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GESCHÄFTSBERICHT 2014

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BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

ARBEITSGRUPPE BUNDESTEILHABEGESETZ<br />

GESTARTET<br />

Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD auf die Einführung eines<br />

Bundesteilhabegesetzes verständigt. Ziel ist es, die Eingliederung von Menschen<br />

mit Behinderung in die Gesellschaft zu verbessern und die Kommunen<br />

finanziell zu entlasten. Die Kosten der Eingliederungshilfe sind in den<br />

vergangenen Jahren stetig gestiegen und betrugen im Jahr 2011 bereits<br />

14,4 Mrd. € (brutto). Sie machen damit fast 60 % der kommunalen Sozialhilfeausgaben<br />

aus. Der Bund hat nun den Kommunen eine Kostenbeteiligung<br />

zugesagt.<br />

Die BDA setzt sich dafür ein, dass diese Beteiligung steuerfinanziert bleibt.<br />

Eine Finanzierung über die Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere<br />

durch eine stärkere Verlagerung der Kosten auf die Arbeitslosenversicherung<br />

oder die Pflegeversicherung, lehnt die BDA strikt ab. Es darf nicht<br />

passieren, dass der Bund den Kommunen als Sozialhilfeträger Entlastung<br />

verspricht, die Kosten dann aber an die Beitragszahler weitergereicht werden.<br />

Die BDA wird beim bevorstehenden Gesetz gebungsverfahren vor allem<br />

darauf achten und sich in den Gesetzgebungsprozess entsprechend<br />

einbringen.<br />

Es darf keine Verschiebebahnhöfe in Richtung Sozialversicherungen geben.<br />

Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen aus Steuermitteln finanziert<br />

werden. So ist z. B. die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in<br />

Werkstätten eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Schon heute finanziert<br />

die BA aus Beitragsmitteln gesamtgesellschaftliche Aufgaben in diesem<br />

Bereich. Im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich fördert sie<br />

Menschen mit Behinderung, obwohl diese keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung<br />

entrichten werden.<br />

Die Übergangsquote von Menschen<br />

aus Werkstätten für behinderte<br />

Menschen auf den Ersten Arbeitsmarkt<br />

liegt konstant bei nur<br />

0,1 %<br />

jährlich.<br />

Selbst bei Kostenerstattung durch den Bund darf es keine Übertragung<br />

der Zuständigkeit für den Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte<br />

Menschen auf die BA geben. Die Aufgaben der BA als Arbeitslosenversicherung<br />

sind auf eine vorübergehende Überbrückung von Arbeitslosigkeit<br />

und Integration in den ersten Arbeitsmarkt angelegt. Der Arbeitsbereich<br />

der Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist grundsätzlich für die<br />

gesamte Dauer des Erwerbslebens vorgesehen. Die Abgänge in den ersten<br />

Arbeitsmarkt sind marginal (unter 1 %).<br />

Die Kernanliegen der angedachten Reform, die Rechte von Menschen mit<br />

Behinderung zu stärken und bei der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe<br />

die Personenzentrierung der Leistungen zu schärfen, sind richtig. Im<br />

Vordergrund muss dabei stehen, das Recht auf Selbstbestimmung durch<br />

die Schaffung von Wahlmöglichkeiten der Betroffenen zwischen verschiedenen<br />

Angeboten zu stärken.<br />

Das Bundesarbeitsministerium hat sich entschlossen, vor Beginn des Gesetzgebungsverfahrens<br />

im Jahr 2015 eine umfassende Beteiligungsphase<br />

zu starten, die im Juli <strong>2014</strong> begonnen hat. Bis April 2015 sollen in einer<br />

Arbeitsgruppe unter Beteiligung der BDA Positionen diskutiert werden.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Inhalte > Inklusion<br />

von Menschen mit Behinderung

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