GESCHÄFTSBERICHT 2014
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BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />
ARBEITSGRUPPE BUNDESTEILHABEGESETZ<br />
GESTARTET<br />
Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD auf die Einführung eines<br />
Bundesteilhabegesetzes verständigt. Ziel ist es, die Eingliederung von Menschen<br />
mit Behinderung in die Gesellschaft zu verbessern und die Kommunen<br />
finanziell zu entlasten. Die Kosten der Eingliederungshilfe sind in den<br />
vergangenen Jahren stetig gestiegen und betrugen im Jahr 2011 bereits<br />
14,4 Mrd. € (brutto). Sie machen damit fast 60 % der kommunalen Sozialhilfeausgaben<br />
aus. Der Bund hat nun den Kommunen eine Kostenbeteiligung<br />
zugesagt.<br />
Die BDA setzt sich dafür ein, dass diese Beteiligung steuerfinanziert bleibt.<br />
Eine Finanzierung über die Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere<br />
durch eine stärkere Verlagerung der Kosten auf die Arbeitslosenversicherung<br />
oder die Pflegeversicherung, lehnt die BDA strikt ab. Es darf nicht<br />
passieren, dass der Bund den Kommunen als Sozialhilfeträger Entlastung<br />
verspricht, die Kosten dann aber an die Beitragszahler weitergereicht werden.<br />
Die BDA wird beim bevorstehenden Gesetz gebungsverfahren vor allem<br />
darauf achten und sich in den Gesetzgebungsprozess entsprechend<br />
einbringen.<br />
Es darf keine Verschiebebahnhöfe in Richtung Sozialversicherungen geben.<br />
Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen aus Steuermitteln finanziert<br />
werden. So ist z. B. die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in<br />
Werkstätten eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Schon heute finanziert<br />
die BA aus Beitragsmitteln gesamtgesellschaftliche Aufgaben in diesem<br />
Bereich. Im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich fördert sie<br />
Menschen mit Behinderung, obwohl diese keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung<br />
entrichten werden.<br />
Die Übergangsquote von Menschen<br />
aus Werkstätten für behinderte<br />
Menschen auf den Ersten Arbeitsmarkt<br />
liegt konstant bei nur<br />
0,1 %<br />
jährlich.<br />
Selbst bei Kostenerstattung durch den Bund darf es keine Übertragung<br />
der Zuständigkeit für den Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte<br />
Menschen auf die BA geben. Die Aufgaben der BA als Arbeitslosenversicherung<br />
sind auf eine vorübergehende Überbrückung von Arbeitslosigkeit<br />
und Integration in den ersten Arbeitsmarkt angelegt. Der Arbeitsbereich<br />
der Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist grundsätzlich für die<br />
gesamte Dauer des Erwerbslebens vorgesehen. Die Abgänge in den ersten<br />
Arbeitsmarkt sind marginal (unter 1 %).<br />
Die Kernanliegen der angedachten Reform, die Rechte von Menschen mit<br />
Behinderung zu stärken und bei der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe<br />
die Personenzentrierung der Leistungen zu schärfen, sind richtig. Im<br />
Vordergrund muss dabei stehen, das Recht auf Selbstbestimmung durch<br />
die Schaffung von Wahlmöglichkeiten der Betroffenen zwischen verschiedenen<br />
Angeboten zu stärken.<br />
Das Bundesarbeitsministerium hat sich entschlossen, vor Beginn des Gesetzgebungsverfahrens<br />
im Jahr 2015 eine umfassende Beteiligungsphase<br />
zu starten, die im Juli <strong>2014</strong> begonnen hat. Bis April 2015 sollen in einer<br />
Arbeitsgruppe unter Beteiligung der BDA Positionen diskutiert werden.<br />
Nähere Informationen unter<br />
www.arbeitgeber.de > Inhalte > Inklusion<br />
von Menschen mit Behinderung