GESCHÄFTSBERICHT 2014
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Arbeits- und Tarifrecht<br />
11<br />
jährliche Diskussion über die Anpassung<br />
des Mindestlohns stünde im Widerspruch<br />
zu den Laufzeiten vieler tariflicher<br />
Vereinbarungen, die dadurch<br />
hätten in Frage gestellt werden können.<br />
BDA und DGB sind sich einig, dass sich<br />
die Anpassung des Mindestlohns am<br />
Tarifindex des Statistischen Bundesamts<br />
orientieren soll. Eine Abweichung<br />
soll nur im Konsens möglich sein.<br />
Die vorgesehene Mindestlohnkommission<br />
hat nichts mit Tarifautonomie<br />
zu tun. Sie ist keine Kommission der<br />
Tarifpartner, sondern der Bundesregierung.<br />
Sie darf daher auch kein Ort für<br />
Tarifverhandlungen sein. Das Gesetz<br />
sieht vor, dass die Bundesregierung je<br />
drei stimmberechtigte Mitglieder auf<br />
Vorschlag der Spitzenorganisationen<br />
der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer<br />
beruft. Der Vorsitz der Kommission<br />
wird auf gemeinsamen Vorschlag<br />
der Sozialpartner bestimmt werden.<br />
Kommt eine Einigung der Sozialpartner<br />
über den stimmberechtigten Vorsitzenden<br />
nicht zustande, entscheidet<br />
das Los, und im Folgenden wechselt<br />
der Vorsitz alternierend zwischen dem<br />
Vorschlag der Arbeitgeber und der Gewerkschaften.<br />
Trotz weiterer Korrekturen im Gesetzgebungsverfahren<br />
wird der gesetzliche<br />
Mindestlohn gerade für Berufseinsteiger<br />
mit Vermittlungshemmnissen<br />
und für die Schwächsten am Arbeitsmarkt<br />
eine erhebliche Barriere für den<br />
Einstieg in Arbeit bedeuten. Das gilt<br />
aufgrund der Altersgrenze von 18 Jahren<br />
u. a. für junge Menschen, die nicht<br />
ausbildungsfähig sind oder nur mit erheblichem<br />
Aufwand ausbildungsbereit<br />
gemacht werden können. Für solche<br />
Arbeitnehmer hätte es angemessene<br />
Abweichungsmöglichkeiten geben<br />
müssen, um den individuellen Fähigkeiten<br />
und Kenntnissen sowie den ganz<br />
8,50 €<br />
Mindestlohn beschränken die Tarifautonomie,<br />
belasten den Arbeitsmarkt<br />
und errichten gerade für<br />
Schwache Barrieren beim Einstieg<br />
in Arbeit.<br />
MINDESTLOHN MINDERT EINSTIEGSCHANCEN<br />
Erfahrungen mit gesetzlichen Mindestlöhnen belegen, dass in Ländern, in<br />
denen gesetzliche Mindestlöhne besonders hoch sind, auch die Arbeitslosigkeit<br />
junger Menschen signifikant höher ist als in Deutschland (so z. B. Frankreich<br />
und Belgien).<br />
Jugendarbeitslosigkeit, in %<br />
26,0 25,8<br />
23,4<br />
20,8<br />
7,8<br />
IE FR BE GB DE<br />
Quelle: Eurostat, <strong>2014</strong>