GESCHÄFTSBERICHT 2014
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BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />
Weichen mit Entwurf für<br />
EU- Pensionsfondsrichtlinie<br />
falsch gestellt<br />
Die Europäische Kommission hat am<br />
27. März <strong>2014</strong> ihren Vorschlag zur Überarbeitung<br />
der EU-Pensionsfondsrichtlinie<br />
vorgelegt, mit dem die aufsichtsrechtlichen<br />
Vorgaben für Einrichtungen<br />
der betrieblichen Altersvorsorge neu<br />
gefasst werden sollen.<br />
Die Weichen werden mit diesem<br />
Vorschlag für Pensionskassen und Pensionsfonds<br />
falsch gestellt. Der Richtlinienvorschlag<br />
würde in Deutschland<br />
die betriebliche Altersvorsorge mit zusätzlicher<br />
Bürokratie belasten und ihre<br />
Organisation erschweren. Vorbild des<br />
jetzigen Entwurfs ist das für Versicherungen<br />
entwickelte Solvency-II-Konzept.<br />
So wäre z. B. nach den Vorgaben<br />
des Entwurfs nicht mehr gewährleistet,<br />
dass die Arbeitgeber die Verwaltung<br />
ihrer eigenen Pensionskassen selbst<br />
durchführen dürfen. Zudem zeigen z. B.<br />
die hochdetaillierten und komplexen<br />
Vorgaben zur Information der Berechtigten,<br />
dass mit diesem Vorschlag keine<br />
Mindeststandards vorgesehen sind,<br />
sondern eine Vollharmonisierung der<br />
Aufsicht angestrebt wird. Zwar ist zu<br />
begrüßen, dass der Entwurf nicht die<br />
ursprünglich vorgesehenen Eigenmittelvorgaben<br />
nach Solvency II enthält,<br />
die die betriebliche Altersvorsorge milliardenschwer<br />
belastet und existenziell<br />
bedroht hätten. Hierauf hat die BDA<br />
KRANKENKASSEN ERHEBEN AB 2015 EINEN KASSENINDIVIDUELLEN<br />
ZUSATZBEITRAGSSATZ – ARBEITGEBERANTEIL BLEIBT BEI 7,3 %<br />
in % des beitragspflichtigen<br />
Arbeitsentgelts<br />
8,2<br />
0,9<br />
7,3<br />
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Versicherte<br />
Allgemeiner Beitragssatz Versicherte<br />
Beitragssatz Arbeitgeber<br />
7,3 7,3<br />
Mit dem GKV-Finanzstruktur- und<br />
Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz<br />
(GKV-FQWG) wird ab 1. Januar 2015<br />
der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen<br />
Krankenversicherung von<br />
15,5 % auf 14,6 % gesenkt. Aus dem<br />
kasseneinheitlichen Sonderbeitrag von<br />
0,9 Prozentpunkten wird ein kassenindividueller<br />
Zusatzbeitrag.<br />
2015 werden die geschätzten Ausgaben<br />
aller gesetzlichen Krankenkassen<br />
bei 209,5 Mrd. € liegen und<br />
damit die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds<br />
i. H. v. 198,3 Mrd. € um<br />
11,2 Mrd. € übersteigen. Aus diesem<br />
Differenzbetrag errechnet sich für die<br />
gesetzlichen Kranken kassen insgesamt<br />
ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag<br />
von 0,9 Prozentpunkten zulasten<br />
allein der Krankenkassen mitglieder.<br />
Die von den einzelnen Krankenkassen<br />
erhobenen Zusatzbeitragssätze können<br />
davon – teilweise auch erheblich –<br />
nach oben oder unten abweichen.<br />
<strong>2014</strong> 2015<br />
Quellen: Bundesgesundheitsministerium, eigene Darstellung der BDA, <strong>2014</strong>