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GESCHÄFTSBERICHT 2014

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BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Die Erwerbstätigenquote der<br />

Bulgaren und Rumänen in<br />

Deutschland liegt nach<br />

Schätzung des IAB bei<br />

77 %<br />

(Deutschland gesamt: 73 %).<br />

Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/<br />

EU und weiterer Vorschriften niedergeschlagen<br />

haben.<br />

Es ist richtig, dass das Aufenthaltsrecht<br />

von Arbeitsuchenden auf sechs<br />

Monate befristet werden soll. Dies kann<br />

die Feststellung der Freizügigkeitsberechtigung<br />

erleichtern. Die Einführung<br />

von befristeten Wiedereinreiseverboten<br />

ist jedoch nicht zielführend. Es ist<br />

fraglich, wie diese in der Praxis durchgesetzt<br />

werden sollen. Denn mit Blick<br />

auf die besonders in der Diskussion<br />

stehenden Staaten Bulgarien und Rumänien<br />

wird eine Einreise über andere<br />

Schengen-Staaten kaum verhindert<br />

werden können.<br />

Die geplante Kopplung des Kindergeldbezugs<br />

an die Steueridentifikationsnummer<br />

bezweckt die Vermeidung<br />

eines Doppelleistungsbezugs und ist<br />

eine begrüßenswerte Maßnahme.<br />

Die Maßnahmen für betroffene Kommunen<br />

sind richtig und sinnvoll und<br />

umfassen eine effektive Unterstützung<br />

durch den Bund i. H. v. über 200 Mio. €.<br />

Die BDA setzt sich für eine missbrauchsfreie<br />

Ausübung der Freizügigkeit<br />

als fundamentalen Grundwert der<br />

EU ein, die einen wichtigen Beitrag zur<br />

Fachkräftesicherung, Wettbewerbsfähigkeit<br />

und kulturellen Vielfalt in<br />

Deutschland leistet. Im Januar <strong>2014</strong><br />

hat die BDA mit dem DGB eine gemeinsame<br />

Erklärung zur Freizügigkeit<br />

in der EU veröffentlicht und darin für<br />

eine differenzierte und angemessene<br />

Debatte geworben.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Presse ><br />

Presse-Information <strong>2014</strong> ><br />

Freizügigkeit in Europa<br />

Europäische Arbeitslosenversicherung<br />

– ein Irrweg<br />

Die EU-Kommission hat die Einführung<br />

einer Europäischen Arbeitslosenversicherung<br />

( EALV) in die Diskussion gebracht.<br />

Danach sollen Beiträge in die<br />

EALV eingezahlt und im Fall von Arbeitslosigkeit<br />

aus diesem Fonds Kompensationszahlungen<br />

erfolgen. Die<br />

Idee der EALV zielt darauf ab, als automatischer<br />

Stabilisator makroökonomische<br />

konjunkturelle Ungleichgewichte<br />

zu reduzieren.<br />

Die BDA hat sich gegen die Einführung<br />

einer EALV ausgesprochen. Mit<br />

der Einführung einer EALV würde ein<br />

neuer dauerhafter Umverteilungsmechanismus<br />

in der EU etabliert, der nicht<br />

dazu beiträgt, die wahren Ursachen der<br />

makroökonomischen Ungleichgewichte<br />

in Europa, insbesondere strukturelle<br />

Probleme, abzubauen. Vielmehr bestünde<br />

die Gefahr, dass dringend nötige<br />

Reformen ausbleiben. Das Institut<br />

für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung<br />

(IAB) hat nachgewiesen, dass Länder<br />

mit der EALV für eigene, kostenintensive<br />

Anstrengungen in Krisensituationen<br />

über zusätzliche Zahlungsverpflichtungen<br />

in eine EALV noch „bestraft“<br />

würden. Zudem sind die sozialen

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