GESCHÄFTSBERICHT 2014
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BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />
4 Mio.<br />
Rund<br />
Arbeitskräfte werden bis 2035 fehlen,<br />
bereits 2020 könnte die Lücke<br />
bei 1,7 Mio. liegen.<br />
Fachkräftesicherung<br />
weiterhin Priorität geben<br />
Bereits heute sind in Deutschland<br />
Fachkräfteengpässe zu verzeichnen.<br />
Bislang konzentrieren sich diese noch<br />
auf bestimmte Regionen, Branchen<br />
und Berufe – es mehren sich aber Anzeichen<br />
für eine breite Fachkräftelücke.<br />
Dies hängt insbesondere mit den<br />
bereits jetzt spürbaren Auswirkungen<br />
der demografischen Entwicklung zusammen.<br />
Bei einer unterstellten jährlichen<br />
Nettozuwanderung von 200.000<br />
würde die Zahl der Personen im erwerbsfähigen<br />
Alter bereits bis 2030 von<br />
knapp 50 Mio. auf 42 Mio. und bis 2035<br />
sogar auf unter 40 Mio. sinken.<br />
Die BDA hat sich frühzeitig dafür<br />
eingesetzt, das Thema „Fachkräftesicherung“<br />
ganz oben auf die politische<br />
Agenda zu setzen, und kurz nach der Finanzkrise<br />
2008/2009 Vorschläge für ein<br />
schlüssiges Gesamtkonzept zur Fachkräftesicherung<br />
vorgelegt. Zahlreiche<br />
richtige Reformen und Initiativen wurden<br />
seitdem von Politik und Wirtschaft<br />
auf den Weg gebracht. Die Bemühungen,<br />
inländische Arbeitsmarktpotenziale<br />
vor allem von Frauen, Älteren<br />
sowie Menschen mit Behinderung und<br />
Migrationshintergrund bestmöglich zu<br />
erschließen und so zusätzliche Fachkräfte<br />
zu gewinnen, müssen weiter<br />
intensiviert werden. Daher begrüßt die<br />
BDA die Initiative des Bundesarbeitsministeriums,<br />
mit einer neuen „Partnerschaft<br />
für Fachkräfte“ gemeinsam mit<br />
den Sozialpartnern weitere Handlungsansätze<br />
zu identifizieren. Unverzichtbar<br />
sind überdies weitere Schritte, um die<br />
nötige parallele, gezielte Zuwanderung<br />
qualifizierter Fachkräfte voranzubringen.<br />
Die richtigen Weichen dafür<br />
wurden durch Reformen im Zuwanderungsrecht<br />
gestellt. Sie sind jedoch<br />
noch nicht ausreichend bei Fachkräften<br />
im Ausland bekannt. Hier muss insbesondere<br />
seitens der Behörden im Sinne<br />
einer gelebten Willkommenskultur<br />
noch zielgerechter für Deutschland als<br />
Zuwanderungsland geworben werden.<br />
Gleichzeitig müssen Frühverrentungsanreize,<br />
wie die bereits beschlossene<br />
Rente mit 63 oder die vorgeschlagene<br />
Teilrente oder das Alters- bzw. Arbeitssicherungsgeld,<br />
vermieden werden. Sie<br />
wären erhebliche Rückschritte auch<br />
bei der Fachkräftesicherung.<br />
Nähere Informationen unter<br />
www.arbeitgeber.de > Inhalte ><br />
Beschäftigung > Fachkräftesicherung<br />
Potenzialzuwanderung weiterentwickeln<br />
und ausbauen<br />
Das Zuwanderungsrecht wurde in den<br />
letzten Jahren gerade auch auf Drängen<br />
der BDA reformiert und der Arbeitsmarkt<br />
für qualifizierte Fachkräfte,<br />
die einen Arbeitsplatz in Deutschland<br />
gefunden haben, spürbar geöffnet.<br />
Für eine auch langfristig greifende<br />
Strategie zur Sicherung der Fachkräftebedarfe<br />
sollte das Zuwanderungsrecht<br />
darüber hinaus weiterentwickelt<br />
werden, vor allem im Bereich der Zuwanderung<br />
von Fachkräften, die noch<br />
keinen konkreten Arbeitsplatz haben,<br />
dafür aber die Qualifikationen und die<br />
notwendigen Sprachkenntnisse besitzen,<br />
um schnell einen Arbeitsplatz in<br />
Deutschland zu finden.<br />
Einen wichtigen Ansatzpunkt für<br />
die Entwicklung einer solchen Potenzialzuwanderung<br />
stellt der Aufenthaltstitel<br />
zur Arbeitsplatzsuche für<br />
qualifizierte Fachkräfte im akademischen<br />
Bereich dar. Dieser ist allerdings<br />
noch bis zum 1. August 2016<br />
befristet. Entsprechend der Forderung<br />
der BDA wurde die Entfristung dieser<br />
Regelung im vom Bundeskabinett<br />
am 3. Dezember <strong>2014</strong> beschlossenen<br />
Gesetzentwurf zur Neubestimmung<br />
des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung<br />
aufgenommen.<br />
Auch Fachkräfte in Mangelberufen<br />
unterhalb des akademischen Niveaus<br />
sollten die Möglichkeit erhalten, zur<br />
Arbeitsplatzsuche nach Deutschland<br />
zu kommen. Diese Möglichkeit sollten<br />
Personen erhalten, die ihre Berufsqualifikation<br />
im Ausland erworben haben<br />
und hier eine der beruflichen Qualifikation<br />
entsprechende Beschäftigung<br />
in einem staatlich anerkannten oder<br />
vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf<br />
aufnehmen wollen. Zu begrüßen<br />
ist der in diese Richtung weisende, von<br />
dem Gesetzentwurf vorgesehene Aufenthaltstitel<br />
zur Anerkennung ausländischer<br />
Berufsqualifikationen.