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GESCHÄFTSBERICHT 2014

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Arbeits- und Tarifrecht<br />

21<br />

Trotz dieser Verbesserungen stellt<br />

der Gesetzentwurf einen massiven Eingriff<br />

in die grundrechtlich geschützte<br />

Freiheit der Unternehmen sowie ihrer<br />

Anteilseigner dar. Die vorgesehene Regelung<br />

berücksichtigt nicht, wie hoch<br />

der jeweilige Anteil von Mitarbeiterinnen<br />

in der gesamten Belegschaft ist.<br />

Dies muss gewährleistet werden, da<br />

der Anteil an möglichen Bewerberinnen<br />

für Führungspositionen z. B. in der<br />

Automobilindustrie sehr niedrig ist –<br />

und zwar sowohl auf der Anteilseignerals<br />

auch auf der Arbeitnehmerbank.<br />

Es ist nicht im Interesse einer guten<br />

Unternehmensführung und Kontrolle,<br />

wenn Mitglieder mit der nötigen Unternehmens-<br />

bzw. Branchenexpertise ihre<br />

Positionen aufgeben müssen, damit die<br />

Unternehmen gesetzliche Quotenauflagen<br />

erfüllen. Ein unverhältnismäßiger<br />

Eingriff in die Eigentumsrechte der<br />

Anteilseigner ist es, dass eine Wahl<br />

durch die Hauptversammlung oder die<br />

Entsendung unter Verletzung der Mindestquote<br />

nichtig sein soll, so dass die<br />

Plätze, die für das unterrepräsentierte<br />

Geschlecht vorgesehen sind, rechtlich<br />

unbesetzt bleiben („leerer Stuhl“).<br />

Im Übrigen ist es wenig überzeugend,<br />

wenn die Politik den Unternehmen<br />

gesetzliche Quoten vorschreiben<br />

will, sie selbst aber nicht erfüllt: Eine<br />

Frauenquote von 30 % wird derzeit<br />

auch in 140 der 225 größeren Unternehmen<br />

mit Staatsbeteiligung verfehlt.<br />

Die Politik sollte zunächst ihre eigenen<br />

Hausaufgaben erledigen, bevor sie<br />

den privaten Unternehmen gesetzliche<br />

Quotenvorgaben auferlegt, die den unternehmerischen<br />

Realitäten nicht gerecht<br />

werden.<br />

Anstatt lediglich die Symptome für<br />

die unterschiedliche Repräsentanz von<br />

Frauen und Männern in Führungspositionen<br />

durch die Vorgabe von gesetzlichen<br />

Quoten zu bekämpfen, sollte sich<br />

die Politik darauf konzentrieren, die Ursachen<br />

anzugehen. Es hat keinen Sinn,<br />

Quoten vorzugeben, wenn z. B. infolge<br />

ANTEIL VON FRAUEN IN FÜHRUNGSPOSITIONEN NIMMT STETIG ZU<br />

Frauenanteil in Führungspositionen, in %<br />

29,8<br />

30,0<br />

30,4<br />

28,0<br />

27,6<br />

28,1<br />

28,5<br />

28,9<br />

29,3<br />

27,1 27,1<br />

26,8<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Quelle: 5. Bilanz Chancengleichheit (2013), Bundesfamilienministerium

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