06.05.2015 Aufrufe

GESCHÄFTSBERICHT 2014

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

72<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Weichen mit Entwurf für<br />

EU- Pensionsfondsrichtlinie<br />

falsch gestellt<br />

Die Europäische Kommission hat am<br />

27. März <strong>2014</strong> ihren Vorschlag zur Überarbeitung<br />

der EU-Pensionsfondsrichtlinie<br />

vorgelegt, mit dem die aufsichtsrechtlichen<br />

Vorgaben für Einrichtungen<br />

der betrieblichen Altersvorsorge neu<br />

gefasst werden sollen.<br />

Die Weichen werden mit diesem<br />

Vorschlag für Pensionskassen und Pensionsfonds<br />

falsch gestellt. Der Richtlinienvorschlag<br />

würde in Deutschland<br />

die betriebliche Altersvorsorge mit zusätzlicher<br />

Bürokratie belasten und ihre<br />

Organisation erschweren. Vorbild des<br />

jetzigen Entwurfs ist das für Versicherungen<br />

entwickelte Solvency-II-Konzept.<br />

So wäre z. B. nach den Vorgaben<br />

des Entwurfs nicht mehr gewährleistet,<br />

dass die Arbeitgeber die Verwaltung<br />

ihrer eigenen Pensionskassen selbst<br />

durchführen dürfen. Zudem zeigen z. B.<br />

die hochdetaillierten und komplexen<br />

Vorgaben zur Information der Berechtigten,<br />

dass mit diesem Vorschlag keine<br />

Mindeststandards vorgesehen sind,<br />

sondern eine Vollharmonisierung der<br />

Aufsicht angestrebt wird. Zwar ist zu<br />

begrüßen, dass der Entwurf nicht die<br />

ursprünglich vorgesehenen Eigenmittelvorgaben<br />

nach Solvency II enthält,<br />

die die betriebliche Altersvorsorge milliardenschwer<br />

belastet und existenziell<br />

bedroht hätten. Hierauf hat die BDA<br />

KRANKENKASSEN ERHEBEN AB 2015 EINEN KASSENINDIVIDUELLEN<br />

ZUSATZBEITRAGSSATZ – ARBEITGEBERANTEIL BLEIBT BEI 7,3 %<br />

in % des beitragspflichtigen<br />

Arbeitsentgelts<br />

8,2<br />

0,9<br />

7,3<br />

Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Versicherte<br />

Allgemeiner Beitragssatz Versicherte<br />

Beitragssatz Arbeitgeber<br />

7,3 7,3<br />

Mit dem GKV-Finanzstruktur- und<br />

Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz<br />

(GKV-FQWG) wird ab 1. Januar 2015<br />

der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen<br />

Krankenversicherung von<br />

15,5 % auf 14,6 % gesenkt. Aus dem<br />

kasseneinheitlichen Sonderbeitrag von<br />

0,9 Prozentpunkten wird ein kassenindividueller<br />

Zusatzbeitrag.<br />

2015 werden die geschätzten Ausgaben<br />

aller gesetzlichen Krankenkassen<br />

bei 209,5 Mrd. € liegen und<br />

damit die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds<br />

i. H. v. 198,3 Mrd. € um<br />

11,2 Mrd. € übersteigen. Aus diesem<br />

Differenzbetrag errechnet sich für die<br />

gesetzlichen Kranken kassen insgesamt<br />

ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag<br />

von 0,9 Prozentpunkten zulasten<br />

allein der Krankenkassen mitglieder.<br />

Die von den einzelnen Krankenkassen<br />

erhobenen Zusatzbeitragssätze können<br />

davon – teilweise auch erheblich –<br />

nach oben oder unten abweichen.<br />

<strong>2014</strong> 2015<br />

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, eigene Darstellung der BDA, <strong>2014</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!