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GESCHÄFTSBERICHT 2014

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Beschäftigung<br />

63<br />

des vom Bundesarbeitsministerium<br />

eingesetzten Forschungsbeirats, wird<br />

die Interessen der Wirtschaft dort weiterhin<br />

vertreten und bei der Veröffentlichung<br />

und Kommunikation der Forschungsergebnisse<br />

eng eingebunden<br />

werden.<br />

Großes Forschungsprogramm<br />

zur „Zukunft der<br />

Arbeit“ gestartet<br />

Das Bundesbildungsministerium erarbeitet<br />

derzeit einen neuen Forschungsschwerpunkt<br />

„Zukunft der<br />

Arbeit“. Dies erfolgt in Abstimmung<br />

mit den Sozialpartnern und Experten<br />

aus der Wissenschaft. Zielsetzung des<br />

Programms ist es, insbesondere im<br />

Hinblick auf technologische Entwicklungen<br />

neue Konzepte und Modelle für<br />

die Arbeit der Zukunft zu entwickeln,<br />

zu erproben und in die Praxis zu bringen.<br />

Entsprechend sollen technologische<br />

Innovationen, z. B. im Rahmen<br />

von Industrie 4.0, durch soziale Innovationen<br />

ergänzt werden, um die sehr<br />

hohe Arbeitsqualität in Deutschland<br />

auch in Zukunft zu erhalten. Das Ende<br />

<strong>2014</strong> startende Forschungsprogramm<br />

hat eine Laufzeit von sieben Jahren<br />

und ein Fördervolumen von insgesamt<br />

270 Mio. €.<br />

Unter dem Dach von „Zukunft der<br />

Arbeit“ wird derzeit eine erste Förderbekanntmachung<br />

„Arbeit in der digitalisierten<br />

Welt“ final abgestimmt. Diese<br />

soll Anfang 2015 veröffentlicht werden.<br />

Geplante Forschungsfragen sind u. a.<br />

die Optimierung mobiler Arbeitsinstrumente<br />

und Arbeitsplätze unter ergonomischen<br />

Aspekten oder auch die<br />

Flexibilisierung von Arbeit durch Digitalisierung.<br />

Bei der Konzeptionierung der Forschungsfragen<br />

hat die BDA deutlich<br />

gemacht, dass gerade die Chancen der<br />

Digitalisierung für die Beschäftigten<br />

und Betriebe in den Blick genommen<br />

werden müssen. Hierzu zählen z. B.<br />

Flexibilisierungspotenziale bezüglich<br />

Arbeitszeit und -ort. Um diese positive<br />

Grundausrichtung weiter zu stärken, ist<br />

die BDA neben GESAMTMETALL, dem<br />

ZDH, dem IW Köln sowie dem Institut<br />

für angewandte Arbeitswissenschaft<br />

Mitglied eines vom Bundesbildungsministerium<br />

einberufenen Expertenbeirats<br />

und wird das Forschungsvorhaben<br />

konstruktiv­ kritisch begleiten.<br />

Freiwilligkeit des INQA­<br />

Audits „Zukunftsfähige<br />

Unternehmenskultur“<br />

gewährleistet<br />

Das Bundesarbeitsministerium entwickelt<br />

seit 2013 das Audit „Zukunftsfähige<br />

Unternehmenskultur“ im Rahmen<br />

der Initiative Neue Qualität der Arbeit<br />

(INQA), das auf freiwilliger Basis an private<br />

und öffentliche Unternehmen vergeben<br />

werden soll. Diese Unternehmen<br />

sollen bei der Weiterentwicklung ihrer<br />

betrieblichen Personalpolitik in den<br />

vier INQA­ Themenfeldern „Personalführung“,<br />

„Chancengleichheit“ und „Diversity“,<br />

„Gesundheit“ sowie „Wissen“<br />

und „Kompetenz“ prozessorientiert begleitet<br />

werden. Im Juli <strong>2014</strong> wurde eine<br />

Pilotphase gestartet. Während dieser<br />

Pilotphase durchlaufen 100 Betriebe<br />

unterschiedlicher Art, Größe und Branche<br />

das INQA-Audit. Zielsetzung der<br />

Pilotphase ist es, u. a. zu überprüfen,<br />

ob die für die Befragung der Geschäftsleitung<br />

bzw. der Beschäftigten eingesetzten<br />

Fragebögen zur Bestimmung<br />

des personalpolitischen Status quo in<br />

den Unternehmen überhaupt praktikabel<br />

sind.<br />

Die BDA hat sich dafür eingesetzt,<br />

dass im Rahmen des INQA-Audits neben<br />

der Mitarbeiterorientierung auch<br />

die Kundenorientierung sowie die Beachtung<br />

ökonomischer Gegebenheiten<br />

als entscheidend für die Zukunftsfähigkeit<br />

von Unternehmen bewertet<br />

werden. Noch in Abstimmung mit<br />

der BDA befindet sich ein entsprechender<br />

Kriterienkatalog, der als<br />

Orientierungsrahmen dienen und die<br />

Auditoren bei der Einschätzung der betrieblichen<br />

Personalpolitik unterstützen<br />

soll. Die BDA setzt sich dafür ein,<br />

dass die derzeit gewährleistete Freiwilligkeit<br />

des Audits dauerhaft erhalten<br />

bleibt und die entwickelten Kriterien<br />

nicht zu verbindlichen Mindeststandards<br />

entwickelt werden.

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