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GESCHÄFTSBERICHT 2014

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Arbeits- und Tarifrecht<br />

11<br />

jährliche Diskussion über die Anpassung<br />

des Mindestlohns stünde im Widerspruch<br />

zu den Laufzeiten vieler tariflicher<br />

Vereinbarungen, die dadurch<br />

hätten in Frage gestellt werden können.<br />

BDA und DGB sind sich einig, dass sich<br />

die Anpassung des Mindestlohns am<br />

Tarifindex des Statistischen Bundesamts<br />

orientieren soll. Eine Abweichung<br />

soll nur im Konsens möglich sein.<br />

Die vorgesehene Mindestlohnkommission<br />

hat nichts mit Tarifautonomie<br />

zu tun. Sie ist keine Kommission der<br />

Tarifpartner, sondern der Bundesregierung.<br />

Sie darf daher auch kein Ort für<br />

Tarifverhandlungen sein. Das Gesetz<br />

sieht vor, dass die Bundesregierung je<br />

drei stimmberechtigte Mitglieder auf<br />

Vorschlag der Spitzenorganisationen<br />

der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer<br />

beruft. Der Vorsitz der Kommission<br />

wird auf gemeinsamen Vorschlag<br />

der Sozialpartner bestimmt werden.<br />

Kommt eine Einigung der Sozialpartner<br />

über den stimmberechtigten Vorsitzenden<br />

nicht zustande, entscheidet<br />

das Los, und im Folgenden wechselt<br />

der Vorsitz alternierend zwischen dem<br />

Vorschlag der Arbeitgeber und der Gewerkschaften.<br />

Trotz weiterer Korrekturen im Gesetzgebungsverfahren<br />

wird der gesetzliche<br />

Mindestlohn gerade für Berufseinsteiger<br />

mit Vermittlungshemmnissen<br />

und für die Schwächsten am Arbeitsmarkt<br />

eine erhebliche Barriere für den<br />

Einstieg in Arbeit bedeuten. Das gilt<br />

aufgrund der Altersgrenze von 18 Jahren<br />

u. a. für junge Menschen, die nicht<br />

ausbildungsfähig sind oder nur mit erheblichem<br />

Aufwand ausbildungsbereit<br />

gemacht werden können. Für solche<br />

Arbeitnehmer hätte es angemessene<br />

Abweichungsmöglichkeiten geben<br />

müssen, um den individuellen Fähigkeiten<br />

und Kenntnissen sowie den ganz<br />

8,50 €<br />

Mindestlohn beschränken die Tarifautonomie,<br />

belasten den Arbeitsmarkt<br />

und errichten gerade für<br />

Schwache Barrieren beim Einstieg<br />

in Arbeit.<br />

MINDESTLOHN MINDERT EINSTIEGSCHANCEN<br />

Erfahrungen mit gesetzlichen Mindestlöhnen belegen, dass in Ländern, in<br />

denen gesetzliche Mindestlöhne besonders hoch sind, auch die Arbeitslosigkeit<br />

junger Menschen signifikant höher ist als in Deutschland (so z. B. Frankreich<br />

und Belgien).<br />

Jugendarbeitslosigkeit, in %<br />

26,0 25,8<br />

23,4<br />

20,8<br />

7,8<br />

IE FR BE GB DE<br />

Quelle: Eurostat, <strong>2014</strong>

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