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GESCHÄFTSBERICHT 2014

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Wirtschaft und Finanzen<br />

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käme vor allem kleinen und mittleren<br />

Unternehmen zugute, denn sie können<br />

sich häufig den bürokratischen Aufwand<br />

und die administrativen Kosten, die<br />

durch unterschiedliche Regulierungen<br />

und Standards entstehen, nicht leisten,<br />

so dass diese Kosten für sie gravierende<br />

Markteintrittsbarrieren darstellen.<br />

Zudem fordert die BDA, dass TTIP<br />

für Investoren und beteiligte Staaten<br />

Rechtssicherheit bieten muss: Dabei<br />

kommt es auf die Balance zwischen<br />

dem erforderlichen Investitionsschutz<br />

und staatlicher Souveränität – beispielsweise<br />

zum Schutz von Gesundheit<br />

und Umwelt – an. Für Investoren<br />

ist die Sicherheit von Investitionen von<br />

zentraler Bedeutung. Die Tatsache,<br />

dass sowohl die Vereinigten Staaten<br />

als auch die Mitgliedstaaten der EU<br />

Rechtsstaaten sind, entbindet nicht<br />

von der Notwendigkeit, Investitionen<br />

rechtlich zu sichern. Denn auch in einem<br />

Rechtsstaat können ausländische<br />

Investitionen ohne entsprechende Vorkehrungen<br />

deutlich entwertet werden.<br />

Investitionsschutz soll u. a. Schutz vor<br />

Diskriminierung, kompensationsloser<br />

Enteignung sowie unbilliger und ungerechter<br />

Behandlung sicherstellen.<br />

Mit TTIP sollte die Chance zur Etablierung<br />

eines weltweit gültigen Standards<br />

beim Investorenschutz und den damit<br />

verbundenen Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren<br />

genutzt werden, der<br />

sich durch bessere Transparenz, Schutz<br />

der Staaten vor unseriösen Klagen<br />

und der Einführung eines Berufungsmechanismus<br />

auszeichnet. Darüber<br />

hinaus ist es sinnvoll, zur Vermeidung<br />

einer missbräuchlichen Nutzung des<br />

Schiedsgerichtsverfahrens in dem Abkommen<br />

u. a. den Grundsatz der regulatorischen<br />

Autonomie zu verankern,<br />

der klarstellt, dass eine Gesetzesänderung<br />

bzw. -verschärfung (beispielsweise<br />

in den Bereichen Umwelt sowie<br />

Gesundheits- und Verbraucherschutz)<br />

nicht automatisch als „enteignungsgleicher<br />

Eingriff“ auszulegen ist.<br />

Die BDA setzt sich darüber hinaus<br />

dafür ein, einen ausdrücklichen Verweis<br />

auf die im Jahr 1998 von der Internationalen<br />

Arbeitskonferenz angenommene<br />

„Erklärung über grundlegende Rechte<br />

und Pflichten bei der Arbeit“ in das<br />

TTIP-Abkommen aufzunehmen. Darin<br />

bekennen sich auch die USA dazu, zentrale<br />

Arbeitnehmerrechte zu respektieren,<br />

zu fördern und umzusetzen.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Inhalte > Volkswirtschaft<br />

> Globalisierung und TTIP

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