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GESCHÄFTSBERICHT 2014

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BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

weiterzuentwickeln. Dies ist vor dem<br />

Hintergrund der klaren und eindeutigen<br />

– mit dem Unionsrecht in vollem<br />

Umfang kompatiblen – Rechtslage zwar<br />

überflüssig, wenn die „Weiterentwicklung“<br />

allerdings den Tarifvertragsparteien<br />

einen ausreichenden Spielraum<br />

belässt, kann eine Gesetzesänderung<br />

gerade noch akzeptabel sein. Dazu gehört<br />

vor allem die Gewährleistung der<br />

in der Zeitarbeit hocherfolgreichen Tarifautonomie.<br />

Der Abdeckungsgrad der<br />

Tarifbestimmungen bei den Arbeitsverhältnissen<br />

beträgt annähernd 100 %.<br />

Die Tarifautonomie in der Zeitarbeit<br />

wirkt durch die geltenden Tarifverträge,<br />

die in vielen Branchen darüber hinaus<br />

zu berücksichtigenden Branchenzuschläge<br />

und die Lohnuntergrenze<br />

nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz,<br />

die die Zeitarbeit tariflich in vollem<br />

Umfang stabilisiert.<br />

Die vom Koalitionsvertrag angekündigte<br />

Überlassungshöchstdauer von<br />

18 Monaten muss daher tarifdispositiv<br />

bleiben. Der Koalitionsvertrag will dies<br />

insbesondere den Tarifvertragsparteien<br />

in den Einsatzbranchen ermöglichen.<br />

Diese sollen auch künftig, so wie<br />

z. B. im Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit in<br />

der Metall- und Elektroindustrie, abweichende<br />

Lösungen vereinbaren können.<br />

Entsprechend diesen Vorgaben<br />

kann sich die Höchstüberlassungsdauer<br />

nur nach dem davon betroffenen<br />

Arbeitnehmer richten. Sie soll dem<br />

Schutz des betroffenen Arbeitnehmers<br />

dienen und kann sich daher nicht daran<br />

orientieren, wie der von diesem Arbeitnehmer<br />

besetzte Arbeitsplatz strukturiert<br />

ist. Zeitarbeit muss auch künftig<br />

auf „Dauerarbeitsplätzen“ möglich sein.<br />

Zeitarbeit kann gute Chancen für den Einstieg oder<br />

Wiedereinstieg am Arbeitsmarkt bieten. Diese Brücke in<br />

Beschäftigung darf nicht durch neue Regulierungen gefährdet<br />

werden. Auch bei Werkverträgen brauchen wir keine<br />

neue gesetzliche Regelung. Der Koalitionsvertrag sieht die<br />

Konkretisierung von Informationsrechten vor. Darüber darf<br />

keinesfalls hinausgegangen werden.<br />

Margret Suckale | Vizepräsidentin der BDA, Vorsitzende BDA-Ausschuss für<br />

Arbeitsrecht, Präsidentin BAVC, Vorstandsmitglied BASF SE

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