GESCHÄFTSBERICHT 2014
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BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />
weiterzuentwickeln. Dies ist vor dem<br />
Hintergrund der klaren und eindeutigen<br />
– mit dem Unionsrecht in vollem<br />
Umfang kompatiblen – Rechtslage zwar<br />
überflüssig, wenn die „Weiterentwicklung“<br />
allerdings den Tarifvertragsparteien<br />
einen ausreichenden Spielraum<br />
belässt, kann eine Gesetzesänderung<br />
gerade noch akzeptabel sein. Dazu gehört<br />
vor allem die Gewährleistung der<br />
in der Zeitarbeit hocherfolgreichen Tarifautonomie.<br />
Der Abdeckungsgrad der<br />
Tarifbestimmungen bei den Arbeitsverhältnissen<br />
beträgt annähernd 100 %.<br />
Die Tarifautonomie in der Zeitarbeit<br />
wirkt durch die geltenden Tarifverträge,<br />
die in vielen Branchen darüber hinaus<br />
zu berücksichtigenden Branchenzuschläge<br />
und die Lohnuntergrenze<br />
nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz,<br />
die die Zeitarbeit tariflich in vollem<br />
Umfang stabilisiert.<br />
Die vom Koalitionsvertrag angekündigte<br />
Überlassungshöchstdauer von<br />
18 Monaten muss daher tarifdispositiv<br />
bleiben. Der Koalitionsvertrag will dies<br />
insbesondere den Tarifvertragsparteien<br />
in den Einsatzbranchen ermöglichen.<br />
Diese sollen auch künftig, so wie<br />
z. B. im Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit in<br />
der Metall- und Elektroindustrie, abweichende<br />
Lösungen vereinbaren können.<br />
Entsprechend diesen Vorgaben<br />
kann sich die Höchstüberlassungsdauer<br />
nur nach dem davon betroffenen<br />
Arbeitnehmer richten. Sie soll dem<br />
Schutz des betroffenen Arbeitnehmers<br />
dienen und kann sich daher nicht daran<br />
orientieren, wie der von diesem Arbeitnehmer<br />
besetzte Arbeitsplatz strukturiert<br />
ist. Zeitarbeit muss auch künftig<br />
auf „Dauerarbeitsplätzen“ möglich sein.<br />
Zeitarbeit kann gute Chancen für den Einstieg oder<br />
Wiedereinstieg am Arbeitsmarkt bieten. Diese Brücke in<br />
Beschäftigung darf nicht durch neue Regulierungen gefährdet<br />
werden. Auch bei Werkverträgen brauchen wir keine<br />
neue gesetzliche Regelung. Der Koalitionsvertrag sieht die<br />
Konkretisierung von Informationsrechten vor. Darüber darf<br />
keinesfalls hinausgegangen werden.<br />
Margret Suckale | Vizepräsidentin der BDA, Vorsitzende BDA-Ausschuss für<br />
Arbeitsrecht, Präsidentin BAVC, Vorstandsmitglied BASF SE