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GESCHÄFTSBERICHT 2014

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BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Unternehmen und der Fortbestand von<br />

Arbeitsplätzen auch zukünftig nicht<br />

durch die Erbschaftsteuer gefährdet<br />

werden. Dies gilt auch mit Blick auf die<br />

internationale Wettbewerbsfähigkeit<br />

des Standorts Deutschland. Denn die<br />

erbschaftsteuerliche Verschonung des<br />

Betriebsvermögens stellt in den Industrienationen<br />

nicht die Ausnahme, sondern<br />

die Regel dar.<br />

Steuerverfahrensrecht<br />

vereinfachen und ELStAM-<br />

Verfahren optimieren<br />

Zwischen dem Bundesfinanzministerium<br />

und den Bundesländern laufen seit<br />

Anfang <strong>2014</strong> Beratungen zur Vereinfachung<br />

des Steuerverfahrensrechts.<br />

Diese werden voraussichtlich Anfang<br />

2015 in eine Gesetzesinitiative münden.<br />

Dabei wird insbesondere die weitere<br />

Anpassung des Steuerrechts an<br />

moderne Informations- und Kommunikationstechnologien<br />

im Mittelpunkt<br />

stehen.<br />

Die BDA hat gemeinsam mit sieben<br />

weiteren Spitzenverbänden der deutschen<br />

gewerblichen Wirtschaft einen<br />

Katalog mit konkreten Vorschlägen<br />

zur Vereinfachung des Steuerverfahrensrechts<br />

erarbeitet. Die Vorschläge<br />

wurden im März <strong>2014</strong> dem Bundesfinanzministerium<br />

übermittelt und in die<br />

Bund-Länder-Beratungen eingebracht.<br />

Ziel ist, den erheblichen Kosten- und<br />

Bürokratieaufwand zu reduzieren, den<br />

die Erfüllung der steuerlichen Pflichten<br />

bei den Unternehmen verursacht. Dies<br />

gilt insbesondere bei der Steuerabführung<br />

für Dritte (z. B. Lohnsteuer), für<br />

welche die Unternehmen von der Finanzverwaltung<br />

entschädigungslos in<br />

die Pflicht genommen werden.<br />

In diesem Zusammenhang hat sich<br />

die BDA erfolgreich für eine Optimierung<br />

des Verfahrens der elektronischen<br />

Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)<br />

eingesetzt. Wesentliche weitere Forderungen<br />

der BDA wurden bereits berücksichtigt<br />

oder befinden sich in der<br />

Vorbereitung zur Umsetzung im Jahr<br />

2015: So wurden von Seiten der Finanzverwaltung<br />

die technischen Kapazitäten<br />

zur rechtzeitigen Auslieferung<br />

der monatlichen Änderungslisten<br />

ausgebaut. Damit sollen Verzögerungen,<br />

die für die Entgeltabrechnung in<br />

der betrieblichen Praxis sehr problematisch<br />

sind, zukünftig ausgeschlossen<br />

werden. Zudem werden Probleme<br />

bei der Anmeldung von Arbeitnehmern,<br />

die vor allem bei Zuzügen aus<br />

dem Ausland auftreten, mit dem Zollkodexanpassungsgesetz<br />

bis Ende <strong>2014</strong><br />

behoben. Weitere von der BDA geforderte<br />

Optimierungen, wie die Implementierung<br />

einer Stornofunktion für<br />

einfachere Korrekturen und die Ablösung<br />

der Papierbescheinigungen zur<br />

Beitragshöhe privater Krankenversicherungen,<br />

sollen 2015 auf den Weg<br />

gebracht werden.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Inhalte ><br />

Volkswirtschaft > Steuerpolitik<br />

EEG-Reform nur erster<br />

Schritt: zügigere Marktintegration<br />

notwendig<br />

Am 1. August <strong>2014</strong> ist die Reform des<br />

Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)<br />

in Kraft getreten, nachdem die Bundesregierung<br />

letzte kritische Punkte<br />

mit der EU-Kommission im Juli <strong>2014</strong><br />

ausgeräumt hatte. Mit der Neufassung<br />

soll die aus dem Ruder laufende<br />

Kostendynamik bei den Strompreisen<br />

durchbrochen und die Planbarkeit des<br />

Zubaus neuer Anlagen erhöht werden.<br />

Zentrale Elemente der Reform sind die<br />

Begrenzung des jährlichen Zubaus von<br />

Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen)<br />

je nach Energieform sowie eine<br />

stufenweise Absenkung der Förderungshöhe<br />

für neue Anlagen, die nach<br />

dem 1. August <strong>2014</strong> in Betrieb genommen<br />

werden.<br />

Erst von 2017 an soll die pauschale<br />

Einspeisevergütung durch Versteigerung<br />

der Förderung in Ausschreibungen<br />

abgelöst werden. Nach dem<br />

kurz vor dem Beschluss eskalierten<br />

Streit mit der EU-Kommission über<br />

die Behandlung von Eigenstrom hat<br />

die Bundesregierung zudem durchgesetzt,<br />

dass bestehende EE-Anlagen<br />

zur Eigenversorgung bis Ende 2016 von<br />

der EEG-Umlage befreit bleiben und

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