und einer arbeitsmarktorientierten<br />

Zuwanderung<br />

unverzichtbare Teile einer umfassenden<br />

Fachkräftesicherungsstrategie.<br />

Die BDA hat im November <strong>2014</strong> in<br />

einem Positionspapier Daten und Fakten<br />

zur Entwicklung der vergangenen<br />

Jahre in der beruflichen und akademischen<br />

Bildung quantitativ sowie<br />

qualitativ und vor dem Hintergrund<br />

DUALE BERUFSAUSBILDUNG: ZUNEHMEND ATTRAKTIV FÜR STUDIENBERECHTIGTE<br />

Auszubildende mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag nach höchstem allgemeinbildendem Schulabschluss<br />

in %<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

Anteil der Ausbildungsanfänger/-innen<br />

mit Studienberechtigung ist seit 1995<br />

um acht Prozentpunkte gestiegen.<br />

Anzahl<br />

700.000<br />

600.000<br />

500.000<br />

400.000<br />

300.000<br />

200.000<br />

100.000<br />

0<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

0<br />

Anzahl Neuverträge<br />

Realschulabschluss<br />

Hauptschulabschluss<br />

Studienberechtigung<br />

ohne Hauptschulabschluss<br />

Quelle: BIBB-Datenreport, versch. Jahre, sowie DZHW, <strong>2014</strong>


86<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

der demografischen Entwicklung analysiert.<br />

Daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen<br />

reichen von einer<br />

deutlicheren Verankerung der Berufsund<br />

Studienorientierung in den Schulen<br />

– insbesondere auch in denen, die<br />

zur Hochschulreife führen – über die<br />

Sicherstellung von Ausbildungsreife<br />

und Studierfähigkeit bis zu einer stärkeren<br />

Verzahnung von beruflicher und<br />

akademischer Bildung und der Weiterentwicklung<br />

hybrider Ausbildungsformate.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Themen A–Z ><br />

Durchlässigkeit im Bildungssystem<br />

MINT-Nachwuchs sichern<br />

Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen<br />

Unternehmen hängt entscheidend<br />

von der Verfügbarkeit gut qualifizierter<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

ab. MINT-Fachkräfte sind dabei von elementarer<br />

Bedeutung für den Standort<br />

Deutschland, der auf eine innovative<br />

und exportstarke Industrie setzt – gerade<br />

auch vor dem Hintergrund einer<br />

fortschreitenden Digitalisierung<br />

von Wirtschaft und Arbeitswelt. Umso<br />

schwerer wiegt die Tatsache, dass die<br />

Unternehmen seit Jahren mit erheblichen<br />

Engpässen im MINT-Bereich<br />

konfrontiert sind. Im November <strong>2014</strong><br />

fehlten den deutschen Unternehmen<br />

rd. 132.000 MINT-Fachkräfte, rd. 40 %<br />

MINT-LÜCKE: RD. 132.000 ARBEITSKRÄFTE FEHLEN<br />

Zunehmende Engpässe bei Facharbeitern/-arbeiterinnen<br />

Anzahl<br />

140.000<br />

120.000<br />

MINT-Arbeitskräftelücke<br />

100.000<br />

80.000<br />

60.000<br />

40.000<br />

20.000<br />

0<br />

1/2013<br />

2/2013<br />

3/2013<br />

4/2013<br />

5/2013<br />

6/2013<br />

7/2013<br />

8/2013<br />

9/2013<br />

10/2013<br />

11/2013<br />

12/2013<br />

1/<strong>2014</strong><br />

2/<strong>2014</strong><br />

3/<strong>2014</strong><br />

4/<strong>2014</strong><br />

5/<strong>2014</strong><br />

6/<strong>2014</strong><br />

7/<strong>2014</strong><br />

8/<strong>2014</strong><br />

9/<strong>2014</strong><br />

10/<strong>2014</strong><br />

11/<strong>2014</strong><br />

MINT-Fachkräfte<br />

(Anforderungsniveau 2,<br />

i. d. R. Berufsbildungsabschluss)<br />

MINT-Expertentätigkeiten<br />

(Anforderungsniveau 4,<br />

i. d. R. Akademiker)<br />

MINT-Spezialistentätigkeiten<br />

(Anforderungsniveau 3,<br />

i. d. R. Meister und Techniker)<br />

Quellen: Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Bundesagentur für Arbeit


Bildung<br />

87<br />

mit akademischer und etwa 60 % mit<br />

beruflicher Qualifikation. Aufgrund der<br />

großen Zuwächse bei den MINT-Studienanfängerzahlen<br />

– auch ein Erfolg der<br />

zahlreichen MINT-Initiativen der deutschen<br />

Wirtschaft – dürfte die Lücke im<br />

Bereich der akademisch Qualifizierten<br />

bis zum Jahr 2020 beherrschbar sein.<br />

Voraussetzung hierfür sind allerdings<br />

eine deutliche Senkung der Studienabbruchquoten<br />

(diese liegt in den Ingenieurwissenschaften<br />

aktuell bei 36 %)<br />

und eine weiterhin hohe Nettozuwanderung<br />

nach Deutschland. Völlig anders<br />

stellt sich die Situation bei den beruflich<br />

Qualifizierten dar. Insgesamt dürften<br />

bis zum Jahr 2020 rd. 1,3 Mio. MINT-<br />

Arbeitskräfte fehlen. Massiv kontraproduktiv<br />

wirkt die beschlossene<br />

abschlagsfreie Rente mit 63 nach<br />

45 Beitragsjahren, die insbesondere von<br />

Facharbeitern erreicht werden. Denn<br />

gerade bei der Beschäftigung Älterer<br />

konnten in den letzten Jahren deutliche<br />

Erfolge erzielt werden. Potenziale für<br />

die Fachkräftesicherung liegen auch bei<br />

den rd. 1,3 Mio. jungen Menschen zwischen<br />

20 und 29 Jahren ohne einen Berufsabschluss.<br />

Diese Potenziale gilt es<br />

im Rahmen von Nachqualifizierung, z. B.<br />

durch modularisierte Ausbildungsangebote,<br />

zu heben. Zudem muss weiter für<br />

MINT-Berufe geworben werden.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Themen A–Z ><br />

MINT<br />

voraussetzungen für den Einstieg in<br />

die berufliche Ausbildung mitbringen.<br />

Dazu gehören nicht nur schulische Basiskenntnisse,<br />

sondern auch soziale<br />

Kompetenzen und die Berufswahlreife.<br />

Zunehmend geben Betriebe auch leistungsschwächeren<br />

Jugendlichen eine<br />

Chance und integrieren diese in Ausbildung,<br />

z. B. mit Unterstützung (assistierte<br />

Ausbildung). Ziel muss es jedoch<br />

sein, schon in der Schule die Ausbildungsreife<br />

sicherzustellen. Ebenso<br />

wichtig ist eine fundierte Berufsorientierung<br />

an allen allgemeinbildenden<br />

Schulen. Gerade in den Gymnasien<br />

beschränkt sich die Beratung zumeist<br />

auf Studienmöglichkeiten – die Berufsausbildung<br />

wird kaum in den Blick<br />

genommen. Die Jugendlichen sollten<br />

die vielfältigen Chancen auf dem Ausbildungsmarkt<br />

nutzen und Alternativen<br />

zum Wunschberuf sowie Ausbildungsplätze<br />

außerhalb ihrer Heimatregion in<br />

Betracht ziehen.<br />

Das Engagement der Wirtschaft<br />

zeigt sich im Erfolg des Ausbildungspakts:<br />

Obwohl 2013 6,6 % weniger<br />

Schülerinnen und Schüler die Schulen<br />

verlassen haben als 2003 – bei den nicht<br />

studienberechtigten Schülerinnen und<br />

Schülern (den Hauptinteressierten an<br />

einer Berufsausbildung) waren es sogar<br />

22,9 % –, wurden im Jahr 2013 nur<br />

4,8 % weniger Ausbildungsverträge als<br />

2003 abgeschlossen. Der Ausbildungspakt<br />

wurde im Dezember <strong>2014</strong> zu einer<br />

1,3 Mio.<br />

MINT-Arbeitskräfte werden<br />

bis 2020 fehlen.<br />

7. Mal<br />

Zum<br />

in Folge gab es <strong>2014</strong> in Deutschland<br />

mehr unbesetzte Ausbildungsstellen<br />

als unvermittelte Bewerberinnen<br />

und Bewerber.<br />

Ausbildungsreife und<br />

Berufs orientierung stärken<br />

Für Unternehmen wird es immer<br />

schwerer, Ausbildungsplätze mit geeigneten<br />

Bewerberinnen und Bewerbern<br />

zu besetzen: Ende September<br />

<strong>2014</strong> meldete die Bundesagentur für<br />

Arbeit (BA) rd. 37.000 unbesetzte Ausbildungsstellen,<br />

das sind knapp 10 %<br />

mehr als im Vorjahr. <strong>2014</strong> gab es dabei<br />

das siebte Jahr in Folge mehr unbesetzte<br />

Stellen als unvermittelte junge<br />

Menschen.<br />

Die hohe Anzahl unbesetzter Ausbildungsplätze<br />

liegt häufig daran, dass<br />

die Jugendlichen nicht die Mindest-


88<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

„Allianz für Aus- und Weiterbildung“<br />

weiterentwickelt, erstmalig sind die<br />

Gewerkschaften als Partner beteiligt.<br />

Die BDA hat sich in den Verhandlungen<br />

erfolgreich dafür eingesetzt, dass sich<br />

Bund, Länder, Wirtschaft und Gewerkschaften<br />

darin auf wichtige Maßnahmen<br />

für eine bessere Berufsorientierung<br />

verständigt haben. Dazu gehört u. a.,<br />

dass künftig auch an den Gymnasien die<br />

duale Ausbildung als Perspektive verstärkt<br />

vermittelt und Berufsorientierung<br />

als fester Bestandteil in der Lehramtsausbildung<br />

verankert wird. Durch das<br />

Instrument der Assistierten Ausbildung<br />

und die Ausweitung von ausbildungsbegleitenden<br />

Hilfen auf einen erweiterten<br />

Personenkreis erhalten die Betriebe<br />

umfangreiche Unterstützung bei<br />

der Ausbildung leistungsschwächerer<br />

Jugendlicher.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Publikationen ><br />

kompakt > „Ausbildungsmarkt“, „Ausbildungspakt“<br />

sowie > argumente ><br />

„Wir bilden aus!“<br />

Studierende (Stand: Wintersemester<br />

2013/<strong>2014</strong>). Laut einer Studie des<br />

Deutschen Zentrums für Hochschulund<br />

Wissenschaftsforschung von <strong>2014</strong><br />

brechen jedoch vier von zehn internationalen<br />

Studierenden ihr Studium ab<br />

und nur etwa jeder Zweite bleibt nach<br />

Studienabschluss in Deutschland. BDA<br />

und Hochschulrektorenkonferenz haben<br />

vor diesem Hintergrund vereinbart,<br />

noch intensiver zu kooperieren,<br />

um den Studienerfolg internationaler<br />

Studierender zu verbessern und sie<br />

von einem Verbleib im Land zu überzeugen.<br />

Wie dies zukünftig besser<br />

gelingen kann, haben beide Seiten im<br />

Juli <strong>2014</strong> in einem gemeinsamen Positionspapier<br />

herausgearbeitet. Empfohlen<br />

wird zum einen, durch eine<br />

bessere Beratung vor Aufnahme des<br />

Studiums und eine moderierte und<br />

strukturierte Studieneingangsphase<br />

mehr Studierende zum Studienerfolg<br />

zu führen. Zum anderen sollte durch<br />

mehr Praxisphasen im Studium und<br />

eine intensivierte Beratung zu beruflichen<br />

Einstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten<br />

der Übergang vom Studium<br />

in eine Beschäftigung verbessert<br />

werden.<br />

Internationale Absolventen<br />

deutscher Hochschulen:<br />

ideale Zuwanderung zur<br />

Fachkräfte sicherung<br />

Hochschulen und Unternehmen sind<br />

in den vergangenen Jahren deutlich<br />

internationaler geworden. Globalisierung,<br />

demografische Entwicklung und<br />

Fachkräfteengpässe in den Unternehmen<br />

sind entscheidende Prozesstreiber.<br />

Eine ausgewogene Fachkräftesicherungsstrategie<br />

muss sowohl<br />

inländische Potenziale heben als auch<br />

eine arbeitsmarktorientierte Zuwanderung<br />

fördern. Internationale Absolventinnen<br />

und Absolventen deutscher<br />

Hochschulen sind ideale Zuwanderer.<br />

Sie verfügen über einen anerkannten<br />

Hochschulabschluss, Sprachkenntnisse<br />

und sind weitgehend sozial integriert.<br />

Deutschland ist mit derzeit rd. 301.000<br />

internationalen Studierenden (davon<br />

knapp 205.000 Bildungsinländerinnen<br />

und -inländer) nach den USA (710.000)<br />

und Großbritannien (560.000) das drittbeliebteste<br />

Land für internationale<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Publikationen ><br />

Bildung > Internationales Potenzial<br />

für Deutschlands Zukunft nutzen<br />

Über Qualitätssicherung<br />

Berufsbefähigung stärken<br />

Die Qualitätssicherung im Hochschulbereich<br />

hat mit Blick auf die Fachkräftesicherung<br />

für die Wirtschaft eine<br />

besondere Relevanz. Die Studierenden<br />

berufsbefähigend auszubilden, ist ein<br />

erklärtes Ziel der Bologna-Reform und<br />

als Kernaufgabe der Hochschulen in<br />

sämtlichen Landeshochschulgesetzen<br />

verankert. Nun müssen die Hochschulen<br />

dieses Ziel auch umsetzen. Praxisrelevanz<br />

und Praxisorientierung in<br />

der Lehre müssen verbessert werden.<br />

Die in der Qualitätssicherung aktiven<br />

Vertreterinnen und Vertreter der Berufspraxis<br />

– im Akkreditierungsrat, in<br />

den Akkreditierungskommissionen der<br />

Agenturen, aber auch in den einzelnen


Bildung<br />

89<br />

Verfahren zur Programm- und Systemakkreditierung<br />

– haben hierauf einen<br />

besonderen Blick.<br />

Auf gemeinsame Initiative der<br />

Sozialpartner und der Studierenden<br />

wurde im Akkreditierungsrat eine Arbeitsgruppe<br />

eingerichtet, die untersucht,<br />

wie die Aspekte Beruflichkeit<br />

und Fachlichkeit in der Akkreditierung<br />

aktuell berücksichtigt und wie<br />

sie gestärkt werden können. Die BDA<br />

vertritt zudem BUSINESSEUROPE in<br />

der Lenkungsgruppe zur Revision der<br />

„ European Standards and Guidelines<br />

for Quality Assurance in the European<br />

Higher Education Area (ESG)“. Jedes<br />

Qualitätssicherungsverfahren ist verpflichtet,<br />

diese europäischen Standards<br />

und Richtlinien zu erfüllen. Die neuen<br />

ESG sollen im Mai 2015 beim Treffen<br />

der Bildungsministerinnen und -minister<br />

der Bologna-Staaten verabschiedet<br />

werden und zielen u. a. auch auf eine<br />

Stärkung der Berufsbefähigung der<br />

Studierenden. Weiter hat die BDA einen<br />

„Akkreditierungs dialog der Wirtschaft“<br />

ins Leben gerufen: eine Plattform für<br />

die wirtschaftsseitigen Akteurinnen<br />

und Akteure im Akkreditierungswesen<br />

zur Diskussion strategischer Zielsetzungen.<br />

Das erste Treffen findet im<br />

Februar 2015 statt.<br />

Kompetenzverständnis<br />

des DQR findet Eingang in<br />

Ausbildungsordnungen<br />

Kompetenzorientierung und das Kompetenzverständnis<br />

des Deutschen Qualifikationsrahmens<br />

für lebenslanges<br />

Lernen (DQR) sollen verstärkt Eingang<br />

in Ausbildungsordnungen finden. Der<br />

Hauptausschuss des Bundes instituts<br />

für Berufsbildung (BIBB) hat daher im<br />

Juni <strong>2014</strong> eine Empfehlung zur Struktur<br />

und Gestaltung von Ausbildungsordnungen<br />

verabschiedet. Eine Arbeitshilfe<br />

für die Sachverständigen soll dabei<br />

die Umsetzung der Empfehlung in den<br />

Ordnungsverfahren erleichtern. Eine<br />

Evaluierung nach fünf Jahren soll zudem<br />

sicherstellen, dass sich die Empfehlung<br />

als „lernendes System“ weiterentwickelt<br />

und bei Bedarf Anpassungen<br />

vorgenommen werden können. Mit der<br />

Empfehlung des Hauptausschusses ist<br />

es gelungen, den DQR auf pragmatische<br />

Weise in die Ordnungsarbeit zu integrieren.<br />

Die BDA hat sich erfolgreich<br />

dafür eingesetzt, dass Ausbildungsordnungen<br />

auch künftig praxisnah und<br />

verständlich formuliert bleiben und<br />

weiterhin Flexibilität und Gestaltungsspielräume<br />

für unterschiedliche Berufe<br />

und betriebliche Situationen bieten.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Themen A–Z ><br />

Deutscher Qualifikationsrahmen<br />

Ausbildung in modernen<br />

Kommunikations- und<br />

Arbeits formen sichern<br />

Durch den zunehmenden Einsatz moderner<br />

Informations- und Kommunikationsmedien<br />

und die wachsende Vielfalt<br />

von Arbeitszeitmodellen entstehen in<br />

vielen Betrieben neue Kommunikations-<br />

und Kooperationsformen, die sich<br />

auch auf die betriebliche Ausbildung<br />

Eine duale Ausbildung ist erste Wahl – sowohl für den<br />

erfolgreichen Start in den Beruf als auch für die anschließenden<br />

Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Die Chancen auf einen<br />

Ausbildungsplatz sind hervorragend. Denn die Unternehmen<br />

benötigen junge Fachkräfte so dringend wie nie zuvor.<br />

Hans Peter Wollseifer | Vizepräsident der BDA, Präsident Zentralverband des<br />

Deutschen Handwerks, Geschäftsführender Gesellschafter Wollseifer Grundbesitzgesellschaft<br />

GmbH & Co. KG


90<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

MODERNISIERUNG DER BERUFLICHEN AUS- UND FORTBILDUNG FORTGESETZT<br />

Neu geordnet wurden <strong>2014</strong> die folgenden Berufe:<br />

Fachkraft für Lebensmitteltechnik, Fachkraft für Speiseeis, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in, Kaufmann/<br />

-frau für Büromanagement, Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen, Land- und Baumaschinenmechatroniker/<br />

-in, Polsterer/Polsterin, Süßwarentechnologe/-technologin, Zupfinstrumentenmacher/-in, Zweiradmechatroniker/-in<br />

Im Neuordnungs- bzw. Erlassverfahren für ein Inkrafttreten befinden sich folgende Berufe:<br />

Anlagenmechaniker/-in SHK, Automatenfachmann/-frau, Automobilkaufmann/-frau, Behälter- und Apparatebauer/-in,<br />

Betonfertigteilbauer/-in, Bogenmacher/-in, Dachdecker/-in, Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Fischwirt/-in,<br />

Geigenbauer/-in, Gerber/-in, Gießereimechaniker/-in, Holzmechaniker/-in, Hörgeräteakustiker/-in, Notarfachangestellte/-r,<br />

Orthopädieschuhmacher/-in, Patentanwaltsfachangestellte/-r, Rechtsanwaltsfachangestellte/-r, Rechtsanwalts-<br />

und Notarfachangestellte/-r, Steinmetz/-in, Textil- und Modenäher/-in, Textil- und Modeschneider/-in,<br />

Wachszieher/-in, Werksteinhersteller/-in<br />

In der beruflichen Fortbildung wurden <strong>2014</strong> folgende Verordnungen erlassen (nach § 53 BBiG/§ 42 HwO):<br />

Fachwirt/-in für Einkauf, Fachwirt/-in für Marketing, Fachwirt/-in für Vertrieb im Einzelhandel, Handelsfachwirt/-in,<br />

In dus trie meister/-in Kunststoff und Kautschuk<br />

Im Neuordnungs- bzw. Erlassverfahren befinden sich die folgenden Fortbildungsverordnungen:<br />

Bilanzbuchhalter/-in, Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach HwO, geprüfte Fachkraft Bodenverkehrsdienst<br />

im Luftverkehr, Pferde wirt schafts meister/-in, Verkaufsleiter/-in im Lebensmittelhandwerk<br />

auswirken. So sind in großbetrieblichen<br />

und filialisierten Ausbildungsstrukturen<br />

zunehmend hauptamtliche Ausbilder<br />

zentral für die Organisation und Steuerung<br />

der Ausbildung zuständig, während<br />

eine ausbildende Fachkraft – unter<br />

der Verantwortung des hauptamtlichen<br />

Ausbilders bzw. der hauptamtlichen<br />

Ausbilderin – die Betreuung der Auszubildenden<br />

vor Ort übernimmt. Um<br />

diesen modernen Ausbildungsmodellen<br />

gerecht zu werden, ist eine zeitgemäße<br />

Auslegung der im Berufsbildungsgesetz<br />

(BBiG) geregelten Vorgaben zur Eignung<br />

des Ausbildungspersonals (§ 28 BBiG)<br />

erforderlich. Auf Initiative der BDA und<br />

des DIHK befasst sich daher eine Arbeitsgruppe<br />

des Hauptausschusses des<br />

BIBB mit der Entwicklung von Kriterien<br />

für eine BBiG-konforme Ausbildung in<br />

modernen Kommunikations- und Arbeitsformen.<br />

In einem ersten Schritt<br />

hat der BIBB-Hauptausschuss im Dezember<br />

<strong>2014</strong> eine Gemeinsame Bewertung<br />

verabschiedet, die Flexibilitätsspielräume<br />

für qualitativ hochwertige<br />

Ausbildungsmodelle definiert und Planungssicherheit<br />

für die ausbildenden<br />

Unternehmen schafft.<br />

Durchlässigkeit zwischen<br />

den Bildungsbereichen<br />

erhöhen<br />

Die Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen<br />

den Bildungsbereichen ist eine<br />

gesellschaftliche und wirtschaftliche<br />

Notwendigkeit. Das gilt für die gesamte<br />

Bildungskette, von der frühkindlichen<br />

und schulischen bis hin zur beruflichen<br />

und akademischen Bildung.<br />

Einem durchlässigen Bildungssystem<br />

stehen in Deutschland allerdings immer<br />

noch soziale und strukturelle<br />

Hindernisse entgegen. Der Zugang zu<br />

Bildung hängt auch im Jahr <strong>2014</strong> noch<br />

zu stark von der sozialen Herkunft<br />

ab – dabei gilt es gerade mit Blick<br />

auf die Fachkräftesicherung, alle Bildungsressourcen<br />

zu mobilisieren. Die<br />

strukturellen Hindernisse wurden in<br />

den letzten Jahren zwar gemindert,<br />

gesetzliche Grundlagen wurden geschaffen,<br />

Möglichkeiten eröffnet. Diese<br />

müssen jedoch noch weit besser<br />

ausgeschöpft werden. So nützt z. B. die<br />

prinzipielle Öffnung der Hochschulen<br />

für Studieninteressierte ohne Abitur<br />

nur dann, wenn die Hochschulen auch


Bildung<br />

91<br />

ihr Angebot an flexiblen, berufsbegleitenden<br />

Studiengängen erhöhen.<br />

BDA und DGB haben sich darauf<br />

verständigt, ein gemeinsames Positionspapier<br />

mit konkreten Vorschlägen<br />

zur Verbesserung der Durchlässigkeit<br />

zwischen den Bildungsbereichen zu<br />

erarbeiten. Der Schwerpunkt soll auf<br />

der stärkeren Verzahnung zwischen<br />

beruflicher und hochschulischer Bildung<br />

liegen. Das Papier nimmt aber<br />

die gesamte Bildungskette in den<br />

Blick. Mit dieser Stellungnahme wollen<br />

die Sozialpartner gemeinsam an<br />

die Verantwortlichen in Bund und<br />

Ländern und an die unterschiedlichen<br />

Akteure in den einzelnen Bildungsbereichen<br />

appellieren, der stärkeren<br />

Durchlässigkeit zwischen den Bildungsbereichen<br />

Priorität zu geben<br />

und die im Papier benannten notwendigen<br />

Schritte umzusetzen.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Themen A–Z ><br />

Durchlässigkeit im Bildungssystem<br />

Mehr qualifizierte pädagogische<br />

Fachkräfte für Kitas<br />

Für einen erfolgreichen Ausbau der<br />

frühkindlichen Bildung und Betreuung<br />

werden wesentlich mehr qualifizierte<br />

Fachkräfte für Frühpädagogik benötigt,<br />

als zurzeit zur Verfügung stehen. Insbesondere<br />

die Qualität leidet, wenn zu<br />

wenig Personal in der Kita ist, um sich<br />

um die Kinder zu kümmern, oder das<br />

Personal nur unzureichend ausgebildet<br />

ist. Die erhofften Effekte einer frühkindlichen<br />

Bildung drohen dann verloren<br />

zu gehen, vor allem in der Sprachförderung.<br />

Die BDA hat unter dem Titel „Mehr<br />

qualifizierte pädagogische Fachkräfte“<br />

ihre Empfehlungen zur Fachkräftegewinnung<br />

in Kitas vorgelegt. Darin empfiehlt<br />

sie kurzfristig wirksame Maßnahmen<br />

– Wiedereinstieg von Fachkräften<br />

mit Familienpause fördern, ausländische<br />

Abschlüsse von Fachkräften<br />

anerkennen und Personen aus affinen<br />

Berufsgruppen gewinnen – sowie<br />

mittel- und langfristige Maßnahmen,<br />

wie z. B. eine vergütete Ausbildung,<br />

STIFTUNG DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT: 20. JUBILÄUM<br />

Im Mai <strong>2014</strong> feierte die Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) ihr 20. Gründungsjubiläum. 1994 auf Initiative der BDA<br />

ins Leben gerufen, blickte die Stiftung auf einer Festveranstaltung mit über 300 Gästen auf ihre erfolgreiche Geschichte<br />

zurück. Zu den Gästen, die Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer als Vorstandsvorsitzender der sdw begrüßte, gehörte<br />

u. a. die Präsidentin der Kultusministerkonferenz Sylvia Löhrmann.<br />

Seit ihrem Start mit 21 Stipendiatinnen und Stipendiaten im Studienförderwerk Klaus Murmann hat die Stiftung ihr<br />

Portfolio kontinuierlich ausgebaut. Ihr besonderer Fokus liegt dabei auf den Übergängen von einem Bildungsbereich in<br />

den nächsten: von der Schule in die Berufsausbildung oder in ein Studium sowie von der Hochschule ins Erwerbsleben.<br />

Heute nehmen über 4.000 Grundschulkinder, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende und Promovierende<br />

an den Stiftungsprogrammen teil.<br />

Im Jahr <strong>2014</strong> kooperierte die sdw in zwei Programmen sehr erfolgreich mit Arbeitgeberverbänden: Der Studienkompass<br />

transferiert sein Know-how zur Studien- und Berufsorientierung mit Unterstützung der Vereinigung der Bayerischen<br />

Wirtschaft (vbw) und des bayerischen Kultusministeriums an alle Gymnasien Bayerns. Das Projekt MINToring,<br />

das angehende Abiturientinnen und Abiturienten für ein MINT-Studium begeistert, wird nun von SÜDWESTMETALL in<br />

Baden-Württemberg dauerhaft weitergeführt.<br />

BDA-Vizepräsident Dr. Gerhard F. Braun wurde <strong>2014</strong> in Nachfolge von Prof. Dr. Dieter Hundt zum neuen Vorsitzenden<br />

des Kuratoriums der sdw gewählt.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.sdw.org


92<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Umschulungen von Berufswechslern<br />

und Teilzeitausbildungen. Es gilt, die<br />

Reserve bereits ausgebildeter Fachkräfte<br />

zu mobilisieren sowie neues<br />

Personenpotenzial zu erschließen. Die<br />

Kita-Träger werden zudem aufgefordert,<br />

ihr Personal durch eine strukturierte<br />

Berufseingangsphase und Personalentwicklung<br />

zu halten und ggf.<br />

Stellen aufzustocken.<br />

Über die Mitwirkung in der Expertengruppe<br />

des Bundesfamilienministeriums<br />

und im Beirat der Weiterbildungsinitiative<br />

„Frühpädagogische<br />

Fachkräfte“ am Deutschen Jugendinstitut<br />

konnte die BDA ihre Empfehlungen<br />

einbringen. Die Resonanz ist<br />

erheblich und zeigt ernsthafte und<br />

vielfältige Bemühungen in den Bundesländern,<br />

mehr und gutes frühpädagogisches<br />

Personal zu rekrutieren und<br />

zu binden.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Themen A–Z ><br />

Bildung > Frühkindliche Bildung<br />

Abitur nach acht Jahren am<br />

Gymnasium beibehalten<br />

Vor rd. zehn Jahren erfolgte die Verkürzung<br />

der Schulzeit bis zum Abitur<br />

am Gymnasium von neun auf acht Jahre<br />

(G8). In den neuen Ländern und im<br />

Ausland war und ist das Abitur nach<br />

insgesamt zwölf Schuljahren der Regelfall<br />

und wird nicht problematisiert.<br />

In den westdeutschen Bundesländern<br />

begann die Umsetzung teils zögerlich,<br />

teils überhastet, teils unvollständig.<br />

Inzwischen haben sich in einigen dieser<br />

Bundesländer Elterninitiativen gegen<br />

das G8 gebildet, die ein zu hohes<br />

Tempo und überfrachtete Lehrpläne<br />

beklagen und eine Überforderung ihrer<br />

Kinder sehen, denen zu wenig Zeit für<br />

eigene Aktivitäten in Sport, Kultur und<br />

Freizeit bleibe.<br />

Die Arbeitgeber sprechen sich<br />

nachdrücklich für die Beibehaltung des<br />

gymnasialen Wegs zum Abitur in acht<br />

Jahren aus. G8 kann erfolgreich durchgeführt<br />

werden, auch wenn im Einzelnen<br />

Verbesserungsbedarf besteht<br />

und sich das Gymnasium insgesamt<br />

weiterentwickeln muss. Vor allem sind<br />

die Konzentration der Lehrpläne und<br />

mehr Ganztagsangebote an Gymnasien<br />

voranzutreiben. G8 ist das Alleinstellungsmerkmal<br />

des Gymnasiums<br />

und darf nicht populistisch aufgegeben<br />

werden, wenn diese bewährte Schulform<br />

erhalten bleiben soll. Alternative,<br />

neunjährige Wege zum Abitur bieten in<br />

allen Bundesländern Gesamt- und Gemeinschaftsschulen<br />

oder das berufliche<br />

Schulwesen.<br />

Die BDA hat im Juni <strong>2014</strong> ein Positionspapier<br />

veröffentlicht, in dem sie das<br />

Beibehalten von G8 fordert und vor einer<br />

Rolle rückwärts durch einen neuen


Bildung<br />

93<br />

föderalen Flickenteppich warnt. Die Reaktionen<br />

aus den Bundesländern sind<br />

auffallend zahlreich. Befürworter des<br />

G8 sind dankbar für die Argumentationshilfe<br />

und das Engagement. Erfreulich<br />

war zuletzt, dass eine Volksabstimmung<br />

in Bayern wie auch in Hamburg<br />

ein deutliches Votum für die Beibehaltung<br />

von G8 ergeben hat. Zudem hat<br />

sich auch Bundesbildungsministerin<br />

Wanka klar gegen eine Rückkehr zu G9<br />

positioniert.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Publikationen ><br />

argumente > „Abitur am gymnasium<br />

nach acht statt neun Jahren“<br />

Ökonomische Bildung<br />

kommt in Schulen zu kurz –<br />

Dialog mit Gewerkschaften<br />

DGB, IG Metall und die Gewerkschaft<br />

Erziehung und Wissenschaft (GEW)<br />

haben das Engagement der Wirtschaft<br />

in der Schule zuletzt immer häufiger<br />

und schärfer öffentlich kritisiert. Im<br />

Fokus stehen Unterrichtsmaterialien<br />

aus der Wirtschaft und die Forderung<br />

der Verbände nach mehr ökonomischer<br />

Bildung in der Schule, aber auch<br />

Lernpartnerschaften und Kooperationen<br />

von Schulen und Betrieben in der<br />

Berufsorientierung. Die Gewerkschaften<br />

unterstellen der Wirtschaft, Schulen<br />

mit „tendenziösen“ Materialien<br />

zu überfluten, und transportieren das<br />

Bild einer ökonomisierten Schule, die<br />

die Jugendlichen manipuliere und zu<br />

„unkritischen Beschäftigten“ mache.<br />

Daher müsse, so die Gewerkschaften,<br />

eine – neu einzurichtende – staatliche<br />

Prüfstelle der Kultusministerkonferenz<br />

alle Texte erst freigeben.<br />

Diese Unterstellungen sind falsch<br />

und verkehren die Wirklichkeit. Richtig<br />

ist, dass ökonomische Bildung<br />

in der Schule zu kurz kommt und im<br />

Unterricht ein überaus einseitiges<br />

Bild der Wirtschafts- und Arbeitswelt<br />

gezeichnet wird. So belegen z. B. Studien<br />

des Instituts der deutschen Wirtschaft<br />

Köln (IW Köln), dass die Bedeutung<br />

von Unternehmen für Wohlstand<br />

und Beschäftigung in Schulbüchern<br />

überhaupt nicht deutlich wird. SCHULE­<br />

WIRTSCHAFT und BDA setzen deshalb<br />

auf Materialien und Angebote, die<br />

qualitativ hochwertig sind und stets<br />

im Sinne höchstmöglicher Transparenz<br />

gleichberechtigt von Vertreterinnen<br />

und Vertretern aus Wirtschaft<br />

und Schule erarbeitet werden. Das<br />

zugrunde liegende Selbstverständnis,<br />

nun auch schriftlich fixiert, schließt<br />

Direktwerbung und Intransparenz<br />

aus.<br />

Die BDA hat das Gespräch mit den<br />

DGB-Gewerkschaften gesucht. Ziel<br />

des neu aufgenommenen Dialogs ist<br />

es, Missverständnisse und Vorurteile<br />

auszuräumen, Dissens- und Konsenspunkte<br />

festzustellen sowie einen gegenseitigen<br />

Austausch zu initiieren<br />

und Möglichkeiten gemeinsamer Aktivitäten<br />

auszuloten. Ein gemeinsamer<br />

Leitfaden zu Schülerbetriebspraktika<br />

oder Unterrichts materialien ist in Vorbereitung.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Publikationen ><br />

kompakt > „Ökonomische Bildung“<br />

Lehren und Lernen in<br />

„Starken Schulen“<br />

Am 15. Juni <strong>2014</strong> war Bewerbungsschluss<br />

beim Wettbewerb „Starke<br />

Schule. Deutschlands beste Schulen,<br />

die zur Ausbildungsreife führen“ von<br />

BDA, BA, Deutsche Bank Stiftung und<br />

Hertie Stiftung. Bundesweit haben sich<br />

649 Schulen beworben und gezeigt, wie<br />

sie Schule als Lern- und Lebensort gestalten<br />

und Konzepte zur Förderung der<br />

Ausbildungsreife umsetzen. Die Sieger<br />

auf Landesebene wurden im Dezember<br />

<strong>2014</strong> ausgewählt und werden im Frühjahr<br />

2015 bei den Preisverleihungen in<br />

allen 16 Bundesländern gewürdigt.<br />

Das Programm „Starke Schule“<br />

verbindet einen bundesweiten Schulwettbewerb<br />

mit einem länderübergreifenden<br />

Netzwerk mit umfangreichen<br />

Fortbildungsangeboten. Ziel ist<br />

es, mehr jungen Menschen durch eine<br />

gute Schulbildung und Berufsorientierung<br />

einen erfolgreichen Übergang in


94<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

NETZWERK „STARKE SCHULE“<br />

200 Schulen aus allen Bundesländern engagieren sich<br />

.<br />

Quelle: Starke Schule, <strong>2014</strong><br />

Ausbildung zu ermöglichen. Alle ausgezeichneten<br />

Schulen werden für vier<br />

Jahre in ein Netzwerk aufgenommen,<br />

in dem rd. 200 Siegerschulen von- und<br />

miteinander lernen. Sie profitieren von<br />

den Fortbildungen zu zentralen Themen<br />

der Organisations- und Unterrichtsentwicklung<br />

und lernen erfolgreiche Lösungsansätze<br />

zur Weiterentwicklung<br />

der eigenen Schule kennen. Höhepunkt<br />

war im Juni <strong>2014</strong> die große Netzkonferenz<br />

der BDA für die Preisträgerschulen<br />

im Haus der Deutschen Wirtschaft.<br />

Themen waren dabei u. a. eine neue<br />

Lernkultur mit individualisiertem Lernen,<br />

Konzepte für die Ganztagsschule,<br />

gute Modelle in der Berufsorientierung<br />

und der Elternarbeit. Das Feedback<br />

der Lehrkräfte und Schulleitungen war<br />

durchweg außerordentlich positiv.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.starkeschule.de<br />

SCHULEWIRTSCHAFT:<br />

Z ukunft partnerschaftlich<br />

gestalten<br />

Junge Menschen besser auf die<br />

Arbeitswelt vorzubereiten und damit<br />

für Fachkräftenachwuchs zu sorgen,<br />

ist Auftrag und Ziel von SCHULE-<br />

WIRTSCHAFT. Nach der Entwicklung<br />

eines gemeinsamen Leitbilds, der Definition<br />

von Qualitätsstandards für die<br />

Netzwerkarbeit und der Herausgabe<br />

eines Newsletters wurde <strong>2014</strong> erstmals<br />

ein Leistungsbericht veröffentlicht. Unter<br />

dem Motto „Hier kommt zusammen,<br />

was zusammengehört“ stellt sich<br />

SCHULEWIRTSCHAFT mit seiner Struktur,<br />

Ausrichtung, seinen Qualifikationen,<br />

Zielen und Netzwerkpartnern vor.<br />

Die 15 Landes arbeitsgemeinschaften<br />

präsentieren sich mit ihren regionalen<br />

Besonderheiten und Praxisbeispielen<br />

aus den lokalen Arbeitskreisen.<br />

Die <strong>2014</strong> neu gewählten<br />

Vorsitzenden, Dr. Alfred Lumpe (Leiter


Bildung<br />

95<br />

der Unterabteilung „Unterrichtsentwicklung,<br />

Bildungsprogramme, zentrale<br />

Abschlussprüfungen“ in der Behörde<br />

für Schule und Berufsbildung in Hamburg)<br />

als Vertreter der Schulseite und<br />

Dr. Wolfgang Malchow (Mitglied des<br />

Aufsichtsrats der Robert Bosch GmbH)<br />

als Vertreter der Wirtschaft, geben einen<br />

Überblick über das Leistungsspektrum<br />

von SCHULE WIRTSCHAFT. Dabei<br />

stehen Impulse für gute Berufsorientierung,<br />

Wirtschaft hautnah erlebbar zu<br />

machen und die Arbeit in verlässlichen<br />

Kooperationen mit engagierten Partnern<br />

im Vordergrund. Mit zehn Pluspunkten<br />

will das Netzwerk potenzielle<br />

neue Partner gewinnen und zur Mitarbeit<br />

motivieren.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.schulewirtschaft.de<br />

Startschuss für neues<br />

SCHULEWIRTSCHAFT-<br />

Schwerpunkt thema<br />

„Alle Potenziale entfalten!“<br />

Durch wechselnde Schwerpunktthemen<br />

setzt SCHULEWIRTSCHAFT Akzente<br />

in seiner Arbeit – und in der gesamten<br />

Bildungslandschaft. Das Netzwerk hat<br />

mit dem Schwerpunktthema 2011–<strong>2014</strong><br />

„Migration.Qualifikation.Integration. Kulturelle<br />

Vielfalt und berufliche Perspektiven“<br />

die Potenziale junger Menschen<br />

mit Migrationshintergrund in den Vordergrund<br />

gerückt. Insgesamt führten<br />

die Landesarbeitsgemeinschaften und<br />

Arbeitskreise rd. 50 Veranstaltungen<br />

dazu durch, so beispielsweise die Vortragsveranstaltung<br />

„Arbeitswelten der<br />

Zukunft“ in Baden-Württemberg oder<br />

die Konferenz „Migration.Qualifikation.<br />

Integration: Zuwanderer gegen Fachkräftemangel“<br />

in Rheinland-Pfalz. Auf<br />

sehr positive Resonanz ist der Schülerwettbewerb<br />

„Ich hab’s geschafft!“<br />

bei Öffentlichkeit und Teilnehmenden<br />

gestoßen. Der Wettbewerb wurde in Zusammenarbeit<br />

mit der Migrationsbeauftragten<br />

der Bundesregierung, Staatsministerin<br />

Aydan Özoğuz, durchgeführt.<br />

Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe<br />

waren dazu aufgefordert, Menschen<br />

mit Migrationshintergrund aus ihrem<br />

Umfeld, die beruflich erfolgreich sind,<br />

zu porträtieren.<br />

Das für 2015–2017 vorgesehene<br />

Thema „Alle Potenziale entfalten!“ zielt<br />

auf die Stärkenförderung der Jugendlichen<br />

ab. Das Aktionsprogramm konzentriert<br />

sich auf vier Handlungsfelder:<br />

• Stärkenförderung aller Jugendlichen:<br />

Neben der Förderung von<br />

Leistungsstarken und Leistungsschwachen<br />

darf hier die Breitenförderung<br />

nicht vergessen werden.<br />

• Ausbildung und Studium auf Augenhöhe:<br />

Es sollen die Chancen<br />

der dualen Ausbildung alternativ<br />

zur akademischen Bildung herausgestellt<br />

werden.<br />

22.000<br />

aktive Ehrenamtliche engagieren<br />

sich bundesweit im Netzwerk<br />

SCHULEWIRTSCHAFT.<br />

Ein leistungsfähiges Bildungssystem muss allen jungen<br />

Menschen eine faire Chance auf Bildung garantieren – das gilt<br />

auch für Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigungen.<br />

Die deutschen Arbeitgeber unterstützen das Ziel der Inklusion<br />

ausdrücklich und haben auch den diesjährigen Deutschen<br />

Arbeitgeberpreis für Bildung unter das Motto ‚Bildung<br />

inklusiv – Potenziale entfalten durch Inklusion‘ gestellt.<br />

Dr. Gerhard F. Braun | Vizepräsident der BDA, Vorsitzender BDA/BDI-Fachausschuss<br />

Bildung, Berufliche Bildung, Präsident Landesvereinigung Unternehmerverbände<br />

Rheinland-Pfalz, Mitglied des Beirats der Karl Otto Braun GmbH &<br />

Co. KG Gruppe


96<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

• Studien- und Berufsorientierung am<br />

Gymnasium: Der Einbezug der regionalen<br />

Wirtschaft bietet praktische<br />

Unterstützung zum Aufbau schulischer<br />

Konzepte, die Wege und Karriereperspektiven<br />

aufzeigen können.<br />

• Kooperationen mit Ganztagsschulen:<br />

Hier steht die Gestaltung<br />

praxis naher Aktivitäten zur Berufsorientierung<br />

und Berufsfindung<br />

im Vordergrund.<br />

Beim Stichwort „Alle Potenziale<br />

entfalten“ ist auch das Thema „Inklusion“<br />

von zentraler Bedeutung. Jungen<br />

Menschen mit Behinderung durch gute<br />

Berufswahlvorbereitung Chancen am<br />

Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu ermöglichen,<br />

ist eine wichtige Aufgabe,<br />

der sich das Netzwerk widmet.<br />

Berufswahl-SIEGEL will<br />

bundesweite Qualitätsstandards<br />

<strong>2014</strong> war für das von SCHULEWIRT-<br />

SCHAFT koordinierte Netzwerk Berufswahl-SIEGEL<br />

sehr erfolgreich. Die<br />

Vernetzung einer Vielzahl regionaler<br />

Träger ist gut vorangekommen, was die<br />

Angleichung der Qualitätsstandards in<br />

den einzelnen SIEGEL-Regionen unterstützt.<br />

Diese wird in den nächsten Jahren<br />

systematisch betrieben, u. a. mit<br />

Unterstützung der Universität Paderborn,<br />

die für die Evaluation der Zertifizierungs-<br />

und Rezertifizierungsverfahren<br />

beratend zur Seite steht.<br />

Zukünftig öffnet sich damit der Weg<br />

zu einem „Bundes-SIEGEL“ für ausgezeichnete<br />

Studien- und Berufsorientierung.<br />

Der damit verbundene Prozess<br />

zur Verbesserung der beruflichen Orientierung<br />

an den allgemeinbildenden<br />

TEILHABE ERMÖGLICHEN, POTENZIALE FÖRDERN –<br />

ZWEI PUBLIKATIONEN NEHMEN INKLUSION IN DEN BLICK<br />

BDA-Positionspapier „Bildung inklusiv –<br />

Potenziale entfalten durch Inklusion“<br />

„So viel Gemeinsames wie möglich, so viel individuelle<br />

Förderung wie nötig“ ist der Leitsatz des Positionspapiers,<br />

das die BDA im März <strong>2014</strong> veröffentlicht hat und<br />

das die gesamte Bildungskette berücksichtigt. Die gleichberechtigte<br />

Teilhabe von Menschen mit Behinderung in<br />

Schule, Ausbildung und Berufsleben ist ein wichtiges gesellschafts-,<br />

bildungs- und arbeitsmarktpolitisches Anliegen,<br />

für das sich die BDA bereits seit Jahren einsetzt.<br />

Auch der diesjährige Arbeitgeberpreis für Bildung stand<br />

unter dem Thema „Inklusion“.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Publikationen ><br />

Bildung > Bildung inklusiv<br />

Leitfaden SCHULEWIRTSCHAFT und BA<br />

für Berufsorientierung an Schulen<br />

SCHULEWIRTSCHAFT und BA haben sich im Jahr <strong>2014</strong><br />

auf die Entwicklung eines Leitfadens „Berufsorientierung<br />

inklusiv gestalten“ verständigt. Der Leitfaden soll<br />

Lehrkräften, Beratungsfachleuten und sonstigen Multiplikatoren<br />

in der Berufsorientierung sowie den Eltern<br />

schulpflichtiger Kinder eine Praxishilfe geben zur guten<br />

Berufswahlvorbereitung und Gestaltung des Übergangs<br />

„Schule – Beruf“ an inklusiv ausgerichteten Schulen.<br />

Erarbeitet wird er gemeinsam mit Expertinnen und Experten<br />

aus Schulen, Ministerien, Arbeitsagenturen, Wirtschaft<br />

und mit weiteren Netzwerkpartnern.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.schulewirtschaft.de > Publikationen


Bildung<br />

97<br />

Schulen setzt wichtige Impulse für erfolgreiche<br />

Übergänge von der Schule<br />

ins Berufsleben.<br />

Aktuell wird das SIEGEL in 14 Bundesländern<br />

vergeben. 52 Trägerorganisationen<br />

in 29 Regionen leisten die<br />

umfangreiche Zertifizierungs- und Rezertifizierungsaufgabe<br />

für mittlerweile<br />

rd. 1.444 mit dem SIEGEL ausgezeichnete<br />

Schulen. Geschätzte 380.000 Schülerinnen<br />

und Schüler bundesweit gehen<br />

auf eine Berufswahl-SIEGEL-Schule.<br />

Zertifizierte SIEGEL-Schulen kommen<br />

in den Genuss besonderer Angebote<br />

durch SCHULEWIRTSCHAFT. Dazu gehört<br />

auch die Teilnahme am Schülerwettbewerb<br />

„Smart Film Safari <strong>2014</strong>“.<br />

Seltene und außergewöhnliche Berufsbilder<br />

sollten bei diesem Wettbewerb<br />

entdeckt und mit einem Videoclip aussagekräftig<br />

und werbewirksam dargestellt<br />

werden. Aus den eingesendeten<br />

Berufsvorschlägen wurden zehn<br />

Schulen ausgewählt und Schülerinnen<br />

und Schüler sowie deren Lehrkräfte<br />

nach Berlin eingeladen. Dort erstellten<br />

sie unterstützt von Filmfachleuten<br />

mit dem Smartphone aufgenommene<br />

Videoclips.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.netzwerk-berufswahlsiegel.de<br />

Zum Schülerwettbewerb<br />

„Smart Film Safari <strong>2014</strong>“<br />

www.youtube.de/schulewirtschaft<br />

SCHON 1.444 BERUFSWAHL-SIEGEL-SCHULEN<br />

Verdopplung der Anzahl in den letzten fünf Jahren<br />

46 Sachsen<br />

14 Rheinland-Pfalz<br />

Sachsen-Anhalt 36<br />

Thüringen 100<br />

433 Nordrhein-Westfalen<br />

Baden-Württemberg 471<br />

45 Niedersachsen<br />

41 Hamburg<br />

151 Hessen<br />

Bayern 13<br />

Brandenburg 71<br />

Bremen 23<br />

Quelle: Netzwerk Berufswahl-SIEGEL, <strong>2014</strong>


98<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

SCHULEWIRTSCHAFT-INITIATIVEN FÖRDERN UNTERNEHMERGEIST<br />

Wirtschaftsplanspiel beachmanager<br />

Seit 2012 können Schulen der Sekundarstufe I deutschlandweit das Planspiel beachmanager im Unterricht einsetzen.<br />

Bisher haben 610 Lehrkräfte aus allen Bundesländern dieses Angebot genutzt, so dass rd. 18.000 Schülerinnen und<br />

Schüler davon profitieren konnten. Mit dem Planspiel können Jugendliche nicht nur spielerisch Unternehmertum erleben<br />

– über praktische Bausteine, wie z. B. Betriebsbesichtigungen oder Gespräche mit Auszubildenden, kommen<br />

sie auch in Kontakt mit der realen Arbeitswelt in ihrer Region und erhalten Einblicke in verschiedene Berufsfelder.<br />

Jährlich findet zudem ein begleitender beachmanager-Bundeswettbewerb statt, an dem <strong>2014</strong> über 800 Schülerinnen<br />

und Schüler in 230 Teams teilnahmen.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.beachmanager.de<br />

Unternehmens- und Schulbuchpreis<br />

Die Unternehmen im Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT tragen mit ihren Angeboten und Projekten für Schülerinnen und<br />

Schüler zur Fachkräftesicherung bei. Unter dem Motto „Mein Engagement macht Schule!“ wird ihr besonderer Einsatz<br />

mit dem SCHULEWIRTSCHAFT-Unternehmenspreis ausgezeichnet. Im Juni <strong>2014</strong> besuchte Iris Gleicke, Parlamentarische<br />

Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, zwei Preisträger aus dem Jahr 2013: MAHLE<br />

Industrial Thermal Systems Reichenbach GmbH und PCK Raffinerie GmbH. Sie zeigte sich beeindruckt von der selbstverständlichen<br />

Einbindung der Jugendlichen in den Unternehmensalltag.<br />

Ebenfalls bereits zum dritten Mal in Kooperation mit dem Bundeswirtschaftsministerium wurde am 27. November <strong>2014</strong><br />

im IW Köln der SCHULEWIRTSCHAFT-Preis „Schulbuch des Jahres – Ökonomische Bildung“ verliehen. Mit dem Schulbuchpreis<br />

werden herausragende Lehr- und Lernmedien zur wirtschaftlichen Bildung ausgezeichnet. Der Preis will<br />

gute Beispiele für Lehrkräfte und Eltern sichtbar machen und Verlage zur Nachahmung anregen. Die folgenden drei<br />

Publikationen wurden ausgezeichnet: Volkswirtschaftslehre aus dem hep Verlag (Kategorie „Bücher für die berufliche<br />

Bildung“), Wirtschafts- und Unternehmensethik vom Wochenschau Verlag (Kategorie „Bücher für die Sekundar stufe II“)<br />

und Wirtschaft. Differenzierende Ausgabe Niedersachsen aus dem Cornelsen Verlag (Kategorie „Bücher für die Sekundarstufe<br />

I“).<br />

Kooperation mit JUNIOR<br />

Die JUNIOR-Programme des IW Köln bieten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ein eigenes Schülerunternehmen<br />

zu gründen, eine Geschäftsidee zu entwickeln und diese im Laufe eines Schuljahrs zu vermarkten. 2013/<strong>2014</strong><br />

haben rd. 8.500 Jugendliche mit knapp 600 Schülerfirmen teilgenommen. Als „Bestes JUNIOR-Unternehmen <strong>2014</strong>“<br />

wurde das Unternehmen „Plattenspiel“ des Gymnasiums Andreanum in Hildesheim ausgezeichnet, das aus alten<br />

Schallplatten Kunstobjekte herstellt. Zum 20. Jubiläum im Jahr <strong>2014</strong> erhielten die JUNIOR-Programme des IW Köln<br />

einen neuen Webauftritt. Als besonderes Highlight wurde zudem der „Unternehmergeist“, der die zahlreichen Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer in all den Jahren angetrieben und motiviert hat, in Gestalt einer Handpuppe auf die Reise<br />

geschickt und hat Menschen besucht, in deren Leben er eine besondere Bedeutung einnimmt. Seine Reise in Bildern<br />

und Videos konnte auf Facebook verfolgt werden.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.junior-programme.de und<br />

www.facebook.com/iwjunior


Bildung<br />

99<br />

Einbeziehung der Eltern<br />

in der Berufsorientierung<br />

zentral<br />

Ein besonderes Augenmerk der aktuellen<br />

Netzwerkarbeit von SCHULE­<br />

WIRTSCHAFT liegt auf der Einbeziehung<br />

der Eltern in den Berufswahlprozess.<br />

Verschiedene Studien haben ergeben,<br />

dass Eltern bei der Berufswahlentscheidung<br />

die ersten und oft auch<br />

entscheidenden Ratgeber ihrer Kinder<br />

sind. In enger Kooperation mit<br />

der BA ist deshalb 2013 ein „Leitfaden<br />

Elternarbeit“ entstanden, der Berufsorientierungsakteuren<br />

Hinweise zur<br />

Einbindung von Eltern in diesen wichtigen<br />

Prozess gibt. Das Thema wurde<br />

in einer gemeinsamen Fachveranstaltung<br />

von BA und SCHULEWIRTSCHAFT<br />

am 1. Dezember <strong>2014</strong> in Berlin auf<br />

Expertenebene und auch medial in den<br />

Mittelpunkt gerückt. Begleitet und unterstützt<br />

durch den Vorstand der BA<br />

und die Hauptgeschäftsführung der<br />

BDA zielte die Tagung mit Vorträgen,<br />

Thementischen und Fachgesprächen<br />

auf eine qualitative Verbesserung der<br />

Zusammenarbeit mit Eltern in der<br />

Berufsorientierung.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.schulewirtschaft.de/elternarbeit<br />

Preisträger des SCHULEWIRTSCHAFT-Unternehmenspreises <strong>2014</strong>/2015<br />

SCHULEWIRTSCHAFT zeichnet beim Wettbewerb „Mein Engagement macht Schule!“ Unternehmen aus, die sich für<br />

berufliche Orientierung und den Übergang von Schule in den Beruf vorbildlich engagieren.<br />

Kategorie „Kleine Unternehmen“ (bis 100 Mitarbeitende):<br />

1. ERVEMA agrar Gesellschaft Wöhlsdorf mbH (Thüringen)<br />

2. Data One GmbH (Saarland)<br />

3. Bodenschlägel GmbH & Co. KG (Bayern)<br />

Kategorie „Mittlere Unternehmen“ (101 bis 1.000 Mitarbeitende):<br />

1. Sparkasse Dachau (Bayern)<br />

2. TRUMPF Hüttinger GmbH + Co. KG (Baden-Württemberg)<br />

3. Nordzucker AG Werk Klein Wanzleben (Sachsen-Anhalt)<br />

Kategorie „Große Unternehmen“ (ab 1.001 Mitarbeitenden):<br />

1. HORSCH Maschinen GmbH (Bayern)<br />

2. SICK AG (Baden-Württemberg)<br />

3. Merck KGaA (Hessen)


EUROPA UND<br />

INTERNATIONALES


102<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Die Europäische Union<br />

<strong>2014</strong>–2019: Konzentration<br />

auf Kernaufgaben gefragt<br />

Mit der Konstituierung des neu gewählten<br />

Europäischen Parlaments und der<br />

Wahl der neuen Europäischen Kommission<br />

ist <strong>2014</strong> ein entscheidendes<br />

Jahr für den künftigen politischen Kurs<br />

der EU.<br />

Um konkrete Fortschritte in Richtung<br />

einer starken und global wettbewerbsfähigen<br />

EU zu erreichen,<br />

bedarf es entschiedener politischer<br />

Weichenstellungen: Die EU braucht<br />

eine politische Ausrichtung auf globale<br />

Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum<br />

und Beschäftigung. Dafür braucht sie<br />

starke Institutionen, die sich auf ihre<br />

Kernaufgaben konzentrieren und dafür<br />

NEUE EUROPÄISCHE KOMMISSION<br />

Der neue Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat einiges gewagt und die Europäische Kommission erheblich<br />

umstrukturiert. So sind künftig sieben Vizepräsidenten für zentrale Schwerpunktthemen als „Projektteamleiter“<br />

verantwortlich. Ihnen räumt Juncker weitreichende Befugnisse ein, einschließlich eines Vetorechts für Vorschläge<br />

der ihnen zugewiesenen Fachkommissare. Die Aufgabe der Vizepräsidenten ist es, projektbezogen die Arbeit der<br />

Fachkommissare zu leiten und zu koordinieren. Auf der Ebene der 20 Kommissare, die mit großen Generaldirektionen<br />

ausgestattet sind, wird die Facharbeit geleistet. Juncker will mit dieser neuen Struktur ein vernetztes Zusammenarbeiten<br />

aller Mitglieder des Kollegiums erwirken und das bislang der EU-Kommission vorgeworfene „Schubladendenken“<br />

aufbrechen.<br />

Für BDA-Kernthemen sind folgende Vizepräsidenten und Kommissare besonders relevant:<br />

Frans Timmermans, Sozialist, ehemaliger niederländischer Außenminister, benannt als 1. Vizepräsident, zuständig für<br />

bessere Rechtsetzung, interinstitutionelle Beziehungen, Rechtsstaatlichkeit und EU-Grundrechtecharta, ausgestattet<br />

mit einem Vetorecht, wenn Kommissionsinitiativen das Subsidiaritäts- oder Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzen<br />

Valdis Dombrovskis, Liberalkonservativer, lettischer Europaabgeordneter, benannt als Vize präsident, zuständig für<br />

Euro und Sozialen Dialog<br />

Jyrki Katainen, Konservativer, ehemaliger finnischer Ministerpräsident, benannt als Vize präsident, zuständig für<br />

Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit<br />

Günther Oettinger, bisheriger EU-Energiekommissar, nun für das Ressort „Digitale Wirtschaft und Gesellschaft“ zuständig<br />

Marianne Thyssen, Christdemokratin, belgische Europaabgeordnete, benannt als Kommissarin für Beschäftigung,<br />

soziale Angelegenheiten, Qualifikationen und Mobilität der Arbeitnehmer<br />

Elżbieta Bieńkowska, Liberalkonservative, polnische Infrastrukturministerin, benannt als Kommissarin für Binnenmarkt,<br />

Industrie, Unternehmertum sowie kleine und mittlere Unternehmen<br />

Věra Jourová, Liberale, tschechische Ministerin für Regionalentwicklung, benannt als Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz<br />

und Gleichstellung<br />

Pierre Moscovici, Sozialist, früherer französischer Finanzminister, benannt als Kommissar für die Bereiche Wirtschaft<br />

und Finanzen, Steuern und Zoll<br />

Jonathan Hill, Konservativer, Vereinigtes Königreich, benannt als Kommissar für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen<br />

und Kapitalmarktunion<br />

Die neue Europäische Kommission wird – wie auch das neue Europäische Parlament – sehr viel politischer, europäischer<br />

und vernetzter agieren. Demzufolge hat sich die BDA in Brüssel personell verstärkt. Hochrangigen Gesprächen<br />

kommt eine immer größere Bedeutung zu. Arbeitgeberpräsident Kramer hat im Jahr <strong>2014</strong> bereits mehrfach die Gelegenheit<br />

ergriffen, persönliche Gespräche mit den Spitzen der EU-Institutionen zu führen.


Europa und Internationales<br />

103<br />

sorgen, dass sich die Rahmenbedingungen<br />

für Innovation und Investitionen,<br />

für Unternehmertum und damit<br />

für die Schaffung neuer Arbeitsplätze<br />

verbessern.<br />

Mit der Neuorganisation der Europäischen<br />

Kommission hat Kommissionspräsident<br />

Jean-Claude Juncker<br />

klare Zeichen gesetzt, eine solche<br />

Ausrichtung effizient umzusetzen. Besonders<br />

erfreulich ist, dass „Bessere<br />

Rechtsetzung“ in der Zuständigkeit des<br />

1. Vize präsidenten Frans Timmermans<br />

liegt und somit „Chefsache“ geworden<br />

ist, wie es die BDA gemeinsam mit<br />

BUSINESSEUROPE immer gefordert<br />

hat.<br />

Angesichts der großen Wettbewerbsherausforderungen<br />

ist es nämlich<br />

nicht vermittelbar, weshalb man<br />

sich in der EU auch noch mit zusätzlichen<br />

bürokratischen und detaillierten<br />

Regulierungen beschäftigen muss.<br />

Vielmehr muss es jetzt um die verstärkte<br />

Integration in Schlüsselbereichen<br />

wie der Finanz- oder Energiepolitik<br />

sowie der digitalen Wirtschaft gehen.<br />

Die wirtschaftspolitische Koordinierung<br />

im Rahmen des Europäischen<br />

Semesters muss weiter gestärkt werden,<br />

um Haushaltskonsolidierung und<br />

Strukturreformen für mehr Wachstum<br />

und Beschäftigung in den Mitgliedstaaten<br />

voranzubringen. Vor allem müssen<br />

die länderspezifischen Empfehlungen<br />

konsequent auf die nachhaltige Beseitigung<br />

struktureller Wettbewerbsschwächen<br />

in den EU-Mitgliedstaaten<br />

ausgerichtet sein und politisch verbindlicher<br />

werden.<br />

Die konsequente Fortsetzung der<br />

Doppelstrategie aus Haushaltskonsolidierung<br />

und wachstumsfördernden<br />

Strukturreformen ist unerlässlich, um<br />

die europäischen Volkswirtschaften<br />

auf einen nachhaltigen Wachstumspfad<br />

zurückzuführen. Trotz messbarer<br />

Reform erfolge in zahlreichen Krisenländern<br />

bleibt es erforderlich, an<br />

Strukturreformen zur Verbesserung<br />

der Wettbewerbsfähigkeit konsequent<br />

festzuhalten. Denn die bislang erzielten<br />

Erfolge müssen verstärkt und verfestigt<br />

werden. Gerade die am 2. Juni<br />

<strong>2014</strong> von der EU-Kommission vorgelegten<br />

länderspezifischen Empfehlungen<br />

identifizieren für jeden einzelnen<br />

Mitgliedstaat nach wie vor konkreten<br />

Reformbedarf, der in vielen Ländern<br />

noch erhebliche Anstrengungen erfordern<br />

wird.<br />

Darüber hinaus muss die EU viel<br />

stärker berücksichtigen, dass Kooperationen,<br />

Netzwerke und internationale<br />

Wertschöpfungsketten immer wichtigere<br />

Erfolgsfaktoren für europäische<br />

Unternehmen werden. In diesem Sinne<br />

muss sie sich weiterhin stark dafür einsetzen,<br />

den Zugang zu ausländischen<br />

Märkten für europäische Unternehmen<br />

zu verbessern. Dafür müssen u. a. die<br />

Verhandlungen mit den USA über das<br />

Freihandelsabkommen (TTIP), das den<br />

europäischen Firmen vollen Zugang<br />

zum amerikanischen Markt garantiert,<br />

zum Erfolg gebracht werden (mehr<br />

hierzu im Kapitel „Wirtschaft und<br />

Finanzen“).<br />

Durch die neue Struktur der<br />

Kommission gibt es jetzt<br />

3 Veto-Ebenen:<br />

1. Ebene bei den Vizepräsidenten,<br />

2. Ebene beim 1. Vizepräsidenten<br />

und schließlich 3. Ebene beim<br />

Kommissions präsidenten selbst.<br />

Die neue Kommission hat die Aufgabe, Europas politischen<br />

Kurs in Richtung globaler Wettbewerbsfähigkeit,<br />

nachhaltigen Wachstums und soliden Beschäftigungsaufbaus<br />

festzuzurren. Dafür muss sie sich auf Schlüsselbereiche<br />

konzentrieren. Europa wird insgesamt Vertrauen und<br />

Sympathien zurückgewinnen, je mehr es im Großen groß und<br />

im Kleinen klein ist.<br />

Prof. Dr. Siegfried Russwurm | Präsidiumsmitglied der BDA, Vorsitzender BDA-<br />

Ausschuss Sozialpolitik in der Europäischen Union, Vorstandsmitglied Siemens AG


104<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

DIE NEUE EUROPÄISCHE KOMMISSION IM ÜBERBLICK<br />

PRÄSIDENT<br />

Jean-Claude Juncker<br />

EVP, LU<br />

ERSTER VIZEPRÄSIDENT<br />

Frans Timmermans<br />

S&D, NL<br />

Bessere Rechtssetzung, interinstitutionelle<br />

Beziehungen, Rechtsstaatlichkeit<br />

und die EU-Grundrechtecharta<br />

HOHE VERTRETERIN<br />

Federica Mogherini<br />

S&D, IT<br />

Hohe Vertreterin der Europäischen<br />

Union für Außen- und Sicherheits politik,<br />

Vizepräsidentin<br />

VIZEPRÄSIDENTIN<br />

Kristalina Georgieva<br />

EVP, BG<br />

Haushalt und Personal<br />

VIZEPRÄSIDENT<br />

VIZEPRÄSIDENT<br />

VIZEPRÄSIDENT<br />

VIZEPRÄSIDENT<br />

Maroš Šefčovič<br />

S&D, SK<br />

Jyrki Katainen<br />

EVP, FI<br />

Valdis Dombrovskis<br />

EVP, LV<br />

Andrus Ansip<br />

ALDE, EE<br />

Energieunion<br />

Arbeitsplätze, Wachstum,<br />

Investitionen und<br />

Wettbewerbsfähigkeit<br />

Euro und Sozialer Dialog<br />

Digitaler Binnenmarkt<br />

Kommissare<br />

Věra Jourová<br />

Günther Oettinger<br />

Pierre Moscovici<br />

Marianne Thyssen<br />

Corina Crețu<br />

ALDE, CZ<br />

EVP, DE<br />

S&D, FR<br />

EVP, BE<br />

S&D, RO<br />

Justiz, Verbraucher<br />

und Gleichstellung der<br />

Geschlechter<br />

Digitale Wirtschaft<br />

und Gesellschaft<br />

Wirtschafts- und<br />

Finanzangelegenheiten,<br />

Steuern und Zoll<br />

Beschäft. soz. Angelegenheiten,<br />

Qualif. u.<br />

Mobilität der Arbeitn.<br />

Regionalpolitik<br />

Johannes Hahn<br />

Dimitris Avramopoulos<br />

Vytenis Andriukaitis<br />

Jonathan Hill<br />

Elzbieta Bienkowska<br />

EVP, AT<br />

EVP, EL<br />

S&D, LT<br />

EKR, GB<br />

EVP, PL<br />

Eur. Nachbarschaftspol.<br />

und Erweiterungsverhandlungen<br />

Migration und Inneres<br />

Gesundheit und<br />

Lebensmittelsicherheit<br />

Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen<br />

und<br />

Kapitalmarktunion<br />

Binnenmarkt, Industrie,<br />

Unternehmertum und<br />

KMU<br />

Miguel Arias Cañete<br />

Neven Mimica<br />

Margrethe Vestager<br />

Violeta Bulc<br />

Cecilia Malmström<br />

EVP, ES<br />

S&D, HR<br />

ALDE, DK<br />

ALDE, SI<br />

ALDE, SE<br />

Klimapolitik<br />

und Energie<br />

Internationale<br />

Zusammenarbeit und<br />

Entwicklung<br />

Wettbewerb<br />

Transport und Weltraum<br />

Handel<br />

Karmenu Vella<br />

Tibor Navracsics<br />

Carlos Moedas<br />

Phil Hogan<br />

Christos Stylianides<br />

S&D, MT<br />

EVP, HU<br />

EVP, PT<br />

EVP, IE<br />

EVP, CY<br />

Umweltschutz,<br />

Meerespolitik und<br />

Fischerei<br />

Bildung, Kultur, Jugend<br />

und Bürgerschaft<br />

Forschung, Wissenschaft<br />

und Innovation<br />

Landwirtschaft und<br />

Ländliche Entwicklung<br />

Humanitäre Hilfe und<br />

Krisenmanagement<br />

Quelle: Europäische Kommission, <strong>2014</strong>


Europa und Internationales<br />

105<br />

BDA übermittelt Arbeitgebererwartungen<br />

an<br />

italienische EU-Ratspräsidentschaft<br />

Am 1. Juli <strong>2014</strong> hat Italien den halbjährlichen<br />

Vorsitz des Rates der EU übernommen.<br />

Wie zu Beginn jeder neuen<br />

EU-Ratspräsidentschaft hat die Hauptgeschäftsführung<br />

der BDA, vertreten<br />

durch Herrn Peter Clever, im Juli <strong>2014</strong><br />

in Rom Gespräche mit hochrangigen<br />

Entscheidungsträgern geführt und die<br />

Erwartungen der deutschen Arbeitgeber<br />

dargelegt. Dabei wurde deutlich,<br />

dass die Prioritäten der italienischen<br />

Präsidentschaft unter dem neuen Premierminister<br />

Matteo Renzi direkt an die<br />

Schwerpunkte der nationalen Agenda<br />

Italiens anknüpfen: So will sich die<br />

italienische Regierung ähnlich wie die<br />

vorangegangene griechische Ratspräsidentschaft<br />

für eine wachstums- und<br />

beschäftigungsorientierte Politik einsetzen.<br />

Die Tatsache, dass bei den Gesprächen<br />

Arbeitsminister Poletti, Confindustria-Generaldirektorin<br />

Panucci und<br />

die General sekretäre der drei größten<br />

Gewerkschaften CGIL, CISL and UIL<br />

persönlich anwesend waren, zeigt das<br />

große Interesse der italienischen Seite<br />

am Dialog mit den deutschen Arbeitgebern.<br />

Die BDA machte bei den Gesprächen<br />

deutlich, dass angesichts der<br />

anhaltenden Krise in Europa und der<br />

sich beschleunigenden Globalisierung<br />

alle Mitgliedstaaten der EU aufgerufen<br />

sind, ihren Beitrag dazu zu leisten, die<br />

EU stärker, stabiler und global wettbewerbsfähiger<br />

zu machen. Daher ist<br />

es ausdrücklich zu begrüßen, dass die<br />

italienische Regierung die notwendigen<br />

Strukturreformen auf nationaler Ebene<br />

dezidiert vorantreiben und auch auf<br />

europäischer Ebene die wirtschaftspolitische<br />

Koordinierung der Reformen<br />

weiter stärken und verbindlicher ausgestalten<br />

möchte.<br />

kontraproduktiv sind. Sie zerstören<br />

wiedergewonnenes Vertrauen und konterkarieren<br />

damit notwendige Reformanstrengungen.<br />

Rücknahme des Revisionsvorschlags<br />

zur Mutterschutzrichtlinie<br />

– Lackmustest<br />

für die Glaubwürdigkeit<br />

der neuen EU-Kommission<br />

In ihrer Mitteilung vom Juni <strong>2014</strong> hat die<br />

EU-Kommission Zwischenbilanz ihres<br />

Programms zur besseren Rechtsetzung<br />

REFIT gezogen und darin explizit die<br />

Rücknahme des Vorschlags zur Revision<br />

der Richtlinie 92/85 (Mutterschutzrichtlinie)<br />

angekündigt. Die Rücknahme<br />

des Revisionsvorschlags zur Mutterschutzrichtlinie<br />

hat der 1. Vize präsident<br />

der Europäischen Kommission, Frans<br />

REFIT<br />

Im Rahmen von REFIT, dem „Regulatory Fitness and Performance Programme“<br />

für schlankere, einfachere und kostensparendere EU-Rechtsvorschriften,<br />

verfolgt die EU-Kommission seit Oktober 2013 einen abgesteckten<br />

Fahrplan zum Bürokratieabbau in Europa. Konkret überprüft sie den gesamten<br />

Bestand an EU-Rechtsvorschriften auf Verwaltungslasten, Unstimmigkeiten<br />

oder wirkungslose Maßnahmen und ermittelt mögliche Korrekturmaßnahmen,<br />

wie z. B. auch die Rücknahme von Richtlinienvorschlägen.<br />

Die BDA bekräftigte gegenüber<br />

den italienischen Gesprächspartnern,<br />

dass Forderungen nach einer Aufweichung<br />

des Stabilitätspakts, die das<br />

weitreichende Herausrechnen staatlicher<br />

Investitionen bei der Feststellung<br />

des Haushaltsdefizits ermöglichen<br />

würde, vor diesem Hintergrund


106<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

DIE BAUSTEINE VON REFIT<br />

Ein Programm zur Steigerung der Effizienz und Leistungsfähigkeit europäischer Rechtssetzung<br />

REFIT<br />

BESTIMMEN UND<br />

BERECHNEN<br />

MASSNAHMEN ERGREIFEN<br />

ERGEBNISSE ÜBERWACHEN<br />

UND BEWERTEN<br />

ÜBER FORTSCHRITTE<br />

BERICHTEN<br />

• Acquis<br />

• Verwaltungslast<br />

• Vereinfachungsinitiativen<br />

• Rücknahmen/Aufhebungen<br />

• ABRplus<br />

• Evaluierung und<br />

Fitness-Checks<br />

• Anzeiger<br />

EVIDENZBASIERTE POLITIKGESTALTUNG<br />

VORBEREITUNG<br />

ANNAHME<br />

ÜBERWACHUNG UND ORGANI-<br />

SATION DER UMSETZUNG<br />

EVALUIERUNG UND<br />

FITNESS-CHECKS<br />

• Fahrplan<br />

• Folgenabschätzung<br />

• Überarbeitung<br />

• Neue Maßnahmen<br />

(Was geschieht?)<br />

(Wie und warum<br />

geschieht etwas?)<br />

KONSULTATION DER AKTEURE<br />

Quelle: Abschlussbericht der Hochrangigen Gruppe im Bereich Verwaltungslasten (<strong>2014</strong>): Bürokratieabbau in Europa<br />

Timmermans, im Dezember <strong>2014</strong> im<br />

Rahmen der Vorstellung des Arbeitsprogramms<br />

für 2015 bekräftigt, falls nicht<br />

ein Kompromiss innerhalb von sechs<br />

Monaten gelinge. Der durch das REFIT-<br />

Programm der EU-Kommission angestrebte<br />

Bürokratieabbau auf EU-Ebene<br />

wird von der deutschen Wirtschaft unterstützt.<br />

Besonders zu begrüßen ist,<br />

dass eine langjährige Forderung der Arbeitgeber<br />

– solche Dossiers zurückzuziehen,<br />

die seit Jahren im Rat blockiert<br />

sind und für die es keinerlei Aussicht<br />

auf eine Einigung gibt, wie im Fall der<br />

Revision der Mutterschutzrichtlinie –<br />

endlich aufgegriffen wird. Die BDA unterstützt<br />

eine bessere Vereinbarkeit von<br />

Berufs-, Privat- und Familienleben, die<br />

auf EU-Ebene bereits durch die Richtlinie<br />

zum Elternurlaub geregelt ist. Eine<br />

Ausweitung des Mutterschutzes, der den<br />

Gesundheitsschutz zum Ziel hat, ist dafür<br />

das falsche Instrument. Die Ausweitung<br />

der Mutterschutzfrist auf 18 bzw.<br />

20 Wochen bei voller Bezahlung würde<br />

die Vielfalt der nationalen Regeln missachten<br />

und eine erhebliche und sachlich<br />

ungerechtfertigte finanzielle Belastung


Europa und Internationales<br />

107<br />

für Arbeitgeber und öffentliche Haushalte<br />

bedeuten. Mit der Rücknahme<br />

der Mutterschutzrichtlinie kann die EU-<br />

Kommission ein positives Signal für einen<br />

überfälligen Mentalitätswandel hin<br />

zur selbstdisziplinierten Ausübung der<br />

ihr zugewiesenen Kompetenzen setzen.<br />

Die BDA wird sich dafür einsetzen, dass<br />

die im Rahmen des rEFIT-Programms<br />

vorgeschlagene Rücknahme zügig und<br />

unbeirrt in die Tat umgesetzt wird.<br />

Tragbarer Kompromisstext<br />

bei Durchsetzungsrichtlinie<br />

erzielt<br />

Nach sehr schwierigen informellen<br />

Verhandlungen zwischen Europäischem<br />

Parlament, Rat und EU-Kommission<br />

(sog. Trilog) wurde im Mai<br />

<strong>2014</strong> der 2012 von der EU-Kommission<br />

vorgelegte Richtlinienvorschlag zur<br />

verbesserten Durchsetzung der heute<br />

geltenden Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie<br />

(Durchsetzungsrichtlinie)<br />

angenommen. Die Richtlinie ist bis<br />

Mitte 2016 in nationales Recht umzusetzen.<br />

Die neue Durchsetzungsrichtlinie<br />

sieht eine engere Kooperation der<br />

Verwaltungen in den Mitgliedstaaten<br />

vor, die eine effektivere Durchführung<br />

von Kontrollen, Prüfungen und Untersuchungen<br />

im Falle einer Entsendung<br />

ermöglicht.<br />

Der angenommene Richtlinientext<br />

stellt insgesamt einen tragbaren<br />

Kompromiss dar, der die wichtigsten<br />

Forderungen der BDA berücksichtigt.<br />

Der Kompromiss enthält eine offene<br />

Liste möglicher Kontrollmaßnahmen,<br />

keine abgeschlossene – wie es die EU-<br />

Kommission ursprünglich anstrebte.<br />

Die in Deutschland existierenden Kontrollmaßnahmen<br />

im Arbeitnehmer-<br />

Entsendegesetz ( aEntG) können künftig<br />

weiterhin durchgeführt werden und<br />

das gegenwärtige Niveau an Kontrollen<br />

wird nicht abgesenkt. Hierfür hatte sich<br />

die BDA nachdrücklich eingesetzt, um<br />

Missbrauch bei der Entsendung von Arbeitnehmern<br />

vorzubeugen, insbesondere<br />

auf Baustellen. Positiv ist auch die<br />

erreichte Klarstellung, dass die angewandten<br />

Kontrollmaßnahmen der EU-<br />

Kommission „anzuzeigen“ und nicht<br />

von ihr zu „genehmigen“ sind. Zudem<br />

konnten die von der EU-Kommission<br />

ursprünglich geforderte Einführung<br />

einer EU-weiten Generalunternehmerhaftung<br />

in der Bauwirtschaft sowie<br />

weiter gehende Forderungen des Europäischen<br />

Parlaments nach einer verpflichtenden<br />

Generalunternehmerhaftung<br />

für alle Branchen in der gesamten<br />

Haftungskette und ohne Exkulpationsmöglichkeit<br />

erfolgreich verhindert<br />

werden. Die im Richtlinientext nun<br />

vorgesehene verpflichtende Auftraggeberhaftung<br />

(Haftung im direkten Auftragsverhältnis)<br />

für die Bauwirtschaft<br />

existiert in Deutschland bereits für alle<br />

aEntG-Branchen und löst somit keinen<br />

Umsetzungsbedarf aus. Auch sind Befreiungen<br />

von der Auftrag geberhaftung<br />

(sog. Exkulpation) möglich: Wenn<br />

Nachunternehmer präqualifiziert sind,<br />

entfällt die Haftung für den Hauptunternehmer.<br />

DURCHSETZUNGSRICHTLINIE: ZEIT ZUM WIRKEN<br />

LASSEN<br />

Als Reaktion auf die äußerst kontrovers geführte Debatte über die Auswirkungen<br />

der „Laval“-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat die<br />

EU-Kommission 2012 ein Gesetzespaket zur Entsendung von vorübergehend<br />

ins Ausland entsandten Arbeitnehmern im Binnenmarkt vorgelegt. Richtigerweise<br />

hatte die EU-Kommission damals bewusst von einer kompletten<br />

Überarbeitung der geltenden Entsenderichtlinie abgesehen und sich stattdessen<br />

auf die bessere Richtliniendurchsetzung konzentriert. Insbesondere<br />

vor dem Hintergrund der gerade gelungenen Verabschiedung der Durchsetzungsrichtlinie<br />

ist es daher nicht nachvollziehbar, dass der neue EU-Kommissionspräsident<br />

Jean-Claude Juncker wiederholt angekündigt hat, nun<br />

doch die Entsenderichtlinie überprüfen zu wollen, um gegen etwaiges „Sozialdumping“<br />

vorzugehen. Die „Mängel“ bei der Entsendung von Arbeitnehmern<br />

sind nicht auf die Entsenderichtlinie, sondern auf deren unzureichende<br />

praktische Umsetzung vor Ort zurückzuführen. Hier wird die neue Durchsetzungsrichtlinie<br />

Wirkung zeigen und es gilt, ihr jetzt Zeit zu geben, bevor voreilig<br />

neue Überarbeitungen in Angriff genommen werden.


108<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Verabschiedete Richtlinie<br />

zur konzerninternen Entsendung<br />

hat nur eingeschränkten<br />

Mehrwert<br />

Nach mehrfacher Verzögerung wurde<br />

der 2010 von der EU-Kommission vorgelegte<br />

Richtlinienvorschlag zur konzerninternen<br />

Entsendung von Drittstaatsangehörigen<br />

(Intra-Corporate Transfer,<br />

ICT) im Mai <strong>2014</strong> vom Europäischen Parlament<br />

und Rat verabschiedet. Bis Ende<br />

November 2016 muss die ICT-Richtlinie<br />

in nationales Recht umgesetzt werden.<br />

Aus BDA-Sicht hat die ICT-Richtlinie<br />

einen nur noch eingeschränkten Mehrwert.<br />

Das eigentliche Ziel der ICT-Richtlinie,<br />

Unternehmen den effektiven und<br />

schnellen Einsatz ihres aus Drittstaaten<br />

kommenden Schlüsselpersonals<br />

in verschiedenen Unternehmensteilen<br />

innerhalb der EU zu erleichtern, wurde<br />

insbesondere durch Beschränkungen<br />

der innereuropäischen Mobilität<br />

erheblich verwässert. Die antragsfreie<br />

innereuropäische Weiterwanderungsmöglichkeit<br />

der ICTs auf Grundlage<br />

der Zulassung im ersten EU-Mitgliedstaat<br />

wurde von den ursprünglich von<br />

der EU-Kommission vorgeschlagenen<br />

zwölf auf drei Monate (bzw. 90 Tage)<br />

erheblich verkürzt. Auch soll eine antragsfreie<br />

Weiterentsendung nur einmalig<br />

innerhalb eines Zeitraums von<br />

180 Tagen möglich sein. Zudem enthält<br />

der Kompromiss praxisferne Vorgaben<br />

für den internationalen Personaleinsatz<br />

und stellt Unternehmen vor noch<br />

nicht absehbare bürokratische Hürden<br />

(z. B. Vorbeschäftigungspflicht im Heimatunternehmen,<br />

Sperrzeit zwischen<br />

den Entsendungen). Die BDA wird sich<br />

dafür einsetzen, dass deren negative<br />

Auswirkungen über die nationale Umsetzung<br />

so gering wie möglich bleiben<br />

werden, und insbesondere weiterhin<br />

auf die wegen Missbrauchsgefahr erforderliche<br />

Baubereichsausnahme bzw.<br />

branchenspezifische Nullkontingent-<br />

Regelungen drängen.<br />

Positiv zu bewerten ist hingegen,<br />

dass der Richtlinientext zu dem bis<br />

zuletzt strittigen Punkt „Arbeitsbedingungen“<br />

nun vorsieht, dass ICTs<br />

grundsätzlich die gleichen Mindestrechte<br />

wie entsandte EU-Arbeitnehmer<br />

in vergleichbarer Position und Branche<br />

gem. der geltenden Arbeitnehmer-<br />

Entsenderichtlinie haben sollen. Bei<br />

der Entlohnung soll darüber hinaus<br />

gelten, dass für die Zulassung der ICTs<br />

von den Mitgliedstaaten zusätzlich verlangt<br />

wird, dass deren Vergütung nicht<br />

ungünstiger als die eines inländischen<br />

Arbeitnehmers in vergleichbarer Position<br />

sein darf. Weiter gehende Forderungen<br />

des Europäischen Parlaments<br />

nach einer Gleichstellung der ICTs mit<br />

Inländern bezüglich des Lohns und<br />

aller anderen Arbeitsbedingungen<br />

konnten sich damit nicht durchsetzen.<br />

Dagegen hatten sich auch BDA und<br />

BUSINESSEUROPE nachdrücklich gewandt,<br />

da dies zu einer nicht zu rechtfertigenden<br />

Besserstellung der aus<br />

Drittstaaten kommenden ICTs gegenüber<br />

entsandten EU-Arbeitnehmern<br />

geführt hätte, für die nach wie vor „nur“<br />

die Mindestrechte nach Art. 3 der Entsenderichtlinie<br />

(d. h. Mindestlohn) gegolten<br />

hätten.<br />

Gestaltungsspielräume bei<br />

Saisonarbeitnehmerrichtlinie<br />

praxisgerecht nutzen<br />

Im Februar <strong>2014</strong> wurde der 2010 von<br />

der EU-Kommission vorgelegte Richtlinienvorschlag<br />

über die Bedingungen<br />

für die Einreise und den Aufenthalt von<br />

Saisonarbeitnehmern aus Drittstaaten<br />

von Rat und Europäischem Parlament<br />

endgültig angenommen. Bis<br />

Ende September 2016 ist die Richtlinie<br />

in nationales Recht umzusetzen. Nach<br />

dem Beitritt Kroatiens zur EU bestehen<br />

keine Vermittlungsabsprachen der<br />

deutschen Arbeitsverwaltung mit der<br />

Arbeitsverwaltung eines Drittstaats, so<br />

dass die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen<br />

als Saisonbeschäftigte derzeit<br />

nicht möglich ist.<br />

Die BDA hat das Richtlinienziel,<br />

für Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten<br />

einheitliche Mindeststandards zu<br />

schaffen und eine schnelle und unbürokratische<br />

Beschäftigung in der EU<br />

zu ermöglichen, von Anfang an unterstützt.<br />

Den Bedürfnissen der Unternehmen<br />

aus der Betriebspraxis muss<br />

dabei aber ebenso Rechnung getragen<br />

werden wie dem Wunsch der Mitgliedstaaten<br />

nach Flexibilität für die Bedürfnisse<br />

des nationalen Arbeitsmarkts.


Europa und Internationales<br />

109<br />

Erfreulicherweise erfasst die Richtlinie<br />

nun Kurzaufenthalte von unter drei<br />

Monaten, wofür sich auch die BDA zur<br />

Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens<br />

eingesetzt hatte. Positiv ist<br />

zudem, dass die Mitgliedstaaten die<br />

saisonabhängigen Branchen, wie von<br />

der BDA gefordert, selbst anhand ihrer<br />

nationalen Regelungen und Praxis<br />

definieren können. Durchsetzen konnte<br />

sich auch die Forderung der BDA,<br />

dass die Mitgliedstaaten die Höchstbeschäftigungsdauer<br />

für Saisonarbeitnehmer<br />

selbst festlegen können und<br />

diese nicht wie vom Europäischen Parlament<br />

ursprünglich gefordert EU-weit<br />

auf starre sechs Monate begrenzt ist.<br />

Die Mitgliedstaaten können nun eine<br />

max. Beschäftigungsdauer zwischen<br />

fünf und neun Monaten innerhalb eines<br />

Zeitraums von zwölf Monaten festlegen.<br />

Bei der nationalen Umsetzung<br />

muss der in bestimmten Branchen wie<br />

der Landwirtschaft oder dem Gastgewerbe<br />

nötigen Flexibilität und dem damit<br />

verbundenen Bedürfnis nach längeren<br />

Beschäftigungsdauern jetzt auch<br />

Rechnung getragen und gleichzeitig<br />

der Bürokratieaufwand für Unternehmen<br />

minimiert werden. Negativ ist,<br />

dass die Richtlinie den Mitgliedstaaten<br />

zwar nicht die Pflicht, aber dennoch die<br />

Möglichkeit einräumt, vom Arbeitgeber<br />

die Übernahme von Reise- und Krankenversicherungskosten<br />

zu verlangen.<br />

Die Kostenübernahme ist aber Sache<br />

des einzelnen Arbeitsvertrags und<br />

führt in der Praxis zudem zu vielen inakzeptablen<br />

Doppelversicherungen, da<br />

viele Saisonarbeitnehmer in ihrem Heimatland<br />

sozial- und damit auch krankenversicherungspflichtig<br />

bleiben.<br />

Arbeitskräftemobilität durch<br />

sinnvolle nationale Umsetzung<br />

der Richtlinie zur<br />

erleichterten Ausübung der<br />

Arbeitnehmer freizügigkeit<br />

verbessern<br />

Nur ein Jahr nach Vorlage durch die<br />

EU-Kommission wurde im April <strong>2014</strong><br />

die Richtlinie über „Maßnahmen zur<br />

Erleichterung der Ausübung der Rechte,<br />

die Arbeitnehmern im Rahmen der<br />

Freizügigkeit zustehen“ verabschiedet.<br />

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie<br />

bis Ende Mai 2016 in nationales<br />

Recht umsetzen.<br />

Aus Arbeitgebersicht kann die<br />

Richtlinie einen – wenn auch nicht<br />

übermäßig großen – Beitrag zur Erhöhung<br />

der Arbeitskräftemobilität innerhalb<br />

der EU und damit zu einem<br />

erfolgreichen Funktionieren des europäischen<br />

Binnenmarkts leisten. Positiv


110<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

3,3 %<br />

Nur<br />

der Unionsbürger arbeiten und<br />

leben in einem anderen EU-Land –<br />

Barrieren bei der Ausübung der<br />

Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />

müssen abgebaut werden.<br />

ist die im Verhandlungsverlauf erfolgte<br />

Klarstellung, dass die Richtlinie zu keiner<br />

Ausweitung der bereits bestehenden<br />

(Gleichbehandlungs-)Rechte von<br />

Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen<br />

bei Wahrnehmung der<br />

Arbeitnehmerfreizügigkeit führt, was<br />

auch die BDA gefordert hatte. Auch wird<br />

durch die Richtlinie richtigerweise kein<br />

Verbandsklagerecht auf EU-Ebene eingeführt,<br />

sondern Verbänden, Organisationen<br />

einschließlich Sozialpartnern<br />

oder sonstiger Rechtssubjekte nur die<br />

Möglichkeit zur rechtlichen Unterstützung<br />

mit Zustimmung des Arbeitnehmers<br />

und im Einklang mit dem nationalen<br />

Recht eingeräumt. Zu begrüßen<br />

ist, dass die Mitgliedstaaten den Dialog<br />

mit den Sozialpartnern und geeigneten<br />

Nichtregierungsorganisationen nun<br />

explizit fördern müssen. Bei dem aus<br />

BDA-Sicht wichtigen Punkt der Informations-<br />

und Beratungsstellen gibt<br />

der Richtlinientext den Mitgliedstaaten<br />

einen weiten Umsetzungsspielraum.<br />

Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen,<br />

ob sie bei den von der Richtlinie<br />

verlangten Stellen auf eine oder mehrere<br />

und neue oder bereits bestehende<br />

Stellen bzw. Strukturen zurückgreifen<br />

möchten. Die Mitgliedstaaten sind aber<br />

verpflichtet, kostenfreie und mehrsprachige<br />

Informationen zur Verfügung<br />

zu stellen. Bei der nationalen Umsetzung<br />

wird sich die BDA insbesondere<br />

dafür einsetzen, dass bereits bestehende<br />

Strukturen genutzt werden und<br />

als neutrale und bedarfsgerechte Beratungsstellen<br />

für Arbeitnehmer wie<br />

auch Arbeitgeber fungieren müssen.<br />

EU-Kommission schlägt<br />

Europäische Plattform<br />

gegen Schwarzarbeit vor<br />

Im April <strong>2014</strong> hat die EU-Kommission<br />

einen Vorschlag für einen Beschluss<br />

vorgelegt, mit dem eine Europäische<br />

Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit<br />

bei der Prävention und<br />

Abschreckung von nicht angemeldeter<br />

Erwerbstätigkeit eingerichtet werden<br />

soll. Die Plattform war bereits im Beschäftigungspaket<br />

der EU-Kommission<br />

vom April 2012 angekündigt und<br />

vom Europäischen Parlament in einer<br />

nicht verbindlichen Entschließung vom<br />

Januar <strong>2014</strong> begrüßt worden. Der Beschluss<br />

basiert auch auf den Ergebnissen<br />

der von Juli 2013 bis März <strong>2014</strong><br />

durchgeführten Konsultation der europäischen<br />

Sozialpartner, an der sich<br />

die BDA über BUSINESSEUROPE aktiv<br />

beteiligt hatte.


Europa und Internationales<br />

111<br />

Die vorgeschlagene europäische<br />

Plattform kann ein nützliches Instrument<br />

zur besseren Zusammenarbeit<br />

zwischen den nationalen Durchsetzungsbehörden<br />

im Kampf gegen<br />

Schwarzarbeit sein. Richtigerweise<br />

erkennt die EU-Kommission in ihrem<br />

Beschlussvorschlag an, dass Prävention,<br />

Aufdeckung und Ahndung von<br />

Schwarzarbeit in erster Linie Aufgaben<br />

der Mitgliedstaaten sind. Die Plattform<br />

soll vielmehr zum Austausch von Informationen<br />

und bewährten Verfahren<br />

dienen, wofür sich auch die BDA ausgesprochen<br />

hatte. Die EU-Kommission<br />

koordiniert die Arbeit und führt den<br />

Vorsitz in den Sitzungen, an denen Sozialpartner<br />

als Beobachter teilnehmen<br />

können. Zu begrüßen ist auch, dass die<br />

operationelle Zusammenarbeit durch<br />

z. B. gemeinsame Schulungen, Mitarbeiter-<br />

sowie Datenaustausch gestärkt<br />

werden soll. Allerdings soll die Plattform<br />

auch „Leitlinien für Inspektoren“<br />

und „gemeinsame Inspektionsgrundsätze“<br />

annehmen können. Hierbei muss<br />

klargestellt werden, dass es sich jeweils<br />

um nicht verbindliche Instrumente<br />

handelt. BDA und BUSINESSEUROPE<br />

hatten sich im Rahmen der Sozialpartnerkonsultation<br />

gegen die Annahme von<br />

europaweit einheitlichen Grundsätzen<br />

für die Arbeitsaufsicht der EU-Plattform<br />

ausgesprochen. Angesichts der unterschiedlichen<br />

Ursachen nicht angemeldeter<br />

Erwerbstätigkeit in den einzelnen<br />

Mitgliedstaaten sind auch die jeweiligen<br />

Lösungsansätze national unterschiedlich.<br />

Eine „one size fits all“-Lösung auf<br />

EU-Ebene ist nicht zielführend. Die Mitte<br />

Oktober <strong>2014</strong> im Rat erzielte „allgemeine<br />

Ausrichtung“ trägt diesem Umstand<br />

Rechnung. Der Rat wird auf dieser<br />

Grundlage in die Beratungen mit dem<br />

Europäischen Parlament eintreten.<br />

BDA begrüßt neuen EU-<br />

Strategie rahmen für<br />

Gesundheit und Sicherheit<br />

am Arbeitsplatz<br />

Die EU-Kommission hat am 6. Juni <strong>2014</strong><br />

den neuen EU-Strategierahmen für Gesundheit<br />

und Sicherheit am Arbeitsplatz<br />

für den Zeitraum von <strong>2014</strong> bis 2020<br />

vorgestellt. Das Europäische Parlament<br />

hatte die EU-Kommission bereits<br />

im September 2013 aufgefordert, die<br />

2012 ausgelaufene Vorgängerstrategie<br />

( 2007 –2012) durch eine neue Arbeitsschutzstrategie<br />

zu ersetzen.<br />

Im neuen strategischen Rahmen benennt<br />

die EU-Kommission die wichtigsten<br />

Herausforderungen für Gesundheit<br />

und Sicherheit am Arbeitsplatz. Neben<br />

einer besseren Umsetzung geltender<br />

Rechtsvorschriften werden eine verbesserte<br />

Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen<br />

sowie die Bewältigung des<br />

demografischen Wandels als die zentralen<br />

Herausforderungen aufgeführt.<br />

Um diesen Herausforderungen gerecht<br />

zu werden, gibt die EU-Kommission<br />

sieben strategische Ziele und Maßnahmen,<br />

u. a. die Überprüfung nationaler<br />

Arbeitsschutzstrategien, die Vereinfachung<br />

bestehender Rechtsvorschriften,<br />

die bessere Durchsetzung der Rechtsvorschriften<br />

sowie die verbesserte Erhebung<br />

statistischer Daten, an.<br />

Die BDA bewertet den neuen EU-<br />

Strategierahmen grundsätzlich positiv.<br />

Es ist nachdrücklich zu begrüßen,<br />

dass der strategische Rahmen keine<br />

Vorschläge für neue gesetzliche Regelungen<br />

enthält. Weitere gesetzliche<br />

Regelungen im Bereich des Arbeitsschutzes<br />

sind nicht erforderlich, da der<br />

Arbeits- und Gesundheitsschutz schon<br />

heute einer der am stärksten geregelten<br />

Bereiche überhaupt ist. Deshalb<br />

ist es richtig, dass die EU-Kommission<br />

den Fokus auf die verbesserte Implementierung<br />

bereits bestehender legislativer<br />

und nicht legislativer Initiativen<br />

legt. Bestehende Rechtsvorschriften<br />

sollen zudem auf unnötigen Verwaltungsaufwand<br />

überprüft und vereinfacht<br />

werden, was nachdrücklich zu<br />

begrüßen ist.<br />

Positiv ist ebenfalls, dass die EU-<br />

Kommission im neuen strategischen<br />

Rahmen für eine „faktengestützte Politikgestaltung“<br />

wirbt. In diesem Zusammenhang<br />

soll die Datengrundlage<br />

zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten<br />

verbessert und neue Initiativen<br />

nur bei statistischer Evidenz ergriffen<br />

werden. Der Vorschlag der EU-Kommission,<br />

die Qualität der statistischen<br />

Daten über u. a. eine engere Zusammenarbeit<br />

von nationalen und europäischen<br />

Institutionen zu erreichen, ist<br />

zu befürworten.


112<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Green Employment: umfassender<br />

Nachhaltigkeitsansatz<br />

statt Nischendenken<br />

Mit der im Juli <strong>2014</strong> vorgelegten „Initiative<br />

für grüne Beschäftigung“ will<br />

die EU-Kommission die mit der Umstellung<br />

auf eine grüne Wirtschaft<br />

verbundenen Beschäftigungschancen<br />

besser ausschöpfen. Die Kommission<br />

setzt dabei vor allem auf eine bessere<br />

Ausrichtung und engere Koordinierung<br />

bestehender Instrumente der Arbeitsmarkt-<br />

und Bildungspolitik. Zu Recht<br />

legt sie den Fokus auf die Überwindung<br />

von Qualifikationsdefiziten und weist<br />

darauf hin, dass Ausbildungsinhalte<br />

und Qualifikationen mit den Arbeitsmarkterfordernissen<br />

übereinstimmen<br />

müssen.<br />

Die BDA hat gegenüber der EU-<br />

Kommission deutlich gemacht, dass<br />

die enge Verzahnung zwischen Wirtschaft<br />

und Bildungseinrichtungen, wie<br />

sie der dualen Ausbildung in Deutschland<br />

zugrunde liegt, hierbei eine wesentliche<br />

Rolle spielt. Darüber hinaus<br />

sind mehr qualifizierte Fachkräfte vor<br />

allem im Bereich Mathematik, Informatik,<br />

Naturwissenschaften und Technik<br />

(MINT) die zentrale Voraussetzung,<br />

um das Know-how für beständige Produkt-<br />

und Prozessinnovationen im Sinne<br />

eines ganzheitlichen „Greening of<br />

the Economy“ zu generieren.<br />

Die der Mitteilung zugrunde liegende<br />

willkürliche Einteilung in „grüne“<br />

und „nicht grüne“ Industriezweige<br />

ist hingegen nicht zielführend. Ein<br />

Nischendenken, bei dem allein die<br />

Umweltindustrie im Zentrum der Aufmerksamkeit<br />

steht, konterkariert die<br />

umfangreichen Bemühungen, Nachhaltigkeit<br />

in der Wirtschaft insgesamt<br />

zu stärken. Die EU-Kommission sollte<br />

daher stärker berücksichtigen, dass es<br />

in erster Linie berechenbarer, investitionsfreundlicher<br />

Rahmenbedingungen<br />

und einer verlässlichen Energiepolitik<br />

bedarf, um Innovationen im Umweltschutz<br />

und einen effizienten Ressourceneinsatz<br />

entlang der gesamten<br />

Wertschöpfungskette zu befördern.<br />

Entscheidend ist, die Innovations- und<br />

Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen<br />

insgesamt zu stärken und damit<br />

die Voraussetzungen für nachhaltiges<br />

Beschäftigungswachstum in allen<br />

Branchen zu schaffen. Es wäre daher<br />

völlig falsch, in „green“ und „nicht<br />

green“ Jobs, also in gut und schlecht,<br />

zu unterteilen. Die BDA wird sich dafür<br />

einsetzen, dass die Kommission<br />

diesen umfassenden Nachhaltigkeitsansatz<br />

bei der weiteren Maßnahmenplanung<br />

stärker berücksichtigt.<br />

CSR-Berichterstattungsrichtlinie:<br />

Einheitliche<br />

Berichterstattungspflicht<br />

verkennt Wesenskern<br />

von CSR<br />

Rat und Parlament haben im April <strong>2014</strong><br />

den Richtlinienvorschlag über die Offenlegung<br />

nicht finanzieller Informationen<br />

und zu Diversity angenommen. Nach<br />

der Richtlinie müssen Unternehmen<br />

Angaben in den Bereichen Umwelt-,<br />

Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie<br />

zu Menschenrechten und Korruption<br />

machen. Unter den Anwendungsbereich<br />

fallen sog. Unternehmen von öffentlichem<br />

Interesse mit über 500 Arbeitnehmern.<br />

Dies sind im Wesentlichen<br />

börsennotierte Unternehmen, Banken<br />

und Versicherungen. Des Weiteren wird<br />

für bestimmte börsennotierte Unternehmen<br />

eine Beschreibung der Diversitätspolitik<br />

der Gesellschaft für Vorstand<br />

und Aufsichtsrat in Bezug auf Aspekte<br />

wie Alter, Geschlecht und Bildungs- und<br />

Berufshintergrund verpflichtend.<br />

Die BDA kritisiert die Richtlinie aufgrund<br />

ihres völlig verfehlten Grundansatzes.<br />

Zwar ist es im Sinne der Schadensbegrenzung<br />

ein Erfolg, dass der<br />

Anwendungsbereich eingeschränkt<br />

wurde und nun weniger Unternehmen<br />

in Deutschland von dieser Richtlinie<br />

betroffen sind. Dennoch bleibt es dabei,<br />

dass der Regulierungsansatz einer<br />

einheitlichen Berichterstattungspflicht<br />

den Wesenskern von CSR verkennt,<br />

nämlich die Freiwilligkeit des gesellschaftlichen<br />

Engagements von Unternehmen.<br />

Die BDA wird sich im Rahmen<br />

der zweijährigen Umsetzungsphase<br />

dafür einsetzen, dass die Richtlinie<br />

lediglich eins zu eins in das deutsche<br />

Recht umgesetzt wird und kein „goldplating“,<br />

also eine Verschärfung durch<br />

rein nationale zusätzliche Vorgaben,<br />

stattfindet.


Europa und Internationales<br />

113<br />

BDA übermittelt Erwartungen<br />

zur neuen CSR-Strategie<br />

der EU-Kommission<br />

Die Europäische Kommission arbeitet<br />

an einer neuen CSR-Strategie für die<br />

Jahre 2015–2018 und hat hierzu eine<br />

öffentliche Konsultation durchgeführt.<br />

Die BDA hat in ihrer gemeinsam mit<br />

dem BDI, DIHK und ZDH im August<br />

<strong>2014</strong> veröffentlichten Stellungnahme<br />

deutlich gemacht, dass die deutschen<br />

Unternehmen ihre gesellschaftliche<br />

Verantwortung aktiv wahrnehmen und<br />

sich weit über das gesetzliche Maß<br />

hinaus engagieren. Die Europäische<br />

Kommission sollte wieder das Merkmal<br />

der Freiwilligkeit von CSR als zentrales<br />

Merkmal respektieren und keine<br />

neuen Regulierungsvorhaben vorlegen.<br />

Unternehmen müssen die Freiheit haben,<br />

die jeweils besten CSR-Ansätze<br />

zu entwickeln und umzusetzen. Starre<br />

Referenzrahmen, verpflichtende Zertifizierungen<br />

und regulierende Eingriffe<br />

führen hingegen zu unnötigen bürokratischen<br />

Belastungen und drohen Innovation<br />

und Dynamik im Bereich CSR<br />

zu bremsen. Diese Forderungen wird<br />

die BDA auch weiterhin in die Debatten<br />

einbringen.<br />

BDA und MEDEF intensivieren<br />

ihre Zusammenarbeit<br />

für mehr Wettbewerbsfähigkeit,<br />

Wachstum und<br />

Beschäftigung<br />

Am 29. September <strong>2014</strong> sind Arbeitgeberpräsident<br />

Kramer und eine Delegation<br />

des BDA-Präsidiums in Paris zu<br />

Gesprächen mit hochrangigen Vertretern<br />

der französischen Regierung und<br />

Wirtschaft zusammengetroffen. Auf<br />

dem Programm stand ein Austausch<br />

mit dem französischen Premierminister<br />

Valls, Finanzminister Sapin, Wirtschaftsminister<br />

Macron, Arbeitsminister<br />

Rebsamen sowie dem Präsidenten<br />

des französischen Arbeitgeberverbands<br />

MEDEF, Pierre Gattaz. Dabei<br />

ging es um die aktuellen politischen<br />

und wirtschaftlichen Entwicklungen<br />

in Frankreich sowie die gemeinsamen<br />

Herausforderungen für die neue europäische<br />

Legislaturperiode.<br />

Ziel des Arbeitsbesuchs in Paris<br />

war es, in einen vertieften Erfahrungsund<br />

Ideenaustausch mit den französischen<br />

Partnern einzutreten und damit<br />

den Anstoß zu einer weiteren Vertiefung<br />

der Beziehungen zwischen den<br />

Regierungen und Sozialpartnern beider<br />

Länder zu geben. Bei den Gesprächen<br />

gewann die BDA-Delegation den<br />

festen Eindruck, dass die französische<br />

Regierung mit großer Entschlossenheit<br />

auf notwendige Strukturreformen<br />

setzt und diese nicht nur ankündigen,<br />

sondern wirklich umsetzen möchte.<br />

Arbeitgeberpräsident Kramer und<br />

sein französischer Amtskollege Gattaz<br />

machten anlässlich ihres Gesprächs<br />

deutlich, dass es in der gemeinsamen<br />

Verantwortung aller EU-Mitgliedstaaten<br />

liegt, Strukturreformen für mehr<br />

globale Wettbewerbsfähigkeit voranzutreiben.<br />

Gleichzeitig habe jede<br />

Volkswirtschaft und jedes Land Eigenarten,<br />

so dass niemand einfach auf die<br />

Blaupause eines anderen Staats setzen<br />

und dessen Reformweg kopieren<br />

könne. Letztlich müsse daher jeder<br />

Mitgliedstaat im Rahmen der gemeinsam<br />

gesetzten europäischen Regeln<br />

sein eigenes Programm der Strukturreformen<br />

entwickeln und konsequent<br />

umsetzen.<br />

Dennoch könne man voneinander<br />

lernen und letztlich profitieren, wenn<br />

man den Blick über den Tellerrand des<br />

eigenen Landes hinaus weitet und sich<br />

von guten Erfahrungen anderer inspirieren<br />

lässt. Dies gilt beispielsweise<br />

für die Familienpolitik Frankreichs,<br />

die im Hinblick auf die Vereinbarkeit<br />

von privaten und familiären Belangen<br />

mit beruflichen Anforderungen<br />

deutlich günstigere Ergebnisse erzielt<br />

als Deutschland. Frankreich wiederum<br />

kann sich von den Erfolgsfaktoren<br />

der dualen Berufsausbildung und den<br />

Strukturreformen des letzten Jahrzehnts<br />

für einen deutlich flexibleren<br />

Arbeitsmarkt in Deutschland inspirieren<br />

lassen.<br />

BDA und MEDEF intensivieren ihre<br />

enge und konstruktive Zusammenarbeit<br />

in diesem Geist gegenseitiger Befruchtung,<br />

sowohl bilateral als auch<br />

gemeinsam mit den Gewerkschaften,<br />

u. a. im Rahmen der deutsch-französischen<br />

Sozialpartnerarbeitsgruppe, in


114<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

der konkrete Projekte zur Förderung<br />

der dualen Berufsausbildung bereits<br />

vereinbart wurden.<br />

Deutsch-französische Sozialpartner<br />

legen gemeinsame<br />

Vorschläge für Jugendbeschäftigung<br />

vor<br />

Am 17. Februar <strong>2014</strong> haben die Sozialpartner<br />

den Arbeitsministern Deutschlands<br />

und Frankreichs gemeinsame<br />

Vorschläge für Jugendbeschäftigung<br />

und zur Weiterentwicklung der beruflichen<br />

Ausbildungssysteme vorgelegt.<br />

Darin wird z. B. die zwingende<br />

Beteiligung der Sozialpartner an der<br />

Gestaltung und Umsetzung der Ausbildungssysteme<br />

empfohlen sowie<br />

vorgeschlagen, mit gemeinsamen<br />

deutsch-französischen Projekten in<br />

Zukunftsbranchen wie der IT, dem<br />

Energiesektor oder der Biotechnologie<br />

den Fachkräftebedarf zu sichern.<br />

Um die grenzüberschreitende Mobilität<br />

zu fördern, sollen in den nächsten<br />

Monaten unter enger Einbindung der<br />

zuständigen Ministerien beider Länder<br />

gemeinsame deutsch-französische Berufsprofile<br />

erarbeitet werden. Parallel<br />

wird die Arbeitsgruppe Empfehlungen<br />

zum Thema „Wettbewerbs fähigkeit“<br />

erarbeiten.<br />

Problematische UN-Initiative<br />

„Transnationale Unternehmen<br />

und Menschenrechte“<br />

Am 26. Juni <strong>2014</strong> hat der UN-Menschenrechtsrat<br />

eine Initiative Ecuadors<br />

zu einem neuen völkerrechtlichen<br />

Vertrag zum Thema „Transnationale<br />

Unternehmen und Menschenrechte“<br />

angenommen. Die Initiative sieht im<br />

Wesentlichen vor, dass eine intergouvernementale<br />

Arbeitsgruppe mit dem<br />

Mandat gegründet wird, ab dem Jahr<br />

2015 einen international rechtlich bindenden<br />

Vertrag zu diesem Thema zu<br />

verhandeln. Bei der Abstimmung im<br />

Menschenrechtsrat hatten sich alle<br />

westlichen Industriestaaten gegen die<br />

Initiative ausgesprochen, während die<br />

anderen Länder dafür stimmten oder<br />

sich enthielten.<br />

Die BDA bewertet diese Initiative als<br />

sehr gefährlich für die Unternehmen:<br />

Die Erarbeitung eines neuen Standards<br />

untergräbt die intensiven Bemühungen<br />

der Unternehmen zur Umsetzung des<br />

bestehenden von der Wirtschaft unterstützten<br />

Menschenrechtsstandards<br />

(„Ruggie-Prinzipien“). Außerdem wird<br />

bei dieser Initiative die primäre Schutzpflicht<br />

der Regierungen für die Menschenrechte<br />

völlig ausgeblendet. Die<br />

BDA wird diese Initiative zusammen<br />

mit der International Organisation of<br />

Employers (IOE) sehr intensiv und kritisch<br />

begleiten.<br />

DEUTSCH-FRANZÖSISCHE ARBEITSGRUPPE<br />

DER SOZIALPARTNER<br />

Aus Anlass des 50. Jahrestags der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags<br />

wurde am 22. Januar 2013 auf Initiative der deutschen und französischen<br />

Regierung eine deutsch-französische beratende Arbeitsgruppe der Sozialpartner<br />

ins Leben gerufen. Die deutsch-französischen Sozialpartner – auf<br />

deutscher Seite die BDA und der DGB – haben sich darauf verständigt, in<br />

der Arbeitsgruppe gemeinsame Politikempfehlungen zu den beiden Themenbereichen<br />

„Jugendbeschäftigung“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ zu erarbeiten.


Europa und Internationales<br />

115<br />

Vernünftige Lösung zur<br />

ISO 26000 erreicht<br />

Einen Erfolg konnte die BDA zur<br />

„ISO 26000 – Leitfaden zur gesellschaftlichen<br />

Verantwortung“ erringen.<br />

Die International Organization<br />

for Standardization (ISO) hat im Juni<br />

<strong>2014</strong> entschieden, dass ISO 26000<br />

nicht überarbeitet wird. Damit wurden<br />

die Forderungen zur Umwandlung in<br />

einen zertifizierbaren CSR-Standard<br />

zurückgewiesen. Die BDA hatte sich<br />

im gesamten Prozess dafür eingesetzt,<br />

dass der Status von ISO 26000<br />

als nicht rechtsverbindlicher Leitfaden<br />

zur gesellschaftlichen Verantwortung<br />

von Organisationen bestehen bleibt.<br />

Insbesondere konnte erreicht werden,<br />

dass sich das Deutsche Institut für<br />

Normung (DIN) gegen eine Revision<br />

von ISO 26000 ausgesprochen hat. Dies<br />

ist richtig, da ISO 26000 ein freiwilliger<br />

Leitfaden ist, der Organisationen dabei<br />

unterstützen soll, gesellschaftliche<br />

Verantwortung wahrzunehmen, und für<br />

Zertifizierungszwecke weder vorgesehen<br />

noch geeignet ist.<br />

Regierungsinitiative zur<br />

Nachhaltigkeit in der Textilwirtschaft<br />

überfrachtet<br />

Unternehmen mit realitätsfernen<br />

Erwartungen<br />

Bundesentwicklungsminister Dr. Müller<br />

hat im April <strong>2014</strong> die Forderung an die<br />

deutsche Textilwirtschaft gerichtet, für<br />

die gesamte Produktionskette „vom<br />

Baumwollfeld bis zum Bügel“ Sozialund<br />

Umweltstandards zu garantieren.<br />

Hierfür wurden Unternehmen, Verbände,<br />

Nichtregierungsorganisationen<br />

(NGOs) und Gewerkschaften im<br />

Nachgang zum Jahrestag des Einsturzes<br />

des Fabrikgebäudes „Rana Plaza“<br />

in Bangladesch zu einem „Runden<br />

Tisch Textilwirtschaft“ eingeladen. Am<br />

16. Oktober <strong>2014</strong> hat Bundesentwicklungsminister<br />

Dr. Müller das „Bündnis<br />

für nachhaltige Textilien“ offiziell<br />

gegründet und einen Aktionsplan vorgelegt,<br />

der jedoch realitätsfremd und<br />

nicht umsetzbar ist. Bislang sind dem<br />

Bündnis bezeichnenderweise vor allem<br />

NGOs beigetreten und nur sehr wenige<br />

Unternehmen.<br />

VERBREITUNG DER OECD-LEITSÄTZE WICHTIG<br />

Ein für die Wirtschaft wichtiges Thema ist die Schaffung eines „Global<br />

Level Playing Field“ durch die Verbreitung der „OECD-Leitsätze für multinationale<br />

Unternehmen“. In einer globalisierten Wirtschaft kommt den<br />

OECD-Leitsätzen zur gesellschaftlichen Verantwortung für multinationale<br />

Unternehmen eine herausragende Bedeutung bei der Gestaltung eines fairen<br />

Wettbewerbs zu. Nun kommt es darauf an, die OECD-Leitsätze über die<br />

OECD-Mitgliedstaaten hinaus als anerkannte Grundsätze für verantwortliches<br />

unternehmerisches Verhalten bei Auslandsinvestitionen weltweit zu<br />

verbreiten. Weitere Nicht-OECD-Länder müssen für die OECD-Leitsätze<br />

gewonnen werden. Die OECD-Leitsätze sind alleine nicht in der Lage, ein<br />

„Global Level Playing Field“ zu gewährleisten. Die grundlegenden Umweltund<br />

Sozialstandards müssen von den Staaten selbst um- und durchgesetzt<br />

werden. Aber die Leitsätze haben das Potenzial, diese Bemühungen zu unterstützen.<br />

Dieses Potenzial sollte besser genutzt werden.


116<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Die BDA hat von Anfang an deutlich<br />

gemacht, dass eine Garantie von<br />

Standards vom Baumwollfeld bis zum<br />

Bügel realitätsfern ist, da die globalen<br />

Lieferketten so verzweigt und komplex<br />

sind, dass es unmöglich wäre,<br />

jede Stufe des gesamten Produktionsprozesses<br />

lückenlos zu überwachen,<br />

geschweige denn die Verantwortung<br />

dafür zu übernehmen. Auch müssen<br />

CSR-Initiativen realistische Erwartungen<br />

an Unternehmen enthalten und<br />

dürfen nicht dazu führen, dass staatliche<br />

Verantwortung auf die Unternehmen<br />

verlagert wird.<br />

UN-Leitprinzipien für Wirtschaft<br />

und Menschenrechte<br />

sinnvoll national umsetzen<br />

Eine weitere für die Wirtschaft wichtige<br />

Initiative ist die nationale Umsetzung<br />

der im Jahr 2011 verabschiedeten<br />

UN-Leitprinzipien für Wirtschaft<br />

und Menschenrechte. Das Auswärtige<br />

Amt hat die Federführung übernommen<br />

und plant eine 24-monatige Umsetzungsphase,<br />

die im November <strong>2014</strong><br />

begonnen hat, unter Beteiligung von<br />

Verbänden, Unternehmen, NGOs und<br />

Gewerkschaften. Die BDA hat sich im<br />

August <strong>2014</strong> in einer Stellungnahme an<br />

die für die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft<br />

und Menschenrechte zuständige<br />

„UN Working Group on Business and<br />

Human Rights“ für eine realistische<br />

und an den Sinn und Zweck der UN-<br />

Leitprinzipien orientierte Umsetzung<br />

eingesetzt und wird sich intensiv in den<br />

weiteren Prozess einbringen.<br />

Kontroverse Diskussionen<br />

bei der Internationalen<br />

Arbeitskonferenz<br />

Die Beratungen bei der Internationalen<br />

Arbeitskonferenz (IAK) <strong>2014</strong><br />

der Internationalen Arbeitsorganisation<br />

(ILO) in Genf waren durch kontroverse<br />

Diskussionen zwischen Arbeitgeber-,<br />

Arbeitnehmer- und Regierungsvertretern<br />

gekennzeichnet.<br />

Im Normenanwendungsausschuss,<br />

der als ständiger Ausschuss der IAK<br />

konkrete Fälle möglicher Verstöße<br />

gegen ratifizierte ILO-Übereinkommen<br />

in einzelnen Mitgliedstaaten untersucht,<br />

haben die Gewerkschaften ihre<br />

Zustimmung zum Großteil der bereits<br />

ausgehandelten Schlussfolgerungen<br />

verweigert. Grund dafür war, dass die


Europa und Internationales<br />

117<br />

Gewerkschaften darauf bestanden, im<br />

Ausschuss Fälle zu behandeln, in denen<br />

es ausschließlich um einen angeblichen<br />

Verstoß gegen das Streikrecht<br />

ging, das in den ILO-Übereinkommen<br />

gar nicht geregelt ist.<br />

In der Vergangenheit hatten Experten<br />

der ILO in Genf ILO-Übereinkommen<br />

87 zur Vereinigungsfreiheit als Grundlage<br />

für inhaltlich sehr weitgehende und<br />

detaillierte Interpretationen des Streikrechts<br />

genommen – obwohl die Begriffe<br />

„Streiken“ oder „Arbeitskampf“ im<br />

Übereinkommen überhaupt nicht vorkommen.<br />

Im Jahr 2013 enthielten die<br />

mit den Gewerkschaften einvernehmlich<br />

verabschiedeten Schlussfolgerungen<br />

zu den Fällen mit Bezug zu ILO-Übereinkommen<br />

87 daher die Klarstellung,<br />

dass von den Experten angesprochene<br />

Aspekte des Streikrechts nicht behandelt<br />

wurden, da nach Auffassung der Arbeitgeber<br />

ILO-Übereinkommen 87 keine<br />

Regelung des Streikrechts beinhalte.<br />

Dieser Klarstellung haben sich die Gewerkschaften<br />

dieses Jahr verweigert.<br />

Bei der Sitzung des ILO-Verwaltungsrats<br />

im November <strong>2014</strong> konnten<br />

die Arbeitgeber bezüglich der Klärung<br />

der Frage, ob im Übereinkommen 87<br />

das Streikrecht enthalten ist, einen sehr<br />

großen Verhandlungserfolg erzielen.<br />

Anders als von den Gewerkschaften und<br />

einigen Regierungen gefordert, wird die<br />

Frage nach der globalen Normierung<br />

des Streikrechts nicht dem Internationalen<br />

Gerichtshof (IGH) vorgelegt, sondern<br />

im Rahmen eines dreigliedrigen<br />

Treffens unter Einschluss der Regierungen,<br />

Arbeitgeber und Gewerkschaften in<br />

der Substanz erörtert.<br />

gemacht, dass es eines effizienten,<br />

verlässlichen und nachvollziehbaren<br />

Regelungsrahmens bedarf, der Eigentumsrechte<br />

sicherstellt und keine<br />

übermäßigen Belastungen (z. B. bei<br />

Bürokratie oder Überregulierung) vorsieht<br />

und der konsequent durchgesetzt<br />

werden muss.<br />

Um den Übergang in die formelle<br />

Ökonomie zu befördern, müssten<br />

Hemmnisse angegangen werden, wie<br />

z. B. Stärkung der Eigentumsrechte,<br />

Bekämpfung von Korruption und Effizienzverbesserungen<br />

in der Verwaltung,<br />

Verbesserung der physischen<br />

Infrastruktur, verbesserter Zugang<br />

zu Krediten und Vereinfachung des<br />

Steuer rechts.<br />

Auch dieses Jahr versammelte die<br />

IAK wieder Arbeitgeber-, Arbeitnehmer-<br />

und Regierungsvertreter aus allen<br />

185 ILO-Mitgliedstaaten. Die BDA<br />

war als Mitglied der dreigliedrigen<br />

deutschen Delegation aktiv an den Beratungen<br />

der 103. Tagung der IAK beteiligt.<br />

Neben dem Normenanwendungsausschuss<br />

wurde bei der diesjährigen<br />

IAK auch kontrovers über das Thema<br />

„Übergang von der informellen zur formellen<br />

Wirtschaft“ diskutiert. Dieses<br />

Thema wurde von der Arbeitgebergruppe<br />

im Verwaltungsrat der ILO vorgeschlagen,<br />

da es von grundlegender<br />

Bedeutung für die zukünftige Ausrichtung<br />

der Arbeit der ILO ist.<br />

Informalität ist primär eine Frage<br />

des ordnungspolitischen Rahmens, d. h.<br />

des geltenden Regelungsrahmens und<br />

seiner effektiven Durchsetzung. Die<br />

Arbeitgeber haben auf der IAK deutlich


WIRTSCHAFT UND<br />

FINANZEN


120<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Rahmenbedingungen für<br />

Investi tionen von Unternehmen<br />

verbessern<br />

Deutschlands konjunkturelle Entwicklung<br />

schwächt sich ab: Nachdem die<br />

Wirtschaftsleistung im ersten Quartal<br />

<strong>2014</strong> gegenüber dem Vorquartal noch<br />

um 0,8 % wuchs, ist sie im zweiten Quartal<br />

überraschend um 0,1 % geschrumpft<br />

und dann im dritten Quartal nur leicht<br />

um 0,1 % gestiegen. Positive Impulse<br />

kamen im dritten Quartal vor allem vom<br />

Konsum. Darüber hinaus stützte der<br />

Außenhandel die deutsche Wirtschaft,<br />

da die Exporte stärker zunahmen als<br />

die Importe (+1,9 % vs. +1,7 %). Dagegen<br />

waren die Investitionen insgesamt rückläufig.<br />

Investitionen in Bauten gingen<br />

leicht zurück (–0,3 %). In Ausrüstungen<br />

wurde deutlich weniger investiert als im<br />

Vorquartal (–2,3 %). Dies dürfte durch<br />

die schwache Entwicklung im Euroraum<br />

sowie durch Konflikte in der Ukraine<br />

und im Nahen Osten beeinflusst sein.<br />

Nach der stagnierenden Entwicklung<br />

im Jahresverlauf ist ein<br />

Wirtschaftswachstum von 1,9 %, das<br />

noch im Frühjahr <strong>2014</strong> von führenden<br />

Wirtschaftsforschungsinstituten<br />

für Deutschland prognostiziert wurde,<br />

nicht mehr erreichbar. Die Herbstprognose<br />

des Instituts der deutschen Wirtschaft<br />

Köln erwartet für das Gesamtjahr<br />

<strong>2014</strong> ein Wachstum von knapp<br />

1,5 %, nach dem gemeinsamen Herbstgutachten<br />

führender Wirtschaftsforschungsinstitute<br />

soll die Wirtschaft in<br />

diesem Jahr um 1,3 % wachsen. Dabei<br />

wird der private Konsum weiterhin die<br />

zentrale Wachstumsstütze bleiben. Das<br />

liegt vor allem an der unverändert robusten<br />

Lage auf dem Arbeitsmarkt. Die<br />

KONJUNKTURELLE ENTWICKLUNG VERLIERT WIEDER AN SCHWUNG<br />

Vierteljährliches BIP-Wachstum gegenüber Vorquartal (preis-, saison- und kalenderbereinigte Werte), in %<br />

2,1<br />

1,8<br />

0,8<br />

0,8<br />

0,8<br />

0,2 0,4 0,0<br />

0,3 0,4<br />

0,1<br />

0,8 0,7<br />

2011<br />

–0,4<br />

0,3<br />

0,1 0,1<br />

–0,1<br />

–0,4<br />

1.Vj 2.Vj 3.Vj 4.Vj<br />

1.Vj 2.Vj 3.Vj 4.Vj<br />

1.Vj 2.Vj 3.Vj 4.Vj<br />

1.Vj 2.Vj 3.Vj 4.Vj<br />

1.Vj 2.Vj 3.Vj<br />

2010<br />

2012<br />

2013<br />

<strong>2014</strong><br />

Quelle: Statistisches Bundesamt, <strong>2014</strong>


Wirtschaft und Finanzen<br />

121<br />

Deutschland sollte durch bessere Rahmenbedingungen<br />

dafür sorgen, dass wieder stärker bei uns investiert wird. Von<br />

einem höheren Kapitalstock im privaten wie im öffentlichen<br />

Bereich profitiert die gesamte Gesellschaft – durch bessere<br />

Infrastruktur und höhere Produktivität.<br />

Prof. Dr. Michael Heise | Vorsitzender BDA-Ausschuss Volkswirtschaftliche<br />

Fragen, Leiter des Bereichs Economic Research und Chefvolkswirt der Allianz SE<br />

Ausrüstungsinvestitionen werden sich<br />

dagegen voraussichtlich nur schleppend<br />

erholen.<br />

Die wirtschaftspolitische Herausforderung<br />

ist hierbei, dass sich die<br />

Investitionstätigkeit in Deutschland<br />

nicht allein konjunkturell durch zu<br />

wenig Dynamik auszeichnet. Vielmehr<br />

besteht auch eine erhebliche strukturelle<br />

Investitionsschwäche. Durch die<br />

strukturelle Investitionsschwäche entgehen<br />

Deutschland jedes Jahr Wachstumschancen<br />

i. H. v. 0,6 % des Bruttoinlandsprodukts<br />

(BIP) (Deutsches Institut<br />

für Wirtschaftsforschung [DIW] 2013).<br />

Seit 1999 hat sich im Vergleich zur Eurozone<br />

(ohne Deutschland) eine Investitionslücke<br />

i. H. v. 3 % des BIP aufgetan<br />

(DIW 2013). Selbst wenn man bestimmte<br />

Sonderfaktoren in einzelnen Euroländern<br />

nicht außer Acht lassen darf<br />

(z. B. Immobilienblase in Spanien), wird<br />

dringender Handlungsbedarf deutlich.<br />

Neben der öffentlichen Hand haben<br />

sich auch die Unternehmen in den letzten<br />

Jahren mit Investitionen am Standort<br />

Deutschland zurückgehalten.<br />

Die BDA fordert nachdrücklich Verbesserungen<br />

bei den Rahmenbedingungen<br />

für unternehmerische Investitionen,<br />

so auch auf der Klausurtagung der Bundesregierung<br />

in Meseberg im August<br />

<strong>2014</strong>. Um einen politischen Impuls zur<br />

Verbesserung der Rahmenbedingungen<br />

für private Investitionen zu geben,<br />

hat der auch von der BDA getragene


122<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Gemeinschaftsausschuss der Deutschen<br />

Gewerblichen Wirtschaft das<br />

Handelsblatt Research Institute und das<br />

DIW mit einer wissenschaftlichen Studie<br />

beauftragt. Die Studie wurde von einer<br />

Steuerungsgruppe der Wirtschaftsverbände<br />

begleitet, in der auch die BDA<br />

aktiv mitwirkte. Die Studie belegt umfassend,<br />

dass die private Investitionstätigkeit<br />

in Deutschland im historischen<br />

und internationalen Vergleich niedrig<br />

ausfällt. Dies gilt auch, wenn in der Analyse<br />

länderspezifische Besonderheiten<br />

wie der wirtschaftliche Entwicklungsstand,<br />

die Wirtschaftsstruktur oder die<br />

demografische Situation berücksichtigt<br />

werden. Zur Erhöhung der Investitionen<br />

empfiehlt die Studie neben investitionsfreundlicheren<br />

steuerlichen Regelungen<br />

insbesondere die Stärkung des Humankapitals,<br />

um Deutschlands Zukunft<br />

als Investitionsstandort zu sichern und<br />

Arbeitsplätze zu erhalten bzw. aufzubauen.<br />

Hierzu sollte der Fachkräftemangel<br />

bekämpft, frühkindliche Bildung<br />

gestärkt und die Vereinbarkeit von<br />

Familie und Beruf verbessert werden.<br />

Zudem sei Planungssicherheit – vor<br />

allem auch im Hinblick auf die Energiewende<br />

– für Unternehmen von zentraler<br />

Bedeutung.<br />

Die Ergebnisse der Studie wurden<br />

auf einer Veranstaltung am 10. November<br />

<strong>2014</strong> vorgestellt und mit hochrangigen<br />

Politik- und Unternehmensvertretern<br />

diskutiert, u. a. auch mit<br />

Bundeswirtschaftsminister Gabriel.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Inhalte ><br />

Volkswirtschaft > Wachstum<br />

LEICHTE ERHOLUNG NACH LÄNGEREM ABWÄRTSTREND<br />

ifo-Geschäftsklimaindex nach Monaten (saisonbereinigt, Basisjahr 2005 = 100)<br />

112<br />

110<br />

108<br />

106<br />

104<br />

102<br />

100<br />

98<br />

3/2013 5/2013 7/2013 9/2013 11/2013 1/<strong>2014</strong> 3/<strong>2014</strong> 5/<strong>2014</strong> 7/<strong>2014</strong> 9/<strong>2014</strong> 11/<strong>2014</strong><br />

Quelle: ifo Konjunkturtest, <strong>2014</strong>


Wirtschaft und Finanzen<br />

123<br />

Kritik am deutschen<br />

Leistungs bilanzüberschuss<br />

unbegründet<br />

Der im Vergleich zu anderen Staaten<br />

der Eurozone hohe deutsche Leistungsbilanzüberschuss<br />

steht unter<br />

anhaltender internationaler Kritik,<br />

u. a. des Internationalen Währungsfonds,<br />

des US-Finanzministeriums<br />

sowie von Mitgliedstaaten der EU. Es<br />

wird behauptet, die deutsche Exportstärke<br />

trage ohne eine entsprechende<br />

Importstärke zu den wirtschaftlichen<br />

Ungleichgewichten in der Weltwirtschaft<br />

und in der EU bei. Im jüngsten<br />

Durchgang des jährlichen Verfahrens<br />

zur Vermeidung und Korrektur<br />

makroökonomischer Ungleich gewichte<br />

gehört Deutschland erneut zu den<br />

EU-Ländern, die von der EU-Kommission<br />

näher überprüft werden, da der<br />

Leistungsbilanzüberschuss die Warnschwelle<br />

von 6 % des BIP nachhaltig<br />

überschritten hatte.<br />

In ihrem vierten Warnmechanismus-Bericht<br />

vom 28. November <strong>2014</strong><br />

empfiehlt die Kommission für Deutschland<br />

– wie für 13 andere Mitgliedstaaten<br />

–, die Entwicklung der bestehenden<br />

Ungleichgewichte auf Basis der Ergebnisse<br />

aus dem letzten Überwachungszyklus<br />

vertieft zu überprüfen. Mit Sanktionen<br />

muss Deutschland auch diesmal<br />

nicht rechnen, jedoch fordert die Kommission<br />

weiterhin, Maßnahmen zur<br />

Stärkung der Binnennachfrage und<br />

des Wachstumspotenzials zu ergreifen.<br />

Konkret empfiehlt sie in ihren länderspezifischen<br />

Empfehlungen („countryspecific<br />

recommendations“, CSR) höhere<br />

Investitionen in Ausrüstungen und<br />

Humankapital, Effizienzsteigerungen in<br />

METHODISCHE WEITERENTWICKLUNG DER VOLKSWIRTSCHAFTLICHEN<br />

GESAMTRECHNUNGEN<br />

Die neue Methodik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher<br />

Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene (ESVG 2010) ist seit September <strong>2014</strong> für Deutschland<br />

sowie für alle anderen EU-Mitgliedstaaten maßgeblich. Seit der deutschen Wiedervereinigung ist dies bereits die<br />

dritte größere Revision der VGR-Systematik. Solche Revisionen der methodisch-konzeptionellen Berechnungsgrundlagen<br />

zielen darauf ab, veränderten wirtschaftlichen Gegebenheiten, Fragestellungen oder Nutzerwünschen besser<br />

gerecht zu werden.<br />

Durch die Änderung der Berechnungsmethode ist das BIP im Jahr 2013 um knapp 72 Mrd. € höher ausgefallen als<br />

nach der bisherigen Methodik. Um Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden die Daten der VGR vom Statistischen<br />

Bundesamt ab 1991 nach der revidierten Methode neu berechnet. Auf die Wachstumsraten wirkt sich diese Revision<br />

allenfalls geringfügig aus.<br />

Das ESVG (2010) enthält gegenüber der Vorgängerversion ESVG (1995) rd. 40 Änderungen. Wesentliche Änderungen<br />

mit Einfluss auf die Höhe des BIP sind:<br />

• Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) werden nunmehr als Investitionen verbucht und nicht mehr als Vorleistungen.<br />

Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass das aus FuE resultierende Wissen nicht im Produktionsprozess<br />

„verbraucht“ wird, sondern im Gegensatz zu anderen Vorleistungen (wie z. B. Rohstoffen, Vorprodukten) wiederholt<br />

genutzt werden kann und damit als Kapital im Produktionsprozess anzusehen ist. Diese methodische Änderung fällt<br />

bei der Revision am stärksten ins Gewicht und ist für etwa 70 % des BIP-Zuwachses verantwortlich.<br />

• Militärische Waffensysteme werden ebenfalls künftig als Investitionen verbucht. Bisher wurde zwischen Waffensystemen<br />

und zivil nutzbaren militärischen Anlagen (wie Flughäfen, Kasernen oder Lazaretten) unterschieden. Letztere<br />

waren bereits als Investitionen zu verbuchen, Erstere dagegen Vorleistungen des Staats. Die Änderung wird<br />

damit begründet, dass militärische Waffensysteme kontinuierlich für die Bereitstellung von Sicherheitsdienstleistungen<br />

genutzt werden. Diese methodische Änderung trägt (zusammen mit weiteren konzeptionellen Änderungen)<br />

zu rd. 10 % des BIP-Zuwachses bei.<br />

• Nicht konzeptbedingte Änderungen, wie die Neuberechnung der Wohnungsvermietung als Folge des Zensus 2011<br />

oder die Erfassung illegaler Aktivitäten, machen knapp 20 % des Gesamteffekts aus.


124<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

50 %<br />

Um mehr als<br />

hat sich der Leistungsbilanzüberschuss<br />

Deutschlands gegenüber<br />

der Eurozone seit 2007 reduziert.<br />

allen Wirtschaftsbereichen, die Liberalisierung<br />

im Dienstleistungssektor<br />

sowie Maßnahmen zur Stärkung des<br />

Arbeitskräfteangebots. Während diese<br />

Empfehlungen durchaus sinnvoll sind,<br />

ist die formulierte Forderung nach höheren<br />

Lohnabschlüssen abzulehnen,<br />

schon weil dies zulasten von Beschäftigung<br />

und damit zulasten der privaten<br />

Konsumnachfrage ginge.<br />

Die BDA hat wiederholt das Verfahren<br />

bei makroökonomischen Ungleichgewichten<br />

als einen wichtigen<br />

Ansatz zur Stabilisierung der Eurozone<br />

begrüßt. Zudem fördert das Verfahren<br />

die Bereitschaft der Mitgliedstaaten<br />

zur Umsetzung der notwendigen<br />

Strukturreformen und trägt als Teil der<br />

verstärkten wirtschaftspolitischen Koordinierung<br />

dazu bei, die Konvergenz<br />

der europäischen Volkswirtschaften<br />

in Richtung größerer globaler Wettbewerbsfähigkeit<br />

sicherzustellen. Die<br />

konsequente Befolgung der im Verfahren<br />

festgelegten Regeln ist daher zielführend.<br />

Im Rahmen des Europäischen Semesters<br />

beteiligt sich die BDA aktiv am<br />

Dialog mit der Bundesregierung zum<br />

Nationalen Reformprogramm, das die<br />

Grundlage für die jährlichen länderspezifischen<br />

Empfehlungen bildet. So hat<br />

die BDA insbesondere den Hinweis der<br />

Kommission auf den Nachholbedarf bei<br />

den Ausrüstungsinvestitionen begrüßt.<br />

Um zukünftige Potenzialwachstumsverluste<br />

zu vermeiden, fordert die BDA<br />

daher eine umfassende und dauerhafte<br />

Investitionsoffensive. Dabei kommt<br />

es insbesondere darauf an, dass die<br />

Energiewende gelingt, eine verlässliche<br />

Energieversorgung gesichert wird<br />

LEISTUNGSBILANZÜBERSCHÜSSE MIT EUROZONE<br />

STARK GESUNKEN<br />

Deutscher Leistungsbilanzüberschuss nach Handelspartner<br />

in Mrd. €<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

2007<br />

2008 2009 2010 2011 2012 2013<br />

Eurozone<br />

Restliche EU<br />

Rest der Welt<br />

Quelle: Bundesbank, eigene Berechnungen der BDA, <strong>2014</strong>


Wirtschaft und Finanzen<br />

125<br />

und Energiepreise bezahlbar sind.<br />

Weiterhin hat die BDA wiederholt darauf<br />

hingewiesen, dass die Analyse der<br />

EU-Kommission die weit fortgeschrittene<br />

Stärkung der Binnennachfrage in<br />

Deutschland nicht berücksichtigt hat.<br />

Aufgrund der robusten Arbeitsmarktentwicklung<br />

und weitgehend produktivitätsorientierter<br />

Lohnabschlüsse hat<br />

sich die Binnennachfrage mittlerweile<br />

zum Wachstumstreiber entwickelt.<br />

Die Feststellung der Kommission,<br />

dass Deutschlands Wettbewerbsstärke<br />

insofern keine schädliche Auswirkung<br />

auf die anderen Mitgliedstaaten der<br />

Europäischen Währungsunion (EWU)<br />

hat, als sich der Überschuss Deutschlands<br />

mit den Staaten der EWU in den<br />

letzten fünf Jahren von 4,4 % auf 2,2 %<br />

halbiert hat, hat die BDA immer wieder<br />

hervorgehoben. Die europäischen<br />

Nachbarn profitieren als Lieferanten<br />

von Vorprodukten von der deutschen<br />

Exportorientierung, da bei einem Anstieg<br />

der deutschen Exporte fast in<br />

gleicher prozentualer Höhe die Vorleistungslieferungen<br />

aus EU-Ländern<br />

nach Deutschland zunehmen.<br />

Gleichwohl bleibt eine Fortsetzung<br />

der makroökonomischen Anpassungsprozesse<br />

in der EWU notwendig. Für<br />

eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung<br />

muss die neue EU-Kommission<br />

ihre Strategie und damit auch die länderspezifischen<br />

Empfehlungen konsequent<br />

an Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit<br />

und Beschäftigung orientieren. In<br />

vielen Ländern der Eurozone bedeutet<br />

das, dass Strukturreformen und der<br />

Abbau der hohen Schuldenstände weiterhin<br />

entschieden angegangen werden<br />

müssen. Dass beides möglich ist, zeigen<br />

am besten die Erfolge in Spanien<br />

und Irland, wo die Regierungen den<br />

Empfehlungen der sog. Troika aus Vertretern<br />

der Europäischen Zentralbank<br />

(EZB), EU-Kommission und des Internationalen<br />

Währungsfonds gefolgt sind<br />

und gleichzeitig entschlossene Reformen<br />

durchgeführt wie auch eine Politik<br />

DAS VERFAHREN ZUR VERMEIDUNG UND KORREKTUR<br />

MAKROÖKONOMISCHER UNGLEICHGEWICHTE<br />

Ziel des Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (Macroeconomic Imbalance<br />

Procedure, MIP) ist, im Rahmen der wirtschaftlichen Koordinierung des Europäischen Semesters strukturelle Fehlentwicklungen<br />

in den EU-Mitgliedstaaten frühzeitig aufzudecken und diesen durch verbindliche und letztlich auch sanktionierbare<br />

Empfehlungen entgegenzuwirken. Der Ablauf des jährlichen Ungleichgewichtsverfahrens ist dabei wie folgt:<br />

• Frühwarnbericht: Den jährlichen Auftakt des Verfahrens bildet der „Frühwarnbericht“ der EU-Kommission im<br />

November. Grundlage des Berichts bilden mögliche Fehlentwicklungen elf verschiedener Indikatoren (Scoreboard),<br />

anhand derer die Kommission feststellt, welche Länder Risiken aufweisen, die einer genaueren Analyse bedürfen.<br />

Unter diesen Indikatoren befindet sich z. B. auch die Entwicklung des Leistungsbilanzsaldos, der eine Schwelle von<br />

–4 % nicht unter- bzw. von +6 % nicht überschreiten sollte.<br />

• Vertiefte Länderanalysen einzelner Mitgliedstaaten mit potenziellen Ungleichgewichten: Länder, die im Frühwarnbericht<br />

identifiziert wurden, werden einer vertieften Untersuchung unterzogen. Die Kommission legt diese Länderanalysen<br />

jährlich im März/April vor. Erst auf Grundlage dieser vertieften Analyse entscheidet der Europäische Rat<br />

auf Vorschlag der Kommission über eine Einstufung der untersuchten Länder.<br />

• Ende des Verfahrens: Falls keine Fehlentwicklungen festgestellt werden, ist das Verfahren für ein Land beendet.<br />

• „Präventiver Arm“ des Verfahrens: Gibt es Fehlentwicklungen, die aber nicht gravierend sind, werden gegenwirkende<br />

Präventionsmaßnahmen empfohlen.<br />

• „Korrektiver Arm“ des Verfahrens: Bei Fehlentwicklungen, die gravierend sind und als „übermäßige Ungleichgewichte“<br />

eingestuft werden, muss der betroffene Mitgliedstaat einen Korrekturplan vorlegen. Dieser wird bewertet und<br />

muss ggf. noch einmal überarbeitet werden, außerdem wird seine Umsetzung überprüft. Werden keine ausreichenden<br />

Korrekturmaßnahmen vorgenommen oder werden diese nicht schnell genug umgesetzt, sind Sanktionen möglich.


126<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

der Haushaltskonsolidierung verfolgt<br />

haben. Dagegen sind Diskussionen über<br />

Flexibilisierungen und Spielräume des<br />

Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP)<br />

aus Sicht der BDA nicht zielführend. Die<br />

Einhaltung des SWP wird ausschlaggebend<br />

für die Zukunft der EWU sein.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Publikationen><br />

kompakt > "Deutschlands Leistungsbilanzüberschuss"<br />

Verhandlungen zu TTIP<br />

Seit Mitte 2013 verhandeln die Vereinigten<br />

Staaten von Amerika und die<br />

EU über eine Transatlantische Handels-<br />

und Investitionspartnerschaft<br />

(TTIP) mit dem Ziel, die weltweit größten<br />

Wirtschaftsräume, die zusammen<br />

für rd. 40 % des weltweiten BIP stehen,<br />

wirtschaftlich noch stärker miteinander<br />

zu verknüpfen. Neben dem Abbau von<br />

Zöllen sollen vor allem auch den Wirtschaftsaustausch<br />

besonders belastende<br />

nicht-tarifäre Handelshemmnisse<br />

(z. B. unterschiedliche Produktstandards<br />

und Zulassungsverfahren) beseitigt<br />

werden. Arbeitgeberpräsident Kramer<br />

hat in einem Namensartikel in der<br />

„Welt“ vom 19. September <strong>2014</strong> betont,<br />

dass es bei TTIP um faire Spielregeln<br />

im transatlantischen Handel und gerade<br />

nicht um die Absenkung von Standards<br />

und Schutzrechten geht.<br />

Die BDA befürwortet die eingeleiteten<br />

Verhandlungen zu TTIP, die bei einem<br />

erfolgreichen Abschluss zu einem<br />

stärkeren wirtschaftlichen Austausch<br />

von Waren und Dienstleistungen sowie<br />

höheren Investitionen beiderseits<br />

des Atlantiks führen würden. Die damit<br />

verbundenen positiven Impulse<br />

steigern Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung<br />

und Wachstum – gerade<br />

auch in den EU-Mitgliedstaaten. Ein<br />

ambitioniertes Freihandelsabkommen<br />

könnte Vorbildcharakter haben und<br />

so die politische Gestaltung der wirtschaftlichen<br />

Globalisierung vorantreiben<br />

sowie den erlahmten Verhandlungen<br />

der Welthandelsorganisation neue<br />

Impulse geben. Um einen politischen<br />

Impuls zu setzen, haben sich die Präsidenten<br />

von BDA, BDI, DIHK und ZDH<br />

in einer gemeinsamen Erklärung im<br />

November <strong>2014</strong> ausdrücklich für TTIP<br />

ausgesprochen.<br />

Die BDA fordert, dass bestehende<br />

Zölle zwischen den USA und der EU<br />

vollständig abgeschafft werden, um den<br />

Handel zu erleichtern und Kosten zu<br />

senken. Nicht-tarifäre Handelshemmnisse<br />

sollten möglichst umfangreich<br />

abgebaut werden. Zielführend ist die<br />

gegenseitige Anerkennung von (technischen)<br />

Standards allerdings allein in den<br />

wirtschaftlichen Bereichen, in denen<br />

tatsächlich vergleichbare Standards bestehen.<br />

Ziel sollte zugleich sein, künftig<br />

Standards, Normen und Zertifizierungen<br />

für Produkte in enger Zusammenarbeit<br />

gemeinsam zu entwickeln. Ein umfassender<br />

Abbau von Handelshemmnissen<br />

TTIP bietet die große Chance, gerade auch für den Mittelstand<br />

besonders belastende Handels- und Investitionsbarrieren<br />

im transatlantischen Markt abzubauen. Ein ambitioniertes<br />

und faires Abkommen schafft Arbeitsplätze in Europa und den<br />

USA. Durch dieses gemeinsame Projekt lässt sich Globalisierung<br />

mit nachhaltigen Spielregeln politisch gestalten. Eine<br />

derartige Gelegenheit sollten wir nicht verpassen.<br />

Arndt G. Kirchhoff | Vizepräsident der BDA, Präsident Institut der deutschen<br />

Wirtschaft Köln, Vorsitzender der Geschäftsführung Kirchhoff Automotive GmbH


Wirtschaft und Finanzen<br />

127<br />

käme vor allem kleinen und mittleren<br />

Unternehmen zugute, denn sie können<br />

sich häufig den bürokratischen Aufwand<br />

und die administrativen Kosten, die<br />

durch unterschiedliche Regulierungen<br />

und Standards entstehen, nicht leisten,<br />

so dass diese Kosten für sie gravierende<br />

Markteintrittsbarrieren darstellen.<br />

Zudem fordert die BDA, dass TTIP<br />

für Investoren und beteiligte Staaten<br />

Rechtssicherheit bieten muss: Dabei<br />

kommt es auf die Balance zwischen<br />

dem erforderlichen Investitionsschutz<br />

und staatlicher Souveränität – beispielsweise<br />

zum Schutz von Gesundheit<br />

und Umwelt – an. Für Investoren<br />

ist die Sicherheit von Investitionen von<br />

zentraler Bedeutung. Die Tatsache,<br />

dass sowohl die Vereinigten Staaten<br />

als auch die Mitgliedstaaten der EU<br />

Rechtsstaaten sind, entbindet nicht<br />

von der Notwendigkeit, Investitionen<br />

rechtlich zu sichern. Denn auch in einem<br />

Rechtsstaat können ausländische<br />

Investitionen ohne entsprechende Vorkehrungen<br />

deutlich entwertet werden.<br />

Investitionsschutz soll u. a. Schutz vor<br />

Diskriminierung, kompensationsloser<br />

Enteignung sowie unbilliger und ungerechter<br />

Behandlung sicherstellen.<br />

Mit TTIP sollte die Chance zur Etablierung<br />

eines weltweit gültigen Standards<br />

beim Investorenschutz und den damit<br />

verbundenen Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren<br />

genutzt werden, der<br />

sich durch bessere Transparenz, Schutz<br />

der Staaten vor unseriösen Klagen<br />

und der Einführung eines Berufungsmechanismus<br />

auszeichnet. Darüber<br />

hinaus ist es sinnvoll, zur Vermeidung<br />

einer missbräuchlichen Nutzung des<br />

Schiedsgerichtsverfahrens in dem Abkommen<br />

u. a. den Grundsatz der regulatorischen<br />

Autonomie zu verankern,<br />

der klarstellt, dass eine Gesetzesänderung<br />

bzw. -verschärfung (beispielsweise<br />

in den Bereichen Umwelt sowie<br />

Gesundheits- und Verbraucherschutz)<br />

nicht automatisch als „enteignungsgleicher<br />

Eingriff“ auszulegen ist.<br />

Die BDA setzt sich darüber hinaus<br />

dafür ein, einen ausdrücklichen Verweis<br />

auf die im Jahr 1998 von der Internationalen<br />

Arbeitskonferenz angenommene<br />

„Erklärung über grundlegende Rechte<br />

und Pflichten bei der Arbeit“ in das<br />

TTIP-Abkommen aufzunehmen. Darin<br />

bekennen sich auch die USA dazu, zentrale<br />

Arbeitnehmerrechte zu respektieren,<br />

zu fördern und umzusetzen.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Inhalte > Volkswirtschaft<br />

> Globalisierung und TTIP


128<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Nach Vollendung der Bankenunion:<br />

weitere Schritte für<br />

nachhaltige Stabilisierung<br />

des europäischen Finanzmarkts<br />

notwendig<br />

Noch kurz vor Ende der im Jahr <strong>2014</strong><br />

abgelaufenen Legislaturperiode haben<br />

sich das Europäische Parlament und<br />

der Ministerrat der EU auf einheitliche<br />

Regeln zur Abwicklung maroder<br />

Banken geeinigt. Mit Verordnung (EU)<br />

Nr. 806/<strong>2014</strong>, die am 19. August <strong>2014</strong><br />

in Kraft getreten ist, wird ab dem 1. Januar<br />

2015 ein gemeinsamer Abwicklungsmechanismus<br />

(Single Resolution<br />

Mechanism, SRM) errichtet. Der<br />

SRM soll eine geordnete Sanierung<br />

und Abwicklung von Banken der Eurozone<br />

gewährleisten und ist neben<br />

der bereits beschlossenen einheitlichen<br />

Bankenaufsicht unter dem Dach<br />

der EZB die zweite Säule der europäischen<br />

Bankenunion (siehe Infokasten).<br />

Zu seinen Kernelementen gehört ein<br />

Abwicklungsgremium, das über die<br />

Abwicklung in Notlage geratener Finanzinstitute<br />

entscheidet und einen<br />

Abwicklungsplan vorlegt.<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

NEUE BANKENABWICKLUNGSREGELN:<br />

EINSATZ VON STEUERGELDERN MINIMIEREN<br />

Die Haftungskaskade nach dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM)<br />

Privater Sektor<br />

82 %<br />

Nahezu<br />

der gesamten Bankaktiva in<br />

der Eurozone entfallen auf die<br />

rd. 130 systemrelevanten Banken,<br />

die von der EZB beaufsichtigt werden.<br />

Anteilseigner<br />

Gläubiger<br />

Europäischer Abwicklungsfonds<br />

Mitgliedstaat<br />

ESM<br />

Quelle: Bundesfinanzministerium, <strong>2014</strong><br />

Öffentlicher Sektor<br />

Um die Steuerzahler vor den Kosten<br />

für Bankenabwicklungen zu schützen,<br />

müssen ab 2016 Bankeigentümer<br />

und Gläubiger stärker beteiligt werden<br />

(„bail-in“). Erst danach würde ein Abwicklungsfonds<br />

einspringen, der durch<br />

Bankenbeiträge finanziert wird. Der<br />

Fonds soll binnen acht Jahren ein Zielvolumen<br />

von 55 Mrd. € erreichen und<br />

schrittweise „europäisiert“ werden. Die<br />

EU-Kommission hat am 21. Oktober<br />

<strong>2014</strong> ihren Vorschlag zur Berechnung<br />

der Bankenbeiträge zum gemeinsamen<br />

Abwicklungsfonds vorgelegt. Danach<br />

sollen die jährlich festzulegenden<br />

Beiträge Größe und Risikoprofil der<br />

Banken berücksichtigen. Aufgrund der<br />

zuvor vom Europäischen Parlament<br />

und der Bundesregierung geäußerten<br />

Kritik ist nun eine stärkere Entlastung<br />

von Kleininstituten vorgesehen. Diese<br />

sollen nur einen Pauschalbeitrag zahlen,<br />

der je nach Größe zwischen 1.000<br />

und 50.000 € pro Jahr liegt.<br />

Die BDA begrüßt ausdrücklich,<br />

dass – wie von ihr wiederholt gefordert<br />

– mit dem SRM und dem gemeinsamen<br />

Abwicklungsfonds ein Instrument<br />

zur Abwicklung insolventer<br />

Banken geschaffen worden ist, das den<br />

Einsatz von Steuergeldern zur Bankenrettung<br />

verhindern soll und einen Zusammenhang<br />

zwischen Risiko und Haftung<br />

herstellt. Das Verursacherprinzip<br />

sollte daher wichtigste Leitlinie für die<br />

Berechnungsmethodik der Bankenabgaben<br />

sein. Mit der Möglichkeit der geordneten<br />

Abwicklung von in Schieflage<br />

geratenen Banken wird ein Beitrag zur<br />

Finanzmarktstabilisierung geleistet, da<br />

marode Banken nicht länger zulasten<br />

des Steuerzahlers künstlich am Leben<br />

gehalten werden.<br />

Es bleibt jedoch abzuwarten, ob das<br />

Fondsvolumen hinreichend hoch ist,<br />

um diesem Ziel gerecht zu werden. Aus<br />

diesem Grund hat die BDA mehrfach<br />

gefordert, dass Banken ausreichend<br />

mit hartem Eigenkapital ausgestattet<br />

werden, damit in hinreichendem<br />

Maße Finanzpuffer zur Abdeckung von<br />

Risiken vorhanden sind. Mit der bisher<br />

umfassendsten Überprüfung der<br />

Bankbilanzen der knapp 130 größten<br />

systemrelevanten Banken der Eurozone<br />

konnte die EZB das Vertrauen in<br />

die Stabilität der europäischen Kreditwirtschaft<br />

weiter stärken. Die am


Wirtschaft und Finanzen<br />

129<br />

26. Oktober <strong>2014</strong> veröffentlichten Ergebnisse<br />

der Bilanzbewertung einschließlich<br />

Stresstests haben für mehr<br />

Transparenz gesorgt. Jetzt kommt<br />

es darauf an, dass die aufgedeckten<br />

Schwachstellen vor dem Start des SRM<br />

national bereinigt werden. Zudem sind<br />

weitere Schritte notwendig, um die<br />

Verflechtung zwischen Banken- und<br />

Staatsschulden zu beenden, die auch<br />

nach Vollendung der Bankenunion ein<br />

Hindernis bei der Schaffung einer stabilen<br />

Finanzordnung bleibt. So spricht<br />

sich die BDA nachdrücklich für den Abbau<br />

der regulatorischen Privilegierung<br />

von Staatsanleihen in Bankbilanzen<br />

aus. Die Einordnung von Staatsanleihen<br />

als praktisch risikofreie Anlagen,<br />

die nicht mit Eigenkapital unterlegt<br />

werden müssen, verstärkt maßgeblich<br />

die gegenseitige Abhängigkeit von<br />

Staaten und Banken und befördert so<br />

den Aufbau systemischer Risiken.<br />

Keinen Beitrag zur Stabilisierung<br />

des europäischen Finanzmarkts leistet<br />

dagegen die geplante Finanztransaktionsteuer<br />

(FTT). Die BDA lehnt die FTT<br />

grundsätzlich ab, da diese auch notwendige<br />

und nicht-spekulative Transaktionen<br />

der Unternehmen (z. B. zur<br />

Absicherung von Währungsschwankungen<br />

beim Exportgeschäft) und der<br />

betrieblichen und privaten Altersvorsorge<br />

(z. B. bei Portfolioumschichtungen)<br />

trifft. Sollte die FTT gleichwohl<br />

eingeführt werden, fordert die BDA,<br />

die Vorgaben des Koalitionsvertrags<br />

einzuhalten und „die Auswirkungen<br />

der Steuer auf Instrumente der Altersversorgung,<br />

auf die Kleinanleger sowie<br />

die Realwirtschaft zu bewerten und negative<br />

Folgen zu vermeiden“.<br />

Staatsfinanzen: Konsolidierung<br />

fortsetzen, Zukunftsinvestitionen<br />

stärken<br />

Die Bundesregierung setzt mit dem<br />

Bundeshaushalt <strong>2014</strong> sowie dem<br />

Finanzplan bis 2018 die Konsolidierungsziele<br />

des Koalitionsvertrags um:<br />

Der Bundeshaushalt <strong>2014</strong> ist bei einer<br />

Neuverschuldung von 6,5 Mrd. €<br />

SANIERUNG DER ÖFFENTLICHEN FINANZEN:<br />

BUNDESHAUSHALT AB 2015 OHNE NEUE SCHULDEN<br />

Einnahmen und Ausgaben des Bundes<br />

in Mrd. €<br />

306,8<br />

307,8<br />

319,9<br />

296,5<br />

310,6<br />

296,2<br />

278,9<br />

284,3<br />

285,7<br />

290,0<br />

299,5<br />

2011 2012 2013 <strong>2014</strong> 2015 2016 2017<br />

Ausgaben<br />

Steuern und sonstige Einnahmen<br />

Quelle: Bundesfinanzministerium, mittelfristige Finanzplanung, <strong>2014</strong>


130<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

73,5 %<br />

Mit<br />

des BIP liegt die gesamte deutsche<br />

Staatsverschuldung <strong>2014</strong> noch immer<br />

deutlich oberhalb der Maastrichter<br />

Schuldengrenze von 60 %.<br />

DIE DREI SÄULEN DER BANKENUNION<br />

IN DER EUROZONE<br />

strukturell (d. h. nach Bereinigung von<br />

Konjunktureinflüssen) ausgeglichen.<br />

Ab 2015 will der Bund – erstmals seit<br />

1969 – ganz ohne neue Schulden auskommen.<br />

Zudem will die Bundesregierung<br />

die öffentliche Gesamtverschuldung<br />

(Schuldenstandsquote, max. 60 %<br />

des BIP gem. den Maastricht-Kriterien)<br />

weiter zurückführen und bis Ende der<br />

Legislaturperiode auf weniger als 70 %<br />

des BIP senken. Um dieses Ziel zu erreichen,<br />

müssen auch die Bundesländer<br />

• Einheitliche Bankenaufsicht (Single Supervisory Mechanism, SSM) unter<br />

dem Dach der EZB: Am 4. November <strong>2014</strong> hat die EZB die Aufsicht<br />

über die rd. 6.000 Banken der Eurozone übernommen. Direkt überwacht<br />

sie die 128 größten systemrelevanten Institute mit einer Bilanzsumme<br />

von jeweils über 30 Mrd. €. Die übrigen Banken werden von den nationalen<br />

Aufsehern beaufsichtigt, die EZB hat jedoch die Aufsicht („oversight“)<br />

über das Gesamtsystem. Im Oktober <strong>2014</strong> hat die EZB die Ergebnisse<br />

der laufenden Überprüfungen der Bilanzen der systemrelevanten<br />

Banken veröffentlicht, seitdem haben die Banken sechs Monate Zeit, um<br />

etwaige Kapitallücken zu schließen. In Deutschland werden 21 Banken<br />

direkt von der EZB beaufsichtigt.<br />

• Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism,<br />

SRM): Ab dem 1. Januar 2015 entscheidet ein Abwicklungsausschuss<br />

(Single Resolution Board, SRB) über die Abwicklung von Banken<br />

unter direkter EZB-Aufsicht, sonstige Banken mit Tochtergesellschaften<br />

in anderen teilnehmenden Mitgliedstaaten sowie dann, wenn Mitgliedstaaten<br />

die Kompetenz übertragen haben („opt-in“). Ab Januar<br />

2016 müssen zunächst Aktionäre und Gläubiger für die Abwicklungskosten<br />

herangezogen werden, bis mindestens eine Höhe von 8 % der<br />

Gesamtverbindlichkeiten der Bank erreicht ist („bail-in“). Erst danach<br />

kann auf den Abwicklungsfonds zugegriffen werden. Der Fonds, der<br />

vom Abwicklungsausschuss verwaltet wird, wird aus von den Banken<br />

zu zahlenden Abgaben gespeist und soll innerhalb acht Jahren ein Volumen<br />

von 55 Mrd. € erreichen. In der Ansparphase fließen die national<br />

erhobenen Mittel in nationale Kammern, die schrittweise vergemeinschaftet<br />

werden, beginnend mit einer 40%igen Vergemeinschaftung im<br />

ersten Jahr.<br />

• Harmonisierte Einlagensicherung: Im Februar <strong>2014</strong> wurden die EUweiten<br />

Regeln zur Einlagensicherung durch die Einlagensicherungsrichtlinie<br />

(Deposit Guarantee Scheme Directive) vereinheitlicht, die<br />

Spareinlagen bis 100.000 € schützen sollen. Die wichtigsten Anpassungen<br />

betreffen verkürzte Auszahlungszeiträume von Einlagen im Falle<br />

der Schieflage einer Bank und die Vereinfachung der Auszahlungsmodalitäten.<br />

Banken müssen bis 2026 nationale Einlagensicherungsfonds<br />

mit einem Volumen von 0,8 % der geschützten Spareinlagen – jede<br />

Spareinlage geht bis max. 100.000 € in die Berechnung ein – des jeweiligen<br />

Landes aufbauen. Eine gemeinsame Einlagensicherung nach dem<br />

Vorbild des SSM und des SRM ist zunächst nicht geplant.<br />

die Konsolidierung ihrer Haushalte<br />

vorantreiben. Dies gilt umso mehr, da<br />

die Länder ab 2020 die im Grundgesetz<br />

verankerte Schuldenbremse einhalten<br />

und ausgeglichene Haushalte aufstellen<br />

müssen.<br />

Die BDA begrüßt die Sanierung der<br />

öffentlichen Haushalte, auch im Interesse<br />

der langfristigen Tragfähigkeit der<br />

Staatsfinanzen. Dies wird begünstigt<br />

durch eine zuletzt stabile wirtschaftliche<br />

Entwicklung, das sehr hohe Beschäftigungsniveau<br />

und die daraus resultierenden<br />

hohen Steuereinnahmen.<br />

Zudem erleichtert das seit mehreren<br />

Jahren sehr niedrige Zinsniveau den<br />

Schuldendienst des Bundes erheblich<br />

und entlastet so den Haushalt. Um<br />

den notwendigen Konsolidierungskurs<br />

nachhaltig – d. h. auch bei veränderten<br />

Rahmenbedingungen – fortsetzen zu<br />

können, ist strikte Ausgabendisziplin<br />

erforderlich. Die Bundesregierung darf<br />

daher keine zusätzlichen konsumtiven<br />

Ausgaben beschließen, dies gilt vor<br />

allem für weitere sozialpolitische Leistungsausweitungen.<br />

Positiv ist, dass mit der Vorgabe,<br />

den Bundeshaushalt ab 2015 dauerhaft<br />

ohne Neuverschuldung aufzustellen,<br />

ein Sicherheitsabstand zur<br />

Einhaltung der Schuldenbremse des<br />

Grundgesetzes (GG) geschaffen wird.<br />

Die Schuldenbremse erlaubt ab 2016<br />

eine strukturelle Neuverschuldung<br />

des Bundes i. H. v. 0,35 % des nominalen<br />

BIP (Art. 115 Abs. 2 i. V. m. Art. 143d<br />

Abs. 1 GG). Aufgrund der Risiken für<br />

die mittelfristige Haushaltsentwicklung<br />

(u. a. geopolitische Unsicherheiten und<br />

noch nicht vollständig überwundene<br />

europäische Staatsschuldenkrise) und<br />

aufgrund der langfristigen Herausforderungen<br />

(vor allem infolge der demografischen<br />

Entwicklung) ist es Ausdruck<br />

einer verantwortungsbewussten<br />

Haushaltspolitik, den Rahmen der<br />

Schuldenbremse nicht auszuschöpfen.<br />

Dies hatte auch der Sachverständigenrat<br />

zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen<br />

Entwicklung im Jahresgutachten<br />

2013/<strong>2014</strong> betont.<br />

Soweit sich unter Einhaltung der<br />

Konsolidierungsziele zusätzliche Finanzierungsspielräume<br />

erarbeiten lassen,<br />

müssen Investitionen vor allem in<br />

Forschung und Bildung sowie in den


Wirtschaft und Finanzen<br />

131<br />

Erhalt und den Ausbau der Infrastruktur<br />

Vorrang haben. In den vergangenen<br />

Jahren wurden die öffentlichen<br />

Investitionen stark vernachlässigt.<br />

Die Investitionsausgaben der öffentlichen<br />

Hand liegen seit 2003 unter den<br />

Abschreibungen. Damit lebt Deutschland<br />

von der Substanz und zulasten<br />

des zukünftigen gesamtwirtschaftlichen<br />

Wachstumspotenzials. Die in<br />

der mittelfristigen Haushaltsplanung<br />

des Bundes bis zum Ende der Legislaturperiode<br />

festgelegten Schwerpunkte<br />

für mehr Investitionen, z. B.<br />

die Stärkung des Etats für Bildung und<br />

Forschung sowie zusätzliche 5 Mrd. €<br />

für Verkehrsinvestitionen, sind daher<br />

ebenso zu begrüßen wie die zusätzlichen<br />

Investitionen i. H. v. 10 Mrd. € in<br />

den Jahren 2016 bis 2018, die Bundesfinanzminister<br />

Schäuble im Rahmen<br />

der Vorstellung der Steuerschätzung<br />

am 6. November <strong>2014</strong> angekündigt<br />

hat.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Inhalte > Volkswirtschaft<br />

> Öffentliche Finanzen<br />

SCHULDENBREMSE WEITERHIN MIT SICHERHEITSABSTAND EINHALTEN<br />

Abbau der strukturellen Neuverschuldung im Bundeshaushalt<br />

in % des BIP<br />

1,0<br />

0,8<br />

0,85<br />

0,6<br />

0,4<br />

0,2<br />

0<br />

0,34<br />

0,24<br />

ab 2016 geltende Obergrenze des Grundgesetzes:<br />

0,35 % des BIP (Schuldenbremse)<br />

–0,05 –0,01 –0,03 –0,01<br />

2011 2012 2013 <strong>2014</strong> 2015 2016<br />

2017<br />

–0,2<br />

strukturelle Neuverschuldung<br />

Hinweis: Negative Werte stellen einen strukturellen Haushaltsüberschuss dar.<br />

Quelle: Bundesfinanzministerium, mittelfristige Finanzplanung, <strong>2014</strong>


132<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

EU-Konsultation zur Mehrwertsteuer:<br />

Lohnzusatzkostenanstieg<br />

verhindern<br />

Die EU-Kommission hat im Frühjahr<br />

<strong>2014</strong> eine öffentliche „Konsultation<br />

über die mehrwertsteuerliche Behandlung<br />

von öffentlichen Einrichtungen<br />

und die Steuerbefreiung für dem<br />

Gemeinwohl dienende Tätigkeiten“<br />

abgehalten. Damit soll eine mögliche<br />

Überarbeitung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie<br />

vorbereitet werden.<br />

Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie<br />

dient der Harmonisierung der Mehrwertsteuer<br />

in der EU und regelt z. B.<br />

Mindeststeuersätze und Steuerbefreiungen.<br />

Wesentliches Ziel der Harmonisierung<br />

ist, Wettbewerbsverzerrungen<br />

zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen<br />

zu verhindern.<br />

Die Spitzenorganisationen der<br />

deutschen Sozialversicherung hatten<br />

im Vorfeld der Konsultation vor einem<br />

Wegfall der Steuerbefreiungen bzw.<br />

Steuerermäßigungen für Leistungen<br />

der sozialen Sicherung (z. B. Arzt- und<br />

Krankenhausbehandlungen, medizinische<br />

Hilfs mittel) gewarnt. Dies hätte<br />

eine Mehrbelastung der deutschen Sozialversicherung<br />

i. H. v. 34 Mrd. € pro<br />

Jahr zur Folge und würde damit mittelbar<br />

auch bei den Arbeitgebern zu zusätzlichen<br />

Aufwendungen führen.<br />

Die BDA beteiligte sich mit einer<br />

Stellungnahme im April <strong>2014</strong> an der<br />

Konsultation und sprach sich mit Nachdruck<br />

gegen zusätzliche Belastungen<br />

für die Sozialversicherungen und damit<br />

für die Beitragszahler aus. Reformoptionen<br />

der Mehrwertsteuersystemrichtlinie,<br />

die eine Streichung der Steuerbefreiungen<br />

bzw. der ermäßigten<br />

Steuersätze für Leistungen der sozialen<br />

Sicherung nach sich ziehen würden,<br />

lehnt die BDA entschieden ab. Nach<br />

Berechnungen der Sozialversicherungsträger<br />

müsste der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz<br />

um mehr<br />

als drei Prozentpunkte steigen, wenn<br />

die steuerliche Mehrbelastung der<br />

Sozialversicherung zulasten der Beitragszahler<br />

finanziert würde. Dies<br />

wäre mit einem massiven Anstieg der<br />

Lohnzusatzkosten verbunden und würde<br />

Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit<br />

der Unternehmen gefährden.<br />

Die Regelungen der geltenden<br />

Mehrwertsteuersystemrichtlinie lassen<br />

ausdrücklich eine Mehrwertsteuerbefreiung<br />

bzw. Mehrwertsteuerermäßigungen<br />

für Leistungen zu, welche<br />

die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung<br />

zur Erfüllung ihrer gesetzlichen<br />

Aufgaben von öffentlichen oder<br />

privaten Leistungserbringern (z. B. von<br />

Krankenhäusern und Ärzten) einkaufen,<br />

im Rahmen des Sachleistungsprinzips<br />

vergüten oder selbst erbringen.<br />

Damit wird das richtige und notwendige<br />

Ziel verfolgt, dem Gemeinwohl dienende<br />

Umsätze von der Steuerbelastung<br />

auszunehmen und die finanzielle Belastung<br />

der Sozialversicherungsträger<br />

und der Beitragszahler wirksam zu<br />

begrenzen. Gerade weil sowohl öffentliche<br />

wie auch private Leistungserbringer<br />

von der Steuer befreit sind, gibt<br />

es in den Kernleistungen der sozialen<br />

Sicherung keine Wettbewerbsverzerrungen.<br />

Die BDA setzt sich dafür ein,<br />

diese geltenden Regeln unangetastet<br />

zu lassen.<br />

Gleichwohl begrüßt die BDA das<br />

grundsätzliche Ziel der EU-Kommission,<br />

tatsächlich bestehende Wettbewerbsverzerrungen<br />

zwischen öffentlichen<br />

und privaten Anbietern aufgrund<br />

einer unterschiedlichen Mehrwertsteuerbelastung<br />

zu beseitigen. Dazu<br />

müssen gezielte und an bestimmten<br />

Branchen ausgerichtete Änderungen<br />

der bestehenden Mehrwertsteuervorschriften<br />

erfolgen. Dies gilt z. B. für<br />

die Wettbewerbssituation zwischen<br />

steuer befreiten kommunalen Eigenbetrieben<br />

(interkommunale Kooperationen)<br />

und steuerpflichtigen privaten<br />

Bau unternehmen.<br />

Die Konsultation wird derzeit ausgewertet,<br />

die Ergebnisse sollen bis<br />

Ende <strong>2014</strong> vorliegen. Es zeichnet sich<br />

ab, dass sich die weiteren Vorhaben<br />

der EU-Kommission – wie von der BDA<br />

gefordert – auf Branchen konzentrieren<br />

werden, in denen öffentliche Einrichtungen<br />

und private Unternehmen<br />

tatsächlich unterschiedlichen und<br />

wettbewerbsverzerrenden Mehrwertsteuervorschriften<br />

unterliegen, und<br />

nicht auf die Leistungen der gesetzlichen<br />

Sozialversicherung.


Wirtschaft und Finanzen<br />

133<br />

Erbschaftsteuer: Verschonung<br />

des Betriebsvermögens<br />

sichert Unternehmensnachfolgen<br />

und Arbeitsplätze<br />

Das Bundesverfassungsgericht hat<br />

sich mit der Frage befasst, ob die Verschonung<br />

von Betriebsvermögen bei<br />

der Erbschaftsteuer verfassungskonform<br />

ist. Nach geltendem Recht kann<br />

Betriebsvermögen steuerfrei vererbt<br />

werden, wenn das Unternehmen fortgeführt<br />

wird, Arbeitsplätze (gemessen<br />

an der Lohnsumme) erhalten bleiben<br />

und das Verwaltungsvermögen (u. a.<br />

Geldvermögen) bestimmte Grenzen<br />

nicht übersteigt (vgl. Infokasten).<br />

Die BDA tritt dafür ein, die<br />

Verschonung des Betriebsvermögens<br />

zu erhalten. Ohne Verschonungs-<br />

regeln drohen vor allem den familiengeführten<br />

Unternehmen hohe Erb -<br />

schaftsteuerbelastungen. Diese würden<br />

den Unternehmen Liquidität entziehen<br />

und schlimmstenfalls zum<br />

Substanzverlust führen, da das Betriebsvermögen<br />

oftmals langfristig im<br />

Unternehmen gebunden und nicht frei<br />

verfügbar ist. Damit würden die Investitionsfähigkeit<br />

und die Eigenkapitalausstattung<br />

der Betriebe massiv geschädigt.<br />

Im schlimmsten Fall stünden<br />

Unternehmen und ihre Arbeitsplätze<br />

auf dem Spiel.<br />

Die BDA wird sich dafür einsetzen,<br />

dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts<br />

schnell Rechts- und<br />

Planungssicherheit für die Unternehmen<br />

hergestellt wird. Dabei muss<br />

die Große Koalition dafür Sorge tragen,<br />

dass der Generationswechsel in<br />

ERBSCHAFTSTEUERLICHE VERSCHONUNGS REGELN FÜR DAS BETRIEBSVERMÖGEN<br />

Mit der Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes zum 1. Januar 2009 hatte die damalige Große Koalition<br />

Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und zugleich erbschaftsteuerliche Verschonungsregeln für das<br />

Betriebsvermögen geschaffen. Diese Regelungen wurden durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz (2010) angepasst.<br />

Die derzeit geltenden Vorschriften umfassen ein „5-Jahres-Modell“ und ein „7-Jahres-Modell“.<br />

• Das „5-Jahres-Modell“ sieht die sofortige Versteuerung von 15 % des vererbten Betriebsvermögens vor. Wird das<br />

Unternehmen mindestens fünf Jahre fortgeführt (Behaltensfrist), bleiben die restlichen 85 % steuerfrei (Verschonungsabschlag),<br />

wenn die Lohnsummenfrist eingehalten wird.<br />

• Die Lohnsummenfrist ist erfüllt, wenn die Summe der Löhne und Gehälter während der fünf Jahre mindestens<br />

400 % der ursprünglichen Ausgangslohnsumme (Durchschnitt der letzten fünf vorangegangenen Wirtschaftsjahre)<br />

beträgt. Der Rückgang der Lohnsumme darf somit für den gesamten Zeitraum nur 20 % ausmachen.<br />

• Sonderregelung für kleinere Unternehmen: Die Lohnsummenklausel findet keine Anwendung, wenn die Ausgangslohnsumme<br />

0 € beträgt oder der Betrieb nicht mehr als 20 Beschäftigte hat.<br />

• Voraussetzung ist ferner, dass das Verwaltungsvermögen (z. B. Geldmittel, bestimmte Beteiligungen, Kunstgegenstände)<br />

nicht mehr als 50 % des Betriebsvermögens beträgt.<br />

• Verstöße gegen die Behaltensfrist führen zu einer Nachversteuerung in Form eines nach vollen Jahren (einschließlich<br />

des Jahres des Verstoßes) bemessenen anteiligen Wegfalls der Verschonung.<br />

• Wird die Mindestlohnsumme unterschritten, vermindert sich der Verschonungsabschlag mit Wirkung für die Vergangenheit<br />

in dem gleichen prozentualen Umfang, wie die Mindestlohnsumme unterschritten wird.<br />

• Im „7-Jahres-Modell“, für das sich der Erbe optional entscheiden kann (unwiderruflicher Antrag), wird eine vollständige<br />

Steuerfreistellung des Betriebsvermögens erreicht. Die Anforderungen sind entsprechend strenger gefasst:<br />

So beträgt die Behaltensfrist sieben Jahre mit einer maßgebenden Lohnsumme von 700 %. Das Verwaltungsvermögen<br />

darf max. 10 % betragen. Auch im „7-Jahres-Modell“ gilt die Sonderregelung für kleinere Unternehmen.


134<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Unternehmen und der Fortbestand von<br />

Arbeitsplätzen auch zukünftig nicht<br />

durch die Erbschaftsteuer gefährdet<br />

werden. Dies gilt auch mit Blick auf die<br />

internationale Wettbewerbsfähigkeit<br />

des Standorts Deutschland. Denn die<br />

erbschaftsteuerliche Verschonung des<br />

Betriebsvermögens stellt in den Industrienationen<br />

nicht die Ausnahme, sondern<br />

die Regel dar.<br />

Steuerverfahrensrecht<br />

vereinfachen und ELStAM-<br />

Verfahren optimieren<br />

Zwischen dem Bundesfinanzministerium<br />

und den Bundesländern laufen seit<br />

Anfang <strong>2014</strong> Beratungen zur Vereinfachung<br />

des Steuerverfahrensrechts.<br />

Diese werden voraussichtlich Anfang<br />

2015 in eine Gesetzesinitiative münden.<br />

Dabei wird insbesondere die weitere<br />

Anpassung des Steuerrechts an<br />

moderne Informations- und Kommunikationstechnologien<br />

im Mittelpunkt<br />

stehen.<br />

Die BDA hat gemeinsam mit sieben<br />

weiteren Spitzenverbänden der deutschen<br />

gewerblichen Wirtschaft einen<br />

Katalog mit konkreten Vorschlägen<br />

zur Vereinfachung des Steuerverfahrensrechts<br />

erarbeitet. Die Vorschläge<br />

wurden im März <strong>2014</strong> dem Bundesfinanzministerium<br />

übermittelt und in die<br />

Bund-Länder-Beratungen eingebracht.<br />

Ziel ist, den erheblichen Kosten- und<br />

Bürokratieaufwand zu reduzieren, den<br />

die Erfüllung der steuerlichen Pflichten<br />

bei den Unternehmen verursacht. Dies<br />

gilt insbesondere bei der Steuerabführung<br />

für Dritte (z. B. Lohnsteuer), für<br />

welche die Unternehmen von der Finanzverwaltung<br />

entschädigungslos in<br />

die Pflicht genommen werden.<br />

In diesem Zusammenhang hat sich<br />

die BDA erfolgreich für eine Optimierung<br />

des Verfahrens der elektronischen<br />

Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)<br />

eingesetzt. Wesentliche weitere Forderungen<br />

der BDA wurden bereits berücksichtigt<br />

oder befinden sich in der<br />

Vorbereitung zur Umsetzung im Jahr<br />

2015: So wurden von Seiten der Finanzverwaltung<br />

die technischen Kapazitäten<br />

zur rechtzeitigen Auslieferung<br />

der monatlichen Änderungslisten<br />

ausgebaut. Damit sollen Verzögerungen,<br />

die für die Entgeltabrechnung in<br />

der betrieblichen Praxis sehr problematisch<br />

sind, zukünftig ausgeschlossen<br />

werden. Zudem werden Probleme<br />

bei der Anmeldung von Arbeitnehmern,<br />

die vor allem bei Zuzügen aus<br />

dem Ausland auftreten, mit dem Zollkodexanpassungsgesetz<br />

bis Ende <strong>2014</strong><br />

behoben. Weitere von der BDA geforderte<br />

Optimierungen, wie die Implementierung<br />

einer Stornofunktion für<br />

einfachere Korrekturen und die Ablösung<br />

der Papierbescheinigungen zur<br />

Beitragshöhe privater Krankenversicherungen,<br />

sollen 2015 auf den Weg<br />

gebracht werden.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Inhalte ><br />

Volkswirtschaft > Steuerpolitik<br />

EEG-Reform nur erster<br />

Schritt: zügigere Marktintegration<br />

notwendig<br />

Am 1. August <strong>2014</strong> ist die Reform des<br />

Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)<br />

in Kraft getreten, nachdem die Bundesregierung<br />

letzte kritische Punkte<br />

mit der EU-Kommission im Juli <strong>2014</strong><br />

ausgeräumt hatte. Mit der Neufassung<br />

soll die aus dem Ruder laufende<br />

Kostendynamik bei den Strompreisen<br />

durchbrochen und die Planbarkeit des<br />

Zubaus neuer Anlagen erhöht werden.<br />

Zentrale Elemente der Reform sind die<br />

Begrenzung des jährlichen Zubaus von<br />

Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen)<br />

je nach Energieform sowie eine<br />

stufenweise Absenkung der Förderungshöhe<br />

für neue Anlagen, die nach<br />

dem 1. August <strong>2014</strong> in Betrieb genommen<br />

werden.<br />

Erst von 2017 an soll die pauschale<br />

Einspeisevergütung durch Versteigerung<br />

der Förderung in Ausschreibungen<br />

abgelöst werden. Nach dem<br />

kurz vor dem Beschluss eskalierten<br />

Streit mit der EU-Kommission über<br />

die Behandlung von Eigenstrom hat<br />

die Bundesregierung zudem durchgesetzt,<br />

dass bestehende EE-Anlagen<br />

zur Eigenversorgung bis Ende 2016 von<br />

der EEG-Umlage befreit bleiben und


Wirtschaft und Finanzen<br />

135<br />

nur neue Anlagen stufenweise belastet<br />

werden. Eine besonders wichtige<br />

Einigung wurde mit der Erhaltung der<br />

Ausnahmen für energieintensive, im<br />

internationalen Wettbewerb befindliche<br />

Unternehmen erzielt. Auf der Liste der<br />

befreiten Unternehmen befinden sich<br />

rd. 1.600 Unternehmen aus 68 energieund<br />

handelsintensiven Branchen. Die<br />

Erhaltung der Ausnahmen war das Ergebnis<br />

des im Frühjahr erzielten Kompromisses<br />

mit der EU-Kommission,<br />

nachdem sie im Dezember 2013 eine<br />

Untersuchung eingeleitet hatte, ob die<br />

Entlastungen als unerlaubte Beihilfe zu<br />

werten sind und zurückgezahlt werden<br />

müssen.<br />

Die BDA hatte wiederholt den Erhalt<br />

der Ausnahmen für stromintensive und<br />

im internationalen Wettbewerb stehende<br />

Unternehmen gefordert und sich für<br />

eine schnellere Marktintegration der<br />

Erneuerbaren Energien als wichtigsten<br />

Schritt zur Kostensenkung eingesetzt.<br />

Angesichts des rasanten Anstiegs der<br />

Stromkosten in Deutschland seit der<br />

Einführung des EEG im Jahr 2000 hat<br />

sich der Strompreis längst zu einem<br />

wichtigen Standortfaktor entwickelt.<br />

So betrug der Anstieg der EEG-Umlage<br />

<strong>2014</strong> allein im Vergleich zu 2013 fast<br />

20 %, in den vergangenen zehn Jahren<br />

hat sich die Umlage insgesamt mehr<br />

als verzehnfacht. Dies hat dazu geführt,<br />

dass deutsche Industrieunternehmen<br />

im Durchschnitt 20 % mehr für Strom<br />

bezahlen müssen als ihre europäischen<br />

Konkurrenten.<br />

Zudem gewinnt der internationale<br />

Standortwettbewerb über die Energiepreise<br />

an Bedeutung. Niedrige Energiekosten,<br />

wie sie z. B. die USA durch<br />

die zunehmende Schiefergasnutzung<br />

bieten können, beeinflussen Investitionsentscheidungen<br />

zusehends und<br />

führen zum Aufbau von Kapazitäten im<br />

Ausland. Eine solche schleichende Abwanderung<br />

der Industrie gefährdet Arbeitsplätze<br />

und Wohlstand in Deutschland.<br />

An diesen Verhältnissen wird<br />

die EEG-Novelle wenig ändern. Immerhin<br />

haben die stromintensiven<br />

Unternehmen jetzt mehr Rechtssicherheit<br />

und können fristgerecht die<br />

EEG-Entlastungen für das kommende<br />

Jahr beantragen. Eine Trendumkehr<br />

bei den Energiekosten dürfte jedoch<br />

nicht gelingen. Um das Investitionsumfeld<br />

in Deutschland zu verbessern,<br />

wird sich die BDA weiterhin für eine<br />

zügigere Markt integration der erneuerbaren<br />

Energien einsetzen und von<br />

der Bundesregierung fordern, das<br />

Projekt „Gemeinsamer europäischer<br />

Energie binnenmarkt“ stärker voranzutreiben.<br />

WIRTSCHAFT TRÄGT MEHR ALS DIE HÄLFTE DER KOSTEN<br />

FÜR DEN AUSBAU DER ERNEUERBAREN ENERGIEN<br />

Von den Verbrauchergruppen zu tragende Kosten<br />

der EEG-Umlage <strong>2014</strong>: 23,6 Mrd. €<br />

in Mrd. €<br />

2,8<br />

8,3<br />

Öffentliche<br />

Einrichtungen<br />

Private<br />

Haushalte<br />

Quelle: BDEW, <strong>2014</strong><br />

6,17 Cent<br />

je Kilowattstunde beträgt die EEG-<br />

Umlage für 2015 und damit gerade<br />

mal 1 % weniger als <strong>2014</strong>.<br />

Wirtschaft 12,5<br />

7,4 Industrie<br />

Verkehr 0,1<br />

Landwirtschaft 0,5<br />

Gewerbe, Handel,<br />

Dienstleistungen<br />

4,5


DIE BDA


138<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

DEUTSCHER<br />

ARBEITGEBERTAG<br />

<strong>2014</strong><br />

Mit rd. 1.500 Gästen, zahlreichen Spitzenvertretern aus Politik, Wirtschaft und<br />

Gesellschaft hat der Deutsche Arbeitgebertag <strong>2014</strong> einmal mehr bewiesen, der<br />

wichtigste wirtschafts- und sozialpolitische Kongress der gesamten deutschen<br />

Wirtschaft zu sein: Über 120 anwesende Medienvertreter sorgten für eine breite<br />

mediale Resonanz. Tagungsort war in diesem Jahr das Maritim Hotel in Berlin.<br />

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer forderte in seiner Rede die Politik auf, wieder<br />

mehr an das Erwirtschaften und nicht nur an das Verteilen zu denken. „Wenn wir<br />

Wirtschaft und Wachstum wieder stärken wollen, dann brauchen wir Sicherheit<br />

und für den Rest der Legislaturperiode ein Belastungsmoratorium!“, forderte<br />

Kramer. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel würdigte u. a. die Sozialpartnerschaft<br />

und sprach sich angesichts der eingetrübten konjunkturellen Lage für eine Verbesserung<br />

der Rahmenbedingungen von Investitionen aus. Außerdem sagte sie zu,<br />

noch in diesem Jahr den Gesetzentwurf zur Tarifeinheit auf den Weg zu bringen.<br />

Weitere Redner waren Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, EU-Kommissar<br />

Günther Oettinger, der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer sowie der<br />

FDP-Vorsitzende Christian Lindner.<br />

Zwei Panels boten auch in diesem Jahr die Möglichkeit zu einer vertieften Diskussion.<br />

Sowohl das Panel „Inklusion leben – Vielfalt als Chance für Unternehmen<br />

nutzen“ als auch das Panel zum gegenwärtig viel diskutierten Thema „Gesellschaft<br />

4.0: Wirtschaft und Arbeit im Umbruch“ waren gut besucht.<br />

Videos zu den Reden<br />

www.youtube.com/user/diearbeitgeber


Die BDA<br />

139


140<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong>


Die BDA<br />

141<br />

Der Deutsche Arbeitgeberpreis für Bildung<br />

stand im Jahr <strong>2014</strong> unter dem<br />

Motto „Bildung inklusiv – Potenziale<br />

entfalten durch Inklusion“ und stieß<br />

erneut auf große Resonanz. Unterstützt<br />

von der Deutschen Telekom AG und der<br />

Deutschen Bahn AG wurde er in diesem<br />

Jahr an Bildungseinrichtungen mit Vorbildcharakter<br />

verliehen, die zeigen, wie<br />

Inklusion erfolgreich gelingen kann.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeberpreis-fuer-bildung.de<br />

Die Preisträger im Überblick:<br />

Kategorie „Frühkindliche Bildung“:<br />

Evangelische Montessori-Kita<br />

der Erlöserkirche in Würzburg,<br />

Bayern<br />

Kategorie „Schulische Bildung“:<br />

Waldschule Flensburg,<br />

Schleswig-Holstein<br />

Kategorie „Berufliche Bildung“:<br />

Kooperationsverbund Berufliche<br />

Schulzentren der Stadt Leipzig,<br />

Sachsen<br />

Kategorie „Hochschulische Bildung“:<br />

Technische Universität Dortmund,<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

DEUTSCHER<br />

ARBEIT GEBERPREIS<br />

FÜR BILDUNG<br />

<strong>2014</strong>


142<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

GESCHÄFTS­<br />

FÜHRER ­<br />

KONFERENZ<br />

<strong>2014</strong><br />

Am 10. und 11. Juni <strong>2014</strong> fand in Bremerhaven auf Einladung der Landesvereinigung<br />

Unternehmerverbände im Lande Bremen die Geschäftsführerkonferenz der<br />

BDA statt.<br />

Nach der Eröffnung durch BDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Reinhard Göhner sprachen<br />

der Bürgermeister der Freien Hansestadt Bremen, Jens Böhrnsen, und<br />

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer zu den rd. 180 angereisten Hauptgeschäftsführern<br />

und Geschäftsführern der Mitgliedsverbände.<br />

Reiner Hoffmann war erster Redner des internen Teils der Konferenz. Der DGB-<br />

Vorsitzende erläuterte seine Sicht der Zukunft der Gewerkschaften. In einer von<br />

Peter Clever, Mitglied der BDA-Hauptgeschäftsführung, moderierten Podiumsdiskussion<br />

sprachen daraufhin Dr. Luitwin Mallmann, Hauptgeschäftsführer unternehmer<br />

nrw, Dr. Uwe Mazura, Hauptgeschäftsführer Gesamtverband textil+mode,<br />

Dr. Michael Niebler, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Arbeitgeberband<br />

der Versicherungsunternehmen in Deutschland, und Dr. Klaus-Peter Stiller,<br />

Geschäftsführer Bundesarbeitgeberverband Chemie, über die „Zukunft der Arbeitgeberverbände:<br />

Tarifpartner, Lobby, Serviceagentur“. Den Abschluss des ersten<br />

Tages bildete die traditionelle Abendveranstaltung, die in diesem Jahr in der festlichen<br />

Atmosphäre des Deutschen Auswandererhauses Bremerhaven stattfand.


Die BDA<br />

143<br />

Zu Beginn des zweiten Tages erläuterte Alexander Gunkel, Mitglied der BDA-<br />

Hauptgeschäftsführung, den Sachstand sowie die Aktivitäten der BDA zum Thema<br />

„ Befreiung von Syndikusanwälten von der Rentenversicherung“. Hieran schlossen<br />

sich ein Impuls von Jörg Decker vom Statistischen Bundesamt und eine Diskussionsrunde<br />

mit dem Hauptgeschäftsführer von SÜDWESTMETALL, Peer-Michael<br />

Dick, dem Geschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Heribert Jöris, und<br />

dem Geschäftsführenden Präsidenten des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-,<br />

Wasser und Rohstoffwirtschaft, Peter Kurth, zum Thema „Tarifbindung –<br />

Perspektiven“ an.<br />

„Gesetzlicher Mindestlohn – Auswirkungen auf die Tarifpolitik“ war das Thema<br />

der zweiten Diskussionsrunde des Tages. Diskutanten waren Dr. Nico Fickinger,<br />

Hauptgeschäftsführer NORDMETALL, Valerie Holsboer, Hauptgeschäftsführerin<br />

Bundesverband der Systemgastronomie sowie Arbeitgebervereinigung Nahrung<br />

und Genuss, sowie Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer Bundesverband der<br />

Sicherheitswirtschaft. Moderiert wurde die Runde von BDA-Hauptgeschäftsführer<br />

Dr. Göhner, der mit seiner sich anschließenden Rede auch den Schlusspunkt der<br />

Veranstaltung setzte.


144<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

BDA-FACHTAGUNG<br />

„DIGITALISIERUNG<br />

VON WIRTSCHAFT<br />

UND ARBEITSWELT“<br />

Die Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeitswelt bringt neue Herausforderungen<br />

mit sich. Die Bundesregierung hat mit der Digitalen Agenda bereits ein Arbeitsprogramm<br />

verabschiedet und auch die BDA hat einen Schwerpunkt auf Digitalisierung<br />

gesetzt. Am 3. Dezember <strong>2014</strong> fand im Haus der Deutschen Wirtschaft in<br />

Berlin die BDA-Fachtagung „Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeitswelt“ statt.<br />

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer unterstrich in seiner Rede die Chancen der<br />

Digitalisierung, mahnte aber auch an, dass zu einer gelingenden Digitalisierung<br />

unternehmerische Flexibilität gehöre und erhebliche bildungspolitische Anstrengungen<br />

nötig seien.<br />

Staatssekretär Matthias Machnig hob die Verantwortung von Politik, Gewerkschaften<br />

und Arbeitgeberverbänden hervor, die jetzt gemeinsam für die gesellschaftliche<br />

Akzeptanz der digitalen Trends werben müssten. Dr. Thomas Kremer,<br />

Vorstandsmitglied der Deutschen Telekom AG, erläuterte u. a. die umfangreichen<br />

unternehmenspolitischen und personalpolitischen Maßnahmen des Unternehmens,<br />

um für die Digitalisierung gewappnet zu sein.<br />

Auf der sich anschließenden Podiumsdiskussion debattierten Dr. Luitwin Mallmann,<br />

Hauptgeschäftsführer METALL NRW, Christiane Benner, Vorstandsmitglied<br />

der IG Metall, und Prof. Dr. Thüsing von der Universität Bonn über arbeitsrechtliche<br />

und vor allem tarifpolitische Fragen der Digitalisierung. Zahlreiche Vertreter<br />

aus dem politischen Berlin, Arbeitgeberverbänden, Unternehmen, der Forschung<br />

sowie der Presse sorgten für eine gut besuchte Veranstaltung, die der Digitalisierungsdebatte<br />

wichtige Impulse verleihen wird.<br />

Videos zu den Reden<br />

www.youtube.com/user/diearbeitgeber


Die BDA<br />

145<br />

Die BDA war am 3. Dezember <strong>2014</strong> Gastgeberin des Brüsseler Wirtschaftsgesprächs.<br />

Das Grußwort sprach der Ständige Vertreter Deutschlands bei der EU,<br />

Reinhard Silberberg, Hauptredner war Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer.<br />

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer erläuterte in seiner Ansprache vor 150 Gästen<br />

aus EU-Institutionen, Botschaften, Verbänden, Unternehmen und Medien die<br />

Forderungen der deutschen Wirtschaft an die neue EU-Kommission. Die Themen<br />

„Digitaler Binnenmarkt“, „Europäischer Energiebinnenmarkt“ und der erfolgreiche<br />

Abschluss von TTIP müssten im Fokus der Arbeit der Kommission stehen.<br />

Darüber hinaus gelte es, das Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip konsequent<br />

einzuhalten. Hierin liege der Schlüssel, um die Akzeptanzkrise der EU in<br />

weiten Teilen der Bevölkerung zu überwinden. Das Investitionspaket von Kommissionspräsident<br />

Jean-Claude Juncker für eine wachstumsorientierte Nutzung des<br />

EU-Haushalts sei ein wichtiges flankierendes Signal. Nun stehe jeder Mitgliedstaat<br />

selbst in der Pflicht, Rahmenbedingungen für mehr Investitionen zu schaffen und<br />

die von der EU-Kommission formulierten und im Rat vereinbarten länderspezifischen<br />

Empfehlungen umzusetzen.<br />

BRÜSSELER<br />

WIRTSCHAFTS-<br />

GESPRÄCH


146<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

INKLUSIONSPREIS<br />

<strong>2014</strong> PRÄMIERT<br />

FÜNF UNTER-<br />

NEHMEN<br />

Die BDA, das UnternehmensForum, die Bundesagentur für Arbeit und die „Charta<br />

der Vielfalt“ haben am 21. Oktober <strong>2014</strong> den Inklusionspreis verliehen. Zu den Laudatoren<br />

gehörte auch die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter<br />

Menschen, Verena Bentele. Der Inklusionspreis stärkt den Bewusstseinswandel,<br />

dass „behindert“ nicht pauschal „leistungsgemindert“ bedeutet. Oftmals<br />

sind Menschen mit Behinderung nur in bestimmten Fähigkeiten eingeschränkt und<br />

verfügen meist über korrespondierende Stärken. Dass die Inklusion von Menschen<br />

mit Behinderung im Betrieb erfolgreich gelingen kann und welcher Mehrwert damit<br />

für alle Beteiligten verbunden sein kann, zeigten auch die diesjährigen Preisträgerinnen<br />

und Preisträger.<br />

Die prämierten Unternehmen setzten sich gegen mehr als 80 Kandidaten durch.<br />

Neben SAP und dem Personaldienstleister Stegmann wurden auch Schneider<br />

Electric Sachsenwerk und das Reinigungsunternehmen Forever Clean für ihren<br />

Einsatz ausgezeichnet. Ein besonderes Engagement zeigte die Kooperation<br />

des Gasthofs Freiämter Hof mit der im selben Haus ansässigen Praxis von<br />

Dr. Forstreuter-Walbert: Ihnen ist es gelungen, für einen querschnittsgelähmten<br />

Industriekaufmann aus zwei Teilzeitstellen eine Vollzeitbeschäftigung zu schaffen.<br />

Die ausgezeichneten Unternehmen leisten einen besonderen Beitrag, die Inklusion<br />

voranzubringen, und können anderen Unternehmen als Vorbild dienen.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.inklusionspreis.de und<br />

www.inklusion-gelingt.de


Die BDA<br />

147<br />

Zwei Tage lang konferierten knapp 200 Lehrkräfte und Schulleitungen von „Starken<br />

Schulen“ miteinander auf der Netzkonferenz der BDA am 25./26. Juni <strong>2014</strong> im<br />

Haus der Deutschen Wirtschaft. Prämierte Schulen stellten dabei ihre innovativen<br />

pädagogischen Konzepte vor: So zeigte die Hermann-von-Helmholtz-Schule<br />

Berlin, wie auch mit schwierigen Kindern und Jugendlichen konzentriertes Lernen<br />

gelingen kann, und die Pfingstbergschule Mannheim präsentierte ihr Ganztagskonzept,<br />

das auf individuelle Förderung baut. Besonders interessant für die Teilnehmenden<br />

war der Austausch über die Grenzen der Bundesländer hinweg. Die<br />

Reflexion des professionellen Selbstverständnisses als Lehrer und Lehrerin spielte<br />

eine tragende Rolle – Lehrkräfte unterrichten nicht nur, sondern erziehen und<br />

beraten ihre Schützlinge ebenso und engagieren sich insbesondere in der Übergangsbegleitung<br />

in Ausbildung und Beruf.<br />

NETZKONFERENZ<br />

„STARKE SCHULE“<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.starkeschule.de


148<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

UNIVERSITY<br />

BUSINESS FORUM<br />

„Driving Competitiveness, Employability and Prosperity“<br />

Eine erfolgreiche Kooperation von Unternehmen und Hochschulen ist entscheidender<br />

Treiber für die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit Deutschlands und<br />

Europas. BDA, Europäische Kommission und Hochschulrektorenkonferenz hatten<br />

vor diesem Hintergrund am 20./21. November <strong>2014</strong> zu einer hochrangig besetzten<br />

Konferenz in Berlin eingeladen. Arbeitgeberpräsident Kramer, Bundesbildungsministerin<br />

Wanka und der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz Hippler hielten<br />

die Keynotes. In Workshops wurde intensiv über die Themen „Duales Studium“ und<br />

„Lebensbegleitendes Lernen“, die Wirkung von Kooperationen zwischen Hochschulen<br />

und Unternehmen sowie die Förderung von Unternehmertum im Studium<br />

diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass mehr Kooperationen zwischen Hochschulen<br />

und Unternehmen für die Arbeitsmarktrelevanz der Studienprogramme und die<br />

Realisierung lebensbegleitenden Lernens unerlässlich sind.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.ubforum-berlin.eu<br />

GIRLS‘ DAY UND<br />

BOYS‘ DAY<br />

Berufe entdecken, Zukunft gestalten<br />

24 Schülerinnen des Bonner Clara-Fey-Gymnasiums und sechs Schüler der Integrierten<br />

Sekundarschule Hermann von Helmholtz in Berlin-Neukölln folgten der<br />

Einladung der BDA zum Girls‘ Day bzw. Boys‘ Day und beschäftigten sich jeweils<br />

intensiv mit ihrer zukünftigen Berufs- und Studienwahl und mit gesellschaftlich<br />

geprägten Rollenbildern. Die Schüler konnten sich bei ihrem Boys‘ Day über<br />

Gesundheits-, Pflege- und soziale Berufe informieren und einen Nachmittag die<br />

Arbeit in einer Kita kennenlernen. Das Programm der Schülerinnen umfasste<br />

einen Workshop mit Informatikstudentinnen und -absolventinnen der Hochschule<br />

für Technik und Wirtschaft Berlin, Interviews mit Referentinnen aus unterschiedlichen<br />

Abteilungen der BDA und einen Besuch im Deutschen Bundestag bei der<br />

Abgeordneten Jana Schimke.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.girls-day.de und<br />

www.boys-day.de


Die BDA<br />

149<br />

Der beste beachmanager Deutschlands <strong>2014</strong><br />

kommt aus Mecklenburg-Vorpommern<br />

Das Schülerteam „High Wave“ der Integrierten Gesamtschule Baltic Schule Rostock<br />

holte den Titel „Bester beachmanager <strong>2014</strong>“ beim großen Bundesfinale Ende Juni<br />

<strong>2014</strong> in Berlin. Der Kampf um Platz zwei wurde zum bayerischen Duell: Schlussendlich<br />

hatte die Montessorischule Wertingen mit ihrem Team „Surfparadise“ knapp<br />

die Nase vorn gegenüber den Drittplatzierten „Surf Universe“ von der Mittelschule<br />

Holderhecke Bergrheinfeld. Am Bundesfinale nahmen 13 beachmanager-Teams mit<br />

45 Schülerinnen und Schüler aus Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern<br />

und Nordrhein-Westfalen teil. Die Finalteams dürfen zu Recht stolz auf sich sein, denn<br />

sie hatten sich bereits in den vorherigen Etappen des Planspielwettbewerbs gegen<br />

über 800 Schülerinnen und Schülern durchgesetzt. Um sich mit dem eigenen virtuellen<br />

Wassersportcenter erfolgreich am Markt zu behaupten, standen im Finale Kalkulation,<br />

Entwicklung von Marketingstrategien und Personalmanagement auf dem Programm.<br />

Dass die Teams auch in Sachen Präsentationstechniken einiges dazugelernt<br />

hatten, bewiesen sie auf der Abschlussveranstaltung vor zahlreichem Publikum.<br />

BEACHMANAGER<br />

Das Wirtschaftsplanspiel beachmanager des Netzwerks SCHULEWIRTSCHAFT<br />

wurde gemeinsam mit Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern von<br />

SCHULEWIRTSCHAFT Bayern im Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V.<br />

entwickelt. Initialsponsoren sind bayme – Bayerischer Unternehmensverband<br />

Metall und Elektro e. V., vbm – Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-<br />

Industrie e. V. sowie die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Gefördert<br />

wird das Projekt von McDonald’s Deutschland.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.beachmanager.de<br />

Neun SIEGEL-Botschafterschulen beim Schülerfilmwettbewerb<br />

des Netzwerks Berufswahl-SIEGEL ausgezeichnet<br />

Zusammen mit dem Netzwerk Berufswahl-SIEGEL zeichnete das Netzwerk<br />

SCHULEWIRTSCHAFT am 15. Mai <strong>2014</strong> neun SIEGEL-Botschafterschulen aus.<br />

SIEGEL-Schulen sind durch das Netzwerk Berufswahl-SIEGEL zertifizierte und<br />

ausgezeichnete Schulen mit beispielhafter Berufs- und Studienorientierung. Unter<br />

dem Titel „Smart Film Safari <strong>2014</strong>“ waren Schülerinnen und Schüler der bundesweit<br />

mehr als 1.400 SIEGEL-Schulen dazu aufgerufen, ein Drehbuch zum Thema<br />

„Verborgene Helden – Berufe, die keiner kennt, aber jeder braucht“ zu entwickeln.<br />

Die Siegerteams verfilmten in Berlin ihre Storyboards. Erkundet wurden u. a. Berufe<br />

wie Steinmetz/-in, Sattler/-in, Binnenschiffer/-in, Sprengmeister/-in und Hebamme/Entbindungshelfer.<br />

Die Kurzfilme wurden in der Deutschen Kinemathek<br />

präsentiert. Die Schülerteams kamen aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen,<br />

Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt.<br />

SMART FILM SAFARI<br />

Der Schülerwettbewerb „Smart Film Safari", der <strong>2014</strong> zum zweiten Mal stattfand,<br />

wurde vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sowie dem Bereich<br />

Bildung und Vermittlung der Deutschen Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen<br />

unterstützt.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.netzwerk-berufswahlsiegel.de


150<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

PUBLIKATIONEN<br />

(Auswahl)<br />

Reihe | Arbeitsrecht<br />

11<br />

BROSCHÜRENTITEL STEHT HIER | BDA<br />

MINDESTLOHN<br />

INKLUSION UNTERNEHMEN<br />

Neue gesetzliche Rahmenbedingungen<br />

und Hinweise für die Praxis<br />

Ausbildung und Beschäftigung<br />

von Menschen mit Behinderung –<br />

ein Leitfaden<br />

MINDESTLOHN<br />

Neue gesetzliche Rahmenbedingungen<br />

und Hinweise für die Praxis<br />

INKLUSION UNTERNEHMEN<br />

Ausbildung und Beschäftigung von Menschen<br />

mit Behinderung – ein Leitfaden<br />

<strong>2014</strong><br />

Best Practice für Inklusion<br />

BILDUNG INKLUSIV<br />

Potenziale entfalten durch Inklusion<br />

Unternehmen setzen auf Beschäftigung<br />

von Menschen mit Behinderung<br />

Schirmherrschaft<br />

Initiatoren<br />

BEST PRACTICE FÜR INKLUSION<br />

Unternehmen setzen auf Beschäftigung<br />

von Menschen mit Behinderung<br />

BILDUNG INKLUSIV<br />

Potenziale entfalten durch Inklusion<br />

INTERNATIONALES POTENZIAL FÜR<br />

DEUTSCHLANDS ZUKUNFT NUTZEN<br />

Kompetenzen für Wissenschaft und Wirtschaft gewinnen<br />

INTERNATIONALES POTENZIAL FÜR<br />

DEUTSCHLANDS ZUKUNFT NUTZEN<br />

Kompetenzen für Wissenschaft<br />

und Wirtschaft gewinnen


Die BDA<br />

151<br />

EUROPA HAT DIE WAHL<br />

Europäische Arbeitslosenversicherung<br />

WORUM GEHT ES?<br />

Die Idee einer Europäischen Arbeitslosenversicherung<br />

(EALV) zielt darauf ab, als automatischer Stabilisator<br />

makroökonomische, konjunkturell bedingte Ungleichgewichte<br />

zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen<br />

Union abzubauen. Das Europäische Parlament geht von<br />

einem hypothetischen Effizienzgewinn von 15 Mrd. € in<br />

ausgewählten Mitgliedstaaten aus.<br />

Eine EALV ist kein geeignetes Instrument, weil<br />

die Ungleichgewichte nicht konjunkturell, sondern<br />

strukturell bedingt sind. Sie schafft keine<br />

Efffizienzgewinne, sondern etabliert vielmehr<br />

einen dauerhaften Transfermechanismus. So<br />

senkt sie den Anreiz für notwendige nationale<br />

Strukturreformen zur Förderung der Anpassungsfähigkeit<br />

von Arbeitsmärkten und zur<br />

nachhaltigen soliden Finanzierung der sozialen<br />

Sicherheit. Durch Reformverschleppung verfestigt<br />

sich die Arbeitslosigkeit.<br />

DAS<br />

NETZWERK<br />

FINANZIERUNGSSALDEN EINER EUROPÄISCHEN ARBEITSLOSENVERSICHERUNG<br />

Nettoeinzahlungen in eine EALV (Simulationsrechnung für den Zeitraum 2006–2011)<br />

Luxemburg<br />

Niederlande<br />

Österreich<br />

0,7<br />

2,7<br />

0,16<br />

0,29<br />

8,7<br />

0,25<br />

Staaten, die sich um eine möglichst zügige Eingliederung ihrer<br />

Arbeitslosen oder die Vermeidung von Kurzzeitarbeitslosigkeit<br />

bemühen, würden durch eine EALV schlechtergestellt, wie<br />

z. B. Luxemburg, die Niederlande, Österreich und Deutschland.<br />

Selbst Italien hätte durchgehend in eine EALV im Zeitraum von<br />

2006–2011 eingezahlt, sogar im Krisenjahr 2009.<br />

Deutschland<br />

0,13<br />

19,8<br />

Slowenien<br />

0,3<br />

0,13<br />

Italien<br />

0,08<br />

7,1<br />

in Mrd. €<br />

in % des BIP<br />

Dass die Mitgliedstaaten, die bereits vor der Krise durch schmerzhafte Reformprozesse gegangen sind, durch eine EALV<br />

schlechtergestellt würden, ist den Menschen kaum zu vermitteln, erst recht nicht, wenn denen Mittel zugewiesen werden, die<br />

die notwendigen nationalen Reformen nicht durchgeführt haben.<br />

Quelle: IAB, <strong>2014</strong><br />

PRIORITÄTEN DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT <strong>2014</strong>–2019<br />

Die EALV kann die strukturellen Fehlentwicklungen in den einzelnen<br />

Staaten nicht korrigieren. Notwendig sind Strukturreformen zur Sanierung der öffentlichen Haushalte und zur Verbesserung<br />

Die Anstrengungen zur Reform der nationalen Arbeitsmärkte,<br />

zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und für einen funktionierenden,<br />

dynamischen Arbeitsmarkt.<br />

setzungen für Beschäftigungswachstum zu schaffen. Insbeson­<br />

des Investitionsklimas müssen erhöht werden, um die Vorausdere<br />

müssen Zugangshindernisse zum Arbeitsmarkt, die hauptsächlich<br />

junge Menschen betreffen, abgebaut werden.<br />

Die länderspezifischen Empfehlungen enthalten geeignete Maßnahmen,<br />

um die strukturell bedingten Ungleichgewichte abzubauen.<br />

Sie müssen zukünftig mithilfe verbindlicher Vereinbarungen<br />

zwischen Mitgliedstaaten, EU­Kommission und Rat unter<br />

entsprechender Einbindung der nationalen Parlamente und der<br />

Sozialpartner besser umgesetzt werden.<br />

Herausgeber:<br />

BDI/BDA<br />

The German Business Representation<br />

Ansprechpartner:<br />

BDA – Arbeitsmarkt<br />

T +49 30 2033­1400<br />

c.ramb@arbeitgeber.de<br />

FACT SHEETS FÜR DIE EUROPÄISCHE<br />

LEGISLATURPERIODE <strong>2014</strong>–2019<br />

ELTERN ERWÜNSCHT!?<br />

Leitfaden Elternarbeit<br />

LEISTUNGSBERICHT<br />

SCHULEWIRTSCHAFT


Tarifeinheit gesetzlich regeln<br />

Die Bundesregierung hat für den Herbst <strong>2014</strong> einen Gesetzentwurf angekündigt,<br />

durch den die im Koalitionsvertrag vereinbarte gesetzliche Regelung der Tarifeinheit<br />

umgesetzt werden soll. Dazu sind in der Bundesregierung im Juli <strong>2014</strong> Eckpunkte<br />

abgestimmt worden, nach denen Tarifpluralitäten aufgelöst werden sollen,<br />

um die Funktionsfähigkeit des Tarifvertragssystems sicherzustellen. Soweit sich<br />

in einem Betrieb Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften überschneiden,<br />

soll der Tarifvertrag der Gewerkschaft zur Anwendung kommen, die im Betrieb<br />

mehr Mitglieder hat (Mehrheitsgewerkschaft).<br />

<br />

Eine solche – betriebliche Tarifpluralitäten<br />

auflösende – gesetzliche Regelung der<br />

Tarifeinheit ist überfällig. Sie muss die von<br />

Tarifverträgen ausgehende Friedenspflicht<br />

gewährleisten. Nur dann erfüllt sie die, vom<br />

Bundesverfassungsgericht immer wieder<br />

betonte und als Rechtfertigung der Tarifautonomie<br />

herangezogene Aufgabe von Tarifverträgen,<br />

die Arbeitsbeziehungen zu ordnen<br />

<br />

und zu befrieden. Die BDA wird daher weiter<br />

nachdrücklich dafür werben, dass Tarifpluralitäten,<br />

die zu einer Spaltung der Belegschaften<br />

führen und die Friedenswirkung des<br />

Tarifvertragssystems daher in Frage stellen,<br />

durch eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit<br />

aufgelöst werden.<br />

> Fortsetzung auf S. 2<br />

Frauenquote: Überarbeitung des<br />

Referentenentwurfs rfs unverzichtbar<br />

<br />

INHALT<br />

Arbeits- und<br />

Tarifrecht 2<br />

<br />

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<br />

Die Bundesregierung hat für den Die Herbst Bundesregierung <strong>2014</strong> einen Gesetzentwurf hat für den Die Herbst angekündigt,<br />

Bundesregierung <strong>2014</strong> einen Gesetzentwurf hat für den Herbst angekündigt, <strong>2014</strong> einen Gesetzentwurf angekündigt,<br />

durch den die im Koalitionsvertrag durch vereinbarte den die im gesetzliche Koalitionsvertrag Regelung durch vereinbarte der den Tarifeinheit<br />

umgesetzt werden soll. Dazu heit sind umgesetzt in der Bundesregierung werden soll. Dazu im heit sind Juli umgesetzt <strong>2014</strong> in der Eck-<br />

Bundesregierung werden soll. Dazu im sind Juli <strong>2014</strong> in der Eck-<br />

Bundesregierung im Juli <strong>2014</strong> Eck-<br />

die im gesetzliche Koalitionsvertrag Regelung vereinbarte der Tarifein-<br />

gesetzliche Regelung der Tarifeinpunkte<br />

abgestimmt worden, nach punkte denen abgestimmt Tarifpluralitäten worden, aufgelöst nach punkte denen werden abgestimmt Tarifpluralitäten sollen, worden, aufgelöst nach denen werden Tarifpluralitäten sollen, aufgelöst werden sollen,<br />

um die Funktionsfähigkeit des Tarifvertragssystems um die Funktionsfähigkeit sicherzustellen. des Tarifvertragssystems um die Soweit Funktionsfähigkeit sich sicherzustellen. des Tarifvertragssystems Soweit sich sicherzustellen. Soweit sich<br />

in einem Betrieb Tarifverträge unterschiedlicher in einem Betrieb Gewerkschaften Tarifverträge unterschiedlicher in überschneiden,<br />

einem Betrieb Gewerkschaften Tarifverträge unterschiedlicher überschneiden, Gewerkschaften überschneiden,<br />

soll der Tarifvertrag der Gewerkschaft soll der zur Tarifvertrag Anwendung der kommen, Gewerkschaft soll die der im zur Tarifvertrag Betrieb Anwendung der kommen, Gewerkschaft die im zur Betrieb Anwendung kommen, die im Betrieb<br />

mehr Mitglieder hat (Mehrheitsgewerkschaft).<br />

mehr Mitglieder hat (Mehrheitsgewerkschaft).<br />

mehr Mitglieder hat (Mehrheitsgewerkschaft).<br />

Eine solche – betriebliche Tarifpluralitäten<br />

auflösende – gesetzliche Regelung ten auflösende der nachdrücklich – gesetzliche dafür Regelung werben, ten auflösende der dass Tarifplu-<br />

nachdrücklich – gesetzliche dafür Regelung werben, der dass Tarifplu-<br />

nachdrücklich dafür werben, dass Tarifplu-<br />

Eine solche und – zu betriebliche befrieden. Die Tarifpluralitä-<br />

BDA Eine wird solche daher und weiter – zu betriebliche befrieden. Die Tarifpluralitä-<br />

BDA wird daher und weiter zu befrieden. Die BDA wird daher weiter<br />

Tarifeinheit ist überfällig. Sie muss Tarifeinheit die von ralitäten, ist überfällig. die zu Sie einer muss Spaltung Tarifeinheit die vonder ralitäten, ist Belegschaften<br />

ausgehende führen und Friedenspflicht<br />

die Friedenswirkung Tarifverträgen schaften des ausgehende führen und Friedenspflicht<br />

die Friedenswirkung schaften des führen und die Friedenswirkung des<br />

gewährleisten. Nur dann erfüllt sie die, gewährleisten. vom Tarifvertragssystems Nur dann erfüllt sie daher die, gewährleisten. in vom Frage Tarifvertragssystems stellen, Nur dann erfüllt sie daher die, in vom Frage Tarifvertragssystems stellen,<br />

daher in Frage stellen,<br />

Bundesverfassungsgericht immer Bundesverfassungsgericht wieder durch eine gesetzliche immer Regelung Bundesverfassungsgericht wieder der Tarifein-<br />

durch eine gesetzliche immer Regelung wieder der Tarifein-<br />

durch eine gesetzliche Regelung der Tarifein-<br />

überfällig. die zu Sie einer muss Spaltung die vonder ralitäten, Beleg-<br />

die zu einer Spaltung der Beleg-<br />

Tarifverträgen ausgehende Friedenspflicht Tarifverträgen<br />

betonte und als Rechtfertigung der Tarifautonomie<br />

herangezogene Aufgabe von tonomie Tarif-<br />

herangezogene > Fortsetzung Aufgabe auf S. 2 von tonomie Tarif-<br />

herangezogene > Fortsetzung Aufgabe auf S. 2 von Tarif-<br />

> Fortsetzung auf S. 2<br />

betonte und heit als aufgelöst Rechtfertigung werden. der Tarifau-<br />

betonte und heit als aufgelöst Rechtfertigung werden. der Tarifauheit<br />

aufgelöst werden.<br />

verträgen, die Arbeitsbeziehungen zu verträgen, ordnen die Arbeitsbeziehungen zu verträgen, ordnen die Arbeitsbeziehungen zu ordnen<br />

Arbeits- und<br />

Tarifrecht 2<br />

Arbeits- und<br />

Tarifrecht 2<br />

Arbeits- und<br />

Tarifrecht 2<br />

152<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

RELAUNCH DES<br />

BDA-INTERNET­<br />

AUFTRITTS<br />

Im Sommer <strong>2014</strong> schaltete die BDA ihren neuen Internetauftritt frei. Der Schwerpunkt<br />

des Relaunchs lag auf der Nutzung des Responsive Webdesign. Ziel war es,<br />

die Homepage für alle Endgeräte wie Desktop, Tablet oder Smartphone zu optimieren.<br />

Ergebnis ist ein nutzerfreundlicher Internetauftritt mit einem modernen<br />

Erscheinungsbild – unabhängig vom Endgerät. Damit können Besucher bequem<br />

auch von unterwegs alle Informationsangebote der BDA nutzen.<br />

Ein weiteres Ziel des Relaunchs war, die vielen Informationen der BDA in eine übersichtlichere<br />

Struktur einzubetten. Mit der Neugestaltung ist ein schnellerer Zugriff<br />

auf die gewünschten Informationen gewährleistet. Dies betrifft in erster Linie, aber<br />

nicht nur, bewährte Formate wie kompakt, argumente oder „Themen A–Z“.<br />

<br />

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<br />

<br />

Tarifeinheit gesetzlich Tarifeinheit regeln<br />

gesetzlich Tarifeinheit regeln<br />

gesetzlich regeln<br />

SEP SEP<br />

<strong>2014</strong> <strong>2014</strong><br />

<br />

SEP<br />

<strong>2014</strong><br />

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INHALT<br />

INHALT<br />

INHALT<br />

Frauenquote: Überarbeitung Frauenquote: des<br />

Überarbeitung Frauenquote: des<br />

Überarbeitung des<br />

Referentenentwurfs Referentenentwurfs rfsunverzichtbar<br />

Referentenentwurfs rfsunverzichtbar<br />

rfsunverzichtbar<br />

<br />

SEP<br />

<strong>2014</strong>


Die BDA<br />

153<br />

Verbessert wurde auch die allgemeine Suchfunktion. Publikationen und Wissenswertes<br />

können jetzt mithilfe von Suchfiltern leichter und schneller durchsucht<br />

werden.<br />

Mit dem Relaunch wird die BDA aktuellen digitalen Standards vollauf gerecht und<br />

bietet den Nutzern ein deutlich optimiertes Informationsangebot.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de


154<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

BDA-GREMIEN<br />

Stand: 1. Januar 2015<br />

Das Präsidium ist das zentrale Entscheidungsorgan der Bun desvereinigung der<br />

Deutschen Ar beitgeberverbände. Es leitet die Tätigkeit der BDA im Rahmen der<br />

Richt linien des Vorstands. Das Präsidium diskutiert in regelmäßigen Abständen<br />

aktuelle sozialpolitische Fragen und bestimmt dazu die Position der BDA. Es setzt<br />

sich zusammen aus dem Präsidenten, acht Vize präsidenten, einschließlich des<br />

Schatzmeisters, sowie weiteren Mitgliedern des Präsidiums.<br />

PRÄSIDENT<br />

Ingo Kramer<br />

Präsident Bundesvereinigung der<br />

Deutschen Arbeitgeberverbände<br />

Geschäftsführer J. Heinr. Kramer<br />

Firmengruppe<br />

EHRENPRÄSIDENT<br />

Prof. Dr. Dieter Hundt<br />

Ehrenpräsident Bundesvereinigung<br />

der Deutschen Arbeitgeberverbände<br />

Aufsichtsratsvorsitzender Allgaier<br />

Werke GmbH<br />

VIZEPRÄSIDENTEN<br />

Dr. h. c. Josef Beutelmann<br />

Vorsitzender Arbeitgeberverband<br />

der Versicherungsunternehmen<br />

in Deutschland<br />

Aufsichtsratsvorsitzender<br />

Barmenia Versicherungen<br />

Dr. Gerhard F. Braun<br />

Präsident Landesvereinigung Unternehmerverbände<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Beiratsmitglied Karl Otto Braun<br />

Gruppe<br />

Dr. Rainer V. Dulger<br />

Präsident GESAMTMETALL Gesamtverband<br />

der Arbeitgeberverbände der<br />

Metall- und Elektroindustrie<br />

Geschäftsführender Gesellschafter<br />

ProMinent Dosiertechnik GmbH<br />

Prof. Randolf Rodenstock<br />

Geschäftsführender Gesellschafter<br />

Optische Werke G. Rodenstock<br />

GmbH & Co. KG<br />

Elke Strathmann<br />

Margret Suckale<br />

Präsidentin Bundesarbeitgeberverband<br />

Chemie<br />

Mitglied des Vorstands BASF SE<br />

Hans Peter Wollseifer<br />

Präsident Zentralverband des<br />

Deutschen Handwerks<br />

Geschäftsführender Gesellschafter<br />

Wollseifer Grundbesitzgesellschaft<br />

GmbH & Co. KG<br />

Arndt G. Kirchhoff<br />

Präsident METALL NRW<br />

Präsident Institut der<br />

deutschen Wirtschaft Köln<br />

Geschäftsführender Gesellschafter<br />

Kirchhoff Holding GmbH & Co. KG


Die BDA<br />

155<br />

PRÄSIDIUMSMITGLIEDER<br />

Dr. Frank Appel<br />

Vorstand Arbeitgeberverband<br />

Postdienste<br />

Vorstandsvorsitzender<br />

Deutsche Post AG<br />

Thomas Bäumer<br />

Vizepräsident Bundesarbeitgeberverband<br />

der Personaldienstleister<br />

Geschäftsführer TUJA Zeitarbeit GmbH<br />

Werner M. Bahlsen<br />

Präsident Unternehmerverbände<br />

Niedersachsen<br />

Vorsitzender der Geschäftsführung<br />

Bahlsen GmbH & Co. KG<br />

Dr. Bernhard Beck<br />

Vorsitzender Vereinigung der<br />

Arbeitgeberverbände energieund<br />

versorgungswirtschaftlicher<br />

Unternehmungen<br />

Vorstandsmitglied EnBW Energie<br />

Baden-Württemberg AG<br />

Hans-Dieter Bremer<br />

Geschäftsführer Beton-Service GmbH<br />

Wolfgang Brinkmann<br />

Vizepräsident Gesamtverband der<br />

deutschen Textil- und Modeindustrie<br />

Geschäftsführender Gesellschafter<br />

bugatti GmbH<br />

Milagros Caiña-Andree<br />

Vorstandsmitglied BMW AG<br />

Dr. Jürgen Deilmann<br />

Ehrenmitglied im Präsidium<br />

Bundesvereinigung der<br />

Deutschen Arbeitgeberverbände<br />

Beiratsmitglied Deilmann<br />

Montan GmbH<br />

Martin Empl<br />

Präsident Gesamtverband der<br />

Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen<br />

Arbeitgeberverbände<br />

Brigitte Faust<br />

Präsidentin Arbeitgebervereinigung<br />

Nahrung und Genuss<br />

HR Director Employee & Industrial<br />

Relations Coca-Cola Erfrischungsgetränke<br />

AG<br />

Bodo Finger<br />

Präsident Vereinigung der<br />

Sächsischen Wirtschaft<br />

Geschäftsführender Gesellschafter<br />

Chemnitzer Zahnradfabrik<br />

GmbH & Co. KG<br />

Heide Franken<br />

Vorstandssprecherin<br />

Walter-Raymond-Stiftung<br />

Geschäftsführerin Randstad<br />

Deutschland GmbH & Co. KG<br />

Alfred Gaffal<br />

Präsident Vereinigung der<br />

Bayerischen Wirtschaft<br />

Aufsichtsratsvorsitzender Wolf GmbH<br />

Wolfgang Goebel<br />

Präsident Bundesverband der<br />

Systemgastronomie<br />

Vorstandsmitglied McDonaldʼs<br />

Deutschland Inc.<br />

Dr. Reinhard Göhner<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Bundesvereinigung der<br />

Deutschen Arbeitgeberverbände<br />

Dr. Rüdiger Grube<br />

Vorstandsvorsitzender Deutsche Bahn AG<br />

Helmut Heinen<br />

Präsident Bundesverband<br />

Deutscher Zeitungsverleger<br />

Geschäftsführer Heinen-Verlag GmbH<br />

Dr. Fritz-Heinz Himmelreich<br />

Vorm. Hauptgeschäftsführer<br />

Bundesvereinigung der<br />

Deutschen Arbeitgeberverbände<br />

Hartmut Koch<br />

Präsident Verband der<br />

Wirtschaft Thüringens<br />

Geschäftsführender Gesellschafter<br />

TIBOR EDV Consulting GmbH<br />

Helmut F. Koch<br />

Vorsitzender Arbeitgeberverband Stahl<br />

Aufsichtsratsmitglied Mannesmannröhren-Werke<br />

GmbH


156<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Dr. Walter Koch<br />

Ehrenmitglied im Präsidium<br />

Bundesvereinigung der<br />

Deutschen Arbeitgeberverbände<br />

Gesellschafter Dillinger Fabrik<br />

gelochter Bleche GmbH<br />

Dr. Thomas Kremer<br />

Vorstandsmitglied Deutsche Telekom AG<br />

Gregor Lehnert<br />

Präsident Bundesverband der<br />

Sicherheitswirtschaft<br />

Geschäftsführer UGL Unternehmensgruppe<br />

Gregor Lehnert<br />

Dr. Stephan Leithner<br />

Vorsitzender Arbeitgeberverband<br />

des privaten Bankgewerbes<br />

Vorstandsmitglied Deutsche Bank AG<br />

Horst-Werner Maier-Hunke<br />

Präsident unternehmer nrw<br />

Landesvereinigung der Unternehmensverbände<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Geschäftsführer DURABLE Hunke &<br />

Jochheim GmbH & Co. KG<br />

Wolf Matthias Mang<br />

Präsident Vereinigung der<br />

hessischen Unternehmerverbände<br />

Geschäftsführer Arno Arnold GmbH<br />

Dr. Wilhelm von Moers<br />

Vizepräsident Bundesverband<br />

Großhandel, Außenhandel,<br />

Dienstleistungen<br />

Geschäftsführer Handelshof<br />

Management GmbH<br />

Dr. Udo Niehage<br />

Präsident Vereinigung der<br />

Unternehmensverbände in Berlin<br />

und Brandenburg<br />

Senior Vice President Siemens AG<br />

Dr. Arend Oetker<br />

Geschäftsführender Gesellschafter<br />

Dr. Arend Oetker Holding<br />

GmbH & Co. KG<br />

Wilfried Porth<br />

Vorstandsmitglied Daimler AG<br />

Vorstandsvorsitzender Hanns Martin<br />

Schleyer-Stiftung<br />

Prof. Dr. Siegfried Russwurm<br />

Vorstandsmitglied Siemens AG<br />

Josef Sanktjohanser<br />

Präsident Handelsverband<br />

Deutschland – HDE<br />

PETZ REWE GmbH<br />

Andreas Schmieg<br />

Vizepräsident Hauptverband der<br />

Deutschen Bauindustrie<br />

Geschäftsführender Gesellschafter<br />

TS Brandschutz GmbH<br />

Dr. Heinrich Spies<br />

Präsident Hauptverband Papierund<br />

Kunststoffverarbeitung<br />

Geschäftsführender Gesellschafter<br />

May + Spies GmbH<br />

Bernd Tönjes<br />

Präsident Gesamtverband Steinkohle<br />

Vorstandsvorsitzender RAG Aktiengesellschaft<br />

Dr. Bettina Volkens<br />

Präsidentin Arbeitgeberverband<br />

Luftverkehr<br />

Vorstandsmitglied Deutsche<br />

Lufthansa AG<br />

Uli Wachholtz<br />

Präsident UVNord – Vereinigung der<br />

Unternehmensverbände in Hamburg<br />

und Schleswig-Holstein<br />

Geschäftsführer Karl Wachholtz<br />

Verlag GmbH & Co KG<br />

Dr. Stefan Wolf<br />

Vorsitzender SÜDWESTMETALL<br />

Verband der Metall- und Elektroindustrie<br />

Baden-Württemberg<br />

Vorstandsvorsitzender<br />

ElringKlinger AG


Die BDA<br />

157<br />

BDA-VORSTAND<br />

VORSITZENDE DER<br />

AUSSCHÜSSE<br />

GEMEINSAMES PRÄSIDIUM<br />

VON BDA UND BDI<br />

Neben den gewählten Mitgliedern des<br />

Präsidiums gehören folgende Damen<br />

und Herren dem Vorstand an:<br />

Prof. Thomas Bauer<br />

Werner Bayreuther<br />

Michael Behrendt<br />

Oswald Bubel<br />

Werner Dacol<br />

Frank Dupré<br />

Volker Enkerts<br />

Ernst Fischer<br />

August Forster<br />

Rainer Göhner<br />

Thomas Greiner<br />

Klemens Gutmann<br />

Jörg Hagmaier<br />

Matthias Hartung<br />

Dr. Wolfgang Heer<br />

Wilfried Hollmann<br />

Franz-Bernd Köster<br />

Ulrich Köster<br />

Martin Krengel<br />

Peter Kurth<br />

Thomas Lambusch<br />

Dr. Walther Otremba<br />

Wolfgang Poppen<br />

Reinhard C. Runte<br />

Karl-Heinz Schneider<br />

Jürgen Schitthelm<br />

Birgit Schwarze<br />

Dietmar Schweizer<br />

Johannes Schwörer<br />

Norbert Steiner<br />

Dr. Sven Vogt<br />

Ulrich Weber<br />

Dietmar Welslau<br />

Michael Wenzel<br />

Prof. Dr. Franz-Josef Wodopia<br />

Dr. Gerhard F. Braun<br />

BDA/BDI-Fachausschuss Bildung,<br />

Berufliche Bildung<br />

Hans-Dieter Bremer<br />

Ausschuss Arbeitssicherheit<br />

Milagros Caiña-Andree<br />

Ausschuss<br />

Betriebliche Altersvorsorge<br />

Brigitte Faust<br />

Ausschuss Arbeitsmarktfragen<br />

Prof. Dr. Michael Heise<br />

Ausschuss<br />

Volkswirtschaftliche Fragen<br />

Ingrid Hofmann<br />

Ausschuss<br />

Betriebliche Personalpolitik<br />

Prof. Randolf Rodenstock<br />

Ausschuss Soziale Sicherung<br />

Prof. Randolf Rodenstock<br />

Haushaltsausschuss<br />

Prof. Dr. Siegfried Russwurm<br />

Ausschuss Sozialpolitik in der EU<br />

Elke Strathmann<br />

Ausschuss Lohn- und Tarifpolitik<br />

Margret Suckale<br />

Arbeitsrechtsausschuss<br />

Alternierende Vorsitzende<br />

Ingo Kramer<br />

Ulrich Grillo<br />

Weitere Mitglieder des Präsidiums<br />

Prof. Thomas Bauer<br />

Dr. h. c. Josef Beutelmann<br />

Dr. Gerhard F. Braun<br />

Dr. Marijn Dekkers<br />

Dr. Rainer V. Dulger<br />

Dr. Reinhold Festge<br />

Dr. Heinrich Hiesinger<br />

Prof. Dr. Hans Peter Keitel<br />

Prof. Dieter Kempf<br />

Arndt G. Kirchhoff<br />

Ingeborg Neumann<br />

Prof. Randolf Rodenstock<br />

Elke Strathmann<br />

Margret Suckale<br />

Matthias Wissmann<br />

Hans Peter Wollseifer<br />

Michael Ziesemer<br />

Dr. Reinhard Göhner<br />

Dr. Markus Kerber


158<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

IN MEMORIAM<br />

Sie waren der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände in langjähriger<br />

Mitarbeit verbunden und hatten wesentlichen Anteil an der Gestaltung<br />

unternehmerischer Sozialpolitik.<br />

Prof. Dr. Klaus Murmann<br />

Prof. Dr. Klaus Murmann war von 1986 bis 1996 Präsident der Bundesvereinigung<br />

der Deutschen Arbeitgeberverbände. Er setzte in seiner Amtszeit auf den offenen<br />

Austausch mit allen gesellschaftlichen Gruppen sowie eine starke Sozialpartnerschaft.<br />

Zugleich trug er die Interessen der deutschen Arbeitgeber engagiert und<br />

deutlich in die Öffentlichkeit. Sein Name ist untrennbar mit der Forderung nach<br />

mehr Eigeninitiative der Gesellschaft und Gestaltungsfreiheit für die Unternehmen<br />

verbunden. Mit Klaus Murmann verliert die deutsche Wirtschaft einen ihrer<br />

profiliertesten und angesehensten Repräsentanten. Sein besonderes Engagement<br />

galt der Bildungspolitik und dem Erfolg der von ihm initiierten Stiftung der Deutschen<br />

Wirtschaft. In das von ihm begründete Studienförderwerk Klaus Murmann<br />

hat er wesentliche Teile seines Vermögens eingebracht. Für seine weitsichtigen<br />

Bildungsinitiativen haben ihm die Universitäten Kiel und Leipzig die Ehrendoktorwürde<br />

verliehen. 2007 wurde er mit der Ehrenprofessur des Landes Schleswig-<br />

Holstein ausgezeichnet.<br />

13. Oktober <strong>2014</strong><br />

Alexander Schön<br />

Ehemaliger Vorsitzender Landesvereinigung der<br />

Unternehmerverbände in Hamburg<br />

3. Dezember 2013<br />

Dr. Ulrich Hartmann<br />

Ehemaliges kooptiertes Mitglied im Präsidium der<br />

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände<br />

13. Januar <strong>2014</strong><br />

Dr. Dierk Lindemann<br />

Ehemaliger Geschäftsführer Verband Deutscher Reeder<br />

17. März <strong>2014</strong><br />

Ulrich Alfred Büchner<br />

Ehemaliger Vorsitzender Arbeitgeberverband der<br />

Deutschen Immobilienwirtschaft<br />

Ehemaliger Präsident VdW Verband der<br />

Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen<br />

Ehemaliger Verbandsratsvorsitzender GdW Bundesverband<br />

deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />

6. April <strong>2014</strong>


Die BDA<br />

159<br />

Hermann Bahlsen<br />

Ehemaliger Präsident der Unternehmerverbände Niedersachsen<br />

und langjähriger Ehrenpräsident<br />

Ehemaliger Vorsitzender Bundesvereinigung der<br />

Deutschen Ernährungsindustrie (BVE)<br />

Ehemaliges Vorstandsmitglied Institut der deutschen Wirtschaft Köln<br />

Ehemaliger Vorstandsvorsitzender Verband der<br />

Ernährungswirtschaft Niedersachsen/Bremen<br />

6. Juni <strong>2014</strong><br />

Christoph Sieber-Rilke<br />

Ehemaliger Vorsitzender Wirtschaftsverband Papier<br />

Baden-Württemberg – WVP<br />

27. August <strong>2014</strong><br />

Dr. Nikolaus Fasolt<br />

Ehemaliger Präsident Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)<br />

29. August <strong>2014</strong><br />

Dr. rer. pol. Göke D. Frerichs<br />

Ehemaliger Hauptgeschäftsführer Bundesverband des<br />

deutschen Groß- und Außenhandels (BGA)<br />

Ehemaliger Vorsitzender Verband Großhandel Außenhandel<br />

Verlage und Dienstleistungen Hessen (AGH)<br />

26. September <strong>2014</strong><br />

Dr. Otmar Zwiebelhofer<br />

Ehemaliger Vorsitzender des Vorstands Arbeitgeberverband SÜDWESTMETALL<br />

Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg<br />

Ehemaliger Vizepräsident GESAMTMETALL Gesamtverband der<br />

Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie<br />

8. November <strong>2014</strong><br />

Carl Albert Schiffers<br />

Ehemaliger Vizepräsident der Bundesvereinigung der<br />

Deutschen Arbeitgeberverbände<br />

28. November <strong>2014</strong><br />

WIR GEDENKEN IHRER.


160<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

LANDESVEREINI­<br />

GUNGEN UND<br />

BDA-MITGLIEDS-<br />

VERBÄNDE<br />

UVNord – Vereinigung<br />

der Unternehmensverbände<br />

in Hamburg und<br />

Schleswig-Holstein e. V.<br />

Vereinigung der<br />

Unternehmensverbände für<br />

Mecklenburg-Vorpommern e. V.<br />

Unternehmerverbände<br />

Niedersachsen e. V.<br />

Die Unternehmensverbände<br />

im Lande Bremen e. V.<br />

unternehmer nrw<br />

Landesvereinigung der<br />

Unternehmensverbände<br />

Nordrhein-Westfalen e. V.<br />

Vereinigung der<br />

Unternehmensverbände<br />

in Berlin und Brandenburg e. V.<br />

Arbeitgeber- und<br />

Wirtschaftsverbände<br />

Sachsen-Anhalt e. V.<br />

Vereinigung der Sächsischen<br />

Wirtschaft e. V. (VSW)<br />

Vereinigung der<br />

hessischen<br />

Unternehmerverbände<br />

e. V.<br />

Verband der Wirtschaft<br />

Thüringens e. V.<br />

Landesvereinigung<br />

Unternehmerverbände<br />

Rheinland-Pfalz (LVU)<br />

Vereinigung der<br />

Saarländischen<br />

Unternehmensverbände<br />

e. V.<br />

Arbeitgeber Baden- Württemberg –<br />

Landesvereinigung Baden-<br />

Württembergischer<br />

Arbeitgeberverbände e. V.<br />

Vereinigung der<br />

Bayerischen Wirtschaft e. V.


Die BDA<br />

161<br />

Arbeitgeber Baden-Württemberg –<br />

Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände e. V.<br />

www.agv-bw.de<br />

Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitätsund<br />

Verkehrsdienstleister e. V. (Agv MoVe)<br />

www.agv-move.net<br />

A d C<br />

Arbeitgeberverband<br />

der<br />

Cigarettenindustrie e.V.<br />

A d C<br />

Arbeitgeberverband<br />

der<br />

Cigarettenindustrie e.V.<br />

Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e. V.<br />

www.aw-sa.de<br />

Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie e. V.<br />

www.adc-online.de<br />

A d C<br />

Arbeitgeberverband<br />

der<br />

Cigarettenindustrie e.V.<br />

Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e. V.<br />

www.agv-online.de<br />

A d C<br />

Arbeitgeberverband<br />

der<br />

Cigarettenindustrie e.V.<br />

Arbeitgeberverband der Deutschen Kautschukindustrie (ADK) e. V.<br />

www.adk-verband.de<br />

A d C<br />

Arbeitgeberverband der<br />

Deutschen Lederindustrie e.V.<br />

Arbeitgeberverband<br />

der<br />

Cigarettenindustrie e.V.<br />

A d C<br />

Arbeitgeberverband<br />

der<br />

Cigarettenindustrie e.V.<br />

A d C<br />

Arbeitgeberverband der Deutschen Lederindustrie e. V.<br />

www.vbu-net.de<br />

Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland<br />

www.agv-vers.de<br />

Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e. V.<br />

www.agvbanken.de<br />

Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen e. V.<br />

– Eisenbahnen, Berg- und Seilbahnen, Kraftverkehrsbetriebe –<br />

www.agvde.de<br />

Arbeitgeberverband Luftverkehr e. V. (AGVL)<br />

www.agvl.de<br />

Arbeitgeberverband Pflege e. V.<br />

www.arbeitgeberverband-pflege.de<br />

Arbeitgeberverband Postdienste e. V.<br />

www.agv-postdienste.de<br />

Arbeitgeberverband Stahl e. V.<br />

www.agvstahl.de


162<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e. V. (ANG)<br />

www.ang-online.com<br />

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,<br />

Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.<br />

www.bde-berlin.de<br />

Bundesarbeitgeberverband Chemie e. V.<br />

www.bavc.de<br />

Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP)<br />

www.personaldienstleister.de<br />

Bundesarbeitgeberverband Glas und Solar e. V.<br />

www.bagv.de<br />

Bundesverband Briefdienste e. V.<br />

www.briefdienste-online.de<br />

Bundesverband der Schuh- und Lederwarenindustrie e. V.<br />

www.hdsl.eu<br />

BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT (BDSW)<br />

Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e. V.<br />

www.bdsw.de<br />

Bundesverband der Systemgastronomie BdS e. V.<br />

www.bundesverband-systemgastronomie.de<br />

Bundesverband der Zigarrenindustrie e. V. (BdZ)<br />

www.zigarren-verband.de<br />

Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V.<br />

www.bdzv.de<br />

Bundesverband Druck und Medien e. V.<br />

www.bvdm-online.de<br />

Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.<br />

www.galabau.de<br />

Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V.<br />

www.bga.de


Die BDA<br />

163<br />

Bundesverband Keramische Industrie e. V.<br />

www.keramverbaende.de<br />

DER MITTELSTANDSVERBUND ZGV<br />

www.mittelstandsverbund.de<br />

Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e. V.<br />

www.debriv.de<br />

Deutscher Bühnenverein Bundesverband der Theater und Orchester<br />

www.buehnenverein.de<br />

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA)<br />

www.dehoga-bundesverband.de<br />

Die Unternehmensverbände im Lande Bremen e. V.<br />

www.uvhb.de<br />

DSSV e. V. Arbeitgeberverband deutscher Fitnessund<br />

Gesundheits-Anlagen<br />

www.dssv.de<br />

GESAMTMETALL Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der<br />

Metall- und Elektro-Industrie e. V.<br />

www.gesamtmetall.de<br />

Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen<br />

Arbeitgeberverbände e. V.<br />

www.glfa.de<br />

Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V.<br />

– Arbeitgeberverbund –<br />

www.textil-mode.de<br />

Gesamtverband Steinkohle e. V. (GVSt)<br />

www.gvst.de<br />

Handelsverband Deutschland – HDE<br />

www.einzelhandel.de<br />

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V.<br />

www.bauindustrie.de<br />

Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden<br />

Industrie und verwandter Industrie- und Wirtschaftszweige e. V.<br />

www.hdh-ev.de


164<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung (HPV) e. V.<br />

www.hpv-ev.org<br />

Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU)<br />

www.lvu.de<br />

Sozialpolitische<br />

Arbeitsgemeinschaft<br />

Steine und Erden<br />

Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft Steine und Erden<br />

www.baustoffindustrie.de<br />

Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft Telekommunikation (ArgeTel)<br />

Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft Verkehr (SAV)<br />

unternehmer nrw Landesvereinigung der Unternehmensverbände<br />

Nordrhein-Westfalen e. V.<br />

www.unternehmernrw.net<br />

Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH)<br />

www.zdh.de<br />

Unternehmerverbände Niedersachsen e. V.<br />

www.uvn-online.de<br />

UVNord – Vereinigung der Unternehmensverbände<br />

in Hamburg und Schleswig-Holstein e. V.<br />

www.uvnord.de<br />

Verband der Wirtschaft Thüringens e. V.<br />

www.vwt.de<br />

Verband Deutscher Reeder e. V.<br />

www.reederverband.de<br />

Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. (VDZ)<br />

www.vdz.de<br />

VEREIN DER ZUCKERINDUSTRIE E.V.<br />

Vereinigung der Arbeitgeberverbände<br />

der Deutschen Papierindustrie e. V.<br />

Verein der Zuckerindustrie<br />

www.zuckerverbaende.de<br />

Vereinigung der Arbeitgeberverbände der Deutschen Papierindustrie e. V.<br />

www.vap-papier.de


Die BDA<br />

165<br />

Vereinigung der Arbeitgeberverbände energie- und<br />

versorgungswirtschaftlicher Unternehmungen (VAEU)<br />

www.vaeu.de<br />

Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.<br />

www.vbw-bayern.de<br />

Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.<br />

www.vhu.de<br />

Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände e. V.<br />

www.vsu.de<br />

Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e. V. (VSW)<br />

www.vsw-direkt.de<br />

Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e. V.<br />

www.vumv.de<br />

Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e. V.<br />

www.uvb-online.de<br />

VKS – Verband der Kali- und Salzindustrie e. V.<br />

www.vks-kalisalz.de<br />

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.<br />

www.zdb.de


PRÄSIDENT<br />

Ingo Kramer<br />

Sekretariat<br />

Ulrike Kümpel-Moderau<br />

T -1004<br />

F -1005<br />

HAUPTGESCHÄFTSFÜHRER<br />

MITGLIED DER HAUPTGESCHÄFTSFÜHRUNG<br />

Dr. Reinhard Göhner<br />

Alexander Gunkel*<br />

Sekretariat<br />

Claudia Kurschat<br />

T -1008<br />

F -1015<br />

hgf.mail@arbeitgeber.de<br />

Sekretariat<br />

Ulrike Kümpel-Moderau<br />

Marina Reikowski<br />

T -1007/1006<br />

F -1005<br />

hgf.mail@arbeitgeber.de<br />

VERWALTUNG<br />

UND VERBANDS-<br />

ORGANISATION<br />

SOZIALE SICHERUNG<br />

VOLKSWIRTSCHAFT |<br />

FINANZEN | STEUERN |<br />

WALTER-RAYMOND-<br />

STIFTUNG<br />

ARBEITS- UND-<br />

TARIFRECHT<br />

LOHN- UND<br />

TARIFPOLITIK<br />

Abteilungsleitung<br />

Ulrich Hüttenbach*<br />

Martin Pulm<br />

Abteilungsleitung<br />

Dr. Volker Hansen<br />

Saskia Osing<br />

Abteilungsleitung<br />

Dr. Oliver Perschau<br />

Benjamin Koller*<br />

Abteilungsleitung<br />

Roland Wolf<br />

Thomas Prinz<br />

Abteilungsleitung<br />

Andre Müller<br />

Dr. Mandy Reichel<br />

Sekretariat<br />

Janet Wiecker<br />

Janine Spolaczyk<br />

T -1100<br />

F -1105<br />

Sekretariat<br />

Simone Scharf<br />

Heike Bozan<br />

T -1600<br />

F -1605<br />

Sekretariat<br />

Cornelia Hentschel<br />

T -1950<br />

F -1955<br />

Sekretariat<br />

Manuela Hahn<br />

Marion Hirte<br />

Maria Kislat<br />

Beate Murtezani<br />

T -1200<br />

F -1205<br />

Sekretariat<br />

Marina Fahrentholtz<br />

Katrin Franz<br />

T -1300<br />

F -1305<br />

organisation@arbeitgeber.de<br />

soziale.sicherung@arbeitgeber.de<br />

volkswirtschaft@arbeitgeber.de<br />

arbeitsrecht@arbeitgeber.de<br />

tarifpolitik@arbeitgeber.de<br />

Adressverwaltung<br />

Manuel Schiller<br />

Verena Winter<br />

Einkauf und Services<br />

Sven Kochanowski<br />

einkauf.mail@arbeitgeber.de<br />

Bibliothek<br />

Anke Beyer-Stamm<br />

Service<br />

Frank Halup<br />

Astrid Leu<br />

Finanzen<br />

Martin Pulm<br />

Claudia Berthe<br />

Gudrun Häntsch<br />

Viola Rieche<br />

finanzen.mail@arbeitgeber.de<br />

Informations- und<br />

Kommunikationstechnik<br />

Martin Brüning<br />

Thomas Hyrbaczek<br />

Christian Seipp<br />

Hans-Jürgen Tunze<br />

iuk.mail@arbeitgeber.de<br />

Referenten (m/w)<br />

Gerald Friedrich<br />

Dr. Martin Kröger<br />

Dominik Naumann<br />

Dr. Anne Scholz<br />

Florian Swyter<br />

Arbeitswissenschaft<br />

Norbert Breutmann<br />

Dr. Birgit Verworn<br />

Sekretariat<br />

Carola Wünsche<br />

T -1604<br />

F -1605<br />

soziale.sicherung@arbeitgeber.de<br />

Referenten (m/w)<br />

Dr. Marion Eberlein<br />

Elisaveta Gomann<br />

Organisation<br />

Kornelia Wendt<br />

Institut für Sozial- und<br />

Wirtschaftspolitische<br />

Ausbildung<br />

Dr. Oliver Perschau<br />

Sekretariat<br />

Seminarorganisation<br />

Ellen Dumschat<br />

T -1954<br />

F -1955<br />

info@iswa-online.de<br />

Referenten (m/w)<br />

Eva Barlage-Melber<br />

Martin Eckstein<br />

Viktoria Killian<br />

Dr. Quốc-Thắng Nguyễn<br />

Margrit Nölke<br />

Kerstin Plack<br />

John F. Schilling<br />

Stefan Sträßer<br />

Redaktion SAE<br />

Barbara Braun<br />

Franziska Caroline Lerch<br />

Referenten (m/w)<br />

Cay Frederic Horstmann<br />

Natalia Stolz<br />

TarifService<br />

Tarifauswertungen |<br />

Tarif datenbank | Tarifarchiv<br />

Astrid Bohn<br />

Michaela Grebasch<br />

T -1312<br />

F -1305<br />

TarifService@arbeitgeber.de<br />

Personal<br />

Astrid Zippel<br />

Katrin Rennicke<br />

personal.mail@arbeitgeber.de


T +49 30 2033-0<br />

F +49 30 2033-2105<br />

bda@arbeitgeber.de<br />

www.arbeitgeber.de<br />

Stand: 1. Januar 2015<br />

* Qualitätsmanagementkoordinator<br />

MITGLIED DER HAUPTGESCHÄFTSFÜHRUNG<br />

Peter Clever<br />

Sekretariat<br />

Manuela Poniwaß<br />

T -1009<br />

F -1015<br />

hgf.mail@arbeitgeber.de<br />

PRESSE- UND<br />

ÖFFENTLICHKEITS-<br />

ARBEIT<br />

PLANUNG |<br />

KOORDINATION |<br />

GRUNDSATZFRAGEN<br />

ARBEITSMARKT BILDUNG |<br />

BERUFLICHE BILDUNG<br />

EUROPÄISCHE UNION<br />

UND INTERNATIONALE<br />

SOZIALPOLITIK<br />

Abteilungsleitung<br />

Dr. Viktor Otto<br />

Jörg Swane<br />

Abteilungsleitung<br />

Kristian Schalter<br />

Abteilungsleitung<br />

Christina Ramb<br />

Alexander Wilhelm<br />

Abteilungsleitung<br />

Dr. Barbara Dorn<br />

Dr. Donate Kluxen-Pyta<br />

Dr. Irene Seling<br />

Abteilungsleitung<br />

Renate Hornung-Draus<br />

Antje Gerstein<br />

Paul Noll<br />

Sekretariat<br />

Claudia Bubbel<br />

Sabine Block<br />

T -1800<br />

F -1805<br />

Sekretariat<br />

Kati Hildebrandt<br />

T -1070<br />

F -1075<br />

Sekretariat<br />

Andrea Unger<br />

Marion Blumauer<br />

T -1400<br />

F -1405<br />

Sekretariat<br />

Katja Rasch<br />

Allmuth Rudolf<br />

Sevim Ünal<br />

T -1500<br />

F -1505<br />

Sekretariat<br />

Bianca Voyé<br />

Maria Scheibner<br />

Konstanze Wilgusch<br />

T -1900<br />

F -1905<br />

presse@arbeitgeber.de<br />

grundsatz@arbeitgeber.de<br />

arbeitsmarkt@arbeitgeber.de<br />

bildung@arbeitgeber.de<br />

europa@arbeitgeber.de<br />

Referenten (m/w)<br />

Arne Franke<br />

Simon Krause<br />

Referenten (m/w)<br />

Alexander Humbert<br />

Wolfram Sieg<br />

Referenten (m/w)<br />

Dr. Carmen Eugenia Bârsan<br />

Florian Berg<br />

Julia Annekatrin Böck<br />

Helena Schmechel<br />

Dr. Jupp Zenzen<br />

Referenten (m/w)<br />

Dr. Lena Behmenburg<br />

Yvonne Kohlmann<br />

Frauke Mau<br />

Dr. Isabel Rohner<br />

Petra Sprenger<br />

Referenten (m/w)<br />

Christina Breit<br />

Max Conzemius<br />

Martin Kumstel<br />

Internet<br />

Andreas Timm<br />

Büro des Präsidenten und<br />

des Hauptgeschäftsführers<br />

Kristian Schalter<br />

Dr. Hans-Christian Crueger<br />

Betriebliche<br />

Personalpolitik<br />

Dr. Alexander Böhne<br />

Nora Fasse<br />

BDI/BDA<br />

The German Business<br />

Representation<br />

Antje Gerstein<br />

Referenten (m/w)<br />

Anton Bauch<br />

Brigitte De Vita<br />

Séverine Féraud<br />

Anne Meister<br />

Sekretariat<br />

Sabrina Paul<br />

T -1020<br />

F -1025<br />

Sekretariat<br />

Doreen Mertens<br />

T -1410<br />

F -1405<br />

Organisation<br />

Astrid Schwarz<br />

Monika Langhals<br />

T +32 2 792 10 50<br />

F +32 2 792 10 55<br />

bph.mail@arbeitgeber.de<br />

arbeitsmarkt@arbeitgeber.de<br />

bruessel@arbeitgeber.de


BDA VIELFACH VERANTWORTLICH BETEILIGT<br />

Die BDA vertritt die Interessen der Arbeitgeberverbände in zahlreichen Institutionen, in verantwortungsvollen<br />

und mitgestaltenden Funktionen – auf nationaler und internationaler Ebene.<br />

Die Übersicht zeigt eine Auswahl wichtigster Institutionen.<br />

ARBEIT & SOZIALES<br />

Antidiskriminierungsstelle des Bundes<br />

Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba)<br />

Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV)<br />

Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz<br />

Ausschuss zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans<br />

Begleitausschuss und Steuerungsgruppen zum Bundesprogramm<br />

des Europäischen Sozialfonds (ESF)<br />

Beirat der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge<br />

und Integration der Bundesregierung<br />

Bundesagentur für Arbeit: Beratender Ausschuss<br />

für behinderte Menschen<br />

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit<br />

und Gesundheit bei der Arbeit (Basi)<br />

Bundesarbeitsministerium: Arbeitsgruppe Betriebliche<br />

Gesundheitsförderung, Arbeitsstättenausschuss,<br />

Ausschuss für Arbeitsmedizin, Beirat für die Teilhabe<br />

behinderter Menschen, Betriebssicherheitsausschuss,<br />

Tarifausschuss, Forschungsbeirat<br />

Bundesvereinigung Prävention und<br />

Gesundheitsförderung (BVPG)<br />

Bündnis „Zukunft der Industrie“<br />

Demografiestrategie der Bundesregierung<br />

Deutsche Gesellschaft für Personalführung<br />

Deutscher Sozialrechtsverband<br />

Deutsches Institut für Normung (DIN)<br />

Fachkräfteallianz der Bundesregierung<br />

Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA)<br />

Gemeinschaftsausschuss der<br />

Deutschen Gewerblichen Wirtschaft<br />

German Industrial Relations Association (GIRA)<br />

Gesellschaft für Arbeitswissenschaft (GfA)<br />

Gesellschaft für Europäische Sozialpolitik (GES)<br />

Gesellschaft für Sozialen Fortschritt (GFSF)<br />

Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und<br />

-gestaltung (GVG)<br />

Industrie-Hilfsverein<br />

Industrie-Pensions-Verein (IPV)<br />

Initiative Gesundheit und Arbeit (iga)<br />

Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)<br />

Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa)<br />

Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)<br />

Künstlersozialkasse<br />

Nationale Arbeitsschutzkonferenz<br />

Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG)<br />

Rationalisierungs- und Innovationszentrum<br />

der Deutschen Wirtschaft (RKW)<br />

REFA Bundesverband e. V./Verband für Arbeitsgestaltung,<br />

Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung<br />

REHADAT – Informationssystem zur beruflichen<br />

Rehabilitation<br />

Sozialbeirat – Beratungsgremium für die gesetzgebenden<br />

Körperschaften und die Bundesregierung<br />

Stiftung für das behinderte Kind<br />

Verband deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI)<br />

Verein Deutscher Ingenieure (VDI)<br />

Versorgungsverband deutscher Wirtschafts -<br />

organisationen (VdW)<br />

Bereiche:<br />

BUND<br />

FACH<br />

LAND<br />

VERE<br />

· Industrie<br />

· Handel<br />

· Finanzwirtscha<br />

· Verkehr<br />

· Handwerk<br />

· Dienstleistunge<br />

· Landwirtschaft<br />

· Verkehr | Trans<br />

EUROPA<br />

BUSINESSEUROPE<br />

CEN European Committee for Standardization<br />

Beratender Ausschuss der EU für Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />

Beratender Ausschuss für Berufsbildung der EU<br />

Beratender Ausschuss der EU für Sicherheit<br />

und Gesundheit am Arbeitsplatz<br />

Bologna Follow-up Group<br />

Europäische Agentur für Sicherheit und<br />

Gesundheit am Arbeitsplatz<br />

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebensund<br />

Arbeitsbedingungen, Dublin<br />

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (ESWA)<br />

Cedefop – Europäisches Zentrum für die Förderung der<br />

Berufsbildung


RECHT<br />

SOZIALVERSICHERUNG<br />

Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeits gericht<br />

(ehrenamtliche Richter)<br />

Deutscher Arbeitsgerichtsverband: Arbeitsgruppe Europäisches<br />

und Internationales Arbeits- und Sozialrecht<br />

Deutscher Juristentag<br />

Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der<br />

Europäischen Gemeinschaft (IAAEG) an der Universität Trier<br />

Bundesagentur für Arbeit<br />

Deutsche Rentenversicherung Bund<br />

GKV-Spitzenverband<br />

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung<br />

AOK-Bundesverband + AOK Nordost<br />

Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes<br />

Bund der Krankenkassen<br />

Techniker Krankenkasse<br />

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft<br />

BILDUNG<br />

ES-<br />

VERBÄNDE<br />

ES-<br />

INIGUNGEN<br />

Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT<br />

Bundesbildungsministerium:<br />

Beirat für Ausbildungsförderung<br />

Bundesinstitut für Berufsbildung<br />

Deutscher Akademischer Austauschdienst<br />

Deutsches Studentenwerk<br />

Forschungszentrum betriebliche Bildung (f-bb)<br />

Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur<br />

Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen<br />

in der beruflichen<br />

Bildung mbH (CERTQUA)<br />

Internationale Agentur zur Qualitätssicherung<br />

im Hochschulbereich (FIBAA)<br />

Kuratorium der Deutschen Wirtschaft<br />

für Berufsbildung (KWB)<br />

MINT Zukunft<br />

SEQUA – Stiftung für Wirtschaftliche<br />

Entwicklung und<br />

Berufliche Qualifizierung<br />

„Starke Schule“ der Hertie-Stiftung<br />

Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw)<br />

ft<br />

THINK TANKS UND STIFTUNGEN<br />

Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA)<br />

Statistisches Bundesamt<br />

n<br />

port | Logistik<br />

ifo – Institut für Wirtschaftsforschung<br />

Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft<br />

Institut der deutschen Wirtschaft Köln<br />

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)<br />

Institut für Weltwirtschaft<br />

Deutsches Netzwerk Wirtschaftsethik Deutschland<br />

Wittenberg-Zentrum für Globale Ethik<br />

Birmingham University: Birmingham<br />

Business School<br />

KIRCHE<br />

INTERNATIONALES<br />

International Labour Organization (ILO)<br />

International Organisation of Employers (IOE)<br />

Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit<br />

The Business and Industry Advisory<br />

Committee to the OECD (BIAC)<br />

MEDIEN<br />

ZDF: Verwaltungs- und<br />

Fernsehrat<br />

ARD: Gremienvorsitzendenkonferenz<br />

(GVK)<br />

Deutsche Welle:<br />

Verwaltungsrat<br />

Deutschlandradio<br />

RTL: Programmausschuss<br />

Arbeitskreis evangelischer<br />

Unternehmer (AEU)<br />

Bund Katholischer<br />

Unternehmer<br />

Evangelische Kirche in<br />

Deutschland: Kammer<br />

für Soziale Ordnung<br />

Zentralkomitee der<br />

deutschen Katholiken:<br />

Sachbereich 3/<br />

Gesellschaftliche<br />

Grundfragen


BDA | Bundesvereinigung der<br />

Deutschen Arbeitgeberverbände<br />

Mitglied von BUSINESSEUROPE<br />

Hausadresse:<br />

Breite Straße 29 | 10178 Berlin<br />

Briefadresse:<br />

11054 Berlin<br />

T +49 30 2033-1070<br />

F +49 30 2033-1075<br />

grundsatz@arbeitgeber.de<br />

www.arbeitgeber.de<br />

Redaktionsschluss: 16. Dezember <strong>2014</strong><br />

Fotografie:<br />

(Titel) Maskot | Getty Images (Titel) Marco2811, (18) detailblick, (27) pixelrobot, (28) FotoIEdhar,<br />

(34) pressmaster, (76) industrieblick, (87) Robert Kneschke, (92) Alexander Raths, (100) jorisvo,<br />

(105) contrastwerkstatt, (109) fotomek, (110) Kzenon, (116) Gina Sanders, (121) Fotolia XXV,<br />

(127) jamdesign | Fotolia.com (6) Dirk Freder, (12) fatihhoca, (39) Yuri_Arcurs, (44) monkeybusinessimages,<br />

(50) AlexRaths, (59) Christopher Futcher, (64) adisa, (68) 4774344sean, (82) michaeljung, (118) bugphai | iStockphoto.com<br />

(9, 84) Ingo Kramer BDA | Chaperon (16) Suckale | BASF (30) Dulger | GESAMTMETALL (38) Strathmann | Continental AG<br />

(71) Caiña- Andree | BMW AG (74) Beutelmann | Barmenia (95) Thomas Köhler, Thomas Imo | www.photothek.net<br />

(136, 138-140) Marc Steffen Unger | www.ms-unger.de (138-140) Simone M. Neumann | www.simone-m-neumann.de<br />

(138-140, 141, 144, 148, 149) Christian Kruppa | www.christiankruppa.de (142-143, 147, 148) Andreas Timm | BDA<br />

(145) Alexander Louvet | www.powershoots.be (146) zeichensetzen Medienagentur | www.zeichensetzen.de<br />

(149) Katrin Streicher | www.katrinstreicher.de


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