GESCHÄFTSBERICHT 2014
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Arbeits- und Tarifrecht<br />
17<br />
Gesetzlich lässt sich ohnehin nicht definieren,<br />
was ein konkreter Arbeitsplatz<br />
ist und wie lange dieser seinen Charakter<br />
erhält.<br />
Ebenso muss die im Koalitionsvertrag<br />
angekündigte Regelung zur<br />
Gleichstellung von Stammarbeitskräften<br />
und überlassenen Arbeitnehmern<br />
hinsichtlich des Arbeitsentgelts tarifdispositiv<br />
bleiben. Die Regierungskoalition<br />
will, dass die Zeitarbeitskräfte<br />
nach Ablauf von neun Monaten den<br />
Stammarbeitnehmern gleichgestellt<br />
werden. Das gilt heute schon zumindest<br />
in den Branchen, in denen sog.<br />
Branchenzuschläge vorgesehen sind.<br />
Diese sind Teil des Arbeitsentgelts und<br />
gewährleisten branchenspezifische<br />
Lösungen innerhalb der Branche der<br />
Zeitarbeit. Eine solche Gleichstellung<br />
hinsichtlich des Arbeitsentgelts darf<br />
sich nicht zu einem „kleinen“ oder<br />
gar „großen equal treatment“ auswachsen.<br />
Bezugspunkt muss immer<br />
das tarifliche Arbeitsentgelt bleiben.<br />
Anders lässt sich Zeitarbeit in den<br />
Betrieben nicht mehr angemessen<br />
Fast<br />
100 %<br />
der Arbeitsverhältnisse in der<br />
Zeitarbeit werden von Tarifbestimmungen<br />
abgedeckt.<br />
ZEITARBEIT HAT HÖCHSTEN ANTEIL AN BESCHÄFTI-<br />
GUNGSAUFNAHMEN AUS ARBEITSLOSIGKEIT<br />
Beschäftigungsaufnahmen aus Arbeitslosigkeit nach einem Monat<br />
nach Wirtschaftszweigen<br />
Deutschland, gleitender Jahresdurchschnitt, Mai 2013 bis April <strong>2014</strong>, in %<br />
35,5<br />
17,5<br />
10,2<br />
10,4<br />
2,3<br />
2,5<br />
6,2<br />
8,5<br />
6,9<br />
Zeitarbeit<br />
Verarbeitendes Gewerbe<br />
Baugewerbe<br />
Gastgewerbe<br />
Gesundheits- und Sozialwesen<br />
Verkehr und Lagerei<br />
Erziehung und Unterricht<br />
Öffentliche Verwaltung<br />
Andere Wirtschaftszweige<br />
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, April <strong>2014</strong>