GESCHÄFTSBERICHT 2014
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Beschäftigung<br />
63<br />
des vom Bundesarbeitsministerium<br />
eingesetzten Forschungsbeirats, wird<br />
die Interessen der Wirtschaft dort weiterhin<br />
vertreten und bei der Veröffentlichung<br />
und Kommunikation der Forschungsergebnisse<br />
eng eingebunden<br />
werden.<br />
Großes Forschungsprogramm<br />
zur „Zukunft der<br />
Arbeit“ gestartet<br />
Das Bundesbildungsministerium erarbeitet<br />
derzeit einen neuen Forschungsschwerpunkt<br />
„Zukunft der<br />
Arbeit“. Dies erfolgt in Abstimmung<br />
mit den Sozialpartnern und Experten<br />
aus der Wissenschaft. Zielsetzung des<br />
Programms ist es, insbesondere im<br />
Hinblick auf technologische Entwicklungen<br />
neue Konzepte und Modelle für<br />
die Arbeit der Zukunft zu entwickeln,<br />
zu erproben und in die Praxis zu bringen.<br />
Entsprechend sollen technologische<br />
Innovationen, z. B. im Rahmen<br />
von Industrie 4.0, durch soziale Innovationen<br />
ergänzt werden, um die sehr<br />
hohe Arbeitsqualität in Deutschland<br />
auch in Zukunft zu erhalten. Das Ende<br />
<strong>2014</strong> startende Forschungsprogramm<br />
hat eine Laufzeit von sieben Jahren<br />
und ein Fördervolumen von insgesamt<br />
270 Mio. €.<br />
Unter dem Dach von „Zukunft der<br />
Arbeit“ wird derzeit eine erste Förderbekanntmachung<br />
„Arbeit in der digitalisierten<br />
Welt“ final abgestimmt. Diese<br />
soll Anfang 2015 veröffentlicht werden.<br />
Geplante Forschungsfragen sind u. a.<br />
die Optimierung mobiler Arbeitsinstrumente<br />
und Arbeitsplätze unter ergonomischen<br />
Aspekten oder auch die<br />
Flexibilisierung von Arbeit durch Digitalisierung.<br />
Bei der Konzeptionierung der Forschungsfragen<br />
hat die BDA deutlich<br />
gemacht, dass gerade die Chancen der<br />
Digitalisierung für die Beschäftigten<br />
und Betriebe in den Blick genommen<br />
werden müssen. Hierzu zählen z. B.<br />
Flexibilisierungspotenziale bezüglich<br />
Arbeitszeit und -ort. Um diese positive<br />
Grundausrichtung weiter zu stärken, ist<br />
die BDA neben GESAMTMETALL, dem<br />
ZDH, dem IW Köln sowie dem Institut<br />
für angewandte Arbeitswissenschaft<br />
Mitglied eines vom Bundesbildungsministerium<br />
einberufenen Expertenbeirats<br />
und wird das Forschungsvorhaben<br />
konstruktiv kritisch begleiten.<br />
Freiwilligkeit des INQA<br />
Audits „Zukunftsfähige<br />
Unternehmenskultur“<br />
gewährleistet<br />
Das Bundesarbeitsministerium entwickelt<br />
seit 2013 das Audit „Zukunftsfähige<br />
Unternehmenskultur“ im Rahmen<br />
der Initiative Neue Qualität der Arbeit<br />
(INQA), das auf freiwilliger Basis an private<br />
und öffentliche Unternehmen vergeben<br />
werden soll. Diese Unternehmen<br />
sollen bei der Weiterentwicklung ihrer<br />
betrieblichen Personalpolitik in den<br />
vier INQA Themenfeldern „Personalführung“,<br />
„Chancengleichheit“ und „Diversity“,<br />
„Gesundheit“ sowie „Wissen“<br />
und „Kompetenz“ prozessorientiert begleitet<br />
werden. Im Juli <strong>2014</strong> wurde eine<br />
Pilotphase gestartet. Während dieser<br />
Pilotphase durchlaufen 100 Betriebe<br />
unterschiedlicher Art, Größe und Branche<br />
das INQA-Audit. Zielsetzung der<br />
Pilotphase ist es, u. a. zu überprüfen,<br />
ob die für die Befragung der Geschäftsleitung<br />
bzw. der Beschäftigten eingesetzten<br />
Fragebögen zur Bestimmung<br />
des personalpolitischen Status quo in<br />
den Unternehmen überhaupt praktikabel<br />
sind.<br />
Die BDA hat sich dafür eingesetzt,<br />
dass im Rahmen des INQA-Audits neben<br />
der Mitarbeiterorientierung auch<br />
die Kundenorientierung sowie die Beachtung<br />
ökonomischer Gegebenheiten<br />
als entscheidend für die Zukunftsfähigkeit<br />
von Unternehmen bewertet<br />
werden. Noch in Abstimmung mit<br />
der BDA befindet sich ein entsprechender<br />
Kriterienkatalog, der als<br />
Orientierungsrahmen dienen und die<br />
Auditoren bei der Einschätzung der betrieblichen<br />
Personalpolitik unterstützen<br />
soll. Die BDA setzt sich dafür ein,<br />
dass die derzeit gewährleistete Freiwilligkeit<br />
des Audits dauerhaft erhalten<br />
bleibt und die entwickelten Kriterien<br />
nicht zu verbindlichen Mindeststandards<br />
entwickelt werden.