GESCHÄFTSBERICHT 2014
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BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />
Unternehmen und der Fortbestand von<br />
Arbeitsplätzen auch zukünftig nicht<br />
durch die Erbschaftsteuer gefährdet<br />
werden. Dies gilt auch mit Blick auf die<br />
internationale Wettbewerbsfähigkeit<br />
des Standorts Deutschland. Denn die<br />
erbschaftsteuerliche Verschonung des<br />
Betriebsvermögens stellt in den Industrienationen<br />
nicht die Ausnahme, sondern<br />
die Regel dar.<br />
Steuerverfahrensrecht<br />
vereinfachen und ELStAM-<br />
Verfahren optimieren<br />
Zwischen dem Bundesfinanzministerium<br />
und den Bundesländern laufen seit<br />
Anfang <strong>2014</strong> Beratungen zur Vereinfachung<br />
des Steuerverfahrensrechts.<br />
Diese werden voraussichtlich Anfang<br />
2015 in eine Gesetzesinitiative münden.<br />
Dabei wird insbesondere die weitere<br />
Anpassung des Steuerrechts an<br />
moderne Informations- und Kommunikationstechnologien<br />
im Mittelpunkt<br />
stehen.<br />
Die BDA hat gemeinsam mit sieben<br />
weiteren Spitzenverbänden der deutschen<br />
gewerblichen Wirtschaft einen<br />
Katalog mit konkreten Vorschlägen<br />
zur Vereinfachung des Steuerverfahrensrechts<br />
erarbeitet. Die Vorschläge<br />
wurden im März <strong>2014</strong> dem Bundesfinanzministerium<br />
übermittelt und in die<br />
Bund-Länder-Beratungen eingebracht.<br />
Ziel ist, den erheblichen Kosten- und<br />
Bürokratieaufwand zu reduzieren, den<br />
die Erfüllung der steuerlichen Pflichten<br />
bei den Unternehmen verursacht. Dies<br />
gilt insbesondere bei der Steuerabführung<br />
für Dritte (z. B. Lohnsteuer), für<br />
welche die Unternehmen von der Finanzverwaltung<br />
entschädigungslos in<br />
die Pflicht genommen werden.<br />
In diesem Zusammenhang hat sich<br />
die BDA erfolgreich für eine Optimierung<br />
des Verfahrens der elektronischen<br />
Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)<br />
eingesetzt. Wesentliche weitere Forderungen<br />
der BDA wurden bereits berücksichtigt<br />
oder befinden sich in der<br />
Vorbereitung zur Umsetzung im Jahr<br />
2015: So wurden von Seiten der Finanzverwaltung<br />
die technischen Kapazitäten<br />
zur rechtzeitigen Auslieferung<br />
der monatlichen Änderungslisten<br />
ausgebaut. Damit sollen Verzögerungen,<br />
die für die Entgeltabrechnung in<br />
der betrieblichen Praxis sehr problematisch<br />
sind, zukünftig ausgeschlossen<br />
werden. Zudem werden Probleme<br />
bei der Anmeldung von Arbeitnehmern,<br />
die vor allem bei Zuzügen aus<br />
dem Ausland auftreten, mit dem Zollkodexanpassungsgesetz<br />
bis Ende <strong>2014</strong><br />
behoben. Weitere von der BDA geforderte<br />
Optimierungen, wie die Implementierung<br />
einer Stornofunktion für<br />
einfachere Korrekturen und die Ablösung<br />
der Papierbescheinigungen zur<br />
Beitragshöhe privater Krankenversicherungen,<br />
sollen 2015 auf den Weg<br />
gebracht werden.<br />
Nähere Informationen unter<br />
www.arbeitgeber.de > Inhalte ><br />
Volkswirtschaft > Steuerpolitik<br />
EEG-Reform nur erster<br />
Schritt: zügigere Marktintegration<br />
notwendig<br />
Am 1. August <strong>2014</strong> ist die Reform des<br />
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)<br />
in Kraft getreten, nachdem die Bundesregierung<br />
letzte kritische Punkte<br />
mit der EU-Kommission im Juli <strong>2014</strong><br />
ausgeräumt hatte. Mit der Neufassung<br />
soll die aus dem Ruder laufende<br />
Kostendynamik bei den Strompreisen<br />
durchbrochen und die Planbarkeit des<br />
Zubaus neuer Anlagen erhöht werden.<br />
Zentrale Elemente der Reform sind die<br />
Begrenzung des jährlichen Zubaus von<br />
Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen)<br />
je nach Energieform sowie eine<br />
stufenweise Absenkung der Förderungshöhe<br />
für neue Anlagen, die nach<br />
dem 1. August <strong>2014</strong> in Betrieb genommen<br />
werden.<br />
Erst von 2017 an soll die pauschale<br />
Einspeisevergütung durch Versteigerung<br />
der Förderung in Ausschreibungen<br />
abgelöst werden. Nach dem<br />
kurz vor dem Beschluss eskalierten<br />
Streit mit der EU-Kommission über<br />
die Behandlung von Eigenstrom hat<br />
die Bundesregierung zudem durchgesetzt,<br />
dass bestehende EE-Anlagen<br />
zur Eigenversorgung bis Ende 2016 von<br />
der EEG-Umlage befreit bleiben und